In Luxemburg fördern die Gesetze und der steuerliche Rahmen die Bereitstellung von Sachleistungen für Unternehmensmitarbeiter.

Sachleistungen können verschiedene Formen annehmen: Dienstwohnung, Firmenwagen, Essensgutscheine, ... Wir gehen weiter unten auf die am weitesten verbreiteten Formen auf dem luxemburgischen Arbeitsmarkt ein.

Sachleistungen, ein Pluspunkt für die Mitarbeiterbindung

Vergütung und Sachleistungen

Sachleistungen sind ein nicht zu vernachlässigender zusätzlicher Zusatz zum Gesamtgehalt eines Arbeitnehmers. Sie ergänzen das Gehalt, das der Arbeitnehmer am Ende des Monats erhält. Sie müssen daher dem Finanzamt als Teil des Gesamteinkommens gemeldet werden.

In einem dynamischen Arbeitsmarkt können die Personalabteilungen mithilfe von Gratifikationen neue Talente anziehen. Sie werden bei der Einstellung eines neuen Mitarbeiters angeboten, können aber auch bereits beschäftigten Mitarbeitern angeboten werden, um sie zum Verbleib im Unternehmen zu motivieren.

Anteil der Sachleistungen an der Gesamtvergütung in Luxemburg

Laut den jüngsten Statistiken des STATEC erhalten 26% der Arbeitnehmer in Luxemburg Sachleistungen. Das Gewicht dieser Art von Vergütung bleibt jedoch marginal (weniger als 2%) des Gesamtlohns.

18 % würden über Essensgutscheine oder eine Kantine im Unternehmen verfügen. 8 % würden einen Firmenwagen erhalten. 5 % würden die Transportkosten übernommen oder hätten einen arbeitsplatzbezogenen Parkplatz zur Verfügung. Angesichts der heutigen Parkgebühren wäre dieser geldwerte Vorteil jedoch dem Topmanagement vorbehalten.

Der Geldwert dieser Sachleistungen würde jedoch weniger als 2% der Gesamtbezüge ausmachen.

Gehaltspaket, rechtlicher und steuerlicher Rahmen in Luxemburg

In Luxemburg sind Sachleistungen Teil des Gesamtgehaltspakets. Arbeitgeber und künftiger Arbeitnehmer einigen sich während der Verhandlungsphase über das Gesamtvergütungspaket: monatliches festes Bruttogehalt + variabler Anteil in Form von Bonuszahlungen + sonstige Sachleistungen. Die Erstattung von Berufsauslagen gilt nicht als Sachleistung. 

Sachleistungen ergänzen den Monatslohn. Sie müssen im Arbeitsvertrag ausdrücklich angegeben werden. Selbst wenn sie dem Arbeitnehmer kostenlos angeboten werden, müssen Sachleistungen mit dem Preis bewertet werden, zu dem der Arbeitnehmer sie privat erwerben könnte.

Sachbezüge unterliegen ebenso wie der Lohn den Sozialversicherungsbeiträgen, die vom Bruttolohn abgezogen werden.

Sie müssen vom Empfänger ebenfalls wie das Gehalt bei der Steuererklärung angegeben werden.

Bei Beendigung des Arbeitsvertrags und während der Kündigungsfrist behält der Arbeitnehmer sein Gehalt und seine Sachleistungen. Wird die Kündigungsfrist jedoch nicht eingehalten, hat der Arbeitnehmer ohne Zustimmung des Arbeitgebers keinen Anspruch darauf, bestimmte Arten von Vorteilen zu behalten.

Sie möchten mehr über die Besteuerung in Luxemburg erfahren? Finden Sie hier einen Überblick.

Welche geldwerten Vorteile gibt es in Luxemburg?

Je nach Art der Industrie sind die angebotenen Sachleistungen sehr unterschiedlich. 

Sachleistungen nach Branche und Beruf

Einige Branchen sind in Luxemburg eher für geldwerte Vorteile geeignet als andere. 

So profitieren 44% der Arbeitnehmer im Finanzwesen, Immobilien, Wissenschaft, Technik, Verwaltung von Sachleistungen. Im Gegensatz dazu erhalten nur 28 % der Arbeitnehmer in den Sektoren Dienstleistungen, Großhandel und Reparaturen, Verkehr und Lagerei, Beherbergung und Gastronomie, Information und Kommunikation Sachleistungen.

Essensgutscheine und Zugang zur Betriebskantine sind in allen Branchen die am weitesten verbreiteten Vergünstigungen. Die Nutzung eines Firmenwagens für private Zwecke ist ebenfalls weit verbreitet. In der Industrie und im Baugewerbe ist der erste Vorteil die Bereitstellung eines Fahrzeugs.

Im Gegensatz dazu haben Außendienstmitarbeiter aufgrund der Verpflichtung, zu ihren Kunden zu fahren, eher Zugang zu einem Firmen- oder Dienstwagen.

Sachleistungen im Zusammenhang mit der Verpflegung des Arbeitnehmers

Firmenrestaurants

Einige Unternehmen bieten ihren Mitarbeitern die Möglichkeit, ihre Mahlzeiten in der Betriebskantine einzunehmen. In diesem Fall wird ein Steuerwert von etwa 2,80 Euro pro Mahlzeit angesetzt.

Aufwertung von Essensgutscheinen und Essensmarken

Wenn es keine Kantine gibt, können Unternehmen ihren Mitarbeitern Essensgutscheine zur Verfügung stellen. Diese werden vom Arbeitnehmer verwendet, um seine Mahlzeit in unternehmensfremden Gastronomiebetrieben, die diese Art von Zahlungsmitteln akzeptieren, zu bezahlen. Die Essensgutscheine sind persönlich und müssen den Arbeitgeber nennen. Sie können in Restaurants, aber auch in Geschäften zum Kauf von Lebensmitteln verwendet werden.

Essensvorteile und Steuern

Arbeitnehmer, die Essensgutscheine oder Essensmarken erhalten, zahlen ebenfalls Beiträge in Höhe von 2,80 Euro pro Essensmarke. Sein Nennwert kann bis zu 15 Euro betragen. Die Differenz zwischen dem Scheckbetrag (bis zu 10,80 Euro, um den maximalen Freibetrag zu erhalten) und dem Arbeitnehmeranteil ist für den Arbeitnehmer steuer- und sozialversicherungsfrei.

Bereitstellung eines Dienstwagens

Die Bereitstellung eines Fahrzeugs für die beruflichen und privaten Bedürfnisse des Arbeitnehmers stellt einen nicht zu vernachlässigenden geldwerten Vorteil dar. Diese Regelung wird vor allem Führungskräften oder Vertriebsmitarbeitern angeboten.

Dienstwagen und Firmenwagen

Ein Dienstwagen wird nur für Dienstfahrten verwendet. Er stellt keinen geldwerten Vorteil dar. Das Fahrzeug muss jedoch außerhalb der Arbeitszeiten auf dem Firmengelände geparkt werden.

Die Nutzung des Dienstwagens für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz löst hingegen den Begriff des geldwerten Vorteils aus.

Immer häufiger stellen Unternehmen diese Fahrzeuge über eine Leasinglösung zur Verfügung, die die Finanzierung des Fahrzeugs, dieKosten für die Kfz-Versicherung, die Wartung des Fahrzeugs, die Reifen usw. umfasst . Einige Unternehmen übernehmen auch die Kosten für den Kraftstoff.

Die Bedingungen für die Bereitstellung eines Fahrzeugs unterscheiden sich konkret von Unternehmen zu Unternehmen. Dieser Punkt wird direkt zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer ausgehandelt.

Dienstwagen und Steuern

Arbeitnehmer, die ein Firmenfahrzeug für private Zwecke nutzen, werden monatlich besteuert. Der einbehaltene Wert ist ein Prozentsatz des Neuwagenpreises (einschließlich Steuern). Dieser Prozentsatz richtet sich nach der CO2-Emissionskategorie des Fahrzeugs (zwischen 0,8 und 1,8 %) und der Art des verbrauchten Kraftstoffs.

Professionelle Parkplätze

Ein weiterer geldwerter Vorteil im Zusammenhang mit dem Fahrzeug ist die Bereitstellung eines Parkplatzes auf dem Firmengelände oder in unmittelbarer Nähe des Arbeitsplatzes. Während die Kosten für Tagesparkplätze das monatliche Budget ernsthaft belasten, ist die Verfügbarkeit eines kostenlosen Parkplatzes ein unbestreitbarer geldwerter Vorteil.

Die Angestellten eines Einkaufszentrums mussten Ende 2022 auf ihren kostenlosen Parkplatz verzichten. Es muss gesagt werden, dass sich die Geldanlage in Parkplätze als ziemlich lukrativ erweist. Die Preise für Parkplätze oder geschlossene Boxen in Luxemburg steigen in die Höhe.

Immer häufiger sind diese beruflichen Parkplätze für Führungskräfte reserviert

Es scheint, dass die Bewohner der Stadt Luxemburg zu mehr als 60 % über einen gewerblichen Parkplatz verfügen, während es bei den nicht in der Stadt wohnenden Bewohnern nur 55 % sind.

Bereitstellung einer Unterkunft durch das Unternehmen

Die Bereitstellung von Wohnraum durch das Unternehmen ist ein Pluspunkt, wenn es darum geht, neue Mitarbeiter aus dem Ausland anzuziehen.

Nur die Bereitstellung einer Wohnung, deren Mietvertrag auf den Namen des Arbeitgebers lautet oder ihm gehört, wird als geldwerter Vorteil betrachtet. Dieser mit der Dienstwohnung verbundene geldwerte Vorteil wird pauschal auf der Grundlage des von der Steuerverwaltung bereitgestellten Miet- oder Einheitswerts bewertet.
Die Zahlung eines Wohngeldes, das als Geldbetrag an den Arbeitnehmer gezahlt wird, um seine Wohnkosten ganz oder teilweise zu finanzieren, gilt nicht als geldwerter Vorteil.

Wenn der Arbeitgeber die Mietkosten für Strom, Gas oder Telekommunikation ganz oder teilweise übernimmt, werden diese Kosten zum Gesamtbetrag des geldwerten Vorteils addiert.

Zinsgünstige Anleihen und Zinssubventionen

Die luxemburgischen Bankinstitute bieten ihren Angestellten traditionell Sachleistungen, die mit ihrer Tätigkeit zusammenhängen. Diese haben z. B. die Möglichkeit, Kredite zu Vorzugssätzen aufzunehmen, oder kommen in den Genuss von Zinssubventionen.

Im 1. Fall erhält der Arbeitnehmer Immobilien- oder Privatkredite zu reduzierten Zinssätzen oder sogar zinslos. Diese Vorteile werden dann in der Einkommensteuererklärung pauschal nach einem gesetzlich festgelegten Satz bewertet.

Bei einer Zinssubvention erstattet der Arbeitgeber anstelle des Arbeitnehmers die Zinsen für privat aufgenommene Darlehen. Unter bestimmten Bedingungen gilt für diesen geldwerten Vorteil eine Steuer- und Sozialabgabenbefreiung.

Zusatzrentensysteme

Einige Unternehmen lassen ihre Beschäftigten im Hinblick auf ihren Ruhestand von zusätzlichen Rentenplänen profitieren. Diese zweite Säule kommt zu den beiden anderen Säulen der Rentenbeiträge hinzu.

Innerhalb des luxemburgischen Rechtsrahmens genießen die Unternehmen in diesem Bereich große Flexibilität. Diese Zusatzrentenpläne können allen Beschäftigten des Unternehmens oder einer bestimmten Kategorie zugute kommen. Sie decken verschiedene Themen ab: Rente, Tod, Invalidität, ... Die erworbenen Ansprüche sind bis zum Renteneintrittsalter des Arbeitnehmers garantiert. Dies gilt auch im Falle einer Entlassung wegen schwerer Verfehlungen.

Die vom Arbeitnehmer in diese Rentenpläne eingezahlten Beiträge sind bis zu 1.200 Euro jährlich steuerlich absetzbar. Beim Ausscheiden aus dem Plan gilt für in Luxemburg ansässige Personen eine Steuerbefreiung für die ausgezahlten Leistungen.

Zahlung von Schulgeld für Kinder von Arbeitnehmern

Einige Unternehmen, u. a. im Fall von Entsendungspaketen, übernehmen die gesamten oder einen Teil der Schulgebühren für die Kinder des Mitarbeiters.

Insbesondere die Europäische Schule I und II unterhält im Auftrag ihrer Beamten Sondervereinbarungen mit der Europäischen Gemeinschaft oder mit einigen großen Unternehmen des Ortes.

Dies kann auch bei anderen internationalen Schulen in Luxemburg der Fall sein.

Der gewährte geldwerte Vorteil wird auf den Betrag der vom Arbeitgeber verauslagten Kosten berechnet.

Pläne zur Beteiligung am Unternehmensergebnis und Erfolgsbeteiligung

Beteiligungspläne ermöglichen es, die Mitarbeiter direkt an der Leistung des Unternehmens zu beteiligen. Sie binden die Mitarbeiter langfristig an das Unternehmen durch die Zuteilung von Unternehmensaktien oder Stock Options (Optionen zum Kauf von Aktien mit Laufzeit).

Die erworbenen Aktien werden dem Arbeitnehmer bei der Übertragung besteuert. Die Bewertung erfolgt zum Marktwert abzüglich des Preises, der eventuell für ihren Erwerb gezahlt wurde. Ein Abschlag auf diesen Marktpreis wird vorgenommen, wenn im Beteiligungsplan eine Sperrfrist vorgesehen war.

Erfahren Sie mehr über die Gehälter in Luxemburg nach Branchen und die Höhe der erforderlichen Mindestgehälter.

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