Sachleistungen
In Luxemburg fördern die Gesetzgebung und die steuerlichen Rahmenbedingungen die Gewährung von Sachleistungen an Unternehmensmitarbeiter. Wir geben einen Überblick über die jüngsten Entwicklungen in diesem Bereich.
Sachleistungen können verschiedene Formen annehmen: Dienstwohnung, Firmenwagen, Essensgutscheine usw. Im Folgenden gehen wir näher auf die auf dem luxemburgischen Arbeitsmarkt am weitesten verbreiteten Formen ein.
Sachleistungen – ein Pluspunkt für die Mitarbeiterbindung
Vergütung und Sachleistungen
Sachleistungen sind ein nicht zu vernachlässigender Zusatz zum Gesamtentgelt des Arbeitnehmers. Sie ergänzen das Gehalt, das der Arbeitnehmer am Monatsende erhält. Sie müssen daher bei den Steuerbehörden als Teil des Gesamteinkommens angegeben werden.
In einem dynamischen Arbeitsmarktumfeld ermöglichen diese Zuwendungen der Personalabteilung, neue Talente zu gewinnen. Sie werden bei der Einstellung eines neuen Mitarbeiters angeboten, können aber auch bereits beschäftigten Mitarbeitern gewährt werden, um sie zum Verbleib im Unternehmen zu motivieren.
Anteil der Sachleistungen am Gesamtentgelt in Luxemburg
Laut den neuesten Statistiken der STATEC kommen 26 % der Arbeitnehmer in Luxemburg in den Genuss von Sachleistungen. Der Anteil dieser Vergütungsform am Gesamtentgelt bleibt jedoch marginal (weniger als 2 %).
18 % verfügen über Essensgutscheine oder eine Kantine im Unternehmen. 8 % erhalten einen Dienstwagen. 5 % erhalten einen Zuschuss zu den Fahrtkosten oder verfügen über einen arbeitsplatzgebundenen Parkplatz. Angesichts der heutigen Parkplatzpreise dürfte dieser Sachleistung jedoch nur dem Top-Management vorbehalten sein.
Der Geldwert dieser Sachleistungen würde jedoch weniger als 2 % der Gesamtvergütung ausmachen.
Zwischen Arbeitgeber und zukünftigem Arbeitnehmer ausgehandeltes Gehaltspaket
In Luxemburg sind Sachleistungen Teil des Gesamtvergütungspakets. Arbeitgeber und zukünftiger Arbeitnehmer einigen sich während der Verhandlungsphase über die Gesamtvergütung auf dieses Paket: festes Bruttomonatsgehalt + variabler Anteil in Form eines Bonus + sonstige Sachleistungen. Die Erstattung von Werbungskosten gilt nicht als Sachleistung.
Sachleistungen ergänzen das Monatsgehalt. Sie müssen im Arbeitsvertrag ausdrücklich aufgeführt werden. Auch wenn sie dem Arbeitnehmer kostenlos angeboten werden, müssen Sachleistungen zu dem Preis bewertet werden, zu dem der Arbeitnehmer sie privat erwerben könnte.
Vertragsauflösung und Sachleistungen
Im Falle einer Kündigung des Arbeitsvertrags und während der Kündigungsfrist behält der Arbeitnehmer sein Gehalt und seine Sachleistungen. Wird die Kündigungsfrist hingegen nicht eingehalten, kann der Arbeitnehmer ohne Zustimmung des Arbeitgebers keinen Anspruch auf die Beibehaltung bestimmter Arten von Sachleistungen geltend machen.
Jüngste Entwicklungen bei Sachleistungen in Luxemburg
In den letzten Jahren haben sich die steuerlichen Rahmenbedingungen für Sachleistungen und deren Nutzung weiterentwickelt. Arbeitgeber und Arbeitnehmer sind nun aufgefordert, einen fundierteren Ansatz zu verfolgen, insbesondere unter Berücksichtigungder tatsächlichen Auswirkungen dieser Leistungen auf das Nettoeinkommen.
Besteuerung von beitrags- und steuerpflichtigen Sachleistungen
Entgegen einer weit verbreiteten Meinung sind Sachleistungen steuerlich nicht „kostenlos“. Sie werden in das Gesamtentgelt einbezogen und:
- unterliegen sie Sozialabgaben,
- müssen bei den Steuerbehörden angegeben werden,
- werden nach ihrem tatsächlichen oder pauschalen Wert bewertet.
Sie werden vom Bruttogehalt abgezogen und müssen vom Empfänger ebenso wie das Gehalt bei der Steuererklärung angegeben werden.
So können bestimmte Leistungen das Bruttogehalt erhöhen, ohne das Nettoeinkommen wesentlich zu verbessern.
Möchten Sie mehr über das Steuerwesen in Luxemburg erfahren? Hier finden Sie einen Überblick.
Veränderungen bei der Besteuerung von Dienstwagen
Die Besteuerung von Dienstwagen hat sich seit 2025 grundlegend geändert. Nun unterliegen Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor und Hybridfahrzeuge einem einheitlichen Pauschalsatz von 2 % des Fahrzeugpreises, was die Steuerbemessungsgrundlage des Arbeitnehmers erheblich erhöhen kann.
Umgekehrt profitieren Elektrofahrzeuge weiterhin von einer günstigeren Regelung mit reduzierten Sätzen zwischen 0,5 % und 0,6 % bis Ende 2026. Ab 2027 ist jedoch eine schrittweise Erhöhung vorgesehen.
Diese Entwicklung spiegelt den Willen wider, die Vergütungspolitik auf nachhaltigere Lösungen (einschließlich im Bereich der Photovoltaik) auszurichten und gleichzeitig das finanzielle Gleichgewicht für die Arbeitnehmer zu verändern.
Hin zu flexibleren und individuelleren Vergütungspaketen
Angesichts dieser Entwicklungen passen die Unternehmen in Luxemburg ihre Praktiken an. Es ist ein zunehmender Trend zu flexibleren Vergütungspaketen zu beobachten, die es den Arbeitnehmern ermöglichen, zwischen verschiedenen Komponenten zu wählen:
- Festgehalt,
- variabler Bonus,
- Sachleistungen,
- Arbeitsbedingungen (Homeoffice, Flexibilität).
Darüber hinaus gewinnen bestimmte Vorteile an Bedeutung, insbesondere solche, die mit der Lebensqualität und dem Leben im Ausland zusammenhängen: Wohnbeihilfe, Übernahme der Schulkosten oder Unterstützung bei der Ansiedlung.
Leistungen, die nach wie vor ein wichtiger Attraktivitätsfaktor sind
In einem wettbewerbsintensiven Arbeitsmarkt bleiben Sachleistungen ein wichtiges Instrument, um Talente zu gewinnen und zu binden. Ihre Wirksamkeit hängt jedoch davon ab, dass sie transparent sind und den tatsächlichen Bedürfnissen der Mitarbeiter entsprechen, insbesondere in einem internationalen Kontext, in dem die persönlichen Lebensumstände sehr unterschiedlich sein können.
Welche Sachleistungen gibt es in Luxemburg?
Je nach Branche sind die angebotenen Sachleistungen sehr unterschiedlich.
Sachleistungen nach Branche und Beruf
Bestimmte Branchen sind in Luxemburg für Sachleistungen günstiger als andere.
So kommen44 % der Beschäftigten im Finanz-, Immobilien-, Wissenschafts-, Technik- und Verwaltungssektor in den Genuss von Sachleistungen. Dagegen erhalten nur 28 % der Beschäftigten in den Bereichen Dienstleistungen, Großhandel und Reparaturen, Transport und Lagerung, Beherbergung und Gastronomie sowie Information und Kommunikation Sachleistungen.
Heute haben alle Grenzgänger, unabhängig von ihrem Tätigkeitsbereich, Anspruch auf 34 Tage Telearbeit, ohne dass dies Auswirkungen auf ihre Besteuerung im Wohnsitzland hat.
Sachleistungen im Zusammenhang mit den Mahlzeiten der Arbeitnehmer
Essensgutscheine und der Zugang zur Betriebskantine sind die am weitesten verbreiteten Vorteile, unabhängig vom Tätigkeitsbereich. Die Nutzung eines Firmenwagens für private Zwecke ist ebenfalls sehr verbreitet. In der Industrie und im Baugewerbe ist die Bereitstellung eines Fahrzeugs der häufigste Vorteil.
Betriebsrestaurants
Einige Unternehmen bieten ihren Mitarbeitern die Möglichkeit, ihre Mahlzeiten in der Betriebskantine einzunehmen. In diesem Fall beträgt der steuerliche Wert etwa 2,80 Euro pro Mahlzeit.
Bewertung von Essensgutscheinen und Essensmarken
Wenn keine Kantine vorhanden ist, können Unternehmen ihren Mitarbeitern Essensgutscheine zur Verfügung stellen. Diese werden vom Arbeitnehmer verwendet, um seine Mahlzeit in Gastronomiebetrieben außerhalb des Unternehmens zu bezahlen, die diese Zahlungsart akzeptieren. Essensgutscheine sind persönlich und müssen den Arbeitgeber angeben. Sie können in Restaurants, aber auch in Geschäften zum Kauf von Lebensmitteln verwendet werden.
Verpflegungsleistungen und Besteuerung
Mitarbeiter, die Essensgutscheine oder Essensmarken erhalten, zahlen ebenfalls einen Beitrag in Höhe von 2,80 Euro pro Essensgutschein. Der Nennwert kann bis zu 15 Euro betragen. Die Differenz zwischen dem Betrag des Gutscheins (bis zu 10,80 Euro, um die maximale Steuerbefreiung zu erhalten) und dem Arbeitnehmeranteil ist für den Arbeitnehmer steuer- und sozialabgabenfrei.
Bereitstellung eines Dienstwagens
Die Bereitstellung eines Fahrzeugs für berufliche und private Zwecke des Arbeitnehmers stellt einen nicht unerheblichen geldwerten Vorteil dar. Diese Regelung wird im Wesentlichen Führungskräften oder Vertriebsmitarbeitern angeboten.
Außendienstmitarbeiter haben leichter Zugang zu einem Dienst- oder Firmenwagen, da sie zu ihren Kunden fahren müssen.
Dienstwagen und Dienstfahrzeug
Ein Dienstwagen wird ausschließlich für berufliche Fahrten genutzt. Er stellt keinen geldwerten Vorteil dar. Das Fahrzeug muss jedoch außerhalb der Arbeitszeiten am Unternehmensstandort geparkt werden.
Die Nutzung des Dienstwagens für den Weg zwischen Wohnort und Arbeitsstätte gilt hingegen als geldwerter Vorteil.
Immer häufiger stellen Unternehmen diese Fahrzeuge über eine Leasinglösung zur Verfügung, die die Finanzierung des Fahrzeugs, die Kosten für Kfz-Versicherung, Fahrzeugwartung, Reifen usw. umfasst . Einige Unternehmen übernehmen auch die Kraftstoffkosten.
Die konkreten Bedingungen für die Bereitstellung eines Fahrzeugs variieren je nach Unternehmen. Dieser Punkt wird direkt zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ausgehandelt.
Dienstwagen und Besteuerung
Arbeitnehmer, die ein Firmenfahrzeug für private Zwecke nutzen, werden monatlich besteuert. Der zugrunde gelegte Wert ist ein Prozentsatz des Neupreises des betreffenden Fahrzeugs inklusive Mehrwertsteuer. Dieser Prozentsatz wird anhand der CO2-Emissionsklasse des Fahrzeugs (zwischen 0,8 und 1,8 %) sowie der Art des verbrauchten Kraftstoffs berechnet.
Firmenparkplätze
Ein weiterer geldwerter Vorteil im Zusammenhang mit dem Fahrzeug ist die Bereitstellung eines Parkplatzes im Unternehmen oder in unmittelbarer Nähe des Arbeitsplatzes. Während die Kosten für Tagesparkplätze das monatliche Budget erheblich belasten, ist ein kostenloser Parkplatz ein unbestreitbarer geldwerter Vorteil.
Davon zeugen die Mitarbeiter eines Einkaufszentrums, die Ende 2022 ihren kostenlosen Parkplatz aufgeben mussten. Man muss sagen, dass sich die Investition in Parkplätze als recht lukrativ erweist. Die Preise für Parkplätze oder geschlossene Garagen in Luxemburg schießen in die Höhe.
Zunehmend sind diese gewerblichen Parkplätze Führungskräften vorbehalten
Es scheint, dass mehr als 60 % der Einwohner der Stadt Luxemburg über einen Firmenparkplatz verfügen, gegenüber 55 % der Nicht-Einwohner der Stadt.
Bereitstellung von Wohnraum durch das Unternehmen
Die Bereitstellung einer Wohnung durch das Unternehmen ist ein Pluspunkt, um neue ausländische Mitarbeiter anzuziehen.
Nur die Bereitstellung einer Wohnung, deren Mietvertrag auf den Namen des Arbeitgebers lautet oder die ihm gehört, gilt als Sachleistung. Diese mit der Dienstwohnung verbundene Sachleistung wird pauschal auf der Grundlage des von der Steuerverwaltung angegebenen Miet- oder Einheitswerts bewertet.
Die Zahlung einer Wohnzulage, die dem Arbeitnehmer als Geldbetrag zur vollständigen oder teilweisen Finanzierung seiner Wohnkosten gewährt wird, gilt nicht als Sachleistung.
Wenn der Arbeitgeber die Mietnebenkosten wie Strom, Gas oder Telekommunikation ganz oder teilweise übernimmt, werden diese Kosten zum Gesamtbetrag der Sachleistung hinzugerechnet.
Darlehen zu Vorzugszinsen und Zinszuschüsse
Luxemburgische Bankinstitute bieten ihren Mitarbeitern traditionell mit ihrer Tätigkeit verbundene Sachleistungen an. Diese haben beispielsweise die Möglichkeit, Kredite zu Vorzugszinsen aufzunehmen oder von Zinszuschüssen zu profitieren.
Im ersten Fall erhält der Arbeitnehmer Immobilien- oder Privatkredite zu reduzierten Zinssätzen oder sogar zinsfrei. Diese Vorteile werden dann in der Steuererklärung pauschal nach einem gesetzlich festgelegten Satz bewertet.
Im Falle von Zinszuschüssen zahlt der Arbeitgeber anstelle des Arbeitnehmers die Zinsen für privat aufgenommene Kredite. Unter bestimmten Voraussetzungen gilt für diese Sachleistungeine Steuer- undSozialabgabenbefreiung .
Zusatzrentensysteme
Bestimmte Unternehmen ermöglichen esihren Arbeitnehmern, ihr Einkommen im Ruhestand durch Zusatzrentenpläne aufzustocken . Diese zweite Säule ergänzt die beiden anderen Säulen der Rentenbeiträge.
Unternehmen genießen im Rahmen der luxemburgischen Gesetzgebung große Flexibilität in diesem Bereich. Diese Zusatzrentenpläne können allen Mitarbeitern des Unternehmens oder einer bestimmten Gruppe zugutekommen. Sie decken verschiedene Bereiche ab: Ruhestand, Tod, Invalidität usw. Die erworbenen Ansprüche sind bis zum Renteneintrittsalter des Arbeitnehmers garantiert. Dies gilt auch im Falle einer Kündigung wegen schwerwiegenden Fehlverhaltens.
Die vom Arbeitnehmer in diese Rentenpläne eingezahlten Beiträge sind bis zu 1.200 Euro jährlich steuerlich absetzbar. Bei Auszahlung der Leistungen gilt für in Luxemburg ansässige Personen eine Steuerbefreiung.
Erfahren Sie mehr über die drei Säulen der Beitragszahlungen für die Altersrente.
Übernahme der Schulgebühren für Kinder von Arbeitnehmern
Bestimmte Unternehmen, unter anderem im Rahmen von Expat-Paketen, übernehmen die Schul gebühren für die Kinder des Mitarbeiters ganz oder teilweise.
Insbesondere die Europäische Schule I und II unterhält Sondervereinbarungen mit der Europäischen Gemeinschaft für deren Beamte oder mit bestimmten großen Unternehmen vor Ort.
Dies kann auch für andere internationale Schulen in Luxemburg gelten.
Die gewährte Sachleistung wird auf der Grundlage der vom Arbeitgeber getragenen Kosten berechnet.
Beteiligungs- und Gewinnbeteiligungspläne
Beteiligungspläne ermöglichen es, die Mitarbeiter direkt an der Unternehmensleistung zu beteiligen. Sie binden die Mitarbeiter langfristig durch die Zuteilung von Unternehmensaktien oder Aktienoptionen (Optionen zum künftigen Kauf von Aktien).
Die erworbenen Aktien werden beim Mitarbeiter bei ihrer Übertragung besteuert. Als Wert wird der Marktwert abzüglich des gegebenenfalls für den Erwerb gezahlten Preises herangezogen. Auf diesen Marktpreis wird ein Abschlag gewährt, wenn im Beteiligungsplan eine Sperrfrist vorgesehen war.
Erfahren Sie mehr über die Vergütungen in Luxemburg nach Wirtschaftszweig und die erforderlichen Mindestgehälter.
Wichtige Hinweise für Neuankömmlinge
Bei der Verhandlung Ihres Gehaltspakets in Luxemburg ist es wichtig, eine ganzheitliche Sichtweise einzunehmen und sich nicht auf das angegebene Bruttogehalt zu beschränken.
- Bewerten Sie die Nettoauswirkung: Bestimmte Sachleistungen sind steuerpflichtig und können den tatsächlichen Gewinn mindern.
- Wägen Sie zwischen Gehalt und Zusatzleistungen ab: Eine attraktive Zusatzleistung (z. B. ein Dienstwagen) ist nicht immer die finanziell vorteilhafteste Wahl.
- Bitten Sie um eine detaillierte Schätzung: Zögern Sie nicht, eine Simulation anzufordern, die Steuern und Sozialabgaben berücksichtigt.
- Passen Sie Ihre Entscheidung an Ihre Situation an: Familiäre Bedürfnisse, Wohnsituation, Mobilität oder Schulbildung können die Relevanz der angebotenen Leistungen beeinflussen.
- Rechnen Sie mit Änderungen der Vorschriften: Bestimmte steuerliche Regelungen können sich im Laufe der Zeit ändern, insbesondere bei Fahrzeugen.
Eine erfolgreiche Verhandlung basiert auf einem genauen Verständnis des tatsächlichen Werts jeder Komponente des Pakets, über die anfängliche Präsentation hinaus.
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