Krankenkassen, Sozialversicherung und Krankenversicherungen
In Luxemburg besteht Krankenversicherungspflicht für alle Personen, die im Land wohnen oder arbeiten. Das System basiert auf einer zentralisierten Organisation, die einen gerechten Zugang zu einer hochwertigen Gesundheitsversorgung gewährleistet.
Diese Seite hilft Ihnen zu verstehen:
- wie Sie sich versichern lassen,
- welche wichtigen Einrichtungen es gibt,
- was die Krankenversicherung abdeckt,
- und welche Vorteile eine Zusatzversicherung bietet.
Nationale Sozialversicherungskasse und Versicherungen
Obligatorische Mitgliedschaft bei einer Krankenkasse in Luxemburg
Alle Einwohner und Arbeitnehmer in Luxemburg müssen sich zwingend bei einer Krankenkasse anmelden. Diese Pflichtversicherung deckt luxemburgische Staatsbürger, Einwohner, Grenzgänger und Personen mit einer legalen Aufenthaltsgenehmigung im Krankheitsfall sowie bei Arbeitsunfähigkeit ab. Dieser Versicherungsschutz erstreckt sich auf Erwachsene sowie deren Kinder und Anspruchsberechtigte.
Krankenversicherung: Zugang zu hochwertiger medizinischer Versorgung und Gesundheitsdienstleistungen
Die Krankenversicherung ist in Luxemburg obligatorisch. Sie garantiert allen Bürgern den Zugang zu den notwendigen Gesundheitsdienstleistungen. Das luxemburgischeSystem fördert nämlich einen gerechten Zugang zur Gesundheitsversorgung. Darüber hinaus trägt es dazu bei, das Niveau der Gesundheitsdienstleistungen im Land auf einem hohen Standard zu halten.
Krankenkassen, Krankenversicherungsanbieter
In Luxemburg können Einwohner zwischen mehreren zugelassenen Krankenversicherungsanbietern wählen. Diese Anbieter müssen die Vorschriften und Richtlinien des CCSS (Centre Commun de la Sécurité Sociale) und der CNS (Caisse Nationale de Santé) einhalten.
Beitragsfinanzierung der Krankenversicherung
Die obligatorische Krankenversicherung in Luxemburg wird von mehreren Trägern finanziert. Die Finanzierung teilen sich Einzelpersonen, Arbeitgeber und der Staat.
Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlen Beiträge in Höhe eines Prozentsatzes des Einkommens des Einzelnen, vorbehaltlich bestimmter Schwellenwerte. Gleichzeitig gewährt der Staat finanzielle Zuschüsse, damit die Versicherung für Personen und Familien mit geringem Einkommen erschwinglich bleibt.
Krankenversicherungsschutz und Gesundheitsleistungen
Die Krankenversicherung deckt ein breites Spektrum an Gesundheitsleistungen ab. Der Krankenversicherungsschutz und die Gesundheitsversorgung umfassen allgemeine ärztliche Konsultationen oder Facharztbesuche,Krankenhausaufenthalte und chirurgische Eingriffe, Vorsorgeleistungen wie Impfungen oder diagnostische Tests sowie den Bezug von verschreibungspflichtigen Medikamenten.
Der Krankenversicherungsschutz erstreckt sich auch auf die Schwangerschaftsbetreuung, psychische Gesundheitsleistungen und Rehabilitation.
Zahnärztliche Behandlungen werden zwar nicht vollständig übernommen, aber teilweise erstattet. Gleiches gilt für Seh- und Hörhilfen.
Die wichtigsten Träger der Sozialversicherung
Das Gemeinsame Zentrum für soziale Sicherheit (CCSS)
Das CCSS oder Gemeinsames Zentrum für soziale Sicherheit in Luxemburg ist die öffentliche Einrichtung, die für die Registrierung der Versicherten zuständig ist. Es zieht die Beiträge ein, organisiert und verarbeitet die Daten und Beiträge im Auftrag verschiedener Sozialversicherungsträger.
Es ist in mehreren Bereichen tätig:
- Kranken- und Pflegeversicherung im Auftrag von:
- der Nationalen Krankenkasse (CNS) für Arbeitnehmer des privaten Sektors,
- der Krankenkasse für Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst (CMFEP), der Krankenkasse für Beamte und Angestellte der Gemeinden (CMFEC) und der medizinischen Hilfsgesellschaft der luxemburgischen Staatsbahn,
- der Arbeitgeberkrankenkasse, insbesondere für Selbstständige
- Arbeitsunfälle über die Unfallversicherungsgesellschaft,
- die Rente über die Nationale Rentenversicherungskasse und den Ausgleichsfonds,
- Familienleistungen für die Kasse für die Zukunft der Kinder,
- die Arbeitsverwaltung.
Häufige Behördengänge beim CCSS
Sie können insbesondere:
- eine Sozialversicherungskarte beantragen
- eine Mitgliedschaftsbescheinigung erhalten. Dieser Antrag kann auch über Myguichet.lu gestellt werden, um das Dokument sofort als PDF zu erhalten.
- eine Änderung Ihrer Situation melden (Adresse, Status…)
Die meisten Formalitäten können über MyGuichet.lu erledigt werden.
Anmeldung beim CCSS
Die Anmeldung des Arbeitnehmers beim CCSS muss vom Arbeitgeber für den Arbeitnehmer vorgenommen werden . Das CCSS kümmert sich anschließend um die Anmeldung der Person bei der zuständigen Krankenkasse.
Der Ehepartner oder Lebenspartner (sofern er nicht selbst Hauptversicherter ist) und die Kinder sind automatisch über den Hauptversicherten versichert. Sie werden als „Mitversicherte“ bezeichnet. Achtung: Der CCSS muss bei der Anmeldung des Hauptversicherten unbedingt alle erforderlichen Unterlagen erhalten (Ehevertrag, Familienbuch usw.). Sie können Ihre Daten auch über die Website der CNS übermitteln.
Der Selbstständige muss seinerseits die notwendigen Schritte unternehmen, um sich bei der CCSS anzumelden, sobald er sich niedergelassen hat. Die Anmeldung des Selbstständigen bei der CCSS kann direkt über MyGuichet erfolgen.
Nach der Anmeldung bei der CCSS erhalten der Bürger und seine Mitversicherten eine 13-stellige nationale Matrikelnummer. Diese Matrikelnummer wird bei vielen Behördengängen, wie beispielsweise der Eröffnung eines Bankkontos, benötigt.
Stellen Sie eine Kinderbetreuerin, ein Kindermädchen oder ein Au-pair ein, um Ihre Kinder zu betreuen? Dann müssen Sie diese Person zwingend bei der CCSS anmelden.
Die CCSS empfängt Sie nach Terminvereinbarung für alle Anträge und persönlichen Auskünfte. Termine sind über Myguichet zu vereinbaren .
Erfahren Sie mehr über das Centre Commun de la Sécurité Sociale.
CNS – Nationale Gesundheitskasse oder D’Gesondheetskeess
Die CNS ist Ihr Hauptansprechpartner für alle Fragen rund um:
- Erstattungen für medizinische Leistungen,
- Krankmeldungen,
- Gesundheitsleistungen.
Sie betrifft hauptsächlich Arbeitnehmer des privaten Sektors und deren Anspruchsberechtigte.
Anmeldung bei der CNS und Sozialversicherungsbeiträge
Jeder Arbeitnehmer im privaten Sektor muss sich zwingend bei der CNS anmelden. Sobald ein neuer Mitarbeiter eingestelltwird , kümmert sich der Arbeitgeber über die CCSS um dessen Anmeldung bei der CNS.
Der Arbeitnehmer zahlt monatlich Sozialversicherungsbeiträge auf sein Gehalt. Sein Arbeitgeber zahlt ihm ein Nettogehalt aus, von dem die Arbeitnehmerbeiträge abgezogen wurden.
Erstattung von Gesundheitskosten
Sie müssen Ihre Rechnungen (Arzt, Apotheke…) an die CNS senden , um eine Erstattung gemäß den geltenden Sätzen zu erhalten. Weitere Informationen finden Sie auf dieser Seite.
Krankmeldung
Im Falle einer Arbeitsunfähigkeit:
- wird ein Formular an die CNS geschickt,
- ein weiteres an Ihren Arbeitgeber,
- innerhalb von 3 Tagen.
Weitere Informationen zur Krankschreibung finden Sie auf dieser Seite.
Versichertenbereich und Online-Beantragungen
Die Plattform MyGuichet.lu vereinfacht Ihre Formalitäten, indem sie Ihnen nun einen vollständig gesicherten Versichertenbereich der CNS zur Verfügung stellt, der über einen gesicherten Personalausweis oder die Luxtrust-App, die Sie bei Ihrer Bank beantragen können, zugänglich ist .
Von Ihrem persönlichen Bereich aus können Sie:
- Ihre Erstattungen verfolgen,
- Bescheinigungen herunterladen,
- Ihre Daten überprüfen, wie z. B. Ihre Bankverbindung für die Erstattung Ihrer Gesundheitskosten
- die Anzahl der verbleibenden Tage für Familienurlaub einsehen
- eDelivery aktivieren, um Ihre Dokumente in digitaler Form (z. B. Erstattungsabrechnungen, Bescheinigungen) als PDF-Datei in einem gesicherten Bereich zu erhalten. Nach der Aktivierung ersetzt dies den Postversand. Diese Funktion kann jederzeit deaktiviert werden.
Sozialversicherungsnummer in Luxemburg
Persönliche Sozialversicherungskarte
Nach der Anmeldung bei Ihrer Krankenkasse erhalten Sie eine persönliche nationale Sozialversicherungskarte. Die Sozialversicherungskarte bestätigt, dass Sie bei der luxemburgischen Krankenversicherung versichert sind.
Die Sozialversicherungskarte ist persönlich.
Sie dient Ihrer Identifizierung im Umgang mit den Sozialversicherungsträgern und den Gesundheitsdienstleistern (Ärzte, Krankenhäuser, Apotheken usw.) im Großherzogtum Luxemburg. Sie müssen sie bei jedem Termin vorlegen.
13-stellige luxemburgische Matrikelnummer
Die Sozialversicherungskarte enthält den Namen, den Vornamen und die 13-stellige Sozialversicherungsnummer des Versicherten. Die 13-stellige Sozialversicherungsnummer ist die persönliche und individuelle luxemburgische Identifikationsnummer. Diese Nummer wird bei allen Ihren Kontakten mit Behörden, Bildungseinrichtungen usw. abgefragt.
Europäische Krankenversicherungskarte – EKVK
Wenn Sie nach Europa reisen, denken Sie daran, die Europäische Krankenversicherungskarte zu beantragen. Diese Karte hat zwei Seiten. Eine Seite ist in Luxemburg gültig, die andere in den Ländern der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums.
Sie ermöglicht Ihnen:
- in den Ländern der EU und des EWR medizinische Versorgung in Anspruch zu nehmen,
- eine Erstattung gemäß den Vorschriften des Aufenthaltslandes oder Luxemburgs zu erhalten.
Achtung:
- sie deckt keine medizinische Versorgung außerhalb Europas ab,
- sie muss regelmäßig auf Antrag beim CCSS über diesen Link erneuert werden.
Laden Sie die App „Europäische Krankenversicherungskarte“ auf Ihr Smartphone herunter.
Die App „Europäische Krankenversicherungskarte“ ist in 25 Sprachen verfügbar und enthält die Gebrauchsanweisung für die Europäische Krankenversicherungskarte sowie Notrufnummern und die Stelle, an die Sie sich bei Verlust der Karte wenden müssen.
Bitte beachten Sie, dass die Europäische Krankenversicherungskarte keine Gesundheitskosten bei Reisen außerhalb der Europäischen Union abdeckt. Um gut abgesichert zu sein, informieren Sie sich über Reiseversicherungen.
Auf unserer Seite zum Thema Gesundheit von Grenzgängern in Luxemburg finden Sie Informationen zu den Anmeldeverfahren und den spezifischen Versicherungsleistungen.
Wissenswertes
- Die Anmeldung bei der Sozialversicherung ist ab Ihrer Ankunft oder Aufnahme einer Tätigkeit obligatorisch
- Die CCSS verwaltet Ihre Anmeldung, die CNS Ihre Erstattungen
- Die Grundversicherung deckt das Wesentliche ab, aber nicht alles
- Eine Zusatzkrankenversicherung kann je nach Ihrer Situation sinnvoll sein
Weitere Informationen
- Erledigen Sie Ihre Formalitäten: MyGuichet.lu
- Offizielle Informationen zum Centre Commun de la Sécurité Sociale: ccss.lu
- Offizielle Informationen zur Nationalen Gesundheitskasse: cns.lu
Zusatzkrankenversicherung: Ist sie notwendig?
Die gesetzliche Krankenversicherung deckt nicht alle Gesundheitskosten ab. Einige Kosten müssen vom Patienten selbst getragen werden. Die Zusatzkrankenversicherung übernimmt daher bestimmte medizinische und Gesundheitskosten, die von den öffentlichen Trägern nicht erstattet werden. Die Erstattungen erfolgen zusätzlich zu denen der CNS.
Bei der Beantragung einer Erstattung prüft der Versicherer den Antrag unter Abzug der bereits von den öffentlichen Krankenkassen geleisteten Erstattungen. Er erstattet Ihnen einen Teil der Kosten entsprechend den zuvor vereinbarten Erstattungssätzen. Die Erstattungssätze variieren je nach Leistung und Art des Versicherungsschutzes, der bei Vertragsabschluss gewählt wurde.
Auch wenn die Zusatzversicherung nicht obligatorisch ist, ermöglicht sie dennoch:
- die Selbstbeteiligung zu reduzieren.
- die Erstattungen für Gesundheitsleistungen zu verbessern. Der Gesamterstattungssatz kann dann bis zu 100 % der für die Behandlung aufgewendeten Kosten betragen.
- Zugang zu zusätzlichen Leistungen zu erhalten, wie z. B. ein Einzelzimmer im Krankenhaus oder eine zusätzliche Kostenübernahme für Zahnbehandlungen oder Sehhilfen.
- eine Erstattung für sogenannte „alternative“ Heilmethoden zu erhalten.
Beachten Sie jedoch vor dem Abschluss, dass eine Wartezeit von 3 Monaten gelten kann. Außerdem wird von Ihnen wahrscheinlich vorab ein medizinischer Fragebogen verlangt, in manchen Fällen auch die Anforderung zusätzlicher Untersuchungen. Bestimmte Ausgaben können vom Versicherungsschutz der Zusatzversicherung ausgeschlossen sein.
Informieren Sie sich über die Versicherungsangebote, Tarife und Leistungen der verschiedenen Anbieter auf dem Markt.
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