Krankenkassen, Sozialversicherung und ergänzende Gesundheitsversorgung

Caisses Maladie Complémentaires Santé Luxemburg

Alle in Luxemburg ansässigen Personen müssen zwingend eine Krankenversicherung haben. Dazu müssen sie sich beim Centre Commun de la Sécurité Sociale (Gemeinsames Zentrum für soziale Sicherheit) anmelden. Sie werden dann die Dienste der Caisse Nationale de Santé oder der Caisse de santé publique in Anspruch nehmen.

Zusätzlich und wenn sie es wünschen, können sie eine zusätzliche Krankenversicherung abschließen, um ihre Gesundheitsversorgung zu optimieren.

Allgemeine Grundsätze der Krankenkassen und Gesundheitsversicherungen

Pflichtmitgliedschaft in der Krankenversicherung in Luxemburg

Alle Einwohner und Arbeitnehmer in Luxemburg sind verpflichtet, eine obligatorische Krankenversicherung abzuschließen. Die gesetzliche Krankenversicherung gilt für luxemburgische Staatsbürger, Einwohner, Grenzgänger und Personen mit einer legalen Aufenthaltsgenehmigung. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf Erwachsene und Kinder.

Gewährleistung des Zugangs zu qualitativ hochwertiger Gesundheitsversorgung und -dienstleistungen

Die Krankenversicherung ist in Luxemburg obligatorisch. Sie garantiert allen Bürgern den Zugang zu den notwendigen Gesundheitsdienstleistungen. Das luxemburgische System fördert somit einen gerechten Zugang zur Gesundheitsversorgung. Darüber hinaus trägt es dazu bei, die Gesundheitsversorgung im Land auf einem hohen Niveau zu halten.

Anbieter von Krankenversicherungen

In Luxemburg können die Menschen unter mehreren zugelassenen Krankenversicherungsanbietern wählen. Diese Anbieter müssen sich an die Verordnungen und Richtlinien des CCSS - Centre Commun de la Sécurité Sociale und der CNS - Caisse Nationale de Santé halten.

Beitragsfinanzierung der Krankenversicherung

Die gesetzliche Krankenversicherung in Luxemburg wird von mehreren Beitragszahlern finanziert. Einzelpersonen, Arbeitgeber und die Regierung teilen sich diese Finanzierung.

Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlen einen prozentualen Beitrag zum Einkommen des Einzelnen, wobei bestimmte Schwellenwerte eingehalten werden müssen. Die Regierung gewährt parallel dazu finanzielle Zuschüsse, damit die Versicherung auch für Einzelpersonen und Familien mit geringem Einkommen erschwinglich bleibt.

Krankenversicherung und Gesundheitsdienste

Die Krankenversicherung deckt ein breites Spektrum an Gesundheitsdienstleistungen ab. Der Kranken- und Gesundheitsversicherungsschutz umfasst allgemeine Arztbesuche, Facharztbesuche, Krankenhausaufenthalte, chirurgische Eingriffe, Medikamente, diagnostische Tests und Präventivmaßnahmen.

Der Gesundheitsschutz erstreckt sich auch auf Mutterschaftsfürsorge, psychische Gesundheitsfürsorge und Rehabilitationsmaßnahmen.

Zahnbehandlungen sind zwar nicht vollständig abgedeckt, werden aber teilweise erstattet. Dasselbe gilt für Sehhilfen und Hörgeräte.

Öffentliche Gesundheitseinrichtungen in Luxemburg

Das CCSS - Centre Commun de la Sécurité Sociale (Gemeinsames Zentrum für soziale Sicherheit)

In Luxemburg wird das System der gesetzlichen Krankenversicherung vom CCSS oder Centre Commun de la Sécurité Sociale beaufsichtigt. Das CCSS ist die zentrale Stelle. Es ist für die Verwaltung und Regulierung der Gesundheitsversorgung zuständig. 

Organisation und Aufgaben des CCSS

Das CCSS oder Centre Commun de la Sécurité Sociale in Luxemburg ist eine öffentliche Einrichtung. Es ist für die Anmeldung der Versicherten zuständig. Es sammelt, organisiert und verarbeitet Computerdaten und Beiträge im Auftrag verschiedener Sozialversicherungsträger, darunter :

  • die Nationale Gesundheitskasse (Caisse Nationale de Santé, CNS) für Arbeitnehmer im Privatsektor,
  • die Krankenkassen des öffentlichen Sektors: Caisse de maladie des fonctionnaires et employés publics (CMFEP), Caisse de maladie des fonctionnaires et employés communaux (CMFEC) und die Entraide médicale de la société nationale des chemins de fer luxembourgeois (Medizinische Selbsthilfe der luxemburgischen Eisenbahngesellschaft),
  • die Mutualität der Arbeitgeber, insbesondere für Selbstständige
  • der Unfallversicherungsverband,
  • die Nationale Rentenversicherungskasse und der Ausgleichsfonds,
  • die Kasse für die Zukunft der Kinder,
  • die Arbeitsverwaltung.

Obligatorische vorherige Anmeldung beim CCSS

In Luxemburg muss jede Person, die einer bezahlten Erwerbstätigkeit nachgeht, beim Centre Commun de la Sécurité Sociale CCSS angemeldet sein.

Die Anmeldung des Arbeitnehmers beim CCSS muss vom Arbeitgeber für den Arbeitnehmer vorgenommen werden. Das CCSS kümmert sich dann um die Anmeldung der Person bei der zuständigen Krankenkasse.

Der Ehepartner oder Lebenspartner (wenn er nicht selbst Hauptversicherter ist) und die Kinder sind automatisch bei dem Hauptversicherten mitversichert. Sie werden als "Mitversicherte" bezeichnet. Beachten Sie, dass die CCSS bei der Anmeldung des Hauptversicherten unbedingt alle erforderlichen Unterlagen erhalten muss (Heiratsvertrag, Familienbuch usw.). Sie können Ihre Informationen auch über die Website der CNS übermitteln.

Der Selbständige muss seinerseits die notwendigen Schritte unternehmen, um sich bei der CCSS anzumelden, sobald er sich niedergelassen hat. Die Anmeldung des selbständigen Arbeitnehmers bei der CSS kann direkt über MyGuichet erfolgen.

Infolge der Mitgliedschaft beim CCSS erhalten der Bürger und seine Mitversicherten eine 13-stellige nationale Matrikelnummer.

Stellen Sie eine Kinderbetreuerin, Nanny oder ein Au-pair-Mädchen ein, um Ihre Kinder zu betreuen ? Dann müssen Sie sie zwingend beim CCSS anmelden.

Versicherungsbeiträge bei der CCSS

Durch die Anmeldung beim CCSS können Sie die Sozialversicherung, die Kranken- und Pflegeversicherung oder auch die Altersrente in Anspruch nehmen. Außerdem erhalten Sie die Erstattung von Medikamenten und Arztkosten oder eine finanzielle Unterstützung im Krankheits- oder Mutterschaftsurlaub.

Die Versicherungsbeiträge werden vom Arbeitgeber direkt vom Bruttolohn abgezogen. Erfahren Sie mehr über Brutto-/Nettolöhne und berechnen Sie Ihren Nettolohn.

Administrative Schritte beim CCSS

Sie können beim CCSS mehrere Schritte unternehmen, darunter :

  • Bestellung der Sozialversicherungskarte
  • Bestellung von Bescheinigungen über die Mitgliedschaft in der luxemburgischen CSS. Dieser Antrag kann auch über Myguichet.lu gestellt werden, um das Dokument sofort als .pdf zu erhalten.
  • Meldung einer Adressänderung
  • ...

Die CCSS empfängt nach Terminvereinbarung für persönliche Anfragen und Informationen. Die Termine sind über Myguichet zu beantragen.

Erfahren Sie mehr über das Centre Commun de la Sécurité Sociale (Gemeinsames Zentrum für soziale Sicherheit).

CNS - Caisse Nationale de Santé oder D'Gesondheetskeess (Nationale Gesundheitskasse)

Die Caisse Nationale de Santé ist die luxemburgische Gesundheitsorganisation, die für die Versicherten des privaten Dienstes in Luxemburg (und ihre Anspruchsberechtigten) in allen Belangen ihrer Gesundheit zuständig ist.

Dies betrifft die Prävention, die Erstattung von Gesundheitsausgaben, aber auch Krankenversicherungen im Falle von Krankheit, Unfall, Mutterschaft, Pflegebedürftigkeit oder am Lebensende.

Eintragung bei der CNS und Sozialversicherungsbeiträge

Jeder Arbeitnehmer im Privatsektor muss sich obligatorisch bei der CNS anmelden. Sobald ein Arbeitnehmer eingestellt wird, sorgt der Arbeitgeber über das CCSS dafür, dass sein neuer Arbeitnehmer bei der CNS angemeldet wird.

Der Arbeitnehmer zahlt jeden Monat von seinem Lohn Beiträge an die Sozialversicherung. Sein Arbeitgeber zahlt ihm einen Nettolohn abzüglich der Arbeitnehmerbeiträge.

Entschädigung für Arbeitsunfähigkeit: Wohin die Arbeits- und Krankschreibungen geschickt werden sollen

Bei einer Krankschreibung muss der ansässige Arbeitnehmer oder Grenzgänger der CNS das Original (Abschnitt 1) der vom Arzt verschriebenen Krankschreibung übermitteln. Siehe unsere Seite über Krankheitsurlaub in Luxemburg.

Die Krankschreibung muss innerhalb von 3 Tagen an folgende Adresse übermittelt werden:

Die CNS kann dann etwaige Entschädigungen des Arbeitnehmers im Zusammenhang mit diesen Arbeitsunfähigkeiten auszahlen. Der Arbeitgeber meldet nämlich jeden Monat die Arbeitsunfähigkeit sowie die Abwesenheitsstunden seiner Arbeitnehmer.

Für die Sonderfälle des Mutterschafts- und Elternurlaubs klicken Sie bitte hier.

Übernahme von Krankheitskosten: Wo können Sie CNS-Rückerstattungsanträge einreichen?

Die CNS ist unter bestimmten Bedingungen auch für die Erstattung von Medikamenten und medizinischen Kosten zuständig, die dem Versicherten entstanden sind.

Die Anträge auf Rückerstattung müssen in einem nicht frankierten Umschlag an die unten angegebene Adresse geschickt werden. Die Kosten für eine "eingeschriebene" Sendung gehen jedoch zu Ihren Lasten. Siehe Erstattung von Arztkosten.

Der Arbeitnehmer muss den zweiten Teil seiner Krankschreibung innerhalb von höchstens drei Tagen an seinen Arbeitgeber schicken.

Weitere Informationen über die Nationale Gesundheitskasse

CMFEP - Krankenkasse für Beamte und Angestellte des öffentlichen Dienstes

Die CMFEP ist die Krankenkasse für Beamte und Angestellte des öffentlichen Dienstes.

Weitere Informationen über Einrichtungen der sozialen Sicherheit

Für alle Fragen zu den Einrichtungen der sozialen Sicherheit in Luxemburg (Kranken- und Unfallversicherung, Rente, Pflegebedürftigkeit, Familienleistungen, ...) besuchen Sie die Website der luxemburgischen Regierung www.secu.lu.

Zusatzkrankenversicherungen in Luxemburg

Allgemeines Prinzip der Krankenzusatzversicherungen

Während die gesetzliche Krankenversicherung die grundlegenden Gesundheitsdienstleistungen abdeckt, haben natürliche Personen die Möglichkeit, eine Zusatzversicherung abzuschließen, um eine zusätzliche Absicherung gegen Gesundheitsrisiken zu erhalten. Die Zusatzversicherung ist nicht obligatorisch.

Die Zusatzversicherung übernimmt bestimmte Arzt- und Gesundheitskosten, die von den staatlichen Stellen nicht erstattet werden. Zusatzversicherungen erstatten z. B. private Krankenhauszimmer oder alternative Medizin.

Die Erstattungssätze können auch für bestimmte Gesundheitsleistungen höher sein. Zusatzversicherungen können bestimmte medizinische Leistungen, die von der CNS vergessen wurden, bis zu 100 % erstatten.

Wie funktionieren Krankenzusatzversicherungen?

Die verschiedenen in Luxemburg vertretenen Versicherungsgesellschaften bieten alle Zusatzkrankenversicherungen an. Informieren Sie sich über ihre Deckungsangebote, ihre Tarife und die angebotenen Leistungen.

Beachte, dass zwischen der Unterzeichnung des Vertrags und der Übernahme der Gesundheitskosten oft eine Karenzzeit von drei Monaten liegt. Sie müssen wahrscheinlich auch einen Fragebogen über Ihren Gesundheitszustand und den der Mitversicherten ausfüllen. Einige Kosten werden eindeutig von der Erstattung ausgeschlossen, z. B. bereits begonnene Kieferorthopädie.

Bei der Beantragung der Kostenerstattung bewertet der Versicherer den Antrag abzüglich der bereits von den öffentlichen Krankenkassen geleisteten Erstattungen. Er wird Ihnen einen Teil der Kosten entsprechend den vereinbarten Deckungssätzen erstatten. Die Erstattungssätze variieren je nach Dienstleistung und der Art des Versicherungsschutzes, den Sie bei Vertragsabschluss gewählt haben.

Identifikation des Sozialversicherten in Luxemburg

Persönliche Karte eines Sozialversicherten

Nachdem Sie sich bei Ihrer Krankenkasse angemeldet haben, erhalten Sie eine nationale Versichertenkarte. Die Sozialversicherungskarte stellt fest, dass Sie bei der Krankenversicherung angemeldet sind.

Die Sozialversicherungskarte ist persönlich.

Sie identifiziert Sie in Ihren Beziehungen mit den Trägern der sozialen Sicherheit, den Leistungserbringern(Ärzte, Krankenhäuser, Apotheker usw.) im Großherzogtum Luxemburg. Sie müssen sie bei jedem Termin vorlegen.

13-stellige luxemburgische Matrikelnummer

Auf der Sozialversichertenkarte sind der Name, der Vorname und die 13-stellige Matrikelnummer des Versicherten angegeben. Die 13-stellige Matrikelnummer ist der persönliche und individuelle luxemburgische Nationalidentifikator. Nach dieser Nummer werden Sie in allen Beziehungen mit Behörden, Bildungseinrichtungen, ... gefragt.

Europäische Versicherungskarte

Wenn Sie regelmäßig in Europa unterwegs sind, können Sie eine Europäische Versichertenkarte beantragen. Diese Karte hat zwei Seiten. Eine Seite ist in Luxemburg gültig, die zweite Seite in den Ländern der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums.

Die europäische Seite ermöglicht es Ihnen, sich direkt an vertraglich vereinbarte Gesundheitsdienstleister in den Ländern der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums zu wenden. Wenn während eines vorübergehenden Aufenthalts in einem anderen Mitgliedstaat eine Gesundheitsversorgung notwendig wird, ermöglicht die Karte :

  • die Erbringung von Gesundheitsleistungen nach den Gesetzen und Modalitäten des Landes, in dem Sie sich vorübergehend aufhalten,
  • den Antrag auf Erstattung an das Aufenthaltsland nach den dort geltenden Rechtsvorschriften oder an Luxemburg nach den luxemburgischen Tarifen.

Die Europäische Krankenversicherungskarte hat ein Ablaufdatum. Sie wird auf Antrag bei der CCSS über diesen Link verlängert.

Laden Sie die App "Europäische Krankenversicherungskarte" auf Ihr Smartphone herunter.

Die App "Europäische Krankenversicherungskarte" ist in 25 Sprachen erhältlich und gibt die Gebrauchsanweisung für die Europäische Krankenversicherungskarte in den EU-Mitgliedstaaten wieder. Sie finden dort allgemeine Informationen über die Karte sowie die Notrufnummern und die Stelle, die Sie bei Verlust der Karte kontaktieren können. Sie erfahren, wie Sie vorgehen müssen, um eine Erstattung zu erhalten, welche Behandlungen und Kosten abgedeckt sind.

Siehe unsere Seite, die der Gesundheit von Grenzgängern in Luxemburg gewidmet ist, für das Anmeldeverfahren und die spezifischen Versicherungsleistungen.

Neuankömmling in Luxemburg? Hier finden Sie unsere unentbehrlichen Informationen über Versicherungen.

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