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Leitfaden zur Einkommensteuererklärung

Leitfaden zur Einkommensteuererklärung

Das Ausfüllen der Steuererklärung in Luxemburg kann viele Fragen aufwerfen, insbesondere wenn man erst kürzlich hierher gezogen ist.

Dieser Leitfaden begleitet Sie Schritt für Schritt, damit Sie verstehen, wer steuerpflichtig ist, welche Einkünfte zu berücksichtigen sind und wie Sie Ihre Steuererklärung ordnungsgemäß einreichen.

Warum muss man eine Steuererklärung abgeben?

Wozu dient die Steuererklärung?

Die Steuererklärung ermöglicht es der Steuerbehörde, den Betrag Ihrer Steuer entsprechend Ihrer tatsächlichen Situation genau neu zu berechnen.

Sie berücksichtigt Ihr gesamtes Einkommen, aber auch die Steuerabzüge und Steuergutschriften, auf die Sie Anspruch haben. Nach dieser Berechnung müssen Sie möglicherweise eine Nachzahlung leisten oder erhalten eine Rückerstattung.

Für weitere Einzelheiten zu den Steuerregeln und ein besseres Verständnis des Steuerwesens im Großherzogtum lesen Sie unseren umfassenden Leitfaden zu diesem Thema, indem Sie diesem Link zu unserem Leitfaden zur Besteuerung in Luxemburg folgen. Dort finden Sie alle notwendigen Informationen.

Ist die Abgabe einer Steuererklärung verpflichtend?

In Luxemburg sind Privatpersonen und Unternehmen zur Zahlung verschiedener Steuern verpflichtet, darunter die Einkommensteuer. Sie müssen daher jährlich eine Steuererklärung einreichen.

Diese Erklärung muss spätestens bis zum 31. Dezember des Jahres nach dem Erhalt der Einkünfte erfolgen.

Im Gegensatz zu anderen Ländern ist die Steuererklärung in Luxemburg nicht grundsätzlich für alle Steuerzahler verpflichtend . Sie wird in bestimmten Situationen verpflichtend (Einkünfte über 100.000 Euro, mehrere Einkünfte zusätzlich zum beruflichen Einkommen usw.).

In vielen Fällen wird sie zudem dringend empfohlen, um die Steuerlast zu optimieren.

Einkommensteuererklärung – für wen?

Zur Erinnerung: Steuern werden in Luxemburg an der Quelle, also auf die ausgezahlten Einkünfte, erhoben. Dank der Einkommensteuererklärung verfügen die Steuerbehörden über genaue Informationen zu Ihren im vergangenen Jahr erzielten Einkünften und dem letztlich geschuldeten Steuerbetrag auf der Grundlage Ihrer Erklärung.

Nach Einreichung Ihrer Steuererklärung nimmt die Steuerbehörde Korrekturen vor, indem sie Nachzahlungen oder Steuerrückerstattungen veranlasst. Die Behörde kann Sie auf der Grundlage Ihrer Steuererklärung auch um weitere Informationen bitten, wenn diese ihr unvollständig oder fehlerhaft erscheint.

Einkommenserklärung für in Luxemburg ansässige Personen

Als in Luxemburg ansässig gelten Personen, die ihren steuerlichen Wohnsitz in Luxemburg haben, mit anderen Worten und im weiteren Sinne ihren Hauptwohnsitz.

Welche Einkünfte sind anzugeben, wenn man in Luxemburg ansässig ist?

Wenn einer der oben genannten Fälle zutrifft, müssen in Luxemburg ansässige Personen ihr gesamtes Einkommen bei der luxemburgischen Steuerbehörde angeben, unabhängig von der Quelle dieser Einkünfte, auch wenn diese aus dem Ausland stammen.

Die luxemburgische Steuerbehörde berechnet einen weltweiten Steuersatz auf der Grundlage aller dieser Einkünfte, einschließlich der ausländischen. Dieser “-Satz wird anschließend nur auf die luxemburgischen Einkünfte angewendet.

Doppelbesteuerung in Luxemburg für in Luxemburg ansässige Personen

In bestimmten Fällen kann ein in Luxemburg ansässiger Steuerpflichtiger, der Einkünfte in einem anderen Land erzielt, einer Doppelbesteuerung unterliegen. Ein bilaterales Abkommen kann ebenfalls die Anwendungsbedingungen dieser Doppelbesteuerung regeln.

Im Rahmen eines Steuerabkommens zwischen zwei Ländern gilt der weltweite Steuersatz nur für Ihre luxemburgischen Einkünfte. Wenn Sie Einkünfte in verschiedenen Ländern erzielen, erkundigen Sie sich bitte bei den Steuerbehörden der betreffenden Länder.

Besteuerung von Nichtansässigen auf luxemburgische Einkünfte

Nichtansässige in Luxemburg sind ausschließlich auf ihre Einkünfte luxemburgischer Herkunft steuerpflichtig. Wenn sie bestimmte Kriterien erfüllen , können Nichtansässige wählen, für Steuerzwecke als Ansässige behandelt zu werden, wodurch sie Zugang zu allen verfügbaren Abzügen erhalten.

In den allermeisten Fällen werden Nichtansässige mit Grenzgängern gleichgestellt. Wie bei Ansässigen werden die Steuern von Grenzgängern an der Quelle einbehalten. Am Jahresende muss der nichtansässige Steuerpflichtige eine Steuererklärung abgeben.

Doppelbesteuerungsabkommen

Luxemburg hat mit zahlreichen Ländern weltweit Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) unterzeichnet.

Diese Abkommen ermöglichen es natürlichen und juristischen Personen, die Einkünfte aus verschiedenen Ländern beziehen, nicht zweimal auf dasselbe Einkommen besteuert zu werden. Im Falle von Steuerabkommen profitieren Privatpersonen und Unternehmen von einer Steuererleichterung, beispielsweise in Form einer Gutschrift für die im anderen Land gezahlten Steuern.

In jedem Fall empfehlen wir Ihnen , zumindest für die ersten Steuererklärungen einen Steuerexperten hinzuzuziehen. So können Sie das luxemburgische Steuerwesen und die für Ihre persönliche Situation geltenden Maßnahmen besser verstehen.

Wie gibt man sein Einkommen in Luxemburg an?

In der Regel erhält jeder Steuerpflichtige im Februar per Post ein Steuererklärungsformular in Papierform oder eine Aufforderung, seine Einkünfte elektronisch zu erklären.

Die Steuererklärung kann wie folgt abgegeben werden:

  • in Papierform auf dem/den entsprechenden Formular(en), das/die von der Behörde übermittelt wird/werden
  • online anstelle der Papiererklärung, was bequemer ist.

Sie müssen lediglich die verschiedenen Rubriken mit den Ihnen vorliegenden Angaben ausfüllen, die Ihrer Situation entsprechen.

Optimieren Sie Ihre Steuerlast in Luxemburg dank der Beratung durch Experten.

Die wichtigsten Schritte zum Ausfüllen Ihrer Steuererklärung

Um Ihnen den Vorgang zu erleichtern, finden Sie hier die wichtigsten Schritte:

  • Sammeln Sie Ihre Gehaltsbescheinigungen, Bankbescheinigungen und Belege
  • Überprüfen Sie Ihre familiäre Situation und Ihre Steuerklasse
  • Geben Sie Ihr gesamtes Einkommen an (in Luxemburg und gegebenenfalls im Ausland)
  • Geben Sie Ihre abzugsfähigen Ausgaben an
  • Überprüfen und bestätigen Sie Ihre Steuererklärung vor dem Absenden.

Einkünfte in Luxemburg online erklären

Es könnte nicht einfacher sein, Ihre Steuern elektronisch zu erklären. Melden Sie sich auf der Website guichet.lu an, wählen Sie Ihren Status(ansässig oder nicht ansässig) aus und folgen Sie dann den Anweisungen.

Guichet.lu, der Verwaltungsleitfaden des luxemburgischen Staates, hat zudem ein Tutorial online gestellt, das Sie Schritt für Schritt bei Ihrer Steuererklärung begleitet. Guichet.lu bietet außerdem ein sehr anschauliches Erklärvideo an, das Sie während des gesamten Vorgangs Ihrer Online-Steuererklärung unterstützt .

Wann müssen Sie Ihre luxemburgische Steuererklärung einreichen?

Luxemburg folgt bei der Berechnung der Einkommensteuer dem Kalenderjahr, also dem Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember.

Die Einkünfte des Jahres müssen spätestens bis zum 31. Dezember des Folgejahres bei der Steuerbehörde eingereicht werden. Diese Frist gilt auch für die Einkommens- und Vermögenssteuer der Körperschaften sowie für die Gewerbesteuer. Die Nichteinhaltung der Fristen kann zu Strafen oder Zinsen führen.

Was muss in der Steuererklärung angegeben werden?

In der Steuererklärung muss der Steuerpflichtige sein gesamtes Einkommen des Vorjahres sowie die Ausgaben angeben, die zu einem Steuerabzug oder einer Steuergutschrift führen

Alle angegebenen Einkünfte und Ausgaben sind durch offizielle Dokumente in französischer, deutscher oder luxemburgischer Sprache zu belegen . Die verschiedenen Stellen und Organisationen, mit denen Sie in Kontakt stehen (Arbeitgeber, verschiedene Kassen, Versicherungen, Dienstleister), werden Ihnen rechtzeitig – in der Regel zu Beginn des Jahres – die erforderlichen Unterlagen zur Steuererklärung zukommen lassen. Zögern Sie nicht, Ihre Dienstleister zu kontaktieren, falls Ihnen diese Unterlagen nicht vorliegen.

In Luxemburg zu versteuerndes Einkommen

Es gibt 8 Kategorien steuerpflichtiger Einkünfte für natürliche Personen:

  • Einkünfte aus unselbständiger Arbeit
  • Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit, einschließlich Sitzungsgelder für Verwaltungsratsmitglieder
  • Einkünfte aus gewerblichen Tätigkeiten
  • Einkünfte aus der Land- und Forstwirtschaft
  • Einkünfte aus Kapitalanlagen
  • Einkünfte aus Grundbesitz und Vermietung
  • Einkünfte aus Renten, Unterhaltszahlungen usw.
  • sonstige Einkünfte.

Ausgaben, die zu Steuerabzügen oder Steuergutschriften führen

Für jede dieser Kategorien kann der Steuerpflichtige bestimmte Ausgaben abziehen, um das Nettoeinkommen zu ermitteln.
Der Steuerpflichtige hat außerdem Anspruch auf Steuerabzüge und Steuergutschriften, insbesondere:

Das zu versteuernde Einkommen wird unter Berücksichtigung all dieser Beträge – Einnahmen und Ausgaben – berechnet. Die geschuldete Steuer wird anschließend auf dieses zu versteuernde Einkommen in Stufen berechnet.

Zahlung der Einkommensteuer in Luxemburg

Besteuerung in Luxemburg nach Steuerklassen

Derzeit wendet Luxemburg je nach persönlicher und familiärer Situation drei Steuerklassen an:

  • Klasse 1: Alleinstehende ohne Kinder
  • Klasse 1a: Alleinstehende mit Kind, Witwen oder ältere Menschen
  • Klasse 2: Ehepaare oder Lebenspartner, die gemeinsam veranlagt werden

Dieses System ermöglicht es insbesondere Paaren, dank der gemeinsamen Veranlagung oft von einer günstigeren Steuerberechnung zu profitieren.

Je nach Ihrer Situation gehören Sie der einen oder anderen Steuerklasse an. Der von der Verwaltung ausgestellte Steuerabzugsbescheid bestimmt Ihre Steuerklasse. Die Steuerklasse legt die Art der Steuerberechnung in Abhängigkeit vom Gesamteinkommen des Steuerpflichtigen fest.

Weitere Informationen zu den Steuerklassen finden Sie auf dieser Seite.

Für 2028 geplante Steuerreform

Ab 2028 tritt eine umfassende Reform in Kraft. Sie sieht die Abschaffung der drei derzeitigen Klassen (1, 1a und 2) zugunsten einer einzigen Steuerklasse vor, der sogenannten „Klasse U“.

Ziel ist es, das Steuersystem zu vereinfachen und eine größere Gerechtigkeit zwischen den Steuerzahlern zu gewährleisten, unabhängig von ihrer familiären oder ehelichen Situation.

Diese Reform geht zudem mit einer Entwicklung hin zu einer stärker individualisierten Besteuerung einher. Für bestimmte Haushalte, die derzeit der Klasse 2 angehören, ist eine Übergangsphase vorgesehen, um nachteilige Auswirkungen zu vermeiden

Die Wahl einer Lebensform kann Ihre steuerliche Situation in Luxemburg verbessern oder auch nicht. Erfahren Sie hier mehr über die steuerlichen Auswirkungen für Paare in einer Lebensgemeinschaft, einer eingetragenen Partnerschaft oder einer Ehe.

Wie werden Ihre steuerpflichtigen Einkünfte berücksichtigt?

Wie viele andere Länder wendet auch Luxemburg ein progressives Steuersystem auf die angegebenen Einkünfte an . Die Steuersätze steigen mit der Höhe des Einkommens, unabhängig von dessen Quelle. Nach dem aktuellen progressiven Steuertarif reichen die Steuersätze von 0 % (Jahreseinkommen unter 13.200 Euro) bis 42 % (Jahreseinkommen über 235.000 Euro).

Die von den Steuerzahlern entrichteten Steuern dienen zur Finanzierung der verschiedenen öffentlichen Ausgaben der Regierung in den Bereichen Sicherheit, Verkehr, Gesundheit usw.

Erfahren Sie mehr über das Steuersystem und die Einkommensteuer für Privatpersonen.

Steuerbescheid und Steuerzahlung in Luxemburg

Sobald Ihre Steuern berechnet wurden,sendet Ihnen die Steuerverwaltung Ihren Steuerbescheid zu. So erfahren Sie, welche Beträge Sie an die Steuerverwaltung zahlen müssen oder welche Rückerstattungen Sie erhalten. Sie werden gebeten, die fälligen Beträge so schnell wie möglich zu begleichen.

Die fälligen Steuerbeträge werden direkt von Ihrem Bankkonto abgebucht. Ebenso wird eine eventuelle Rückerstattung direkt auf das Bankkonto überwiesen, das Sie zuvor der Steuerbehörde angegeben haben.

Überblick über das luxemburgische Steuersystem

Laurent Ollier

Laurent Ollier

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