Leitfaden für die Einkommensteuererklärung

Einkommensteuererklärung Luxemburg

Das Ausfüllen der Steuererklärung kann ein komplizierter Prozess sein, besonders wenn Sie gerade erst nach Luxemburg gezogen sind.

Um die Steuererklärung richtig auszufüllen, ist es wichtig, das Steuersystem des Landes, in dem man wohnt, zu verstehen. Aus diesem Grund haben wir für Sie die folgenden Informationen zusammengestelltie finden hier einen möglichst umfassenden Leitfaden zum Verfahren der Steuererklärung und ihrer Zahlung in Luxemburg.

Wer muss in Luxemburg eine Einkommensteuererklärung einreichen?

In Luxemburg müssen Privatpersonen und Unternehmen mehrere Steuern zahlen, darunter auch die Einkommensteuer. Sie sind daher verpflichtet, eine jährliche Einkommensteuererklärung abzugeben.

Diese Erklärung muss bis zum 31. Dezember des Jahres, das auf den Bezug des Einkommens folgt, abgegeben werden.

Allgemeines Prinzip der Einkommensteuererklärung und Besteuerung in Luxemburg

Mit dieser Steuererklärung erhalten die Steuerbehörden genaue Informationen über Ihre finanzielle Situation und die Höhe der Steuer, die Sie aufgrund Ihres Vorjahreseinkommens zahlen müssen.

Die Steuerbehörden werden Korrekturen über Nachsteuern oder Rückerstattungen vornehmen, je nachdem, ob andere Steuerquellen oder Steuerabzüge (z. B. Versicherungen) vorliegen.

Zur Erinnerung: Die Steuern in Luxemburg werden an der Quelle erhoben, und zwar auf das ausgezahlte Einkommen.

Einkommenserklärung für in Luxemburg ansässige Personen

Gebietsansässige sind Personen, die ihren steuerlichen Wohnsitz in Luxemburg haben, mit anderen Worten und im weiteren Sinne ihren Hauptwohnsitz.

Welche Einkünfte muss man in Luxemburg versteuern, wenn man in Luxemburg wohnt?

Personen, die in Luxemburg wohnen, müssen ihr gesamtes Einkommen den luxemburgischen Behörden melden , unabhängig von der Quelle des Einkommens, auch wenn es sich um ausländische Einkünfte handelt.

Die luxemburgischen Steuerbehörden berechnen einen weltweiten Steuersatz auf der Grundlage aller dieser Einkünfte, einschließlich der ausländischen Einkünfte. Dieser Steuersatz wird dann nur auf das luxemburgische Einkommen angewendet.

Doppelbesteuerung in Luxemburg für in Luxemburg ansässige Personen

Wenn eine in Luxemburg ansässige Person in einem anderen Land Einkünfte erzielt, kann sie in bestimmten Fällen einer Doppelbesteuerung unterliegen. Ein bilaterales Abkommen kann auch die Bedingungen für die Anwendung dieser Doppelbesteuerung regeln.

Im Rahmen eines Steuerabkommens zwischen zwei Ländern wird der weltweite Steuersatz nur auf Ihr luxemburgisches Einkommen angewendet. Wenn Sie Einkünfte in verschiedenen Ländern beziehen, erkundigen Sie sich bei den Steuerbehörden der betreffenden Länder.

Besteuerung von nichtansässigen Personen auf luxemburgisches Einkommen

Nicht in Luxemburg ansässige Personen müssen nur ihr aus Luxemburg stammendes Einkommen versteuern. Wenn sie bestimmte Kriterien erfüllen, können sich Nichtansässige dafür entscheiden, für Steuerzwecke als ansässig zu gelten, wodurch sie Zugang zu allen verfügbaren Abzugsmöglichkeiten erhalten.

In der überwiegenden Mehrheit der Fälle werden Nichtansässige mit Grenzgängern gleichgesetzt. Wie bei Gebietsansässigen werden die Steuern von Grenzgängern an der Quelle erhoben. Am Ende des Jahres muss der nicht ansässige Steuerzahler eine Steuererklärung abgeben.

Das luxemburgische Einkommensteuersystem verstehen

Das progressive Steuersystem in Luxemburg

Wie viele andere Länder wendet auch Luxemburg ein progressives Steuersystem auf das erklärte Einkommen an. Die Steuersätze steigen mit der Höhe des Einkommens, unabhängig von der Einkommensquelle. Nach der neuesten progressiven Steuertabelle liegen die Steuersätze zwischen 0 und 42%.

In Luxemburg wird die Einkommensteuer in Stufen auf den Betrag des erklärten Einkommens erhoben. Auf Einkommen von weniger als 11.265 Euro wird keine Besteuerung angewandt. Der Höchstsatz von 42% gilt für Einkommensstufen von 200.005 Euro jährlich und darüber.

Die von den Steuerzahlern gezahlten Steuern werden für die verschiedenen öffentlichen Ausgaben der Regierung in den Bereichen Sicherheit, Verkehr, Gesundheit,...

Doppelbesteuerungsabkommen für Einkommen in Luxemburg

Luxemburg hat mit vielen Ländern der Welt Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) unterzeichnet.

Diese Abkommen verhindern, dass natürliche und juristische Personen, die Einkommen aus verschiedenen Ländern beziehen, für dasselbe Einkommen doppelt besteuert werden. Bei Steuerabkommen erhalten Privatpersonen und Unternehmen Steuererleichterungen, z. B. eine Gutschrift für die im anderen Land gezahlten Steuern.

In jedem Fall empfehlen wir Ihnen, zumindest für die ersten Steuererklärungen einen Steuerexperten hinzuzuziehen. So können Sie sich besser mit dem luxemburgischen Steuerrecht und den für Ihre persönliche Situation geltenden Maßnahmen vertraut machen.

Einkommensteuererklärungen in Luxemburg

Steuerzahler müssen ihr Einkommen jährlich in einer Steuererklärung angeben. Diese Steuererklärung dient als Grundlage für die Berechnung der Steuer, die sich nach der Höhe des im Vorjahr eingenommenen Einkommens und der damit verbundenen Steuerklasse richtet.

Wann reichen Sie Ihre luxemburgische Steuererklärung ein?

Luxemburg folgt bei der Abrechnung der Einkommensteuer dem Kalenderjahr, d. h. vom 1. Januar bis zum 31. Dezember. Die Nichteinhaltung der Fristen kann zu Strafzahlungen oder Zinsen führen.

Seit dem Steuerjahr 2022 muss das Einkommen eines Jahres bis zum 31. Dezember des Folgejahres bei der Steuerbehörde angegeben werden. Diese Frist gilt auch für die Einkommen- und Vermögensteuer von Körperschaften und die Gewerbesteuer.

Einkommensteuererklärung auf Papierformular oder online in Luxemburg

In der Regel im Februar erhält jeder Steuerzahler per Post ein Papierformular für seine Steuererklärung oder eine Aufforderung, seine Einkünfte elektronisch zu erklären. 

Der Steuerpflichtige muss dann sein Vorjahreseinkommen bei der Steuerbehörde (Administration des contributions directes) angeben. Die Steuererklärung kann durchgeführt werden :

  • in Papierform auf dem/den entsprechenden, von der Verwaltung übermittelten Formular(en)
  • online anstelle der Papiererklärung, um mehr Komfort zu bieten.

Wie kann man in Luxemburg sein Einkommen online erklären?

Es ist ganz einfach, Ihre Steuererklärung elektronisch abzugeben. Melden Sie sich auf der Website von guichet.lu an, wählen Sie Ihren Status(ansässig oder nicht ansässig) und folgen Sie dann den Anweisungen.

Guichet.lu, der Verwaltungsführer des luxemburgischen Staates, hat auch ein Tutorial online gestellt, das Sie Schritt für Schritt durch Ihre Steuererklärung führt. Guichet.lu bietet auch ein sehr konkretes Erklärungsvideo an, das Sie während des gesamten Prozesses der Online-Steuererklärung unterstützt.

Was muss man in seiner luxemburgischen Steuererklärung angeben?

In seiner Einkommensteuererklärung für das Vorjahr muss der Steuerzahler sein gesamtes Einkommen angeben.

Alle angegebenen Einnahmen und Ausgaben sind durch offizielle Dokumente zu belegen. Die verschiedenen Einrichtungen, mit denen Sie in Kontakt stehen (Arbeitgeber, verschiedene Kassen, Versicherungen, Dienstleister), werden Ihnen die erforderlichen Erklärungsdokumente rechtzeitig zukommen lassen. Zögern Sie nicht, Ihre Dienstleister zu mahnen, wenn Sie diese Dokumente nicht haben.

In Luxemburg zu versteuernde Einkünfte

Es gibt acht Kategorien von steuerpflichtigem Einkommen für natürliche Personen:

  • Einkommen aus unselbständiger Arbeit
  • Einkünfte aus selbstständigen Berufen, einschließlich Sitzungsgelder für Verwaltungsratsmitglieder
  • Einkommen aus kommerziellen Aktivitäten
  • Einkommen aus Land- und Forstwirtschaft
  • isus-Einkommen aus mobilen Investitionen
  • Einkünfte aus Grundstücken und Mieten
  • Einkommen aus Altersrente, Unterhaltszahlungen, ...
  • verschiedene Einkünfte.

Ausgaben, die man in seiner luxemburgischen Steuererklärung abziehen kann

Für jede dieser Kategorien kann der Steuerzahler bestimmte Ausgaben abziehen, um zu einem Nettoeinkommen zu gelangen.
Der Steuerzahler profitiert außerdem von Steuerabzügen und -gutschriften, darunter :

  • berufsbedingte Ausgaben: Einzelpersonen können bestimmte Ausgaben wie berufsbedingte Reisekosten von ihrem steuerpflichtigen Einkommen abziehen.
  • Kosten für Kinderbetreuung oder Unterhaltszahlungen im Falle einer Scheidung
  • Rentenbeiträge
  • wohltätige Spenden
  • ...

Das zu versteuernde Einkommen wird durch die Addition aller dieser Beträge, Einnahmen und Ausgaben berechnet. Die Steuer wird in Stufen auf dieses zu versteuernde Einkommen berechnet.

Erfahren Sie mehr über das Steuersystem und die Einkommenssteuer für Privatpersonen.

Zahlung der Einkommensteuer in Luxemburg

Besteuerung in Luxemburg nach Steuerklassen

In Luxemburg gibt es drei Steuerklassen nach verschiedenen Kriterien:

  • Familienstand (ledig, verheiratet, geschieden, verwitwet....),
  • Elternstatus (unterhaltsberechtigte oder nicht unterhaltsberechtigte Kinder),
  • Aufenthaltsstatus / Nichtaufenthaltsstatus
  • Schwelle zum Alter von 64 Jahren.

Diese Steuerklassen werden mit 2, 1a und 1 bezeichnet. Die Steuerklasse 2 ist die günstigste Klasse.

Die Steuerklasse 2 entspricht verheirateten Paaren oder Paaren, die eine zivile Partnerschaft eingegangen sind. Geschiedene oder verwitwete Personen können sie während einer Übergangszeit ebenfalls in Anspruch nehmen. Danach werden sie in Steuerklasse 1 oder 1a besteuert. Weitere Einzelheiten finden Sie auf der Website der Steuerverwaltung.

Je nach Ihrer Situation gehören Sie der einen oder der anderen Steuerklasse an. Die von der Behörde ausgestellte Steuerabzugskarte legt Ihre Steuerklasse fest. Die Steuerklasse legt fest, wie die Steuer nach dem Gesamtbetrag der Einkünfte des Steuerpflichtigen berechnet wird.

Steuerbescheid und Steuerzahlung in Luxemburg

Wenn Sie Ihre Steuern berechnet haben, schickt Ihnen die Steuerbehörde Ihren Steuerbescheid. Damit wissen Sie, welche Beträge Sie dem Finanzamt schulden oder welche Erstattungen Sie erhalten werden. Sie werden aufgefordert, die geschuldeten Beträge so bald wie möglich zu begleichen.

Die fälligen Steuerbeträge werden direkt von Ihrem Bankkonto abgebucht.

Überblick über das luxemburgische Steuersystem

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