Seine Rente und eine Altersrente beziehen

Altersrente in Luxemburg beziehen

Wussten Sie, dass Luxemburg zu den zehn Ländern mit der höchsten Altersrente der Welt gehört? Wie funktionieren also die Altersrenten in Luxemburg, wer kann sie beziehen und wie?

Wer hat in Luxemburg Anspruch auf eine Altersrente?

Sozialbeiträge und Säulen für die Altersrente in Luxemburg

Jeder Arbeitnehmer oder Selbstständige in Luxemburg zahlt von seinem monatlichen Gehalt einen Beitrag in Höhe von 8 % seines Gehalts in einen nationalen Fonds für die Altersrente ein. Der Arbeitgeber zahlt seinerseits ebenfalls Beiträge in gleicher Höhe für den Arbeitnehmer.

Diese Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge fließen in den Rentenfonds des Mitarbeiters und bilden die erste Säule der Altersversorgung.

Die zweite Säule der Renten für den Ruhestand wird durch mögliche Rentenpläne finanziert, die in den Unternehmen eingerichtet wurden. Diese stellen einen attraktiven geldwertenVorteil für die Arbeitnehmerdar , da sie die Beträge ihrer Altersrente deutlich erhöhen.

Die dritte Säule der Altersrentenbeiträge ist die individuelle Vorsorge durch kapitalbildendes Sparen, das von Banken und Versicherungsgesellschaften angeboten wird.

Es ist wichtig zu wissen, dass Sie bei freiwilligen Beiträgen in diese dritte Säule über einen privaten Rentenplan Ihre Beiträge zum Altersvorsorgevertrag von Ihrem steuerpflichtigen Einkommen abziehen können.

Bedingungen für den Eintritt in den Ruhestand und Auszahlung der Pension

Arbeitnehmer oder Selbstständige können in Luxemburg Anspruch auf Rente und Altersrente haben, wenn sie mehrere Voraussetzungen erfüllen:

  • Das gesetzliche Rentenalter in Luxemburg erreicht haben, d. h. 65 Jahre alt sein
  • Sie müssen während ihres Berufslebens mindestens 120 Monate lang Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt haben. Diese Beitragszeiten, die als "Praktika" bezeichnet werden, können obligatorisch (Artikel 170, 171, 172 des Sozialversicherungsgesetzbuches), fortgesetzt (Artikel 173), freiwillig (Artikel 173a) oder rückwirkend erworben (Artikel 174) sein.
  • Mindestens 12 Monate in Luxemburg gearbeitet haben

Die 10 Beitragsjahre können in Luxemburg, aber auch in einem beliebigen EU-Land oder in anderen Ländern, die ein Sozialversicherungsabkommen mit Luxemburg abgeschlossen haben, zurückgelegt worden sein.

Studienjahre (bis zu 9 Jahren), die zwischen dem 18. und 27. Lebensjahr in Luxemburg oder im Ausland absolviert wurden, können angerechnet werden, um die erforderliche Anzahl an Jahren zu erreichen, die für den Eintritt in den Ruhestand erforderlich sind. Achten Sie jedoch auf den Endbetrag der gezahlten Altersrente, da für diese Jahre keine Beiträge gezahlt werden!

Die Altersrente wird Ihnen auf Ihr Bankkonto überwiesen.

Eine vorzeitige Altersrente in Luxemburg beziehen

In Luxemburg ist es möglich, eine vorzeitige Altersrente zu beziehen :

  • ab 57 Jahren, wenn der Versicherte 480 Beitragsmonate in der Pflichtversicherung nachweisen kann
  • oder ab 60 Jahren unter der Bedingung von 480 Monaten Versicherungsbeiträgen, davon 120 Monate Pflicht-, Weiter- oder freiwillige Versicherung oder rückwirkender Kauf.

Weitere Informationen zu den Rentenversicherungsbeiträgen finden Sie im luxemburgischen Sozialversicherungsgesetzbuch (Code de la Sécurité Sociale).

Antrag und Berechnung der Rente in seinem Wohnsitzland

Der Antragsteller auf Altersrente muss seinen Antrag bei der Rentenkasse des Landes stellen, in dem er wohnt. Dieser Antrag muss einige Monate vor Erreichen des Rentenalters gestellt werden.

Das Wohnland berechnet dann die Rentenansprüche nach seinen Rechtsvorschriften und nach den Rechtsvorschriften des Landes oder der Länder, in denen die versicherte Person Beiträge gezahlt hat, je nach europäischen oder bilateralen Abkommen. Der Versicherte erhält in jedem Land, in dem er Beiträge gezahlt hat, Leistungen nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes.

Wenn der Antragsteller bei Erreichen des Rentenalters die oben definierten Voraussetzungen für Beiträge zur Altersversicherung in Luxemburg nicht erfüllt, kann er die Erstattung der Beiträge verlangen, die er in Luxemburg gezahlt hätte (abzüglich des Arbeitgeberanteils). Er verliert dann den Anspruch auf irgendeine luxemburgische Rente.

Weitere Informationen über die Altersrente in Luxemburg und wie Sie dort einen Rentenantrag stellen können, finden Sie auf der Website der Caisse Nationale d'Assurance Pension.

Es gibt keinen offiziellen luxemburgischen Rentensimulator. Dennoch können Sie sich mithilfe der folgenden Rentensimulatoren eine mehr oder weniger genaue Vorstellung machen:

Ein Antrag auf Rentenberechnung kann bei der CNAP ab dem Alter von 55 Jahren gestellt werden.

Einige Zahlen zur Altersrente in Luxemburg

Die Altersrente in Luxemburg ist im Vergleich zu anderen europäischen Pyas relativ hoch.

Die Mindestrente, die bei 40 Beitragsjahren in Luxemburg bezogen werden kann, beträgt am 1. September 2023 2.219,63 Euro brutto.
Ihr Höchstbetrag ist ge deckelt. Im Jahr 2022 beläuft sich der Höchstbetrag der wahrgenommenen Rente auf 9.422,19 Euro.

Außerdem ist zu beachten, dass die Höhe der Renten an den Index gekoppelt ist. Ihr Betrag wird automatisch angepasst, wenn der Index ausgelöst wird.

Diejenigen, die nicht ihre gesamte berufliche Laufbahn in Luxemburg verbracht haben, erhalten im Durchschnitt 1.280,40 Euro pro Monat. Renten aus anderen Ländern, in denen sie gearbeitet haben, kommen zu diesem Betrag hinzu.

Angesichts der Entwicklung der Wirtschaftslage und des Arbeitsmarktes erscheint eine baldige Reform des Rentensystems in Luxemburg unerlässlich. Das System ist heute ausgeglichen und wird voraussichtlich ab 2027 defizitär sein. Dies ist heute ein Schlüsselthema für die Regierung.

Teilzeitarbeit, Selbstständigkeit und Rentenversicherung

In Luxemburg ist zu beachten, dass Teilzeitarbeit und Selbstständigkeit sich auf die Beitragszeiten auswirken, die für den Zeitpunkt des Rentenbeginns erforderlich sind.

Ein Teilzeitbeschäftigter muss mindestens 64 Stunden pro Monat arbeiten, damit der Arbeitsmonat auf die Beitragsdauer angerechnet wird.

Ein Selbstständiger muss mindestens 10 Kalendertage pro Monat arbeiten, damit der Monat bei der Berechnung seiner Rente berücksichtigt wird.

Um frühestens mit 60 Jahren in Rente gehen zu können, kann ein Arbeitnehmer in den folgenden Fällen Versicherungszeiten nachkaufen: 

  • der Arbeitnehmer hat die Arbeit aufgegeben, um sich um seine Familie zu kümmern
  • der Arbeitnehmer hat in einem Land Beiträge gezahlt, das kein Sozialversicherungsabkommen mit Luxemburg geschlossen hat.

Zusatzrente in Luxemburg

Um Ihren Ruhestand bestmöglich vorzubereiten, können Sie auch in eine Zusatzrente bei einer Versicherungsgesellschaft einzahlen. Wenn Sie einen solchen Vertrag abschließen, erhalten Sie bei Eintritt in den Ruhestand eine zusätzliche Rentenleistung. Sie müssen mindestens zehn Jahre lang Beiträge gezahlt haben. Diese Rente wird Ihnen frühestens mit 60 Jahren und spätestens mit 75 Jahren ausgezahlt.

Wenn Sie in eine Zusatzrente einzahlen, können Sie bis zu 3.200 Euro pro Jahr von Ihrer Steuerbemessungsgrundlage abziehen.

Arbeitnehmer, die in den drei Jahren vor ihrer Abmeldung 12 Monate lang Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben, können sich auch für eine Weiterversicherung entscheiden, bis sie wieder eine Arbeit finden. Der Antrag muss innerhalb von 6 Monaten nach Ende der Pflichtbeiträge bei der CCSS - Centre Commun de la Sécurité Sociale gestellt werden.

Punkt auf dem luxemburgischen Arbeitsmarkt.

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