Arbeitszeit und gesetzlicher Urlaub

Arbeitszeit und Urlaubsanspruch in Luxemburg

Arbeitszeitorganisation in Luxemburg

Gesetzliche Arbeitszeiten in luxemburgischen Unternehmen

In Luxemburg beträgt die normale Arbeitszeit bei einer Vollzeitbeschäftigung 8 Stunden pro Tag und 40 Stunden pro Woche.

Das Gesetz erlaubt Überstunden von bis zu 2 Stunden pro Tag und bis zu 8 Stunden pro Woche. Die Höchstarbeitszeit darf also 10 Stunden pro Tag und 48 Stunden pro Woche nicht überschreiten.

Die Beschäftigten haben tägliche und wöchentliche Ruhezeiten. Diese Ruhezeiten müssen :

  • Mindestens 11 Stunden pro 24-Stunden-Zeitraum
  • Mindestens 44 aufeinanderfolgende Stunden in einem Zeitraum von sieben Tagen.

Im Arbeitsvertrag oder in den internen Regelungen des Unternehmens muss die Arbeitszeit mit festen Arbeitszeiten angegeben werden.

Überstunden in Luxemburg

Prinzip der Überstunden

Jede Arbeitsstunde, die über die normale Arbeitszeit hinausgeht, gilt als Überstunde.

Bei Überstunden muss die Höchstarbeitszeit auf 10 Stunden pro Tag oder 48 Stunden pro Woche begrenzt werden.

Es ist möglich, die Höchstarbeitszeit in bestimmten Fällen auf 12 Stunden pro Tag zu verlängern:

  • in bestimmten Bereichen
  • in bestimmten Berufen
  • zu bestimmten Zeiten des Jahres.

Die wöchentliche Arbeitszeit darf jedoch nicht mehr als 40 Stunden betragen, sofern keine Ausnahmen vorliegen. Die Beschränkungen auf maximal 48 Stunden wöchentliche Arbeitszeit gelten nicht im Falle von Arbeiten, die :

  • im Hinblick auf die Bewältigung eines Unfalls
  • in Notfällen.

Schließlich können die Beschäftigten die geleisteten Überstunden abfeiern oder sich entsprechend vergüten lassen.  

Leistung von Überstunden in Luxemburg

In Ausnahmesituationen kann der Arbeitgeber seine Beschäftigten zur Leistung von Überstunden auffordern.

Andererseits dürfen Überstunden nicht alle Beschäftigten betreffen. Das Gesetz schützt insbesondere :

  • jugendliche Arbeitnehmer,
  • schwangere und stillende Arbeitnehmerinnen oder Auszubildende
  • Teilzeitbeschäftigte
  • Leiharbeitnehmer/innen
  • leitende Angestellte.

Wenn der/die Arbeitnehmer/in Überstunden leistet, muss die Höchstarbeitszeit 10 Stunden pro Tag oder 48 Stunden pro Woche betragen.

Vergütung von Überstunden in Luxemburg

Überstunden geben Anspruch auf :

  • auf Ausgleichsruhezeit oder
  • zu Lohnerhöhungen.

In diesen beiden Fällen beträgt der Aufschlag 40%.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass bezahlte Überstunden von der Steuer und teilweise von Sozialabgaben befreit sind.

Achtung: Führungskräfte erhalten bei Überstunden keine zusätzliche Vergütung.

Flexibilisierung der gesetzlichen Arbeitszeit in Luxemburg

Immer mehr luxemburgische Unternehmen bieten ihren Beschäftigten die Möglichkeit, ihre Arbeitszeit selbst zu bestimmen, um eine bessere Vereinbarkeit von Privat- und Berufsleben zu erreichen.

Dies äußert sich in den Unternehmen in einem freien Nachmittag pro Monat oder der Möglichkeit, zwei freie Stunden für persönliche Bedürfnisse zu nutzen,...

Arbeit in Gleitzeit

Die Arbeit in Gleitzeit wird zwischen den Parteien (Arbeitnehmer und Arbeitgeber) geregelt. Dies muss innerhalb der gesetzlichen Grenzen und entsprechend den dienstlichen Erfordernissen festgelegt werden.

Flexible Arbeitszeiten in Luxemburg

Arbeitnehmer, die Eltern eines Kindes unter neun Jahren sind, das an einer schweren Krankheit leidet, können bei ihrem Arbeitgeber eine Anpassung ihrer Arbeitszeit beantragen. Dies kann in Form von flexiblen Arbeitszeiten, Telearbeit oder einer Reduzierung der Arbeitszeit für einen bestimmten Zeitraum erfolgen. Der Arbeitnehmer muss mindestens sechs Monate in seinem Unternehmen beschäftigt sein, um diese Möglichkeit in Anspruch nehmen zu können.

Plan für die Arbeitsorganisation

Wenn ein Unternehmen dies wünscht, kann es einen "Plan d'Organisation du Travail" oder "POT" erstellen. Im POT werden die Arbeitszeiten der Beschäftigten entsprechend der voraussichtlichen Geschäftstätigkeit des Unternehmens festgelegt. Der POT deckt einen Bezugszeitraum ab.

Der POT kann für einen Zeitraum von einem bis maximal vier Monaten eingerichtet werden. Für Überschreitungen müssen Überstunden oder zusätzlicher Urlaub gewährt werden.

Nachtarbeit in Luxemburg

Nachtarbeit in Luxemburg ist legal. Sie bezieht sich auf die Stunden, die zwischen 22 Uhr und 6 Uhr morgens geleistet werden. Im Hotel- und Gaststättengewerbe (Horeca) beginnt die Nachtarbeit um 23 Uhr und endet um 6 Uhr.

Nachtarbeiter dürfen innerhalb einer Woche maximal 8 Stunden pro 24-Stunden-Zeitraum arbeiten. Die Tarifverträge regeln die Zuschläge für Nachtstunden.

Arbeit an Sonn- und Feiertagen in Luxemburg

Außer in Ausnahmefällen ist es in Luxemburg verboten, an Sonn- und Feiertagen zu arbeiten. In diesen Fällen muss der Arbeitnehmer einen monetären Ausgleich oder eine Ausgleichsruhezeit erhalten.

Dies erklärt, warum die Geschäfte an Feiertagen und Sonntagen in der Regel geschlossen sind .

Ruhezeiten in Luxemburg: Gesetzliche Bestimmungen

Bei mehr als 6 Stunden Arbeit pro Tag hat jeder Arbeitnehmer Anspruch auf eine oder mehrere Ruhezeiten.

Pausenzeiten können bezahlt oder unbezahlt sein. Nur eine Ruhezeit pro Tag darf nicht bezahlt werden.

Die Dauer der Pausen ist nicht gesetzlich vorgeschrieben. Die unbezahlte Pause ist jedoch zeitlich begrenzt. Sie darf nicht länger als drei Stunden dauern, bzw. vier Stunden, wenn das Arbeitsregime dies erfordert.

Mittagspause während der Arbeitstage

Die Mittagspause besteht häufig aus einer unbezahlten Arbeitsunterbrechung.

Meistens wird die Mittagspause im individuellen Arbeitsvertrag festgelegt. Auch im geltenden Tarifvertrag kann die Mittagspause festgelegt sein.

Kaffeepausen und Zigarettenpausen

Der Arbeitgeber kann Kaffee- und Raucherpausen nach eigenem Ermessen festlegen. In der Regel werden sie toleriert und bezahlt, es wird jedoch empfohlen, sie nicht zu übertreiben.

Dennoch gibt es Unternehmen, die ihren Mitarbeitern vorschreiben, während einer Zigarettenpause zu depowern.

Stillpause für das eigene Kind in Luxemburg

Eine junge Mutterkann bei der Arbeit um Pausen bitten, um ihr Kind zu stillen. Der Arbeitgeber muss ihr dann im Laufe des Arbeitstages eine Stillzeit einräumen. Die Stillpausen zählen als Arbeitszeit. Sie geben Anspruch auf den normalen Lohn.

Die Stillzeit umfasst zwei Pausen von jeweils 45 Minuten. Die erste Pause muss zu Beginn des Arbeitstages genommen werden. Die zweite Stillpause findet am Ende ihrer normalen täglichen Arbeitszeit statt.

Schließlich können diese beiden Pausen in den folgenden Fällen in eine einzige Stillzeit von mindestens 90 Minuten umgewandelt werden:

  • wenn der Arbeitstag nur durch eine einstündige Pause unterbrochen wird
  • wenn die Mutter ihr Kind nicht in der Nähe ihres Arbeitsplatzes stillen kann.

Urlaubsansprüche von Arbeitnehmern in Luxemburg

Gesetzlicher Jahresurlaub in Luxemburg

Jeder Arbeitnehmer hat einen gesetzlichen Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub in Höhe von 26 Arbeitstagen des gesetzlichen Urlaubs.

Zu diesen Urlaubstagen kommen 11 gesetzliche Feiertage hinzu: Neujahr, Ostermontag, 1. und 9. Mai, Christi Himmelfahrt, Pfingstmontag, Nationalfeiertag (23. Juni), Mariä Himmelfahrt, Allerheiligen (1. November), der erste und der zweite Weihnachtsfeiertag (25. und 26. Dezember). Wenn diese Feiertage auf einen Sonntag fallen, werden zusätzlich zu den 26 oben genannten Tagen weitere Urlaubstage gewährt.

Fällt ein Feiertag auf einen Tag, an dem nicht gearbeitet wird (z. B. auf einen Sonntag), hat der Arbeitnehmer Anspruch auf einen Tag Freizeitausgleich.

Der Arbeitnehmer kann aufgrund des Tarifvertrags oder von Vereinbarungen zwischen den Parteien zusätzliche Urlaubstage erhalten.

Krankheitsurlaub von Arbeitnehmern in Luxemburg

In Luxemburg hat ein kranker Arbeitnehmer Anspruch auf Krankheitsurlaub, der gesetzlich sehr genau geregelt ist.

Um sich gegenüber dem Arbeitgeber nicht in Gefahr zu bringen, finden Sie hier weitere Informationen zu Arbeitsunterbrechungen.

Außerordentlicher Urlaub von Arbeitnehmern in Luxemburg

Arbeitnehmer haben in bestimmten Fällen Anspruch auf außerordentlichen Urlaub : 

  • Vaterschaftsurlaub bei der Geburt oder Adoption eines Kindes unter 16 Jahren: 10 Tage
  • Postnataler Mutterschaftsurlaub: 12 Wochen
  • Urlaub aus familiären Gründen (krankes Kind, außer bei schweren Krankheiten) :
    • 12 Tage für ein Kind zwischen 0 und 4 Jahren
    • 18 Tage für ein Kind zwischen 4 und 13 Jahren
    • 5 Tage für ein Kind zwischen 13 und 18 Jahren
  • Helferurlaub: 5 Tage, um einer Person in seinem Haushalt oder einem Familienmitglied, das an einer schweren Krankheit leidet, Hilfe oder Pflege zukommen zu lassen.
  • Abwesenheit aus Gründen höherer Gewalt: 1 Tag
  • Heirat des Arbeitnehmers: 3 Tage
  • Partnerschaftserklärung: 1 Tag
  • Heirat eines Kindes: 1 Tag
  • Umzug: 2 Tage (alle 3 Jahre)
  • Tod eines minderjährigen Kindes: 5 Tage
  • Tod des Partners, Ehepartners, eines Verwandten ersten Grades oder dessen Partners oder Ehepartners: 3 Tage
  • Einberufung zum Militärdienst: 1 Tag

Erfahren Sie mehr über Mutterschafts- und Elternurlaub in Luxemburg.

Kollektiver Betriebsurlaub in Luxemburg

Ein Unternehmen kann beschließen, den Betrieb wegen des Jahresurlaubs zu schließen. In diesem Fall muss der Zeitraum des Kollektivurlaubs im Voraus mit der Personaldelegation oder, falls es keine Personaldelegation gibt, mit den betroffenen Arbeitnehmern festgelegt werden.

Der Arbeitgeber muss seine Beschäftigten spätestens im ersten Quartal des Jahres über den gewählten Zeitraum für den kollektiven Urlaub informieren.

In mehreren Tarifverträgen wird den Unternehmen ein kollektiver Sommer- und/oder Winterurlaub vorgeschrieben :

  • Baugewerbe und Tiefbau
  • Decken- und Fassadenbauer
  • Installateure von Heizungen oder Sanitäranlagen.

Die Tarifverträge für den Hoch- und Tiefbausektor schreiben jedes Jahr einen obligatorischen Kollektivurlaub für seine Beschäftigten vor. Diese Maßnahme, die 15 Arbeitstage im Sommer und 10 Arbeitstage im Winter beträgt, betrifft etwa 18.000 Personen.

Konkret wird der August in Luxemburg zum "Summerlach" oder Sommerloch. Sämtliche Baustellen, ob öffentlich oder privat, werden stillgelegt, es sei denn, die Arbeits- und Bergbauaufsicht erteilt eine Ausnahmegenehmigung. Dies ist unter anderem der Fall bei Arbeiten in Schulen oder in Fabriken während der Produktionsstillstände oder auf Antrag, wenn die ITM die Arbeiten als dringend erachtet. Eine Privatperson, die Arbeiten durchführt, muss sich hingegen daran halten.

Modalitäten der Anwendung von Arbeitnehmerurlaub in Luxemburg

Festlegung seines Urlaubs durch den Arbeitnehmer

Der/die Arbeitnehmer/in muss seinen/ihren Jahresurlaub mindestens einen Monat im Voraus festlegen und sein/ihr Unternehmen darüber informieren.

Grundsätzlich kann er seine Urlaubstage nach eigenem Ermessen festlegen. Er muss seinen Urlaub vollständig im laufenden Jahr nehmen. Unter bestimmten Bedingungen kann der Jahresurlaub jedoch bis zum 31. Dezember übertragen werden.

Der Arbeitgeber kann gegen den Urlaub des Arbeitnehmers aus dienstlichen Gründen Einspruch erheben. Er kann jedoch keine individuellen Urlaubsdaten ohne die Zustimmung des Arbeitnehmers vorschreiben. Er kann ihm auch keinen unbezahlten Urlaub aufzwingen.

Die wiederholte und grundlose Weigerung des Arbeitgebers, Urlaub zu gewähren, ist ein Fehlverhalten. Dieser Fall kann die fristlose Kündigung des Arbeitnehmers rechtfertigen.

Urlaubsabgeltung bei Krankheit des Arbeitnehmers

Wenn ein Arbeitnehmer während seines Urlaubs krank wird, muss er seinen Arbeitgeber unverzüglich darüber informieren. Außerdem muss er ihm innerhalb von drei Arbeitstagen ein ärztliches Attest vorlegen.

Die Tage, die durch das ärztliche Attest abgedeckt sind, gelten als Krankheitsurlaub. Wenn der Arbeitnehmer nicht mehr arbeitsunfähig ist, muss er die Arbeit zu dem ursprünglich mit dem Arbeitgeber vereinbarten Zeitpunkt wieder aufnehmen. Der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber vereinbaren dann gemeinsam den neuen Urlaubszeitraum des Arbeitnehmers.

Arztbesuch während der Arbeitszeit

Es ist nicht möglich, während der Arbeitszeit einen Arzt zu konsultieren. Nur schwangere Frauen werden von der Arbeit freigestellt, um die gesetzlich vorgeschriebenen vorgeburtlichen Untersuchungen wahrzunehmen.

Der Arbeitnehmer kann jedoch die Erlaubnis des Arbeitgebers einholen, um während der Arbeitszeit zum Arzt zu gehen. Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, die Genehmigung zu erteilen.

In einigen Tarifverträgen kann jedoch Sonderurlaub für Arztbesuche gewährt werden.

Erfahren Sie mehr über Krankheitsurlaub in Luxemburg und die Pflichten des Arbeitnehmers.

Beendigung des Arbeitsvertrags während des Urlaubs von Arbeitnehmern

Während des Urlaubs ist der Arbeitnehmer nicht vor Entlassung geschützt.

Wenn das Arbeitsverhältnis endet, bevor der Arbeitnehmer seinen gesamten Urlaub nehmen konnte, muss der Arbeitgeber ihm die entsprechende Urlaubsabgeltung zahlen.

Wenn ein fristgerecht entlassener oder gekündigter Arbeitnehmer noch Anspruch auf Urlaubstage hat, kann der Arbeitgeber ihn nicht zwingen, diese während der Kündigungsfrist zu nehmen.

Ebenso ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet, ihm während der Kündigungsfrist Urlaub zu gewähren.

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