Gesetze und Arbeitsbedingungen

Administrative Schritte Luxemburg

Die luxemburgischen Gesetze regeln die Arbeitswelt im Großherzogtum Luxemburg. Unabhängig von ihrem Status - Einwohner oder Grenzgänger, entsandter oder lokal angestellter Arbeitnehmer - unterliegt jede Person, die in Luxemburg arbeitet, dem geltenden Arbeitsrecht. 

Hier finden Sie die verschiedenen Arten von Arbeitsverträgen, die es in Luxemburg gibt. Wir gehen auch auf das Thema Telearbeit ein, speziell für Grenzgänger. Außerdem finden Sie hier die Vertretungsinstanzen in Luxemburg in der Arbeitswelt. 

Arbeitsrecht in Luxemburg

Das luxemburgische Arbeitsrecht ist darauf ausgelegt, die Rechte von Arbeitnehmern und Unternehmen zu schützen. 

Die Regeln des Arbeitsrechts werden von den Akteuren des politischen Lebens in Absprache mit den Vertretern der Arbeitnehmer und Arbeitgeber festgelegt. So werden die Rechte und Pflichten beider Seiten klar definiert, um die Interessen beider Seiten zu wahren.

Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben für Beschäftigte

Das Arbeitsgesetz stellt sicher, dass Arbeitnehmer nicht mit Arbeit überlastet werden. Durch Urlaub und Arbeitszeitregelungen haben sie so genügend Freizeit, um Zeit mit ihrer Familie zu verbringen und ihre Interessen zu verfolgen. Sie müssen sich jedoch an die Gesetze für die Unternehmenswelt halten, sonst droht ihnen die Entlassung.

Gesetzlicher Rahmen fördert die Entwicklung von Unternehmen

Arbeitgeber profitieren ebenfalls von einem Rahmen, der die Entwicklung ihres Unternehmens fördert, müssen sich jedoch an die Regeln halten, da ihnen sonst Geldstrafen und rechtliche Schritte drohen. Arbeitnehmer, die sich in ihren Rechten verletzt fühlen, können beim Ministerium für Arbeit, Beschäftigung und Sozialwirtschaft eine Beschwerde einreichen.

Insgesamt ist Luxemburg ein Land, in dem es sich gut arbeiten und leben lässt. Die Arbeitsgesetze sind solide. Sie zielen darauf ab, ein Gleichgewicht in den Beziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern zu wahren.

Arten von Arbeitsverträgen in Luxemburg

In Luxemburg gibt es verschiedene Arten von Arbeitsverträgen. Die gängigsten sind der unbefristete und der befristete Arbeitsvertrag. Die Arbeitsverträge werden spätestens bei der Ankunft des Arbeitnehmers im Unternehmen geschlossen.

Der unbefristete Arbeitsvertrag in Luxemburg

Der CDI oder Contrat à Durée Indéterminée ist ein Vertrag, der zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer geschlossen wird. Er hat kein Ablaufdatum. Er deckt einen dauerhaften Bedarf des Unternehmens ab. Der Arbeitnehmer arbeitet dann für das Unternehmen und erhält dafür ein Gehalt.

Der unbefristete Arbeitsvertrag kann von beiden Parteien, Arbeitgeber und Arbeitnehmer, gekündigt werden. Die Mindestkündigungsfrist wird vorher im Vertrag festgelegt. Der Arbeitgeber, der den Arbeitsvertrag seines Arbeitnehmers kündigt, muss seine Entscheidung begründen. Wenn er dies nicht tut, hat der entlassene Arbeitnehmer die Möglichkeit, nach dem Grund für seine Entlassung zu fragen. Der Arbeitgeber muss dann begründen, warum seine Entscheidung gerechtfertigt ist. Der Arbeitnehmer kann hingegen ohne jegliche Begründung kündigen.

Der befristete Arbeitsvertrag in Luxemburg

Ein befristeter Arbeitsvertrag ist ein Arbeitsvertrag, der zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer für einen bestimmten Zeitraum geschlossen wird. Er entspricht dem Bedarf des Unternehmens für eine bestimmte, nicht dauerhafte Aufgabe.

Die Höchstdauer eines befristeten Arbeitsvertrags beträgt zwei Jahre. Er kann zweimal verlängert werden. Der befristete Arbeitsvertrag deckt einen außerordentlichen Bedarf des Unternehmens ab. Wenn der Bedarf weiter besteht, muss das Unternehmen mit dem Arbeitnehmer einen unbefristeten Vertrag abschließen.

Andere luxemburgische Arbeitsverträge

Zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer können auch andere Arten von Arbeitsverträgen geschlossen werden. Sie entsprechen bestimmten Fällen und besonderen Bedürfnissen.

  • Die Leiharbeit entspricht einem spezifischen, nicht dauerhaften Bedarf eines Unternehmens. Er ist Gegenstand einer Dreierbeziehung :
    • zwischen dem Arbeitgeber und einer Leiharbeitsfirma durch einen Vertrag über die Bereitstellung von Arbeitskräften,
    • zwischen der Zeitarbeitsfirma und der Person, die mit dem Auftrag betraut ist, durch einen Auftragsvertrag.
  • Der Saisonvertrag ist ein unbefristeter Arbeitsvertrag, der einen ständigen Bedarf des Unternehmens deckt, aber an eine Saison gebunden ist, wie z. B. die Weinlese.
  • Berufspraktika entsprechen dem Bedarf an beruflicher Reintegration für geschwächte Arbeitnehmer.

Weitere Informationen über die Arten von Arbeitsverträgen in Luxemburg

Telearbeit in Luxemburg

Integration von Telearbeit in die Organisation luxemburgischer Unternehmen

Seit der Covid-Krise haben Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch auf Telearbeitstage. An diesen Tagen dürfen sie in Absprache mit ihrem Arbeitgeber von zu Hause aus arbeiten.

Der luxemburgische Arbeitsmarkt wurde durch die Covid-19-Krise erschüttert. Diese führte dazu, dass die Anzahl der Fernarbeitstage flexibler gehandhabt wurde, so dass Arbeitnehmer und Unternehmen nicht benachteiligt wurden.

Bisher liegt es im Ermessen des Arbeitgebers, ob er Telearbeit anbietet. Im Rahmen der Arbeitssuche kann der Bewerber diesen Punkt zu gegebener Zeit mit seinem zukünftigen Arbeitgeber besprechen.

Geschichte der Fernarbeit in Luxemburg

Die Telearbeit, die 2019 von nur 20 % der Einwohner genutzt wird, ist heute vollständig in die Arbeitsorganisation der Unternehmen integriert. Die Organisationen passen sich an einen hybriden Arbeitsmodus an. Dieser wird von den luxemburgischen Unternehmen unterschiedlich gehandhabt.

Um die Ausbreitung der Epidemie zu begrenzen, hat die luxemburgische Regierung die Telearbeit zur Pflicht gemacht, außer in Sonderfällen und wenn dies aufgrund des Berufs nicht möglich ist.

Seitdem hat sich die Nutzung von Telearbeit mehr als verdreifacht. Dies gilt insbesondere für die öffentliche Verwaltung (x3,7) und das qualifizierte Personal in Großunternehmen (x3,2). Auf dem Höhepunkt der Krise arbeiteten mehr als die Hälfte der Erwerbstätigen und sogar das gesamte Personal der Finanzinstitute sowie der Informations- und Kommunikationssektoren aus der Ferne (Quelle: STATEC).

Telearbeit und Grenzgänger in Luxemburg

Telearbeitsregeln für Grenzgänger

Für Grenzgänger (etwa die Hälfte der Erwerbsbevölkerung) werden die Telearbeitstage in bilateralen Abkommen zwischen der luxemburgischen Regierung und den betreffenden Ländern ausgehandelt.

  • Französische Grenzgänger kommen in den Genuss von 34 Telearbeitstagen pro Jahr.
  • belgische Grenzgänger haben ebenfalls Anspruch auf 34 Tage Telearbeit.
  • deutsche Grenzgänger kommen in den Genuss von nur 19 Tagen. Auch diese Zahl wird ab dem 1. Januar 2024 auf 34 erhöht.

Auswirkungen der Telearbeit für Grenzgänger

Die Überschreitung der Anzahl der Tage, die ein Grenzgänger für Telearbeit nutzen darf, kann starke Auswirkungen auf den Grenzgänger haben. Denn Telearbeit verbessert die Lebensqualität von Grenzgängern durch die Verkürzung ihrer Fahrtzeiten.

Allerdings kann sich die Telearbeit aus finanzieller Sicht als nachteilig erweisen. Denn bei Überschreitung der ausgehandelten Telearbeitstage muss der Grenzgängerseine Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit in seinem Wohnsitzland und nicht mehr in Luxemburg versteuern.

Außerdem müssen sich Arbeitnehmer, die mehr als 25 % ihrer Arbeitszeit in ihrem Wohnsitzland verbringen, bei den örtlichen Sozialversicherungsträgern anmelden. Dies bedeutet, dass für ihre Altersrente keine Beiträge mehr in Luxemburg gezahlt werden. Außerdem wird das Kindergeld nicht mehr vom Großherzogtum gezahlt werden nicht mehr vom Großherzogtum gezahlt werden.

Die Zeit für Telearbeit wirkt sich direkt auf die Besteuerung von Nichtansässigen aus, die von Steueroptimierungen profitieren möchten. Lesen Sie hier mehr.

Das Gehalt eines Arbeitnehmers

Der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer können frei entscheiden, welche Vergütung der Arbeitnehmer erhält. Die Höhe des Lohns richtet sich nach dem Auftrag oder der Position, den Qualifikationen des Arbeitnehmers und seinen Fähigkeiten. Ein sozialer Mindestlohn muss jedoch eingehalten werden.

Sachleistungen können das monatlich gezahlte Gehalt des Arbeitnehmers ergänzen. Diese werden zwischen dem Arbeitnehmer und seinem Arbeitgeber frei ausgehandelt. Unternehmen bieten häufig Sachleistungen an, die mit ihrer Tätigkeit in Zusammenhang stehen.

Bewerben Sie sich auf eine Stelle und möchten wissen, welche Gehaltsspannen Sie erwarten können? Hier finden Sie die neuesten Trends im Bereich der Vergütung.

Andere nützliche Informationen aus der Arbeitswelt

Gleicher Status für Flüchtlinge und in Luxemburg ansässige Personen

Personen, die internationalen Schutz genießen, auch "Flüchtlinge" genannt, sind angesichts des internationalen Kontexts immer häufiger in Luxemburg anzutreffen. Bestimmte Profile sind für luxemburgische Unternehmen interessant, insbesondere in Anbetracht des Arbeitskräftemangels in bestimmten Wirtschaftszweigen.

Nach luxemburgischem Recht haben Flüchtlinge das gleiche Recht auf Arbeit wie in Luxemburg ansässige Personen: Sie benötigen keine Arbeitserlaubnis.

Sprachen, die im Rahmen der Arbeit gesprochen werden

Luxemburgisch, Französisch und Deutsch sind die drei Amtssprachen in Luxemburg. Je nach Branche wird die eine oder andere Sprache eher im Austausch zwischen Kollegen oder im Geschäftsverkehr bevorzugt.

In einigen Berufen wie u. a. in der Personenbetreuung und -pflege werden sich Kenntnisse der luxemburgischen Sprache als unumgänglich erweisen. Luxemburgisch sprechen zu können wird von der luxemburgischstämmigen Bevölkerung sehr geschätzt, unter anderem in Geschäften und Dienstleistungsbetrieben.

Aufgrund des hohen Ausländeranteils in einigen Unternehmen wird Englisch jedoch in vielen Bereichen des Arbeitslebens sehr stark praktiziert .

Bedeutung von Networking für den beruflichen Austausch

Luxemburg ist ein kleines Land, das angesichts der Einwohnerzahl oft mit einem großen Dorf gleichgesetzt wird. Das persönliche Netzwerk ist auch im Rahmen von Geschäftsbeziehungen sehr wichtig. Zögern Sie nicht, sich an die zahlreichen Vereine zu wenden und an Veranstaltungen teilzunehmen, die das "Networking " fördern! Dies kann insbesondere bei der Arbeitssuche hilfreich sein.

Wo können Sie sich im Zusammenhang mit Ihrer Arbeit informieren?

Arbeitnehmerkammer in Luxemburg CSL

Die Arbeitnehmerkammer (Chambre des Salariés oder CSL) untersteht dem Ministerium für Arbeit und Beschäftigung. Sie umfasst alle Arbeitnehmer (Angestellte oder Arbeiter), Auszubildende sowie Rentner, die in Luxemburg arbeiten oder gearbeitet haben.

Neben ihrer beratenden Funktion bei allen Gesetzesentwürfen und großherzoglichen Verordnungen informiert die Arbeitnehmerkammer Sie über das Arbeitsrecht und die soziale Sicherheit in Luxemburg. Sie stellt auch alle Informationen über Gesundheit und Wohlbefinden am Arbeitsplatz zur Verfügung.

Eine der Hauptaufgaben des SLC ist es auch, zukünftige Arbeitnehmer auszubilden und für die Weiterbildung der Arbeitnehmer zu sorgen.

Die Arbeitnehmerkammer bietet über das Luxembourg Lifelong Learning Center ein breites Spektrum an Ausbildungen an (Recht, Marketing, Geisteswissenschaften, Finanzen, Büro- und Computertechnik usw.), die auf Französisch, Englisch oder Deutsch angeboten werden.
Die Kurse finden in verschiedenen Formen statt: Seminare, Abendkurse - 224 Module - und Tageskurse, immer in Modulen.

Luxemburgische Handwerkskammer (Chambre des Métiers et Artisanat)

Die Handwerkskammer von Luxemburg ist die für das Handwerk zuständige Berufsorganisation. Sie vereint alle Handwerksbetriebe in Luxemburg, d. h. mehr als 120 Berufe und lokale Arbeitsplätze. Die Handwerkskammer vertritt somit mehr als 7.000 Unternehmen, was 22 % der Unternehmen in Luxemburg entspricht.

Die Handwerkskammer von Luxemburg sorgt für die Erhaltung und Entwicklung des Handwerks in Luxemburg. Sie ist zuständig für :

  • Berufsausbildung in Handwerksberufen, um das Know-how der Handwerker zu erhalten und weiterzuentwickeln
  • den gesetzlichen Rahmen und die Regelungen für Handwerksberufe festlegen, um das Know-how zu erhalten und gleichzeitig Innovationen zu ermöglichen
  • zu beraten, zu informieren,...

Bei der Handwerkskammer finden Sie alle Informationen über die Gründung eines Unternehmens. Sie leitet unter anderem Seminare für Unternehmensgründer und andere Selbstständige: Betriebswirtschaft, Sprachen, Technologie usw., Lehrlingsausbildung und Weiterbildung im Zusammenhang mit Handwerksberufen und handwerklichen Berufen.

Handelskammer von Luxemburg

Die Handelskammer von Luxemburg ist eine öffentliche Einrichtung, die alle luxemburgischen Unternehmen bei ihrer Entwicklung auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene unterstützt und begleitet. Die Handelskammer ist nicht in den Bereichen Handwerk und Landwirtschaft tätig. Sie stellt 75% der gesamten abhängigen Beschäftigung in Luxemburg und erwirtschaftet 80% des luxemburgischen BIP. Sie ist die wichtigste Berufskammer des Landes.

Die Handelskammer in Luxemburg stellt Konjunkturanalysen zur Verfügung und bietet Dienstleistungen für ihre über 90.000 angeschlossenen Unternehmen sowie für alle Personen, die an der Ausübung einer Geschäftstätigkeit interessiert sind.

Die Handelskammer kann durch die Abgabe von Stellungnahmen in die Gesetzgebung des Landes eingreifen. Sie fördert den Unternehmergeist, die Gründung und die Entwicklung von Unternehmen im Land. Außerdem unterstützt sie die Wirtschafts- und Handelsbeziehungen mit ausländischen Ländern.

Das Merkur Magazin der Handelskammer ist das Informationsmagazin, das alle zwei Monate in einer Auflage von über 35.000 Exemplaren verschickt wird. Sie können es online auf der Website der Handelskammer anfordern.

Die Handelskammer bündelt ihre Weiterbildungsaktivitäten in der "Luxembourg School for Commerce".

Hier finden Sie alle unsere Informationen zur Beschäftigung in Luxemburg.

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