Steuern für Privatpersonen in Luxemburg

Einkommensbesteuerung Luxemburg

Das Steuersystem ist einer der grundlegenden Aspekte des Wirtschaftssystems in Luxemburg. Luxemburg ist für seine robuste Wirtschaft und sein günstiges Steuerumfeld bekannt und hat ein ausgeklügeltes Steuersystem entwickelt, das sowohl für Privatpersonen als auch für Unternehmen attraktiv ist.

Hier finden Sie einen Überblick über das Steuersystem in Luxemburg und die verschiedenen Steuerarten, die für Privatpersonen gelten, darunter die wichtigste: die Einkommensteuer.

Die Einkommensteuer natürlicher Personen in Luxemburg

Wer ist in Luxemburg einkommenssteuerpflichtig?

In Luxemburg sind natürliche Personen einkommenssteuerpflichtig, wenn sie ein Einkommen beziehen, unabhängig von der Kategorie und der Art der Einziehung. Nach der letzten Einkommenstabelle sind Personen mit einem Einkommen von weniger als 11.265 Euro jedoch nicht steuerpflichtig.

Über diesen Einkommensbetrag hinaus sind alle Arbeitnehmer und Rentner einkommenssteuerpflichtig, unabhängig von ihrem Status als Einwohner oder Nicht-Einwohner. Sie müssen jedes Jahr eine Einkommensteuererklärung bei der Steuerbehörde abgeben, wenn der Haushalt ein steuerpflichtiges Einkommen von mehr als 100.000 Euro pro Jahr erzielt oder wenn er Einkommen aus verschiedenen Quellen bezieht.

Erfahren Sie mehr über die Einkommensteuererklärung für Privatpersonen in Luxemburg.

Wie hoch ist die Einkommensteuer in Luxemburg?

Das Einkommensteuersystem in Luxemburg ist progressiv. Sie berechnet sich nach der Höhe des erzielten Einkommens und den Steuerabzügen.

Die Einkommensteuersätze liegen zwischen 0 und 42 %. Die höchste Stufe von 42 % gilt für Einkommen über 200.004 Euro pro Jahr.

Durch die Zinserhöhung des Beschäftigungsfonds steigt der effektive Zinssatz auf maximal 45,75%, bei einem Einkommen von 200.005 Euro und mehr.

Ab dem 1. Januar 2023 und um der Inflation zu begegnen, gilt für alle Gebietsansässigen und Grenzgänger eine "Konjunktursteuergutschrift" . Sie wird direkt auf die monatlichen Löhne und Renten gezahlt.

Mithilfe unseres integrierten Steuerrechners unten können Sie Ihre Steuer und Ihr endgültiges Nettoeinkommen auf der Grundlage Ihres Bruttoeinkommens und Ihrer Familiensituation schätzen.

Antizipieren Sie Ihre Einkommensteuer in Luxemburg

Steht bei Ihnen ein nächstes Vorstellungsgespräch oder eine Gehaltsverhandlung an? Berechnen Sie Ihr Nettoeinkommen abzüglich der zu erwartenden Steuern.

Prinzip des Nettolohns

In Luxemburg zieht Ihr Arbeitgeber die Einkommensteuer direkt von Ihrem Gehalt ab. 

Das bedeutet, dass Sie am Ende des Monats einen Nettolohn erhalten, abzüglich der Sozialversicherungsbeiträge, aber auch abzüglich Ihrer geschätzten Einkommenssteuer.

Was ist der Unterschied zwischen Brutto- und Nettogehalt? Welche Gehaltsniveaus gibt es in Luxemburg?

Veranlagung und Zahlung der Einkommensteuer an der Quelle

Die Einkommensteuer in Luxemburg wird direkt an der Quelle auf der Grundlage einer Steuerkarte erhoben, die jährlich von der Verwaltung herausgegeben wird. Diese Steuerkarte bestimmt Ihre Steuerklasse je nach Familienstand und Status.

Arbeitnehmer oder Rentner zahlen ihre Einkommensteuer direkt an der Quelle. Das bedeutet, dass Ihr Arbeitgeber jeden Monat ein Nettogehalt abzüglich des Einkommenssteuerbetrags auszahlt.

Ihr Arbeitgeber berechnet nämlich Ihre Einkommensteuer auf der Grundlage einer Steuerabzugskarte , die individuell von der luxemburgischen Verwaltung ausgestellt wird. Er zieht dann den Steuerbetrag von Ihrem Gehalt oder Ihrer Rente ab

Achtung: Auch wenn Gehälter an der Quelle besteuert werden, müssen Sie dennoch alle Ihre Einkünfte einmal im Jahr bei der Steuerbehörde angeben. Siehe unten.

Prinzip der Steuerabzugskartei in Luxemburg

In Luxemburg wird für jede Beschäftigung oder Rente eine Steuerkarte oder "fiche de retenue d'impôt" (Steuereinbehaltskarte) ausgestellt.

Aktualisierung der Steuereinbehaltskarte

Die Steuerabzugskarte wird systematisch von der Steuerbehörde erstellt, die sie dem Steuerzahler jedes Jahr zusendet. Bei Änderungen seiner Situation, wie z. B. Arbeitsplatzwechsel, Pensionierung, Heirat, Geburt eines Kindes, ... erhält der Steuerpflichtige eine aktualisierte Fassung dieser Steuerabzugskarte.

Alle Steuerabzugskarten werden per Post an den Wohnsitz des Steuerzahlers weitergeleitet. Nach Erhalt müssen Sie sie an Ihren Arbeitgeber zur Berechnung Ihres Quellensteuerabzugs weiterleiten.

Sie haben nichts erhalten? Wenden Sie sich an Ihr RTS-Senderbüro, je nachdem, wo Sie wohnen.

Wer muss eine Steuerabzugskarte haben?

Jeder, der eine berufliche Tätigkeit ausübt, muss eine Steuerabzugskarte haben. In den folgenden Fällen ist die Lohnsteuerkarte jedoch grundsätzlich nicht erforderlich :

Sie haben eine erste Arbeitsstelle in Luxemburg? Sie erhalten die Steuerkarte auf folgende Weise:

  • Wenn Sie gebietsansässig sind und einen gebietsansässigen steuerpflichtigen Arbeitnehmer haben, erhalten Sie Ihre Steuerkarte direkt und ohne Ihr Zutun. Die Verwaltung für direkte Steuern stellt die Steuerkarte nämlich aus, nachdem Sie von Ihrem neuen Arbeitgeber bei der CCSS angemeldet wurden. Sie erhalten Ihre Steuerkarte innerhalb von maximal 30 Arbeitstagen.
  • Wenn Sie Arbeitnehmer und Gebietsfremder (Grenzgänger) sind, müssen Sie Ihre Steuerabzugskarte gleich bei Arbeitsantritt beantragen. Dazu müssen Sie beim nichtansässigen RTS-Büro in Luxemburg tätig werden. In den folgenden Jahren erhalten Sie automatisch ein Formular, das Sie ausfüllen müssen, um die nächsten Steuerkarten zu versenden.

Was ist mit der Steuerabzugskarte oder Steuerkarte zu tun?

Sobald Sie die Steuerkarte von der Verwaltung erhalten haben, vergessen Sie nicht, sie Ihrem Arbeitgeber mitzuteilen. Denn anhand dieser Steuerabzugskarte kann er feststellen, zu welcher Steuerklasse Sie gehören. So kann er Ihre Steuer direkt an der Quelle berechnen und einbehalten.

Wenn keine Lohnsteuerkarte vorliegt, wendet der Arbeitgeber willkürlich die teuerste Steuerklasse und den teuersten Lohnsteuerabzugssatz an. Er berichtigt den Satz erst nach Erhalt der Karteikarte. Daher ist es wichtig, dass Ihr Arbeitgeber so schnell wie möglich im Besitz der Steuerkarte ist.

Andere von Privatpersonen in Luxemburg zu zahlende Steuern

Verbrauchsteuern auf bestimmte Waren

Auf eine Reihe von Produkten werden Verbrauchsteuern erhoben. Tabak, Alkohol, Kraftstoff und Heizöl werden beim Kauf besteuert.

Der Händler erhebt diese Steuern bei der Lieferung der verbrauchsteuerpflichtigen Waren. Diese sind in den angezeigten Preisen enthalten und werden vom Händler an die Verwaltung abgeführt.

Grundsteuer auf Immobilien in Luxemburg

Der Eigentümer von bebauten oder unbebauten Grundstücken muss eine Grundsteuer an die jeweilige Gemeindeverwaltung zahlen. Sie ist jährlich an die Wohnsitzgemeinde zu zahlen.
Diese Grundsteuer wird 2023 einer Neubewertung unterzogen. Sie wird nun auf der Grundlage des Baupotenzials des betreffenden Grundstücks berechnet und mit einem Steuersatz multipliziert, der von jeder Gemeinde festgelegt wird.

Personen, die ihr Eigenheim besitzen, erhalten einen Abschlag von 2.000 Euro auf den Basiswert.

Hier finden Sie einen Simulator für Ihre Grundsteuer.

Mehrwertsteuer - VAT

Die Mehrwertsteuer ist eine Steuer, die auf Waren und Dienstleistungen erhoben wird. Der normale Mehrwertsteuersatz in Luxemburg beträgt 17 %. Für bestimmte Waren und Dienstleistungen können jedoch andere Steuersätze gelten, wie z. B. der ermäßigte Satz von 8 % für bestimmte Lebensmittel und alkoholfreie Getränke. Für sogenannte Bedarfsartikel gilt je nach Art des Produkts ein niedrigerer Satz.

Es ist der Endverbraucher, der eine Mehrwertsteuer auf die von ihm konsumierten Produkte zahlt. Das Unternehmen, das sie erhebt, führt sie dann an die Regierung ab.
Die Mehrwertsteuer ist im angegebenen Preis enthalten oder muss im Falle eines Preises, der ohne Steuern (HT) angegeben wird, hinzugefügt werden.

Vermögenssteuer in Luxemburg

In Luxemburg gibt es keine Vermögenssteuer für natürliche Personen. Diese Steuer wurde 2006 abgeschafft.

Unternehmen unterliegen hingegen einer Vermögenssteuer. Erfahren Sie mehr über die Unternehmensbesteuerung in Luxemburg.

Vermögensverwaltung und Steueroptimierung in Luxemburg

Luxemburg ist für seine Vermögensverwaltung bekannt. Banken und andere Family Offices bieten eine ganze Reihe von Finanzdienstleistungen und Anlageinstrumenten an, mit denen man sein Vermögen im Rahmen einer optimalen Steuerverwaltung vermehren kann.

Vermögende Privatpersonen können so von Lösungen zur Vermögensplanung und Strukturierung ihres Vermögens profitieren.

Achten Sie jedoch auf die Einhaltung der Steuervorschriften. Sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen müssen ihren Verpflichtungen zur Abgabe ihrer Einkommensteuererklärung in Luxemburg nachkommen und die Abgabefristen einhalten .

Die Nichteinhaltung von Steuerpflichten kann Strafen und andere rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Die Inanspruchnahme von Steuerexperten oder zugelassenen Buchhaltern hilft dabei, die Einhaltung der eigenen Anlagestrategien zu gewährleisten und die Steuerplanung zu optimieren.

Sie kommen nach Luxemburg? Hier finden Sie einige unentbehrliche Anhaltspunkte über die Besteuerung in Luxemburg.

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