Leistungen und Zuschüsse für Familien

Kindergeld Luxemburg

Sie sind in Luxemburg ansässig oder Grenzgänger. Welche Familienbeihilfen können Sie beanspruchen? Je nach Ihrer Situation gibt es verschiedene Arten von Zuschüssen und anderen öffentlichen Finanzhilfen für die Erziehung und den Schulbesuch Ihrer Kinder.

Im Folgenden erläutern wir Ihnen die verschiedenen Kinderzulagen, die Sie in Luxemburg für Ihre Familie erhalten können. 

  • Geburtsbeihilfe
  • Zulagen für die Zukunft der Kinder mit Berechnung der Kinderzulagen durch unseren integrierten Rechner
  • Schulanfangszulage
  • Zuschuss für einkommensschwache Haushalte
  • Zuschuss für Schulerhaltung
  • Zusätzliche Sonderbeihilfe für ein Kind mit einer Behinderung
  • Chèque-service Accueil (CSA).

Kindergeld im Zusammenhang mit der Geburt eines Kindes

Geburtsbeihilfe und Grenzgänger

Zunächst einmal ist zu beachten, dass die Geburtsbeihilfe nicht mit einer im Wohnland gezahlten Geburtsbeihilfe kumuliert werden kann. Außerdem kann ein Grenzgänger keine geburtsbezogenen Familienbeihilfen für die Mutter erhalten.

Allgemeines, das Sie über Geburtsbeihilfe wissen sollten

Sie erwarten ein Kind oder es ist gerade erst geboren? Die Geburtsprämie wird in Luxemburg nicht automatisch gezahlt. Sie muss bei den Verwaltungsbehörden beantragt werden.

Die Geburtsbeihilfe wird auf Antrag in drei Raten in Höhe von jeweils 580,03 Euro ausgezahlt. Die Bedingungen für den Erhalt der Geburtsbeihilfe sind wie folgt :

Pränatale Beihilfe in Luxemburg

In Luxemburg erhält nur die Mutter des Kindes die Geburtsbeihilfe. Um Anspruch zu haben, muss sie in Luxemburg wohnen oder bei der letzten der fünf vorgeschriebenen ärztlichen Untersuchungen für Schwangere oder bei der vor der Geburt des Kindes vorgeschriebenen zahnärztlichen Untersuchung bei der Sozialversicherung versichert gewesen sein.

Geburtsbeihilfe für die Mutter

Die Geburtsbeihilfe wird nur an die Mutter des Kindes gezahlt. Voraussetzung dafür ist, dass das Kind lebensfähig ist (mindestens 22 Schwangerschaftswochen). Außerdem muss die Mutter zum Zeitpunkt der Geburt in Luxemburg wohnen oder bei der CCSS versichert sein. Die Mutter muss sich außerdem nach der Geburt einer medizinischen Untersuchung durch einen Facharzt für Gynäkologie oder Geburtshilfe unterziehen.

Postnatale Beihilfe in Luxemburg

Die nachgeburtliche Zulage wird gezahlt, wenn das Kind seit seiner Geburt ununterbrochen in Luxemburg aufgezogen wurde. Sie wird auch gezahlt, wenn ein Elternteil seit der Geburt des Kindes bis zu seinem zweiten Lebensjahr in Luxemburg arbeitet oder bei der CCSS versichert ist. Darüber hinaus muss das Kind bis zu seinem zweiten Lebensjahr sechs Untersuchungen durch einen Arzt absolviert haben.

Die Caisse pour l'Avenir des enfants ist die Kontaktstelle für die Beantragung von Geburtsprämien. Sehen Sie, wie Sie die Geburt eines Kindes in Luxemburg melden können.

Kindergeld für die Zukunft der Kinder in Luxemburg

Wenn Sie in Luxemburg Eltern sind oder werden, haben Sie Anspruch auf Kindergeld. Diese staatliche Finanzhilfe unterstützt Eltern bei der Erziehung und Ausbildung ihres Kindes bis zu seinem 18. Lebensjahr bzw. bis zum Abschluss der Hochschulausbildung (maximal 25 Jahre).

Im Großherzogtum hängt die Familienbeihilfe von der familiären und beruflichen Situation, der Zusammensetzung der Familie oder auch vom Wohnort ab. Im Folgenden erläutern wir Ihnen die Bedingungen für den Erhalt und die Schritte, die Sie unternehmen müssen, um Familienbeihilfen für die Zukunft der Kinder zu erhalten.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um das Kinderzukunftsgeld zu erhalten?

Die Zulage für die Zukunft der Kinder ist ein persönliches Recht jedes in Luxemburg ansässigen Kindes ab dem Monat seiner Geburt bis zum Alter von 18 Jahren.

Diese staatliche finanzielle Unterstützung wird bis zum 25. Lebensjahr fortgesetzt, wenn das Kind eine weiterführende Schule besucht. Dabei kann es sich um allgemeine, technische oder spezialisierte Studien, eine Lehre oder eine andere ergänzende oder vorbereitende Ausbildung handeln. Das Kind muss seine Studien in Luxemburg mit mindestens 24 Stunden pro Woche fortsetzen. Für ein Hochschulstudium im Fernstudium besteht kein Anspruch auf die Zulage für die Zukunft des Kindes.

Kinder, die eine differenzierte Ausbildung mit angepasster Betreuung im Ausland erhalten, können auch über ihr 18. Lebensjahr hinaus Kinderzulagen erhalten.

Im Falle des Todes eines berechtigten Kindes endet die Beihilfe im Folgemonat.

Die "Zukunfskeess" oder Caisse pour l'Avenir des Enfants (CAE) ist die für das Kindergeld zuständige Stelle für die Zukunft des Kindes.

In Luxemburg ansässige Personen und Zulage für die Zukunft der Kinder

Um die Zulage für die Zukunft der Kinder zu erhalten, muss das betroffene Kind seinen rechtmäßigen Wohnsitz dauerhaft im Großherzogtum haben.Ist dies nicht der Fall, muss sein Fall bestimmten Sondersituationen entsprechen.

Innerhalb eines Monats nach Vollendung des 18. Lebensjahres kann der Jugendliche bei der AEK einen Antrag auf Kindergeld auf seinen eigenen Namen stellen.

Gebietsfremde, Grenzgänger und Zulagen für die Zukunft von Kindern

Auch Grenzgänger kommen für den Bezug von Kinderzulagen in Betracht, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

Um Anspruch zu haben, müssen die Eltern des Kindes in Luxemburg arbeiten und Mitglied des gemeinsamen Zentrums der Sozialversicherung sein. Ihr Kind muss in einem Land der Europäischen Union wohnen, das mit dem Großherzogtum ein Sozialversicherungsabkommen hat.

EU-Beamte und Kindergeld

Ein Kind eines EU-Beamten, das in Luxemburg wohnt und sowohl Anspruch auf luxemburgische als auch auf nicht-luxemburgische Familienleistungen hat, kann keine zusätzlichen Beihilfen erhalten.

In diesem Fall wird das luxemburgische Kindergeld bis zur Höhe des Kindergeldes, das nach der nicht-luxemburgischen Regelung gezahlt wird, eingestellt.

Entsandte Arbeitnehmer und Kinderzulagen

Bei der Zulage für die Zukunft der Kinder wird zwischen folgenden Fällen der Entsendung unterschieden:

  • Entsendung nach Luxemburg

Ein Elternteil, der vorübergehend nach Luxemburg entsandt wird, unterliegt weiterhin dem Sozialversicherungssystem seines Entsendelandes. Seine Kinder haben keinen Anspruch auf Familienleistungen.

Wenn ein Elternteil im Großherzogtum eine Arbeit aufnimmt und sich bei der luxemburgischen Sozialversicherung anmeldet, zahlt Luxemburg die Differenz zwischen den vom Entsendeland gezahlten Beträgen und den im Großherzogtum bestehenden Beträgen.

  • Entsendung außerhalb von Luxemburg

Keine Änderungen ergeben sich im Fall eines Arbeitnehmers, der in ein anderes EU-Land entsandt wird, aber weiterhin in der luxemburgischen Sozialversicherung versichert ist und seinen gesetzlichen Wohnsitz innerhalb der EU beibehält .

Auszahlung des Kindergeldes in Luxemburg

Das Kindergeld oder die Zulage für die Zukunft des Kindes wird am Monatsende ausgezahlt, normalerweise in der letzten Woche des Monats, für den es fällig ist. Es kann jedoch vorkommen, dass das Datum von Monat zu Monat variiert.

Höhe des Kindergeldes in Luxemburg

Es gibt zwei Kindergeldsysteme.

Kindergeldregelung seit dem 1. August 2016

Das Kind profitiert in folgenden Fällen von der neuen Kindergeldregelung :

  • Wenn es ein Einzelkind ist oder am 1. August 2016 oder später geboren wurde.
  • Wenn ihre Eltern am oder nach dem 1. August 2016 in Luxemburg ansässig waren oder dort arbeiteten.

Seit diesem neuen Gesetz können nur noch eheliche, außereheliche oder adoptierte Kinder des Arbeitnehmers in Luxemburg Kindergeld erhalten.

Die Zulage ist vereinheitlicht und unterliegt der Indexierung. Der monatliche Betrag der Kinderzulage beträgt 299,86 Euro pro Kind.

Für Kinder über 6 Jahren wird ein Alterszuschlag von 22,67 Euro und für Kinder über 12 Jahren von 56,57 Euro angewandt.

Übergangsregelung für Kindergeld, vor 2016

Das Kind erhält die Übergangsregelung für Kindergeld :

  • Wenn es vor dem 1. August 2016 geboren wurde,
  • Wenn ihre Eltern vor dem 1. August 2016 in Luxemburg arbeiteten oder sich dort niedergelassen hatten.

Der Betrag des Kindergeldes beträgt :

  • 1 Kind: 299,86 Euro
  • 2 Kinder: 336,31 Euro pro Kind
  • 3 Kinder: 389,67 Euro pro Kind
  • 4 Kinder: 416,40 Euro pro Kind
  • 5 Kinder: 432,36 Euro pro Kind

Auch ein Alterszuschlag wird gewährt :

Die Familie erhält außerdem eine zusätzliche Beihilfe in Höhe von 200 Euro sowie einen Alterszuschlag in Höhe von :

  • 22,67 Euro pro Kind zwischen 6 und 11 Jahren
  • 56,57 Euro für jedes Kind ab 12 Jahren.

Wie beantragt man Kindergeld für sein Kind?

Jeder Antrag auf Zulage muss bei der Kasse für die Zukunft der Kinder gestellt werden. Die Eltern müssen ein Formular ausfüllen und ihm die geforderten Dokumente beifügen.

Dokumente, die von den Einwohnern vorgelegt werden müssen

  • Ein Auszug aus der Geburtsurkunde des Kindes,
  • Ein Bankauszug,
  • Ein Nachweis über die Aufenthaltsgenehmigung aller Familienmitglieder in Luxemburg für Einwohner mit einer anderen Staatsangehörigkeit als EU, EWR oder Schweiz.

Dokumente, die von Nichtansässigen vorgelegt werden müssen

  • Eine Bescheinigung über den Wohnsitz,
  • Eine Haushaltszusammensetzung,
  • Ein Auszug aus der Geburtsurkunde des Kindes,
  • Ein Bankauszug,
  • Wenn im Ausland Leistungen gezahlt wurden: eine Bescheinigung über den Anspruch auf Familienleistungen.

Kindergeld im Zusammenhang mit dem Schulbesuch in Luxemburg

Schulanfangszulage

Die Schulanfangszulage erleichtert die Ausgaben der Familien in dieser Zeit, in der die Kinder für die Schule ausgerüstet werden müssen: Kleidung, Schulmaterial, ...

Für wen und unter welchen Bedingungen?

Die Schulanfangszulage erhalten Kinder ab 6 Jahren bei Eintritt in die Grundschule. Sie erhalten sie bis zum Ende der Sekundarstufe oder einer gleichwertigen Ausbildung.

Kinder, die in die zweiteStufe derGrundschule aufgenommen werden und zum Zeitpunkt des Schulbeginns noch nicht sechs Jahre alt sind, haben ebenfalls Anspruch auf die Zulage. Es muss jedoch eine Schulbescheinigung vorgelegt werden.

Höhe der Familienzulage für den Schulanfang

Die Schulanfangszulage besteht aus einem einmaligen Betrag, der pro Kind im August eines jeden Jahres ausgezahlt wird. Sie beträgt 115 Euro ab dem Alter von 6 Jahren und 235 Euro ab dem Alter von 12 Jahren. 

Schritte, um die Schulanfangszulage zu erhalten

Die Schulanfangszulage wird automatisch gezahlt. Wenn ein Kind jedoch in die zweite Stufe der Grundschulbildung aufgenommen wird, ohne das erforderliche Alter von sechs Jahren erreicht zu haben, müssen die Eltern eine Schulbescheinigung vorlegen, um die Zulage zu erhalten.

Subvention für einkommensschwache Haushalte in Luxemburg

Für wen und unter welchen Bedingungen?

La subvention pour les ménages à faible revenu bénéficie aux familles ayant à charge un ou plusieurs enfants inscrits dans un établissement d’enseignement secondaire ou secondaire technique luxembourgeois.

Es kann sich auch um eine private Bildungseinrichtung mit vertraglicher Regelung handeln, wenn diese den offiziellen Lehrplan des Ministeriums für Bildung, Kinder und Jugend anwendet. Schließlich muss der Schüler für eine Vollzeitausbildung oder eine begleitende Ausbildung eingeschrieben sein.

Um davon zu profitieren, muss die Familie einige Bedingungen erfüllen, wie z. B. :

  • bei dem/der Schüler/in, der/die die Schule besucht, wohnen,
  • die elterliche Sorge für das Kind haben,
  • über ein monatliches Nettoeinkommen verfügen, das unter dem Schwellenwert für Haushalte mit niedrigem Einkommen liegt.

Höhe des Zuschusses für einkommensschwache Haushalte

Der Zuschuss für Haushalte mit niedrigem Einkommen kommt Haushalten zugute , die unterhalb eines Sozialindexes liegen, der je nach Zusammensetzung des Haushalts und seines monatlichen Nettoeinkommens variiert.

La subvention est payée en deux temps : une première tranche à la rentrée scolaire, la seconde en avril.

Selon la situation des ménages, certains élèves peuvent également bénéficier d’un tarif préférentiel pour le repas du restaurant scolaire.

Schritte zum Erhalt des Zuschusses für einkommensschwache Haushalte

Der Antrag muss als natürliche Person bis spätestens 15. Oktober gestellt werden. Er muss jedes Jahr erneut beim SePAS (Service Psycho-social et d'accompagnement scolaire) des Gymnasiums jedes betroffenen Schülers gestellt werden.

Für jedes Kind im Haushalt muss ein Antrag gestellt werden. Der Antrag wird im November bearbeitet, um zu entscheiden, ob die soziale Maßnahme gewährt wird.

Mehr zum Zuschuss für einkommensschwache Haushalte

Zuschuss für den Schulerhalt in Luxemburg

Für wen und unter welchen Bedingungen?

Der Zuschuss für den Schulerhalt richtet sich an volljährige Schüler, die sich in einer psychosozialen Notlage befinden und gezwungen sind, allein zu leben.

Um Anspruch auf diese Hilfe zu haben, müssen mehrere Bedingungen erfüllt werden:

  • Zum Zeitpunkt der Antragstellung zwischen 18 und 30 Jahre alt sein,
  • Vollzeit - oder in begleitender Ausbildung - an einer öffentlichen luxemburgischen Einrichtung der Sekundarstufe oder der technischen Sekundarstufe eingeschrieben sein. Es kann sich auch um eine private Bildungseinrichtung mit vertraglicher Regelung handeln, wenn diese den offiziellen Lehrplan des Ministeriums für Bildung, Kinder und Jugend anwendet,
  • Fortsetzung der Sch ulausbildung bis zum Erreichen eines Abschlusses,
  • Allein leben müssen und sich in einer psychosozialen Notlage befinden, eine Miete zahlen müssen, die durch einen Sozialbericht des SePAS bestätigt wird,
  • Von einem Sozialarbeiter und/oder einem Psychologen des SePAS betreut werden.

Es gibt keine Frist für die Abgabe der Unterlagen.

Höhe des Zuschusses für die Schulerhaltung

Der Zuschuss für den Schulerhalt wird pro Schuljahr gewährt und richtet sich nach der Einkommenssituation und den Mietkosten des antragstellenden Jugendlichen. Seine Auszahlung erfolgt in dreimonatigen Raten ab dem Zeitpunkt der Antragstellung auf das Konto des antragstellenden Jugendlichen. Die Zahlung endet spätestens drei Monate nach Erhalt des Abschlusses.

Schritte zum Erhalt der Schulerhaltungsbeihilfe

Für jeden Antrag muss ein Termin mit dem SePAS des Gymnasiums vereinbart werden, um die soziale Situation des Antragstellers zu analysieren und einen Antrag beim CePAS zur Bearbeitung und Bewilligung einzureichen.

Es gibt keine Fristen für die Abgabe von Unterlagen.

Stipendien für ein Hochschulstudium in Luxemburg oder im Ausland

Lesen Sie diese Seite, um mehr über Stipendien für höhere Studien zu erfahren.

Sonderzulage ASS für ein Kind mit Behinderung

Wer erhält ASS in Luxemburg?

Die zusätzliche Sonderzulage oder ASS ist eine luxemburgische Finanzhilfe, die die zusätzlichen Belastungen ausgleicht, die durch die Behinderung eines Kindes verursacht werden.

Um Anspruch darauf zu haben, muss das Kind an einer oder mehreren Krankheiten leiden, die zu einer dauerhaften Beeinträchtigung seiner körperlichen oder geistigen Fähigkeiten um mindestens 50 % im Vergleich zu einem Kind desselben Alters führen. Dieser Behinderungsgrad wird ausschließlich vom Arzt der Sozialversicherung festgestellt . Seine Einschätzung kann jedoch von der des behandelnden Arztes des Kindes abweichen.

Die monatliche ASS-Hilfe ergänzt das Kindergeld. Das Kind muss daher das Kindergeld erhalten. Diese finanzielle Unterstützung wird bis zum vollendeten 18. Lebensjahr des Kindes gezahlt. Lebensjahr vollendet. Sie kann auch bis zum Alter von 25 Jahren verlängert werden, wenn die Bedingungen erfüllt sind.

Schritte zum Erhalt der zusätzlichen Sonderzulage

Die Caisse pour l'avenir des enfants (CAE) ist die Kontaktstelle für alle ASS-Anträge.

Die Eltern müssen der Organisation ein vollständig ausgefülltes Formular sowie ein aktuelles ausführliches ärztliches Attest übermitteln.

Chèque Service Accueil: Beteiligung an außerschulischen Kosten

Besuchen Ihre Kinder im Rahmen der Grundschule eine Kindertagesstätte, ein Tagesheim oder eine Maison-Relais? Sie nehmen an außerschulischen Aktivitäten teil? Dann können Sie vom Chèque-Service-Accueil profitieren. 

Was ist der CSA oder Chèque-Service-Accueil?

Der Chèque-Service-Accueil ist eine finanzielle Beteiligung des luxemburgischen Staates an der außerschulischen Betreuung von Kindern zwischen 0 und 12 Jahren.

Die finanzielle Unterstützung durch den CSA oder Chèque Service Accueil richtet sich an Familien mit einem oder mehreren Kindern, die in einer Krippe oder Tagesstätte betreut werden oder dieluxemburgische Grundschule besuchen. Die Familien können sie bis zum 12. Lebensjahr des Kindes oder später, wenn das Kind noch das Grundschulsystem besucht, in Anspruch nehmen.

Der Staat unterstützt Familien im Rahmen des CSA finanziell, indem er die Kosten für die Kinderbetreuung ganz oder teilweise übernimmt. Der CSA kann auch bei der Finanzierung von außerschulischen Aktivitäten bei CSA-Anbietern helfen.

Der Staat zahlt den CSA-Betrag direkt an den Anbieter, der als "CSA-Anbieter" identifiziert wird. Diese Subvention schlägt sich konkret in einer Verringerung des Rechnungsbetrags nieder, den die Eltern am Monatsende begleichen müssen.

Der SSR fördert dieIntegration von Kindern in das luxemburgische System . Diese Unterstützung zielt darauf ab, den sozialen Zusammenhalt zu stärken, indem allen Kindern gleiche Chancen geboten werden.

Wer kann den Chèque-Service-Accueil in Luxemburg in Anspruch nehmen?

Um den SSR zu erhalten, müssen die Eltern ihn bei der Gemeindeverwaltung ihres Wohnortes beantragen.

Die Mitgliedschaft im CSA ist kostenlos und kann das ganze Jahr über erfolgen.

Seit September 2016 können auch nicht ansässige Europäer, die in Luxemburg arbeiten, den Chèque-Service-Accueil in Anspruch nehmen. Dazu müssen sie sich an die Caisse pour l'Avenir des enfants wenden.

Wie können Sie den CSA-Service-Check in Anspruch nehmen?

Der Chèque-Service-Accueil wird für eine Dauer von 12 Monaten ausgestellt. Er wird anhand der folgenden Belege ausgestellt:

  • Bescheinigung des Wohnsitzes
  • Einkommensnachweise
  • Scheidungsurteil und Belege für Unterhaltszahlungen, falls betroffen
  • wenn ein Elternteil bei einer europäischen Einrichtung arbeitet: Geburtsurkunde des Kindes und des antragstellenden Elternteils, Arbeitsvertrag, Steuerbescheid, die letzten drei Gehaltsabrechnungen, Bescheinigung über die Zahlung von Kindergeld.

In Luxemburg ansässige Personen

Einwohner müssen ihren Antrag auf Mitgliedschaft im CSA bei ihrer Wohngemeinde einreichen.

Nichtansässige, Grenzgänger

Um das CSA zu erhalten, muss ein Elternteil in Luxemburg arbeiten und ein EU-Bürger sein.

Um den Chèque-Service-accueil zu beantragen, muss der Grenzgänger :

  • Melden Sie sich am Schalter der Kasse für die Zukunft der Kinder. Der Vertrag wird vor Ort ausgestellt, sofern alle erforderlichen Unterlagen vorgelegt werden.
  • Stellen Sie einen Antrag per Post, indem Sie das Formular ausfüllen und die Belege beifügen. Der Vertrag wird Ihnen per Post zugeschickt, sobald die Unterlagen vollständig sind.

Sie können die Unterstützung des SSR auch für bestimmte Einrichtungen in Anspruch nehmen, die musikalische Aktivitäten anbieten, Kunstvereine oder Sportvereine , die Kinder bis zu 12 Jahren betreuen. Diese Anbieter müssen als "SSR-Anbieter" gekennzeichnet sein. Erkundigen Sie sich bei der Anmeldung Ihrer Kinder in diesen außerschulischen Betreuungseinrichtungen.

Mahlzeiten, die im Rahmen der Schulverpflegung eingenommen werden, sind kostenlos.

Höhe der CSA-Finanzhilfe in Luxemburg

Der Chèque-Service-Accueil ist eine Sachleistung. Dank des SSC erhalten Eltern ermäßigte Tarife für Bildungs- und Betreuungsleistungen, die die "nicht formale Bildung" betreffen.

Seit dem Schuljahr 2022 ist die Betreuung in den öffentlichen Einrichtungen der Maison relais, Foyers de jours und Assistants maternels für Kinder der Grundstufe während der Schulzeit kostenlos. Kinder der Frühförderung sind von dieser Maßnahme nicht betroffen.

Bei privaten Einrichtungen zahlen die Eltern die Differenz zwischen dem von der Kinderbetreuungseinrichtung erhobenen Tarif und dem vom Staat übernommenen Betrag von 6 Euro.

Zusätzlich zum oben beschriebenen Kindergeld können Sie aufgrund von unterhaltsberechtigten Kindern auch von weiterenSteuervorteilen profitieren.

Weitere Informationen und praktische Auskünfte über das Leben als Familie in Luxemburg.

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