Eine Geburt melden

Die Geburt eines Babys in Luxemburg anmelden

Jede Geburt auf luxemburgischem Boden muss bei der Gemeinde, in der das Kind geboren wurde, angemeldet werden. Hier finden Sie alle administrativen Schritte, die Sie unternehmen müssen, um Ihr Neugeborenes in Luxemburg anzumelden.

Wer meldet die Geburt eines Kindes an?

In der Regel wird die Geburt vom Vater oder der Mutter des Neugeborenen gemeldet.

Andernfalls können die Schritte von jeder Person unternommen werden, die bei der Geburt anwesend war, wie z. B. dem Arzt oder der Hebamme.

Erklärung eines neugeborenen Kindes beim luxemburgischen Standesamt

Pflicht zur Geburtsmeldung

Jede Geburt muss unbedingt bei der Gemeinde, in der die Geburt stattgefunden hat, angemeldet werden. Diese Formalität liegt in der rechtlichen Verantwortung der Eltern.

Auch wenn das Standesamt täglich über die Geburten in den luxemburgischen Krankenhäusern und Kliniken informiert wird , gilt dies nicht als Geburtsmeldung.

Achtung: Nicht-luxemburgische Eltern müssen den Säugling bei der Geburtsgemeinde und anschließend bei ihrem jeweiligen Konsulat oder ihrer Botschaft anmelden. Wenn die Eltern Staatsangehörige eines Landes sind, das kein Konsulat oder keine Botschaft in Luxemburg hat, müssen Sie sich an das Außenministerium wenden.

Nichtansässige müssen das Kind in der Gemeinde anmelden, in der es geboren wurde. Zusätzlich müssen sie die notwendigen Schritte bei ihrer eigenen Gemeinde unternehmen, um das Kind in ihrem Wohnsitzland anerkennen zu lassen.

Standesamt für die Stadt Luxemburg: Bierger-Center 44, place Guillaume II / 2, rue Notre-Dame - 1. Stock L-2090 Luxemburg.

Wissen Sie, wann in Luxemburg der Muttertag und der Vatertag stattfindet ?

Fristen für die Meldung einer Geburt auf luxemburgischem Boden

Die Geburt eines Babys muss innerhalb von 10 Tagen nach dem Tag der Entbindung gemeldet werden. Fällt der letzte Tag jedoch auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag, wird die Frist bis zum ersten darauf folgenden Werktag verlängert, wenn der letzte Tag auf ein Wochenende oder einen gesetzlichen Feier tag fällt.

Wird das Kind nicht innerhalb der gesetzlichen Fristen beim Standesamt angemeldet, wird es nicht rechtlich anerkannt. In diesem Fall wird die Geburtsurkunde aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung eingetragen. Dies kann den Eltern erhebliche Rechtskosten aufbürden.

Ein Vater, der die standesamtlichen Formalitäten erledigt, hat Anspruch auf 10 Tage außerordentlichen Urlaub für die Geburt seines Kindes.

Sind Sie schwanger? Weitere Informationen über den Mutterschaftsurlaub 

Dokumente, die zur Anmeldung einer Geburt vorgelegt werden müssen

Um die Geburt eines Kindes zu melden, müssen je nach Situation verschiedene Dokumente vorgelegt werden:

  • Die Geburtsanzeige, die von der Hebamme oder dem Arzt an die Eltern des Neugeborenen ausgestellt wurde,
  • Formular zur Wahl des Familiennamens des Kindes (für luxemburgische, französische, belgische und portugiesische Staatsbürger). Dieses Formular muss von beiden Elternteilen unterschrieben werden.
  • Das Familienbuch oder eine Heiratsurkunde, wenn das Kind von einem verheirateten Paar geboren wurde
  • Der Ausweis des Anmelders, wenn es sich nicht um ein Elternteil handelt, des Vaters und der Mutter
  • Wenn ein Elternteil die luxemburgische Staatsangehörigkeit besitzt oder in Luxemburg geboren ist: eine gemeinsame, von beiden Elternteilen unterzeichnete Erklärung, in der der Name des Kindes angegeben wird.

Bitte beachten. Die Heiratsurkunde muss unbedingt ins Deutsche, Französische oder Englische übersetzt werden.

Siehe Elternzeit in Luxemburg

Weitere Schritte, die bei einer Geburt in Luxemburg zu unternehmen sind

Anmeldung der Geburt bei verschiedenen Stellen

Sobald die Geburt angemeldet ist, stellt der Standesbeamte acht Auszüge aus der Geburtsurkunde aus. Diese Kopien sind an folgende Stellen zu senden:

Falls Sie es noch nicht getan haben, vergessen Sie nicht, eine Betreuungsstelle für Ihr Kind zu kontaktieren, um die nächste Betreuung so früh wie möglich zu organisieren. Denken Sie eventuell daran, eine Voranfrage zu stellen, vor allem, wenn die von Ihnen angestrebte Betreuungseinrichtung sehr gefragt ist.

Baby-years bei der Rentenversicherung

Baby-Years-Prinzip

Jeder Elternteil, der in Luxemburg sozialversichert ist UND sich der Erziehung eines Kindes gewidmet hat, einschließlich eines Adoptivkindes unter vier Jahren, erhält zwei zusätzliche Jahre in seiner Laufbahn, die für die Rentenversicherung berücksichtigt werden. Diese sogenannten Babyjahre belaufen sich auf 48 Monate, wenn der Elternteil zum Zeitpunkt der Geburt bereits zwei Kinder betreut oder ein Kind mit einer Behinderung von mehr als 50 % betreut.

Die Babyjahre können nur einem Elternteil zustehen oder auf beide Elternteile aufgeteilt werden. Die Höhe des berücksichtigten Einkommens entspricht dem monatlichen Durchschnitt der während der 12 Versicherungsmonate vor der Entbindung verbeitragten Einkommen. Für die Berechnung wird ein an die Lebenshaltungskosten angepasster Mindestbetrag zugrunde gelegt.

Wie man von Babyjahren profitiert

Um Anspruch darauf zu haben, muss der Antragstellerin den 36 Monaten vor der Geburt oder Adoption des Kindes mindestens 12 MonatePflichtversicherung in Luxemburg oder einem Land der Europäischen Union nachweisen.

Der Antrag kann jederzeit bei der Nationalen Rentenversicherungskasse eingereicht werden. Er wird jedoch erst bei der Beantragung der Rente gültig.

Mehr zu den Behördengängen in Luxemburg

Silber-Partner

Enovos Energieversorger Luxemburg

Enovos Strom- und Gasanbieter

Siehe

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