Eine Geburt anmelden
Jede Geburt auf luxemburgischem Boden muss bei der Gemeinde gemeldet werden, in der das Kind geboren wurde, auch wenn die Eltern nicht in Luxemburg wohnhaft sind. Hier finden Sie alle behördlichen Schritte, die Sie unternehmen müssen, um Ihr Neugeborenes in Luxemburg anzumelden.
Wer meldet die Geburt eines Kindes an?
In der Regel wird die Geburt vom Vater oder von der Mutter des Neugeborenen gemeldet.
Ist dies nicht möglich, können die Formalitäten von jeder Person erledigt werden, die bei der Geburt anwesend war, wie z. B. der Arzt, die Hebamme oder jede andere Person, die bei der Geburt anwesend war.
Anmeldung eines Neugeborenen beim luxemburgischen Standesamt
Anmeldepflicht für Geburten
Jede Geburt muss zwingend bei der Gemeinde gemeldet werden, in der die Geburt stattgefunden hat. Diese Formalität liegt in der gesetzlichen Verantwortung der Eltern.
Dieser Schritt muss persönlich erfolgen. Das Verfahren ist nicht digitalisiert.
Bestimmte damit verbundene Schritte (wie die Beantragung einer Geburtsurkunde) sind hingegen nun online über MyGuichet möglich
Auch wenn das Standesamt täglich über Geburten in luxemburgischen Krankenhäusern und Kliniken informiert wird , gilt dies nicht als Geburtenanzeige.
Achtung: Nicht-luxemburgische Eltern müssen das Kind bei der Geburtsgemeinde und anschließend bei ihrem jeweiligen Konsulat oder ihrer Botschaft anmelden. Sind die Eltern Staatsangehörige eines Landes, das kein Konsulat oder keine Botschaft in Luxemburg unterhält, ist das Außenministerium zu kontaktieren.
Nichtansässige müssen das Kind in der Geburtsgemeinde anmelden. Darüber hinaus müssen sie die erforderlichen Schritte bei ihrer eigenen Gemeinde unternehmen, um das Kind in ihrem Wohnsitzland anerkennen zu lassen.
Standesamt der Stadt Luxemburg: Bierger-Center 44, Place Guillaume II / 2, Rue Notre-Dame – 1. Stock L-2090 Luxemburg.
Fristen für die Anmeldung einer Geburt auf luxemburgischem Boden
Die Geburt eines Kindes muss innerhalb von 10 Tagen nach dem Tag der Entbindung gemeldet werden. Fällt der letzte Tag jedoch auf einen Samstag, einen Sonntag oder einen gesetzlichen Feiertag, verlängert sich die Frist bis zum nächsten Werktag, sofern der letzte Tag auf ein Wochenende oder einen gesetzlichen Feiertag fällt .
Wird die Geburt nicht innerhalb der gesetzlichen Frist beim Standesamt gemeldet, ist das Kind rechtlich nicht anerkannt. In diesem Fall wird die Geburtsurkunde auf gerichtliche Anordnung hin registriert. Dies kann für die Eltern erhebliche Rechtskosten nach sich ziehen.
Ein Vater, der die Formalitäten beim Standesamt erledigt, hat Anspruch auf 10 Tage Sonderurlaub zur Geburt seines Kindes.
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Vorzulegende Dokumente zur Anmeldung einer Geburt
Um die Geburt eines Kindes anzumelden, müssen je nach Situation verschiedene Dokumente vorgelegt werden:
- Die Geburtsanzeige, die von der Hebamme oder dem Arzt an die Eltern des Neugeborenen ausgestellt wurde,
- Formular zur Wahl des Nachnamens des Kindes (für luxemburgische, französische, belgische und portugiesische Staatsangehörige). Dieses Formular muss von beiden Elternteilen unterzeichnet werden.
- Das Familienbuch oder eine Heiratsurkunde, wenn das Kind von einem verheirateten Paar geboren wurde
- Der Ausweis des Anmeldenden, falls dieser nicht einer der Elternteile, also weder der Vater noch die Mutter, ist
- Wenn einer der beiden Elternteile luxemburgischer Staatsangehöriger oder in Luxemburg geboren ist: eine gemeinsame Erklärung, die von beiden Elternteilen unterzeichnet ist und den Namen des Kindes angibt.
Achtung! Die Heiratsurkunde muss unbedingt ins Französische, Deutsche oder Englische übersetzt werden.
Für Eltern, die ihre Staatsangehörigkeit weitergeben möchten, ist es wichtig, die Schritte zu kennen, die zum Erwerb der luxemburgischen Staatsangehörigkeit durch Abstammung erforderlich sind, um ihrem Kind so eine stabile und bereichernde Zukunft zu sichern.
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Weitere Formalitäten bei einer Geburt in Luxemburg
Geburtsanzeige bei den verschiedenen Behörden
Sobald die Geburt gemeldet ist, händigt der Standesbeamte acht Auszüge der Geburtsurkunde aus. Diese Kopien sind an folgende Behörden zu senden:
- Die Gemeindeverwaltung des Wohnorts, falls dieser vom Geburtsort abweicht
- Der Arbeitgeber
- Die Caisse nationale de l’avenir des enfants (CAE), zusammen mit den Anträgen auf Geburtsbeihilfe und Kinderbeihilfe
- Die Krankenkasse,um das Kind bei der Krankenversicherung anzumelden und seine nationale Identifikationsnummer zu erhalten
- Ihre Versicherung, um gegebenenfalls Ihre verschiedenen Versicherungsverträge anzupassen
- Die Wohnungsbauförderungsstelle des Ministeriums für Wohnungswesen, falls die Eltern Anspruch auf Wohngeld haben
- Botschaft oder Konsulat des Herkunftslandes
- …
Falls noch nicht geschehen, vergessen Sie nicht, eine Betreuungseinrichtung für Ihr Kind zu kontaktieren, um so schnell wie möglich die nächste Betreuungszeit zu organisieren. Denken Sie gegebenenfalls daran, einen Vorab-Antrag zu stellen, insbesondere wenn die von Ihnen angestrebte Betreuungseinrichtung sehr gefragt ist.
Weitere Informationen zum Elternurlaub in Luxemburg finden Sie hier.
Baby-Jahre bei der Rentenversicherung
Prinzip der Baby-Jahre
Jeder Elternteil, der bei der luxemburgischen Sozialversicherung versichert ist UND sich der Erziehung seines Kindes gewidmet hat, einschließlich adoptierter Kinder unter 4 Jahren, erhält zwei zusätzliche Jahre, die für seine Rentenversicherung angerechnet werden.Dieser als „Baby-Years“ bezeichnete Zeitraum beträgt 48 Monate, wenn der Elternteil zum Zeitpunkt der Geburt bereits zwei Kinder betreut oder ein Kind mit einer Behinderung von mehr als 50 % versorgt.
Die „Baby Years“ können nur einem Elternteil zugutekommen oder auf beide Elternteile aufgeteilt werden. Der zugrunde gelegteEinkommensbetrag entspricht dem monatlichen Durchschnitt der beitragspflichtigen Einkünfte während des 12-monatigen Versicherungszeitraums vor der Geburt. Für diese Berechnung wird ein an die Lebenshaltungskosten angepasster Mindestbetrag herangezogen.
Wie kann man die Baby-Years in Anspruch nehmen?
Um diese in Anspruch nehmen zu können, muss der Antragsteller nachweisen, dass er in den 36 Monaten vor der Geburt oder Adoption des Kindesmindestens 12 Monatelang in Luxemburg oder in einem Land der Europäischen Union pflichtversichert war.
Der Antrag kann jederzeit bei der Caisse Nationale d’Assurance Pension (CNS) gestellt werden. Er wird jedoch erst bei der Beantragung der Rente berücksichtigt.
Es ist wichtig, dass Sie Ihre Rechte als Arbeitnehmer kennen. Weitere Informationen zu den Bedingungen im Zusammenhang mit einer CNS-Krankheitspause finden Sie in den verfügbaren Ressourcen.
Geburt und Steuern
Um eine optimale Verwaltung Ihrer Finanzen nach der Geburt Ihres Kindes zu gewährleisten, ist es unerlässlich, sich mit den lokalen Steuerbestimmungen vertraut zu machen. Zu diesem Zweck können Sie den Leitfaden zur Steuerberechnung in Luxemburg konsultieren, der Ihnen alle notwendigen Informationen zu den für Ihre familiäre Situation geeigneten steuerlichen Maßnahmen liefert.
Erfahren Sie mehr über die Verwaltungsformalitäten in Luxemburg
Ist Ihr Haus oder Ihre Wohnung zu klein geworden und suchen Sie nach einer passenderen Unterkunft? Hier finden Sie unsere Tipps für die Suche nach einer neuen Wohnung.
✔️ Checkliste – Eine Geburt in Luxemburg anmelden (im Ausland lebende Eltern)
Die Geburt eines Kindes ist ein aufregender Moment, der oft mit vielen Formalitäten verbunden ist. Diese Checkliste hilft Ihnen, sich vorzubereiten und Schritt für Schritt in aller Ruhe vorzugehen.
Vor der Geburt
- ☐ Die Anerkennung des Kindes prüfen (falls Sie nicht verheiratet sind)
- ☐ Überlegen Sie sich den Nachnamen des Kindes (spezifische Vorschriften in Luxemburg)
- ☐ Bereiten Sie die erforderlichen Dokumente vor:
- Ausweisdokumente der Eltern
- Heiratsurkunde (falls zutreffend)
- ☐ Die Gemeinde ermitteln, in der die Geburt gemeldet wird
Innerhalb von 10 Tagen nach der Geburt
- ☐ Die Geburt bei der Gemeinde des Geburtsortes anmelden
- ☐ Die erforderlichen Unterlagen mitbringen (Geburtsanzeige, Ausweisdokumente…)
- ☐ Mehrere Kopien der Geburtsurkunde beantragen
Nach der Anmeldung
- ☐ Die Mitgliedschaft bei der Sozialversicherung überprüfen
- ☐ Beantragen Sie Kindergeld bei der Caisse pour l’avenir des enfants (CAE)
- ☐ Ihr Kind in einer Betreuungseinrichtung anmelden (falls erforderlich)
Besonderheiten für Auswanderer
- ☐ Wenden Sie sich an Ihre Botschaft oder Ihr Konsulat, um die Geburt in Ihrem Heimatland anzumelden
- ☐ Die für Ihr Kind geltenden Staatsangehörigkeitsvorschriften prüfen
- ☐ Informieren Sie sich über die Fristen und erforderlichen Unterlagen Ihres Landes
Denken Sie daran: Zögern Sie nicht, sich Unterstützung zu holen oder die Aufgaben innerhalb des Paares aufzuteilen. In den ersten Tagen mit Ihrem Kind kann eine vereinfachte Organisation den entscheidenden Unterschied ausmachen.
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