Heiraten in Luxemburg: Formalitäten, Unterlagen, Güterstand und Steuerrecht
Möchten Sie in Luxemburg heiraten? Für eine standesamtliche Trauung sind vor der Feier mehrere behördliche Schritte erforderlich: zu erfüllende Voraussetzungen, vorzulegende Unterlagen, Einreichung der Unterlagen bei der Gemeinde, Veröffentlichung der Aufgebote, Wahl des Ehegüterrechts und – bei internationalen Paaren – gegebenenfalls die Anerkennung ausländischer Dokumente.
Für Auswanderer und Neuankömmlinge können diese Schritte komplex erscheinen, insbesondere wenn die zukünftigen Ehepartner unterschiedliche Staatsangehörigkeiten haben, eine frühere Ehe im Ausland geschlossen wurde oder bestimmte Dokumente übersetzt oder beglaubigt werden müssen.
Dieser Leitfaden erläutert Ihnen die Voraussetzungen für eine Eheschließung in Luxemburg, die zu erwartenden Fristen, die vorzubereitenden Unterlagen, die Formalitäten bei der Gemeinde sowie die Auswirkungen der Eheschließung auf den Namen, die Besteuerung, das Vermögen und die Anerkennung einer im Ausland geschlossenen Ehe.
Heiraten in Luxemburg: Wissenswertes für Auswanderer
- In Luxemburg muss die standesamtliche Trauung immer vor einer eventuellen kirchlichen Trauung stattfinden.
- Die Ehe steht sowohl heterosexuellen als auch gleichgeschlechtlichen Paaren offen.
- Mindestens einer der zukünftigen Ehepartner muss seinen offiziellen Wohnsitz in Luxemburg haben.
- Die zukünftigen Ehepartner müssen ihre Unterlagen mehrere Wochen vor dem gewünschten Termin vorbereiten.
- Ausländische Dokumente müssen je nach Herkunftsland oft übersetzt, beglaubigt oder mit einer Apostille versehen werden.
- Die Wahl des Ehegüterrechts kann erhebliche Auswirkungen auf das Vermögen, die Schulden, die Besteuerung und die Erbfolge haben.
Wer darf in Luxemburg heiraten?
In Luxemburg ist die standesamtliche Eheschließung zwischen zwei Personen unterschiedlichen oder gleichen Geschlechts zulässig. Seit Inkrafttreten der Ehe für alle genießen homosexuelle und heterosexuelle Paare im Rahmen der standesamtlichen Eheschließung die gleichen Rechte und Pflichten.
Um in Luxemburg heiraten zu können, müssen die zukünftigen Ehepartner in der Regel folgende Voraussetzungen erfüllen:
- mindestens 18 Jahre alt sein;
- nicht bereits verheiratet sein;
- nicht durch ein Verwandtschafts- oder Schwägerschaftsverhältnis verbunden sein, das die Eheschließung verbietet;
- eine freie und informierte Einwilligung erteilen;
- mindestens einer der beiden zukünftigen Ehepartner muss seinen offiziellen Wohnsitz in Luxemburg haben.
Ein Minderjähriger kann in Ausnahmefällen mit Zustimmung des Vormundschaftsrichters die Erlaubnis erhalten, zu heiraten.
Heirat in Luxemburg: Kennzahlen
- Im Jahr 2024 wurden in Luxemburg etwa 2.567 Ehen geschlossen.
- Etwas mehr als 5 % der Bevölkerung leben in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft.
- Gleichzeitig wurden etwa 1.200 Scheidungen ausgesprochen.
- Internationale Paare sind in Luxemburg weit verbreitet, weshalb Fragen zu ausländischen Dokumenten, zum Ehegüterrecht und zur Anerkennung der Ehe besonders wichtig sind.
Zivile oder kirchliche Trauung: Was ist der Unterschied in Luxemburg?
In Luxemburg entfaltet nur die vor dem Standesbeamten geschlossene standesamtliche Ehe Rechtswirkung. Sie muss zwingend vor einer kirchlichen Trauung stattfinden.
Eine kirchliche Trauung allein wird in Luxemburg nicht als rechtsgültige Ehe anerkannt. Paare , die eine kirchliche Trauung wünschen, müssen daher zunächst standesamtlich bei der zuständigen Gemeinde heiraten.
Um eine kirchliche Trauung zu organisieren, müssen sich die zukünftigen Ehepartner direkt bei ihrer Glaubensgemeinschaft oder ihrer kirchlichen Gemeinde erkundigen.
Weitere Informationen zu den Konfessionen und zur Religionsausübung in Luxemburg finden Sie auf unserer Seite: Religion in Luxemburg.
Wo kann man in Luxemburg standesamtlich heiraten?
Die standesamtliche Trauung muss in der Wohnsitzgemeinde eines der zukünftigen Ehepartner stattfinden, vorausgesetzt, dieser Wohnsitz ist rechtmäßig in Luxemburg begründet.
An wen muss man sich wenden, um standesamtlich zu heiraten?
Die Gemeinde ist Ihr Hauptansprechpartner für:
- die Zusammenstellung der Heiratsunterlagen;
- die erforderlichen Unterlagen zu prüfen;
- die Festlegung von Datum und Uhrzeit der Trauung;
- die Veröffentlichung der Aufgebote zu organisieren;
- die standesamtliche Trauung durchzuführen.
Die zukünftigen Ehepartner sollten sich daher rechtzeitig mit ihrer Wohnsitzgemeinde in Verbindung setzen.
Kann man auch außerhalb des Rathauses heiraten?
Seit 2022 können bestimmte Gemeinden die standesamtliche Trauung außerhalb des Gemeindehauses an zugelassenen öffentlichen oder historischen Orten genehmigen.
Diese Orte müssen feierlich, öffentlich zugänglich, nicht religiös und auf dem Gemeindegebiet gelegen sein. Jede Gemeinde legt ihre eigenen zugelassenen Orte und die praktischen Modalitäten fest.
Wenn Sie eine standesamtliche Trauung an einem bestimmten Ort wünschen, erkundigen Sie sich bitte gleich zu Beginn Ihrer Vorbereitungen direkt bei Ihrer Gemeinde.
Mit welchen Fristen muss man bei einer Heirat in Luxemburg rechnen?
Die Vorbereitung einer standesamtlichen Trauung erfordert vorausschauende Planung. Die Fristen hängen insbesondere von der Staatsangehörigkeit der zukünftigen Ehepartner, dem Herkunftsland der Dokumente und der Komplexität des Antrags ab.
| Situation | Empfohlene Frist | Einzuplanen |
|---|---|---|
| Zwei in Luxemburg ansässige Personen oder einfacher Fall | Mindestens 2 Monate vor dem gewünschten Termin | Aktuelle Personenstandsurkunden, Wohnsitznachweis, Ausweisdokumente |
| Binationales Paar oder im Ausland lebendes Paar | Mindestens 3 Monate vor dem gewünschten Termin | Ausländische Dokumente, Übersetzungen, Ehefähigkeitsbescheinigungen |
| Außerhalb der EU ausgestellte Dokumente | Frühzeitig planen | Übersetzung, Beglaubigung oder Apostille je nach Land |
Es wird empfohlen, sich an die Gemeinde zu wenden, sobald Sie einen Hochzeitstermin ins Auge fassen. Die Beschaffung bestimmter Unterlagen kann einige Zeit in Anspruch nehmen, insbesondere bei ausländischen Dokumenten.
Wie stellt man die Heiratsunterlagen zusammen?
Die Heiratsunterlagen müssen bei der zuständigen Gemeinde eingereicht werden. In der Regel muss einer der zukünftigen Ehepartner persönlich bei der Gemeinde vorstellig werden, um die genaue Liste der vorzulegenden Unterlagen sowie die Modalitäten für die Einreichung zu erfahren.
Die Einreichung der Unterlagen erfolgt grundsätzlich persönlich nach Terminvereinbarung. Datum und Uhrzeit der Trauung werden festgelegt, sobald die Unterlagen vollständig sind.
In der Regel erforderliche Unterlagen
Die zukünftigen Ehepartner müssen insbesondere Folgendes vorlegen:
- einen gültigen Ausweis;
- eine aktuelle Geburtsurkunde;
- eine Ehefähigkeitsbescheinigung, falls erforderlich;
- die nationalen Identifikationsnummern der zukünftigen Ehepartner;
- eine Wohnsitzbescheinigung, zumindest für einen der beiden zukünftigen Ehepartner;
- gegebenenfalls Unterlagen zu einer früheren Ehe;
- alle weiteren Unterlagen, die von der Gemeinde je nach Staatsangehörigkeit oder familiärer Situation verlangt werden.
Unterlagen für die Eheschließung: Wichtig
Die Unterlagen müssen in der Regel auf Französisch, Deutsch oder Englisch vorgelegt werden. Unterlagen, die in einer anderen Sprache verfasst sind, müssen möglicherweise von einem vereidigten Übersetzer übersetzt werden. Bei bestimmten ausländischen Unterlagen kann zudem eine Beglaubigung oder eine Apostille verlangt werden.
Sonderfälle je nach Staatsangehörigkeit der zukünftigen Ehepartner
Bei internationalen Paaren können die vorzulegenden Unterlagen je nach Staatsangehörigkeit der zukünftigen Ehepartner und dem Land, in dem die Personenstandsurkunden ausgestellt wurden, variieren.
Bestimmte Formalitäten müssen beim Konsulat oder bei der zuständigen Behörde des Herkunftslandes erledigt werden. Es ist daher ratsam, sich frühzeitig über die Formalitäten zu informieren, insbesondere wenn einer der zukünftigen Ehepartner im Ausland geboren wurde oder dort gewohnt hat.
Deutsche Staatsangehörige
Bei deutschen Staatsangehörigen verlangt der luxemburgische Standesbeamte in der Regel ein Ehefähigkeitszeugnis.
Dieses Dokument kann von der Geburtsgemeinde, von der Gemeinde des letzten Wohnsitzes in Deutschland oder vom Standesamt in Berlin ausgestellt werden, wenn die Person nie in Deutschland gewohnt hat.
Italienische Staatsangehörige
Für italienische Staatsangehörige kann die Aufgebotsveröffentlichung beim italienischen Konsulat erfolgen, wenn die zukünftigen Ehegatten in Luxemburg geboren sind und dort seit ihrer Geburt ihren Wohnsitz haben.
Sind die zukünftigen Ehepartner in Italien geboren, muss die Aufgebotsveröffentlichung möglicherweise in Italien erfolgen.
Portugiesische Staatsangehörige
Portugiesische Staatsangehörige müssen in der Regel gemeinsam zum Generalkonsulat von Portugal in Luxemburg gehen, um die Unterlagen einzureichen.
Es können verschiedene Dokumente verlangt werden: Ausweis, Geburtsurkunde, Wohnsitzbescheinigung oder je nach Situation weitere Unterlagen.
Sobald die Unterlagen bearbeitet sind, kann die Ehefähigkeitsbescheinigung an die Gemeindeverwaltung weitergeleitet werden, in der die Eheschließung stattfinden soll.
Aufgebot und Eheschließung
Sobald die Heiratsunterlagen vollständig sind, nimmt die Gemeinde die Aufgebotsveröffentlichung vor. Diese Veröffentlichung dient dazu, offiziell über die Heiratsabsicht der zukünftigen Ehepartner zu informieren.
Die Aufgebotsveröffentlichung wird 10 Tage lang in der Wohnsitzgemeinde der zukünftigen Ehepartner ausgehängt. Nach Abschluss dieses Schritts muss die Eheschließung innerhalb von 12 Monaten stattfinden. Andernfalls kann eine erneute Aufgebotsveröffentlichung erforderlich sein.
Ablauf der standesamtlichen Trauung
Die Trauung wird vom Standesbeamten der Gemeinde vollzogen. Trauungen können in der Regel an Werktagen stattfinden, je nach Verfügbarkeit der Gemeinde.
Die standesamtliche Trauung ist die einzige Zeremonie mit rechtlicher Gültigkeit. Eine kirchliche oder symbolische Trauung kann anschließend stattfinden, ersetzt jedoch nicht die standesamtliche Trauung.
Sind für eine Eheschließung in Luxemburg Trauzeugen erforderlich?
Das luxemburgische Bürgerliche Gesetzbuch sieht keine obligatorische Unterschrift von Trauzeugen für die standesamtliche Trauung vor.
Paare können jedoch beschließen, ihre Angehörigen gemäß den Gepflogenheiten der Gemeinde oder im Rahmen einer anschließend organisierten kirchlichen oder privaten Feier in die Zeremonie einzubeziehen.
Sonderurlaub wegen Heirat
In Luxemburg haben Arbeitnehmer mit einem Arbeitsvertrag Anspruch auf Sonderurlaub anlässlich ihrer Hochzeit.
Dieser Sonderurlaub beträgt für jeden der beiden Ehepartner, die Arbeitnehmer sind, drei Tage. Er ermöglicht eine entspanntere Organisation der Formalitäten und der Hochzeitsfeier.
Die praktischen Modalitäten müssen mit dem Arbeitgeber geklärt werden, insbesondere hinsichtlich des Zeitpunkts der Inanspruchnahme des Urlaubs und der vorzulegenden Nachweise.
Weitere Informationen zu Urlaub in Luxemburg.
Heirat oder eingetragene Lebenspartnerschaft: Was soll man wählen?
Die Ehe und die eingetragene Lebenspartnerschaft haben nicht genau dieselben rechtlichen, vermögensrechtlichen, steuerlichen und erbrechtlichen Auswirkungen.
Die Ehe begründet eine umfassende eheliche Bindung zwischen den Ehepartnern. Sie regelt insbesondere ihre gegenseitigen Rechte und Pflichten, ihren Güterstand, ihre erbrechtliche Situation sowie bestimmte steuerliche Folgen.
Die eingetragene Lebenspartnerschaft kann für manche Paareeine flexiblere Alternative darstellen, hat jedoch nicht immer dieselben Auswirkungen wie die Ehe.
Weitere Informationen zur eingetragenen Lebenspartnerschaft (PACS) in Luxemburg.
Die Wahl des Güterstands in Luxemburg
Der Güterstand legt die Regeln fest, die für das Vermögen, die Einkünfte, die Schulden und den Nachlass der Ehegatten während der Ehe sowie im Falle einer Trennung, Scheidung oder des Todes gelten.
Liegt kein Ehevertrag vor, unterliegen die Ehegatten dem luxemburgischen gesetzlichen Güterstand. Paare können jedoch durch einen notariell beurkundeten Vertrag einen anderen Güterstand wählen.
| Ehegüterrecht | Grundsatz | Wissenswertes |
|---|---|---|
| Gesetzliche Gütergemeinschaft | Die während der Ehe erworbenen Vermögenswerte gehören beiden Ehegatten gemeinsam. | Dieser Güterstand gilt automatisch, ohne dass ein Ehevertrag geschlossen werden muss. |
| Vollständige Gütergemeinschaft | Der Großteil des Vermögens der Ehegatten wird gemeinschaftlich. | Kann im Falle eines Todesfalls, einer Scheidung oder bei Patchwork-Familien erhebliche Konsequenzen haben. |
| Gütertrennung | Jeder Ehegatte behält sein persönliches Vermögen, seine Einkünfte und seine Schulden. | Wird oft gewählt, wenn die Ehegatten ihre vermögensrechtliche Unabhängigkeit schützen möchten. |
Der gesetzliche Güterstand: Gütergemeinschaft mit Beschränkung auf die Errungenschaften
Wenn die Ehegatten keinen besonderen Ehevertrag unterzeichnen, unterliegen sie automatisch dem gesetzlichen Güterstand der Errungenschaftsgemeinschaft.
In diesem Güterstand gehören die während der Ehe erworbenen Vermögenswerte grundsätzlich beiden Ehegatten. Arbeitseinkommen, Erträge aus Vermögenswerten und während der Ehe getätigte Anschaffungen fallen in die Gütergemeinschaft.
Bestimmte Vermögenswerte bleiben jedoch im persönlichen Eigentum, insbesondere:
- vor der Ehe erworbene Vermögenswerte;
- Vermögenswerte persönlicher Art;
- durch Schenkung erhaltene Vermögenswerte;
- Vermögenswerte, die durch Erbschaft erworben wurden.
Vor der Eheschließung eingegangene Schulden bleiben persönliche Schulden. Bestimmte Schulden, die mit dem Unterhalt des Haushalts oder der Erziehung der Kinder zusammenhängen, können jedoch zu Lasten der Gütergemeinschaft gehen.
Der Güterstand der universellen Gütergemeinschaft
Im Güterstand der universellen Gütergemeinschaft gehören die meisten Vermögenswerte der Ehegatten zur Gemeinschaft, unabhängig davon, ob sie vor oder nach der Eheschließung erworben wurden.
Diese Wahl kann für bestimmte Paare geeignet sein, sollte jedoch mit Bedacht getroffen werden, insbesondere wenn Kinder aus einer früheren Ehe vorhanden sind oder ein umfangreiches Vermögen vorliegt.
Auch Schulden können gemeinschaftlich sein. Es ist daher wichtig, die vermögensrechtlichen Folgen abzuwägen, bevor man einen solchen Vertrag unterzeichnet.
Der Güterstand der Gütertrennung
Im Güterstand der Gütertrennung behält jeder Ehepartner die Verwaltung, den Genuss und die freie Verfügung über sein persönliches Vermögen.
Es gibt kein gemeinsames Vermögen, außer gemeinsam im Miteigentum erworbenen Vermögenswerten. Jeder Ehepartner haftet weiterhin für seine persönlichen Schulden, mit Ausnahmen, die insbesondere den Unterhalt des Haushalts oder die Erziehung der Kinder betreffen.
Kann man den Ehevertrag ändern?
Nach mindestens zwei Jahren Ehe können die Ehegatten ihren Güterstand durch notarielle Urkunde ändern.
Dies kann sinnvoll sein, wenn sich die familiäre, berufliche, vermögensrechtliche oder internationale Situation des Paares ändert.
Für im Ausland lebende oder binationalen Paare verdient die Wahl des Güterstands besondere Aufmerksamkeit. Je nach Staatsangehörigkeit der Ehegatten, Wohnsitzland, Standort des Vermögens und dem Vorliegen eines Ehevertrags können die Folgen im Falle einer Scheidung, eines Todesfalls oder einer Rückkehr in ein anderes Land variieren.
Nachname nach der Heirat
In Luxemburg sieht das Gesetz keine automatische Zusammenlegung der Nachnamen vor. Der im Standesamtsregister eingetragene Name bleibt der rechtlich anerkannte Name.
In der Praxis kann eine verheiratete Frau jedoch den Nachnamen ihres Ehemanns verwenden und ihren Geburtsnamen daran anhängen. Diese Praxis ist jedoch nur eine Gewohnheit und führt nicht automatisch zu einer Änderung des Personenstands.
Das Gesetz erlaubt in bestimmten Fällen auch die Beantragung einer Änderung des Familiennamens. Dieser Antrag muss begründet sein und an das Justizministerium gerichtet werden.
Steuerliche Behandlung von Ehepaaren in Luxemburg
Die Eheschließung kann erhebliche steuerliche Auswirkungen haben. Verheiratete Steuerpflichtige fallen heute unter die Steuerklasse 2 und werden in der Regel gemeinsam besteuert.
Dies kann sich auswirken auf:
- die Berechnung der Steuer;
- die Steuerabzüge;
- die gemeinsame Steuererklärung;
- die Aufteilung der Einkünfte innerhalb der Partnerschaft;
- den Vergleich zwischen Ehe, eingetragener Lebenspartnerschaft und nichtehelicher Lebensgemeinschaft.
In den kommenden Jahren ist eine schrittweise Reform der individuellen Besteuerung vorgesehen. Internationale Paare, Ehepartner von im Ausland tätigen Personen und Paare mit sehr unterschiedlichen Einkommen sollten sich daher vor der Wahl ihrer familiären und steuerlichen Organisation informieren.
Erfahren Sie mehr über die Besteuerung natürlicher Personen in Luxemburg.
Ehe und administrative Folgen für Expatriates
Für Expatriates und internationale Paare kann die Eheschließung Auswirkungen auf verschiedene behördliche Formalitäten in Luxemburg haben.
Je nach Ihrer Situation kann sie insbesondere Auswirkungen haben auf:
- einen Antrag auf Familienzusammenführung;
- die Anerkennung einer im Ausland geschlossenen Ehe;
- die steuerliche Situation des Paares;
- Erbrechte;
- Sozialversicherung;
- die Situation der Kinder;
- ein eventueller Antrag auf die luxemburgische Staatsangehörigkeit.
Informationen zu den Formalitäten im Zusammenhang mit dem Aufenthalt und der Familienzusammenführung finden Sie unter: Visa, Aufenthaltsgenehmigungen und Familienzusammenführung in Luxemburg.
Anerkennung einer im Ausland geschlossenen Ehe
Viele Auswanderer kommen nach Luxemburg, obwohl sie in ihrem Herkunftsland bereits verheiratet sind. In den meisten Fällen wird diese Ehe in Luxemburg anerkannt, sofern sie gemäß den Rechtsvorschriften des Landes, in dem sie geschlossen wurde, rechtsgültig geschlossen wurde.
Es können jedoch bestimmte behördliche Schritte erforderlich sein, damit Ihre familiäre Situation von den luxemburgischen Behörden korrekt berücksichtigt wird.
Je nach Ihrer Situation kann insbesondere Folgendes verlangt werden:
- eine aktuelle Heiratsurkunde;
- eine beglaubigte Übersetzung;
- eine Beglaubigung oder eine Apostille;
- gegebenenfalls eine Eintragung bei den zuständigen Behörden.
Diese Anerkennung kann für zahlreiche Behördengänge von Bedeutung sein:
- Familienzusammenführung;
- Steuerangelegenheiten;
- Sozialversicherung;
- Erbschaft;
- die Rechte des Ehepartners;
- bestimmte Formalitäten im Zusammenhang mit dem Wohnsitz.
Heirat und Erwerb der luxemburgischen Staatsangehörigkeit
Die Heirat mit einem luxemburgischen Staatsbürger führt nicht automatisch zum Erwerb der luxemburgischen Staatsangehörigkeit.
Sie kann jedoch unter bestimmten, im luxemburgischen Recht vorgesehenen Voraussetzungen den Zugang zu einem speziellen Einbürgerungsverfahren ermöglichen.
Die Voraussetzungen beziehen sich insbesondere auf:
- die Dauer der Ehe;
- die Beherrschung der luxemburgischen Sprache;
- die Teilnahme am Kurs „Zusammenleben im Großherzogtum Luxemburg“ oder das Bestehen der entsprechenden Prüfung;
- die übrigen gesetzlich vorgesehenen Voraussetzungen.
Lesen Sie unseren umfassenden Leitfaden zur luxemburgischen Staatsangehörigkeit.
Checkliste: Vorbereitung der Hochzeit in Luxemburg
- Wählen Sie die Gemeinde, in der die Trauung stattfinden soll.
- Prüfen Sie die für Ihre Staatsangehörigkeit geltenden Voraussetzungen.
- Die erforderlichen Personenstandsurkunden anfordern.
- Lassen Sie ausländische Dokumente bei Bedarf übersetzen oder beglaubigen.
- Vereinbaren Sie einen Termin mit dem Standesbeamten.
- Stellen Sie die vollständigen Unterlagen zusammen.
- Überlegen Sie sich, welcher Güterstand am besten geeignet ist.
- Ihren Arbeitgeber informieren, um den Sonderurlaub in Anspruch nehmen zu können.
- Prüfen Sie die steuerlichen und vermögensrechtlichen Auswirkungen Ihrer Eheschließung.
- Erledigen Sie nach der Trauung die notwendigen behördlichen Formalitäten.
Häufige Fehler bei einer Heirat in Luxemburg
- Warten, bis zur letzten Minute, um die Personenstandsurkunden zu beantragen.
- Vergessen, dass bestimmte ausländische Dokumente übersetzt, mit einer Apostille versehen oder beglaubigt werden müssen.
- Zu glauben, dass eine kirchliche Trauung ausreicht, um rechtliche Wirkungen zu entfalten.
- Die Wahl des Ehegüterrechts vernachlässigen.
- Zu glauben, dass man durch die Eheschließung automatisch die luxemburgische Staatsangehörigkeit erhält.
- Die steuerlichen und erbrechtlichen Folgen der Eheschließung nicht zu prüfen.
- Zu vergessen, die zuständigen Behörden nach der Eheschließung zu informieren, sofern dies erforderlich ist.
Weitere Schritte bei Ihren Behördengängen in Luxemburg
Ihre Eheschließung ist oft der Ausgangspunkt für zahlreiche weitere Behördengänge.
- Die eingetragene Lebenspartnerschaft (PACS) in Luxemburg
- Scheidung oder Trennung in Luxemburg
- Die luxemburgische Staatsangehörigkeit erwerben
- Visum, Aufenthaltsgenehmigung und Familienzusammenführung
- An- oder Abmeldung in Luxemburg
- Das Steuerrecht für Privatpersonen verstehen
- Die politischen Institutionen Luxemburgs
Die Eheschließung ist ein wichtiger Schritt im persönlichen Leben, aber auch ein Rechtsakt mit langfristigen Auswirkungen. Wenn Sie die Formalitäten im Voraus klären, Ihre Unterlagen sorgfältig vorbereiten und die vermögensrechtlichen, steuerlichen und administrativen Folgen verstehen, können Sie diesen neuen Lebensabschnitt ganz gelassen angehen.
FAQ: Heiraten in Luxemburg
Kann man in Luxemburg heiraten, wenn man Ausländer ist?
Ja. Ausländische Staatsangehörige können in Luxemburg heiraten, sofern sie die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen und die von ihrer Wohnsitzgemeinde geforderten Unterlagen vorlegen.
Muss man zwingend in Luxemburg wohnhaft sein?
Ja. Grundsätzlich muss mindestens einer der zukünftigen Ehepartner seinen offiziellen Wohnsitz in Luxemburg haben, damit die Eheschließung in einer luxemburgischen Gemeinde stattfinden kann.
Kann man den Güterstand frei wählen?
Ja. Die zukünftigen Ehepartner können vor einem Notar einen Ehevertrag abschließen, um einen vom gesetzlichen Güterstand abweichenden Güterstand zu wählen.
Verleiht die Eheschließung automatisch die luxemburgische Staatsangehörigkeit?
Nein. Durch die Eheschließung erhält man nicht automatisch die luxemburgische Staatsangehörigkeit. Unter bestimmten Voraussetzungen kann sie jedoch den Zugang zu einem speziellen Einbürgerungsverfahren ermöglichen.
Kann vor der standesamtlichen Trauung eine kirchliche Trauung stattfinden?
Nein. In Luxemburg muss die standesamtliche Trauung zwingend vor einer kirchlichen Trauung stattfinden.
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