Die zivile Union oder PACS

PACS Zivilpartnerschaft in Luxemburg

Die zivile Partnerschaft oder PACS gibt es in Luxemburg seit 2004. Sie verleiht zivilen Partnern ähnliche Rechte wie bei der Eheschließung, auch bei gleichgeschlechtlichen Partnerschaften.

Was muss man über den PACS in Luxemburg wissen? Welche Schritte müssen Sie unternehmen, um einen PACS zu schließen? Hier finden Sie alle nützlichen Informationen.

Was ist eine zivile Partnerschaft oder PACS in Luxemburg?

Der PACS ist ein ziviler Solidaritätspakt zwischen zwei Personen. Diese Form der Zivilunion kann zwischen zwei Personen desselben oder unterschiedlichen Geschlechts geschlossen werden.

Es bietet unverheirateten Paaren rechtliche Anerkennung sowie rechtliche Sicherheit in zivil-, steuer- und sozialrechtlicher Hinsicht.

Rechte, Pflichten und Vorteile einer zivilen Partnerschaft in Luxemburg

Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit dem PACS

Partner in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft haben ähnliche Rechte wie Ehepaare.

Die Erklärung einer zivilen Partnerschaft begründet Rechte und Pflichten zwischen den beiden Partnern. Die PACS kann mit oder ohne eine Vereinbarung zwischen den beiden Personen geschlossen werden. Dennoch profitieren die Partner auch ohne eine Vereinbarung von :

  • Die Verpflichtung zu gegenseitiger und materieller Hilfe,
  • Die gegenseitige Verpflichtung zur Begleichung der Schulden,
  • Schutz der Wohnung als Hauptwohnsitz.

Steuervorteile durch PACS

In ihrer Steuererklärung können sich die Partner für eine gemeinsame Veranlagung entscheiden. Sie müssen dann einen entsprechenden Antrag bei der Steuerbehörde stellen.

Personen, die in einer zivilen Partnerschaft leben, werden steuerlich genauso behandelt wie Ehepaare. Folglich werden sie gemeinsam nach Steuerklasse 2 besteuert und kommen dann in den Genuss von Steuerabzügen. In bestimmten Fällen können sie auch von einem Freibetrag für das zu versteuernde Einkommen profitieren.

Beachten Sie, dass die Partnerschaft während des gesamten Steuerjahres , d. h. vom 1. Januar bis zum 31. Dezember, bestanden haben muss, um in den Genuss der Steuervorteile zu kommen.

Bestimmte Paare können darüber hinaus in den Genuss des Freibetrags für außerberufliche Tätigkeiten kommen. Dieser Freibetrag wird den betreffenden Personen in der Regel von der Steuerbehörde (Administration des contributions directes) von Amts wegen gewährt.

PACS ohne Vermögensvereinbarung

Wenn keine vertragliche Vereinbarung getroffen wurde, bleibt jeder Partner Eigentümer des Vermögens, das ihm nachweislich gehört, sowie der Früchte und Einkünfte, die er aus diesem Vermögen erzielt. Das übrige Vermögen gehört jedem Partner zur Hälfte.

Jeder der Partner verfügt auch über das Produkt seiner Arbeit, z. B. Gehälter oder Gewinne aus einer Geschäftstätigkeit.

Beide Partner können sich gegenseitig Geschenke machen, durch Schenkungen oder durch ein Testament. Ohne eine geschlossene Vereinbarung oder ein Testament kann ein Partner jedoch nicht Erbe des anderen werden. Erfahren Sie mehr über die Erbschaftssteuer in Luxemburg.

Beachten Sie, dass der überlebende Partner im Erbfall nicht automatisch Erbe wird. Der PACS ähnelt in diesem Fall einem Ehevertrag zur Gütertrennung. Wenn es kein Testament gibt, erbt der Partner nichts. Er darf nur maximal ein Jahr in der gemeinsamen Wohnung bleiben.

Abfassung einer vermögensrechtlichen Vereinbarung im Rahmen eines PACS

Die Vermögensvereinbarung ist eine schriftliche Vereinbarung, die zwischen den beiden Partnern geschlossen wird. Sie soll die vermögensrechtlichen Auswirkungen der Partnerschaft regeln. Ihr Inhalt ist frei wählbar.

Es gibt keine Frist für den Abschluss dieser Vereinbarung. Sie kann gleichzeitig mit der zivilen Partnerschaft oder zu einem späteren Zeitpunkt verfasst werden. Sie kann auch jederzeit geändert werden.

Die PACS-Partner können die vermögensrechtlichen Folgen völlig frei festlegen, solange sie nicht gegen die Rechte und Pflichten verstoßen, die der PACS mit sich bringt.

Der Abschluss der Vereinbarung ist bis auf Datum und Unterschrift formlos. Die Vereinbarung wird in zweifacher Ausfertigung erstellt, so dass jeder Partner ein Original erhält. Es ist nicht notwendig, einen Notar einzuschalten. Man kann sie sogar auf freiem Papier verfassen, datieren und unterschreiben.

Die Vereinbarung sowie alle späteren Änderungen werden erst mit dem Eingang der Erklärung beim Standesbeamten wirksam. Die Erklärung wird dann an die Generalstaatsanwaltschaft zum Zweck der Eintragung in das Zivilregister weitergeleitet.

Schließlich wird die Vereinbarung den Partnern ausgehändigt, die für ihre Aufbewahrung sorgen müssen.

Wie kann man in Luxemburg eine Zivilunion eingehen?

Wer kann einen Pakt schließen?

Eine zivile Partnerschaft ermöglicht es, zwei Personen desselben oder unterschiedlichen Geschlechts zu vereinen. Beide Partner müssen einige Bedingungen erfüllen:

  • In einer Partnerschaft leben und sich rechtmäßig im Großherzogtum aufhalten,
  • Rechtsfähig sein, um einen Vertrag abschließen zu können
  • Sie dürfen nicht durch eine Ehe oder eine andere Partnerschaft gebunden sein,
  • Nicht verwandt oder verschwägert sein gemäß den Bestimmungen des Zivilgesetzbuchs über die Ehe. Das bedeutet, dass eine Partnerschaft in der direkten und der Seitenlinie (legitime oder natürliche Nachkommen, Geschwister ...) verboten ist.

Schritte, um in Luxemburg eine Partnerschaft einzugehen

Um ihre Partnerschaft anzumelden, müssen beide Partner persönlich und gemeinsam bei der Gemeinde ihres Wohnortes vorstellig werden.

Notwendige Dokumente, um einen PACS zu schließen

Bei der Anmeldung der Partnerschaft müssen die zukünftigen Partner zwingend die folgenden Unterlagen einreichen:

  • Gültiger Personalausweis (EU-Bürger) oder Reisepass (Drittstaatsangehörige),
  • Aktuelle vollständige Kopie der Geburtsurkunde von jedem,
  • Ehrenwörtliche Erklärung, dass zwischen den Partnern keine Verwandtschafts- oder Schwägerschaftsverhältnisse bestehen. Die zukünftigen Partner müssen diese Anerkennung entweder vor dem Standesbeamten oder vor einem Notar unterzeichnen,
  • Bescheinigung, dass keiner der beiden Partner eine andere Partnerschaft eingetragen hat. Die Partner können dieses Dokument in einem von beiden Partnern unterzeichneten Schreiben anfordern bei:
    Cité judiciaire, parquet général, service du répertoire civil
    L-2080 Luxemburg
    Außerdem müssen sie ihrem von beiden Partnern unterzeichneten Schreiben eine Fotokopie ihrer Identifikationskarten für die Sozialversicherung und ihrer Personalausweise oder Reisepässe beifügen

Zusätzliche Dokumente, die für eine Verpartnerung vorgelegt werden müssen :

Zu diesen Dokumenten kommen je nach Fall hinzu :

  • Geschiedene: eine Kopie der Urkunde über die Auflösung der Ehe
  • Witwen oder Witwer: die Sterbeurkunde des Ehepartners
  • Für Personen, die bereits vor dem1. November 2010 eine Partnerschaft eingegangen sind: eine aktuelle Bescheinigung des Zivilverzeichnisses, in der die Auflösung der erklärten Partnerschaft eingetragen ist.
  • Für diejenigen, die eine Vermögensvereinbarung unterzeichnet haben: ein Nachweis über die Existenz dieser Vereinbarung.

Achtung: Die dem Dossier beizufügenden Unterlagen können je nach Situation der zukünftigen Partner variieren. Diese müssen zwingend in deutscher, französischer oder englischer Sprache sein. Die Dokumente können von einem vereidigten Übersetzer übersetzt werden. Eine Liste ist beim Justizministerium erhältlich.

Gut zu wissen: Der gemeinsame gesetzliche Wohnsitz wird auch im Répertoire national des personnes physiques überprüft.

Antrag auf Sonderurlaub im Zusammenhang mit dem Pacs

Ein junges Paar, das kürzlich eine Partnerschaft eingegangen ist, kann im Rahmen seiner Beschäftigung einen Tag Sonderurlaub erhalten.

Beide Partner müssen bei ihrem Arbeitgeber einen entsprechenden Antrag stellen und den Urlaub zum Zeitpunkt des Ereignisses nehmen. Der Urlaub kann jedoch auf denersten darauf folgenden Arbeitstag verschoben werden, wenn er auf einen Sonntag, einen arbeitsfreien Tag, einen Feiertag oder einen Ersatzruhetag fällt.

wenn die Partner den Urlaub für PACS nicht nehmen, können sie keine Ausgleichszahlung verlangen.

Wie kann man einen PACS in Luxemburg auflösen?

Im Gegensatz zur Ehe kann der PACS einseitig von einem der Partner beendet werden.  

Systematisch wird ein PACS in den folgenden Fällen ungültig: 

  • gemeinsame Erklärung der beiden Partner vor dem Beamten der Gemeinde, die den PACS ausgesprochen hat
  • einseitige Erklärung eines der beiden Partner. Dieser muss seinen Partner jedoch per Gerichtsvollzieher darüber informieren.
  • Heirat eines der beiden Partner
  • Tod eines der beiden Partner.

Bei der Kündigung des PACS muss der Antragsteller eine Kopie seines Personalausweises sowie die PACS-Bescheinigung vorlegen.

Der PACS-Vertrag endet, sobald die verschiedenen geforderten Unterlagen eingegangen sind. Diese Beendigung ist jedoch erst nach Eintragung in das Zivilregister gegenüber Dritten wirksam. Es dauert einige Tage, bis der Vertrag bei der Staatsanwaltschaft eingereicht und eingetragen wird.

Der Friedensrichter, der innerhalb von drei Monaten nach der Unterlassungserklärung angerufen wird, kann die entsprechenden Maßnahmen anordnen, wie z. B. die Besetzung der gemeinsamen Wohnung, die Aufteilung des Vermögens der Partner sowie alle gesetzlichen und vertraglichen Verpflichtungen.

Finden Sie unseren Verwaltungsleitfaden für Luxemburg, um mehr über die verschiedenen Behördengänge zu erfahren.

 

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