Mutterschafts- und Elternurlaub

Mutterschaftsurlaub Luxemburg

Ein Kind zu erwarten ist ein unglaublicher Moment im Leben einer Frau. Neben den intensiven Gefühlen und vielen Fragen, die die Eltern durchleben, müssen sie die Geburt ihres zukünftigen Babys vorbereiten und zahlreiche administrative Schritte unternehmen.

Mutterschaft und Elternschaft sind Momente, die bei einer Auslandsentsendung besonders wichtig sind. Es ist wichtig, sich dabei begleitet zu fühlen. Hier erfahren Sie mehr über den Mutterschafts- und Elternurlaub in Luxemburg.

Schritte vor der Geburt eines Kindes in Luxemburg

Die Geburt eines Babys stellt das Leben der werdenden Mutter und das Gleichgewicht der Familie auf den Kopf. Um sich bestmöglich auf die Ankunft eines neuen Familienmitglieds vorzubereiten, sind hier die Schritte aufgeführt, die Sie vor der Geburt unternehmen sollten, insbesondere gegenüber Ihrem Arbeitgeber, wenn Sie in Luxemburg leben und arbeiten.

Information des Arbeitgebers über die Schwangerschaft

Die schwangere Frau genießt in Luxemburg einen besonderen Schutzstatus, sobald ihr Arbeitgeber über ihre Schwangerschaft informiert wird. Die frischgebackene Mutter findet bis zum Ende der Stillzeit ihres Kindes eine Begleitung in ihrem beruflichen Umfeld.

Um in den Genuss dieses Sonderstatus zu kommen, muss die werdende Mutter ihren Arbeitgeber über ihre Schwangerschaft informieren. Diese Information muss mindestens 12 Wochen vor der Entbindung erfolgen.

Information über ihre Schwangerschaft gegenüber ihrem derzeitigen Arbeitgeber

Die werdende Mutter muss ihrem Arbeitgeber ein ärztliches Attest vorlegen, in dem ihre Schwangerschaft bestätigt und der voraussichtliche Entbindungstermin mitgeteilt wird. Diese von einem Arzt ausgestellte Bescheinigung kann per Einschreiben versandt oder dem Arbeitgeber persönlich gegen Unterschrift mit Empfangsdatum ausgehändigt werden. Der Arbeitgeber leitet das ärztliche Attest zur Information an die zuständige Krankenkasse weiter.

Information über ihre Schwangerschaft bei der Arbeitssuche in Luxemburg

Während des Einstellungsverfahrens ist eine schwangere Frau nicht verpflichtet, ihren Zustand anzugeben. Bei einem unbefristeten Vertrag mit Probezeit wird die Probezeit für die Dauer der Schwangerschaft bis zum Mutterschaftsurlaub ausgesetzt. Die Probezeit wird 12 Wochen nach der Entbindung wieder aufgenommen.

Nachfolgend finden Sie weitere Informationen zum Elternurlaub.

Medizinische Untersuchungen während der Schwangerschaft in Luxemburg

In Luxemburg sind für schwangere Frauen eine Reihe von Arztbesuchen angesetzt, um eine gute Überwachung der Schwangerschaft zu gewährleisten.

Die pränatalen Arztbesuche können während der Arbeitszeit ohne Lohnverlust durchgeführt werden:

  • Zahnärztliche Untersuchung vor Ende des fünften Schwangerschaftsmonats
  • 1. ärztliche Untersuchung vor Ende des dritten Schwangerschaftsmonats
  • 2. ärztliche Untersuchung vor Ende des 4. Monats
  • 3. ärztliche Untersuchung vor Ende des 6. Monats
  • 4. ärztliche Untersuchung zu Beginn des 8.
  • 5. bis Anfang des 9. Monats

Bei Bedarf können weitere Besuche von dem für die Schwangerschaftsbetreuung zuständigen Arzt verordnet werden.

Theoretische und praktische Kurse für schwangere Frauen in Luxemburg

Krankenhäuser und Entbindungsstationen bieten in Luxemburg Kurse mit theoretischen Informationen und praktischen Übungen zur Vorbereitung auf die Geburt oder zur Begleitung von Schwangeren an.

Haptonomie zur Geburtsvorbereitung in Luxemburg

Die Haptonomie, von griechisch hapsis / haptein (das Berührte, die Verbindung) und nomos (die Regel), ist die Wissenschaft von der Emotionalität und den menschlichen Beziehungen. Sie ist daher eine beliebte Methode der Geburtsvorbereitung für werdende Eltern.

Diese Sitzungen richten sich an beide Elternteile ab der zwanzigsten Schwangerschaftswoche. Sie dient dazu, eine beruhigende Kommunikation zwischen dem Kind und den zukünftigen Eltern herzustellen.

Hypnose für schwangere Frauen

Hypnosesitzungen können schwangeren Frauen angeboten werden. Sie bieten Unterstützung bei der Raucherentwöhnung, beim Abbau von Geburtsstress, bei der Steigerung des Lebenskomforts durch die Verringerung von Schwangerschaftsbeschwerden oder bei der Einleitung der Lageveränderung des Babys.

Sportaktivitäten für schwangere Frauen

Eine Schwangerschaft bedeutet nicht, dass man mit der körperlichen Betätigung aufhören muss. Schwangere Frauen können an pränatalen Yoga-, Gymnastik- oder Wassergymnastikkursen teilnehmen. Erkundigen Sie sich in Sportvereinen.

Schutz der schwangeren oder stillenden Frau in Luxemburg

In Luxemburg genießt eine schwangere Frau im Rahmen ihrer Arbeit Schutz.

Bei Bedarf kann einer Frau während ihrer Schwangerschaft in Absprache mit dem Arbeitsmediziner die Arbeitszeit oder der Arbeitsplatz vorübergehend angepasst werden.

Diese Anpassung der Arbeitszeiten erfolgt ohne Lohnverlust. Wenn eine schwangere oder stillende Frau aus medizinischen Gründen von der Arbeit freigestellt wird, zahlt die Krankenkasse ihr eine finanzielle Entschädigung, um den Einkommensverlust aufgrund ihrer Arbeitsunfähigkeit auszugleichen.

Außerdem kann eine schwangere oder stillende Frau nicht fristlos gekündigt werden. Dies gilt ab dem Zeitpunkt, an dem der Arbeitgeber von der Schwangerschaft erfährt, bis zwölf Wochen nach der Entbindung. Es ist anzumerken, dass die Kündigung wegen schwerer Verfehlung zur Anwendung kommen kann.

Nachsorge und medizinische Untersuchungen nach der Entbindung

Der postnatale Besuch der jungen Mutter zu Hause

Nach der Entbindung stehen die freiberuflichen Hebammen den jungen Müttern weiterhin zur Seite, um sie zu unterstützen.

Wenn die junge Mutter die Entbindungsstation spätestens vier Tage nach der Geburt verlässt, kann eine freiberufliche Hebamme je nach Bedarf und Verfügbarkeit der Mutter bis zum zehnten Tag des Kindes zu ihr nach Hause kommen. Diese Besuche werden von den Krankenkassen übernommen.

Wenn die junge Mutter nach mehr als vier Tagen im Entbindungsheim und nach dem zehnten Tag nach der Geburt nach Hause geht, wird nur eine Beratung durch eine Hebamme erstattet.

Bei Problemen kann immer eine Hebamme bei der jungen Mutter eingreifen. Für die Kostenübernahme dieses Besuchs ist jedoch eine ärztliche Verordnung erforderlich.

Einige freiberufliche Hebammen bieten auch private Beratungen zur Unterstützung beim Stillen, Babymassagen usw. an.

Beachten Sie, dass der Tag der Geburt des Kindes als "Tag Null" zählt.

Der Besuch der jungen Mutter beim Gynäkologen

Die junge Mutter sollte sechs bis acht Wochen nach der Entbindung einen Besuch beim Gynäkologen einplanen. Ziel dieses Besuchs ist es, den Gesundheitszustand der jungen Mutter zu überprüfen.

Der Gynäkologe kann der jungen Mutter bei Bedarf auch Beckenbodentraining bei einem Physiotherapeuten verschreiben.

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Mutterschaftsurlaub und Entschädigungen in Luxemburg

Um Mutterschaftsurlaub in Anspruch nehmen zu können, muss die Arbeitnehmerin zuvor in den letzten 12 Monaten mindestens 6 Monate lang Beiträge in die Sozialversicherung eingezahlt haben.

In Luxemburg verteilt sich der Mutterschaftsurlaub wie folgt:

  • Schwangerschaftsurlaub 8 Wochen vor dem voraussichtlichen Entbindungstermin
  • Postnataler Urlaub 12 Wochen nach dem Tag der Entbindung. Bei einer Frühgeburt wird der vor der Geburt nicht genommene Urlaub bis zu 20 Wochen zum postnatalen Urlaub hinzugerechnet. Bei einer Geburt nach dem errechneten Termin kann die Dauer des postnatalen Urlaubs nicht gekürzt werden.

Der Mutterschaftsurlaub führt zu den üblichen Jahresurlaubstagen. Diese werden auf das Ende des Mutterschaftsurlaubs übertragen.
Der Mutterschaftsurlaub führt zu einer Anrechnung der Betriebszugehörigkeit der Arbeitnehmerin.
Die Vergütung während des Mutterschaftsurlaubs wird von der Nationalen Gesundheitskasse in Höhe des Bruttolohns der vorherigen Monate übernommen, wobei die Obergrenze des fünffachen Mindestlohns eingehalten wird.

Eine Geburtsurkunde muss so bald wie möglich nach der Entbindung an die CNS gesendet werden.

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Rückkehr junger Mütter in den Beruf und Stillen am Arbeitsplatz

Stillende Mütter haben Anspruch auf eine Stillpause von zwei Mal 45 Minuten pro Arbeitstag, wenn sie nach dem Mutterschaftsurlaub wieder an ihren Arbeitsplatz zurückkehren.

Weitere Informationen oder alle Sonderfälle finden Sie auf der Website der Nationalen Gesundheitskasse.

Am Ende ihres Mutterschaftsurlaubs und ohne Vorankündigung kann eine Arbeitnehmerin ihren Arbeitsvertrag kündigen, um sich um ihr Kind zu kümmern.

Sie hat dann ein Jahr lang Vorrang bei der Wiedereinstellung, sobald das Unternehmen ein Einstellungsverfahren für eine Stelle einleitet, für die die Bewerberin die erforderlichen Qualifikationen besitzt.

Der Muttertag findet in Luxemburg traditionell am zweiten Sonntag im Juni statt. Es gibt keine Urlaubstage.

Elternurlaub in Luxemburg

Wer kann Elternurlaub beantragen?

Nach der Geburt oder Adoption eines Kindes können beide Elternteile unter den folgenden Bedingungen Elternurlaub für dasselbe Kind nehmen:

  • sie vor Beginn des Elternurlaubs 12 Monate lang ununterbrochen und ohne Unterbrechung von mehr als 7 Tagen bei der luxemburgischen Sozialversicherung versichert waren
  • Der/die Arbeitsvertrag/e muss/ müssen mindestens 10 Arbeitsstunden pro Woche umfassen.
  • sie müssen während der gesamten Dauer des Elternurlaubs einen Arbeitsvertrag haben.

Der Elternurlaub ist mit einer von der Caisse pour l'Avenir des Enfants gezahlten Entschädigung verbunden, die das ausgesetzte Erwerbseinkommen ersetzen soll.

Dauer des Elternurlaubs in Luxemburg

In Luxemburg kann jeder Elternteil Elternurlaub beantragen, der für jedes Kind nur einmal in Anspruch genommen werden muss:

  • oder der erste Elternurlaub, der im Anschluss an den Mutterschafts- oder Pflegeurlaub zu nehmen ist
  • oder der zweite Elternurlaub, der vor dem sechsten Lebensjahr des Kindes genommen werden muss (12 Jahre im Falle eines adoptierten Kindes).

Der Antragsteller kann einen flexiblen Elternurlaub in Anspruch nehmen. Beispielsweise kann ein Vollzeitbeschäftigter, der 40 Stunden pro Woche arbeitet, wahlweise einen Elternurlaub von :

  • Ein Vollzeiturlaub von 4 oder 6 Monaten
  • Ein Halbzeiturlaub von 8 oder 12 Monaten
  • Ein aufgeteilter Urlaub von 4 Monaten innerhalb eines Zeitraums von höchstens 20 Monaten oder von 1 Tag pro Woche innerhalb von höchstens 20 Monaten

An wen muss man sich wenden, um Elternurlaub zu beantragen?

Der Antrag auf Elternurlaub wird von der Arbeitnehmerin / dem Arbeitnehmer spätestens zwei Monate vor Beginn des Mutterschaftsurlaubs an den Arbeitgeber gerichtet.

Der Selbstständige wendet sich innerhalb der gleichen Frist direkt an die CAE (Caisse pour l'Avenir des Enfants).

Weitere Informationen oder alle Sonderfälle finden Sie unter cae.public.lu .

Erfahren Sie mehr über Geburts- und Kinderzulagen.

Für alle anderen Fragen zur Beschäftigung in Luxemburg.

Zentrum für schwangere Frauen und junge Eltern : Initiativ Liewensufank

Die Initiativ Liewensufank ist ein Beratungszentrum für werdende und junge Eltern. Hier können sie alle Fragen zu Schwangerschaft, Geburt, Stillen und Elternschaft stellen.

Dieses Institut wurde gegründet, um die familiären Bedingungen rund um die Geburt durch Informationen und Beratung von Fachleuten zu verbessern.
Kostenlose Information und Beratung (per Telefon oder E-Mail) zu allen Fragen rund um Schwangerschaft, Geburt, Stillen, Leben mit Babys etc.

Stundenplan: Montag-Freitag, 8.00-12.00 Uhr

www.liewensufank.lu E-Mail: info@liewensufank.lu Telefon: +352 36 05 97

Erfahren Sie mehr über Kinderkrippen und Betreuungssysteme in Luxemburg.

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