Scheidung und Trennung von Tisch und Bett

Scheidung und Trennung in Luxemburg

Wie funktioniert eine Scheidung in Luxemburg? Was müssen Sie wissen, wenn Sie ein Scheidungsverfahren einleiten möchten oder Opfer eines Scheidungsantrags Ihres Ehepartners sind? Hier geben wir Ihnen nützliche Informationen im Falle einer Scheidung in Luxemburg.

Schlüsselzahlen zur Scheidung in Luxemburg

Luxemburg hat eine Scheidungsrate von 2,2 Scheidungen pro 1.000 Personen, während der EU-Durchschnitt bei 1,7 liegt.

Im Jahr 2021 wurden auf luxemburgischem Gebiet fast 1.400 Ehen geschieden. Die Dauer einer Ehe beträgt im Durchschnitt 13 Jahre. Die Hälfte der Scheidungen betrifft Ehepaare, bei denen beide Ehepartner die luxemburgische Staatsangehörigkeit besitzen. Männer lassen sich im Durchschnitt mit 44 Jahren scheiden, während Frauen 41 Jahre alt sind.

Formen der Scheidung in Luxemburg

Luxemburg erkennt heute nur noch zwei Arten von Scheidungen an: die einvernehmliche Scheidung und die Scheidung wegen unheilbarer Zerrüttung.

Im Juni 2018 bestätigte das Abgeordnetenhaus die Abschaffung der Scheidung aus Verschulden. Der Begriff des Verschuldens bleibt jedoch bestehen, um bestimmte Ursachen und Folgen der Scheidung zu bestimmen.

Das Scheidungsurteil löst die Ehe zwischen zwei Ehegatten auf.

Einvernehmliche Scheidung in Luxemburg

Ein Paar, das sich darauf geeinigt hat, seine Ehe zu beenden, kann eine Scheidung in gegenseitigem Einvernehmen beantragen. In diesem Fall müssen sie sich zwar über die Ursachen, aber auch über die Folgen der Scheidung einig sein. 

Ein Ehepaar kann jederzeit, unabhängig von der Dauer der Ehe oder dem Alter der Ehegatten, eine einvernehmliche Scheidung beantragen.

Verfahren bei einer einvernehmlichen Scheidung

Der Antrag auf eine einvernehmliche Scheidung muss von beiden Ehegatten gemeinsam beim Familiengericht gestellt werden. 

Um eine einvernehmliche Scheidung beim Familiengericht zu beantragen, müssen die Eheleute zunächst eine Vereinbarung über eine einvernehmliche Scheidung aufsetzen. Ein Rechtsanwalt oder Notar kann sie bei der Abfassung der Vereinbarung unterstützen. Diese Unterstützung ist jedoch nicht verpflichtend.

Sobald die Vereinbarung aufgesetzt ist, müssen die Ehegatten sie per Antrag bei der Geschäftsstelle des örtlich zuständigen Bezirksgerichts einreichen.

Anschließend überprüft der Familienrichter in einer Anhörung mit den Eheleuten, ob die Eheleute der Scheidung einvernehmlich und vollständig zugestimmt haben. Bevor die Scheidung ausgesprochen wird, prüft der Richter in der Vereinbarung auch, ob die Interessen der Kinder sowie die Interessen beider Ehegatten individuell gewahrt werden.

Ist dies nicht der Fall, kann das Gericht eine neue Version der Vereinbarung verlangen. Wenn die Interessen der Kinder nicht gewahrt werden oder einer der beiden Ehegatten benachteiligt wird, kann der Richter die Scheidung ablehnen. Die Eheleute können Berufung einlegen, diesmal mit persönlicher Unterstützung eines Anwalts.

Vereinbarung über eine einvernehmliche Scheidung

Die Scheidungskonvention ist Bestandteil des Scheidungsurteils und wird vom Richter bei der Verkündung der Scheidung genehmigt. Nur der Familienrichter kann den Inhalt der Scheidungsfolgenvereinbarung auf Antrag ändern.

Die Vereinbarung über eine einvernehmliche Scheidung muss folgende Elemente enthalten:

  • Der Wohnsitz jedes Ehegatten bis zur endgültigen Verkündung der Scheidung
  • Die Modalitäten des Sorgerechts, der Unterbringung und der Besuchsrechte für minderjährige Kinder des Paares bis zur Verkündung der Scheidung und danach
  • Die jeweiligen Beiträge der Ehegatten für den Unterhalt und die Erziehung minderjähriger Kinder
  • Die Höhe des Unterhalts, den ein Ehegatte dem anderen eventuell zahlen muss
  • Die Aufteilung des gemeinsamen Vermögens der Ehegatten in Verbindung mit dem Ehevertrag.

Scheidung wegen unheilbarer Zerrüttung der ehelichen Beziehungen

Mit der Abschaffung der Scheidung wegen Fehlverhaltens wurde in Luxemburg eine zweite Form der Scheidung eingeführt: die Scheidung wegen unwiderruflicher Zerrüttung der ehelichen Beziehungen. 

In diesem Zusammenhang haben häusliche Gewalttaten wie Vergewaltigung, körperliche Gewalt oder sexuelle Belästigung Auswirkungen auf Unterhaltszahlungen und andere eheliche Vorteile, die durch die Scheidung in Frage gestellt werden. Häusliche Gewalt kann auch zu strafrechtlichen Verurteilungen führen.

Verfahren bei einer Scheidung wegen unheilbarer Trennung

Nur einer der beiden Ehepartner oder beide Ehepartner können, wenn sie sich nicht über die Scheidungsregelung einigen können, eine Scheidung wegen unheilbarer Zerrüttung der ehelichen Beziehungen beantragen.

Bei dieser Art der Scheidung wird eine Bedenkzeit eingeführt, die drei Monate nicht überschreiten darf und einmal verlängert werden kann.

Bis zur endgültigen Regelung der Scheidung kann der Familienrichter auf Antrag eines Ehepartners vorläufige Maßnahmen treffen. Diese gelten für jeden Ehegatten und die minderjährigen Kinder in Bezug auf den Wohnsitz, die Ernährung, das Vermögen,...

Scheidungsurteil in Luxemburg

Diese vorläufigen Maßnahmen enden mit dem endgültigen Scheidungsurteil, in dem über die Auflösung und Aufteilung des Güterstandes entschieden wird, d. h. über Personen, Unterhaltszahlungen, Vermögen, Unterbringung, Sorgerecht für die Kinder und Umgangsrecht.

Nur der Familienrichter kann die im Scheidungsurteil festgelegten Maßnahmen ändern.

Folgen einer Scheidung in Luxemburg

Finanzielle Auswirkungen der Scheidung zwischen den Eheleuten und den gemeinsamen Kindern

Die Scheidung führt im luxemburgischen Recht zu mehreren Verpflichtungen. Die ehemaligen Ehegatten sind einander zur Hilfe und Unterstützung verpflichtet. Darüber hinaus müssen sie für den Unterhalt und die Erziehung der gemeinsamen Kinder aufkommen.

Forderung im Zusammenhang mit Rentenansprüchen zwischen geschiedenen Eheleuten

Der Ehepartner, der während der Ehe seine berufliche Laufbahn unterbrochen oder seine Erwerbstätigkeit eingeschränkt hat, kann Anspruch auf zusätzliche Rentenansprüche haben, die vom anderen Ehepartner einzuzahlen sind, um seine Rentenansprüche wieder aufzufüllen.

Unterhaltszahlungen an den geschiedenen Ehepartner

Ein Ehegatte muss dem anderen Ehegatten unter Umständen Unterhalt zahlen, je nach seinen Bedürfnissen und seiner eigenen Leistungsfähigkeit. Die Unterhaltszahlungen können je nach Entwicklung der Situation überprüft werden.

Die Dauer der Unterhaltszahlung entspricht maximal der Dauer der Ehe. Sie kann auch in Form von Kapital ausgezahlt werden.

Sorgerecht für Kinder bei Trennung der Ehepartner

Elterliche Sorge für geschiedene Eltern

Grundsätzlich gilt, dass unabhängig vom Scheidungsurteil und abgesehen von Sonderfällen jeder Elternteil weiterhin die elterliche Sorge besitzt. Während des gesamten Verfahrens und nach der Verkündung des Scheidungsurteils muss jeder Elternteil eine persönliche Beziehung zu dem Kind bzw. den Kindern aufrechterhalten. Jeder Elternteil muss außerdem dafür sorgen, dass die Bindungen zum anderen Elternteil respektiert werden.

Wohnsitz der Kinder und Familienwohnung bei Scheidung

Die luxemburgischen Gerichte halten nicht grundsätzlich am Prinzip des alternierenden Sorgerechts für die Kinder fest. Wenn sich die Eltern jedoch einig sind und das Wohl der Kinder gewahrt wird, kann der Richter den alternierenden Wohnsitz bei einem Elternteil bewilligen.

Wenn mindestens ein Kind unter 12 Jahren alt ist, kann das Gericht dem Ehepartner, bei dem die Kinder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, die Familienwohnung zuweisen. Der berechtigte Elternteil muss dann dem anderen Elternteil eine Nutzungsentschädigung zahlen. Es ist zu beachten, dass der Anspruch auf die Familienwohnung nicht länger als zwei Jahre nach dem Scheidungsurteil bestehen darf.

Besuchs- und Unterbringungsrecht für nicht sorgeberechtigte Elternteile

Sofern keine schwerwiegenden Gründe vorliegen, kann der nicht sorgeberechtigte Elternteil ein Besuchs-, Unterbringungs- und Aufsichtsrecht über das Kind ausüben. Mit anderen Worten: Er kann das Kind sehen, es bei sich aufnehmen und für seine Pflege und Erziehung sorgen.

Wird das Umgangsrecht nicht eingehalten, muss der säumige Elternteil für eventuelle Mediationskosten aufkommen und kann auf Dauer den Status des Familienwohnsitzes verlieren oder sogar strafrechtlich belangt werden.

Beitrag zur Erziehung und zum Unterhalt von Kindern im Falle einer Scheidung

Jeder Elternteil ist verpflichtet, einen Beitrag zur Erziehung und zum Unterhalt der Kinder zu leisten. Das Gericht legt die Höhe dieses Beitrags unter Berücksichtigung der Beitragsfähigkeit jedes Elternteils und der Bedürfnisse des Kindes fest. Die Höhe des Beitrags kann unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Entwicklung überprüft werden.

Aufteilung des gemeinsamen Vermögens bei einem Scheidungsurteil

Im Rahmen einer Scheidung nimmt ein Notar die Aufteilung des gemeinsamen Vermögens vor. Bei Streitigkeiten zwischen den Parteien kann nur ein Urteil die Meinungsverschiedenheit klären.

Recht auf Wiederverheiratung für geschiedene Paare

Geschiedene Paare haben die Möglichkeit, erneut zivilrechtlich zu heiraten. Dieses Recht auf Wiederverheiratung wird durch die Europäische Menschenrechtskonvention garantiert.

Im Gegensatz dazu kann ein geschiedenes Paar in der christlichen Religion nicht erneut religiös heiraten, wenn eine frühere religiöse Ehe geschlossen wurde. Die religiöse Ehe kann nicht rückgängig gemacht werden. Sie muss durch einen Antrag beim Bischof für ungültig erklärt werden.

Die Trennung von Tisch und Bett in Luxemburg

Die Trennung von Tisch und Bett als Alternative zur Scheidung

Die Trennung von Tisch und Bett ist eine Alternative zur Scheidung. Sie ermöglicht es den Eheleuten, sich zu trennen, ohne die Ehe zu beenden. Sie haben dann die Möglichkeit, getrennt zu wohnen.

Einige eheliche Pflichten und Verpflichtungen bleiben jedoch bestehen, wie z. B. die Hilfeleistung zwischen den Ehegatten, aber auch die Treue.

Gut zu wissen: Getrennt lebende Ehegatten können während einer Übergangszeit von drei Jahren die Steuerklasse 2 in Anspruch nehmen.

Die Trennung von Tisch und Bett in Luxemburg vereinbaren

Ehegatten, die sich trennen möchten, müssen einen Antrag auf Trennung von Tisch und Bett stellen mittels eines Gerichtsanwalts vor dem Bezirksgericht.

Nach drei Jahren der Trennung kann jeder Ehegatte beim Bezirksgericht die Scheidung beantragen. Das Gericht hat dann die Möglichkeit, die Scheidung auszusprechen, wenn der andere Ehegatte nicht bereit ist, die Trennung sofort zu beenden.

Brauchen Sie einen Anwalt? Finden Sie den Anwalt, der Sie verteidigt, auf der Website der Anwaltskammer von Luxemburg.

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