Wichtigste Wohnhilfen

Finanzielle Hilfen für die Unterkunft Luxemburg

Sie ziehen nach Luxemburg und möchten eine Wohnung kaufen oder mieten? Sie möchten wissen, ob es finanzielle Zuschüsse gibt, die Ihnen bei der Festlegung Ihres Budgets helfen?

Um Ihnen bei der Planung Ihres Immobilienprojekts zu helfen, finden Sie hier alle Informationen über die finanziellen Hilfen, die Ihnen beim Kauf einer Immobilie oder beim Mieten Ihrer Wohnung zur Verfügung stehen.

Wohnkosten in Luxemburg

Wohnen ist in Luxemburg sehr teuer. Die Kosten für Wohnen belasten das Budget der Haushalte in Luxemburg erheblich. Die Preise für Wohnraum sind in den letzten Jahren stark gestiegen, sowohl bei Kauf als auch bei Miete. Während sich die Kaufpreise heute tendenziell stabilisieren oder sogar sinken, ist dies bei den Mietpreisen nicht der Fall. Die Mietpreise steigen weiter an.

Finanzielle Hilfen für Wohnen in Luxemburg

Service des Aides au logement in Luxemburg

In Luxemburg gibt es einen öffentlichen Dienst, der Ihnen bei allen Fragen zum Thema Wohnen zur Seite steht. Der Service des Aides au logement (Amt für Wohngeld) unterstützt Sie bei Ihren Schritten, egal ob es sich um technische oder administrative Fragen handelt.

Zögern Sie nicht, sich an den Service des Aides au Logement zu wenden , um Informationen über die Hilfen zu erhalten, die Sie in Anspruch nehmen können, oder wenn Sie Fragen zu Ihrer Miete und Ihren Rechten als Mieter haben.

Der Service d'aides au logement ermöglicht es, Informationen über das Wohnen und die verfügbaren Hilfen für Privatpersonen in Luxemburg zu erhalten. Er informiert auch öffentliche und private Bauträger über die staatlichen Beihilfen, die sie beim Bau von Wohnungen in Anspruch nehmen können.

Welche Miethilfen gibt es für Haushalte mit niedrigem Einkommen?

Sie können finanzielle Unterstützung für die Vermietung Ihrer Wohnung in Luxemburg erhalten. Diese Hilfen richten sich gezielt an Haushalte, die im Großherzogtum Luxemburg ansässig sind, keine Immobilie besitzen, seit mindestens drei Monaten über ein regelmäßiges Einkommen in Luxemburg verfügen und deren Einkommen nicht ausreicht, um eine Wohnung zu mieten.

Mietzuschuss in Luxemburg

Am stärksten benachteiligte Haushalte können bei der Anmietung einer Wohnung in Luxemburg Mietzuschüsse erhalten. Die Höhe richtet sich nach der Zusammensetzung und dem Einkommen des Haushalts.

Staatliche Unterstützung für die Finanzierung einer Mietgarantie

Diese Maßnahme richtet sich an Haushalte, die nicht in der Lage sind, die bei Abschluss des Mietvertrags geforderte Kaution zu zahlen. Sie können somit von der staatlichen Bürgschaft profitieren. Bei der Unterzeichnung des Mietvertrags muss der Mieter dem Vermieter eine Mietkaution in Höhe von bis zu drei Monatsmieten zahlen. Der Mieter kann die staatliche Bürgschaft in Anspruch nehmen, wenn er die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt.

Eine subventionierte Wohnung in Luxemburg mieten

Bestimmte Wohnungen in Luxemburg werden vom Staat nach Priorität für Haushalte mit niedrigem Einkommen reserviert. Diese Wohnungen sind beim Fonds du Logement, bei der Société Nationale des Habitations à Bon Marché oder beim Sozialamt der Gemeinden erhältlich.

Soziale Immobilienagentur

Haushalten mit niedrigem Einkommen wird für drei Jahre Wohnraum zur Verfügung gestellt, im Gegenzug wird eine soziale Betreuung angeboten.

Weitere Informationen unter guichet.lu zu Beihilfen für die Anmietung einer Wohnung in Luxemburg.

Zuschüsse für den Kauf oder Bau von Wohnraum

In Luxemburg können Personen, die eine Wohnung kaufen oder bauen möchten, eine Vielzahl von Wohnbeihilfen in Anspruch nehmen, die sie bei der Finanzierung ihres Vorhabens unterstützen.

Je nach Ihrer Situation können Sie beim Erwerb einer Wohnung im Großherzogtum eine Reihe von Beihilfen in Form von Kapital, Zinsbeihilfen oder Garantien in Anspruch nehmen.

Prämie für den Erwerb oder Bau einer Wohnung

Nur Haushalte mit geringem Einkommen erhalten Unterstützung für den Erwerb eines Hauptwohnsitzes in Luxemburg. Außerdem dürfen sie nicht bereits Eigentümer einer Wohnung in Luxemburg oder im Ausland sein.

Diese Prämie wird je nach Einkommen, Familienstand und Art der Wohnung gewährt. Die Prämie liegt zwischen 250 und 9.700 Euro mit einem Aufschlag für Eigentumswohnungen oder ein Doppelhaus. Um die Prämie zu erhalten, darf der Empfänger nicht Eigentümer einer anderen Wohnung in Luxemburg oder im Ausland sein. Außerdem muss die Wohnung mindestens 10 Jahre lang erhalten bleiben.

Zinszuschuss für Hypothekenkredite

Diese Zinsbeihilfe kann Personen mit einem oder mehreren Kindern gewährt werden, die ein Hypothekendarlehen für den Bau, den Erwerb oder die Modernisierung ihrer Wohnung aufgenommen haben. Die Zinsverbilligung reduziert die monatliche Belastung, indem eine Zinsverbilligung von 0,50% pro unterhaltsberechtigtem Kind auf den Hypothekenzinssatz angewendet wird.

Zinssubvention für Immobilienkredite

Dieser Zuschuss ist einkommensabhängig und beträgt zwischen 0,575% und 2,45% des Zinssatzes für das gewährte Darlehen, bis zu einem Höchstbetrag von 175.000 Euro für ein Hypothekendarlehen.

Bausparprämie

Sie wird unter bestimmten Bedingungen einmalig gewährt. Er beträgt maximal 5.000 Euro und entspricht den Zinsen und Prämien auf dem Sparkonto oder Bausparkonto, die zu mindestens 90% für die Finanzierung des Eigenheims verwendet werden.

Staatliche Garantie für Immobilienkredite

Unter bestimmten Bedingungen kann der Staat bei der Absicherung Ihres Immobiliendarlehens bis zu einer Höhe von 153.135 Euro im Rahmen eines vorherigen Bausparvertrags behilflich sein.

Zusätzliche Prämie für die Kosten von Architekten und beratenden Ingenieuren

Empfänger einer Bauprämie im Zusammenhang mit dem Bau eines neuen Einfamilienhauses können eine zusätzliche Prämie von 1.500 Euro erhalten.

Klima Darlehen, Verbesserung der Energieeffizienz von Wohnungen

Wenn im Rahmen einer energetischen Sanierung des Hauses ein Darlehen aufgenommen wurde, können Sie unter bestimmten Bedingungen ein zinsloses Klimadarlehen von maximal 50.000 Euro über 15 Jahre oder ein zinsgünstiges Darlehen von bis zu 100.000 Euro in Anspruch nehmen.

Das Projekt muss mit der Unterstützung eines zertifizierten Energieberaters durchgeführt werden. Im Rahmen der My Energy-Förderung können Sie eine kostenlose Beratung in Anspruch nehmen, wenn Sie Eigentümer sind und dieEnergieeffizienz Ihrer Wohnung verbessern möchten.Mehr zum Energiepass.

Hilfe beim LENOZ-Zertifikat für die Nachhaltigkeit von Unterkünften

Mit dem LENOZ-Zertifikat kann die Nachhaltigkeit von Wohnungen bewertet werden. Sie können im Rahmen der Erlangung dieses Zertifikats eine finanzielle Unterstützung von bis zu 1.500 Euro für ein Einfamilienhaus und 750 Euro für eine Wohnung in einem Mehrfamilienhaus erhalten.

Mehrwertsteuerrückerstattung für Arbeiten in Wohnungen

Unabhängig von Ihrem Einkommen können Sie im Rahmen der reduzierten Mehrwertsteuer bis zu 50.000 Euro an Mehrwertsteuerrückerstattung erhalten, wenn Sie Arbeiten in einer selbstbewohnten Wohnung oder im Rahmen eines Neubaus durchführen.

Reduzierte Notargebühren im Rahmen von Bellegen Akt

Bei einem ersten Immobilienerwerb im Großherzogtum können Sie eine Steuergutschrift von bis zu 40.000 Euro pro Kopf auf die Notarkosten erhalten.

Weitere Informationen über finanzielle Prämien, die beim Erwerb von Wohneigentum zur Verfügung stehen, finden Sie auf guichet.lu.

Eine Wohnung renovieren oder besondere Anpassungen vornehmen

Wenn Sie Ihre Wohnung renovieren oder Arbeiten an ihr durchführen möchten, können Sie zusätzlich zu den oben genannten Hilfen eine Reihe von staatlichen Finanzhilfen erhalten.

Prämie für Wohnungsverbesserung in Luxemburg

Diese Hilfe von bis zu 10.000 Euro wird insbesondere für Arbeiten zur Wiederherstellung der Gesundheit oder Sicherheit in einer Wohnung (Alter über 15 Jahre) sowie für die Schaffung neuer Räume oder die Vergrößerung bereits bestehender Räume gewährt. Diese Beihilfen können auch für Renovierungen gewährt werden, die auf nachhaltige Renovierungsarbeiten abzielen: Regenwassernutzung, geringerer Energieverbrauch, Umweltschutz.

Besondere Einrichtungen für Menschen mit besonderen Bedürfnissen

Es gibt auch eine finanzielle Unterstützung in Höhe von 60 % der Kosten für die Arbeiten, maximal jedoch 15.000 Euro. Sie wird je nach Einkommens- und Familiensituation einmalig für Arbeiten gewährt, die die Bewohnbarkeit zugunsten einer Person mit eingeschränkter Mobilität oder besonderen Bedürfnissen verbessern sollen.

Erfahren Sie auf Guichet.lu mehr über Wohngeld.

Welche Vermittler können Ihnen bei der Suche nach einer Wohnung zum Kauf oder zur Miete helfen?

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