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Wichtigste Wohnbeihilfen

Wichtigste Wohnbeihilfen

Sie ziehen nach Luxemburg und möchten eine Wohnung kaufen oder mieten? Die Wohnkosten sind hier besonders hoch, vor allem in der Region Centre. Dennoch gibt es zahlreiche finanzielle Hilfen, die regelmäßig angepasst werden und Ihr Budget entlasten sowie Ihren Umzug erleichtern können.

Ob Sie nun zukünftiger Mieter, zukünftiger Eigentümer oder bereits ansässig sind: Es ist unerlässlich, die bestehenden Regelungen genau zu kennen, um Ihr Immobilienvorhaben in Luxemburg optimal zu gestalten.

Ein angespannter Immobilienmarkt

Wohnen ist einer der größten Ausgabenposten für Haushalte in Luxemburg. Nach mehreren Jahren starken Anstiegs tendieren die Kaufpreise dazu, sich zu stabilisieren oder sogar leicht zu sinken. Die Mieten steigen hingegen weiter an, was den Zugang zu Wohnraum erschweren kann, insbesondere für Neuankömmlinge.

Vor diesem Hintergrund spielen staatliche Beihilfen eine Schlüsselrolle bei der Unterstützung der Einwohner, insbesondere von Haushalten mit geringem Einkommen.

Der Service des aides au logement: Ihr zentraler Ansprechpartner

Der Service d’aides au logement ist die zuständige Behörde für alle Fragen rund um das Thema Wohnen in Luxemburg. Er unterstützt Privatpersonen bei administrativen und technischen Angelegenheiten und informiert über alle verfügbaren Beihilfen.

Sie können sich an ihn wenden, um:

  • Informationen über finanzielle Hilfen zu erhalten
  • Ihre Rechte als Mieter zu verstehen
  • Unterstützung bei einem Kauf- oder Renovierungsprojekt

Mietbeihilfen: Unterstützung für Haushalte mit geringem Einkommen

Es gibt spezielle Beihilfen, um den Zugang zu Mietwohnungen zu erleichtern, sofern bestimmte Einkommens- und Wohnsitzvoraussetzungen in Luxemburg erfüllt sind.

Als Mieter können Sie finanzielle Hilfen für die Anmietung einer Wohnung in Luxemburg in Anspruch nehmen. Diese Mietbeihilfen richten sich an Haushalte mit Wohnsitz im Großherzogtum Luxemburg, deren Einkommen nicht ausreicht, um eine Wohnung zu finanzieren. Um diese Hilfen in Anspruch nehmen zu können , dürfen Sie nicht bereits Eigentümer einer Immobilie sein und müssen seit mindestens 3 Monaten über ein regelmäßiges Einkommen in Luxemburg verfügen.

Mietzuschuss

Haushalte mit geringem Einkommen können je nach familiärer Situation und Einkommen eine monatliche Beihilfe zwischen 200 € und 400 € erhalten. Die Obergrenzen wurden kürzlich nach oben angepasst, um der gestiegenen Lebenshaltungskosten Rechnung zu tragen. Ein Zuschlag von 80 € pro Kind ist nun vorgesehen.

Staatliche Unterstützung bei der Finanzierung einer Mietkaution

Wenn Sie die bei Unterzeichnung des Mietvertrags geforderte Kaution ( bis zu 3 Monatsmieten) nicht vorstrecken können, kann der Staat unter bestimmten Voraussetzungen bürgen:

  • Wohnung in Luxemburg, die von einem privaten Vermieter vermietet wird
  • Haupt- und ständiger Wohnsitz des Haushalts
  • Miete entspricht dem Marktpreis und den Bestimmungen des Mietvertrags für Wohnzwecke.
  • Die Mietgarantie entspricht maximal 3 Monatsmieten ohne Nebenkosten und darf 50 % des Haushaltseinkommens nicht überschreiten.

Subventionierte Wohnungen

Bestimmte Wohnungen in Luxemburg werden vom Staat nach Prioritätsstufen für Haushalte mit geringem Einkommen reserviert. Diese Wohnungen sind über den Wohnungsfonds, die Société Nationale des Habitations à Bon Marché oder das Sozialamt der Gemeinden erhältlich.

Soziale Immobilienagentur

Wohnungen werden Haushalten mit geringem Einkommen für 3 Jahre zur Verfügung gestellt, im Gegenzug für eine soziale Betreuung.

Weitere Informationen zu Mietbeihilfen in Luxemburg finden Sie auf guichet.lu.

Fördermittel für den Kauf oder den Bau

Für Haushalte, die ihren Hauptwohnsitz erwerben möchten, gibt es mehrere Maßnahmen, um die Gesamtkosten des Vorhabens zu senken.

  • Kaufprämie: zwischen 500 € und 10.000 €, je nach Einkommen und familiärer Situation
  • Zinszuschuss: Senkung des Zinssatzes für ein Hypothekendarlehen
  • Wohnungssparprämie: bis zu 5.000 €
  • Staatliche Bürgschaft: zur Erleichterung des Zugangs zu Krediten
  • Reduzierte Notarkosten (Bëllegen Akt): Steuergutschrift von bis zu 40.000 € pro Person

Reduzierte Notarkosten beim Kauf einer Immobilie im Rahmen des Bellegen Akt

Zusätzlich zu all diesen Beihilfen können Sie eine Steuergutschrift von bis zu 40.000 Euro pro natürliche Person auf die Notarkosten in Anspruch nehmen. Diese Maßnahme dient der Förderung des Erwerbs von Wohneigentum in Luxemburg. Sie ermöglicht eine Entlastung bei den Kosten, die bei der Unterzeichnung des Kaufvertrags für eine Immobilie als Hauptwohnsitz anfallen.

Weitere Informationen zu den beim Erwerb einer Immobilie verfügbaren finanziellen Prämien finden Sie auf guichet.lu.

Zuschüsse für den Kauf oder den Bau einer Immobilie

In Luxemburg können Personen, die eine Wohnung in Luxemburg kaufen oder bauen möchten, um sie zu ihrem Hauptwohnsitz zu machen, von zahlreichen Beihilfen profitieren, die sie bei der Finanzierung ihres Vorhabens unterstützen.

Diese Hilfen können in Form von Kapital und/oder Zinsen gewährt werden oder dazu beitragen, einen Kredit beim Erwerb einer Wohnung im Großherzogtum zu sichern. Der Antragsteller darf keine andere Wohnung besitzen.

Zuschuss für Geringverdiener

Nur Haushalte mit geringem Einkommen können Förderungen für den Erwerb eines Hauptwohnsitzes in Luxemburg in Anspruch nehmen. Außerdem dürfen sie nicht bereits Eigentümer einer Wohnung in Luxemburg oder im Ausland sein.

Diese Prämie wird je nach Einkommen, familiärer Situation und Art der Wohnung gewährt. Die Prämie beläuft sich auf 500 bis 10.000 Euro, mit einem Aufschlag für Eigentumswohnungen oder Doppelhaushälften. Die Wohnung muss mindestens 10 Jahre lang bewohnt werden.

Zinszuschuss für Hypothekendarlehen

Diese Zinsbeihilfe kann Personen gewährt werden, die ein oder mehrere Kinder haben und ein Hypothekendarlehen von bis zu 200.000 Euro für den Bau, den Erwerb oder die Modernisierung ihrer Wohnung aufgenommen haben. Der maximaleDarlehensbetrag erhöht sich um 20.000 Euro pro unterhaltsberechtigtem Kind (bis zu 80.000 Euro zusätzlich).

Die Zinsvergünstigung ermöglicht eine Senkung der monatlichen Belastungen durch einen Zinsnachlass zwischen 0,25 % und 2,45 %, abhängig von Ihrem Einkommen und Ihrer familiären Situation.

Wohnungsbauprämie

Die Bausparprämie wird vom Staat unter bestimmten Voraussetzungen als einmalige Zahlung gewährt. Sie beträgt maximal 5.000 Euro und entspricht den verzinslichen Zinsen und Prämien auf dem Bausparkonto oder dem Bausparvertrag, die zu mindestens 90 % zur Finanzierung der eigenen Wohnung verwendet wurden.

Staatliche Bürgschaft für Immobilienkredite

Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Staat Ihren Immobilienkredit bis zu einem Betrag von 294.824,40 Euro garantieren. Diese Garantie gilt für einen Kredit, der mindestens 60 % Ihres Immobilienprojekts finanziert. Der Antrag muss im Rahmen eines vorherigen Bausparvertrags mit einem Mindestbetrag von 1.000 Euro pro Jahr und einer Laufzeit von mindestens 3 Jahren bei einer zugelassenen Bank gestellt werden.

Zusatzprämie für Architekten- und Ingenieurkosten

Empfänger einer Bauprämie im Rahmen des Neubaus eines Einfamilienhauses können eine Zusatzprämie von bis zu 1.250 Euro erhalten, die der Hälfte der Kosten entspricht.

Beihilfen für die Renovierung von Wohnraum

Erstattung der Mehrwertsteuer für Arbeiten an Wohnungen, die älter als 10 Jahre sind

Unabhängig von Ihrem Einkommen können Sie im Rahmen des stark ermäßigten Mehrwertsteuersatzes von 3 % eine Mehrwertsteuerrückerstattung von bis zu 50.000 Euro für Arbeiten an einem Hauptwohnsitz, der älter als 10 Jahre ist, oder im Rahmen eines Neubaus erhalten.

Die Erstattungen sind kumulierbar.

Wohnungsverbesserungsprämie in Luxemburg

Diese Beihilfe in Höhe von 40 % des Gesamtbetrags der Arbeiten ohne Mehrwertsteuer wird insbesondere für Arbeiten gewährt, die darauf abzielen, die Hygiene oder Sicherheit in einer Wohnung (die älter als 15 Jahre ist) wiederherzustellen.

Sie kann auch für die Schaffung neuer Räume oder die Vergrößerung bereits bestehender Räume gewährt werden. Die Renovierungsarbeiten müssen nachhaltig sein: Regenwassernutzung, geringerer Energieverbrauch, Umweltschutz.

Spezielle Anpassungen für Menschen mit besonderen Bedürfnissen

Es gibt ebenfalls eine finanzielle Unterstützung in Höhe von 60 % der Baukosten mit einem Höchstbetrag von 20.000 Euro. Sie wird einmalig je nach Einkommens- und Familiensituation für Arbeiten gewährt , die die Wohnqualität zugunsten einer Person mit eingeschränkter Mobilität oder besonderen Bedürfnissen verbessern sollen .

Erfahren Sie mehr über die staatlichen Beihilfen zur Finanzierung Ihres Wohnraums.

Haben Sie sich entschlossen, den Schritt zum Kauf oder zur Miete Ihrer Wohnung zu wagen? Hier finden Sie Vermittler, die Ihnen bei der Suche nach einer Wohnung zum Kauf oder zur Miete helfen.

Weitere Tipps zu Wohnbeihilfen erhalten Sie auch auf der Nationalen Wohnungswoche.

Die Energieeffizienz der eigenen Wohnung verbessern: ein wichtiger Hebel für Einsparungen

Luxemburg ermutigt Hausbesitzer nachdrücklich, die Energieeffizienz ihrer Wohnung zu verbessern. Diese Maßnahmen ermöglichen es, die Energiekosten zu senken, den Wohnkomfort zu steigern und den Wert der Immobilie zu steigern.

Das Programm „Klimabonus“

Das Programm „Klimabonus Wunnen“ unterstützt finanziell Maßnahmen zur Senkung des Energieverbrauchs von Wohngebäuden. Es kann einen erheblichen Teil der Investitionen abdecken, insbesondere für:

  • Wärmedämmung (Dach, Wände, Böden)
  • Fensteraustausch
  • Einbau nachhaltiger Heizsysteme (Wärmepumpe, Biomasse)
  • Kontrollierte Lüftung
  • Solaranlagen, darunter Photovoltaikmodule

In bestimmten Fällen können die Fördermittel je nach erzielter Energieeffizienz mehr als 50 % der Baukosten betragen.

Fokus auf Photovoltaik

Die Installation von Photovoltaikmodulen wird in Luxemburg besonders gefördert. Sie ermöglicht es, eigenen Strom zu erzeugen, die Abhängigkeit vom Netz zu verringern und langfristig Kosten zu sparen.

Es gibt spezielle Förderungen, die einen erheblichen Teil der Investition abdecken können, insbesondere im Rahmen des Klimabonus oder über Mechanismen wie die Direktabrechnung.

Mehr dazu: Erfahren Sie in unserem Artikel über Photovoltaik in Luxemburg alles über die Funktionsweise, die Kosten und die möglichen Einsparungen .

Klimaprêt: Finanzierung Ihrer energetischen Sanierungsmaßnahmen

Mit dem Klimaprêt profitieren Sie von einem reduzierten Zinssatz (bis zu 1,5 %) zur Finanzierung von energetischen Sanierungsmaßnahmen in einer über 10 Jahre alten Wohnung, die als Hauptwohnsitz dient. So können Sie unter bestimmten Voraussetzungen von einem subventionierten Zinssatz von bis zu 100.000 Euro profitieren.

Förderung für das LENOZ-Zertifikat zur Nachhaltigkeit von Wohngebäuden

Die LENOZ-Zertifizierung(Lëtzebuerger Nohaltegkeets-Zertifizéierung fir Wunngebaier) dient der Bewertung der Nachhaltigkeit von Wohngebäuden. Im Rahmen der Erlangung dieses Zertifikats können Sie als Eigentümer der Immobilie eine finanzielle Unterstützung von bis zu 1.500 Euro für ein Einfamilienhaus und 750 Euro für eine Wohnung in einem Mehrfamilienhaus erhalten

Begleitung und Energieberatung

Bevor Sie mit den Arbeiten beginnen, ist es oft notwendig, eine Energieberatung durch einen zugelassenen Experten durchführen zu lassen. Diese Diagnose ermöglicht es, die vorrangigen Arbeiten zu ermitteln und die verfügbaren Fördermittel optimal zu nutzen.

Das Programm „My Energy“ bietet ebenfalls kostenlose Begleitung und Beratung für Eigentümer an.

Ein wichtiger Hinweis für Expatriates

Als Expatriate sind bestimmte Fördermittel an Bedingungen wie Wohnsitz, Einkommen oder Aufenthaltsdauer im Land geknüpft. Es wird daher empfohlen, Ihre Förderfähigkeit im Vorfeld zu prüfen und sich gegebenenfalls beraten zu lassen.

Darüber hinaus kann es sowohl in Bezug auf das Budget als auch auf die Lebensqualität ein echter Vorteil sein, die energetische Dimension von Anfang an in Ihr Immobilienprojekt einzubeziehen.

Weiterführende Informationen

Planen Sie, in Luxemburg eine Wohnung zu mieten, zu kaufen oder zu renovieren? Nehmen Sie sich die Zeit, die verfügbaren Förderungen zu erkunden und sich mit den richtigen Ansprechpartnern zu umgeben, um Ihr Projekt abzusichern.

Sie können auch an Veranstaltungen wie der Nationalen Wohnungswoche teilnehmen, um aktuelle Informationen zu erhalten und Fachleute der Branche zu treffen.

Laurent Ollier

Laurent Ollier

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