Sie sind gerade erst in Luxemburg angekommen und beabsichtigen, sich dort für eine kürzere oder längere Zeit aufzuhalten? Die Anmeldung Ihres Wohnsitzes in Luxemburg ist ein obligatorischer Behördengang, den Sie als Expatriate unbedingt durchlaufen müssen.
Hier finden Sie alle Schlüssel, um Ihren neuen Wohnsitz in Luxemburg anzumelden, sei es als Neuankömmling, weil Sie Ihren Wohnsitz innerhalb Luxemburgs verlegen oder weil Sie das Großherzogtum endgültig verlassen.
Meldung Ihrer Ankunft in Luxemburg
Meldefristen je nach Ihrem Status
Je nach Ihrem Status haben Sie mehr oder weniger Zeit, diese administrative Verpflichtung bei der Gemeindeverwaltung Ihres Wohnorts zu erfüllen.
Wenn Sie Bürger/in der Europäischen Union sind, haben Sie 8 TageZeit, um Ihren Wohnsitz in Luxemburg anzumelden.
Wenn Sie Staatsangehörige eines anderen Landes sind, müssen Sie dieser Verpflichtung innerhalb von drei Tagen nach Ihrer Ankunft in Luxemburg nachkommen. Stellen Sie stattdessen vor Ihrer Ankunft sicher, dass Sie über ein Visum oder eine Aufenthaltsgenehmigung verfügen.
Siehe weitere administrative Verpflichtungen, um sich in Luxemburg niederzulassen.
Anmeldung bei der Gemeinde Ihres Wohnortes
Sobald Sie in Luxemburg wohnen, müssen Sie Ihren Wohnsitz beim Bevölkerungsamt Ihrer Gemeindeverwaltung anmelden. Dieser Verwaltungsakt ist für jeden neuen Einwohner in Luxemburg obligatorisch.
Diese Meldung muss innerhalb von 3 oder 8 Tagen nach der Ankunft in Luxemburg erfolgen. Minderjährige Kinder werden von ihrem gesetzlichen Vertreter vertreten.
Die Modalitäten der Wohnsitzmeldungen können von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich sein. Erkundigen Sie sich vorab bei Ihrer Gemeindeverwaltung. Sie müssen mindestens ein Ausweisdokument und das Familienbuch für Kinder vorlegen, sowie gegebenenfalls ein Visum oder einen Aufenthaltstitel.
Ein Vertreter kann Ihren Wohnsitz an Ihrer Stelle anmelden, wenn er ein gültiges Ausweisdokument und eine spezielle Genehmigung vorweisen kann.
Notwendige Dokumente für die Eintragung in das Bevölkerungsregister
Um sich in das Bevölkerungsregister einzutragen und Ihren Wohnsitz in Luxemburg anzumelden, müssen Sie Folgendes vorlegen:
- einen Personalausweis oder einen Reisepass
- ein Einreisevisum bzw. einen Aufenthaltstitel oder eine Aufenthaltskarte für Staatsangehörige von Nicht-EU-Mitgliedstaaten
- ein Familienheft
Weitere Schritte beim Bevölkerungsamt
Diese Anmeldung bei Ihrer neuen Wohngemeinde kann Ihnen auch dabei helfen, einige der nützlichen Behördengänge zu erledigen.
Sie können die Gelegenheit nutzen, um Ihre Kinder in der luxemburgischen Schule der Gemeinde anzumelden, wenn Sie dies wünschen. Es ist auch eine gute Gelegenheit, sich in die Wählerlisten für bestimmte luxemburgische Kommunalwahlen einzutragen.
Mit der Anmeldung bei der Gemeinde werden auch die Abholung der Mülltonnen und die Müll abfuhr geregelt, wenn Sie in einem Haus wohnen.
Online-Erklärung bei einem Umzug nach Luxemburg
Wenn Sie Ihren Wohnsitz aufgeben, um an einen anderen Ort in Luxemburg zu ziehen, müssen Sie dies auch der Gemeindeverwaltung Ihrer neuen Wohngemeinde melden. Diese wird Sie auch aus dem Register Ihres früheren Wohnortes streichen.
Ab sofort kann die Anmeldung eines neuen Wohnsitzes in Luxemburg für eine Reihe von Gemeinden online über Myguichet.lu erfolgen. Dieses Verfahren gilt für eine einzige Person, den Ehepartner oder Partner einer Lebenspartnerschaft sowie minderjährige Kinder, die im selben Haushalt und unter derselben Adresse gemeldet sind.
Sie suchen eine neue Wohnung in Luxemburg? Wie gehen Sie vor?
Anmeldung beim Konsulat oder der Botschaft Ihres Heimatlandes
Als Neuankömmling in Luxemburg sollten Sie sich auch bei Ihrem Konsulat oder Ihrer Botschaft in Luxemburg anmelden.
Diese Registrierung ist für die Ausstellung oder Verlängerung offizieller Dokumente (Reisepass, Personalausweis usw.), aber auch im Falle von Geburt/Tod, Heirat, schwerem Unfall, Verhaftung, notarieller Urkunde usw. unerlässlich. Das Konsulat oder die Botschaft kann Ihnen helfen und die Verwaltungsformalitäten erleichtern.
Die Anmeldung bei der Botschaft oder dem Konsulat Ihres Heimatlandes ist außerdem unerlässlich für die Eintragung in die nationalen Wählerlisten als in Luxemburg ansässiger Bürger. So können Sie weiterhin an bestimmten Wahlen in Ihrem Heimatland teilnehmen.
Hier finden Sie eine Liste der Konsulate und Botschaften in Luxemburg.
Sie verlassen Luxemburg? Melden Sie Ihren Wegzug bei Ihrer Gemeinde
Wenn Sie Luxemburg endgültig verlassen, sind Sie ebenfalls verpflichtet, sich bei Ihrer letzten Wohngemeinde abzumelden.
Einige Gemeinden bieten Ihnen nun die Möglichkeit, diese administrativen Formalitäten bei der Abreise im Internet über MyGuichet. lu zu erledigen.
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