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Übernahme der Gesundheitskosten

Übernahme der Gesundheitskosten

Übernahme von Gesundheitskosten in Luxemburg

Sie kommen nach Luxemburg und fragen sich, wie Ihre medizinischen Kosten erstattet werden?
Das luxemburgische Gesundheitssystem basiert auf einem einfachen Prinzip: einer teilweisen oder vollständigen Übernahme der Behandlungskosten, sofern Sie bei der Sozialversicherung gemeldet sind.

Hier finden Sie die wichtigsten Informationen, um Ihre Erstattungen zu verstehen und böse Überraschungen zu vermeiden.

Grundsatz der Erstattung von medizinischen Leistungen

Direktabrechnung und Vorauszahlung von Gesundheitsleistungen

Die Direktabrechnung setzt sich im Gesundheitswesen zunehmend durch. Früher mussten die gesamten medizinischen Kosten nach Vorlage der Honorarrechnung vorab an die Gesundheitsdienstleister gezahlt werden, heute ist dies immer seltener der Fall.

Wenn Sie jedoch nicht von der Direktabrechnung profitieren, können Sie bei den staatlichen Krankenkassen die Erstattung der Kosten beantragen, indem Sie die beglichenen Honorarrechnungen vorlegen.

Die staatlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten ganz oder teilweise nach bestimmten Kriterien. Eventuell vom Patienten abgeschlossene Zusatzkrankenversicherungen können dann den Restbetrag der Honorarrechnung übernehmen oder auch nicht.

Obligatorische Registrierung beim CCSS

Damit die staatlichen Krankenkassen Ihre Gesundheitsleistungen übernehmen, müssen Sie sich zuvor beim Centre Commun de la Sécurité Sociale (CCSS) registrieren lassen.

Erst nach der Registrierung können Sie eine vollständige oder teilweise Erstattung Ihrer medizinischen Kosten und Gesundheitsleistungen erhalten. Die Krankenkasse, bei der Sie versichert sind, erstattet die Kosten nur gegen Vorlage von Zahlungsbelegen.

Die Caisse Nationale de Santé (CNS) ist die Krankenkasse für Arbeitnehmer im privaten Sektor. Die CMFEP ist die Krankenkasse für Personen, die im luxemburgischen öffentlichen Dienst tätig sind.
Diese beiden Krankenkassen ermöglichen es dem Versicherten und seinen Anspruchsberechtigten, eine vollständige oder teilweise Erstattung von Arztkosten, Medikamenten, Krankenhausaufenthalten, Untersuchungen und medizinischen Behandlungen usw. zu erhalten.

Erstattung von Gesundheitskosten und Honorarrechnungen

Um für eine vollständige oder teilweise Erstattung in Frage zu kommen, müssen die medizinischen Kosten und Honorarrechnungen im Zusammenhang mit einem Arztbesuch, Zahnarztkosten, Krankenhauskosten usw . stehen . Der Kauf von Medikamenten und anderen in Apotheken abgegebenen Produkten wird ebenfalls auf ärztliche Verschreibung hin vollständig oder teilweise von den Krankenkassen übernommen. Dies gilt auch für Impfungen, die für Personen unter 18 Jahren kostenlos sind.

Die Krankenkassen erstatten diese medizinischen Kosten auf der Grundlage der von den Gesundheitsdienstleistern ausgestellten Honorarabrechnungen und Rechnungen. Diese müssen jedoch alle in Luxemburg geltenden beruflichen gesetzlichen Verpflichtungen erfüllen.

Die Erstattung der medizinischen Kosten erfolgt ganz oder teilweise gemäß einer Leistungsnomenklatur und einer veröffentlichten Erstattungsliste, die von der luxemburgischen Nationalen Krankenkasse (CNS) und den Zusatzkrankenkassen herausgegeben wird.

Über seinen Versichertenbereich MyGuichet.lu kann jeder Versicherte seine Erstattungen für medizinische Kosten im Detail verfolgen. Die Abrechnungen sind online einsehbar, sodass die übernommenen Beträge und die Bearbeitungsdaten schnell überprüft werden können.

Es ist auch möglich, den digitalen Dokumentenempfang (eDelivery) zu aktivieren, um Erstattungsbescheide und Bescheinigungen direkt im PDF-Format in einem gesicherten Bereich zu erhalten. Diese Lösung bietet einen kontinuierlichen Zugriff auf die Dokumente, verkürzt die Wartezeiten und vereinfacht die persönliche Archivierung.

Sind Sie Grenzgänger? Auf dieser Seite finden Sie Informationen zu den Besonderheiten Ihres Status.

Direktabrechnung: Müssen die medizinischen Kosten vorstreckt werden?

Die Direktabrechnung ist ein System, das es Ihnen ermöglicht, bei einem Arztbesuch, dem Kauf von Medikamenten oder einer medizinischen Behandlung in Luxemburg die medizinischen Kosten ganz oder teilweise nicht vorstrecken zu müssen. Dank dieser Regelung können Sie eine direkte Kostenübernahme durch die Caisse Nationale de Santé (CNS) oder die zuständige Krankenkasse in Anspruch nehmen, ohne die gesamten Kosten vorstrecken zu müssen.

Wie funktioniert die Direktabrechnung?

Konkret:

  • Sie legen Ihre Krankenversicherungskarte dem Gesundheitsdienstleister vor.
  • Die CNS bezahlt den Leistungserbringer direkt für den erstattungsfähigen Anteil.
  • Sie zahlen nur den Teil, der nicht von der Krankenkasse erstattet wird.

Dieses System wird immer häufiger genutzt, insbesondere:

  • in Apotheken für verschriebene Medikamente
  • Bei Krankenhausaufenthalten
  • Bei gängigen medizinischen Behandlungen
  • Beim Zahnarzt.

Bei einigen Ärzten oder Fachärzten müssen Sie die Kosten jedoch weiterhin vorstrecken.

Der Teil, der nicht von der Krankenkasse übernommen wird, kann möglicherweise von Ihrer Zusatzkrankenversicherung übernommen werden.

Wie erhalten Sie eine Erstattung für die vorab bezahlten Behandlungskosten?

Wenn Sie die medizinischen Kosten vorfinanziert haben, können Sie einen Erstattungsantrag an Ihre Krankenkasse senden.

Für die Erstattung einzureichende Unterlagen

Damit Ihr Antrag schnell bearbeitet werden kann, fügen Sie bitte Folgendes bei:

  • Das Original der beglichenen Honorarrechnung
  • den Zahlungsnachweis, falls Sie nicht vor Ort bezahlt haben (z. B. Überweisungsbeleg)
  • Ihre 13-stellige Sozialversicherungsnummer
  • Ihre Bankverbindung, falls dies Ihr erster Antrag auf Rückerstattung ist.

In bestimmten Fällen müssen Sie außerdem Folgendes einreichen:

  • Eine ärztliche Verordnung für Laboruntersuchungen, Röntgenaufnahmen, Physiotherapie oder andere spezialisierte Leistungen
  • Zusätzliche Unterlagen, die von der CNS angefordert werden.

Die Verschreibungen dürfen zum Zeitpunkt des Termins in der Regel nicht älter als 2 Monate sein.

Erstattung von Medikamenten

Die verschriebenen Medikamentewerden dank der Direktabrechnung direkt in der Apotheke übernommen. Sie zahlen nur den Teil, der nicht von der Krankenkasse erstattet wird.

Der Erstattungssatz hängt ab von:

  • vom therapeutischen Nutzen des Medikaments
  • Von seiner offiziellen Einstufung durch die CNS.

Welche Leistungen werden erstattet?

Die CNS und die Krankenkassen übernehmen den Großteil der folgenden medizinischen Kosten:

Bestimmte Behandlungen werden verstärkt übernommen:

Nicht erstattungsfähige oder nur teilweise erstattungsfähige Behandlungen

Nicht alle Behandlungen werden von der CNS übernommen. Bestimmte sogenannte „nichtkonventionelle“ Behandlungen müssen Sie selbst bezahlen:

  • Osteopathie
  • Naturheilkunde
  • Konsultationen bei einem Facharzt für psychische Gesundheit, sofern keine ärztliche Verschreibung vorliegt
  • Akupunktur (außerhalb eines spezifischen Rahmens).

Ebenso werden Kosten für Augen- oder Zahnbehandlungen von den staatlichen Krankenkassen nur unzureichend erstattet.

Für diese Behandlungen kann eine Zusatzkrankenversicherung die Kosten ganz oder teilweise übernehmen.

Erstattungen online verfolgen

Über Ihren persönlichen Bereich auf MyGuichet.lu können Sie:

  • Ihre Erstattungen im Detail einsehen
  • auf Ihre Abrechnungen und Kontoauszüge zugreifen
  • den elektronischen Dokumentenempfang (eDelivery) für eine sichere und schnelle Nachverfolgung aktivieren

Erstattungsbeträge und -grenzen

Die Erstattungen basieren auf den von der CNS festgelegten offiziellen Tarifen. Einige Anhaltspunkte:

  • Die Erstattungen überschreiten niemals die gesetzlichen Tarife
  • Bestimmte Behandlungen werden zu 100 % erstattet, andere teilweise
  • Für Sehhilfen, Zahnbehandlungen und bestimmte spezifische Leistungen können Obergrenzen gelten

Beispiele:

  • Zwei Zahnsteinentfernungen pro Jahr werden erstattet
  • Brillen und Kontaktlinsen werden teilweise übernommen
  • Arbeitsunfähigkeit wird bis zu 78 Wochen vergütet

Gesundheitsversorgung im Ausland: Welche Regeln gelten?

Wir empfehlen Ihnen, sich vor Ihrer Abreise ins Ausland bei Ihrer Krankenkasse zu erkundigen, welche Erstattungsmodalitäten gegebenenfalls gelten

Bei einer Notfallbehandlung im Ausland ist zwischen den Ländern der Europäischen Union und der Schweiz einerseits und anderen Reisezielen andererseits zu unterscheiden.

Europäische Union und Schweiz

In der Europäischen Union und der Schweiz werden Notfallbehandlungen theoretisch auf der Grundlage der Europäischen Krankenversicherungskarte und gemäß den Bestimmungen des Aufenthaltslandes erstattet.

Außerhalb der Europäischen Union

In anderen Ländern müssen Sie die gesamten Kosten vorstrecken und nach Ihrer Rückkehr mit Ihrer Krankenkasse klären, ob und in welcher Höhe eine Erstattung erfolgt.

In jedem Fall:

  • Verlangen Sie detaillierte und beglichene Rechnungen, die nach Möglichkeit in einer der gängigen europäischen Sprachen (Französisch, Deutsch, Englisch) verfasst sind.
  • Bevorzugen Sie zugelassene und anerkannte Leistungserbringer, um die Erstattung zu erleichtern, anstatt einen privaten Arzt aufzusuchen.
  • Kontaktieren Sie Ihre Krankenkasse vor Ihrer Abreise, um die genauen Modalitäten zu erfahren

Sonderfall Grenzgänger

Grenzgänger können sich behandeln lassen:

  • In ihrem Wohnsitzland
  • oder in Luxemburg

Die Erstattung hängt vom Ort der Behandlung und von der zuständigen Krankenkasse ab.

Lesen Sie unseren vollständigen Artikel über die Besonderheiten der Gesundheitsversorgung für Grenzgänger.

Sollte man eine Zusatzkrankenversicherung abschließen?

Man muss wissen, dass die CNS und die CMFEP die Gesundheitskosten, Gesundheitsausgaben und Medikamente nicht vollständig erstatten. Der Abschluss einer Zusatzkrankenversicherung ermöglicht es:

  • die Selbstbeteiligung zu senken
  • den Erstattungssatz für Zahnbehandlungen, Sehhilfen, Krankenhausaufenthalte und bestimmte spezifische Behandlungen zu verbessern
  • Zugang zu Behandlungen, die nicht von der CNS übernommen werden

Diese Versicherung ist nicht obligatorisch, wird jedoch dringend empfohlen, insbesondere für Familien und Personen, die regelmäßig medizinische Leistungen in Anspruch nehmen.

Gegen einen monatlichen Beitrag deckt diese Versicherung die Differenz ab und optimiert Ihren Erstattungssatz für medizinische Ausgaben.

Was Sie wissen sollten

Das luxemburgische Gesundheitssystem ist leistungsfähig, basiert jedoch auf einer Teilrückerstattungslogik. So behalten Sie Ihre Ausgaben im Griff:

  • Überprüfen Sie Ihre Mitgliedschaft gleich nach Ihrer Ankunft
  • Bewahren Sie alle Belege auf
  • Planen Sie nicht erstattete Kosten ein
  • Erwägen Sie eine Zusatzversicherung, um Ihre Erstattungen zu ergänzen . Eine Zusatzkrankenversicherung ist in Luxemburg nicht obligatorisch. Sie kann jedoch eine sehr gute Absicherung gegen unvorhergesehene Ereignisse sein. Zögern Sie nicht, Angebote von mehreren Versicherungsgesellschaften einzuholen.

Erfahren Sie mehr über Krankenversicherungsleistungen.

Machen Sie sich mit dem Versicherungssystem in Luxemburg vertraut, um Ihr Vermögen und Ihre Angehörigen abzusichern.

Möchten Sie Ihre Gesundheitskosten senken? Setzen Sie auf eine gesunde Ernährung, wie sie vom Slow Food Convivium Grand-Duché empfohlen wird.

Laurent Ollier

Laurent Ollier

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