Übernahme von Gesundheitsausgaben

Rückerstattung der Kosten für medizinische Versorgung und Gesundheitsfürsorge in Luxemburg|

Sie kommen nach Luxemburg und fragen sich, wie Sie die Kosten für Ihre Gesundheitskosten übernehmen können? Hier finden Sie nützliche Informationen.

Grundsatz der Kostenerstattung für medizinische Versorgung

Vorschuss der Gesundheitskosten bei Heilpraktikern

Derzeit müssen die meisten Patienten die gesamten medizinischen Kosten bei ihren Gesundheitsdienstleistern gegen Vorlage einer Honorarnote bezahlen.

Wenn die Rechnung beglichen ist, können sie dann bei den nationalen Gesundheitskassen gegen Vorlage der quittierten Honorarrechnungen eine Erstattung der Kosten beantragen .

Die nationalen Krankenkassen übernehmen die Kosten ganz oder teilweise nach bestimmten Kriterien. Die Zusatzkrankenkassen, die der Patient eventuell abgeschlossen hat, können dann den Restbetrag der Honorarrechnung übernehmen oder nicht.

Registrierungspflicht beim CCSS

Damit die nationalen Gesundheitskassen Ihre Gesundheitsversorgung übernehmen, müssen Sie sich zunächst beim Centre Commun de la Sécurité Sociale (Gemeinsames Zentrum für soziale Sicherheit) registrieren lassen.

Erst wenn Sie sich registriert haben, können Sie sich Ihre Arztkosten und Gesundheitsleistungen ganz oder teilweise erstatten lassen. Die Krankenkasse, bei der Sie angemeldet sind, zahlt nur gegen Vorlage der Zahlungsbelege.

Die Caisse Nationale de Santé (CNS) ist das Gesundheitsorgan für Arbeitnehmer im Privatsektor. Die CMFEP ist das Versicherungsorgan für Personen, die im öffentlichen Sektor Luxemburgs arbeiten.
Diese beiden Gesundheitskassen ermöglichen dem Versicherten und seinen Anspruchsberechtigten die vollständige oder teilweise Erstattung von medizinischen Kosten, Medikamenten, Krankenhausaufenthalten, medizinischen Analysen und Behandlungen, .....

Erstattung von Gesundheitskosten und Honorarrechnungen 

Um ganz oder teilweise erstattet zu werden, müssen Arztkosten und Honorarrechnungen im Zusammenhang mit einem Arztbesuch, Zahnarztkosten, Krankenhauskosten usw. stehen. Auch der Kauf von Medikamenten und anderen Produkten, die in Apotheken abgegeben werden, wird von den Krankenkassen ganz oder teilweise übernommen, wenn ein ärztliches Rezept vorliegt.

Die Gesundheitskassen erstatten diese medizinischen Kosten auf der Grundlage der von den Gesundheitsdienstleistern ausgestellten Honorarbescheide und Rechnungen. Die Leistungserbringer müssen jedoch alle in Luxemburg geforderten berufsrechtlichen Verpflichtungen erfüllen.

Die Erstattung der medizinischen Kosten erfolgt teilweise oder vollständig nach einer Nomenklatur der Behandlungen und einer veröffentlichten Liste der Erstattungssätze, die von der luxemburgischen Gesundheitskasse (CNS) und den Zusatzkrankenkassen herausgegeben wird. 

Drittzahlersystem in Luxemburg

Seit 2013 ist der soziale Drittzahler für die am stärksten benachteiligten Haushalte wirksam. Im Rahmen des Drittzahlers zahlt die CNS die Gesundheitskosten direkt an den jeweiligen Leistungserbringer. Der Empfänger der Gesundheitsversorgung muss diese medizinischen Kosten somit nicht vorstrecken.

Dazu muss der Versicherte dem Gesundheitsdienstleister seine Sozialversicherungskarte vorlegen. Damit kann er den Teil in Anspruch nehmen, der vom Drittzahler übernommen wird. Er muss dann nur den Teil, der nicht von der CNS übernommen wird, zusätzlich bezahlen.

Das System der Drittzahler soll bald, voraussichtlich 2024, allgemein eingeführt werden.

Wie kann man sich seine Gesundheitskosten erstatten lassen?

Kostenübernahme durch die Caisse Nationale de Santé in Luxemburg

Als Arbeitnehmer/in im Privatsektor oder als Anspruchsberechtigte/r bzw. Mitversicherte/r können Sie sich Ihre Arztkosten und Medikamente teilweise oder vollständig von der CNS oder Caisse Nationale de Santé (Nationale Gesundheitskasse) erstatten lassen. Zuvor muss Ihr Arbeitgeber Sie zwingend bei der CCSS anmelden .

Sobald Sie in der Folgezeit Gesundheitskosten bei einem Arzt oder Gesundheitsspezialisten bezahlen mussten, müssen Sie Ihrer Krankenkasse (CNS oder CMFEP) nur noch die quittierten Honorarrechnungen mitteilen, um die Kosten erstattet zu bekommen.

Die Krankenkasse erstattet Arzthonorare, medizinische Behandlungen und Kosten für Medikamente ganz oder teilweise nach einer bestimmten, von der CNS herausgegebenen Nomenklatur.

Beachten Sie, dass einige medizinische oder para-medizinische Handlungen nicht von der Nationalen Gesundheitskasse übernommen werden. Dies gilt insbesondere für Osteopathen, Naturheilkundler, Akupunkturärzte,...

Welche Dokumente müssen zur Erstattung an die CNS übermittelt werden?

Kosten für die Behandlung bei einem Arzt oder Gesundheitsdienstleister

Die Originale der bezahlten Honorarnoten oder anderer medizinischer Kosten müssen zusammen mit dem Nachweis der Bezahlung beim Gesundheitsdienstleister an die Nationale Gesundheitskasse geschickt werden. 

Bei der Beantragung der Rückerstattung bei den Gesundheitskassen müssen Sie Ihrem Antrag folgende Dokumente beifügen:

  1. Das Original des quittierten Honorarbescheids
  2. Zahlungsnachweis (Kopie der getätigten Banküberweisung), falls die Honorarrechnung nicht direkt vom Dienstleister durch eine sofortige Zahlung vor Ort beglichen wurde
  3. Die Angabe Ihrer Bankkontonummer für die Rückerstattung per Überweisung (nur, wenn sie zuvor noch nicht angegeben wurde, insbesondere bei der ersten Beantragung der Rückerstattung).
  4. Die 13-stellige Matrikelnummer des Patienten.

Achtung: Sie müssen die Rezepte der Ärzte beifügen, um die Kosten insbesondere für Analyseverfahren wie Bluttests, Röntgenaufnahmen, MRT, Physiotherapie usw. erstattet zu bekommen. Die Rezepte dürfen zum Zeitpunkt des Facharzttermins nicht älter als 2 Monate sein.

Übernahme der Kosten für Medikamente

Die Kosten für Medikamente, die Sie beim Apotheker kaufen, werden direkt von der CNS übernommen, wenn sie von einem Arzt verschrieben wurden und nicht älter als zwei Monate sind. Sie müssen den erstattungsfähigen Teil nicht vorstrecken. Sie müssen nur den nicht erstatteten Teil bezahlen.

Diese Kostenübernahme erfolgt bei Vorlage Ihrer Krankenversicherungskarte beim Apotheker. Die Kosten für Medikamente werden ganz oder teilweise nach einer bestimmten Nomenklatur erstattet. Sie müssen dem Apotheker nur den Teil bezahlen, der nicht von der Krankenkasse übernommen wird.

Wo können Erstattungsanträge an die CNS geschickt werden?

Für alle Anträge auf Kostenerstattung für Ärzte, Fachärzte, Zahnärzte, .... müssen Sie die oben genannten Dokumente an die Nationale Gesundheitskasse schicken.

Grenzgänger , die bei einer Krankenkasse in ihrem Wohnland versichert sind, dürfen sich natürlich in ihrem Land behandeln lassen. Die Erstattung der Gesundheitsversorgung erfolgt dann durch die Krankenkasse des Wohnlandes. Wenn sich der Patient in Luxemburg behandeln lässt, erfolgt die Erstattung der Kosten für die Gesundheitsversorgung durch die CNS. Siehe unsere Seite über die Gesundheit von Grenzgängern.

Betrag der Erstattung von Gesundheitskosten

Auf der Website der CNS (Caisse Nationale de Santé) finden Sie die gesetzlichen Tarife für die Abrechnung von Ärzten, die sich nach dem Wortlaut der Codes auf den ärztlichen Honorarbescheiden richten. Die CNS wird Ihre Arztkosten bis zu diesen gesetzlichen Tarifen erstatten, nicht darüber hinaus.

Um den Prozentsatz der Kostenerstattung für Medikamente zu erfahren, können Sie die Liste der Medikamente und den Prozentsatz der Kostenübernahme durch Anklicken dieses Links einsehen.

  • Zahnarztkosten: Neben den Zahnarztkosten werden 2 Zahnsteinentfernungen pro Jahr erstattet, ebenso die Anästhesie bei Füllungen
  • Kosten für organische Brillen und Kontaktlinsen: teilweise Übernahme, in Verbesserung
  • Arbeitsunfälle: Maximale Bezugsdauer von 78 Wochen
  • 100%ige Erstattung der Arztkosten für Kinder für Logopädie, Psychomotorik, Krankenpflege und/oder ärztlich verordnete Behandlungen.
  • Lymphdrainage: 24 verschriebene Sitzungen, Möglichkeit, die Kompressionsstrümpfe alle 12 Monate in 2 Paaren zu kaufen

Erstattung der Kosten für medizinische Versorgung im Ausland

Bei einer dringenden Behandlung im Ausland ist zwischen den Ländern der Europäischen Union und der Schweiz und anderen Zielen zu unterscheiden.

In der Europäischen Union und der Schweiz werden dringende Behandlungen theoretisch auf der Grundlage der Europäischen Krankenversicherungskarte erstattet.

In anderen Ländern müssen Sie alle Kosten vorstrecken und nach Ihrer Rückkehr mit Ihrer Krankenkasse klären, wie es um eine mögliche Erstattung steht.

Wie auch immer, denken Sie daran, nach detaillierten und quittierten Honorarrechnungen zu fragen, die möglichst in einer der gängigen europäischen Sprachen (Deutsch, Französisch, Englisch) abgefasst sind.
Um die Rückerstattung zu erleichtern, sollten Sie sich auch vergewissern, dass der konsultierte Arzt oder Anbieter zugelassen und vertraglich gebunden ist (im Gegensatz zu einem Privatpraktiker).

In jedem Fall sollten Sie sich vor Ihrer Abreise mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung setzen, um sich über mögliche Erstattungsmodalitäten zu informieren.

Verbesserung der Erstattung von Krankheitskosten

Es ist zu beachten, dass die CNS und die CMFEP die Gesundheitskosten, Gesundheitsausgaben und Medikamente nicht vollständig erstatten.

Um Ihre Kostenerstattung für medizinische Leistungen zu verbessern, sollten Sie sich überlegen, eine Krankenversicherung auf Gegenseitigkeit abzuschließen. Gegen einen monatlichen Beitrag deckt diese die Differenz ab und optimiert Ihren Erstattungssatz für medizinische Ausgaben. 

Eine Krankenzusatzversicherung ist in Luxemburg nicht obligatorisch. Sie kann jedoch eine sehr gute Investition gegen Unfälle im Leben sein. Zögern Sie nicht, bei mehreren Gesellschaften Angebote einzuholen.

Erfahren Sie mehr über die Dienstleistungen der Krankenversicherung.

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