CPE oder Energiepass, wozu dient er?

CPE - Certificat Performance Energetique Luxemburg

Bei jedem Immobiliengeschäft in Luxemburg muss ein Energieausweis (Certificat de Performance Energétique) vorgelegt werden. Der CPE oder Energiepass bescheinigt die energetische Qualität einer Wohnung.
Beim Verkauf oder der Vermietung einer Wohnung muss der Eigentümer dem Käufer zwingend einen Energiepass vorlegen, der die Energieeffizienz der Wohnung nachweist.

Das EPC berechnet die Energieeffizienz eines Gebäudes

Der Energieausweis wird umgangssprachlich auch Energiepass genannt.

Das CPE definiert den Energieverbrauch eines Gebäudes oder einer Wohnung. Er wird auf mehreren Seiten nach sehr genauen Standards erstellt. Das EPC legt drei Hauptelemente fest:

  • die Klasse der Gesam tenergieeffizienz. Sie bestimmt den Index des Primärenergieaufwands durch die Wohnung
  • die Klasse der Wärmedämmung. Sie entspricht dem Index für den Heizbedarf der Wohnung.
  • die Klasse der Gesamtenergieeffizienz. Sie definiert die CO2-Emissionen des Gebäudes.

Jede Klassifizierung wird von A bis I bewertet.

Die Note A ist die beste Klasse. Sie entspricht den sogenannten Passivhäusern. Klasse B ist die Note für Häuser mit niedrigem Energieverbrauch. Die Klasse C entspricht energiesparenden Häusern. Die Klasse I entspricht der schlechtesten Klasse.

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In welchen Fällen ist der EPC in Luxemburg verpflichtend?

Das Certificat de Performance Énergétique ist seit der großherzoglichen Verordnung vom 30. November 2007 verpflichtend. Das CPE ist zehn Jahre lang gültig. Es wird von Eigentümer zu Eigentümer weitergegeben.

EPC obligatorisch für den Verkauf oder die Vermietung von Altbauten

Das CPE wird beim Verkauf, Umbau, der Erweiterung oder dem Bau einer Wohnung verlangt. Auch bei der Vermietung muss der Eigentümer seinem Mieter das Energieeffizienzzertifikat aushändigen. 

Bei Renovierungsarbeiten und Verbesserungen am Gebäude ist es jedoch ratsam, einen neuen Energiepass zu erstellen. Denn die Energieeffizienz wird sich durch die Arbeiten verändern. Ein neuer Energieausweis wird bei einem Weiterverkauf der Immobilie sehr nützlich sein. Die Wertsteigerung Ihrer Immobilie hängt davon ab.

AAA-Energiepass für Neubauten in Luxemburg

Seit 2017 müssen alle Neubauten in Luxemburg bei allen drei Elementen zur Berechnung des Energieverbrauchs eine AAA-Klassifizierung erfüllen .

CPE und Renovierung von Immobilien in Luxemburg

In Luxemburg hat das EPC nur informativen Wert. Unabhängig von der berechneten Energieeffizienz eines Gebäudes gibt es keine Verpflichtung, die Immobilie zu renovieren, um die Energieeffizienz zu verbessern.

Dennoch vergibt die luxemburgische Regierung finanzielle Hilfen, wenn man sein Haus renoviert . Diese zielen insbesondere auf die Verbesserung der Energieeffizienz von Gebäuden ab.

Einen Energiepass in Luxemburg erstellen

Der Energiepass ist bei einem Immobilienverkauf oder einer Vermietung vorgeschrieben. Der Eigentümer muss in der Lage sein, ihn vorzulegen. Der Energieausweis muss von Fachleuten erstellt werden, die von der luxemburgischen Regierung zertifiziert sind.

Zwar kann man die Leistung seines Hauses mithilfe von im Internet verfügbaren Tools bewerten. Diese Bewertungen können jedoch nicht die offiziellen Dokumente darstellen, die bei Immobiliengeschäften verlangt werden.

Auf guichet.lu finden Sie eine Liste der zugelassenen Fachleute, die einen Energieausweis für Ihre Wohnung erstellen können.

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Energieeffizienz und Mietpreisgestaltung in Luxemburg

Im Jahr 2022 hat die Regierung einen Gesetzentwurf erstellt, der darauf abzielt, die Mieten mit der Energieeffizienz der Wohnungen zu korrelieren. Ziel ist es, die sogenannten "thermischen Altlasten" zu bekämpfen. Dieses Gesetz ist derzeit noch in der Schwebe.

In der Praxis würden im Rahmen dieses Gesetzes über die Gesamtenergieeffizienz die Mieten je nach Klassifizierung der Wohnung gedeckelt werden. Diese Obergrenze würde auch mit der vom Eigentümer getätigten Investition korrelieren. Konkret würde der Mieter eine Mietobergrenze von :

  • Maximal 3,5% des vom Eigentümer investierten Kapitals in Wohnungen mit einem Energieeffizienzzertifikat von A bis E
  • Maximal 3,0% des vom Eigentümer investierten Kapitals in Wohnungen mit niedriger Energieeffizienz (Rating von F bis I)

Zur Erinnerung: Die maximale Höhe der Mieten beträgt derzeit 5% des investierten Kapitals. Derzeit gibt es keinen Begriff der Energieeffizienz.

Darüber hinaus sollte im Rahmen dieses Gesetzes auch die Höhe des investierten Kapitals im Mietvertrag angegeben werden. Erfahren Sie mehr über das Mieten einer Wohnung in Luxemburg.

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