Gebühren für den Kauf einer Immobilie

Erwerbskosten Wohnung Luxemburg

Sie sind in Luxemburg ansässig oder werden in Zukunft dorthin auswandern und möchten dort eine Immobilie erwerben? Wie viel wird Sie dieser Erwerb letztendlich kosten? Sie fragen sich, wie hoch die Kosten für Notargebühren oder Eintragungsgebühren und den Immobilienkredit sein werden?

Hier finden Sie alle Antworten auf Ihre Fragen zu den Kosten, die Sie für den Erwerb einer neuen Immobilie einplanen müssen. So können Sie in Ruhe den Erwerb Ihrer Traumimmobilie in Luxemburg planen.

Notargebühren bei einem Immobilienkauf in Luxemburg

Bei einem Immobilienkauf in Luxemburg fallen zusätzlich zum Verkaufspreis der Wohnung oder des Grundstücks weitere Finanzierungskosten, die sogenannten "Notarkosten", an. Am Tag der Unterzeichnung des Kaufvertrags beim Notar muss der Käufer dem Notar nämlich zusätzliche Kosten zahlen.

Diese Eintragungsgebühren belaufen sich auf 7% des Immobilienpreises. Sie setzen sich aus 6% Eintragungsgebühr und 1% Umschreibungsgebühr zusammen.

Berechnen Sie unten die Notarkosten, die in Ihrem Gesamtbudget für den Erwerb Ihrer neuen Immobilie berücksichtigt werden müssen.

Reduzierte Registrierungsgebühren und Bëllegen Akt

Registrierungsgebühren in Luxemburg

Beim Erwerb einer Immobilie muss der Käufer am Tag des Verkaufs beim Notar Eintragungsgebühren bezahlen. Diese werden auf den Wert des Grundstücks und der Gebäude auf diesem Grundstück berechnet. Diese Eintragungsgebühren belaufen sich auf 6 % des Betrags des Immobilienerwerbs.

"Bëllegen Akt", Steuergutschrift für einen Hauptwohnsitz

Dank des "Bellegen Akt" kann der neue Erwerber jedoch eine Steuergutschrift auf diese Eintragungsgebühren erhalten. Ab dem 1. Januar 2024 können diese Gebühren auf bis zu 40.000 Euro pro Kopf bzw. 80.000 Euro für ein Ehepaar gesenkt werden.

Zuvor waren es 20.000 Euro, dann 30.000 Euro. Dieses neue Steuergeschenk zeigt den Willen der Regierung, den seit 2023 leidenden Immobiliensektor wieder anzukurbeln.

Diese reduzierten Eintragungsgebühren sind natürlichen Personen vorbehalten, die zum ersten Mal eine Immobilie in Luxemburg kaufen, um sie als Hauptwohnsitz zu nutzen. Um in den Genuss dieser Steuer zu kommen, muss sich der neue Erwerber verpflichten, die Immobilie mindestens zwei Jahre lang selbst zu bewohnen. Wird die Immobilie vor Ablauf dieser zwei Jahre vermietet oder weiterverkauft, muss der Erwerber den gesamten gewährten Rabatt zurückzahlen.

Wenn der gesamte Rahmen pro Person beim ersten Kauf des Hauptwohnsitzes nicht ausgeschöpft wird, kann der Restbetrag beim nächsten Kauf verwendet werden, bis die steuerliche Ausnahmeregelung ausläuft.

Senkung der Notargebühren bei einer Investition in Mietimmobilien

Um im Jahr 2024 die Investitionen in neue Immobilien anzukurbeln, wurde eine neue Steuergutschrift "Bëllegen Akt Investisseurs" eingeführt. Sie ermöglicht es Mietinvestoren in VEFAs, eine Ermäßigung der Notarkosten in Höhe von maximal 20.000 Euro pro Person in Anspruch zu nehmen. Um davon zu profitieren, muss der Investor die erworbene Immobilie mindestens zwei Jahre lang vermieten. Diese Maßnahme gilt rückwirkend für alle Käufe ab dem 1. Januar 2024.

Honorar des Notars bei einem Immobilienverkauf

Der Verkauf einer Immobilie in Luxemburg muss zwingend vor einem Notar besiegelt werden. Eine großherzogliche Verordnung legt die Höhe der Gebühren des Notars für die Durchführung der Transaktion fest.

Diese entsprechen 1% des Kaufpreises (Grundstück und Gebäude).

Darüber hinaus stellt der Notar auch die Kosten in Rechnung, die seiner Kanzlei bei der Durchführung des Immobiliengeschäfts entstanden sind. Das Notariat muss nämlich Katasterauszüge anfordern und alle anderen Verwaltungsunterlagen sammeln, die für den Verkauf notwendig sind. Dies gilt insbesondere für Kontoauszüge von Eigentümergemeinschaften, eventuelle Hypothekenauszüge, ....

Um die Eintragungsgebühren und Notarkosten zu ermitteln, die Sie bei der Veräußerung Ihrer Immobilie zahlen müssen, können Sie unseren unten stehenden Notarkostenrechner verwenden.

Mehrwertsteuer auf Güter im Zustand der zukünftigen Fertigstellung

Wenn man in Luxemburg eine Immobilie im Zustand der zukünftigen Fertigstellung (VEFA) kauft, muss der Käufer die Mehrwertsteuer (MwSt.) auf noch zu errichtende Immobilien zahlen.

Der angewandte Mehrwertsteuersatz hängt von der Eigenschaft des Käufers ab.

Auf den Erwerb eines Hauptwohnsitzes anwendbare Mehrwertsteuer

Wenn der Käufer eine Immobilie (Wohnung oder Haus) erwirbt, um sie zuseinem persönlichen Hauptwohnsitz zu machen, profitiert er von einem reduzierten Mehrwertsteuersatz von 3% auf den Immobilienteil, der zum Zeitpunkt des Kaufs noch gebaut werden muss.

Diese Begünstigung ist jedoch auf einen Betrag von 50.000 Euro Steuerbegünstigung beschränkt. Über diesen Betrag hinaus wird der Notar einen Betrag von 17% anwenden.

Auf den Erwerb von Mietobjekten in Luxemburg anwendbare Mehrwertsteuer

Ein Investor, der eine Immobilie im Zustand der Fertigstellung kauft, um sie zu vermieten, kann nicht von dieser Steuervergünstigung profitieren. Er wird automatisch 17% Mehrwertsteuer auf die gesamte noch zu errichtende Immobilie zahlen.

Achtung: Im Allgemeinen berücksichtigen die Preise, die von den Bauträgern in Immobilienanzeigen für Neubauten angegeben werden, eine Mehrwertsteuer von 3%. Der Investor muss den Endpreis mit der 17%igen Mehrwertsteuer neu berechnen.

Dasselbe Prinzip gilt, wenn man Arbeiten an seinem Hauptwohnsitz durchführt.

Kosten eines Immobilienkredits zum Kauf einer Wohnung

Wenn Sie zur Finanzierung Ihres neuen Immobilienerwerbs ein Darlehen bei einer Bank aufnehmen, müssen Sie auch Finanzierungskosten zahlen. Diese kommen zu den Gesamtkosten Ihres Immobilienerwerbs hinzu. 

Kreditkosten für die Finanzierung Ihrer neuen Immobilie

Wenn Sie Ihren Immobilienerwerb nicht vollständig aus eigenen Mitteln finanzieren können, haben Sie die Möglichkeit, bei einer Bank oder einem Finanzinstitut eine Finanzierung zu beantragen. Nach Prüfung Ihrer persönlichen Unterlagen und Ihrer Rückzahlungsfähigkeit wird dieses Ihnen einen bestimmten Betrag leihen, damit Sie Ihren Kauf finanzieren können. In der Regel wird Ihnen eine Bank bis zu 30 % Ihres Einkommens leihen.

Im Gegenzug müssen Sie Ihren Kredit monatlich zurückzahlen und dabei dieSollzinsen berücksichtigen, die zum zurückgezahlten Kapital hinzuzurechnen sind.

Außerdem müssen Sie den Betrag der festen Bearbeitungsgebühr hinzufügen.

Sie müssen diese Kosten bei der Berechnung der Gesamtkosten für den Erwerb Ihrer Immobilie berücksichtigen. Beachten Sie jedoch, dass Sie beim Kauf Ihres Hauptwohnsitzes von Steuerabzügen für diese Kosten profitieren können.

Hypothekarkosten für die Übernahme von Sicherheiten durch die Bank

Wenn die Bank den gewünschten Betrag zur Finanzierung eines Immobilienerwerbs verleiht, will sie dessen Rückzahlung sicherstellen. Um dies zu erreichen, verbindet das kreditgebende Finanzinstitut sein Angebot auch mit der Aufnahme einer Hypothek auf die betreffende Immobilie.

Diese Aufnahme einer Hypothek soll der Bank die Rückzahlung ihres Darlehens im Falle eines Zahlungsausfalls des Kreditnehmers garantieren.

Wenn Sie über eine luxemburgische Lebensversicherung verfügen, können Sie diese als Sicherheit für Ihren Immobilienkredit verpfänden.

Am Tag des Verkaufs beim Notar stellt dieser zusammen mit der Darlehensurkunde die Hypothekenurkunde aus. Diese zusätzliche Sicherheitsleistung wird im Bureau des Hypothèques eingetragen.

Diese Hypothekengebühren kommen zu den Kosten hinzu, die beim Notar anfallen. Die Höhe dieser Gebühren hängt von der Höhe des gewährten Hypothekenkredits ab.

Wird die Immobilie vor Ablauf des Kredits verkauft oder der Kredit vorzeitig zurückgezahlt, hebt die Bank die Hypothek beim Hypothekenamt auf. Dies wird eventuell neue Kosten für die Aufhebung der Hypothek verursachen.

Möchten Sie einen Kredit aufnehmen, um Ihren neuen Immobilienerwerb zu finanzieren? Erkundigen Sie sich bei Ihrer Bank. 

Restschuldversicherung und Todesfall- und Invaliditätsversicherung

Um die Rückzahlung im Todes- oder Invaliditätsfall zu gewährleisten, wird die Bank wahrscheinlich den Abschluss einer Todesfall-/Invaliditätsversicherung von Ihnen verlangen. Diese wird auf den Betrag des ausstehenden Kapitals berechnet.

Diese deckt die Rückzahlung des Kredits im Falle des Todes oder der Invalidität des/der Erwerbers/in vor Ablauf des Kredits ab. Wir empfehlen Ihnen, diese Versicherung abzuschließen. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Bank.

Diese Versicherungsprämien können unter bestimmten Bedingungen steuerlich von Ihrem Einkommen abgezogen werden.

Auf den Websites der verschiedenen luxemburgischen Banken finden Sie einen Simulator, mit dem Sie ganz einfach die Kosten für Ihr Immobiliendarlehen berechnen können. Die Kosten werden anhand des Gesamtbetrags Ihres Immobilienprojekts und Ihrer persönlichen Einlage berechnet. Außerdem können Sie die monatlichen Raten berechnen, die Sie je nach abgeschlossenem Kredit jeden Monat zahlen müssen.

Andere Tools, um die Kosten Ihres Immobilienprojekts zu berechnen

Auf Nexvia.lu finden Sie unter der Rubrik "Tools" mehrere Tools, mit denen Sie Ihren geplanten Immobilienerwerb berechnen können: monatliche Kosten und Belastungen für den Immobilienerwerb . Sie können auch abschätzen, ob es besser ist, Ihr Haus zu verkaufen oder zu vermieten, oder welchen Immobilienerwerb Sie sich in Abhängigkeit von Ihrem Einkommen leisten können.

Warum sollte man Immobilieneigentümer in Luxemburg werden?

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