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Steuerleitfaden: Steuern für Privatpersonen

Steuerleitfaden: Steuern für Privatpersonen

Das Steuerwesen ist einer der grundlegenden Aspekte des luxemburgischen Wirtschaftssystems. Luxemburg, das für seine robuste Wirtschaft und sein günstiges steuerliches Umfeld bekannt ist , hat ein attraktives Steuersystem entwickelt .

Hier finden Sie einen Überblick über das Steuersystem in Luxemburg und die verschiedenen Steuerarten, die für Privatpersonen gelten, darunter die wichtigste: die Einkommensteuer.

Grundlagen der Einkommensteuer für Privatpersonen in Luxemburg

Wer ist in Luxemburg einkommensteuerpflichtig?

In Luxemburg sind natürliche Personen, unabhängig davon, ob sie steuerlich ansässig oder nicht ansässig sind, steuerpflichtig, sobald sie Einkünfte erzielen, unabhängig von deren Quelle, Art und Art der Einziehung.

Unabhängig von Ihrem steuerlichen Status sind Sie zwar steuerpflichtig, doch unterscheidet sich die Besteuerung von Privatpersonen je nachdem, ob Sie ansässig oder nicht ansässig sind. Steuerlich Ansässige werden auf ihr gesamtes weltweites Einkommen besteuert, während Nichtansässige nur auf Einkünfte aus luxemburgischen Quellen besteuert werden.

Nach Abzug von Freibeträgen und Steuergutschriften sind Personen, deren Einkommen unter 13.200 Euro liegt, gemäß dem aktuellen Einkommenssteuertarif nicht steuerpflichtig.

Ab diesem Einkommensbetrag sind alle Arbeitnehmer und Rentner einkommensteuerpflichtig.

Welche Einkünfte sind steuerpflichtig?

  • Einkünfte aus Erwerbstätigkeit, sei es in Form von Löhnen oder Einkünften aus selbständiger Tätigkeit
  • Renten
  • Mieteinnahmen und sonstige Einkünfte aus Immobilien
  • Finanzerträge, Zinsen und Dividenden
  • Veräußerungsgewinne (z. B. aus dem Verkauf einer Immobilie)
  • Sonstige verschiedene Einkünfte.

Abzüge und Steuergutschriften

Die Höhe der Steuer wird auf der Grundlage der erzielten Einkünfte und der Steuerabzüge berechnet, die die Steuerbemessungsgrundlage verringern.

Steuerpflichtige können verschiedene Abzüge und Steuergutschriften in Anspruch nehmen, darunter insbesondere:

  • Abzug für unterhaltsberechtigte Kinder,
  • Abzug für Kinderbetreuungskosten,
  • Abzug für Altersvorsorge und Zusatzlebensversicherung,
  • Steuergutschriften für Ausgaben im Zusammenhang mit beruflicher Weiterbildung oder bestimmten Arbeiten am Wohnsitz.

Erfahren Sie mehr über Steuerabzüge.

Quellensteuer oder Steuererklärung?

Löhne und Renten werden direkt vom Arbeitgeber an der Quelle einbehalten. Der Arbeitnehmer erhält lediglich ein steuerfreies Nettoeinkommen, von dem die Steuer auf der Grundlage eines Steuerabzugsformulars abgezogen wurde – siehe unten.

Auch wenn die Steuer an der Quelle einbehalten wird, kann eine jährliche Steuererklärung erforderlich sein, um:

  • Gutschriften oder Abzüge, die nicht an der Quelle berücksichtigt wurden, nachträglich geltend zu machen,
  • zusätzliche Einkünfte (Mieteinnahmen, Dividenden, Kapitalgewinne) anzugeben,
  • die Berechnung der Gesamtsteuer des Haushalts zu optimieren.

Haushalte mit einem steuerpflichtigen Einkommen von mehr als 100.000 Euro pro Jahr oder mit Einkünften aus anderen Quellen als dem beruflichen Einkommen müssen jedes Jahr eine Steuererklärung bei der Steuerbehörde einreichen .

Erfahren Sie mehr über die Einkommensteuererklärung für Privatpersonen in Luxemburg.

Steuerklassen

Die Steuerpflichtigen werden nach ihrer familiären und persönlichen Situation eingestuft:

  • Klasse 1: Alleinstehende, Verwitwete oder Geschiedene ohne unterhaltsberechtigte Kinder
  • Klasse 1a: Alleinstehende oder Witwen/Witwer, die allein leben, über 65 Jahre alt oder behindert sind
  • Klasse 2: Ehepaare oder Partner in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft

Weitere Informationen zur Steuerklasse.

Steuersätze – Wie hoch ist die Einkommensteuer?

Das Einkommensteuersystem in Luxemburg ist progressiv.

Der progressive Einkommensteuersatz variiert zwischen 0 und 42 %. Der höchste Steuersatz in Luxemburg beträgt 42 % und gilt ab 2025 für Einkommen über 234.900 Euro pro Jahr.

Man unterscheidet zwischen dem Grenzsteuersatz, der dem auf die letzte Einkommensstufe angewandten Steuersatz entspricht, und dem Durchschnittssatz, der dem auf Ihr gesamtes Einkommen angewandten Steuersatz entspricht.

Auf der Website des Finanzministeriums finden Sie einen Steuerrechner, mit dem Sie Ihre Steuerlast anhand Ihres Einkommens schätzen können.

Quellensteuerabzug und Steuerabzugsformular

In Luxemburg wird die Einkommensteuer direkt an der Quelle vom Arbeitgeber oder der für Ihre Rente zuständigen Stelle einbehalten.

Jeder Steuerpflichtige erhält eine Steuerkarte, die die Steuerklasse entsprechend seiner familiären und persönlichen Situation festlegt.

Es ist wichtig, diese Karte sofort nach Erhalt an Ihren Arbeitgeber weiterzuleiten, damit die Berechnung der Quellensteuer korrekt erfolgt. Bei einer Änderung Ihrer Situation (Heirat, Geburt, neuer Arbeitsplatz…) muss eine Aktualisierung vorgenommen werden, um den Abzug anzupassen.

Haben Sie eine erste Anstellung in Luxemburg? Dann erhalten Sie die Steuerkarte wie folgt:

  • Wenn Sie in Luxemburg ansässig und steuerpflichtiger Arbeitnehmer sind, erhalten Sie Ihre Steuerkarte direkt, ohne dass Sie etwas unternehmen müssen. In der Tat stellt die Verwaltung für direkte Steuern ( ) die Steuerkarte aus, nachdem Ihr neuer Arbeitgeber Sie bei der CCSS angemeldet hat. Sie erhalten Ihre Steuerkarte innerhalb von maximal 30 Werktagen.
  • Wenn Sie Arbeitnehmer und nicht ansässig (Grenzgänger) sind, müssen Sie Ihren Steuerabzugsbogen bei Arbeitsantritt beantragen. Dazu müssen Sie sich an das RTS-Büro für Nichtansässige in Luxemburg wenden. In den folgenden Jahren erhalten Sie automatisch ein Formular, das Sie ausfüllen müssen, um die nächsten Steuerabzugsbögen zu erhalten.

Steht bei Ihnen bald ein Vorstellungsgespräch oder eine Gehaltsverhandlung an? Verhandeln Sie Ihr Gehalt auf der Grundlage Ihres Nettoeinkommens nach Abzug der zu erwartenden Steuern.

Sonstige Steuern, die Privatpersonen in Luxemburg zu entrichten haben

Verbrauchssteuern auf bestimmte Produkte

Auf eine Reihe von Produkten werden Verbrauchsteuern erhoben. Insbesondere Tabak, Alkohol, Kraftstoff und Heizöl werden beim Kauf besteuert.

Der Händler erhebt diese Steuern bei der Lieferung der verbrauchsteuerpflichtigen Produkte. Diese sind in den angegebenen Preisen enthalten und werden vom Händler an die Verwaltung abgeführt.

Grundsteuer auf Immobilien in Luxemburg

Der Eigentümer von bebauten oder unbebauten Grundstücken muss eine Grundsteuer an die zuständige Gemeindeverwaltung entrichten. Diese ist jährlich bei der Wohnsitzgemeinde zu zahlen.

Die Grundsteuer wird auf der Grundlage des Bebauungswerts des betreffenden Grundstücks berechnet, multipliziert mit einem von jeder Gemeinde festgelegten Steuersatz. Eigentümer ihrer eigenen Wohnung profitieren von einem Freibetrag von 2.000 Euro auf den Bemessungswert.

Hier finden Sie einen Rechner für Ihre Grundsteuer.

Mehrwertsteuer – MwSt.

Die Mehrwertsteuer ist eine Steuer, die auf Waren und Dienstleistungen erhoben wird. Der normale Mehrwertsteuersatz in Luxemburg beträgt 17 %. Bestimmte Waren und Dienstleistungen können jedoch anderen Sätzen unterliegen, wie beispielsweise der ermäßigte Satz von 8 % für bestimmte Lebensmittel und alkoholfreie Getränke. Sogenannte Bedarfsgüter profitieren je nach Art des Produkts von einem niedrigeren Satz.

Es ist der Endverbraucher, der die Mehrwertsteuer auf die von ihm konsumierten Produkte zahlt. Das Unternehmen, das sie einzieht, führt sie anschließend an die Verwaltung ab.
Die Mehrwertsteuer ist im angegebenen Preis enthalten oder muss hinzugerechnet werden, wenn der Preis ohne Steuern (HT) angegeben ist.

Vermögenssteuer in Luxemburg

In Luxemburg gibt es keine Vermögenssteuer für natürliche Personen. Diese Steuer wurde 2006 abgeschafft.

Unternehmen hingegen unterliegen einer Vermögenssteuer. Erfahren Sie mehr über die Unternehmensbesteuerung in Luxemburg.

Um die steuerlichen Auswirkungen besser zu verstehen, bevor Sie sich in Luxemburg niederlassen, lesen Sie unseren Leitfaden mit allem, was Sie über einen Umzug nach Luxemburg wissen müssen.

Vermögensverwaltung und Steueroptimierung in Luxemburg

Luxemburg ist bekannt für seine Vermögensverwaltung. Banken und andere Family Offices bieten eine ganze Reihe von Finanzdienstleistungen und Anlageinstrumenten an, um Ihr Vermögen im Rahmen einer optimalen Steuerplanung zu vermehren.

Vermögende Privatpersonen können so von Lösungen zur Vermögensplanung und -strukturierung profitieren.

Achten Sie jedoch auf die Einhaltung der Steuervorschriften. Sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen müssen ihren Verpflichtungen zur Einkommensteuererklärung in Luxemburg nachkommen und die Abgabefristen einhalten.

Die Nichteinhaltung steuerlicher Verpflichtungen kann zu Strafen und anderen rechtlichen Konsequenzen führen.

Die Hinzuziehung von Steuerexperten oder zugelassenen Buchhaltern gewährleistet die Konformität Ihrer Anlagestrategien und ermöglicht eine Optimierung Ihrer Steuerplanung.

Sie kommen nach Luxemburg? Hier finden Sie einige wichtige Informationen zum Steuerwesen in Luxemburg.

Laurent Ollier

Laurent Ollier

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