Wie erlangt man die luxemburgische Staatsangehörigkeit?
Der Erwerb der luxemburgischen Staatsbürgerschaft durch Einbürgerung verleiht dem Ausländer den Status eines Luxemburgers mit allen damit verbundenen Rechten und Pflichten. Hier erfahren Sie, wie Sie die luxemburgische Staatsbürgerschaft erwerben können.
Der luxemburgische Reisepass – einer der mächtigsten der Welt
Der luxemburgische Reisepass ermöglicht die visumfreie Einreise in über 180 Länder weltweit. Er gilt laut verschiedenen Studien zu diesem Thema als einer der mächtigsten Reisepässe der Welt.
Luxemburg liegt auf dem dritten Platz, hinter Singapur auf dem ersten Platz sowie Japan und Südkorea, die sich den zweiten Platz teilen. Anfang 2026 teilt sich Luxemburg den dritten Platz mit Dänemark, Spanien, Schweden und der Schweiz. Sie liegen vor Frankreich, Finnland, Deutschland, Italien, Österreich, Belgien, Griechenland, Irland, den Niederlanden und Norwegen.
Der luxemburgische Reisepass hat ab Mai 2026 eine Gültigkeitsdauer von 10 Jahren, gegenüber zuvor 5 Jahren.
Gesetz von 2017 über die luxemburgische Einbürgerung
Seit dem 1. April 2017 ermöglicht ein neues Gesetz Personen, die seit mindestens fünf Jahren in Luxemburg ansässig sind, unter bestimmten Voraussetzungen die luxemburgische Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung zu erwerben. Der Antragsteller ist aufgrund des Grundsatzes der doppelten Staatsangehörigkeit nicht verpflichtet, seine ursprüngliche Staatsangehörigkeit aufzugeben.
Tatsächlich erfolgt der Einbürgerungsantrag oft während der Phase der Anpassung oder sogar der Bewältigung des Auswanderungsprozesses.
Wer kann die luxemburgische Staatsangehörigkeit beantragen?
Luxemburgische Staatsangehörigkeit durch Option
Jede in Luxemburg geborene Person, die mindestens 18 Jahre alt ist, erhält automatisch die luxemburgische Staatsangehörigkeit unter folgenden Voraussetzungen:
- sie hat vor Erreichen der Volljährigkeit mindestens fünf aufeinanderfolgende Jahre rechtmäßig in Luxemburg gewohnt und gelebt
- einer ihrer Elternteile hat unmittelbar vor ihrer Geburt mindestens zwölf aufeinanderfolgende Monate in Luxemburg gelebt.
Diese Möglichkeit steht allen Einwohnern offen, unabhängig von ihrem ursprünglichen Status, ob EU-Bürger oder nicht.
Sind diese beiden Voraussetzungen erfüllt, kann ein in Luxemburg geborenes Kind ab dem 12. Lebensjahr die Staatsangehörigkeit erwerben.
Der Erwerb der luxemburgischen Staatsangehörigkeit durch Wahl ist in 10 konkreten Fällen möglich:
- volljährige Person mit einem luxemburgischen Elternteil oder Großelternteil
- Elternteil, dessen minderjähriges Kind luxemburgischer Staatsangehöriger ist
- Person, die mit einem Luxemburger oder einer Luxemburgerin verheiratet ist
- in Luxemburg geborene Person, die älter als 12 Jahre ist
- volljährige Person, die mindestens 7 Jahre lang in Luxemburg zur Schule gegangen ist
- volljährige Person, die seit mehr als 20 Jahren rechtmäßig in Luxemburg wohnt
- volljährige Person, die die Verpflichtungen des Aufnahme- und Integrationsvertrags erfüllt hat
- volljährige Person, die sich vor ihrem 18. Lebensjahr in Luxemburg niedergelassen hat
- volljährige Person mit dem Status eines Staatenlosen, eines Flüchtlings oder einer Person unter subsidiärem Schutz
- Freiwilliger Soldat.
Das Territorialitätsprinzip für die zweite Generation gilt in Luxemburg weiterhin. Ein in Luxemburg geborenes Kind, dessen Eltern oder Adoptiveltern ebenfalls im Großherzogtum geboren sind, erhält automatisch die luxemburgische Staatsangehörigkeit.
Luxemburgische Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung
Zusätzlich zu den oben genannten Fällen der Wiedererlangung der luxemburgischen Staatsangehörigkeit kann jede Person, die die Voraussetzungen für eine Einbürgerung erfüllt, unter folgenden Bedingungen die luxemburgische Staatsangehörigkeit beantragen:
- zum Zeitpunkt der Antragstellung volljährig (über 18 Jahre) sein
- zum Zeitpunkt der Einreichung des Einbürgerungsantrags seit mehr als 5 Jahren rechtmäßig in Luxemburg wohnhaft sein und davon mindestens 1 Jahr ununterbrochen
- die Anforderungen an die Unbescholtenheit erfüllen. Das bedeutet, dass der Antragsteller im Einbürgerungsantrag keine falschen Angaben gemacht, keine wesentlichen Tatsachen verschwiegen oder in irgendeiner Weise betrogen haben darf. Er darf zudem nicht wegen einer Straftat zu einer Freiheitsstrafe von mindestens 12 Monaten oder zu einer Freiheitsstrafe auf Bewährung von mindestens 24 Monaten verurteilt worden sein.
Wie kann man die luxemburgische Staatsbürgerschaft erwerben?
Mindestens 5 Jahre in Luxemburg gewohnt haben
Um die luxemburgische Staatsbürgerschaft zu erhalten, ist Folgendes erforderlich:
- einen Mindestaufenthalt von 5 Jahren in Luxemburg
- das Bestehen von zwei wichtigen Prüfungen:
- einen Sprachtest
- und eine Prüfung über die Kenntnisse der luxemburgischen Kultur und Gepflogenheiten.
Bestehen der Prüfung in luxemburgischer Sprache
Um die luxemburgische Staatsangehörigkeit zu erhalten, muss der Bewerber für die Einbürgerung in Luxemburg die Prüfung zur Bewertung der luxemburgischen Sprache bestanden haben.
Diese Prüfung der luxemburgischen Sprache wird vom Nationalen Sprachinstitut Luxemburg organisiert . Die Prüfung besteht aus zwei getrennten Teilen: mündlicher Ausdruck und Hörverständnis. Diese Prüfungsteile finden an zwei Tagen statt. Der Bewerber muss an beiden Prüfungsteilen teilnehmen.
Prüfung zum mündlichen Ausdruck in Luxemburgisch
Für den Teil „mündlicher Ausdruck“ entspricht das in der Prüfung geforderte Niveau dem Niveau A2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen. Dieses Niveau entspricht der Fähigkeit, ein einfaches Gespräch auf Luxemburgisch zu führen.
Der Kandidat muss in der Lage sein, sich vorzustellen, nach dem Weg zu fragen, in einem Geschäft einzukaufen, sich nach dem Befinden einer Person zu erkundigen usw.
Die Prüfung dauert etwa 15 Minuten, in denen sich der Kandidat vor zwei Prüfern auf Luxemburgisch äußern muss, wobei einer die Rolle des Gesprächsführers und der andere die des Beobachters übernimmt. Die Prüfung besteht aus zwei getrennten Teilen.
Im ersten Teil wählt der Kandidat eines von zwei vorgeschlagenen Themen aus. Er muss die Fragen beantworten, die ihm von einem der Prüfer gestellt werden. Im zweiten Teil wählt der Kandidat eines von drei vorgeschlagenen Bildern aus. Er muss dieses Bild beschreiben.
Prüfung zum Hörverständnis in Luxemburgisch
Für den Test zum Hörverständnis in Luxemburgisch muss der Kandidat ein Niveau B1 nachweisen. Dazu muss der Kandidat in der Lage sein, Themen des Alltags, am Arbeitsplatz, im Freundeskreis, im Radio usw. zu verstehen. Bei dieser etwa 25-minütigen Prüfung hört sich der Kandidat drei verschiedene Texte an. Er muss jedes Mal Multiple-Choice-Fragen beantworten. Die Bewertung erfolgt durch zwei Prüfer.
Der Kandidat muss im mündlichen Ausdruck den Durchschnitt erreichen, um die Sprachprüfung zu bestehen. Erreicht er im mündlichen Ausdruck nicht den Durchschnitt, kann seine Note durch die im Hörverstehen erzielte Note ausgeglichen werden .
Der Kandidat erhält die Testergebnisse etwa zwei Wochen nach der letzten Prüfung per Post.
Die Anmeldegebühren für die Prüfung und die Luxemburgischkurse können vom Staat erstattet werden. Wenn der Kandidat jedoch zu einer der Prüfungen nicht erscheint, muss er die Prüfung wiederholen und die Anmeldegebühren erneut entrichten.
Bestehen der Prüfung „Zusammenleben im Großherzogtum Luxemburg“
Um die Staatsangehörigkeit oder die Einbürgerung zu erhalten, muss der Kandidat zusätzlich zur Sprachprüfung auch ein Zertifikat „Zusammenleben in Luxemburg“ erwerben
Dieses Zertifikat erhält man durch die Teilnahme an den Staatsbürgerkunde-Kursen „Zusammenleben im Großherzogtum Luxemburg“, die vom Dienst für Erwachsenenbildung des Ministeriums für Bildung, Kinder und Jugendorganisiert werden . Die Kurse sind obligatorisch. Am Ende der Kursreihe wird den Teilnehmern eine Bescheinigung über die Teilnahme am Kurs ausgestellt.
Der Kurs „Zusammenleben im Großherzogtum Luxemburg“ besteht aus 3 Modulen mit insgesamt 24 Unterrichtsstunden:
- Die Grundrechte der Bürger (6-stündiges Modul)
- Staatliche und kommunale Institutionen in Luxemburg (12-stündiges Modul)
- Die Geschichte Luxemburgs und die europäische Integration (6-stündiges Modul).
Man kann die Prüfung „Zusammenleben in Luxemburg“ auch ablegen, wenn man sich die verschiedenen Themen selbst angeeignet hat.
Weitere Informationen finden Sie auf der offiziellen Seite des Ministeriums für Bildung, Kinder und Jugend.
Personen, die einen Teil ihrer Schulzeit in Luxemburg absolviert haben
Personen, die mindestens 7 Jahre ihrer Schulzeit im Rahmendes luxemburgischen öffentlichen Bildungswesens absolviert habenoder über eine Aufenthaltsgenehmigung verfügen und seit dem 31. Dezember 1984 in Luxemburg wohnen , sind von den Prüfungsanforderungen in der luxemburgischen Umgangssprache sowie vom Staatsbürgerkundeunterricht befreit.
Wie beantragt man die luxemburgische Staatsangehörigkeit?
Vor Einreichung des Einbürgerungsantrags muss der Antragsteller die Sprachprüfungen bestanden und den Staatsbürgerkundeunterricht absolviert haben (siehe oben).
Der Antragsteller muss einen datierten und unterschriebenen Einbürgerungsantrag an den Justizminister richten.
Bitte beachten Sie, dass alle Unterlagen bei der Gemeinde Ihres Wohnortes einzureichen sind. Die Dokumente müssen alle in einer der Amtssprachen Luxemburgs (Französisch, Deutsch, Luxemburgisch) vorliegen oder von einem vereidigten Übersetzungsbüro übersetzt worden sein.
Weitere Informationen zum Erwerb der luxemburgischen Staatsangehörigkeit
Für alle Anfragen zum Recht auf die luxemburgische Staatsangehörigkeit wenden Sie sich bitte an die Infoline Staatsangehörigkeit des Justizministeriums:
- aus Luxemburg unter der Nummer 8002 1000 (kostenlos) und
- aus dem Ausland unter der Nummer +352 247-885 88.
Die Infoline ist montags bis freitags von 8.30 bis 12.00 Uhr und von 13.30 bis 17.00 Uhr erreichbar.
Unter bestimmten Voraussetzungen können die (begrenzten) Kosten für den Erwerb der luxemburgischen Staatsangehörigkeit erstattet werden. Der Antrag muss beim Justizministerium, Dienststelle für Staatsangehörigkeitsfragen, gestellt werden.
Weitere Informationen zum Thema Integration finden Sie auf unseren Seiten „Integration”.
Die luxemburgische Staatsangehörigkeit verleiht das Recht und die Pflicht, an luxemburgischen Wahlen teilzunehmen.
Das Prinzip der doppelten Staatsangehörigkeit
Seit dem 1. Januar 2009 ist es möglich, die luxemburgische Staatsangehörigkeit zu erwerben und gleichzeitig die ursprüngliche Staatsangehörigkeit beizubehalten. Dies ist das Prinzip der doppelten Staatsangehörigkeit.
Beachten Sie jedoch, dass Luxemburg dieses Prinzip der doppelten Staatsangehörigkeit zwar akzeptiert, dies jedoch nicht in allen Ländern der Fall ist. Es ist möglich, dass das Herkunftsland des Bewerbers um die luxemburgische Staatsangehörigkeit dieses Prinzip nicht anwendet. Der Bewerber muss dies bei den Behörden seines Herkunftslandes überprüfen.
Welche Auswirkungen hat dies auf die demografische Entwicklung Luxemburgs? Unsere Analyse.
Statistiken zu Anträgen auf luxemburgische Staatsangehörigkeit
Das Gesetz von 2017 sowie der Brexit hatten einen nicht unerheblichen Einfluss auf die Anträge auf luxemburgische Staatsbürgerschaft. Im Jahr 2025 erhielten 8.223 Einwohner die luxemburgische Staatsbürgerschaft, davon 15,7 % durch Einbürgerung.
In dieser Reihenfolge sind Portugiesen, Franzosen, Brasilianer und Italiener die Nationalitäten, die am häufigsten die luxemburgische Staatsangehörigkeit beantragen und erhalten.
Seit 2009 war es möglich, die luxemburgische Staatsangehörigkeit zu beantragen , wenn ein Vorfahre am 1. Januar 1900 selbst luxemburgischer Staatsangehöriger war. Dieses Gesetz ist heute nicht mehr in Kraft.
Insgesamt ist daher festzustellen, dass der Anteil der Ausländer an der Gesamtbevölkerung Luxemburgs zurückgeht.
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