Wie kann man die luxemburgische Staatsangehörigkeit erwerben?

Den luxemburgischen Pass beantragen|Gelle fra

Der Erwerb der luxemburgischen Staatsbürgerschaft durch Einbürgerung verleiht dem Ausländer die Eigenschaft eines Luxemburgers mit allen damit verbundenen Rechten und Pflichten. Hier erfahren Sie, wie Sie die luxemburgische Staatsangehörigkeit erwerben können. 

Der luxemburgische Pass, einer der stärksten

Der luxemburgische Reisepass bietet die Möglichkeit, ohne Visum in 187 Länder der Welt zu reisen. Er gilt laut der vom Henley Passport Index durchgeführten Studie als einer der stärksten Pässe der Welt. Luxemburg liegt auf dem dritten Platz, hinter Japan und Singapur ex aequo auf dem ersten Platz, Finnland, Deutschland und Südkorea ex aequo auf dem zweiten Platz.

Gesetz über die luxemburgische Einbürgerung von 2017

Seit dem 1. April 2017 erlaubt ein neues Gesetz Personen, die seit mindestens fünf Jahren in Luxemburg ansässig sind, unter bestimmten Bedingungen die luxemburgische Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung zu erwerben. Der Antragsteller ist aufgrund des Prinzips der doppelten Staatsbürgerschaft nicht verpflichtet, seine ursprüngliche Staatsbürgerschaft aufzugeben.

Seit 2017 ist die im neuen Gesetz vorgesehene Wohnsitzfrist von sieben Jahren auf fünf Jahre gesunken, um die luxemburgische Staatsangehörigkeit beantragen zu können.

Wer kann die luxemburgische Staatsangehörigkeit beantragen?

Optionale luxemburgische Staatsangehörigkeit

Jede in Luxemburg geborene Person ab 18 Jahren erhält unter den folgenden Bedingungen automatisch die luxemburgische Staatsangehörigkeit: 

  • sie vor ihrer Volljährigkeit seit mindestens fünf aufeinanderfolgenden Jahren regelmäßig in Luxemburg wohnhaft war und dort gelebt hat
  • Ein Elternteil hat mindestens zwölf aufeinanderfolgende Monate unmittelbar vor seiner Geburt in Luxemburg gelebt.

Wenn diese beiden Bedingungen erfüllt sind, kann ein in Luxemburg geborenes Kind ab dem Alter von 12 Jahren die Staatsangehörigkeit erhalten.

Der Erwerb der luxemburgischen Staatsangehörigkeit durch Option ist in 10 bestimmten Fällen möglich: 

  • volljährige Person mit einem luxemburgischen Elternteil oder Großelternteil
  • Elternteil, dessen minderjähriges Kind luxemburgischer Staatsbürger ist
  • Person, die mit einem/einer Luxemburger/in verheiratet ist
  • in Luxemburg geborene Person über 12 Jahre alt
  • Volljährige Person, die mindestens 7 Jahre Schulbildung in Luxemburg absolviert hat.
  • volljährige Person, die seit mehr als 20 Jahren regelmäßig in Luxemburg wohnt
  • volljährige Person, die die Verpflichtungen aus dem Aufnahme- und Integrationsvertrag eingehalten hat
  • volljährige Person, die sich vor ihrem 18. Lebensjahr in Luxemburg niedergelassen hat
  • volljährige Person, die als Staatenloser, Flüchtling oder unter subsidiärem Schutz steht
  • freiwilliger Soldat.

Das Bodenrecht der zweiten Generation bleibt in Luxemburg in Kraft. Ein in Luxemburg geborenes Kind, bei dem ein Elternteil oder Adoptivelternteil ebenfalls im Großherzogtum geboren wurde, erhält automatisch die luxemburgische Staatsangehörigkeit.

Luxemburgische Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung

Zusätzlich zu den oben genannten Fällen der Wiedererlangung der luxemburgischen Staatsangehörigkeit kann jede Person, die die Voraussetzungen für eine Einbürgerung erfüllt, die luxemburgische Staatsangehörigkeit unter folgenden Bedingungen beantragen:

  • zum Zeitpunkt der Antragstellung volljährig (über 18 Jahre) sein
  • sich zum Zeitpunkt der Einreichung des Einbürgerungsantrags seit mehr als fünf Jahren rechtmäßig und mindestens ein Jahr lang ununterbrochen in Luxemburg aufgehalten haben
  • die Anforderungen an die Ehrenhaftigkeit erfüllen. Das bedeutet, dass der Antragsteller im Einbürgerungsantrag keine falschen Angaben gemacht, wichtige Tatsachen verschwiegen oder in irgendeiner Weise betrogen haben darf. Außerdem darf er nicht zu einer Kriminalstrafe oder einer Haftstrafe von 12 Monaten oder mehr oder einer Bewährungsstrafe von 24 Monaten oder mehr verurteilt worden sein.

Hier finden Sie unseren Verwaltungsleitfaden für Luxemburg

Bedingungen für die luxemburgische Einbürgerung

Mindestens 5 Jahre in Luxemburg gewohnt haben

Um die luxemburgische Einbürgerung zu erhalten, müssen Sie außerdem mindestens fünf Jahre in Luxemburg gelebt haben und zwei große Tests bestehen: einen Sprachtest und einen Test über die Kenntnis der luxemburgischen Kultur und Gepflogenheiten.

Bestehen des luxemburgischen Sprachtests

Um die luxemburgische Staatsangehörigkeit zu erhalten, muss der Kandidat für die luxemburgische Einbürgerung den Test zur Beurteilung der luxemburgischen Sprache bestanden haben.

Diese Prüfung in der luxemburgischen Sprache wird vom Institut National des Langues du Luxembourg organisiert. Die Prüfung besteht aus 2 verschiedenen Prüfungen: mündlicher Ausdruck und Hörverständnis. Diese Prüfungen finden an 2 Tagen statt. Der Bewerber muss an beiden Prüfungen teilnehmen.

Prüfung des mündlichen Ausdrucks auf Luxemburgisch

Für den mündlichen Teil ist das für die Prüfung erforderliche Niveau A2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Fremdsprachen. Dieses Niveau entspricht der Fähigkeit, ein grundlegendes Gespräch in der luxemburgischen Sprache zu führen.

Der Prüfling muss in der Lage sein, sich vorzustellen, nach dem Weg zu fragen, in einem Geschäft einzukaufen, nach jemandem zu fragen usw.
Die Prüfung dauert etwa 15 Minuten, in denen der Prüfling vor zwei Prüfern, von denen einer moderiert und der andere beobachtet, in luxemburgischer Sprache sprechen muss. Die Prüfung besteht aus zwei verschiedenen Teilen.
Im ersten Teil wählt der Kandidat ein Thema aus zwei vorgegebenen Themen aus. Er muss Fragen beantworten, die von einem der Prüfer gestellt werden. Im zweiten Teil wählt der Kandidat eines von drei Bildern aus. Sie müssen dieses Bild beschreiben.

Prüfung zum Hörverständnis des Luxemburgischen

Für den Test zum Hörverständnis der luxemburgischen Sprache muss der Bewerber das Niveau B1 nachweisen. Dazu muss der Prüfling in der Lage sein, Themen des täglichen Lebens, bei der Arbeit, unter Freunden, im Radio usw. zu verstehen. In der Prüfung, die etwa 25 Minuten dauert, hört der Kandidat drei verschiedene Texte. Jedes Mal muss er Multiple-Choice-Fragen beantworten. Die Korrektur wird von zwei Prüfern vorgenommen.

Der Kandidat muss in der Prüfung zum mündlichen Ausdruck den Durchschnitt erreichen, um die Sprachprüfung zu bestehen. Wenn er in der mündlichen Prüfung nicht den Durchschnitt erreicht, kann seine Note durch die Note ausgeglichen werden, die er in der Prüfung zum Hörverständnis erhalten hat.

Die Testergebnisse werden dem Bewerber etwa zwei Wochen nach der letzten Prüfung per Post zugesandt.

Die Anmeldegebühren für die Prüfung und die Sprachkurse in Luxemburg können vom Staat zurückerstattet werden. Wenn der Bewerber jedoch an einer der beiden Prüfungen nicht teilnimmt, muss er sich erneut bewerben und die Anmeldegebühren erneut bezahlen.

Bestehen der Prüfung "Zusammenleben im Großherzogtum Luxemburg".

Um die Staatsangehörigkeit oder Einbürgerung zu erhalten, muss der Bewerber zusätzlich zum Sprachtest auch eine Zertifizierung "Zusammenleben in Luxemburg" erwerben.

Diese Zertifizierung erhält man durch die Teilnahme an den Kursen zur Staatsbürgerkunde "Zusammenleben im Großherzogtum Luxemburg", die von der Abteilung für Erwachsenenbildung des Ministeriums für Erziehung, Kinder und Jugend organisiert werden. Die Kurse sind verpflichtend. Am Ende des Kurses wird den Teilnehmern ein Zertifikat ausgehändigt, das die Teilnahme am Kurs sanktioniert.

Der Kurs "Zusammenleben im Großherzogtum Luxemburg" besteht aus 3 Modulen mit insgesamt 24 Unterrichtsstunden:

  1. Grundlegende Bürgerrechte (Modul von 6 Stunden)
  2. Die staatlichen und kommunalen Institutionen Luxemburgs (Modul von 12 Stunden)
  3. Die Geschichte Luxemburgs und die europäische Integration (6-stündiges Modul).

Man kann die Prüfung "Vivre ensemble au Luxembourg" auch ablegen, indem man die verschiedenen Themen selbst über die Website Vivre ensemble au Grand Duché gelernt hat.

Personen, die einen Teil ihrer Schulbildung in Luxemburg absolviert haben

Personen, die mindestens sieben Schuljahre im Rahmen desöffentlichen luxemburgischen Schulwesens absolviert haben oder über eine Aufenthaltsgenehmigung verfügen und seit dem 31. Dezember 1984 in Luxemburg ansässig sind, sind von der Prüfung der gesprochenen luxemburgischen Sprache und den Kursen in Staatsbürgerkunde befreit,

Zugang zu den Formularen für die Anmeldung zum Kurs Zusammenleben im Großherzogtum Luxemburg 

Wie beantrage ich die luxemburgische Staatsangehörigkeit?

Bevor Sie das Antragsformular für die Einbürgerung einreichen, müssen Sie die Sprachprüfungen bestanden und an den Kursen zur Staatsbürgerkunde teilgenommen haben (siehe oben).

Der Bewerber muss einen datierten und unterschriebenen Antrag auf Einbürgerung an den Justizminister richten.

Achtung: Alle Unterlagen müssen bei der Gemeinde des eigenen Wohnortes eingereicht werden.

Für Informationen über das Recht auf die luxemburgische Staatsangehörigkeit wenden Sie sich bitte an die Infoline Nationalität des Justizministeriums :

  • aus Luxemburg die Nummer 8002 1000 (gebührenfrei), und,
  • aus dem Ausland die Nummer +352 247-885 88.

Die Infoline ist von Montag bis Freitag von 8.30 bis 12.00 Uhr und von 13.30 bis 17.00 Uhr erreichbar.

Unter bestimmten Bedingungen können die Kosten (bis zu einem bestimmten Höchstbetrag) für den Erwerb der luxemburgischen Staatsangehörigkeit erstattet werden. Der Antrag muss beim Justizministerium, Service de l'Indigénat, gestellt werden.

Für weitere Themen im Zusammenhang mit Integration besuchen Sie unsere Seiten "Integration".

Die luxemburgische Staatsangehörigkeit verleiht das Recht und die Pflicht, an den luxemburgischen Wahlen teilzunehmen.

Das Prinzip der doppelten Staatsbürgerschaft

Seit dem 1. Januar 2009 ist es möglich, die luxemburgische Staatsangehörigkeit zu erwerben und gleichzeitig die ursprüngliche Staatsangehörigkeit beizubehalten. Dies ist das Prinzip der doppelten Staatsbürgerschaft.

Achtung: Auch wenn Luxemburg das Prinzip der doppelten Staatsbürgerschaft akzeptiert, ist dies nicht in allen Ländern der Fall. Es ist möglich, dass das Herkunftsland des Bewerbers, der die luxemburgische Staatsangehörigkeit erwerben möchte, dieses Prinzip nicht anwendet. Dies muss der Bewerber mit den Behörden klären, deren Staatsangehörigkeit er bereits besitzt.

Statistik über die Beantragung der luxemburgischen Staatsangehörigkeit

Das Gesetz von 2017 sowie der Brexit hatten einen nicht unerheblichen Einfluss auf die Anträge auf die luxemburgische Staatsangehörigkeit. Im Jahr 2019 wurden wie im Jahr 2018 jährlich mehr als 11.000 Anträge bearbeitet, gegenüber etwas mehr als 9.000 im Jahr 2017. Im Jahr 2020 profitierten fast 9.400 Personen von der luxemburgischen Staatsangehörigkeit, 6.800 im Jahr 2021 und fast 10.500 im Jahr 2022. 

Die Brasilianer waren die ersten Nutznießer, da sie bis 2022 3.275 Mal die luxemburgische Staatsangehörigkeit erhielten. Die Portugiesen waren mit 1.227 neuen luxemburgischen Staatsbürgern die zweitgrößten Nutznießer. Die Franzosen waren die drittgrößten Nutznießer mit fast 1.191 neuen luxemburgischen Staatsbürgern.

Einige profitierten übrigens von dem 2009 eingeführten Gesetz, das es ermöglicht, die Staatsangehörigkeit zu erhalten, wenn ein Vorfahre am 1. Januar 1900 selbst Luxemburger war

Insgesamt und als Folge davon ist festzustellen, dass der Anteil der Ausländer an der gesamten in Luxemburg ansässigen Bevölkerung abnimmt.

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