Warum ist eine zusätzliche Gesundheitsversorgung sinnvoll?

Fabia Secci CMCM

Sie ziehen nach Luxemburg und fragen sich, ob es sinnvoll ist, eine Zusatzkrankenversicherung abzuschließen? Wie funktioniert das luxemburgische Gesundheitssystem, insbesondere in Bezug auf die Kostenerstattung?

In diesem Artikel gehen wir auf all diese Fragen ein, um Ihnen eine Antwort auf Ihre Fragen zu geben. Zu diesem Zweck haben wir Fabio Secci, Generaldirektor der CMCM, einer seit 1956 in Luxemburg ansässigen Krankenkasse auf Gegenseitigkeit, befragt.

Gute Gesundheitsversorgung in Luxemburg, aber ausreichend?

Ein hochwertiges Gesundheitssystem in Luxemburg

Zunächst einmal kann das luxemburgische Gesundheitssystem als Qualitätssystem bezeichnet werden. Tatsächlich ist der Zugang zur medizinischen Versorgung dank einer großen Anzahl von Allgemein- und Fachärzten einfach. Außerdem ist das Niveau der Kostenerstattung für medizinische Leistungen im Allgemeinen für die meisten medizinischen Behandlungen recht ordentlich.

Das luxemburgische Gesundheitssystem wird nämlich durch das Centre Commun de la Sécurité Sociale und die CNS für den Privatsektor geregelt. De facto sind die Sozialbeiträge zum Gesundheitssystem für alle Arbeitnehmer und Selbstständigen in Luxemburg obligatorisch.

Folglich ist das System der CNS zur Erstattung medizinischer Kosten sehr effizient. Es deckt beispielsweise 80 bis 90 % der Kosten bei einem Allgemeinmediziner ab. Dies gilt auch für die Erstattung von Arztkosten bei bestimmten Fachärzten, umso mehr, wenn man eine ärztliche Verschreibung erhält. Außerdem werden die medizinischen Ausgaben für einen Minderjährigen unter 16 Jahren zu 100 % erstattet!

Bestimmte Gesundheitskosten bleiben von den Patienten selbst zu tragen

Doch auch wenn das luxemburgische Gesundheitssystem aufgrund seines eigenverantwortlichen Charakters effizient ist, ist es nicht völlig ausreichend. Trotz der Pflichtbeiträge im Gesundheitssystem werden bestimmte medizinische Ausgaben nicht von der CNS gedeckt. Die Kosten für medizinische Leistungen sind in Luxemburg hoch.

Ein verantwortungsbewusstes luxemburgisches Gesundheitssystem

Eine unzureichende Abdeckung der Gesundheitsversorgung durch die CNS

Denn während medizinische Leistungen im Großen und Ganzen zumindest teilweise übernommen werden, erstattet die CNS bestimmte medizinische Ausgaben nur sehr wenig oder gar nicht. Dies gilt insbesondere für Zahnarztkosten oder Ausgaben im Zusammenhang mit dem Sehvermögen.

Außerdem werden im Bereich der Krankenhauskosten nicht alle Ausgaben von der CNS übernommen. Wenn der Krankenhausaufenthalt in einem Mehrbettzimmer erfolgt, können bis zu 90 % der Krankenhauskosten erstattet werden. Bei einem Einbettzimmer ist dies jedoch nicht der Fall.

Stärkung der Patientenverantwortung

Der Wunsch, die Kosten für medizinische Versorgung nicht vollständig zu erstatten, findet seinen Grund in der Eigenverantwortung der Patienten. Denn die Notwendigkeit einer medizinischen Versorgung kann in manchen Fällen das Ergebnis einer gewissen Nachlässigkeit in unserem Umgang mit der Gesundheit sein.

Außerdem ist es bei der Annäherung an die luxemburgische Mentalität wichtig zu verstehen, dass nichts kostenlos ist. In Luxemburg müssen die Patienten, anders als in einigen Ländern wie z. B. Frankreich, ihre medizinischen Kosten im Voraus bezahlen. Denn die Pflege ist eine Last oder eine Ausgabe, die von der Allgemeinheit getragen wird. Die Inanspruchnahme von Pflegeleistungen ist das Ergebnis einer kollektiven Anstrengung und der Solidarität. Jeder muss sich dessen also bewusst sein und zur Aufrechterhaltung des Gesundheitssystems beitragen.

Konkret: Wie sieht es in Luxemburg mit dem Gesundheitssystem aus?

Ein nicht optimales Gesamtsystem für die Krankenhausversorgung

Krankenhausaufenthalt im Zimmer erster Klasse und Erstattung der Behandlungskosten

In Luxemburg haben Sie bei einem Krankenhausaufenthalt Anspruch auf ein Einbettzimmer. Man spricht dann von einem Zimmer erster Klasse.

Bei einem Krankenhausaufenthalt in der ersten Klasse kann der endgültige Krankenhaustarif um bis zu 70 % über dem von der CNS vorgeschriebenen allgemeinen Tarif liegen. Dies liegt daran, dass die Kosten für ein Einzelzimmer höher sind als der Preis für ein Mehrbettzimmer. Darüber hinaus sind auch die medizinischen Kosten im Zusammenhang mit dem Krankenhausaufenthalt von dem Aufschlag für die erste Klasse betroffen.

Die CNS deckt jedoch weder den Preisunterschied zwischen einem Krankenhausaufenthalt in der ersten und zweiten Klasse noch die zusätzlichen medizinischen Kosten, die durch diese Wahl entstehen. Diese Kosten müssen vom Patienten selbst getragen werden.

Entwicklung von "First Class"-Krankenhausangeboten

Bisher gibt es in Luxemburg nur wenige Einzelzimmer. Häufig werden sie von den Krankenhäusern für längere Krankenhausaufenthalte reserviert. Und in der Regel gibt es mehr Anfragen, als erfüllt werden.

« Mais les projets de développement des hôpitaux et des cliniques seront très orientés vers la création de chambres individuelles. L’objectif à long terme est de proposer 80 % de chambres individuelles » affirme Monsieur Secci, dirigeant de la complémentaire santé mutualiste CMCM. Die Gesetzgebung wird diese Entwicklung aufmerksam verfolgen. Nicht alle Einzelzimmer werden als Zimmer erster Klasse behandelt werden können. Eine Quote wurde noch nicht festgelegt, aber das derzeitige Verhältnis könnte eingehalten werden.

Darüber hinaus sollen für diese Art von Leistung auch kostenpflichtige Zusatzleistungen wie Mahlzeiten à la carte oder Pay-TV eingeführt werden. Auch diese Kosten werden dem Patienten überlassen.

Deckung von Abweichungen bei den Krankenhaustarifen der ersten Klasse

Außerdem kann es sein, dass Sie am Tag Ihres Krankenhausaufenthalts in einem Einzelzimmer, der sogenannten ersten Klasse, untergebracht werden, weil kein Gemeinschaftszimmer zur Verfügung steht. Außerdem kann Ihre Krankheit ansteckend sein, sodass Sie in einem Einzelzimmer isoliert werden müssen. In dem einen oder anderen Fall kann es kompliziert sein, einen Aufpreis zum allgemeinen Krankenhaustarif zu zahlen.

Pour un court séjour et dans le cadre d’une intervention bénigne, opter pour une chambre seule, n’est pas « impératif ». Mais dans le cadre d’un séjour long et/ou d’une intervention nécessitant beaucoup de repos, cette option de première classe n’est pas un luxe.

Die Krankenkasse CMCM und sogar einige Zusatzversicherungen decken diese Differenz bei den Krankenhaustarifen durch verschiedene Versicherungsangebote ab.

Ein etwas unflexibles Gesundheitssystem mit Behandlungen im Ausland

Bei der medizinischen Versorgung im Ausland muss zwischen zwei Arten unterschieden werden.

Mangel an Spezialisten in Luxemburg, die sich mit dem Problem befassen können

Wenn der Patient sich im Ausland behandeln lässt, muss er vorher die Zustimmung der CNS zur Übernahme der Kosten für die in Luxemburg nicht angebotenen Behandlungen einholen. Hierzu muss er das Formular S2 ausfüllen. Diese im Ausland durchgeführten medizinischen Kosten werden jedoch nicht vollständig von der CNS übernommen. Stattdessen können die CMCM und einige Zusatzversicherungen die Differenz je nach ihrem Angebot erstatten.

Pflegeangebote in Luxemburg vorhanden, aber weniger komfortabel

In Fällen, in denen die medizinische Versorgung in Luxemburg zwar angeboten wird, die Praktiken aber weniger komfortabel sind als im Ausland, wird die CNS nur einen Teil der Kosten erstatten. Die CNS übernimmt 80 % der Kosten, die den Kosten einer Operation in Luxemburg entsprechen. Wenn die Kosten für eine Operation im Ausland höher sind als die Kosten für eine Operation in Luxemburg, müssen Sie die Differenz selbst tragen.

Es ist daher wichtig, die Angebote der Zusatzversicherungen, darunter auch der CMCM, genau zu vergleichen, um zu erfahren, welche Höchstgrenzen bei der Erstattung von Behandlungen im Ausland angewandt werden.

Unzureichende Deckung für Zahn- und Augenbehandlungen

Darüber hinaus können Zahn- und Augenbehandlungen ein großes Budget darstellen. Diese Kosten werden von der CNS nicht oder nur unzureichend berücksichtigt. Daher ist es wichtig, sich für eine zusätzliche Versicherung auf Gegenseitigkeit zu entscheiden.

Unangepasste Erstattung von Zahnbehandlungen durch die CNS

Die Zahnmedizin in Luxemburg kennt ein Problem, das aus der Vergangenheit stammt. Das allgemeine System der CNS ist nicht mehr zeitgemäß.

Die luxemburgische Nomenklatur für zahnärztliche Behandlungen ist nämlich sehr alt. Aus diesem Grund sind viele der heutigen Leistungen nicht aufgeführt. Und immer mehr Leistungen werden nicht von der CNS übernommen.

Dies ist zum Beispiel bei Implantaten der Fall. Bei dieser heute sehr gängigen Praxis wird anstelle eines ursprünglichen Zahns, der entfernt werden musste, eine Krone eingeschraubt. Die Preise sind heute völlig frei. De facto können zwischen den einzelnen Zahnärzten erhebliche Unterschiede festgestellt werden. Daher ist es wichtig, eine gute Zusatzkrankenversicherung zu haben.

Erstattung der Kosten für augenbezogene Behandlungen durch Zusatzversicherungen

Das allgemeine luxemburgische System der CNS erstattet nur sehr wenig für Behandlungen, die mit dem Sehen zusammenhängen. Beispielsweise können Brillengestelle nur alle drei Jahre erstattet werden. Gläser können unter bestimmten Bedingungen jedes Jahr übernommen werden.

Darüber hinaus akzeptiert die CNS relativ dünne Gläser nur bei sehr starken Korrekturen (über 7). Nur in diesem Fall werden diese dünnen Gläser zu 80 % erstattet. Unterhalb dieses Korrektionsniveaus müssen Sie sich jedoch für "ziemlich dicke" und damit wenig ästhetische Gläser entscheiden, um auf eine teilweise Erstattung hoffen zu können. Heutzutage ist Ästhetik jedoch wichtig. Sie sollten daher in der Lage sein, Ihre Wahl auf relativ dünne Gläser zu treffen, auch wenn diese nicht von der CNS erstattet werden.

Ebenso wird die CNS nicht die Kosten für eine Augenoperation übernehmen, um auf eine Brille verzichten zu können.

Dank ihrer Option "Denta&Optiplus" erstattet die CMCM jedoch zusätzlich einen Teil dieser Kosten. Im Falle einer refraktiven Operation erstattet die CMCM beispielsweise bis zu 1000 € pro Auge und es wird ein Drittzahlerverfahren angewendet.

Abschließend unsere Tipps für einen guten Krankenversicherungsschutz

Das luxemburgische Gesundheitssystem ist ein gutes Gesundheitssystem. Es ist jedoch in gewisser Weise sehr konservativ geblieben. Immer mehr Leistungen werden nicht erstattet.

Für eine gute Absicherung Ihrer Gesundheitsversorgung empfehlen wir Ihnen :

  • Vergleichen Sie bei Zahnbehandlungen 2 oder 3 Zahnärzte, wenn es sich um teure Behandlungen handelt (Zahnspange, Implantate...).
  • Schließen Sie eine Zusatzversicherung ab, wenn Sie der Meinung sind, dass das Gesundheitsbudget in Ihrem Haushalt eine große Rolle spielt.
  • Fragen Sie Ihren Arbeitgeber, ob Sie bereits eine Krankenversicherung im Rahmen eines Gruppenvertrags haben.
  • Vergleichen Sie die Angebote der Krankenkassen genau, um das beste Preis-Leistungs-Verhältnis zu ermitteln.
  • Informieren Sie sich über das Angebot der CMCM, die die Gesundheit von über 280 000 Mitgliedern abdeckt und ein sehr attraktives Tarifangebot bietet.

Die CMCM verlangt keine medizinischen Unterlagen und nimmt jeden auf. Ob gesund, krank, alt oder jung - jeder ist bei der CMCM willkommen.

Der Beitrag ist familienfreundlich. Die ganze Familie ist systematisch versichert, im Gegensatz zu anderen Versicherungsgesellschaften.

Eine weltweite Hilfeleistung im Ausland ist bereits im CMCM-Basistarif enthalten. Die CMCM übernimmt alle Rückführungskosten sowie die Kosten für einen Krankenhausaufenthalt im Ausland bis zu 100.000 Euro. Außerdem ist eine Option für die Stornierung von Reisen aufgrund von Krankheit bis zu 1.500 Euro pro Mitglied enthalten.

Außerdem bietet die CMCM jungen, alleinstehenden Personen unter 30 Jahren eine Ermäßigung von 10 %.

Mehr über die Kostenerstattung für Gesundheitsleistungen in Luxemburg

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