Recht auf Stimmabgabe bei Wahlen

Wahlrecht und Wahlen in Luxemburg

In Luxemburg ist die Stimmabgabe bei Wahlen ein Recht, aber auch eine Pflicht für die Bürger. Hier finden Sie alle notwendigen Informationen über :

  • das Prinzip der Abstimmung in Luxemburg
  • die verschiedenen Wahlen, bei denen ein Bürger wählen oder als Kandidat teilnehmen kann
  • wie man sich in die Wählerlisten einträgt
  • wie die Wahlen in Luxemburg ablaufen: Kommunalwahlen, Parlamentswahlen, Europawahlen, Gewerkschaftswahlen.

Allgemeine Grundsätze der Wahlen in Luxemburg

Wählen in Luxemburg: ein Recht, aber auch eine Pflicht

Bürgerinnen und Bürger mit luxemburgischer Staatsangehörigkeit sind ab 18 Jahren wahlberechtigt. Sie werden von Amts wegen in die Wählerlisten eingetragen.

In Luxemburg ist die Stimmabgabe bei Wahlen obligatorisch, wenn man in die Wählerlisten eingetragen ist. Bei Nichtteilnahme können Strafen von 100 bis 1.000 Euro Bußgeld für den widerspenstigen Bürger verhängt werden. Nur in wenigen Fällen kann die Teilnahme entschuldigt werden. Dies gilt insbesondere für Wähler über 75 Jahre oder Personen, die aus beruflichen Gründen nicht wählen können.

In Ausnahmefällen kann die Briefwahl zugelassen werden. Die Stimmabgabe durch einen Stellvertreter ist hingegen nicht erlaubt.

Eintragung / Streichung aus den Wählerlisten

Die Eintragung in die Wählerlisten muss spätestens am 55. Tag vor dem Wahltag erfolgen.

Diese Anmeldung kann über myguichet.lu oder direkt bei ihrer Gemeindeverwaltung unter Vorlage eines gültigen Identitätsdokuments erfolgen.

Die Eintragung in die Wählerlisten ist dauerhaft. Sie muss nicht erneuert werden. Bei einem Umzug in eine andere Gemeinde wird die Eintragung in die Wählerlisten automatisch übertragen.

Wenn ein Wähler aus dem Wählerverzeichnis gestrichen werden möchte, muss er einen schriftlichen Antrag beim Schöffenkollegium stellen und eine Kopie seines Personalausweises beifügen.

Haben Sie noch andere administrative Aufgaben in Luxemburg zu erledigen? Sehen Sie sich unseren Verwaltungsleitfaden an

Geheime Wahlen auf der Grundlage eines einzigen Wahlgangs

Die Wahlen in Luxemburg finden in einem einzigen Wahlgang statt und sind geheim. Die Wähler gehen in eine Wahlkabine und kreuzen die Kästchen der Kandidaten an, die sie auf ihrem Stimmzettel ausgewählt haben. Anschließend werfen sie den zusammengefalteten Stimmzettel unter der Aufsicht von engagierten Beamten in eine Wahlurne.

Am Ende der Abstimmung werden die in der Wahlurne befindlichen Stimmzettel ausgezählt. Alle Stimmen werden ausgezählt, Büro für Büro. Wenn am Ende der Auszählung keine Partei die absolute Mehrheit für die Bildung einer Regierung oder eines Stadtrats erreicht hat, kommen die verschiedenen Parteien zu Verhandlungen zusammen. Sie bilden dann eine Koalitionsregierung oder einen Stadtrat . Gemeinsam wird ein Programm für die kommende Amtszeit festgelegt. Die Ämter werden unter den verschiedenen politischen Parteien der Koalition aufgeteilt.

Die luxemburgischen Kommunalwahlen

Die Kommunalwahlen finden in Luxemburg alle sechs Jahre statt. Die letzten Kommunalwahlen fanden am 11. Juni 2023 statt. Zum ersten Mal war die gesamte Wohnbevölkerung zur Teilnahme an ihren Wahlen eingeladen, unabhängig von der Dauer ihres Wohnsitzes.

Bei den Kommunalwahlen werden die Gemeinderäte gewählt.

Wer wählt bei Kommunalwahlen?

Um bei den KOMMUNALWAHLEN wählen zu können, muss der Wähler :

  • das 18. Lebensjahr vollendet haben*,
  • mindestens 55 Tage vor der Wahl in das Wählerverzeichnis eingetragen sein,
  • die bürgerlichen Ehrenrechte besitzen und im Aufenthaltsstaat oder im Herkunftsstaat nicht des Wahlrechts verlustig gegangen sein,
  • luxemburgisch oder nicht-luxemburgisch sein,
  • im Großherzogtum in der Gemeinde, in der er wählen möchte, wohnhaft sein, ohne Beschränkung der Dauer seines Wohnsitzes in Luxemburg.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website "jepeuxvoter.lu".

Prinzip der Kommunalwahlen in Luxemburg

Die Kommunalwahlen finden alle sechs Jahre statt. Sie dienen dazu, die Vertreter in jeder Gemeinde in Luxemburg zu wählen: den Bürgermeister, seine Schöffen und den Gemeinderat.

Ein nicht-luxemburgischer Einwohner kann bei den Kommunalwahlen an seinem Wohnort kandidieren. Er muss seit mindestens sechs Monaten in der genannten Gemeinde und seit mindestens fünf Jahren in Luxemburg ansässig sein. Das letzte Jahr muss ununterbrochen sein. Die Kandidatur muss mindestens 60 Tage vor der Wahl geäußert werden.

Ablauf der Kommunalwahlen in Luxemburg

Die Einladung zum Wahllokal wird den Wählern mindestens acht Tage vor dem Wahltag zugesandt. Der Wähler muss sich am Wahltag mit seinem Ausweis in das angegebene Wahllokal begeben.

Die Wahlen werden in Gemeinden mit weniger als 3.000 Einwohnern nach dem Prinzip der relativen Mehrheit und in Gemeinden mit mehr als 3.000 Einwohnern nach dem Verhältniswahlrecht durchgeführt.

Jeder Wähler verfügt über eine Anzahl von Stimmen, die der Anzahl der zu besetzenden Sitze im Gemeinderat entspricht. Er kann sich dafür entscheiden, für eine ganze Liste zu stimmen oder seine Stimmen auf die verschiedenen Kandidaten zu verteilen. Er kann sich sogar dafür entscheiden, dem einen oder anderen Kandidaten 2 Stimmen zu geben, wobei seine Gesamtstimmenzahl jedoch nicht überschritten werden darf.

Um seine Stimme abzugeben, kreuzt er die entsprechenden Kästchen auf dem Stimmzettel an.

Die Parlamentswahlen in Luxemburg

Die Parlamentswahlen finden in Luxemburg alle fünf Jahre statt. Dabei werden die 60 Abgeordneten gewählt, die die Abgeordnetenkammer bilden. Nach der Wahl wird eine neue Regierung gebildet, die das Votum der Wähler widerspiegelt.

Die letzten Parlamentswahlen fanden am Sonntag, den 8. Oktober 2023 statt.

Wer darf bei den Parlamentswahlen wählen?

Um bei den Parlamentswahlen wählen zu können, muss der Wähler :

Alle luxemburgischen Wähler, die in den Wählerlisten eingetragen sind, sind aufgerufen, ihre Stimme bei den Parlamentswahlen abzugeben.

Wie wählt man bei den Parlamentswahlen?

Für die Wahlen der Abgeordneten wird das Land in vier Wahlkreise aufgeteilt: das Zentrum, das von 21 Abgeordneten vertreten wird, der Süden mit 23 Abgeordneten, der Norden mit 9 Abgeordneten und der Osten mit 7 Abgeordneten.

Jeder Wähler verfügt über eine maximale Anzahl von Stimmen, die der Anzahl der Abgeordneten in seinem Wahlkreis entspricht. Er kann seine Stimmen nach mehreren Möglichkeiten verteilen:

  • für eine ganze Liste stimmen, die eine einzige politische Partei vertritt(siehe die Liste der wichtigsten politischen Parteien in Luxemburg), dann genügt es, auf dem Stimmzettel das Kästchen über der gewählten Liste anzukreuzen.
  • seine Stimmen namentlich auf mehrere Kandidaten verteilen, auch wenn diese verschiedenen politischen Parteien angehören. Sie müssen dann das Kästchen vor dem Namen des gewählten Kandidaten ankreuzen. Sie können einem oder mehreren Kandidaten einen Vorteil verschaffen, indem Sie ihm/ihr maximal 2 Stimmen geben. Sie müssen dann die beiden Kästchen vor dem Namen des Kandidaten ankreuzen. Achten Sie darauf, dass Sie die Gesamtzahl der Ihnen zustehenden Stimmen nicht überschreiten: 23 für die Region Süd, 21 für die Region Mitte, 9 für die Region Nord und 7 für die Region Ost.

Die Einladungen zu den Parlamentswahlen werden mindestens 5 Tage im Voraus verschickt. Der Wähler begibt sich mit seinem Ausweis in das angegebene Wahllokal.

Die Europawahlen in Luxemburg

Bei den Europawahlen wählen die europäischen Bürger ihre Vertreter für das Europäische Parlament für die nächsten 5 Jahre.
Derzeit hat die DP 2 Sitze, die CSV 2 Sitze, dei Greng 1 Sitz und die LSAP 1 Sitz. Erfahren Sie mehr über den Platz der Europäischen Union in Luxemburg.

Die nächsten Europawahlen finden am 9. Juni 2024 statt.

Eintragung in die europäischen Wählerlisten

Da in Luxemburg Wahlpflicht besteht, werden Luxemburger von Amts wegen in die Wählerlisten eingetragen.

Einwohner, die aus einem anderen europäischen Land stammen und eine andere als die luxemburgische Staatsangehörigkeit besitzen, müssen sich in die lokalen Wählerlisten eintragen lassen, um für die luxemburgischen Abgeordneten stimmen zu können.

Diese Registrierung erfolgt bei der Gemeinde, in der sie wohnen, oder über MyGuichet.lu.
Die Wähler können sich auch in die Listen des nationalen Konsulats eintragen lassen, um für die Abgeordneten ihres Heimatlandes zu stimmen. Achtung: Man kann nicht gleichzeitig für die Abgeordneten des Europäischen Parlaments und für die Abgeordneten seines Heimatlandes stimmen. Die Wähler müssen sich entscheiden, für welche Vertreter sie ihre Stimme abgeben: für die Luxemburger oder die Vertreter aus ihrem Heimatland.

Voraussetzungen für die Stimmabgabe bei den Europawahlen

Um bei den Europawahlen wählen zu können, muss der Wähler :

  • mindestens 18 Jahre alt sein*,
  • Sie müssen die luxemburgische Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines anderen EU-Mitgliedstaats besitzen,
  • in Luxemburg wohnhaft sein,
  • mindestens 86 Tage vor der Wahl im Wählerverzeichnis eingetragen sein, d. h. vor dem 13. April für die Wahlen 2024
  • für Luxemburger, dass sie im Großherzogtum wohnhaft sind
  • für Staatsangehörige eines anderen EU-Mitgliedstaats, dass sie ihren Wohnsitz im Großherzogtum haben und zum Zeitpunkt des Antrags auf Eintragung in die gesetzlich vorgesehene Wählerliste dort wohnhaft waren.

* Personen, die am Wahltag 18 Jahre alt sein werden, es aber zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht sind, müssen eine Erlaubnis der Eltern oder des Vormunds vorlegen.

Luxemburger mit Wohnsitz im Ausland sind bei den Europawahlen zur Stimmabgabe per Briefwahl zugelassen.

Briefwahl in Luxemburg

In Luxemburg ist jeder Wähler, der in die Wählerlisten eingetragen ist, verpflichtet, bei den verschiedenen Wahlen seine Stimme abzugeben. Es ist nicht möglich, sich vertreten zu lassen, aber es ist möglich, per Briefwahl zu wählen.

Die Briefwahl ist für die Wähler möglich :

  • die älter als 75 Jahre sind,
  • die sich aus gesundheitlichen Gründen nicht bewegen können,
  • die aus ordnungsgemäß nachgewiesenen beruflichen oder persönlichen Gründen nicht persönlich im Wahllokal erscheinen können,
  • die in einer anderen Gemeinde als derjenigen wohnen, in der sie zur Wahl aufgerufen sind.

Der Antrag auf Briefwahl ist frühestens 10 Wochen und spätestens 30 Tage vor dem Wahltag an das Bürgermeister- und Schöffenkollegium seiner Gemeinde zu richten.

Weitere Informationen zu den Wahlen und dem Wahlrecht in Luxemburg finden Sie unter: www.guichet.public.lu und www.elections.public.lu

Achtung: Denken Sie daran, sich beim Konsulat Ihres Heimatlandes in Luxemburg anzumelden, damit Sie weiterhin an einigen Wahlen in Ihrem Heimatland teilnehmen können.

Weitere Informationen über das politische System in Luxemburg

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