Visa, Aufenthaltstitel, Familienzusammenführung

Visum

Möchten Sie nach Luxemburg auswandern? Ihre Familie lebt bereits dort und Sie möchten nachkommen? Bevor Sie nach Luxemburg kommen, müssen Sie sich um ein Visum und/oder einen Aufenthaltstitel kümmern, die Sie für Ihre Reise benötigen.

Hier finden Sie alle Informationen, die Sie für einen Aufenthalt in Luxemburg benötigen, je nach Ihrem Herkunftsland und der geplanten Dauer Ihres Aufenthalts in Luxemburg.

Wer kann sich in Luxemburg aufhalten?

Welche Sonderfälle gibt es?

Zunächst einmal und abgesehen von Sonderfällen ist das Aufenthaltsrecht in Luxemburg an die Fähigkeit geknüpft, für sich und seine Familie zu sorgen.

Bewerber um das Aufenthaltsrecht dürfen keine finanzielle Belastung für das Sozialhilfesystem darstellen. 

Darüber hinaus ist Luxemburg Mitglied der Europäischen Union und des Schengen-Raums. Ob Sie ein Visum oder eine Aufenthaltsgenehmigung für Luxemburg benötigen, hängt von mehreren Faktoren ab:

  • das Herkunftsland der Person, die nach Luxemburg einwandern möchte: Ist sie Bürger der Europäischen Union oder eines Drittlandes?
  • Dauer des Aufenthalts: Beträgt der geplante Aufenthalt mehr oder weniger als 90 Tage?

Darüber hinaus gibt es einige Sonderfälle wie Grenzgänger, Asylbewerber oder Personen, die internationalen Schutz beantragen, die über besondere Genehmigungen für den Aufenthalt in Luxemburg verfügen. Wir behandeln diese Fälle weiter unten auf dieser Seite.

Lesen Sie auch unseren Abschnitt über die Familienzusammenführung in Luxemburg. Sie wohnen bereits in Luxemburg und möchten Ihre Familie nachziehen? Sie möchten einen im Ausland lebenden Verwandten in Luxemburg nachholen? Wir untersuchen hier auch Fälle im Zusammenhang mit der Familienzusammenführung in Luxemburg.

Ausweispapiere, die bei der Einreise und dem Aufenthalt in Luxemburg vorzulegen sind

Unabhängig von ihrer Eigenschaft oder der Dauer ihres Aufenthalts muss jede Person, die sich in Luxemburg aufhalten möchte, zum Zeitpunkt ihrer Reise ein gültiges amtliches Ausweisdokument besitzen.  

Europäische Staatsangehörige

Um sich in Luxemburg aufzuhalten, reicht für EU-Bürger ein einfacher Personalausweis aus. Luxemburg würde sogar einen Ausweis akzeptieren, der 10 Jahre nach Ablauf seiner Gültigkeit abgelaufen ist.
Wir raten Ihnen jedoch dringend, zu überprüfen, ob Ihr Ausweis gültig ist, wenn Sie von Luxemburg aus oder bei der Rückreise in Europa reisen. Das andere Land kann Ihnen nämlich die Einreise verweigern oder Ihnen verbieten, in das Flugzeug nach Hause einzusteigen.

Luxemburg verlangt von Minderjährigen mit luxemburgischer Staatsangehörigkeit über 15 Jahre einen Personalausweis. Achten Sie jedoch darauf, dass Sie die offiziellen Ausweispapiere Ihres Heimatlandes oder in Ermangelung dessen ein Familienstammbuch für die Reise besitzen.

Staatsangehörige von Drittstaaten der Europäischen Union

Dagegen müssen Drittstaatsangehörige, die sich in Luxemburg aufhalten möchten, einen gültigen Reisepass und ggf. ein zusätzliches Visum vorlegen, dies gilt auch für Minderjährige.

Familienmitglieder, die dem in Luxemburg Ansässigen nachziehen möchten, müssen außerdem ihre Eigenschaft nachweisen und zusätzliche Dokumente vorlegen. Siehe den Abschnitt über Familienzusammenführung weiter unten.

Aufenthalt von EU-Bürgern in Luxemburg

Grundsatz der Freizügigkeit innerhalb des Schengen-Raums

Luxemburg ist Teil der Europäischen Union und des Schengen-Raums.

Als solcher genießt jeder Staatsangehörige der Europäischen Union (EU) oder eines gleichgestellten Landes die Freizügigkeit innerhalb der EU. Sie haben das Recht, in Luxemburg und in jedem anderen EU-Land zu leben und zu arbeiten .

Der Schengen-Raum betrifft die Länder der Europäischen Union, die das Schengener Abkommen unterzeichnet haben. Dies betrifft die folgenden Länder: Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn und die Schweiz.

Alle Staatsangehörigen der Staaten, die dem Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum (Island, Liechtenstein und Norwegen) beigetreten sind, sind ebenfalls betroffen.

Staatsangehörige der Schweizerischen Eidgenossenschaft sind den EU-Bürgern gleichgestellt.

Familienangehörige eines EU-Bürgers, die selbst EU-Bürger sind, dürfen sich ebenfalls in Luxemburg aufhalten. Siehe "Familienzusammenführung" weiter unten.

Aufenthalt in Luxemburg weniger als 3 Monate

EU-Bürger müssen keine Schritte unternehmen, wenn sie sich weniger als drei Monate in Luxemburg aufhalten. Sie müssen jedoch die in den verschiedenen Gemeindeordnungen festgelegten Bestimmungen einhalten, um sich in die Bevölkerungsregister Ihrer Gemeinde einzutragen.

EU-Bürger müssen außerdem einen nationalen Personalausweis oder einen Reisepass besitzen, der für die Dauer ihres Aufenthalts gültig ist.

Aufenthalte von mehr als 3 Monaten in Luxemburg

Die in Luxemburg erlaubten Aufenthaltsfälle

Bürger der Europäischen Union und gleichgestellte Personen können sich länger als drei Monate in Luxemburg aufhalten. Dazu müssen sie eine abhängige Beschäftigung oder eine selbstständige Tätigkeit in Luxemburg nachweisen.

Familienmitglieder dürfen zum Haupt-"Migranten" nachziehen, wenn dieser ein EU-Bürger ist. Siehe unten den Abschnitt über Familienzusammenführung.

Wenn kein Arbeitsplatz vorhanden ist, muss ein EU-Bürger, der sich länger als drei Monate in Luxemburg aufhält, nachweisen, dass er über ausreichende finanzielle Mittel verfügt, um den Lebensunterhalt für sich und seine Familie zu sichern. Er muss außerdem nachweisen, dass er Familienangehöriger eines EU-Bürgers ist, aber selbst EU-Bürger ist.

Schüler , die an einer luxemburgischen Schule eingeschrieben sind, können sich als EU-Bürger ebenfalls in Luxemburg aufhalten.

Verwaltungsschritte, die Sie als EU-Bürger durchführen müssen

Wenn sie länger als drei Monate in Luxemburg bleiben möchten, müssen alle EU-Bürger und gleichgestellte Personen innerhalb von acht Tagen nach ihrer Ankunft eine Anmeldung bei der Gemeindeverwaltung des Wohnortes vornehmen. Die Gemeindeverwaltung stellt ihnen eine "Anmeldebescheinigung" für die ganze Familie aus. Diese müssen sie für die gesamte Dauer ihres Aufenthalts aufbewahren.

EU-Bürger, die sich länger als drei Monate in Luxemburg aufhalten möchten, müssen im Besitz eines gültigen nationalen Personalausweises oder eines Reisepasses sein.

Die Liste der Dokumente, die Sie einreichen müssen, hängt vom Status des EU-Bürgers ab. Die Liste kann unter www.guichet.public.lu oder auf der Website des Ministeriums für auswärtige & europäische Angelegenheiten eingesehen werden.

Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen in Luxemburg

Staatsangehörige von Nicht-EU-Ländern, die nach Luxemburg reisen möchten, müssen vor ihrer Reise nach Luxemburg ein gültiges Reisedokument (Reisepass) und ein Visum besitzen. Sehen Sie hier die Liste der Länder, für die ein Visum erforderlich ist oder nicht.

Diese Vorschriften sind sowohl für die einfache Durchreise als auch für einen regelmäßigen Aufenthalt in Luxemburg, unabhängig von der Dauer, verbindlich.

Gültigkeit des Reisepasses von Drittstaatsangehörigen in Luxemburg

Um nach Luxemburg zu reisen, benötigen Staatsangehörige eines Drittlandes der EU einen Reisepass :  

  • gültig, ausgestellt vor weniger als 10 Jahren
  • die Gültigkeitsdauer muss die in Luxemburg vorgesehene Aufenthaltsdauer um mindestens drei Monate überschreiten
  • mindestens zwei leere Blätter enthalten.

Visum und Aufenthaltstitel je nach Status des Staatsangehörigen

Ein Drittstaatsangehöriger, der nach Luxemburg reisen oder sich dort aufhalten möchte, benötigt ein Visum, das vor der Reise nach Luxemburg ausgestellt wird.

Das Visum kann beim luxemburgischen Konsulat im Land des Staatsangehörigen oder bei einer der diplomatischen Vertretungen Luxemburgs beantragt werden. Ein Visum für Luxemburg garantiert die Freizügigkeit in Luxemburg, aber auch in allen Ländern des Schengenraums.

Der Aufenthaltstitel, der für den Aufenthalt in Luxemburg erteilt wird, hängt vom Status des Nicht-EU-Bürgers ab. Der Bewerber für einen Aufenthalt in Luxemburg kann Arbeitnehmer, Selbstständiger, Student, Forscher, Berufssportler, Au-Pair usw. sein). Auch die Familienzusammenführung unterliegt einer besonderen Behandlung.

Die Dokumente, die für eine Aufenthaltserlaubnis oder ein Visum vorgelegt werden müssen, hängen von der Tätigkeit des Antragstellers in Luxemburg ab. Die Liste ist unter www.guichet.public.lu oder auf der Website des Ministère des Affaires Etrangères & Européennes einsehbar.

Medizinische Untersuchung zur Erlangung eines Aufenthaltstitels in Luxemburg

Um ihren Aufenthalt in Luxemburg zu validieren, müssen sich Staatsangehörige von Drittstaaten der Europäischen Union einer obligatorischen medizinischen Untersuchung und einem Tuberkulosescreening unterziehen. Dieses Verfahren betrifft alle Migranten, die nicht Bürger der Europäischen Union oder eines gleichgestellten Landes sind.

Der medizinische Dienst der Einwanderungsbehörde organisiert die medizinische Untersuchung von Ausländern (außerhalb der EU), die einen Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für Luxemburg von mehr als drei Monaten stellen. Diese Untersuchung kann von jedem Allgemeinmediziner, Facharzt für Innere Medizin oder Facharzt für Pädiatrie durchgeführt werden.

Tuberkulosetests werden hingegen obligatorisch und ausschließlich von der Ligue médico-sociale (LMS) durchgeführt.

Die medizinischen Kosten für diese Untersuchungen müssen vom Antragsteller getragen werden.

Nach 5 Jahren Aufenthalt in Luxemburg

Nach einem ununterbrochenen ordnungsgemäßen Aufenthalt von fünf Jahren im Großherzogtum Luxemburg können Einwohner (unabhängig von ihrer Herkunft, EU oder Nicht-EU) beantragen, das Recht auf Daueraufenthalt in Luxemburg zu erhalten. Nach fünf Jahren Aufenthalt können in Luxemburg ansässige Personen auch beantragen, die luxemburgische Staatsangehörigkeit zu erhalten.

Nach fünf Jahren können auch in Luxemburg ansässige Personen das Wahlrecht bei bestimmten Wahlen erwerben.

Aufenthaltsrecht in Luxemburg: Sonderfall

Grenzgänger in Luxemburg

Ein Grenzgänger aus einem Drittland der Europäischen Union oder einem gleichgestellten Land muss zunächst eine Arbeitserlaubnis besitzen, um in Luxemburg arbeiten zu können, ohne dort zu wohnen. Dies kann mit dem zukünftigen Arbeitgeber während des Einstellungsverfahrens besprochen werden.

Wenn der Grenzgänger jedoch Ehepartner, offizieller Partner oder Kind eines bereits in Luxemburg arbeitenden Unionsbürgers oder einer gleichgestellten Person ist, kann er vorab eine Befreiung von der Arbeitserlaubnis beantragen. Hierfür ist die Direction de l'immigration des Ministeriums für auswärtige und europäische Angelegenheiten zuständig.

Flüchtlinge und Personen, die internationalen Schutz beantragen, in Luxemburg

Luxemburg erkennt das Recht auf Asyl für Personen an, die internationalen Schutz beantragen. Dieser Status verleiht, wenn er anerkannt wird, eine Aufenthaltsgenehmigung im Rahmen des internationalen Schutzes für fünf Jahre.

Staatenlose

Einem Antragsteller, der die notwendigen Voraussetzungen erfüllt, kann auch die Rechtsstellung eines Staatenlosen zuerkannt werden.

Weitere Informationen zu diesen speziellen Fällen der Einwanderung nach Luxemburg unter guichet.lu

Familiennachzug in Luxemburg

In Luxemburg wird die Familienzusammenführung je nach Status des "Hauptmigranten", zu dem die einzelnen Familienmitglieder gehören werden, unterschiedlich gehandhabt.
Es gibt verschiedene Fälle, in denen die Person, die sich in Luxemburg aufhalten darf, eine EU-Bürgerin oder ein EU-Bürger oder eine Drittstaatsangehörige oder ein Drittstaatsangehöriger ist.

Das Familienleben ist ein Recht, das in Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention verankert ist. Luxemburg wendet die europäische Politik wie viele andere europäische Länder an.

Der Nachweis von Familienmitgliedern oder finanzieller Unterstützung, die eine Annäherung rechtfertigen, muss jedoch vom Antragsteller durch ein offizielles Dokument aus dem Herkunftsland erbracht werden.

EU-Bürger und Familienzusammenführung

Wenn der Haupt-"Migrant" ein EU-Bürger ist, dürfen seine Familienangehörigen nachkommen, wenn sie : 

  • der Ehepartner oder der eingetragene Partner
  • Partner in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft (ordnungsgemäß nachgewiesene dauerhafte Beziehung, Zusammenleben von mindestens einem Jahr vor der Antragstellung und/oder gemeinsames Kind, für das sie die elterliche Sorge haben)
  • Kinder des EU-Bürgers oder seines Ehepartners/Partners unter 21 Jahren oder unterhaltsberechtigte Kinder
  • die direkten Verwandten in aufsteigender Linie des EU-Bürgers oder seines unterhaltsberechtigten Ehegatten/Partners
  • jedes andere Familienmitglied, das im Herkunftsland unterhaltsberechtigt war oder zum Haushalt gehörte und/oder um das sich der Bürger aufgrund seines Gesundheitszustands unbedingt und persönlich kümmern muss.

Bürger aus Drittstaaten und Familienzusammenführung

Wenn der Haupt-"Migrant" ein Drittstaatsangehöriger (außerhalb der EU) ist, dürfen folgende Familienmitglieder nachziehen:

  • Ehepartner/in oder eingetragene/r Partner/in über 18 Jahre
  • Kinder des Hauptmigranten oder seines Ehepartners/Partners unter 18 Jahren oder unterhaltsberechtigt

In Ausnahmefällen kann der Minister auch genehmigen:

  • Die Verwandten in aufsteigender Linie (Mutter und Vater) des Zusammenführenden oder seines Ehe- oder Lebenspartners, wenn sie von ihm abhängig sind und in ihrem Herkunftsland nicht die erforderliche familiäre Unterstützung erhalten.
  • Die volljährigen, unverheirateten Kinder des Zusammenführenden oder seines Ehe- bzw. Lebenspartners, wenn sie aufgrund ihres Gesundheitszustands objektiv nicht in der Lage sind, für ihren eigenen Lebensunterhalt aufzukommen.

Beachten Sie, dass diese Ausnahmegenehmigung kein Recht ist wie bei den ersten beiden Kategorien.

Wartezeiten für eine Familienzusammenführung in Luxemburg

Wie lange Sie warten müssen, bevor Sie eine Familienzusammenführung mit Ihrer Familie in Luxemburg erhalten können, hängt vom persönlichen Status des Hauptmigranten ab.

Die Wartezeit wird für einen "Migranten" mit einem Aufenthaltstitel "Arbeitnehmer" ein Jahr betragen.

Für einen "hochqualifizierten Arbeitnehmer", der einen Aufenthaltstitel "EU Blue Card" besitzt, ist die Familienzusammenführung direkt erlaubt.

Siehe andere Behördengänge in Luxemburg

Achtung bei allen Behördengängen in Luxemburg: Offizielle Dokumente müssen in einer der in Luxemburg verwendeten Sprachen (Luxemburgisch, Französisch, Deutsch oder Englisch) vorgelegt werden. Ist dies nicht der Fall, muss der Antragsteller einen amtlichen Übersetzer beauftragen, der seine Dokumente in eine Amtssprache übersetzt.

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Siehe

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