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Steuerabzüge in Luxemburg: Wie können Sie Ihre Steuern senken?

Steuerabzüge in Luxemburg: Wie können Sie Ihre Steuern senken?

Möchten Sie in Luxemburg weniger Steuern zahlen? Unter bestimmten Voraussetzungen können zahlreiche Ausgaben von Ihrem zu versteuernden Einkommen abgezogen werden. Versicherungen, Altersvorsorge, Immobilienkredite, Kinderbetreuungskosten, Spenden oder Unterhaltszahlungen: Mit diesen Maßnahmen können Sie Ihre Steuerlast legal senken und Ihre Steuererklärung optimieren.

Für Expatriates und Neuankömmlinge können die luxemburgischen Steuerregeln komplex erscheinen. Die Kenntnis der wichtigsten Steuerabzüge kann jedoch jedes Jahr Einsparungen von mehreren hundert oder sogar mehreren tausend Euro bedeuten.

Auf dieser Seite stellen wir Ihnen die wichtigsten abzugsfähigen Ausgaben in Luxemburg, die geltenden Obergrenzen und die erforderlichen Schritte vor, um davon zu profitieren.

Wissenswertes für Expatriates zu Steuerabzügen

  • Steuerabzüge ermöglichen es, das für die Steuerberechnung herangezogene zu versteuernde Einkommen zu reduzieren.
  • Versicherungen, Altersvorsorge, Zinsen für Immobilienkredite und bestimmte Familienausgaben gehören zu den am häufigsten abzugsfähigen Ausgaben.
  • Eine Steuererklärung kann sich lohnen, auch wenn sie nicht verpflichtend ist.
  • Die Belege müssen aufbewahrt werden, um auf eine Anfrage der Steuerbehörde reagieren zu können.
  • Für bestimmte Abzüge gelten Obergrenzen, die sich regelmäßig ändern.

Wer kann in Luxemburg Steuerabzüge geltend machen?

Steuerabzüge betreffen hauptsächlich in Luxemburg steuerpflichtige Personen. Sie ermöglichen es, das von der Steuerbehörde zur Berechnung der geschuldeten Steuer herangezogene steuerpflichtige Einkommen zu verringern.

Die Höhe der erzielten Einsparungen hängt insbesondere von Ihrem Einkommensniveau, Ihrer familiären Situation und den im Steuerjahr getätigten Ausgaben ab.

In bestimmten Fällen kann es besonders interessant sein, eine Steuererklärung einzureichen, um diese Ausgaben geltend zu machen und eine vorteilhafte Berichtigung zu erhalten.

Sie wissen nicht, ob Sie eine Steuererklärung einreichen müssen? Lesen Sie unseren Leitfaden: Muss man in Luxemburg eine Steuererklärung abgeben?

Welche Ausgaben können Sie in Luxemburg steuerlich geltend machen?

In Luxemburg gibt es mehrere Kategorien von Ausgaben, die in Ihrer Steuererklärung berücksichtigt werden können.

KategorieBeispiele für AusgabenBetroffene Personen
Versicherungen und DarlehenszinsenLebensversicherung, Haftpflichtversicherung, Zusatzkrankenversicherung, Zinsen für PrivatkrediteAlle Steuerzahler
AltersvorsorgeRenten- oder AltersvorsorgevertragAlle Steuerzahler
BausparenBausparvertragPrivatpersonen, die ein Immobilienprojekt planen
ImmobilienkreditZinsaufwendungen für den ImmobilienkreditEigentümer, die ihre Immobilie selbst bewohnen
Familie und KinderKosten für Kinderbetreuung, HauspersonalFamilien mit Kindern oder angemeldetem Hauspersonal
Unterhaltszahlungen und RentenUnterhaltszahlungen an einen ehemaligen Ehepartner, bestimmte RentenSteuerpflichtige, die von einer Trennung oder bestimmten gesetzlichen Verpflichtungen betroffen sind
Spenden und ZuwendungenSpenden an anerkannte gemeinnützige OrganisationenAlle Steuerpflichtigen
Selbstständige TätigkeitSozialabgaben und bestimmte berufliche AufwendungenSelbstständige

Kennzahlen: Steuerabzüge

  • Bis zu 3.200 € pro Person können jährlich für die Altersvorsorge abgezogen werden.
  • Bis zu 672 € pro Haushaltsmitglied können für bestimmte Versicherungen und Schuldzinsen berücksichtigt werden.
  • Kosten für Hausangestellte und Kinderbetreuung können bis zu 5.400 € pro Haushalt und Jahr steuerlich geltend gemacht werden.
  • Spenden sind unter bestimmten Voraussetzungen ab 120 € pro Jahr abzugsfähig.
  • Bausparen berechtigt zu spezifischen Abzugsgrenzen, die vom Alter und der Zusammensetzung des Haushalts abhängen.

Versicherungen und Darlehenszinsen: die gängigsten Steuerabzüge

Die für bestimmte Versicherungen gezahlten Prämien können im Rahmen der luxemburgischen Steuergesetzgebung vom steuerpflichtigen Einkommen abgezogen werden.

Die am häufigsten betroffenen Verträge sind:

Die Sollzinsen für bestimmte Privatkredite, Verbraucherkredite oder Überziehungskredite können ebenfalls innerhalb bestimmter Grenzen berücksichtigt werden.

Um die in Luxemburg verfügbaren Versicherungsleistungen besser zu verstehen, lesen Sie auch unseren Leitfaden: Alles über Versicherungen in Luxemburg.

Altersvorsorge: Für den Ruhestand vorsorgen und gleichzeitig Steuern sparen

Die Altersvorsorge isteine der vorteilhaftesten steuerlichen Regelungen für in Luxemburg ansässige Personen. Sie ermöglicht es, sich finanziell auf den Ruhestand vorzubereiten und gleichzeitig von einem sofortigen Steuerabzug zu profitieren.

Die im Rahmen eines zugelassenen Altersvorsorgevertrags gezahlten Prämien können im Rahmen der durch das luxemburgische Steuerrecht vorgesehenen Grenzen vom steuerpflichtigen Einkommen abgezogen werden.

Bei Ablauf des Vertrags ergänzt das Kapital oder die Rente die Einkünfte aus der gesetzlichen Rentenversicherung.

Um Ihren Ruhestand besser planen zu können, lesen Sie auch unseren Leitfaden zum Thema Ruhestand und Altersrente in Luxemburg.

Bausparen: ein Steuervorteil zur Finanzierung eines Immobilienprojekts

Mit dem Bausparen können Sie schrittweise Kapital für die Finanzierung eines Immobilienprojekts aufbauen und gleichzeitig von einem Steuervorteil profitieren.

Die in bestimmte Bausparverträge eingezahlten Beträge können im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen steuerlich absetzbar sein. Die geltenden Obergrenzen hängen insbesondere vom Alter des Vertragsnehmers und der Haushaltszusammensetzung ab.

Diese Art von Vertrag kann zur Finanzierung folgender Zwecke genutzt werden:

  • den Erwerb einer Wohnung;
  • den Bau eines Eigenheims;
  • Renovierungs- oder Umbauarbeiten;
  • die Rückzahlung eines Immobilienkredits.

Planen Sie einen Immobilienkauf in Luxemburg? Lesen Sie unseren Leitfaden: Immobilienkauf in Luxemburg.

Sind die Zinsen für einen Immobilienkredit steuerlich absetzbar?

Ja. Unter bestimmten Voraussetzungen können die mit einem Immobilienkredit verbundenen Zinsaufwendungen von Ihrem zu versteuernden Einkommen abgezogen werden.

Dieser Abzug gilt vor allem für Eigentümer, die ihren Hauptwohnsitz selbst bewohnen.

Der abzugsfähige Betrag hängt insbesondere ab von:

  • vom Zeitpunkt der Bezugsfertigkeit der Wohnung;
  • der Zusammensetzung des Haushalts;
  • von der Höhe der tatsächlich gezahlten Zinsen;
  • von etwaigen bereits erhaltenen Beihilfen oder Zuschüssen.

Die Immobilienzinsen stellen für neue Eigentümer oft einen der wichtigsten Steuerabzüge dar.

Die mit der Immobilienfinanzierung verbundenen Kosten können in bestimmten Fällen ebenfalls Anspruch auf zusätzliche Steuervergünstigungen begründen.

Kosten für Kinderbetreuung und Hauspersonal

Luxemburg sieht mehrere Maßnahmen vor, um Familien zu unterstützen und die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben zu fördern.

Bestimmte Ausgaben für die Kinderbetreuung können in der Steuererklärung geltend gemacht werden.

Dazu gehören insbesondere:

  • Kosten für die Kinderkrippe;
  • Kosten für eine Tagesbetreuung;
  • Kosten für eine Kinderbetreuungskraft;
  • bestimmte Ausgaben im Zusammenhang mit privater Kinderbetreuung.

Ausgaben für die Beschäftigung von Hauspersonal können unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls abzugsfähig sein.

Um die in Luxemburg verfügbaren Betreuungsmöglichkeiten besser zu verstehen, lesen Sie unseren Leitfaden: Kindertagesstätten und Betreuungsformen in Luxemburg.

Steuerabzüge für Familien

  • Kinderbetreuungskosten können unter bestimmten Voraussetzungen zu Steuerabzügen berechtigen.
  • Haushaltskosten können je nach Haushaltssituation bis zu mehreren Tausend Euro pro Jahr berücksichtigt werden.
  • Für alle geltend gemachten Ausgaben müssen Belege aufbewahrt werden.
  • Die Ausgaben müssen in der Regel im betreffenden Steuerjahr tatsächlich getätigt worden sein.

Unterhaltszahlungen und Renten

Bestimmte Unterhaltszahlungen und Renten können vom steuerpflichtigen Einkommen abgezogen werden.

Diese Möglichkeit betrifft vor allem Steuerpflichtige, die:

  • Unterhalt an einen ehemaligen Ehepartner;
  • bestimmte Leibrenten;
  • andere in den Steuergesetzen vorgesehene regelmäßige Leistungen.

Die geltenden Obergrenzen und Bedingungen variieren je nach Art der Zahlungen und der Situation des Steuerpflichtigen.

Die steuerlichen Folgen einer Trennung, einer Scheidung oder einer Änderung der familiären Situation können erheblich sein. Lesen Sie auch unseren Leitfaden zu den verschiedenen Formen des Zusammenlebens und deren steuerlichen Auswirkungen in Luxemburg.

Sind Spenden an anerkannte Organisationen steuerlich absetzbar?

Ja. Spenden an anerkannte gemeinnützige Organisationen oder bestimmte Stiftungen können zu einem Steuerabzug berechtigen.

Um berücksichtigt zu werden, müssen die Spenden die von der luxemburgischen Steuerverwaltung festgelegten Bedingungen erfüllen.

Der Steuerpflichtige muss insbesondere in der Lage sein, die von der begünstigten Organisation ausgestellten Bescheinigungen vorzulegen.

Spenden sind eine Möglichkeit, solidarische, kulturelle, bildungsbezogene oder humanitäre Projekte zu unterstützen und gleichzeitig von einem Steuervorteil zu profitieren.

Wie werden abzugsfähige Ausgaben geltend gemacht?

Abzugsfähige Ausgaben werden in der Regel bei der Einreichung der jährlichen Steuererklärung angegeben.

Jede Ausgabenkategorie muss in der entsprechenden Rubrik angegeben und auf Verlangen der Steuerbehörde durch Belege nachgewiesen werden.

Um die verschiedenen Schritte des Verfahrens zu verstehen, lesen Sie unseren praktischen Leitfaden zur Steuererklärung in Luxemburg.

Welche Belege müssen für Steuerabzüge aufbewahrt werden?

Es wird dringend empfohlen, alle Belege aufzubewahren, die die angegebenen Ausgaben belegen.

Art der AusgabeAufzubewahrende BelegeBeispiele
VersicherungenBescheinigung der VersicherungsgesellschaftLebensversicherung, Haftpflichtversicherung, Zusatzkrankenversicherung
AltersvorsorgeJährliche BescheinigungRentenvertrag
ImmobilienkreditBankbescheinigungGezahlte Sollzinsen
VerwahrungsgebührenRechnungen und ZahlungsbelegeKindertagesstätte, Kinderhort, Tagesmutter
SpendenBescheinigung der begünstigten EinrichtungAls gemeinnützig anerkannter Verein

Häufige Fehler, die Sie vermeiden sollten, um Ihre Steuerabzüge nicht zu verlieren

  • Keine Belege für die geltend gemachten Ausgaben aufbewahren.
  • Steuerabzug und Steuergutschrift verwechseln.
  • Bestimmte, aber abzugsfähige Ausgaben vergessen.
  • Nicht belegte Beträge geltend machen.
  • Die für jede Ausgabenkategorie geltenden Obergrenzen nicht zu überprüfen.
  • Mit der Erstellung der Steuererklärung bis zur letzten Minute warten.

Führt der Steuerabzug wirklich dazu, dass man weniger Steuern zahlt?

Ja. Steuerabzüge verringern das zu versteuernde Einkommen, das zur Berechnung der Steuerschuld herangezogen wird.

Die erzielte Ersparnis hängt von der Höhe des Einkommens, dem Steuerklasse und der Höhe der angegebenen Ausgaben ab.

Je höher das zu versteuernde Einkommen ist, desto größer kann die potenzielle Wirkung der Abzüge sein.

Aus diesem Grund ist es oft sinnvoll, seine Steuerstrategie bereits im Laufe des Jahres zu planen, anstatt erst beim Ausfüllen der Steuererklärung.

Steuerabzüge: Wichtig

Die Obergrenzen, Anspruchsvoraussetzungen und Berechnungsmodalitäten können sich von Jahr zu Jahr ändern. Überprüfen Sie vor dem Ausfüllen Ihrer Steuererklärung stets die für das betreffende Jahr geltenden Beträge und Bedingungen.

Die auf dieser Seite dargestellten Informationen dienen lediglich der Information und ersetzen nicht die individuelle Beratung durch einen Steuerfachmann.

Die für Ihre Situation relevanten Steuerleitfäden

Checkliste: Bevor Sie Ihre Steuererklärung einreichen

□ Überprüfen Sie die abzugsfähigen Versicherungsverträge.

□ Bescheinigungen über die Altersvorsorge zusammenstellen.

□ Überprüfen Sie die Zinsen für den Immobilienkredit.

□ Sammeln Sie die Belege für Kinderbetreuungskosten.

□ Überprüfen Sie eventuelle Spenden, die Sie im Laufe des Jahres getätigt haben.

□ Alle Zahlungsbelege aufbewahren.

□ Die für das betreffende Jahr geltenden Obergrenzen überprüfen.

Steuern in Luxemburg legal senken: Das sollten Sie beachten

Steuerabzüge sind einer der wichtigsten Hebel, um die Steuerlast in Luxemburg zu senken. Versicherungen, Altersvorsorge, Wohnen, Familie oder Spenden: Viele Ausgaben können unter bestimmten Voraussetzungen berücksichtigt werden.

Um diese Steuervorteile voll auszuschöpfen, ist es unerlässlich, Belege aufzubewahren, die geltenden Obergrenzen einzuhalten und die Steuererklärung korrekt auszufüllen.

Eine gute Kenntnis der verfügbaren Abzüge ermöglicht es oft, die eigene Steuersituation zu optimieren und zu vermeiden, mehr Steuern als nötig zu zahlen.

Laurent Ollier

Laurent Ollier

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