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Tod und Erbschaft: Formalitäten, Erbschaft und Steuern

Tod und Erbschaft: Formalitäten, Erbschaft und Steuern

Im Falle eines Todesfalls in Luxemburg müssen die Angehörigen innerhalb kurzer Zeit mehrere Formalitäten erledigen: Meldung des Todesfalls, Organisation der Beerdigung, Benachrichtigung der zuständigen Stellen, Eröffnung des Nachlassverfahrens und in bestimmten Fällen Zahlung der Erbschaftssteuer.

Für im Ausland lebende Personen und internationale Familien kann die Situation komplexer sein, wenn der Verstorbene eine andere Staatsangehörigkeit hatte, über Vermögen in mehreren Ländern verfügte oder Erben im Ausland lebten.

Dieser Leitfaden hilft Ihnen, die wichtigsten Schritte nach einem Todesfall in Luxemburg, die Erbfolge, die Erbschaftssteuer sowie die zu beachtenden Punkte bei internationalen Erbschaften zu verstehen.

Tod und Erbschaftssteuer: Die wichtigsten Punkte

  • Der Tod muss in der Regel innerhalb von 24 Stunden bei der Gemeinde des Sterbeortes gemeldet werden.
  • Die Erbschaftserklärung muss innerhalb von 6 Monaten eingereicht werden, wenn der Tod in Luxemburg eingetreten ist.
  • Bei einem Todesfall im Ausland gelten längere Fristen: 8 Monate in Europa, 12 Monate in Amerika, 24 Monate in Afrika, Asien oder Australien.
  • In gerader Linie ist der gesetzliche Erbteil in Luxemburg grundsätzlich von der Erbschaftssteuer befreit.
  • Internationale Erbschaften müssen sorgfältig geprüft werden, wenn sich Vermögenswerte oder Erben in mehreren Ländern befinden.

Was ist unmittelbar nach einem Todesfall in Luxemburg zu tun?

Wenn ein Angehöriger in Luxemburg verstirbt, bestehen die ersten Schritte darin, den Tod feststellen zu lassen, ihn bei der Gemeinde zu melden und die Beerdigung zu organisieren.

Den Tod bei der Gemeinde melden

Der Tod muss bei der Gemeindeverwaltung des Ortes gemeldet werden, an dem er eingetreten ist. Diese Meldung kann von einem Angehörigen, vom Bestattungsunternehmen oder von jeder Person vorgenommen werden, die die erforderlichen Unterlagen vorlegen kann.

Die Gemeinde stellt anschließend die Sterbeurkunde aus und erteilt die erforderlichen Genehmigungen für die Beisetzung oder Einäscherung.

Die ersten Unterlagen nach einem Todesfall zusammenstellen

Zu den vorzubereitenden Unterlagen gehören insbesondere:

  • die ärztliche Bescheinigung über den Tod;
  • das Familienbuch oder die Personenstandsurkunden;
  • einen Ausweis des Verstorbenen;
  • die für die Beisetzung oder Einäscherung erforderlichen Unterlagen.

Die Beerdigung organisieren

Die Angehörigen müssen außerdem gemeinsam mit dem ausgewählten Bestattungsunternehmen die Beerdigung organisieren. Dieses kann die Familie oft bei bestimmten unmittelbaren Verwaltungsangelegenheiten unterstützen.

Tod und Erbrecht: Wissenswertes für im Ausland lebende Personen

  • Das Wohnsitzland des Verstorbenen kann Einfluss auf das anwendbare Erbrecht haben.
  • Vermögenswerte in Luxemburg und im Ausland können unterschiedlichen Regelungen unterliegen.
  • Ein Testament kann eine klarere Regelung der Vermögensübertragung ermöglichen, insbesondere im internationalen Kontext.
  • Ehe, eingetragene Lebenspartnerschaft oder nichteheliche Lebensgemeinschaft gewähren dem überlebenden Partner nicht dieselben Rechte.
  • Bei einem Vermögen in mehreren Ländern wird dringend empfohlen, einen Notar oder einen spezialisierten Berater zu konsultieren.

Behördengänge nach einem Todesfall

Sobald die Sterbeurkunde vorliegt, müssen mehrere Stellen benachrichtigt werden. Diese Schritte dienen dazu, bestimmte Konten zu sperren oder zu regeln, etwaige Ansprüche der Berechtigten geltend zu machen und die Nachlassabwicklung vorzubereiten.

BehördeWarum sollte man sich an sie wenden?Empfohlene Frist
BankenDen Tod melden, Konten und Schließfächer sperren oder sichern.Unmittelbar nach der Sterbeurkunde.
KrankenkasseAllfällige Ansprüche prüfen, insbesondere hinsichtlich der Bestattungskosten.So bald wie möglich.
PensionskasseDen Tod melden und die Ansprüche des Ehepartners oder der Hinterbliebenen prüfen.Zügig.
ArbeitgeberDas Arbeitsverhältnis abwickeln und die Anspruchsberechtigten informieren.Schnell.
VersicherungenPrüfen, ob Verträge über Sterbegeld, Lebensversicherung oder Vorsorge bestehen.Sobald die Verträge ermittelt sind.
NotarDen Nachlass eröffnen oder dessen Abwicklung organisieren.Sobald die Vermögenslage dies rechtfertigt.
Konsulat oder BotschaftDas Herkunftsland informieren, wenn der Verstorbene Ausländer war.Je nach Staatsangehörigkeit des Verstorbenen.
SNCTDen Status eines auf den Namen des Verstorbenen zugelassenen Fahrzeugs regeln.Falls ein Fahrzeug betroffen ist.
Behörde für Registrierung, Liegenschaften und MehrwertsteuerEinreichung der Erbschaftserklärung oder der Erklärung über den Eigentumsübergang durch Todesfall.Innerhalb der gesetzlichen Fristen.

Erbschaftserklärung: Welche Pflichten bestehen?

Die Erbschaftserklärung ermöglicht es der luxemburgischen Behörde, das Nachlassvermögen zu ermitteln, die Erben zu identifizieren und die gegebenenfalls fälligen Abgaben zu berechnen.

Erfolgt der Tod in Luxemburg, muss die Erklärung grundsätzlich innerhalb von 6 Monaten nach dem Tod eingereicht werden. Erfolgt der Tod im Ausland, können längere Fristen gelten.

Für die Erklärung sind insbesondere folgende Unterlagen erforderlich:

  • die Sterbeurkunde;
  • Angaben zu den Erben;
  • Unterlagen zur Ehe oder Lebenspartnerschaft;
  • Angaben zu Immobilien;
  • Angaben zu Bankkonten, Schulden und Vermögenswerten des Verstorbenen.

In komplexen Fällen, insbesondere bei Immobilien, Erben im Ausland oder mehreren Staatsangehörigkeiten, wird die Hinzuziehung eines Notars dringend empfohlen.

Wer erbt in Luxemburg?

Wenn eine Person stirbt, eröffnet sich der Nachlass, der ihr gesamtes Vermögen, ihre Rechte und ihre Schulden umfasst. Liegt kein Testament vor, legt das Gesetz die Erbfolge fest.

Kinder und Nachkommen

Die Kinder des Verstorbenen oder deren Nachkommen durch Vertretung sind die ersten Erben. Sie erben grundsätzlich zu gleichen Teilen.

In Luxemburg sind die Kinder Pflichtteilsberechtigte. Das bedeutet, dass ihnen ein Teil des Nachlasses vorbehalten ist und sie nicht vollständig vom Nachlass ausgeschlossen werden können.

Der überlebende Ehegatte

Der überlebende Ehegatte genießt besonderen Schutz. Seine Rechte variieren je nachdem, ob Kinder vorhanden sind oder nicht, sowie je nach den vom Verstorbenen getroffenen Verfügungen.

Sind Kinder vorhanden, stehen dem Ehepartner unter bestimmten Voraussetzungen bestimmte Optionen zur Verfügung, insbesondere hinsichtlich des Nießbrauchs an der Familienwohnung und dem Hausrat.

Ehe, eingetragene Lebenspartnerschaft und nichteheliche Lebensgemeinschaft bieten nicht denselben erbrechtlichen Schutz. Um diese Unterschiede besser zu verstehen, lesen Sie unseren Leitfaden zu den verschiedenen Lebensgemeinschaften und ihren steuerlichen Auswirkungen in Luxemburg.

Eltern, Brüder und Schwestern

Sind weder Kinder noch ein überlebender Ehepartner vorhanden, kann der Nachlass gemäß der geltenden Erbfolge an die Eltern, Geschwister oder deren Nachkommen übergehen.

Andere Familienangehörige und der Staat

Sind keine näheren Erben vorhanden, kann der Nachlass an andere Vorfahren oder Verwandte in der Seitenlinie fallen. Sind überhaupt keine Erben vorhanden, kann der Staat den Nachlass übernehmen.

Testament und Wahl des Erbrechts

Für im Ausland lebende Personen ist die Frage nach dem auf die Erbschaft anwendbaren Recht von entscheidender Bedeutung. Eine Person kann ihren Wohnsitz in Luxemburg haben, eine andere Staatsangehörigkeit besitzen, Erben in mehreren Ländern haben und über im Ausland befindliches Vermögen verfügen.

In der Europäischen Union ermöglicht die Europäische Erbrechtsverordnung unter bestimmten Voraussetzungen, das auf den Nachlass anwendbare Recht festzulegen. Wird keine Wahl getroffen, kommt in der Regel das Recht des letzten gewöhnlichen Aufenthaltsorts des Verstorbenen zur Anwendung.

Es ist möglich, diese Frage durch ein Testament im Voraus zu regeln, insbesondere durch die Wahl des Rechts der eigenen Staatsangehörigkeit, sofern die Voraussetzungen dies zulassen.

Dieser Schritt ist besonders wichtig, wenn:

  • Sie in Luxemburg leben, aber eine andere Staatsangehörigkeit besitzen;
  • Sie Immobilien in mehreren Ländern besitzen;
  • Ihre Erben im Ausland leben;
  • Sie verheiratet sind, in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben oder in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft leben;
  • Sie Kinder aus mehreren Beziehungen haben.

Ehe, eingetragene Lebenspartnerschaft oder nichteheliche Lebensgemeinschaft: Welche Auswirkungen hat dies auf die Erbfolge?

Die Art der gewählten Lebensgemeinschaft kann im Todesfall erhebliche Folgen haben.

Art der LebensgemeinschaftSchutz des PartnersZu beachten
LebensgemeinschaftEingeschränkter Schutz.Ein Testament oder eine Vermögensplanung kann erforderlich sein.
Eingetragene LebenspartnerschaftMittlerer Schutz.Die Rechte entsprechen nicht denen einer Ehe.
EheUmfassenderer Schutz des überlebenden Ehepartners.Die Rechte hängen auch vom Vorhandensein von Kindern und vom Güterstand ab.

Die Wahl zwischen nichtehelicher Lebensgemeinschaft, eingetragener Partnerschaft und Ehe sollte daher nicht ausschließlich unter steuerlichen Gesichtspunkten getroffen werden. Sie muss auch den Schutz des überlebenden Partners, der Kinder, der Familienwohnung und des Vermögens berücksichtigen.

Wie sehen die Erbrechte in Luxemburg aus?

Die Erbschaftssteuer hängt insbesondere vom Verwandtschaftsverhältnis zwischen dem Verstorbenen und dem Erben, vom übertragenen Anteil und von der Art der betreffenden Vermögenswerte ab.

ErbeAllgemeine RegelungWichtiger Hinweis
Kinder und Eltern in gerader LinieGrundsätzlich Steuerbefreiung für den gesetzlichen Erbteil.Der über den gesetzlichen Anteil hinausgehende Teil kann besteuert werden.
Hinterbliebener EhepartnerBefreiung unter bestimmten Voraussetzungen möglich.Die Situation hängt insbesondere davon ab, ob gemeinsame Kinder vorhanden sind.
Eingetragener LebenspartnerSpezielle Behandlung je nach den geltenden Bedingungen.Der Schutz kann eingeschränkter sein als bei einem verheirateten Ehepartner.
Brüder, Schwestern und Verwandte in der SeitenlinieHöhere Erbansprüche.Der Steuersatz variiert je nach Verwandtschaftsgrad und vererbtem Anteil.
Entfernte oder nicht verwandte ErbenHöhere Steuerbelastung.Eine Nachlassplanung wird dringend empfohlen.

Luxemburg bietet relativ günstige Rahmenbedingungen für Erbschaften in gerader Linie. Erbschaften zwischen entfernten oder nicht verwandten Erben können hingegen stärker besteuert werden.

Internationale Erbschaften: ein wesentlicher Punkt für im Ausland lebende Personen

Internationale Erbschaften kommen in Luxemburg häufig vor. Ein Einwohner kann eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen, Kinder haben, die in einem anderen Land leben, eine Immobilie außerhalb Luxemburgs besitzen oder Bankkonten in mehreren Staaten unterhalten.

In diesem Fall müssen mehrere Fragen geklärt werden:

  • Welches Erbrecht gilt?
  • Welche Vermögenswerte befinden sich in Luxemburg?
  • Welche Vermögenswerte befinden sich im Ausland?
  • Welche Länder können Erbschaftssteuern erheben?
  • Gibt es ein Abkommen oder einen Mechanismus zur Vermeidung der Doppelbesteuerung?

Eine Immobilie in einem anderen Land kann lokalen Steuerregelungen unterliegen. Ebenso kann eine in Luxemburg gelegene Immobilie in Luxemburg zu Erbschaftssteueransprüchen führen, selbst wenn der Verstorbene nicht in diesem Land ansässig war.

In grenzüberschreitenden Fällen kann die Hinzuziehung eines Fachmanns hilfreich sein, um die in den verschiedenen betroffenen Ländern geltenden Vorschriften zu koordinieren.

Internationale Erbschaft: Wichtig

Bei einer internationalen Erbschaft können mehrere Behörden, verschiedene nationale Rechtsordnungen und unterschiedliche Steuersysteme eine Rolle spielen. Bevor Sie ein Testament verfassen oder eine Vermögensübertragung organisieren, sollten Sie das anwendbare Recht, den Standort der Vermögenswerte und den Wohnsitz der Erben prüfen.

Lebensversicherung, Bankgeschäfte und Vermögen

Bestimmte Lebensversicherungsverträge können ein Instrument zur Vermögensübertragung darstellen. Ihre Behandlung hängt jedoch vom Vertrag, den Begünstigten, dem Steuerwohnsitz und den betroffenen Ländern ab.

Um diese Art von Lösung besser zu verstehen, besuchen Sie unsere Seite zur luxemburgischen Lebensversicherung.

Es ist ebenfalls wichtig, die Banken über den Todesfall zu informieren und die vom Verstorbenen geführten Konten, Schließfächer, Kredite oder Kapitalanlagen zu überprüfen. Lesen Sie dazu auch unsere Informationen zum Bankkonto in Luxemburg.

Checkliste: Eine Erbschaft in Luxemburg vorwegnehmen

  • Überprüfen Sie Ihre familiäre Situation und Ihre Lebensform.
  • Erfassen Sie das in Luxemburg und im Ausland befindliche Vermögen.
  • Ermitteln Sie die potenziellen Erben und deren Wohnsitzländer.
  • Erstellen oder aktualisieren Sie gegebenenfalls ein Testament.
  • Überprüfen Sie die Begünstigten von Lebensversicherungen und Vorsorgeverträgen.
  • Ermitteln Sie das anwendbare Erbrecht.
  • Wichtige Dokumente zusammenstellen und eine Vertrauensperson informieren.
  • Bei internationalem Vermögen oder einer Patchwork-Familie Rat einholen.

Das Thema Erbschaft wird oft zu spät angegangen, obwohl schon ein Mindestmaß an Vorausplanung administrative, steuerliche oder familiäre Schwierigkeiten vermeiden kann.

Erbschaft in Luxemburg: häufige Fehler

  • Zu glauben, dass der Ehepartner oder Lebenspartner automatisch alles erbt.
  • Nicht zwischen Ehe, eingetragener Lebenspartnerschaft und nichtehelicher Lebensgemeinschaft zu unterscheiden.
  • Vermögenswerte im Ausland zu vergessen.
  • In einer komplexen familiären Situation kein Testament aufzusetzen.
  • Die Fristen für die Erbschaftserklärung zu ignorieren.
  • Die Begünstigten von Lebensversicherungsverträgen nicht zu überprüfen.
  • Erst nach dem Tod Informationen über die steuerlichen Folgen einholen.

Die Leitfäden, die Sie je nach Ihrer Situation konsultieren sollten

Tod und Erbschaft in Luxemburg: Das Wichtigste im Überblick

Im Falle eines Todesfalls in Luxemburg müssen die Angehörigen schnell handeln, um den Tod zu melden, die zuständigen Behörden zu informieren und die Nachlassabwicklung zu organisieren. Die behördlichen Fristen sind wichtig, insbesondere für die Nachlassanmeldung.

Für im Ausland lebende Personen muss die Erbschaft aus internationaler Perspektive betrachtet werden: Staatsangehörigkeit, Wohnsitz, Standort des Vermögens, familiäre Situation und Rechte der Erben können die geltenden Vorschriften beeinflussen. Die frühzeitige Klärung dieser Fragen trägt zum Schutz der Angehörigen bei und erleichtert die Vermögensübertragung.

FAQ: Tod, Erbschaft und Nachlass in Luxemburg

Innerhalb welcher Frist muss ein Todesfall in Luxemburg gemeldet werden?

Der Tod muss in der Regel innerhalb von 24 Stunden bei der Gemeindeverwaltung des Sterbeortes gemeldet werden. Die Meldung kann durch einen Angehörigen oder durch das Bestattungsunternehmen erfolgen.

Innerhalb welcher Frist muss eine Erbschaftserklärung eingereicht werden?

Wenn der Tod in Luxemburg eingetreten ist, muss die Erbschaftserklärung grundsätzlich innerhalb von 6 Monaten eingereicht werden. Bei einem Todesfall im Ausland können längere Fristen gelten.

Wer erbt in Luxemburg an erster Stelle?

Kinder und Nachkommen sind die ersten Erben. Sind keine Kinder vorhanden, richten sich die Ansprüche des Ehepartners, der Eltern, Brüder, Schwestern oder anderer Familienangehöriger nach der geltenden Erbfolge.

Müssen Kinder in Luxemburg Erbschaftssteuer zahlen?

In der geraden Linie sind Kinder grundsätzlich von der Erbschaftssteuer auf ihren gesetzlichen Erbteil befreit. Der über den gesetzlichen Erbteil hinausgehende Anteil oder bestimmte Sonderfälle können jedoch besteuert werden.

Ist der überlebende Ehegatte von der Erbschaftssteuer befreit?

Der überlebende Ehegatte kann unter bestimmten Voraussetzungen von der Erbschaftsteuer befreit sein, insbesondere je nach Vorhandensein gemeinsamer Kinder und der jeweiligen Nachlasssituation. Eine individuelle Prüfung wird empfohlen.

Kann man das auf den Nachlass anwendbare Recht wählen?

In bestimmten Fällen ist es möglich, per Testament das Recht der eigenen Staatsangehörigkeit zu wählen, um den Nachlass zu regeln. Dies ist ein wichtiger Punkt für im Ausland lebende Personen mit Wohnsitz in Luxemburg.

Was geschieht mit einem Bankkonto nach einem Todesfall?

Die Bank muss über den Tod informiert werden. Die Konten können bis zur Abwicklung des Nachlasses gesperrt oder gesichert werden, einschließlich bestimmter Gemeinschaftskonten oder Schließfächer.

Gehört die Lebensversicherung zum Nachlass?

Die Behandlung der Lebensversicherung hängt vom Vertrag, den Begünstigten und der steuerlichen Situation ab. Sie kann ein Instrument zur Vermögensübertragung sein, sollte jedoch gemeinsam mit einem Fachmann geprüft werden.

Bietet die eingetragene Lebenspartnerschaft im Erbfall denselben Schutz wie die Ehe?

Nein. Die eingetragene Lebenspartnerschaft bietet nicht unbedingt dieselben Erbrechte wie die Ehe. Es ist wichtig, die vermögensrechtlichen und steuerlichen Folgen jeder Art von Lebensgemeinschaft zu prüfen.

Muss man zwingend einen Notar hinzuziehen?

Ein Notar ist nicht immer zwingend erforderlich, seine Hinzuziehung wird jedoch dringend empfohlen, wenn es um Immobilien, Testamente, Patchwork-Familien, internationale Erbschaften oder komplexe Vermögensverhältnisse geht.

Laurent Ollier

Laurent Ollier

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