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Physiotherapie, Osteopathie und paramedizinische Behandlungen in Luxemburg

Physiotherapie, Osteopathie und paramedizinische Behandlungen in Luxemburg

In Luxemburg spielen paramedizinische Leistungen eine wichtige Rolle bei der Gesundheitsversorgung, der Rehabilitation, der Prävention und der Betreuung von Kindern und Erwachsenen. Physiotherapeuten, Osteopathen, Logopäden, Sprachtherapeuten, Orthoptisten oder audiologische Dienste können je nach Bedarf hinzugezogen werden, wobei unterschiedliche Erstattungsmodalitäten gelten.

Diese Seite hilft Ihnen zu verstehen, an welche Fachkräfte Sie sich wenden können, wann eine ärztliche Verordnung erforderlich ist, welche Leistungen von der CNS erstattet werden können und wie Sie sich am besten orientieren, wenn Sie sich gerade erst in Luxemburg niedergelassen haben.

Paramedizinische Leistungen: Wissenswertes für Expats

  • Physiotherapeutische Behandlungen werden von der CNS unter bestimmten Voraussetzungen und auf ärztliche Verordnung hin erstattet.
  • Der Erstattungssatz für Physiotherapie variiert je nach Situation, Alter des Patienten und Art der Erkrankung zwischen 70 % und 100 %.
  • Osteopathiesitzungen werden von der CNS nicht erstattet, jedoch können bestimmte Zusatzversicherungen die Kosten übernehmen.
  • Sprach-, Hör- und Sehstörungen bei Kindern können in Luxemburg kostenlos untersucht werden.
  • Die Wartezeiten für Termine können je nach Fachgebiet, gewünschter Sprache und Standort stark variieren.
  • Bei Kindern von Auswanderern sollten Probleme in den Bereichen Sprache, Gehör, Sehvermögen oder Lernen bereits kurz nach der Ankunft frühzeitig erkannt werden.

Was versteht man in Luxemburg unter paramedizinischer Versorgung?

Die paramedizinische Versorgung umfasst verschiedene Gesundheitsberufe, die ergänzend zum Arzt tätig sind. Sie kann Bereiche wie Rehabilitation, Mobilität, Sprache, Gehör, Sehvermögen, kindliche Entwicklung oder funktionelles Wohlbefinden betreffen.

Je nach Situation kann diese Versorgung von einem Arzt verordnet, von der CNS übernommen, teilweise von einer Zusatzversicherung erstattet oder vom Patienten selbst getragen werden.

Die wichtigsten betroffenen Berufsgruppen

  • Physiotherapeuten: Rehabilitation, Schmerzen, Mobilität, Atmung, Sport, postoperative Betreuung;
  • Osteopathen: Funktionsstörungen, Muskel-Skelett-Beschwerden, Mobilität;
  • Logopäden: mündliche und schriftliche Sprache, Sprechen, Kommunikation;
  • Orthoptisten: Früherkennung und Rehabilitation bestimmter Sehstörungen;
  • Audiophonologischer Dienst: Prävention, Früherkennung und Behandlung von Hör-, Sprach- und Sprechstörungen.

Für eine erste medizinische Orientierung besuchen Sie auch unsere Seite „Einen Arzt in Luxemburg aufsuchen“.

Einen Physiotherapeuten in Luxemburg aufsuchen

Die Physiotherapie ist eine der häufigsten paramedizinischen Behandlungen. Sie kommt nach einer Verletzung, einem chirurgischen Eingriff, einem Unfall, einer Erkrankung, anhaltenden Schmerzen oder einem Mobilitätsverlust zum Einsatz.

In welchen Fällen sollte man einen Physiotherapeuten aufsuchen?

Ein Physiotherapeut kann insbesondere bei folgenden Beschwerden helfen:

  • Rückenschmerzen, Nackenschmerzen, Gelenk- oder Muskelschmerzen;
  • Sportverletzungen;
  • bei der Rehabilitation nach einer Operation;
  • Rehabilitation nach einem Unfall;
  • Atemwegsbeschwerden;
  • bestimmte neurologische Erkrankungen;
  • Gang- oder Gleichgewichtsstörungen;
  • die Beckenbodenrehabilitation;
  • Mobilitätsbedürfnisse bei älteren Menschen.

Braucht man eine ärztliche Verordnung für Physiotherapie?

Um eine Kostenerstattung durch die CNS zu erhalten, muss die physiotherapeutische Behandlung von einem Arzt verordnet werden. In der Verordnung sind die Art der Behandlung, die Anzahl der Sitzungen und die betreffende Erkrankung anzugeben.

Nach Angaben der CNS fallen physiotherapeutische Behandlungen insbesondere in die Kategorien „allgemeine Erkrankungen“, „schwere Erkrankungen“ oder „postoperative Rehabilitation“, wobei unterschiedliche Erstattungssätze gelten. Die Erstattung variiert je nach Fall zwischen 70 % und 100 %.

Erstattung von Physiotherapie-Sitzungen

Physiotherapeutische Behandlungen können von der CNS erstattet werden, wenn sie die vorgesehenen Bedingungen erfüllen: ärztliche Verordnung, Art der Erkrankung, anerkannte Leistungen, einzuhaltende Fristen und Formalitäten.

In der Regel werden Behandlungen im Zusammenhang mit einer bei Erwachsenen häufig auftretenden Erkrankung teilweise übernommen. In bestimmten Fällen, wie bei schweren Erkrankungen, postoperativer Rehabilitation oder Behandlungen für Kinder und Jugendliche, kann eine 100-prozentige Kostenübernahme gewährt werden.

Um die Modalitäten der Kostenübernahme besser zu verstehen, lesen Sie unseren Leitfaden zur Erstattung von Gesundheitsleistungen in Luxemburg.

Wie finde ich einen Physiotherapeuten?

Sie können Ihren Physiotherapeuten frei wählen. Der verschreibende Arzt kann Ihnen einen Therapeuten empfehlen, Sie können aber auch selbst nach einer Praxis in der Nähe Ihres Wohnortes, Ihres Arbeitsplatzes oder der Schule Ihres Kindes suchen.

Bevor Sie einen Termin vereinbaren, sollten Sie sich über die Verfügbarkeit, die gesprochenen Sprachen, die Art der angebotenen Behandlung und die administrativen Modalitäten im Zusammenhang mit der Überweisung informieren.

Kostenerstattung für Physiotherapie: Wichtig

Bei erstattungsfähigen Behandlungen sollten Sie nach Erhalt Ihrer Verordnung unverzüglich einen Termin vereinbaren. Bestimmte Behandlungen müssen innerhalb einer bestimmten Frist begonnen werden. Klären Sie die geltenden Bedingungen mit dem Therapeuten oder der CNS, bevor Sie mit den Sitzungen beginnen.

Osteopathie in Luxemburg

Die Osteopathie basiert auf einem manuellen Ansatz zur Behandlung bestimmter Funktionsstörungen, Schmerzen oder Bewegungseinschränkungen. Sie wird von Fachkräften ausgeübt, die in Luxemburg ausgebildet und zur Ausübung ihres Berufs zugelassen sind.

In welchen Fällen sollte man einen Osteopathen aufsuchen?

Patienten suchen häufig einen Osteopathen auf bei:

  • Schmerzen im Rücken, im Lendenwirbelbereich oder im Nacken;
  • Gelenkschmerzen;
  • haltungsbedingte Funktionsstörungen;
  • Muskelverspannungen;
  • sportbedingte Schmerzen;
  • funktionelle Beschwerden bei Erwachsenen, Kindern oder Säuglingen.

Die Osteopathie ersetzt keine ärztliche Diagnose. Bei akuten Schmerzen, Verletzungen, Fieber, neurologischen Symptomen oder im Zweifelsfall sollten Sie zunächst einen Arzt aufsuchen.

Werden die Kosten für Osteopathie erstattet?

Osteopathiesitzungen werden derzeit von der CNS in Luxemburg nicht erstattet. Bestimmte Zusatzkrankenversicherungen können jedoch je nach Vertragsbedingungen einen Teil der Kosten übernehmen.

Wie wählt man einen Osteopathen aus?

Der Beruf des Osteopathen ist in Luxemburg reglementiert. Die Behandler müssen über eine Zulassung verfügen. Das Gesundheitsministerium hat die Modalitäten für die Anerkennung und Regulierung des Berufs des Osteopathen festgelegt.

Bevor Sie einen Termin vereinbaren, sollten Sie die Ausbildung, die Zulassung, die Tarife, die Sprache der Konsultation und die mögliche Kostenübernahme durch Ihre Zusatzversicherung prüfen.

Logopädie und Sprachstörungen

Logopäden, je nach Kontext auch Sprachtherapeuten genannt, sind an der Diagnose und Behandlung von Störungen der mündlichen und schriftlichen Sprache, des Sprechens, der Stimme, der Kommunikation oder des Schluckens beteiligt.

Bei welchen Störungen sollte man einen Logopäden aufsuchen?

Bei Kindern kann eine Begleitung in folgenden Fällen sinnvoll sein:

  • Sprachentwicklungsverzögerung;
  • Ausspracheproblemen;
  • Stottern;
  • Störungen des mündlichen Ausdrucks;
  • Schwierigkeiten beim Lesen oder Schreiben;
  • Legasthenie, Rechtschreibschwäche oder andere Lernstörungen;
  • Schwierigkeiten im Zusammenhang mit Mehrsprachigkeit oder der schulischen Anpassung.

Bei Erwachsenen kann eine logopädische Behandlung nach einem Unfall, einem Schlaganfall, einer neurologischen Erkrankung oder im Zusammenhang mit Stimm- oder Schluckstörungen erfolgen.

Im Ausland lebende Kinder und Mehrsprachigkeit

Für im Ausland lebende Familien können Sprachfragen ein sensibles Thema sein. Ein Kind kann zu Hause, in der Kindertagesstätte oder in der Schule mit mehreren Sprachen in Kontakt kommen. Mehrsprachigkeit kann die Erkennung einer Sprachverzögerung oder einer Lernschwäche erschweren.

Im Zweifelsfall ist es ratsam, mit einem Kinderarzt, einem Hausarzt, der Schule oder einer Fachkraft darüber zu sprechen. Eine frühzeitige Erkennung ermöglicht oft eine bessere Begleitung des Kindes.

Siehe Sprachförderung für ausländische Kinder.

Logopädiezentrum

Das Logopädiezentrum in Strassen, das dem Ministerium für Bildung, Kinder und Jugend untersteht, betreut bestimmte Kinder mit Sprach-, Sprech- und Kommunikationsstörungen, insbesondere im schulischen Umfeld.

Für neu zugezogene Familien ist es hilfreich, sich mit der Schule, den pädagogischen Diensten oder Fachkräften aus dem Gesundheitswesen auszutauschen, um den richtigen Weg der Begleitung zu finden.

Besuchen Sie auch unsere Seite zum Grundschulsystem in Luxemburg.

Audiophonologischer Dienst: Hören, Sprache und Sprechen

Der audiophonologische Dienst der Gesundheitsdirektion ist für die Prävention, Früherkennung und Behandlung von Sprach-, Sprech-, Stimm- und Hörstörungen zuständig. Die Leistungen des Dienstes sind kostenlos.

Hörscreening bei Neugeborenen

In Luxemburg erhalten alle Neugeborenen ein kostenloses Hörscreening. Der Test wird ab dem zweiten Lebenstag des Babys in der Entbindungsstation oder in den Räumlichkeiten des audiophonologischen Dienstes durchgeführt.

„Bilan 30“: Sprachscreening im Alter von 30 Monaten

Der audiophonologische Dienst organisiert außerdem die „Bilan 30“, eine kostenlose Früherkennung von Sprachstörungen bei Kindern im Alter von 30 Monaten. Diese Untersuchung wird schnell und spielerisch in der Sprache des Kindes durchgeführt und umfasst einen begleitenden Hörtest.

Betreuung von Kindern und Erwachsenen

Die audiophonologische Abteilung kann Kinder und Erwachsene mit Sprach-, Sprech-, Hör- oder Stimmbildungsstörungen begleiten. Für im Ausland lebende Familien können diese Dienste besonders hilfreich sein, wenn das Kind in ein mehrsprachiges schulisches Umfeld kommt.

Orthoptik und Sehscreening bei Kindern

Die Orthoptik befasst sich mit der Früherkennung, Beurteilung und Rehabilitation bestimmter Sehstörungen. In Luxemburg bietet die Orthoptikabteilung der Gesundheitsdirektion eine kostenlose landesweite Sehuntersuchung für Kleinkinder an.

Sehtest 10 und Sehtest 40

Die kostenlosen Sehtests richten sich an Kinder im Alter von 10 Monaten und 40 Monaten. Die Eltern erhalten eine Einladung per Post und können über Guichet.lu einen Termin vereinbaren. Diese Tests sind freiwillig, aber äußerst hilfreich, um bestimmte Sehstörungen frühzeitig zu erkennen.

Wann sollte man einen Augenarzt aufsuchen?

Die orthoptische Untersuchung ersetzt keinen Termin beim Augenarzt. Bei einem positiven Befund, bei Zweifeln, bei Schielen, Sehstörungen, Kopfschmerzen oder schulischen Problemen, die mit dem Sehvermögen zusammenhängen könnten, wird empfohlen, einen Augenarzt aufzusuchen.

Besuchen Sie auch unsere Seite zu medizinischen Untersuchungen in Luxemburg.

Paramedizinische Versorgung für Kinder und im Ausland lebende Familien

Für im Ausland lebende Familien kann die paramedizinische Versorgung bei der Eingewöhnung in Luxemburg hilfreich sein. Ein Wechsel des Landes, der Sprache, der Schule oder des Lebensrhythmus kann bereits bestehende Schwierigkeiten deutlicher zutage treten lassen oder neue hervorrufen.

Wichtige Hinweise für Eltern

  • Sprachentwicklungsverzögerung oder Ausspracheprobleme;
  • Lernschwierigkeiten in einem mehrsprachigen Umfeld;
  • Hör- oder Verständnisstörungen;
  • Sehstörungen, die das Lesen oder Schreiben beeinträchtigen können;
  • Rehabilitationsbedarf nach einem Unfall oder einer Operation;
  • Haltungsbedingte Schmerzen im Zusammenhang mit Sport, Wachstum oder Bewegungsmangel.

Im Zweifelsfall wenden Sie sich zunächst an einen Hausarzt, einen Kinderarzt oder einen Schulgesundheitsfachmann. Eine frühzeitige Überweisung ermöglicht oft eine bessere Betreuung.

Bei Themen rund um das psychische Wohlbefinden oder emotionale Schwierigkeiten besuchen Sie bitte unsere Seite zur psychischen Gesundheit in Luxemburg.

Wie erhält man eine Kostenerstattung für paramedizinische Leistungen?

Die Erstattung hängt von der Art der Behandlung, dem konsultierten Fachpersonal, dem Vorliegen einer ärztlichen Verschreibung sowie den von der CNS festgelegten Bedingungen ab.

Behandlungen, die unter bestimmten Voraussetzungen häufig erstattet werden

  • Physiotherapie auf ärztliche Verordnung;
  • bestimmte Rehabilitationsmaßnahmen;
  • bestimmte verschriebene und in der CNS-Nomenklatur anerkannte Leistungen;
  • bestimmte Begleitmaßnahmen für Kinder, je nach Rahmenbedingungen der Kostenübernahme.

Behandlungen, die nur in geringem Umfang oder gar nicht erstattet werden

  • Osteopathie durch die CNS;
  • bestimmte Wellness-Behandlungen;
  • bestimmte komplementärmedizinische Verfahren;
  • bestimmte nicht verschriebene oder nicht anerkannte Behandlungen.

Eine Krankenzusatzversicherung kann je nach den im Vertrag vorgesehenen Leistungen einen Teil der Kosten für bestimmte Behandlungen übernehmen, die nicht oder nur geringfügig erstattet werden.

Einen Überblick finden Sie auf unseren Seiten zurKrankenversicherung, zur CNS und zur Sozialversicherung sowie zur Erstattung von Gesundheitsleistungen.

Behandlung oder FachkraftIst eine ärztliche Verschreibung erforderlich?Erstattung möglich
PhysiotherapieJa, für eine Erstattung durch die CNSJa, je nach Erkrankung und den Bedingungen der CNS
OsteopathieIm Allgemeinen nichtNicht durch die CNS; über eine Zusatzversicherung möglich
LogopädieJe nach BehandlungsverlaufJe nach Behandlungsrahmen
Audiophonologischer DienstNicht für bestimmte VorsorgeuntersuchungenKostenlose Leistungen des öffentlichen Gesundheitswesens
Orthoptik-DienstEinladung/Termin je nach TestKostenlose Vorsorgeuntersuchungen für Kinder

Bevor Sie einen paramedizinischen Fachmann aufsuchen, können Sie mit ein paar einfachen Überprüfungen unangenehme Überraschungen vermeiden.

Checkliste für paramedizinische Leistungen vor der Terminvereinbarung

  • Prüfen Sie, ob eine ärztliche Überweisung erforderlich ist.
  • Erkundigen Sie sich, ob die Kosten von der CNS erstattet werden können.
  • Prüfen Sie die Fristen, die nach der Verschreibung einzuhalten sind.
  • Erkundigen Sie sich, welche Sprachen der Behandler spricht.
  • Erkundigen Sie sich vor dem ersten Termin nach den Kosten.
  • Prüfen Sie den Versicherungsschutz Ihrer Krankenzusatzversicherung.
  • Bewahren Sie Rechnungen, Rezepte und Zahlungsbelege auf.
  • Bei Kindern den Behandler über den sprachlichen und schulischen Hintergrund informieren.
  • Planen Sie Termine im Voraus, falls eine regelmäßige Nachsorge erforderlich ist oder eine Warteliste besteht.

Häufige Fehler bei paramedizinischen Behandlungen, die es zu vermeiden gilt

  • Mit Physiotherapie-Sitzungen beginnen, ohne die Erstattungsbedingungen zu prüfen.
  • Nach einer ärztlichen Verordnung zu lange warten.
  • Annehmen, dass Osteopathie von der CNS erstattet wird.
  • Logopäden, Sprachtherapeuten, audiologische Dienste und Orthoptisten verwechseln.
  • Eine Sprach- oder Hörstörung bei einem mehrsprachigen Kind herunterspielen.
  • Die Wartezeiten für Termine bei bestimmten Fachärzten nicht einkalkulieren.
  • Die für die Kostenerstattung erforderlichen Belege nicht aufzubewahren.

Zusammenfassung

Paramedizinische Leistungen spielen im Gesundheitswesen Luxemburgs eine wichtige Rolle. Physiotherapie, Osteopathie, Logopädie, Sprachtherapie, Orthoptik oder Audiophonologie können bei Schmerzen, Rehabilitation, Sprach-, Hör- und Sehstörungen sowie bestimmten Schwierigkeiten, mit denen Kinder konfrontiert sind, helfen.

Für Expats und Neuankömmlinge ist es wichtig, die ärztliche Verordnung, die Erstattungsbedingungen, die gesprochenen Sprachen, die Wartezeiten für Termine und die spezifischen Bedürfnisse von Kindern in einem mehrsprachigen Umfeld zu prüfen.

FAQ zu Physiotherapie, Osteopathie und paramedizinischer Versorgung in Luxemburg

Benötigt man eine ärztliche Überweisung, um einen Physiotherapeuten in Luxemburg aufzusuchen?

Sie können sich direkt an einen Physiotherapeuten wenden, benötigen jedoch eine ärztliche Überweisung, um eine Erstattung durch die CNS zu erhalten.

Werden Physiotherapie-Sitzungen erstattet?

Ja, Physiotherapie-Sitzungen können unter bestimmten Voraussetzungen von der CNS erstattet werden. Der Erstattungssatz hängt insbesondere von der Erkrankung, dem Alter des Patienten und der Art der Rehabilitation ab.

Werden osteopathische Behandlungen von der CNS erstattet?

Nein, osteopathische Behandlungen werden von der CNS nicht erstattet. Bestimmte Zusatzversicherungen können jedoch einen Teil der Kosten übernehmen.

Wie finde ich einen Osteopathen in Luxemburg?

Vergewissern Sie sich, dass der Therapeut zugelassen ist, erkundigen Sie sich nach seinen Tarifen und fragen Sie bei Ihrer Zusatzversicherung nach einer möglichen Kostenübernahme.

Was ist ein Logopäde?

Ein Logopäde oder Sprachtherapeut behandelt Störungen der Sprache, des Sprechens, der Kommunikation, der Stimme, des Lesens, des Schreibens oder des Schluckens.

Kann Mehrsprachigkeit zu einer Sprachverzögerung führen?

Mehrsprachigkeit ist keine Störung. Sie kann jedoch die Beobachtung der Sprachentwicklung erschweren. Im Zweifelsfall ist es ratsam, fachlichen Rat einzuholen.

Was ist der „Bilan 30“ in Luxemburg?

Der „Bilan 30“ ist ein kostenloses Screening auf Sprachstörungen, das vom Service audiophonologique für Kinder im Alter von 30 Monaten organisiert wird und einen begleitenden Hörtest umfasst.

Sind Hörtests für Kinder kostenlos?

Ja, Luxemburg organisiert insbesondere ein kostenloses Hörscreening für Neugeborene sowie Vorsorge- und Betreuungsmaßnahmen über den audiophonologischen Dienst.

Was ist der Orthoptik-Dienst?

Der Orthoptikdienst führt insbesondere kostenlose Sehscreenings bei Kleinkindern durch, um bestimmte Sehstörungen frühzeitig zu erkennen.

Werden alle paramedizinischen Leistungen erstattet?

Nein. Bestimmte Behandlungen werden unter bestimmten Voraussetzungen erstattet, wie beispielsweise verschreibungspflichtige Physiotherapie. Andere, wie beispielsweise Osteopathie, werden von der CNS nicht übernommen.

Ist eine Zusatzversicherung sinnvoll?

Ja, sie kann für Behandlungen nützlich sein, die von der CNS nur geringfügig oder gar nicht erstattet werden, wie beispielsweise Osteopathie oder bestimmte spezifische Behandlungen, je nach Vertrag.

Weitere Informationen und Tipps zur Gesundheitsvorsorge in Luxemburg

Françoise Tilly

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