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Leitfaden zur Steuererklärung: Wie füllt man die Steuererklärung aus?

Leitfaden zur Steuererklärung: Wie füllt man die Steuererklärung aus?

Das Ausfüllen der Steuererklärung in Luxemburg kann viele Fragen aufwerfen, insbesondere wenn man sich gerade erst im Land niedergelassen hat. Zu versteuernde Einkünfte, Belege, Steuerabzüge, Online-Einreichung, Fristen: Es ist ratsam, die Unterlagen systematisch vorzubereiten.

Dieser Leitfaden begleitet Sie Schritt für Schritt dabei, zu verstehen, wie Sie Ihre Steuererklärung in Luxemburg ausfüllen, welche Unterlagen Sie vorbereiten müssen, welche Angaben Sie überprüfen sollten und wie Sie Ihre Unterlagen an die Steuerbehörde (Administration des contributions directes) übermitteln.

Wenn Sie noch nicht wissen, ob Sie eine Steuererklärung abgeben müssen, lesen Sie zunächst unseren speziellen Leitfaden: Muss man in Luxemburg eine Steuererklärung abgeben?

Steuererklärung: Wissenswertes für Expatriates

  • Die Steuererklärung in Luxemburg erfolgt für betroffene natürliche Personen mit dem Formular 100.
  • Sie kann je nach Ihrer Situation online über MyGuichet.lu oder in Papierform eingereicht werden.
  • Die übliche Abgabefrist endet am 31. Dezember des auf das Steuerjahr folgenden Jahres.
  • Sie müssen gegebenenfalls Ihre Gehaltsbescheinigungen, Bankbescheinigungen, Versicherungsnachweise, Nachweise über Kinderbetreuungskosten, Renten oder ausländische Einkünfte bereithalten.
  • Eine ordnungsgemäß ausgefüllte Steuererklärung kann zu einer Steuerrückerstattung oder einer vorteilhaften Nachveranlagung führen.

Wozu dient die Einkommensteuererklärung in Luxemburg?

Die Steuererklärung ermöglicht es der Steuerbehörde, den genauen Betrag Ihrer Steuer entsprechend Ihrer tatsächlichen Situation neu zu berechnen.

Dabei werden Ihre Einkünfte, Ihre familiäre Situation, Ihre Steuerklasse, eventuelle ausländische Einkünfte sowie die Steuerabzüge oder Steuergutschriften berücksichtigt, auf die Sie Anspruch haben.

Nach der Bearbeitung Ihrer Steuererklärung kann die Steuerbehörde:

  • Ihnen eine Steuerüberzahlung zurückerstatten;
  • eine Nachzahlung von Steuern von Ihnen verlangen;
  • Sie um weitere Informationen oder zusätzliche Belege bitten.

Um die allgemeine Funktionsweise des Steuersystems in Luxemburg besser zu verstehen, besuchen Sie unsere Informationsseite: Steuern in Luxemburg: Praktischer Leitfaden für Expats und Neuankömmlinge.

Wichtige Informationen zur Einkommensteuererklärung

  • Formular 100: Steuererklärungsformular für die Einkommensteuer natürlicher Personen.
  • 31. Dezember: übliche Abgabefrist für das vorangegangene Steuerjahr.
  • MyGuichet.lu: Plattform zur Online-Abgabe der Einkommensteuererklärung.
  • 1 Kalenderjahr: Die Steuererklärung bezieht sich auf die vom 1. Januar bis zum 31. Dezember erzielten Einkünfte.
  • Derzeit gibt esdrei Steuerklassen: Klasse 1, Klasse 1a und Klasse 2.

Welche Unterlagen sollten Sie vor dem Ausfüllen Ihrer Steuererklärung bereithalten?

Bevor Sie mit Ihrer Steuererklärung beginnen, sollten Sie alle erforderlichen Unterlagen zusammenstellen. So vermeiden Sie Versäumnisse, Fehler bei den Beträgen oder Nachfragen der Steuerbehörde.

DokumentWozu dient es?Beispiele
LohnbescheinigungAngabe Ihrer luxemburgischen Einkünfte aus nichtselbständiger ArbeitVom Arbeitgeber ausgestellte Jahresbescheinigung
BankbescheinigungenBestimmte Zinsen, Kredite oder Kapitalerträge angebenZinsaufwendungen, Immobilienkredit, Bankkonten
VersicherungsbescheinigungenBestimmte Steuerabzüge geltend machenLebensversicherung, Haftpflichtversicherung, Zusatzkrankenversicherung
Nachweise für FamilienausgabenBestimmte Ausgaben im Zusammenhang mit Kindern oder der Familie geltend machenKindertagesstätte, Kinderbetreuungsstätte, Unterhaltszahlungen
Unterlagen zu ausländischen EinkünftenFür die korrekte Berechnung Ihres SteuersatzesMieteinnahmen, Dividenden, ausländische Rente
Nachweise für SpendenSteuerlich absetzbare Spenden geltend machenBescheinigung einer anerkannten Einrichtung

Wie füllt man seine Steuererklärung Schritt für Schritt aus?

Das Ausfüllen einer Steuererklärung folgt einer einfachen Logik: Ermitteln Sie Ihre Situation, geben Sie Ihre Einkünfte an, fügen Sie die abzugsfähigen Ausgaben hinzu, überprüfen Sie die Angaben und reichen Sie die Unterlagen ein.

Schritt 1: Überprüfen Sie Ihre persönliche und familiäre Situation

Bevor Sie Ihre Einkünfte angeben, überprüfen Sie die Angaben zu Ihrer persönlichen Situation: Adresse, Familienstand, Haushaltszusammensetzung, unterhaltsberechtigte Kinder, Ehe, Lebenspartnerschaft oder Trennung.

Ihre familiäre Situation kann einen erheblichen Einfluss auf Ihre Steuerklasse und die geltenden Steuervergünstigungen haben. Weitere Informationen finden Sie in unserem Leitfaden zu den verschiedenen Lebensgemeinschaften und deren steuerlichen Auswirkungen in Luxemburg.

Schritt 2: Geben Sie Ihre luxemburgischen Einkünfte an

Sie müssen die im betreffenden Steuerjahr in Luxemburg erzielten Einkünfte angeben. Dabei kann es sich insbesondere um Löhne, Renten, Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit, gewerbliche Einkünfte oder Mieteinkünfte handeln.

Angestellte finden die erforderlichen Informationen in der Regel auf ihrer jährlichen Lohnbescheinigung.

Schritt 3: Ausländische Einkünfte angeben, falls Ihre Situation dies erfordert

In Luxemburg ansässige Expatriates beziehen unter Umständen weiterhin Einkünfte aus ihrem Herkunftsland: vermietete Immobilien, Bankzinsen, Dividenden, Renten oder sonstige Vermögenserträge.

Diese Einkünfte müssen möglicherweise in der luxemburgischen Steuererklärung angegeben werden, auch wenn sie bereits im Ausland besteuert wurden. Sie können insbesondere zur Ermittlung des Steuersatzes herangezogen werden, der auf die in Luxemburg steuerpflichtigen Einkünfte anzuwenden ist.

Schritt 4: Abzugsfähige Ausgaben angeben

Abzugsfähige Ausgaben ermöglichen es Ihnen, Ihr zu versteuerndes Einkommen zu verringern. Dazu können Versicherungen, Altersvorsorge, Bausparen, Zinsen für Immobilienkredite, Kinderbetreuungskosten, Unterhaltszahlungen oder Spenden gehören.

Um mehr über die wichtigsten betroffenen Ausgaben zu erfahren, lesen Sie unseren umfassenden Leitfaden zu Steuerabzügen in Luxemburg.

Schritt 5: Die Steuererklärung prüfen, unterschreiben und einreichen

Überprüfen Sie vor dem Absenden sorgfältig die angegebenen Beträge, die ausgefüllten Rubriken und die vorliegenden Belege.

Ein Fehler oder eine Auslassung kann zu einer Aufforderung zur Berichtigung, einer längeren Bearbeitungszeit oder einer ungünstigeren Besteuerung führen.

Wie reicht man seine Steuererklärung online über MyGuichet ein?

Die Steuererklärung kann online über MyGuichet.lu abgegeben werden, sofern Ihre Situation dies zulässt. Diese Lösung erleichtert die Eingabe, Nachverfolgung und Übermittlung der Unterlagen.

Um Ihre Steuererklärung online einzureichen, müssen Sie in der Regel:

  • sich in Ihrem persönlichen Bereich auf MyGuichet.lu anmelden;
  • den Vorgang zur Einkommensteuererklärung auswählen;
  • die Ihrer Situation entsprechenden Felder ausfüllen;
  • die Angaben zu Ihren Einkünften und Ausgaben hinzufügen;
  • die eingegebenen Daten überprüfen;
  • die Steuererklärung elektronisch unterschreiben und übermitteln.

Ihre Steuererklärung muss mittels eines Systems zur digitale Identitätsprüfung bestätigt werden.

Um die Online-Behördengänge in Luxemburg besser zu verstehen, besuchen Sie auch unsere Seite zu den Behördengängen in Luxemburg.

Wann muss die Steuererklärung in Luxemburg eingereicht werden?

In Luxemburg gilt für die Einkommensteuer das Kalenderjahr: Die Steuererklärung bezieht sich auf die zwischen dem 1. Januar und dem 31. Dezember erzielten Einkünfte.

Die Steuererklärung muss grundsätzlich spätestens am 31. Dezember des auf das Steuerjahr folgenden Jahres eingereicht werden.

SituationFristVorgehensweise
Einkünfte im Jahr NBis zum 31. Dezember des Jahres N+1Die Steuererklärung fristgerecht erstellen und einreichen.
Von der Behörde angeforderte ErklärungGemäß der angegebenen FristDem Ersuchen der Steuerbehörde nachkommen.
Freiwillige ErklärungDie geltende Frist einhaltenReichen Sie die Steuererklärung ein, um Abzüge oder Rückerstattungen geltend zu machen.

Checkliste: Bevor Sie Ihre Steuererklärung einreichen

  • Überprüfen Sie Ihren Familienstand und Ihre Steuerklasse.
  • Sammeln Sie Ihre Lohnbescheinigungen und Einkommensnachweise.
  • Ermitteln Sie gegebenenfalls die anzugebenen ausländischen Einkünfte.
  • Fügen Sie die abzugsfähigen Ausgaben hinzu, auf die Sie Anspruch haben.
  • Bewahren Sie Belege für Versicherungen, Kinderbetreuungskosten, Darlehen, Spenden oder Renten auf.
  • Überprüfen Sie die Richtigkeit der angegebenen Beträge.
  • Überprüfen Sie Ihre Bankverbindung.
  • Reichen Sie die Steuererklärung vor Ablauf der Frist ein.

Was geschieht nach dem Absenden der Steuererklärung?

Nach Eingang Ihrer Steuererklärung prüft die Direktsteuerverwaltung die übermittelten Angaben.

Anschließend kann sie:

  • die angegebenen Daten bestätigen;
  • Nachweise oder zusätzliche Informationen anfordern;
  • den endgültigen Steuerbetrag berechnen;
  • einen Steuerbescheid ausstellen;
  • einen zu zahlenden Betrag oder eine zu erhaltende Rückerstattung angeben.

Eine eventuelle Rückerstattung wird auf das der Behörde mitgeteilte Bankkonto überwiesen. Bei einem zu zahlenden Restbetrag sind in der Steuerbescheinigung die Zahlungsmodalitäten und -fristen angegeben.

Für Ihre Bankangelegenheiten in Luxemburg lesen Sie bitte unseren Leitfaden zum Bankkonto in Luxemburg.

Steuererklärung: Häufige Fehler

  • Verwechslung von Quellensteuerabzug und vollständiger Steuererklärung.
  • Bestimmte ausländische Einkünfte oder Nebeneinkünfte nicht angeben.
  • Bestimmte abzugsfähige Ausgaben nicht anzugeben.
  • Beträge angeben, ohne die Belege aufzubewahren.
  • Die falsche Rubrik im Formular verwenden.
  • Bis zu den letzten Tagen warten, um die Unterlagen vorzubereiten.
  • Nicht auf eine ergänzende Anfrage der Behörde zu antworten.

Steuerratgeber für weitere Informationen zum Thema Steuern

Weitere Informationen zur Steuererklärung finden Sie auf der Website Guichet.lu.

Leitfaden zur Steuererklärung: Wichtig

Jede steuerliche Situation ist anders. Welche Angaben Sie machen müssen, hängt insbesondere von Ihrem Steuerwohnsitz, Ihrer familiären Situation, der Art Ihrer Einkünfte, Ihren abzugsfähigen Ausgaben und eventuellen Einkünften im Ausland ab.

Die auf dieser Seite dargestellten Informationen dienen lediglich der Orientierung. Im Zweifelsfall wird empfohlen, einen Fachmann zu konsultieren oder sich an die Direkte Steuerverwaltung zu wenden.

Die Steuererklärung in Luxemburg korrekt ausfüllen: Was Sie beachten sollten

Die Steuererklärung in Luxemburg ermöglicht es Ihnen, Ihre steuerliche Situation zu regeln, Ihr gesamtes Einkommen anzugeben und die Ihnen zustehenden Abzüge geltend zu machen.

Für Expatriates und Neuankömmlinge kommt es vor allem darauf an, die Unterlagen sorgfältig vorzubereiten, die wesentlichen Rubriken zu verstehen und die Fristen einzuhalten. Eine korrekt ausgefüllte Steuererklärung kann Fehler vermeiden, die Bearbeitung des Antrags beschleunigen und manchmal eine Steuerrückerstattung ermöglichen.

FAQ: Steuererklärung in Luxemburg

Wie füllt man seine Steuererklärung in Luxemburg aus?

Sie müssen Ihre Unterlagen zusammenstellen, die persönlichen Angaben ausfüllen, Ihre Einkünfte angeben, abzugsfähige Ausgaben hinzufügen, die Beträge überprüfen und Ihre Steuererklärung dann je nach Ihrer Situation über MyGuichet.lu oder in Papierform einreichen.

Welches Formular muss man für die Steuererklärung verwenden?

Steuerpflichtige, die der Einkommensteuer für natürliche Personen unterliegen, verwenden in der Regel das Formular 100. Dieses Formular kann je nach Fall online oder in Papierform ausgefüllt werden.

Kann man seine Steuererklärung online einreichen?

Ja. Die Steuererklärung kann online über MyGuichet.lu abgegeben werden, sofern Ihre Situation dies zulässt. Sie benötigen ein elektronisches Identifikationsmittel, um Ihre Steuererklärung zu unterschreiben und einzureichen.

Welche Unterlagen müssen vorbereitet werden?

Halten Sie insbesondere Ihre Gehaltsbescheinigungen, Bankbescheinigungen, Versicherungsunterlagen, Nachweise über Kinderbetreuungskosten, Spendenbescheinigungen, Unterlagen zu Darlehen sowie Nachweise über ausländische Einkünfte bereit, falls dies auf Sie zutrifft.

Wann muss die Steuererklärung eingereicht werden?

Die Steuererklärung muss grundsätzlich spätestens am 31. Dezember des Jahres eingereicht werden, das auf das betreffende Steuerjahr folgt. Es wird empfohlen, mit der Vorbereitung Ihrer Unterlagen nicht bis in die letzten Wochen zu warten.

Müssen ausländische Einkünfte angegeben werden?

In vielen Fällen müssen ausländische Einkünfte angegeben werden, um den geltenden Steuersatz korrekt zu ermitteln. Das bedeutet nicht zwangsläufig, dass sie in Luxemburg ein zweites Mal besteuert werden.

Wann erhält man den Steuerbescheid?

Der Steuerbescheid wird versandt, nachdem Ihre Steuererklärung von der Direktsteuerverwaltung bearbeitet wurde. Die Bearbeitungsdauer kann je nach Einreichungszeitpunkt, Komplexität des Vorgangs und eventuellen Nachfragen nach Belegen variieren.

Kann man eine Steuerrückerstattung erhalten?

Ja. Wenn die einbehaltene Quellensteuer höher ist als die tatsächlich geschuldete Steuer nach Berücksichtigung Ihrer Situation und Ihrer Abzüge, kann die Behörde Ihnen den zu viel gezahlten Betrag zurückerstatten.

Sollte man einen Steuerberater hinzuziehen?

Ein Steuerberater kann bei der ersten Steuererklärung hilfreich sein, insbesondere bei Einkünften aus dem Ausland, Immobilienvermögen, selbstständiger Tätigkeit, einer komplexen familiären Situation oder bei Unsicherheiten hinsichtlich der anwendbaren Abzüge.

Laurent Ollier

Laurent Ollier

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