Steuern und Abgaben in Luxemburg: Was Sie zahlen müssen
Wenn Sie sich in Luxemburg niederlassen, ist die Einkommensteuer bei weitem nicht die einzige Abgabe, mit der Sie konfrontiert werden können. Mehrwertsteuer auf Ihre Einkäufe, Grundsteuer, wenn Sie Eigentümer sind, Abgaben im Zusammenhang mit dem Kauf einer Immobilie, Kfz-Steuer oder auch Erbschaftssteuer: Die Steuern und Abgaben hängen von Ihrer persönlichen Situation, Ihrem Vermögen und Ihren Ausgaben ab.
Was sind die wichtigsten Steuern in Luxemburg? Wer muss sie zahlen? Wann? Dieser Leitfaden gibt Ihnen einen Überblick über die Steuern, die für Privatpersonen und Neuzugezogene relevant sein können, mit Links zu unseren ausführlichen Leitfäden, falls ein Thema weitere Erläuterungen erfordert.
Steuern und Abgaben in Luxemburg: Kennzahlen
- In Luxemburg gilt eine progressive Einkommensteuer.
- Der normale Mehrwertsteuersatz beträgt 17 %.
- Es gibt drei weitere Mehrwertsteuersätze: 14 %, 8 % und 3 %.
- Eigentümer von Immobilien in Luxemburg müssen unter Umständen Grundsteuer entrichten.
- In Luxemburg zugelassene Fahrzeuge unterliegen, von Ausnahmen abgesehen, einer jährlichen Kfz-Steuer.
- Privatpersonen unterliegen in Luxemburg keiner allgemeinen Vermögenssteuer.
Was sind die wichtigsten Steuern und Abgaben in Luxemburg?
Es gibt keine einheitliche Steuer, der alle Einwohner unterliegen. Bestimmte Abgaben betreffen fast jeden, wie beispielsweise die Mehrwertsteuer, während andere von Ihrer persönlichen Situation abhängen: Einkommen, Immobilienkauf, Wohneigentum, Fahrzeug, Erbschaft oder Schenkung.
| Steuer oder Abgabe | Wer ist davon betroffen? | Wann? |
|---|---|---|
| Einkommensteuer | Arbeitnehmer, Rentner und Personen mit steuerpflichtigem Einkommen | Auf die im Laufe des Jahres erzielten Einkünfte |
| Mehrwertsteuer | Verbraucher | Beim Kauf von Waren und Dienstleistungen |
| Grundsteuer | Immobilieneigentümer | Jedes Jahr |
| Eintragungs- und Registergebühren | Käufer einer Immobilie | Beim Erwerb |
| Kraftfahrzeugsteuer | Betroffene Fahrzeughalter oder -besitzer | Jährlich |
| Erbschaftssteuer | Bestimmte Erben | Im Rahmen einer Erbschaft |
| Schenkungssteuern | Personen, die bestimmte Vermögenswerte durch Schenkung erhalten | Bei der Schenkung |
| Gemeindesteuern | Je nach Gemeinde und Situation | Je nach betreffender Abgabe |
Steuern und Abgaben: Was Auswanderer beachten sollten
- Durch Ihren Umzug nach Luxemburg kann sich das Land ändern, in dem bestimmte Einkünfte von Ihnen zu versteuern sind.
- Das Behalten einer Wohnung, von Kapitalanlagen oder anderer Einkünfte im Ausland kann steuerliche Konsequenzen in Luxemburg haben.
- Der Erwerb von Wohneigentum in Luxemburg ist mit besonderen Abgaben beim Kauf und insbesondere mit der Grundsteuer verbunden.
- Die Erbschaftsregelungen können komplexer sein, wenn sich Ihr Vermögen auf mehrere Länder verteilt.
- Die Besteuerung hängt von Ihrer persönlichen Situation ab: Übertragen Sie die Regelungen Ihres Herkunftslandes nicht automatisch auf Luxemburg.
Die Einkommensteuer in Luxemburg
Die Einkommensteuer ist die wichtigste direkte Steuer, mit der Privatpersonen konfrontiert sind. Sie kann insbesondere Löhne, Renten, Einkünfte aus Immobilien, Kapitalerträge oder bestimmte andere Einkommensarten betreffen.
Luxemburg wendet einen progressiven Steuertarif an: Der Steuersatz steigt stufenweise mit dem zu versteuernden Einkommen. Man darf daher den Grenzsteuersatz, der der höchsten erreichten Steuerklasse entspricht, nicht mit dem Durchschnittssatz verwechseln, der tatsächlich auf das gesamte Einkommen angewendet wird.
Bei Arbeitnehmern und Rentnern wird ein Teil der Steuer in der Regel direkt an der Quelle einbehalten. Dieser Einbehalt bedeutet jedoch nicht zwangsläufig, dass die endgültige steuerliche Situation des Steuerpflichtigen damit geregelt ist.
Um die allgemeine Funktionsweise der Einkommensteuer zu verstehen, lesen Sie unseren Steuerleitfaden zur Einkommensteuer in Luxemburg.
Lesen Sie auch unsere Erläuterungen zur Quellensteuer in Luxemburg und unseren Leitfaden zur Einkommensteuererklärung.
Die Mehrwertsteuer in Luxemburg
Die Mehrwertsteuer (MwSt.) ist eine indirekte Steuer, die vom Verbraucher beim Kauf zahlreicher Waren und Dienstleistungen entrichtet wird. Sie ist in der Regel direkt im angezeigten Preis enthalten.
In Luxemburg gelten je nach Art des Produkts oder der Dienstleistung unterschiedliche Mehrwertsteuersätze:
| Mehrwertsteuersätze | Kategorie | Grundsatz |
|---|---|---|
| 17 % | Regelsatz | Gilt für die meisten Waren und Dienstleistungen, für die kein Sondersatz gilt. |
| 14 % | Zwischen-Satz | Gilt für bestimmte, gesetzlich festgelegte Kategorien. |
| 8 % | Ermäßigter Steuersatz | Gilt für bestimmte Waren und Dienstleistungen, für die ein ermäßigter Steuersatz gilt. |
| 3 % | Super-ermäßigter Steuersatz | Gilt ausschließlich für bestimmte, gesetzlich festgelegte Kategorien von Waren und Dienstleistungen. |
Für Privatpersonen ist die Mehrwertsteuer somit in erster Linie eine Verbrauchssteuer. Bei einem Immobilienprojekt oder umfangreichen Bauarbeiten kann sie jedoch zu einem echten finanziellen Thema werden.
Welche Steuern und Abgaben fallen beim Kauf einer Immobilie an?
Der Kauf einer Wohnung oder eines Hauses in Luxemburg ist mit spezifischen steuerlichen Kosten verbunden, die in das Kaufbudget einkalkuliert werden müssen.
Der Käufer kann beim Kauf der Immobilie insbesondere mit Eintragungs- und Registergebühren konfrontiert werden. Es gibt jedoch Regelungen, die die steuerlichen Kosten für den Erwerb eines Hauptwohnsitzes senken können, sofern die vorgesehenen Bedingungen erfüllt sind.
Die steuerlichen Auswirkungen enden nicht mit dem Kauf. Sobald Sie Eigentümer sind, können Sie auch von der Grundsteuer betroffen sein.
Unsere praktischen Tipps finden Sie in unserer Rubrik zum Thema Wohnen in Luxemburg.
Die Grundsteuer in Luxemburg
Die Grundsteuer ist eine lokale Steuer auf Immobilien. Sie betrifft daher eher Eigentümer als Mieter.
Ihre Berechnung hängt insbesondere vom Steuerwert der Immobilie und dem auf kommunaler Ebene festgelegten Steuersatz ab. Der Betrag kann daher je nach Immobilie und der Gemeinde, in der sie sich befindet, variieren.
Wenn Sie eine Immobilie in Luxemburg erwerben, ist es sinnvoll, zwischen den beim Kauf anfallenden Steuerkosten und den später während des Besitzes der Immobilie fälligen Kosten zu unterscheiden.
Werden Immobiliengewinne besteuert?
Der Verkauf einer Immobilie kann ebenfalls steuerliche Konsequenzen haben. Die Behandlung des Veräußerungsgewinns hängt insbesondere von der Art der Immobilie, der Haltedauer und der Situation des Steuerpflichtigen ab.
Für den Hauptwohnsitz und eine als Kapitalanlage gehaltene Immobilie gelten nicht unbedingt dieselben Regeln.
Vor dem Verkauf einer Immobilie ist es daher ratsam, die steuerlichen Auswirkungen des Vorhabens zu prüfen und nicht nur den erwarteten Verkaufspreis zu berücksichtigen.
Kfz-Steuer: Was kostet ein Auto in Luxemburg?
Das Befahren öffentlicher Straßen mit einem in Luxemburg zugelassenen Fahrzeug unterliegt, von Ausnahmen abgesehen, einer jährlichen Kfz-Steuer.
Bei neueren Personenkraftwagen werden bei der Berechnung insbesondere die CO₂-Emissionen berücksichtigt. Bei bestimmten älteren Fahrzeugen oder anderen Fahrzeugkategorien können andere Kriterien eine Rolle spielen.
In bestimmten Sonderfällen gibt es Befreiungen oder Rückerstattungen.
Diese Steuer ist nicht zu verwechseln mit den Kosten für die Zulassung, die Versicherung, die technische Überprüfung oder das Parken.
Kommunale Abgaben: Warum variieren sie je nach Wohnort?
Bestimmte Ausgaben des täglichen Lebens fallen in den Zuständigkeitsbereich der Gemeinden. Ihre Art und Höhe können daher je nach Ihrer Wohnsitzgemeinde variieren.
Je nach Fall kann es sich dabei um Gebühren oder Steuern handeln, die insbesondere mit bestimmten kommunalen Dienstleistungen, der Abfallentsorgung oder lokalen Behördengängen und Dienstleistungen zusammenhängen.
Wenn Sie die Lebenshaltungskosten verschiedener luxemburgischer Gemeinden vergleichen, sind diese Ausgaben im Vergleich zu den Wohnkosten in der Regel von untergeordneter Bedeutung, können jedoch von Gemeinde zu Gemeinde variieren.
Wie sehen die Erbschafts- und Schenkungssteuern in Luxemburg aus?
Die Übertragung eines Vermögens kann Erbschafts- oder Schenkungssteuern nach sich ziehen. Ihre Höhe hängt insbesondere von der Verwandtschaftsbeziehung zwischen den betroffenen Personen, der Art der Übertragung und dem übertragenen Anteil ab.
Übertragungen in gerader Linie profitieren in Luxemburg von einem relativ günstigen steuerlichen Rahmen, während die Besteuerung deutlich höher ausfallen kann, wenn die Begünstigten entfernte Verwandte oder nicht verwandte Personen sind.
Für im Ausland lebende Personen ergibt sich eine zusätzliche Schwierigkeit, wenn sich das Vermögen auf mehrere Länder verteilt.
Wir erläutern diese Regelungen ausführlich in unserem Leitfaden zum Thema Tod und Erbschaft in Luxemburg.
Gibt es in Luxemburg eine Vermögenssteuer?
Natürliche Personen unterliegen in Luxemburg keiner allgemeinen Vermögenssteuer.
Das bedeutet jedoch nicht, dass das Vermögen gänzlich steuerfrei ist. Ein Immobilienbesitzer kann beispielsweise Grundsteuer schulden, ein Wertzuwachs kann beim Verkauf einer Immobilie steuerpflichtig sein und eine Vermögensübertragung kann Erbschafts- oder Schenkungssteuern nach sich ziehen.
Die luxemburgische Vermögenssteuer betrifft heute juristische Personen, die diesem System unterliegen, und darf daher nicht mit der für Privatpersonen geltenden Vermögensbesteuerung verwechselt werden.
Steuern in Luxemburg: Wichtig
Denken Sie nicht nur an die Einkommensteuer. Wenn Sie sich in Luxemburg niederlassen, kann Ihre gesamte steuerliche Situation auch von Ihrer Wohnsituation, Ihrem Vermögen, Ihren ausländischen Einkünften, Ihren Kapitalanlagen und Ihrer familiären Situation abhängen.
Welche Steuern betreffen Sie je nach Ihrer Situation?
Um schnell herauszufinden, welche Steuern auf Sie zukommen könnten, gehen Sie von Ihrer persönlichen Situation aus, anstatt zu versuchen, das gesamte luxemburgische Steuersystem zu durchschauen.
| Ihre Situation | Zu prüfende Steuern und Abgaben | Zu beachten |
|---|---|---|
| Sie arbeiten in Luxemburg | Einkommensteuer | Quellensteuer, Steuererklärung und Steuerabzüge. |
| Sie kaufen eine Immobilie | Abgaben beim Erwerb und Grundsteuer | Kaufnebenkosten und steuerliche Behandlung während des Besitzes. |
| Sie vermieten eine Immobilie | Steuer auf Mieteinnahmen und Grundsteuer | Einkünfte, abzugsfähige Aufwendungen und eventueller Veräußerungsgewinn. |
| Sie besitzen ein Auto | Jährliche Kfz-Steuer | Höhe je nach Fahrzeugmerkmalen. |
| Sie haben Einkünfte oder Vermögen im Ausland | Einkommensteuer und internationale Besteuerung | Steuerabkommen und Risiko der Doppelbesteuerung. |
| Sie erhalten eine Erbschaft | Mögliche Erbschaftssteuer | Verwandtschaftsverhältnis und Standort des Vermögens. |
Checkliste: Überprüfen Sie Ihre Steuern und Abgaben in Luxemburg
- Ermitteln Sie Ihre Einkünfte in Luxemburg und im Ausland.
- Prüfen Sie, ob Sie eine Steuererklärung einreichen müssen.
- Ermitteln Sie die Steuerabzüge, auf die Sie Anspruch haben.
- Wenn Sie Eigentümer sind, prüfen Sie die Grundsteuer und die Besteuerung Ihrer Immobilienerträge.
- Wenn Sie eine Immobilie kaufen, berücksichtigen Sie die Steuern und Gebühren in Ihrem Budget.
- Wenn Sie ein Auto besitzen, planen Sie die jährliche Kfz-Steuer ein.
- Wenn Sie Vermögenswerte im Ausland besitzen, prüfen Sie die geltenden steuerlichen Regelungen.
- Planen Sie die steuerlichen Folgen einer Erbschaft oder Vermögensübertragung im Voraus.
Steuern und Abgaben: Häufige Fehler, die es zu vermeiden gilt
Das luxemburgische Steuersystem wird oft erst nach dem Umzug nach und nach entdeckt. Bestimmte Vorurteile können jedoch dazu führen, dass man eine Verpflichtung übersieht oder sein Budget falsch einschätzt.
- Die Annahme, dass die Quellensteuer automatisch alle Ihre steuerlichen Verpflichtungen abdeckt.
- Zu vergessen, im Ausland erzielte Einkünfte oder dort befindliche Vermögenswerte zu berücksichtigen.
- Den Grenzsteuersatz mit dem tatsächlich gezahlten Durchschnittssatz verwechseln.
- Die mit dem Kauf und dem Besitz einer Immobilie verbundenen steuerlichen Kosten zu vergessen.
- Zu glauben, dass das Fehlen einer Vermögenssteuer bedeutet, dass das Vermögen niemals besteuert wird.
- Die Steuerregeln des Herkunftslandes in Luxemburg anwenden, ohne die örtlichen Rechtsvorschriften zu prüfen.
Die Seiten zum Thema Steuern, die Sie je nach Ihrer Situation lesen sollten
- Das Steuersystem in Luxemburg verstehen
- Die Einkommensteuer für Privatpersonen verstehen
- Erfahren Sie, ob Sie in Luxemburg eine Steuererklärung abgeben müssen
- Ihre Steuererklärung ausfüllen
- Die wichtigsten Steuerabzüge kennen
- Die Quellensteuer verstehen
- Die steuerlichen Auswirkungen Ihrer familiären Situation verstehen
- Die Erbschaftssteuer in Luxemburg verstehen
Steuern und Abgaben in Luxemburg: Was Sie wissen müssen
Das luxemburgische Steuersystem beschränkt sich nicht nur auf die Lohnsteuer. Je nach Ihrer Situation können Sie auch von der Mehrwertsteuer, der Grundsteuer, den Abgaben beim Kauf einer Immobilie, der Kfz-Steuer oder der Erbschafts- und Schenkungssteuer betroffen sein.
Für Neuankömmlinge ist es daher am einfachsten, zunächst die Steuern und Abgaben zu ermitteln, die auf ihre jeweilige Situation zutreffen: Arbeitnehmer oder Rentner, Mieter oder Eigentümer, Fahrzeughalter, Investor oder Eigentümer von Immobilien im Ausland. Anschließend können Sie jedes Thema in unseren Fachratgebern vertiefen.
FAQ: Steuern und Abgaben in Luxemburg
Was sind die wichtigsten Steuern in Luxemburg?
Für Privatpersonen können insbesondere die Einkommensteuer, die Mehrwertsteuer, die Grundsteuer, die Abgaben im Zusammenhang mit Immobilientransaktionen, die Kfz-Steuer und, je nach Situation, die Erbschafts- oder Schenkungssteuer relevant sein.
Wie hoch ist der Mehrwertsteuersatz in Luxemburg?
Der normale Mehrwertsteuersatz beträgt 17 %. Luxemburg wendet außerdem einen mittleren Satz von 14 %, einen ermäßigten Satz von 8 % und einen besonders ermäßigten Satz von 3 % für bestimmte Kategorien von Waren und Dienstleistungen an.
Gibt es eine Vermögenssteuer für Privatpersonen?
Nein. Natürliche Personen unterliegen in Luxemburg keiner allgemeinen Vermögenssteuer. Bestimmte Vermögensbestandteile können jedoch andere Steuern oder Abgaben nach sich ziehen, insbesondere im Immobilien- oder Erbrecht.
Müssen Immobilienbesitzer in Luxemburg Grundsteuer zahlen?
Ja. Eigentümer von Immobilien können der Grundsteuer unterliegen. Die Höhe der Grundsteuer hängt insbesondere von den für die Immobilie geltenden Steuerregelungen und der jeweiligen Gemeinde ab.
Muss man eine jährliche Kfz-Steuer zahlen?
Ja, von Ausnahmen abgesehen unterliegen Fahrzeuge, die unter die luxemburgische Gesetzgebung fallen, einer jährlichen Kfz-Steuer. Bei neueren Personenkraftwagen werden bei der Berechnung insbesondere die CO₂-Emissionen berücksichtigt.
Mit welchen Steuern muss man beim Kauf einer Immobilie rechnen?
Der Kauf einer Immobilie kann unter anderem zu Eintragungs- und Registergebühren führen. Nach dem Kauf kann der Eigentümer zudem der Grundsteuer unterliegen und, falls er die Immobilie vermietet oder weiterverkauft, der Besteuerung von Einkünften oder Immobiliengewinnen.
Müssen im Ausland erzielte Einkünfte angegeben werden?
Je nach Ihrem Steuerwohnsitz, der Art der Einkünfte und dem zwischen den betroffenen Ländern geltenden Steuerabkommen müssen ausländische Einkünfte möglicherweise in Ihrer luxemburgischen Steuererklärung angegeben werden, auch wenn sie letztendlich nicht in Luxemburg besteuert werden.
Werden Erbschaften in Luxemburg besteuert?
Dies hängt insbesondere vom Verwandtschaftsgrad, vom übertragenen Anteil sowie von der Situation des Verstorbenen und der Erben ab. Übertragungen in gerader Linie werden in der Regel günstiger behandelt.
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