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Behördengänge in Luxemburg: Ein umfassender Leitfaden für Auswanderer und Neuankömmlinge

Behördengänge in Luxemburg: Ein umfassender Leitfaden für Auswanderer und Neuankömmlinge

Bereiten Sie Ihren Umzug nach Luxemburg vor oder sind Sie gerade erst angekommen? Die Behördengänge gehören zu den ersten unverzichtbaren Schritten, um Ihren Umzug ins Ausland erfolgreich zu gestalten und sich unbeschwert einzuleben.

Anmeldung, Aufenthaltsgenehmigung, LuxTrust, Bankkonto, Versicherungen, Kfz-Zulassung, Familienbeihilfen oder auch Formalitäten beim Standesamt: Die Formalitäten können einem beim Kennenlernen eines neuen Landes zahlreich erscheinen.

Um Ihnen den Überblick zu erleichtern, hat Just Arrived in diesem Leitfaden alle wichtigen behördlichen Schritte zusammengefasst , die Sie vor Ihrer Abreise, bei Ihrer Ankunft und während Ihres gesamten Aufenthalts in Luxemburg erledigen müssen.

Möchten Sie zunächst die wichtigsten Informationen zum Leben in Luxemburg erfahren? Schauen Sie sich unseren umfassenden Leitfaden an: Sich in Luxemburg niederlassen und leben: die wichtigsten Informationen.

Behördenleitfaden: Wissenswertes für Expats

  • Die Formalitäten sind in der Regel schnell und gut organisiert, vorausgesetzt, man verfügt über die richtigen Unterlagen.
  • Staatsangehörige aus Ländern außerhalb der Europäischen Union müssen vor ihrer Ankunft eine Aufenthaltsgenehmigung einholen.
  • Bestimmte Formalitäten müssen innerhalb bestimmter Fristen nach der Niederlassung erledigt werden.
  • Jeder, der sich in Luxemburg niederlässt, muss seine Ankunft bei der zuständigen Gemeinde anmelden.
  • Es wird empfohlen, eine digitale Kopie aller Ihrer Verwaltungsunterlagen aufzubewahren.
  • Mit LuxTrust und MyGuichet lassen sich heute ein Großteil der Behördengänge online erledigen.
  • Es wird empfohlen, eine digitale Kopie aller Ihrer behördlichen Dokumente aufzubewahren.

Checkliste für behördliche Formalitäten in Luxemburg

Um Ihnen den Umzug zu erleichtern, finden Sie hier die wichtigsten Schritte in chronologischer Reihenfolge.

Vor Ihrer Abreise nach Luxemburg

□ Prüfen Sie die Einreisebedingungen für Luxemburg.

□ Beantragen Sie gegebenenfalls ein Visum oder eine Aufenthaltsgenehmigung.

□ Bereiten Sie die für Ihren Umzug erforderlichen Unterlagen vor.

□ Organisieren Sie Ihren internationalen Umzug.

□ Gegebenenfalls die erforderlichen beglaubigten Übersetzungen besorgen.

Sobald Sie in Luxemburg angekommen sind

□ Melden Sie Ihre Ankunft bei Ihrer Wohnsitzgemeinde an.

□ Erledigen Sie die Formalitäten im Zusammenhang mit Ihrer Aufenthaltsgenehmigung.

□ Ein luxemburgisches Bankkonto eröffnen.

□ Schließen Sie die erforderlichen Versicherungen ab.

□ Lassen Sie Ihr Fahrzeug zulassen, falls Sie eines besitzen.

□ Lassen Sie gegebenenfalls Ihren ausländischen Führerschein anerkennen.

Nach Ihrer Ansiedlung

□ Richten Sie Ihren MyGuichet-Zugang ein.

□ Beantragen Sie Ihr LuxTrust-Zertifikat.

□ Prüfen Sie Ihre Sozialansprüche und Familienleistungen.

□ Erledigen Sie Ihre steuerlichen Angelegenheiten.

□ Erledigen Sie Ihre alltäglichen Verwaltungsangelegenheiten.

Weitere Informationen zu den Verwaltungsangelegenheiten, die Sie zur Vorbereitung Ihres Umzugs nach Luxemburg erledigen müssen , finden Sie auf der offiziellen Website guichet.lu

Vor Ihrer Ankunft in Luxemburg

Eine gute administrative Vorbereitung erleichtert die Ansiedlung in Luxemburg erheblich. Nehmen Sie sich vor Ihrer Abreise die Zeit , die Einreisebedingungen zu prüfen, Ihre offiziellen Dokumente zusammenzustellen und die Formalitäten im Zusammenhang mit Ihrer persönlichen, familiären und beruflichen Situation im Voraus zu klären.

Einreise- und Aufenthaltsbedingungen prüfen

Die zu erledigenden Schritte hängen hauptsächlich von Ihrer Staatsangehörigkeit ab. Bürger der Europäischen Union profitieren von vereinfachten Regeln für die Freizügigkeit und den Aufenthalt. Drittstaatsangehörige müssen in der Regel vor ihrer Ankunft in Luxemburg eine befristete Aufenthaltsgenehmigung beantragen.

Um zu verstehen, welche Schritte in Ihrer Situation erforderlich sind, lesen Sie unseren ausführlichen Leitfaden: Visum, Aufenthaltsgenehmigung und Familienzusammenführung in Luxemburg.

Bereiten Sie die erforderlichen Unterlagen vor

Stellen Sie vor Ihrer Abreise alle Unterlagen zusammen, die bei Ihrer Niederlassung möglicherweise von Ihnen verlangt werden: Reisepass oder Personalausweis, Geburtsurkunde, Heirats- oder Lebenspartnerschaftsurkunde, Familienbuch, Zeugnisse, Arbeitsvertrag, Einkommensnachweise, Versicherungsbescheinigungen sowie Unterlagen zu Ihrer Wohnsituation.

Bestimmte ausländische Dokumente müssen möglicherweise in eine der von den luxemburgischen Behörden verwendeten Sprachen übersetzt werden. Wenden Sie sich gegebenenfalls an einen vereidigten Übersetzer, bevor Sie Ihre Unterlagen einreichen.

Benötigen Sie eine beglaubigte Übersetzung? Wenden Sie sich an unseren Partner: Eurotraduc, Übersetzung von Verwaltungsdokumenten in Luxemburg.

Ihren Umzug nach Luxemburg organisieren

Wenn Sie Ihr persönliches Eigentum aus dem Ausland nach Luxemburg verlegen, sind unter Umständen bestimmte Formalitäten erforderlich, insbesondere um je nach Ihrem Herkunftsland und Ihrer Situation eine Einfuhrfreigrenze in Anspruch nehmen zu können.

Nützliche Informationen finden Sie in unserem Leitfaden: Umzug nach Luxemburg und Einfuhr persönlicher Gegenstände.

Erledigungen, die Sie unmittelbar nach Ihrer Ankunft vornehmen müssen

Sobald Sie sich in Luxemburg niedergelassen haben, müssen mehrere Schritte zügig erledigt werden. Diese dienen dazu, Ihren Wohnsitz offiziell anzumelden, Zugang zu öffentlichen Dienstleistungen zu erhalten und Ihren Alltag zu sichern.

Melden Sie Ihre Ankunft bei Ihrer Gemeinde an

Sobald Sie in Luxemburg angekommen sind, müssen Sie in der Regel Ihren Wohnsitz bei der Gemeindeverwaltung Ihres Wohnortes anmelden. Dieser Schritt ist unerlässlich, um in das Melderegister eingetragen zu werden und anschließend Zugang zu zahlreichen Verwaltungsdienstleistungen zu erhalten.

Lesen Sie unseren umfassenden Leitfaden: Anmeldung oder Abmeldung in Luxemburg.

Erledigung der Formalitäten im Zusammenhang mit der Aufenthaltsgenehmigung

Staatsangehörige aus Ländern außerhalb der Europäischen Union müssen nach ihrer Ankunft bestimmte Formalitäten erledigen: Anmeldeerklärung, ärztliche Untersuchung, Beantragung einer Aufenthaltsgenehmigung und, je nach Fall, Verlängerung oder Änderung des Aufenthaltsstatus.

Diese Formalitäten sollten frühzeitig erledigt werden, um administrative Verzögerungen zu vermeiden. Die Fristen können je nach Art der beantragten Aufenthaltsgenehmigung und der persönlichen Situation des Antragstellers variieren.

Weitere Informationen: Visum, Aufenthaltsgenehmigung und Familienzusammenführung in Luxemburg.

Ein Bankkonto eröffnen

Die Eröffnung eines Bankkontos in Luxemburg erleichtert die Organisation Ihres Alltags: Gehalt, Miete , Nebenkosten, Versicherungen, Abonnements und laufende Zahlungen. Dieser Schritt ist oft schon in den ersten Wochen nach der Ansiedlung sinnvoll.

Bei dieser Gelegenheit können Sie auch einen LuxTrust-Zugang beantragen, um Ihre Angelegenheiten sicher zu regeln.

Lesen Sie unseren Leitfaden: Eröffnung eines Bankkontos in Luxemburg.

Die notwendigen Versicherungen abschließen

Hausratversicherung, Haftpflichtversicherung, Kfz-Versicherung oder Zusatzversicherung: Je nach Ihrer Situation können verschiedene Versicherungen erforderlich oder dringend empfohlen sein.

Um Ihre Familie, Ihre Wohnung und Ihr Eigentum zu schützen, lesen Sie unseren Leitfaden: Welche Versicherungen sollten Sie in Luxemburg abschließen?

Vergessen Sie nicht, auch Ihren Bonus-Malus-Satz bei Ihrem bisherigen Versicherer zu überprüfen, um Ihr Auto in Luxemburg zu den besten Konditionen zu versichern .

Ihr Fahrzeug zulassen und Ihren Führerschein überprüfen

Wenn Sie mit Ihrem Privatfahrzeug nach Luxemburg kommen, müssen Sie bestimmte Verwaltungsformalitäten erledigen. Je nach Ihrer Situation kann es erforderlich sein,Ihr Fahrzeug in Luxemburg anzumelden, es vor Ort zu versichern und die Gültigkeitsbedingungen Ihres ausländischen Führerscheins zu überprüfen.

Hier finden Sie unsere praktischen Ratgeber: Formalitäten für Ihr Privatfahrzeug in Luxemburg und Ausländischer Führerschein in Luxemburg.

Sich bei der luxemburgischen Sozialversicherung anmelden und eine Sozialversicherungsnummer erhalten

Wenn Sie in Luxemburg eine Arbeit aufnehmen, wird Ihre Anmeldung bei der luxemburgischen Sozialversicherung in der Regel von Ihrem Arbeitgeber beim Centre Commun de la Sécurité Sociale (CCSS) vorgenommen.

Durch dieseAnmeldung erhalten Sie Ihre nationale Identifikationsnummer, auch luxemburgische Sozialversicherungsnummer genannt. Diese persönliche Nummer wird bei den meisten Ihrer behördlichen, sozialen und steuerlichen Angelegenheiten in Luxemburg verwendet.

Durch die Anmeldung bei der Sozialversicherung erwerben Sie außerdem Ansprüche bei der Caisse Nationale de Santé (CNS), die die Erstattung von Gesundheitsleistungen gemäß den in Luxemburg geltenden Vorschriften gewährleistet.

Es wird empfohlen, Ihre Mitgliedschaft umgehend zu überprüfen und die von der CCSS erhaltenen Unterlagen sorgfältig aufzubewahren, da diese bei zahlreichen Behördengängen von Ihnen verlangt werden können.

Um die Funktionsweise der Sozialversicherung, der CNS und der Zusatzkrankenversicherungen zu verstehen, lesen Sie unseren Leitfaden: Sozialversicherung, CNS und Zusatzkrankenversicherungen in Luxemburg.

Beantragung von Familienleistungen bei der CAE

Familien, die in Luxemburg wohnen oder arbeiten , können unter bestimmten Voraussetzungen Familienleistungen beziehen, die von der Caisse pour l’Avenir des Enfants (CAE) gezahlt werden.

Diese Hilfen umfassen insbesondere Kindergeld, bestimmte Beihilfen im Zusammenhang mit der Geburt sowie verschiedene Maßnahmen zur Unterstützung von Familien bei der Erziehung ihrer Kinder.

Auch wenn bestimmte Informationen automatisch zwischen den Behörden ausgetauscht werden, können zusätzliche Formalitäten oder die Einreichung von Belegen erforderlich sein, insbesondere in einem internationalen oder grenzüberschreitenden Kontext.

Es wird empfohlen, Ihre Ansprüche nach Ihrem Umzug umgehend zu prüfen, um Verzögerungen bei der Bearbeitung Ihres Antrags zu vermeiden.

Alle nützlichen Informationen finden Sie in unserem Leitfaden: Familienleistungen und -beihilfen in Luxemburg.

Alltägliche Behördengänge

Nach Ihrem Umzug fallen im Alltag regelmäßig bestimmte Formalitäten an: Steuern, Parken, Familienleistungen, amtliche Dokumente oder Anträge bei Ihrer Gemeinde.

Beantragung einer Anwohnerparkplakette

Wenn Sie in bestimmten Stadtteilen von Luxemburg-Stadt wohnen, benötigen Sie möglicherweise eine Anwohnerparkplakette. Diese beantragen Sie bei den zuständigen Stellen der Stadt Luxemburg.

Lesen Sie unseren Leitfaden: Anwohnerparken in Luxemburg.

Prüfen Sie Ihren Anspruch auf Familienleistungen

In Luxemburg ansässige Familien können je nach ihrer Situation Anspruch auf Familienleistungen oder spezifische Beihilfen haben. Diese Maßnahmen betreffen Ihre Kinder und ermöglichen es Ihnen, Unterstützung insbesondere im Rahmen ihrer Schulbildung, der Kinderbetreuung, aber auch bei außerschulischen Aktivitäten in Anspruch zu nehmen.

Nützliche Informationen finden Sie hier: Familienleistungen und -beihilfen in Luxemburg.

Ihr Einkommen angeben und das luxemburgische Steuersystem verstehen

Je nach Ihrem Status, Ihrem Einkommen und Ihrer familiären Situation müssen Sie möglicherweise in Luxemburg eine Steuererklärung abgeben, um die Höhe der geschuldeten Steuern festzustellen. Dies betrifft sowohl Einwohner als auch bestimmte Grenzgänger. Diese Erklärung erfolgt jährlich für das vorangegangene Jahr.

Um Ihre steuerlichen Pflichten besser zu verstehen: Steuererklärung in Luxemburg.

Familie und Personenstand in Luxemburg

In Luxemburg sind verschiedene Verwaltungsvorgänge im Zusammenhang mit dem Familienleben und dem Personenstand zu erledigen. Heirat, Lebenspartnerschaft, Geburt, Scheidung oder Staatsangehörigkeit: Diese Formalitäten erfordern oft bestimmte Unterlagen und können mehrere Behörden betreffen.

Heiraten in Luxemburg

Die standesamtliche Trauung wird bei der zuständigen Gemeinde vollzogen. Die erforderlichen Unterlagen können je nach Staatsangehörigkeit, Geburtsland und familiärer Situation der zukünftigen Ehepartner variieren.

Lesen Sie unseren Leitfaden: Heiraten in Luxemburg.

Eine PACS oder eingetragene Lebenspartnerschaft eingehen

Die eingetragene Lebenspartnerschaft, oft als PACS bezeichnet, ermöglicht es zwei Menschen, die in einer Partnerschaft leben, ihre Verbindung rechtlich zu regeln. Sie verleiht den Partnern bestimmte Rechte und Pflichten.

Weitere Informationen: PACS und Lebenspartnerschaft in Luxemburg.

Eine Geburt anmelden

Die Geburt eines Kindes muss bei der zuständigen Gemeindeverwaltung gemeldet werden. Durch diesen Schritt wird die Geburtsurkunde ausgestellt und bestimmte Familienrechte werden begründet.

Lesen Sie unseren Leitfaden: Eine Geburt in Luxemburg anmelden.

Scheidung und Trennung

Eine Trennung oder Scheidung kann verschiedene administrative, familiäre, finanzielle und rechtliche Schritte nach sich ziehen. Es ist wichtig, die in Luxemburg geltenden Verfahren genau zu verstehen.

Hier finden Sie nützliche Informationen: Scheidung und Trennung in Luxemburg.

Luxemburgischer Staatsbürger werden

Nach mehrjährigem Aufenthalt in Luxemburg können bestimmte ausländische Einwohner die Beantragung der luxemburgischen Staatsangehörigkeit in Betracht ziehen. Die Voraussetzungen hängen insbesondere von der Aufenthaltsdauer, der persönlichen Situation und der Erfüllung der gesetzlich vorgesehenen Verpflichtungen ab.

Lesen Sie unseren Leitfaden: Luxemburgischer Staatsbürger werden.

Behördengänge online mit LuxTrust, Guichet.lu und MyGuichet erledigen

Luxemburg hat die Online-Behördengänge stark ausgebaut. Diese Digitalisierung erleichtert das Leben von Einwohnern, Arbeitnehmern, Familien und Expatriates – vorausgesetzt, sie verfügen über die entsprechenden digitalen Zugänge.

LuxTrust: Ihre digitale Identität in Luxemburg

Mit LuxTrust können Sie sich bei zahlreichen öffentlichen und privaten Diensten sicher identifizieren. Es ist insbesondere nützlich, um auf MyGuichet zuzugreifen, Verwaltungsangelegenheiten online zu erledigen, bestimmte Bankangelegenheiten zu regeln oder bestimmte digitale Dokumente zu unterzeichnen.

So funktioniert es: LuxTrust und die digitale Identität in Luxemburg.

MyGuichet: Ihr sicherer persönlicher Verwaltungsbereich

MyGuichet ist der vom luxemburgischen Staat bereitgestellte gesicherte persönliche Bereich. Er ermöglicht es, bestimmte personenbezogene Daten einzusehen, Formulare online auszufüllen, Behördengänge zu verfolgen und mit den Behörden zu kommunizieren.

Der Zugriff auf MyGuichet ist über LuxTrust oder eine kompatible Lösung zur elektronischen Identifizierung möglich.

Guichet.lu: das offizielle Portal für Behördengänge

Guichet.lu ist das offizielle Verwaltungsportal Luxemburgs. Es bündelt nützliche Informationen für Bürger, Einwohner, Grenzgänger, Unternehmen und Neuankömmlinge.

Die Website ist in mehreren Sprachen verfügbar und ermöglicht es, die je nach Situation zu erledigenden Behördengänge zu finden: Wohnsitz, Arbeit, Steuern, Familie, Mobilität, Gesundheit, Wohnen oder auch Staatsangehörigkeit.

Behördengänge für Expatriates

Zu beachten im Jahr 2026

Luxemburg treibt die Vereinfachung und Digitalisierung der Verwaltungsangelegenheiten weiter voran. Auswanderer sollten jedoch die rechtlichen Entwicklungen im Auge behalten, insbesondere in Bezug auf Aufenthalt, Arbeit, Familienzusammenführung und Online-Verfahren.

  • Schrittweise Umsetzung der überarbeiteten „Single Permit“-Richtlinie der Europäischen Union.
  • Verkürzung bestimmter Bearbeitungsfristen für Aufenthaltsgenehmigungen und -titel.
  • Ausbau der Online-Beantragung und -Verlängerung über MyGuichet.
  • Schrittweise Vereinfachung bestimmter Verfahren im Bereich des Personenstands und des Wohnsitzes.
  • Zunehmende Nutzung der digitalen Identität zur Sicherung des Austauschs mit der Verwaltung.

In der Praxis bleiben die wichtigsten Schritte für Neuankömmlinge unverändert: gegebenenfalls frühzeitig eine Aufenthaltserlaubnis beantragen, die Ankunft melden, digitale Zugänge einrichten und die behördlichen Fristen einhalten.

Nützliche Stellen für Ihre Behördengänge

Guichet.lu und MyGuichet

Guichet.lu ist die offizielle Anlaufstelle, um sich über Verwaltungsangelegenheiten in Luxemburg zu informieren. Über MyGuichet können Sie diese sicher online erledigen, sofern das Verfahren online verfügbar ist.

De Guichet: Verwaltungsdienststelle des Staates

Der luxemburgische Staat bietet zudem einen persönlichen Anlaufpunkt an, um Bürger bei ihren Behördengängen zu unterstützen.

De Guichet befindet sich in Luxemburg-Zentrum, 11, rue Notre-Dame, L-2240 Luxemburg. Die Anlaufstelle ist montags bis freitags von 8 bis 17 Uhr geöffnet und bietet Beratung auf Französisch, Deutsch, Englisch und Luxemburgisch an.

Sie können sich auch an den Helpdesk unter +352 24 78 20 00 wenden.

Das Bierger Center der Stadt Luxemburg

Wenn Sie in Luxemburg-Stadt wohnen, ist das Bierger Center der wichtigste Ansprechpartner für zahlreiche kommunale Angelegenheiten: Anmeldebescheinigung, Bescheinigungen, Verwaltungsunterlagen, Anwohnerparkausweise und andere Anliegen des täglichen Lebens.

Das Bierger Center befindet sich im Stadtteil Ville-Haute, 44 Place Guillaume II / 2 Rue Notre-Dame.

Ihre Wohnsitzgemeinde

Sie wohnen nicht in Luxemburg-Stadt? Ihre Gemeindeverwaltung bleibt Ihr erster Ansprechpartner für zahlreiche Behördengänge: Anmeldebescheinigung, Wohnsitzbescheinigungen, standesamtliche Angelegenheiten, Anmeldungen oder lokale Anträge.

Lesen Sie auch unseren Leitfaden zu den Gemeinden: Gemeinden, Städte und Dörfer in Luxemburg.

Häufige Fehler von Neuankömmlingen

  • Zu lange warten, bevor man sich bei der Gemeinde anmeldet.
  • Die Bedingungen für das Visum oder die Aufenthaltsgenehmigung nicht früh genug zu prüfen.
  • Ohne vollständige amtliche Dokumente oder ohne beglaubigte Übersetzung, falls erforderlich, anzureisen.
  • Die Formalitäten rund um das Fahrzeug und den Führerschein zu vergessen.
  • Die Einrichtung des Zugangs zu LuxTrust oder MyGuichet aufzuschieben.
  • Keine digitalen Kopien wichtiger Dokumente aufbewahren.
  • Annehmen, dass alle Formalitäten für EU-Bürger und Nicht-EU-Bürger identisch sind.
  • Vergessen, zu prüfen, welche Beihilfen, Leistungen oder Familienansprüche einem zustehen.

Alle unsere ausführlichen Leitfäden zu Verwaltungsangelegenheiten in Luxemburg

Weitere Informationen finden Sie in unseren praktischen Ratgebern zu den einzelnen Verwaltungsvorgängen.

FAQ – Behördengänge in Luxemburg

Was sind die ersten Schritte nach der Ankunft in Luxemburg?

Zu den ersten Schritten gehören in der Regel die Anmeldung bei Ihrer Wohnsitzgemeinde, die Vervollständigung Ihrer Aufenthaltsunterlagen, falls Sie Staatsangehöriger eines Landes außerhalb der Europäischen Union sind, die Eröffnung eines Bankkontos, der Abschluss der erforderlichen Versicherungen sowie die Erledigung der Formalitäten in Bezug auf Wohnung, Fahrzeug und den Alltag.

Muss man seine Ankunft in Luxemburg melden?

Ja. Jede Person, die sich in Luxemburg niederlässt, muss in der Regel ihre Ankunft bei ihrer Wohnsitzgemeinde melden. Durch diesen Schritt werden Sie in die kommunalen Register eingetragen und erhalten anschließend Zugang zu verschiedenen Verwaltungsdienstleistungen.

Benötige ich ein Visum, um in Luxemburg zu leben?

Für Bürger der Europäischen Union gelten vereinfachte Regelungen. Staatsangehörige aus Ländern außerhalb der Europäischen Union müssen oft vor ihrer Ankunft eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen und nach ihrer Niederlassung in Luxemburg weitere Formalitäten erledigen.

Welche Unterlagen sollten vor einem Umzug nach Luxemburg vorbereitet werden?

Es wird empfohlen, einen gültigen Personalausweis oder Reisepass, eine Geburtsurkunde, gegebenenfalls eine Heirats- oder Lebenspartnerschaftsurkunde, Unterlagen zu den Kindern, Zeugnisse, den Arbeitsvertrag, Nachweise über die finanziellen Mittel, Versicherungsunterlagen sowie Unterlagen zur Wohnsituation bereitzuhalten.

Müssen ausländische Dokumente übersetzt werden?

Bestimmte ausländische Dokumente müssen unter Umständen in einer von der luxemburgischen Verwaltung akzeptierten Sprache vorgelegt werden. Ist dies nicht der Fall, kann eine beglaubigte Übersetzung durch einen vereidigten Übersetzer verlangt werden.

Kann man in Luxemburg Behördengänge online erledigen?

Ja. Viele Behördengänge können dank Guichet.lu und MyGuichet online erledigt werden. Für den Zugang zu bestimmten Verfahren ist eine sichere Identifizierung erforderlich, insbesondere über LuxTrust oder eine kompatible elektronische Identität.

Muss ich mein Fahrzeug in Luxemburg zulassen?

Wenn Sie sich mit einem Privatfahrzeug in Luxemburg niederlassen, müssen Sie prüfen, welche Verpflichtungen für Ihre Situation gelten. Je nach Ihrem Status und der Dauer Ihres Aufenthalts können die Zulassung, die Versicherung und die Hauptuntersuchung des Fahrzeugs erforderlich sein.

Müssen Grenzgänger in Luxemburg behördliche Formalitäten erledigen?

Ja. Auch wenn sie nicht in Luxemburg wohnen, können Grenzgänger von bestimmten Formalitäten in Bezug auf Beschäftigung, Steuern, Sozialversicherung, Gesundheit oder Familienleistungen betroffen sein.

Wo erhält man Hilfe bei behördlichen Angelegenheiten?

Sie können die Website Guichet.lu besuchen, sich an Ihre Wohnsitzgemeinde wenden, den Service „De Guichet“ aufsuchen oder sich je nach Art Ihres Anliegens an die zuständigen Behörden wenden. In Luxemburg-Stadt unterstützt das „Bierger Center“ die Einwohner bei zahlreichen kommunalen Formalitäten.

Möchten Sie Ihren Umzug umfassender vorbereiten? Lesen Sie auch unseren Leitfaden: Die 10 wichtigsten Punkte für einen erfolgreichen Umzug nach Luxemburg.

Benötigen Sie rechtliche Beratung zwischen Frankreich und Luxemburg? Lesen Sie unseren Artikel: Grenzüberschreitende Anwaltskanzlei: Rechtliche Expertise über Grenzen hinweg.

Laurent Ollier

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