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Wie lässt man sein Fahrzeug in Luxemburg zulassen?

Wie lässt man sein Fahrzeug in Luxemburg zulassen?

Sind Sie gerade mit Ihrem Auto nach Luxemburg gezogen? Nach Ihrer Ankunft sind mehrere Schritte erforderlich, um vorschriftsmäßig fahren zu dürfen: Sie müssen gegebenenfalls Ihren ausländischen Führerschein anerkennen lassen, Ihr Fahrzeug versichern, ein Kennzeichen reservieren und eine luxemburgische Zulassungsbescheinigung beantragen.

Wenn Ihr Fahrzeug bereits im Ausland zugelassen ist, müssen Siees innerhalb von 6 Monaten nach Ihrem Umzug in Luxemburg zulassen. Dieser Schritt betrifft sowohl Neuzugezogene, die ihr Privatfahrzeug einführen, als auch Personen, die ein Fahrzeug im Ausland kaufen.

Hier finden Sie die Schritte zur Zulassung Ihres Fahrzeugs in Luxemburg, die erforderlichen Unterlagen und Tipps, wie Sie Fehler vermeiden und Zeit sparen können.

Wissenswertes für Neuankömmlinge

  • In der Regel haben Sie nach Ihrem Umzug 6 Monate Zeit, um Ihr ausländisches Fahrzeug in Luxemburg zuzulassen.
  • Das Kennzeichen kann online über MyGuichet.lu reserviert werden.
  • Die Zulassungsbescheinigung wird bei der SNCA beantragt.
  • Eine Versicherungsbescheinigung eines in Luxemburg zugelassenen Versicherers ist erforderlich.
  • Die von der Zoll- und Verbrauchsteuerverwaltung ausgestellte Vignette 705 ist oft unerlässlich für ein im Ausland gekauftes oder importiertes Fahrzeug.
  • Die Kennzeichen des Fahrzeugs müssen nach Erhalt der Zulassungsbescheinigung von einem zugelassenen Hersteller angefertigt werden.

Fahrzeugzulassung in Luxemburg: die wichtigsten Schritte

SchrittVorgehenWissenswertes
1Prüfen Sie die ZulassungsfristEin ausländisches Fahrzeug muss in der Regel innerhalb von 6 Monaten nach der Niederlassung in Luxemburg zugelassen werden.
2Ein Kennzeichen reservierenStandardkennzeichen oder individuelles Kennzeichen über MyGuichet.lu.
3Eine luxemburgische Kfz-Versicherung abschließenFür den SNCA-Antrag wird eine Versicherungsbescheinigung benötigt.
4Die Vignette 705 erhaltenZollbescheinigung, die erforderlich ist, um den ordnungsgemäßen Status des Fahrzeugs nachzuweisen.
5Einreichung des Antrags auf ZulassungsbescheinigungDer Antrag wird von der SNCA bearbeitet.
6Lassen Sie die Kennzeichen anfertigenDie Kennzeichen müssen von einem zugelassenen Hersteller angefertigt werden.

Wann muss man sein Fahrzeug in Luxemburg zulassen?

Ab dem Zeitpunkt Ihres Umzugs nach Luxemburg haben Sie in der Regel eine Frist von 6 Monaten, um Ihr ausländisches Fahrzeug mit luxemburgischen Kennzeichen zuzulassen.

Diese Frist gilt vor allem für Personen, die sich mit einem bereits im Ausland zugelassenen Fahrzeug in Luxemburg niederlassen. Es ist daher ratsam, die Formalitäten gleich nach Ihrer Ankunft in die Wege zu leiten, da mehrere Dokumente erforderlich sind: Versicherung, Zollvignette, Konformitätsbescheinigung, technische Überprüfung und ausländische Zulassungsbescheinigung.

Wichtiger Hinweis

Die Frist von 6 Monaten beginnt mit Ihrer Niederlassung in Luxemburg. Warten Sie nicht bis zum Ablauf dieser Frist, um Ihre Unterlagen zusammenzustellen: Bestimmte Schritte können Zeit in Anspruch nehmen, insbesondere die Beschaffung ausländischer Dokumente, die Vignette 705 oder ein Termin bei der SNCA.

Reservierung der Kfz-Kennzeichen in Luxemburg

Der erste Schritt besteht darin, ein Kennzeichen zu reservieren. Diese Reservierung kann online über MyGuichet.lu vorgenommen werden.

Es gibt zwei Hauptarten von Kennzeichen:

  • Die Nummer der laufenden Serie: Sie besteht in der Regel aus 2 Buchstaben und 4 Ziffern. Sie folgt der Reihenfolge der vergebenen Zulassungen und bleibt an das Fahrzeug gebunden.
  • Die personalisierte Nummer: Hier kann man eine verfügbare Kombination wählen. Diese Nummer gehört ihrem Inhaber und kann unter bestimmten Bedingungen übertragen oder abgetreten werden.

Personalisiertes Kennzeichen: Wie funktioniert das?

Das personalisierte Kennzeichen ist in Luxemburg weit verbreitet. Es ermöglicht die Wahl einer Kombination, die sich leichter merken lässt und oft aus Initialen, einem Datum oder einer bedeutungsvollen Zahl besteht.

Personalisierte Nummern können insbesondere folgende Form annehmen:

  • 4-stellige Nummern, die heute sehr gefragt sind und oft auf einer Warteliste stehen;
  • 5-stellige Nummern, die leichter zu bekommen sind;
  • einer Kombination aus 2 Buchstaben und 4 personalisierten Ziffern.

Ein personalisiertes Kennzeichen verursacht zusätzliche Kosten, insbesondere eine zusätzliche Steuermarke. Der Betrag kann sich ändern: Prüfen Sie vor Ihrer Beantragung immer die geltenden Tarife.

Um Zeit zu sparen, können Sie die Verfügbarkeit Ihres Kennzeichens direkt über MyGuichet.lu prüfen.

Beantragen Sie die Zulassungsbescheinigung bei der SNCA

Sobald Sie Ihr Kennzeichen reserviert haben, müssen Sie eine Zulassungsbescheinigung bei der Société Nationale de Circulation Automobile (SNCA) beantragen .

Die SNCA ist die zuständige Behörde für alle Formalitäten im Zusammenhang mit der Fahrzeugzulassung in Luxemburg. Sie ist insbesondere für importierte Fahrzeuge, im Ausland gekaufte Fahrzeuge und Fahrzeuge zuständig, die auf den Namen eines neuen Einwohners zugelassen werden sollen.

Wie erhält man die Zulassungsbescheinigung?

Das Antragsformular für die Ausstellung einer Zulassungsbescheinigung ist auf der Website der SNCA verfügbar. Nach dem Ausfüllen und Unterzeichnen kann es gemäß den von der SNCA festgelegten Modalitäten eingereicht werden: per Post, durch Abgabe am Schalter oder nach Terminvereinbarung.

Vergewissern Sie sich vor Einreichung Ihres Antrags, dass Ihre Unterlagen vollständig sind. Ein fehlendes Dokument kann die Zulassung Ihres Fahrzeugs verzögern.

Ihr Fahrzeug in Luxemburg versichern

Vor der Zulassung müssen Sie eine Kfz-Versicherung bei einer in Luxemburg zugelassenen Versicherungsgesellschaft abschließen .

Die Versicherungsbescheinigung gehört zu den Unterlagen, die für die Zusammenstellung der Zulassungsunterlagen erforderlich sind. Sie dient als Nachweis, dass das Fahrzeug gemäß den luxemburgischen Vorschriften versichert ist.

Die Art der Versicherung hängt von Ihrem Fahrzeug, dessen Nutzung, Ihrem Fahrerprofil und dem gewünschten Versicherungsschutz ab. Vergleichen Sie die Leistungen, Selbstbehalte und Ausschlüsse, bevor Sie Ihren Vertrag unterzeichnen.

Vignette 705, Zollpapier für die Einfuhr des Fahrzeugs

Beantragung der Vignette 705 beim Zoll

Um den ordnungsgemäßen Status Ihres Fahrzeugs in Luxemburg nachzuweisen , kann eine Vignette 705 erforderlich sein. Dieses Zolldokument wird von der Zoll- und Verbrauchsteuerverwaltung ausgestellt.

Die Vignette 705 betrifft insbesondere Fahrzeuge, die im Ausland gekauft oder importiert wurden. Sie dient dazu, den Status des Fahrzeugs im Hinblick auf steuerliche und zollrechtliche Verpflichtungen zu überprüfen.

Um diese Vignette zu erhalten, müssen Sie in der Regel mehrere Dokumente vorlegen: Kaufnachweis, Konformitätsbescheinigung, ausländische Zulassungsbescheinigung und Ausweis des Anmelders.

Der Antrag kann bei den zuständigen Stellen der Zoll- und Verbrauchsteuerverwaltung gestellt werden, insbesondere in Gasperich, Grevenmacher oder Diekirch, je nach den verfügbaren Informationen und den geltenden Bestimmungen.

Vignette 705 und Kfz-Steuer: Was ist der Unterschied?

Die Vignette 705 und die jährliche Kfz-Steuer sind zwei unterschiedliche Verfahren.

Die Vignette 705 ist ein Zolldokument, das bei der Einfuhr oder Zulassung eines aus dem Ausland stammenden Fahrzeugs ausgestellt wird. Sie bescheinigt, dass das Fahrzeug bei der Zoll- und Verbrauchsteuerverwaltung ordnungsgemäß registriert ist.

Die jährliche Kfz-Steuer ist eine Abgabe, die jedes Jahr für jedes in Luxemburg zugelassene Fahrzeug zu entrichten ist. Sie berechtigt zum Erhalt der jährlichen Steuerplakette für den Fahrzeugbetrieb.

In der Praxis wird die Vignette 705 bei der Zulassung eines importierten Fahrzeugs ausgestellt, während die jährliche Kfz-Steuer jedes Jahr fällig wird, solange das Fahrzeug in Luxemburg zugelassen ist.

Jährliche Kfz-Steuer: ein vom Zulassungsverfahren getrennter Vorgang

Sobald Ihr Fahrzeug in Luxemburg zugelassen ist, müssen Sie jedes Jahr die luxemburgische Kfz-Steuer entrichten.

Diese Steuer wird von der Zoll- und Verbrauchsteuerverwaltung verwaltet. Nach der Zulassung des Fahrzeugs erhält der Eigentümer einen Zahlungsbescheid, in dem der fällige Betrag und die Zahlungsmodalitäten angegeben sind.

Die Höhe der Steuer hängt insbesondere von den Fahrzeugmerkmalen, der Motorisierung und den CO₂-Emissionen ab.

Nach der Zahlung wird eine Steuerplakette ausgestellt. Diese dient als Nachweis dafür, dass die jährliche Steuer ordnungsgemäß entrichtet wurde.

Achtung: Diese jährliche Steuer ist völlig unabhängig von der Vignette 705, die nur bei der Einfuhr oder Zulassung eines Fahrzeugs aus dem Ausland anfällt.

Erforderliche Unterlagen für die Zulassung eines Fahrzeugs in Luxemburg

Um Ihren Antrag bei der SNCA einzureichen, bereiten Sie bitte folgende Unterlagen vor:

  • das ausgefüllte und unterschriebene Antragsformular für die Ausstellung einer Zulassungsbescheinigung;
  • eine Kopie Ihres Ausweises;
  • die Rechnung für das Fahrzeug oder den Kaufbeleg;
  • die von einem in Luxemburg zugelassenen Versicherer ausgestellte Versicherungsbescheinigung;
  • die von der Zoll- und Verbrauchsteuerverwaltung ausgestellte Vignette 705;
  • den gültigen technischen Prüfbericht, falls zutreffend;
  • die europäische Konformitätsbescheinigung des Fahrzeugs, falls erforderlich;
  • die ausländische Zulassungsbescheinigung;
  • eine Steuermarke „Stempelgebühr“;
  • eine zusätzliche Steuermarke, falls Sie sich für ein personalisiertes Kennzeichen entschieden haben.

Praktischer Tipp

Überprüfen Sie vor Ihrem Termin oder dem Versand Ihrer Unterlagen die genaue Liste der erforderlichen Dokumente auf der Website der SNCA. Die erforderlichen Unterlagen können variieren, je nachdem, ob es sich um ein Neufahrzeug, ein Gebrauchtfahrzeug oder ein aus der Europäischen Union oder einem Nicht-EU-Land importiertes Fahrzeug handelt.

Anfertigung der Kennzeichen

Sobald die Zulassungsbescheinigung ausgestellt ist, müssen Sie Ihre luxemburgischen Kennzeichen bei einem zugelassenen Hersteller anfertigen lassen.

Die Liste der zugelassenen Hersteller finden Sie auf der Website der SNCA. Es ist wichtig, die luxemburgischen Formate und Normen einzuhalten, um Probleme bei der Fahrzeugkontrolle oder im Straßenverkehr zu vermeiden.

Weitere Informationen zur Zulassung Ihres Fahrzeugs und zu den erforderlichen Schritten finden Sie auf der Website der SNCA.

Muss der Führerschein anerkannt werden?

Die Zulassung des Fahrzeugs ist ein vom Anerkennen oder Umtauschen des Führerscheins getrennter Vorgang. Je nach Ihrem Herkunftsland, Ihrem Aufenthaltsstatus und der Dauer Ihres Aufenthalts können Formalitäten erforderlich sein.

Bevor Sie regelmäßig in Luxemburg Auto fahren, prüfen Sie bitte die für Ihren ausländischen Führerschein geltenden Vorschriften.

Lesen Sie unseren Leitfaden: Anerkennung des Führerscheins in Luxemburg.

Checkliste vor Einreichung Ihres Zulassungsantrags

□ Beachten Sie die Frist von 6 Monaten nach Ihrer Niederlassung.

□ Reservieren Sie Ihr Kennzeichen über MyGuichet.lu.

□ Wählen Sie zwischen einer Standardkennzeichen-Nummer und einer individuellen Kennzeichen-Nummer.

□ Schließen Sie eine luxemburgische Kfz-Versicherung ab.

□ Besorgen Sie sich die Versicherungsbescheinigung.

□ Beantragen Sie gegebenenfalls die Vignette 705 beim Zoll.

□ Sammeln Sie die Fahrzeugunterlagen: Rechnung, ausländische Zulassungsbescheinigung, Konformitätsbescheinigung, TÜV-Bericht.

□ Das SNCA-Formular ausfüllen.

□ Die erforderlichen Steuermarken besorgen.

□ Lassen Sie die Kennzeichen nach Erhalt der Bescheinigung von einem zugelassenen Hersteller anfertigen.

Häufige Fehler, die bei der Zulassung Ihres Fahrzeugs vermieden werden sollten

  • Warten, bis die 6-monatige Frist abgelaufen ist, bevor man die Formalitäten in Angriff nimmt.
  • Die Reservierung der Kennzeichen-Nummer mit der endgültigen Zulassung des Fahrzeugs verwechseln.
  • Die luxemburgische Versicherungsbescheinigung vergessen.
  • Die Vignette 705 für ein importiertes Fahrzeug nicht beantragen.
  • Ein unvollständiges Dossier bei der SNCA einreichen.
  • Die Kennzeichen anfertigen lassen, bevor die erforderlichen Formalitäten abgeschlossen sind.
  • Die Gültigkeit der ausländischen technischen Prüfung nicht überprüfen.
  • Die für ausländische Führerscheine geltenden Vorschriften nicht beachten.

FAQ: Zulassung Ihres Fahrzeugs in Luxemburg

Innerhalb welcher Frist muss ein ausländisches Fahrzeug in Luxemburg zugelassen werden?

Wer sich mit einem im Ausland zugelassenen Fahrzeug in Luxemburg niederlässt, muss dieses in der Regel innerhalb von 6 Monaten nach seiner Ankunft in Luxemburg zulassen.

Wo kann man ein luxemburgisches Kennzeichen reservieren?

Die Reservierung des Kennzeichens kann online über MyGuichet.lu erfolgen. Sie können eine Standardnummer wählen oder eine personalisierte Nummer beantragen, sofern die Kombination verfügbar ist.

Was ist der Unterschied zwischen einem Standardkennzeichen und einem personalisierten Kennzeichen?

Ein Standardkennzeichen wird entsprechend der verfügbaren Nummernreihe zugeteilt. Bei einem personalisierten Kennzeichen können Sie eine bestimmte Kombination wählen, sofern diese verfügbar ist und gegen eine zusätzliche Gebühr.

Welche Unterlagen sind für die Zulassung eines Fahrzeugs in Luxemburg erforderlich?

In der Regel sind das SNCA-Formular, ein Ausweisdokument, die Rechnung oder der Kaufbeleg, die Versicherungsbescheinigung, die Vignette 705, die ausländische Zulassungsbescheinigung, die Konformitätsbescheinigung, gegebenenfalls der technische Prüfbericht und die Steuermarken erforderlich.

Was ist die Vignette 705?

Die Vignette 705 ist ein von der Zoll- und Verbrauchsteuerverwaltung ausgestelltes Dokument. Sie bescheinigt, dass das nach Luxemburg importierte Fahrzeug hinsichtlich der Zoll- und Steuerpflichten ordnungsgemäß ist.

Muss das Auto vor der Zulassung versichert werden?

Ja. Für die Einreichung der Zulassungsunterlagen bei der SNCA wird in der Regel eine Versicherungsbescheinigung von einem in Luxemburg zugelassenen Versicherer verlangt.

Wo beantragt man die Zulassungsbescheinigung?

Der Antrag auf eine Zulassungsbescheinigung wird bei der SNCA, der Société Nationale de Circulation Automobile, gestellt. Das Formular ist auf der Website der SNCA verfügbar.

Kann man sein Fahrzeug in Luxemburg selbst zulassen?

Ja, Sie können die Formalitäten bei der SNCA und dem Zoll selbst erledigen. Bestimmte Werkstätten oder zugelassene Fachleute können bestimmte Formalitäten auch für ihre Kunden erledigen.

Muss man seinen Führerschein umtauschen, um sein Auto zuzulassen?

Die Zulassung des Fahrzeugs und die Anerkennung des Führerscheins sind zwei getrennte Vorgänge. Je nach Ihrem Herkunftsland und Ihrem Aufenthaltsstatus müssen Sie Ihren ausländischen Führerschein möglicherweise anerkennen lassen oder umtauschen.

Laurent Ollier

Laurent Ollier

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