Wie lässt man sein Fahrzeug in Luxemburg zulassen?
Möchten Sie ein Fahrzeug in Luxemburg zulassen? Das Verfahren hängt von Ihrer Situation ab: Einreise nach Luxemburg mit einem bereits im Ausland zugelassenen Fahrzeug, Kauf eines Neu- oder Gebrauchtwagens, Erwerb bei einem luxemburgischen oder ausländischen Verkäufer, Einfuhr aus der Europäischen Union oder aus einem Nicht-EU-Land.
Bevor Sie Ihren luxemburgischen Zulassungsschein erhalten, müssen Sie in der Regel ein Kennzeichen reservieren, das Fahrzeug versichern, dessen Status bei der Zoll- und Verbrauchsteuerbehörde klären, dessen Konformität überprüfen und, falls erforderlich, über eine gültige technische Prüfung verfügen.
Auf dieser Seite wird das Verfahren zur Zulassung eines Fahrzeugs in Luxemburg detailliert beschrieben. Um sich über alle Verpflichtungen im Zusammenhang mit dem Besitz und der Nutzung eines Autos zu informieren, lesen Sie unseren umfassenden Leitfaden zu den Formalitäten für Ihr Fahrzeug in Luxemburg.
Fahrzeugzulassung in Luxemburg: Wissenswertes für Auswanderer
- Ein Neuzuzüger muss sein ausländisches Fahrzeug innerhalb von 6 Monaten nach seiner Anmeldeerklärung in Luxemburg zulassen.
- Das Verfahren variiert je nachdem, ob es sich um ein Neu- oder Gebrauchtfahrzeug handelt, das in Luxemburg, in der Europäischen Union oder in einem Nicht-EU-Land gekauft wurde.
- Für die Einreichung der Zulassungsunterlagen ist eine gültige luxemburgische Kfz-Versicherungsbescheinigung erforderlich.
- Ein aus dem Ausland stammendes Fahrzeug muss in der Regel bei der Zoll- und Verbrauchsteuerbehörde eine Vignette 705 erhalten.
- Die Zulassungsbescheinigung wird von der Société nationale de circulation automobile (SNCA) ausgestellt.
- Die Vignette 705, die Zulassungsbescheinigung, die Kennzeichen und die Steuerplakette für die jährliche Kfz-Steuer sind unterschiedliche Dokumente.
Bevor Sie beginnen, sollten Sie Ihre Situation genau ermitteln. Insbesondere die Herkunft des Fahrzeugs, das Datum der Erstzulassung und der Kilometerstand bestimmen die zu erledigenden steuerlichen, zollrechtlichen und technischen Formalitäten.
In welchen Fällen muss ein Fahrzeug in Luxemburg zugelassen werden?
Eine luxemburgische Zulassung ist erforderlich, sobald ein Fahrzeug in Luxemburg im Namen eines Einwohners, eines Unternehmens oder eines neuen Eigentümers in Betrieb genommen werden soll. Die erforderlichen Unterlagen und Schritte unterscheiden sich jedoch je nach Ihrer individuellen Situation.
Sie ziehen mit Ihrem Auto nach Luxemburg
Wenn Sie Ihren Wohnsitz nach Luxemburg verlegen und ein Fahrzeug mitbringen, das bereits in einem anderen Land zugelassen ist, müssen Sie es innerhalb von 6 Monaten nach Ihrer Anmeldeerklärung in Luxemburg zulassen.
Dazu müssen Sie insbesondere:
- ein luxemburgisches Kennzeichen reservieren;
- eine in Luxemburg gültige Kfz-Versicherung abschließen;
- das Fahrzeug oder dessen Unterlagen den Zollbehörden vorlegen, um die Vignette 705 zu erhalten;
- die Gültigkeit der technischen Überprüfung des Fahrzeugs zu überprüfen;
- Ihre Unterlagen bei der SNCA einreichen;
- die luxemburgischen Kennzeichen anfertigen lassen.
Die Vorschriften bezüglich Mehrwertsteuer, Zöllen und Zollbefreiungen hängen vom Herkunftsland des Fahrzeugs und den Bedingungen Ihres Umzugs ab. Lesen Sie unseren Leitfaden zum Umzug nach Luxemburg mit Ihrem persönlichen Eigentum und Ihrem Fahrzeug.
Sie kaufen ein Neufahrzeug in Luxemburg
Wenn Sie ein Neufahrzeug bei einem luxemburgischen Autohändler kaufen, kann der Händler Ihnen in der Regel bei einem Teil der Formalitäten behilflich sein. Sie sind jedoch weiterhin dafür verantwortlich, zu überprüfen, ob das Fahrzeug versichert und ordnungsgemäß zugelassen ist, bevor Sie damit fahren.
Zu den Unterlagen gehören insbesondere der Kaufbeleg, die Versicherungsbescheinigung, die europäische Konformitätsbescheinigung sowie die für die Identifizierung des zukünftigen Halters erforderlichen Dokumente.
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Sie kaufen einen Gebrauchtwagen in Luxemburg
Der Kauf eines bereits in Luxemburg zugelassenen Fahrzeugs führt zu einem Halterwechsel und einer Änderung der Zulassungsbescheinigung. Der Verkäufer muss dem Käufer die Fahrzeugunterlagen aushändigen, insbesondere die verschiedenen Teile der Zulassungsbescheinigung und den Prüfbericht, sofern dieser erforderlich ist.
Der Käufer muss das Fahrzeug anschließend auf seinen Namen versichern und einen Antrag auf Zulassung bei der SNCA stellen. Es reicht nicht aus, die Kennzeichen und Unterlagen des Vorbesitzers zu behalten, ohne die behördliche Umschreibung vorzunehmen.
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Sie kaufen ein Auto in Frankreich, Belgien oder Deutschland
Ein in Frankreich, Belgien oder Deutschland gekauftes Auto gilt als Fahrzeug aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union. Das grundlegende Verfahren ist daher vergleichbar, auch wenn die Form der Zulassungs-, Kauf- und Prüfbescheinigungen je nach Land variiert.
Prüfen Sie vor dem Kauf insbesondere, ob der Verkäufer Ihnen Folgendes aushändigen kann:
- die Rechnung oder den Kaufvertrag;
- die vollständige ausländische Zulassungsbescheinigung;
- die europäische Konformitätsbescheinigung (COC);
- den technischen Prüfbericht, sofern das Fahrzeug einer solchen Prüfung unterzogen wurde;
- etwaige Unterlagen, die für die Ausfuhr des Fahrzeugs aus dem Verkaufsland erforderlich sind.
Sobald das Fahrzeug in Luxemburg ist, müssen Sie die steuerlichen und zollrechtlichen Formalitäten erledigen, um die Vignette 705 zu erhalten, und anschließend den Antrag auf Zulassung bei der SNCA stellen.
Sie kaufen ein Fahrzeug in einem anderen Land der Europäischen Union
Die gleichen Grundsätze gelten für Fahrzeuge, die in anderen Ländern der Europäischen Union gekauft wurden. Die Besteuerung hängt jedoch vom steuerlichen Status des Fahrzeugs ab.
Für die Anwendung der Mehrwertsteuer gilt ein Fahrzeug insbesondere dann als Neufahrzeug, wenn es die europäischen steuerrechtlichen Kriterien hinsichtlich seines Erstzulassungsdatums oder seines Kilometerstands erfüllt. Es ist daher wichtig, sich nicht ausschließlich auf die in der Anzeige angegebene Bezeichnung „Neufahrzeug“ oder „Gebrauchtfahrzeug“ zu verlassen.
Sie importieren ein Fahrzeug aus einem Land außerhalb der Europäischen Union
Die Einfuhr eines Fahrzeugs aus einem Land außerhalb der EU ist mit zusätzlichen Formalitäten verbunden. Das Fahrzeug muss den Zollbehörden vorgelegt werden und kann der luxemburgischen Mehrwertsteuer, Zöllen sowie spezifischen Konformitätsprüfungen unterliegen.
Ein für einen außereuropäischen Markt hergestelltes Fahrzeug verfügt nicht immer über eine europäische Konformitätsbescheinigung. In diesem Fall kann eine Typgenehmigung oder ein ergänzender technischer Bericht erforderlich sein, bevor die SNCA die Zulassung genehmigt.
Sie melden ein Neufahrzeug zum ersten Mal an
Die Erstzulassung betrifft ein Fahrzeug, für das noch nie eine endgültige Zulassungsbescheinigung ausgestellt wurde. Die Unterlagen bestehen hauptsächlich aus den Kaufunterlagen, der Konformitätsbescheinigung, den technischen Daten des Fahrzeugs, der Vignette 705 und dem Versicherungsnachweis.
Wird ein Neufahrzeug importiert, muss vor Abschluss der Zulassung außerdem geprüft werden, wo die Mehrwertsteuer zu entrichten ist.
Sie wechseln den Eigentümer oder Halter des Fahrzeugs
Ein Eigentümerwechsel, ein Verkauf, eine Schenkung oder eine Erbschaft können die Ausstellung eines neuen Zulassungsscheins erforderlich machen. Die Unterlagen müssen es der SNCA ermöglichen, den bisherigen und den neuen Halter sowie den Grund für die Übertragung eindeutig zu identifizieren.
Je nach Situation können eine Rechnung, ein Kaufvertrag, eine Übertragungserklärung oder ein Nachlassdokument verlangt werden.
Zulassung in Luxemburg: die wichtigsten Fälle
| Situation | Spezifische Formalität | Zu beachtender Punkt |
|---|---|---|
| Neuzuzüger mit eigenem Auto | Zulassung innerhalb von 6 Monaten | Versicherung, Zollformalitäten und technische Überprüfung im Voraus regeln |
| In Luxemburg gekauftes Neufahrzeug | Erstzulassung | Konformitätsbescheinigung und Versicherung |
| Gebrauchtwagen aus Luxemburg | Halterwechsel | Unterlagen des Verkäufers und technische Überprüfung |
| In der EU gekauftes Fahrzeug | Steuerliche Formalitäten und Vignette 705 | Steuerlicher Status: Neu- oder Gebrauchtwagen |
| Aus der EU importiertes Fahrzeug | Zollabfertigung und Konformität | Zölle, Mehrwertsteuer und eventuelle Typgenehmigung |
Die Schritte zur Zulassung eines Fahrzeugs in Luxemburg
Einige Schritte der Fahrzeugzulassung können gleichzeitig vorbereitet werden. Ihr Antrag kann jedoch erst abgeschlossen werden, wenn Sie alle erforderlichen Nachweise zusammengestellt haben.
Um Ihr Fahrzeug zuzulassen, müssen Sie sich an mehrere Stellen wenden: MyGuichet.lu oder die SNCA für die Kennzeichenvergabe, einen zugelassenen Versicherer, die Zoll- und Verbrauchsteuerbehörde, gegebenenfalls eine Prüfstelle für die technische Überprüfung sowie erneut die SNCA für die Ausstellung der endgültigen Zulassungsbescheinigung.
| Schritt | Vorgehensweise | Ansprechpartner |
|---|---|---|
| 1 | Ein Kennzeichen reservieren | MyGuichet.lu oder SNCA |
| 2 | Kfz-Versicherung abschließen | In Luxemburg zugelassener Versicherer |
| 3 | Steuer- und Zollangelegenheiten regeln | Zoll- und Verbrauchsteuerbehörde |
| 4 | Konformitätsprüfung und technische Überprüfung | Zugelassene Stelle oder technischer Dienst |
| 5 | Einreichung des Zulassungsantrags | SNCA |
| 6 | Kennzeichen anfertigen lassen | Zugelassener Hersteller |
| 7 | Die jährliche Gebühr entrichten | Zoll- und Verbrauchsteuerbehörde |
1. Ein Kennzeichen reservieren
Jedes zulassungspflichtige Fahrzeug muss eine luxemburgische Nummer erhalten, bevor die Kennzeichen hergestellt werden können. Der Antrag kann insbesondere online über MyGuichet.lu gestellt werden.
Es stehen zwei Arten von Nummern zur Auswahl:
- die Nummer aus der laufenden Serie, die aus den verfügbaren Kombinationen vergeben wird;
- die personalisierte Nummer, die vom Antragsteller vorbehaltlich der Verfügbarkeit und gegen Zahlung der entsprechenden Gebühr ausgewählt wird.
Die Reservierung einer Nummer stellt noch keine endgültige Zulassung des Fahrzeugs dar. Sie ermöglicht es, die weiteren Schritte beim Versicherer, beim Zoll und bei der SNCA zu erledigen.
Beantragen oder reservieren Sie ein Kennzeichen auf Guichet.lu.
2. Abschluss einer Kfz-Versicherung in Luxemburg
Vor der Zulassung müssen Sie über eine gültige Kfz-Haftpflichtversicherung verfügen, die von einem in Luxemburg zur Versicherung von Fahrzeugen zugelassenen Versicherungsunternehmen ausgestellt wurde.
Der Versicherer wird in der Regel die Fahrgestellnummer und die reservierte Zulassungsnummer von Ihnen verlangen. Anschließend stellt er die für die SNCA-Akte erforderliche Versicherungsbescheinigung aus.
Ein aus dem Ausland stammendes Fahrzeug kann in seinem Herkunftsland ordnungsgemäß versichert gewesen sein, ohne dass diese Versicherung für die endgültige Zulassung in Luxemburg ausreicht. Überprüfen Sie daher das Datum des Inkrafttretens des neuen Vertrags und die Fahrbedingungen während der Übergangszeit.
Um einen passenden Versicherungsschutz zu wählen, lesen Sie unseren Artikel über die Besonderheiten der Kfz-Versicherung in Luxemburg bei Einreise aus dem Ausland.
Fordern Sie außerdem bei Ihrem bisherigen Versicherer einen Schadensverlaufsnachweis oder eine Bonusbescheinigung an. Erfahren Sie, unter welchen Bedingungen Sie Ihren im Ausland erworbenen Bonus-Malus anerkennen lassen können.
Fordern Sie bei unserem Partner ein Versicherungsangebot an.
3. Die Vignette 705 beim Zoll beantragen
Die Vignette 705 ist ein Zolldokument, das bestätigt, dass das Fahrzeug den luxemburgischen Steuer- und Zollvorschriften entspricht. Sie wird insbesondere für die Zulassung eines zuvor im Ausland zugelassenen oder gekauften Fahrzeugs benötigt.
Die Beantragung kann Folgendes beinhalten:
- die Überprüfung der Kauf- und Zulassungsunterlagen;
- die Feststellung des steuerlichen Status des Fahrzeugs;
- die eventuelle Zahlung der luxemburgischen Mehrwertsteuer;
- die eventuelle Zahlung von Zöllen für ein Fahrzeug aus einem Nicht-EU-Land;
- die Überprüfung einer möglichen Steuerbefreiung im Zusammenhang mit einem Wohnsitzwechsel.
Bei einem in der Europäischen Union gekauften Fahrzeug kann die luxemburgische Mehrwertsteuer insbesondere dann fällig werden, wenn es im steuerrechtlichen Sinne als Neufahrzeug gilt. Bei einem aus einem Nicht-EU-Land importierten Fahrzeug können ebenfalls Zölle und die Mehrwertsteuer anfallen, sofern keine Befreiung oder Zollbefreiung vorliegt.
Die Vignette 705 ersetzt weder die Zulassungsbescheinigung noch die jährliche Kfz-Steuerplakette.
Informieren Sie sich über die offiziellen Formalitäten für ein im Ausland gekauftes Fahrzeug.
Bei einer Einfuhr aus einem Land außerhalb der Europäischen Union beachten Sie bitte auch das offizielle Verfahren für die Einfuhr eines Neu- oder Gebrauchtwagens aus einem Nicht-EU-Land.
4. Überprüfung der technischen Überprüfung und der Konformität des Fahrzeugs
Ein Fahrzeug, das der regelmäßigen technischen Überprüfung unterliegt, muss zum Zeitpunkt der Zulassung über einen gültigen Prüfnachweis verfügen.
Wenn ein Fahrzeug bereits in einem Staat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in der Schweiz zugelassen war, kann sein Prüfbericht unter bestimmten Voraussetzungen anerkannt werden. Seine Gültigkeitsdauer wird jedoch nach luxemburgischen Vorschriften beurteilt.
Eine neue Prüfung oder ein technischer Bericht kann erforderlich sein, wenn:
- die ausländische Prüfbescheinigung abgelaufen oder unvollständig ist;
- das Fahrzeug verändert oder umgebaut wurde;
- die in den Unterlagen enthaltenen technischen Angaben unzureichend sind;
- das Fahrzeug über keine europäische Konformitätsbescheinigung verfügt;
- das Fahrzeug für einen außereuropäischen Markt konzipiert wurde.
Informationen zu Fristen, erforderlichen Unterlagen und Prüfpunkten finden Sie in unserem Leitfaden zur Kfz-Technischen Überprüfung in Luxemburg.
5. Einreichen Ihrer Zulassungsunterlagen bei der SNCA
Die Société nationale de circulation automobile ist die zuständige Behörde für die Zulassung des Fahrzeugs und die Ausstellung der luxemburgischen Zulassungsbescheinigung.
Sie müssen das Antragsformular für die Ausstellung einer Zulassungsbescheinigung ausfüllen und unterschreiben, alle Ihrer Situation entsprechenden Nachweise beifügen und die Unterlagen gemäß den von der SNCA festgelegten Modalitäten einreichen.
Eine andere Person oder ein Fachmann kann diesen Vorgang in Ihrem Namen mittels einer Vollmacht erledigen. Die Formulare und Nachweise müssen jedoch auf den Namen des zukünftigen Inhabers, Eigentümers oder Halters des Fahrzeugs ausgestellt sein.
Laden Sie das Antragsformular für die Zulassungsbescheinigung herunter.
6. Die Kennzeichen anfertigen lassen
Nach der Zuteilung der Nummer und der Erledigung der erforderlichen Formalitäten müssen die Kfz-Kennzeichen von einem zugelassenen Fachbetrieb angefertigt werden. Die Kosten für die Anfertigung sind nicht in der Verwaltungsgebühr für die Zulassung enthalten.
Der Hersteller wird in der Regel die zugeteilte Nummer und die erforderlichen Nachweise anfordern. Die Kennzeichen müssen den in Luxemburg geltenden Abmessungen, Schriftzeichen und Normen entsprechen.
Gegenüber der SNCA in Sandweiler finden Sie verschiedene Anbieter für die Anfertigung Ihrer Kfz-Kennzeichen.
Lesen Sie die Informationen der SNCA zu Kfz-Kennzeichen.
7. Die jährliche Kfz-Steuer entrichten
Nach der Zulassung muss der Halter die jährliche Kfz-Steuer bei der Zoll- und Verbrauchsteuerbehörde entrichten .
Die Höhe hängt insbesondere von der Fahrzeugklasse, der Nutzung, dem Motor und den Emissionen ab. Die Behörde übermittelt dem Halter die für die Zahlung erforderlichen Informationen.
Als Zahlungsnachweis dient eine Steuerplakette. Bei der Zulassung kann eine vorläufige Steuerbescheinigung ausgestellt werden, um den Zeitraum bis zum Erhalt der endgültigen Plakette abzudecken.
Verwechseln Sie nicht die verschiedenen für die Zulassung erforderlichen Dokumente
- Das Kennzeichen ist die dem Halter zugewiesene Kombination aus Buchstaben und Ziffern.
- Die Kennzeichen sind die physischen Schilder, die am Fahrzeug angebracht werden.
- Die Zulassungsbescheinigung ist das von der SNCA ausgestellte amtliche Dokument.
- Die Vignette 705 ist ein Zolldokument, das die steuerliche und zollrechtliche Ordnungsmäßigkeit des Fahrzeugs bescheinigt.
- Die Steuerplakette bestätigt die Zahlung der jährlichen Kfz-Steuer.
- Der technische Prüfbericht bescheinigt, dass das Fahrzeug den geltenden Sicherheitsanforderungen entspricht.
Diese Unterscheidung ist besonders für Neuankömmlinge wichtig. Der Erhalt einer Nummer oder einer Vignette 705 bedeutet nicht, dass das Fahrzeug bereits endgültig zugelassen ist.
Welche Unterlagen sind für die Zulassung eines Fahrzeugs erforderlich?
Die genaue Liste hängt von der Herkunft, dem Alter und der Vorgeschichte des Fahrzeugs ab. Die Unterlagen müssen in der Regel im Original vorgelegt werden. Eine beglaubigte Übersetzung kann verlangt werden, wenn ausländische Dokumente von der Behörde nicht ausgewertet werden können.
In der Regel erforderliche Unterlagen
- das ausgefüllte und unterschriebene Antragsformular für die Erteilung einer Zulassungsbescheinigung;
- ein gültiger Ausweis des zukünftigen Halters;
- die Verwaltungsgebühr oder ein Zahlungsnachweis;
- die gültige Kfz-Versicherungsbescheinigung;
- die Rechnung, der Kaufvertrag oder ein anderer Eigentumsnachweis;
- die Vignette 705, wenn das Fahrzeug aus dem Ausland stammt;
- die europäische Konformitätsbescheinigung, sofern verfügbar oder erforderlich;
- die früheren Zulassungsunterlagen bei einem Gebrauchtwagen;
- den gültigen Prüfbericht, sofern das Fahrzeug einer technischen Prüfung unterliegt;
- die Vollmacht und eine Kopie des Ausweises des Inhabers, falls der Antrag von einem Dritten gestellt wird.
Zusätzliche Unterlagen je nach Situation
| Situation | Besonders zu beizubringen |
|---|---|
| Neufahrzeug | Rechnung, europäische Konformitätsbescheinigung, technische Daten und, je nach Situation, Foto des Herstellerkennzeichens |
| Gebrauchtfahrzeug aus Luxemburg | Bestehende Zulassungsbescheinigung, Kaufvertrag und gültiges TÜV-Gutachten |
| Gebrauchtwagen aus der EU | Vollständige ausländische Zulassungsunterlagen, Vignette 705, Konformitätsbescheinigung und anerkannte oder luxemburgische technische Überprüfung |
| Fahrzeug aus einem Nicht-EU-Land | Zollabfertigungsunterlagen, Vignette 705, Nachweis über die Zahlung oder Befreiung von Steuern und gegebenenfalls Typgenehmigungsbericht |
| Eigentümerwechsel | Kaufvertrag, Schenkungsvertrag, Erbschaftsurkunde oder ein anderes Dokument, das die Übertragung belegt |
| Von einer anderen Person eingereichte Unterlagen | Schriftliche Vollmacht und Kopie des Ausweises des künftigen Halters |
Überprüfen Sie vor Ihrem Termin auf der Website der SNCA, welche Liste genau auf Ihr Fahrzeug zutrifft. Unvollständige Unterlagen können zu einer Verschiebung der Zulassung führen.
Wie viel kostet die Zulassung eines Fahrzeugs in Luxemburg?
Die Gesamtkosten beschränken sich nicht nur auf die Zulassungsbescheinigung. Sie hängen von der gewählten Kennzeichen-Nummer, der Herstellung der Kennzeichen, der technischen Prüfung, dem zollrechtlichen Status des Fahrzeugs und dessen Versicherung ab.
Zur Orientierung finden Sie hier die im Jahr 2026 geltenden Beträge
| Kosten | Betrag oder Grundsatz | Wissenswertes |
|---|---|---|
| Zulassung des Fahrzeugs | 50 € | Verwaltungsgebühr |
| Laufende Seriennummer | Ohne Aufpreis für individuelle Gestaltung | Vorbehaltlich der Vergabebedingungen |
| Neue personalisierte Nummer | 200 € | Zusätzlich zur Zulassungsgebühr |
| Wiederverwendung eines personalisierten Kennzeichens | 24 € | Vorbehaltlich der geltenden Bedingungen |
| Herstellung der Kennzeichen | Variabel | Wird vom zugelassenen Hersteller festgelegt |
| Technische Prüfung oder Abnahme | Variabel | Je nach Fahrzeug und erforderlichen Prüfungen |
| Mehrwertsteuer und Zollgebühren | Je nach Situation | Vor allem bei steuerlich neuen oder aus Ländern außerhalb der EU importierten Fahrzeugen |
| Kfz-Versicherung | Variabel | Je nach Fahrer, Fahrzeug und Versicherungsumfang |
| Jährliche Kfz-Steuer | Variabel | Wird unter anderem anhand der Fahrzeugmerkmale berechnet |
Da sich die Tarife ändern können, sollten Sie vor Einreichung Ihres Antrags stets die offizielle Tarifübersicht der SNCA konsultieren.
Mit welchen Fristen ist bei der Zulassung zu rechnen?
Die Bearbeitungszeit hängt hauptsächlich von der Komplexität des Antrags und der Verfügbarkeit der Unterlagen ab. Ein in Luxemburg gekauftes Fahrzeug mit vollständigen Unterlagen lässt sich in der Regel einfacher bearbeiten als ein importiertes Fahrzeug ohne europäische Konformitätsbescheinigung.
Frist für Neuzuzügler
Wer sich mit einem im Ausland zugelassenen Fahrzeug in Luxemburg niederlässt, muss dieses innerhalb von 6 Monaten nach seiner Anmeldeerklärung in Luxemburg zulassen.
Die Beschaffung ausländischer Unterlagen, Zollformalitäten, eine eventuelle technische Prüfung oder ein Typgenehmigungsverfahren können einige Zeit in Anspruch nehmen. Leiten Sie die Formalitäten so früh wie möglich ein.
Dauer der Antragsbearbeitung
Planen Sie ausreichend Zeit ein, wenn:
- die Konformitätsbescheinigung fehlt;
- die technische Überprüfung erneuert werden muss;
- das Fahrzeug umgebaut wurde;
- eine beglaubigte Übersetzung angefordert wird;
- die Mehrwertsteuer oder Zölle beglichen werden müssen;
- das Fahrzeug stammt aus einem Nicht-EU-Land;
- die ausländischen technischen Daten sind unvollständig.
Wo müssen die Zulassungsformalitäten erledigt werden?
Das Verfahren ist auf mehrere Behörden verteilt. Es ist wichtig, sich an den richtigen Ansprechpartner zu wenden, um unnötige Wege zu vermeiden.
MyGuichet.lu und Guichet.lu
Über MyGuichet.lu lassen sich insbesondere bestimmte Formalitäten im Zusammenhang mit der Reservierung des Kennzeichens erledigen. Guichet.lu erläutert die geltenden Verfahren je nach Herkunft und Status des Fahrzeugs.
Die Société nationale de circulation automobile
Die SNCA bearbeitet den Zulassungsantrag, prüft die Unterlagen und stellt die Zulassungsbescheinigung aus.
Alle Zulassungsverfahren der SNCA einsehen.
Die Zoll- und Verbrauchsteuerbehörde
Die Zoll- und Verbrauchsteuerbehörde ist für die Vignette 705, die steuerlichen und zollrechtlichen Formalitäten sowie für die jährliche Kfz-Steuer zuständig.
Die technischen Prüfstellen
Eine zugelassene Prüfstelle kann das Fahrzeug überprüfen, wenn eine regelmäßige Inspektion, eine Typgenehmigung oder ein technischer Bericht erforderlich ist.
Zugelassene Kennzeichenhersteller
Sie fertigen die Kennzeichen anhand des zugewiesenen Kennzeichens an. Überprüfen Sie die aktuelle Liste und die erforderlichen Unterlagen, bevor Sie sich auf den Weg machen.
Checkliste für die Zulassung Ihres Fahrzeugs
□ Ermitteln Sie die Herkunft und den steuerlichen Status des Fahrzeugs.
□ Prüfen Sie die für Ihre Situation geltende Frist.
□ Reservieren Sie ein Kennzeichen.
□ Schließen Sie eine luxemburgische Kfz-Versicherung ab.
□ Eine gültige Versicherungsbescheinigung einholen.
□ Die Rechnung oder den Kaufvertrag bereithalten.
□ Besorgen Sie sich die ausländischen Zulassungsunterlagen.
□ Falls erforderlich, die europäische Konformitätsbescheinigung einholen.
□ Eventuell anfallende Mehrwertsteuer und Zollgebühren begleichen.
□ Die Vignette 705 für das aus dem Ausland stammende Fahrzeug besorgen.
□ Die Gültigkeit der technischen Überprüfung prüfen.
□ Das SNCA-Formular ausfüllen und unterschreiben.
□ Die Verwaltungsgebühr entrichten.
□ Die vollständigen Unterlagen bei der SNCA einreichen.
□ Die Kennzeichen bei einem zugelassenen Hersteller anfertigen lassen.
□ Die jährliche Kfz-Steuer entrichten.
Bewahren Sie von jedem Dokument eine Kopie auf und überprüfen Sie, ob die Namen, Fahrgestellnummern und Fahrzeugdaten in den gesamten Unterlagen übereinstimmen.
Häufige Fehler bei der Zulassung
- Abwarten, bis die 6-monatige Frist abgelaufen ist, bevor Sie die Formalitäten in die Wege leiten.
- Die Reservierung der Kennzeichen-Nummer mit der endgültigen Zulassung verwechseln.
- Ein ausländisches Fahrzeug kaufen, ohne zu überprüfen, ob alle Unterlagen vorliegen.
- Nicht zu klären, ob es sich bei dem Fahrzeug im steuerrechtlichen Sinne um einen Neu- oder Gebrauchtwagen handelt.
- Die Erledigung der Mehrwertsteuer- oder Zollformalitäten zu vergessen.
- Die Vignette 705 mit der jährlichen Kfz-Steuerplakette verwechseln.
- Eine abgelaufene oder nicht anerkannte ausländische Hauptuntersuchungsbescheinigung vorlegen.
- Die Kennzeichen anfertigen lassen, bevor die zugewiesene Nummer bestätigt wurde.
- Kopien einreichen, obwohl die Originaldokumente verlangt werden.
- Die Vollmacht vergessen, wenn die Unterlagen von einer anderen Person eingereicht werden.
- Annehmen, dass der ausländische Führerschein automatisch gültig ist, ohne die geltenden Vorschriften zu prüfen.
Die Zulassung des Fahrzeugs und die Formalitäten bezüglich des Führerscheins sind voneinander getrennt. Je nach Ihrem Herkunftsland müssen Sie Ihren Führerschein möglicherweise registrieren, umschreiben oder umtauschen lassen. Lesen Sie unseren Leitfaden zu den Formalitäten für ausländische Führerscheine in Luxemburg.
FAQ: Fahrzeugzulassung in Luxemburg
Innerhalb welcher Frist muss ein Neuzuzüger sein Auto zulassen?
Wer seinen Wohnsitz nach Luxemburg verlegt und ein bereits im Ausland zugelassenes Fahrzeug mitbringt, muss dieses grundsätzlich innerhalb von 6 Monaten nach seiner Anmeldeerklärung zulassen.
Kann man ein in Frankreich, Belgien oder Deutschland gekauftes Auto in Luxemburg zulassen?
Ja. Sie müssen über die Kauf- und Zulassungsunterlagen des Herkunftslandes verfügen, die steuerlichen und zollrechtlichen Angelegenheiten des Fahrzeugs regeln, die Vignette 705 erwerben und die Unterlagen bei der SNCA einreichen.
Was ist die Vignette 705?
Die Vignette 705 ist ein von der Zoll- und Verbrauchsteuerbehörde ausgestelltes Dokument. Sie bescheinigt, dass das Fahrzeug hinsichtlich der für die Zulassung erforderlichen steuerlichen und zollrechtlichen Verpflichtungen in Ordnung ist.
Ist die Vignette 705 die jährliche Kfz-Steuer?
Nein. Die Vignette 705 ist Teil des Zollverfahrens für ein aus dem Ausland stammendes Fahrzeug. Die jährliche Steuerplakette hingegen belegt die Entrichtung der Kfz-Steuer.
Muss das Fahrzeug vor der Zulassung versichert werden?
Ja. Für die Einreichung der Zulassungsunterlagen bei der SNCA ist eine gültige luxemburgische Kfz-Versicherungsbescheinigung erforderlich.
Ist eine ausländische Hauptuntersuchung gültig?
Eine von einem Staat des Europäischen Wirtschaftsraums oder der Schweiz ausgestellte Prüfbescheinigung kann unter bestimmten Voraussetzungen anerkannt werden. Ihre Gültigkeitsdauer wird nach luxemburgischen Vorschriften beurteilt.
Was ist zu tun, wenn das Fahrzeug keine europäische Konformitätsbescheinigung besitzt?
Die SNCA kann zusätzliche technische Daten, einen von einem technischen Dienst erstellten Bericht oder ein Typgenehmigungsverfahren verlangen. Dies betrifft insbesondere bestimmte Fahrzeuge, die aus einem außereuropäischen Markt stammen oder umgebaut wurden.
Wie viel kostet die Zulassung eines PKWs?
Die Verwaltungsgebühr für die Zulassung beträgt derzeit 50 Euro. Hinzu kommen gegebenenfalls die Kosten für die Reservierung eines Wunschkennzeichens, die Anfertigung der Kennzeichen, die technische Prüfung, die Versicherung, die jährliche Kfz-Steuer sowie eventuelle Steuer- oder Zollgebühren.
Kann man sein Fahrzeug über eine Werkstatt oder eine andere Person zulassen lassen?
Ja. Eine Werkstatt oder ein Bevollmächtigter kann die Unterlagen einreichen. Die Dokumente müssen jedoch vom Halter ausgefüllt und unterschrieben werden, sofern dies erforderlich ist, und der Bevollmächtigte muss über eine schriftliche Vollmacht verfügen.
Muss man seinen Führerschein umtauschen, bevor man sein Auto zulässt?
Nein, die Zulassung des Fahrzeugs und die Formalitäten bezüglich des Führerscheins sind rechtlich voneinander getrennt. Sie müssen jedoch separat prüfen, ob Ihr ausländischer Führerschein registriert, umgeschrieben oder umgetauscht werden muss.
Nach der Zulassung: Fahren und Parken in Luxemburg
Sobald das Fahrzeug zugelassen ist, vergewissern Sie sich, dass Sie über alle vorgeschriebenen Dokumente verfügen, dass die Versicherung und die technische Überprüfung gültig sind und dass die jährliche Kfz-Steuer bezahlt ist.
Informationen zu Geschwindigkeitsbegrenzungen, vorgeschriebener Ausstattung und den wichtigsten Regeln der Straßenverkehrsordnung finden Sie in unserem Leitfaden zum Autofahren in Luxemburg.
Wenn Sie in einer regulierten Zone wohnen oder regelmäßig in der Stadt unterwegs sind, finden Sie hier außerdem die Regeln zu Parkplätzen, P+R-Anlagen und Anwohnerparkplätzen in Luxemburg.
Nützliche offizielle Links zur Zulassung eines Fahrzeugs
- Zulassungsverfahren auf der Website der SNCA
- Antragsformular für die Zulassungsbescheinigung
- Geltende Gebühren der SNCA
- Kennzeichen und Nummern
- Ein Neufahrzeug zulassen
- Kauf und Zulassung eines luxemburgischen Gebrauchtwagens
- Ein im Ausland gekauftes Fahrzeug zulassen
- Einfuhr des eigenen Fahrzeugs bei einem Umzug nach Luxemburg
- Jährliche Kfz-Steuer
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