Umzug nach Luxemburg – wie geht das?
Sind Sie bereit, sich in Luxemburg niederzulassen? Der Umzug nach Luxemburg kann zunächst einschüchternd wirken. Er ist jedoch relativ einfach, wenn Sie die Anforderungen kennen, die Sie erfüllen müssen.
Kommen Sie für ein oder zwei Jahre nach Luxemburg , um zu studieren? Haben Sie eine feste Anstellung gefunden und möchten Sie für die nächsten Jahre in Luxemburg bleiben? Unabhängig von Ihrer Situation hilft Ihnen dieser Leitfaden bei der Planung Ihres großen Umzugs!
Auf dieser Seite befassen wir uns mit dem Umzug Ihrer Familie und Ihres Hausrats. Sie erfahren, wie Sie:
- Ihren neuen Wohnsitz anmelden
- Ihre persönlichen Gegenstände einführen
- Ihr Fahrzeug importieren
- …
Umzug und Wohnsitznahme in Luxemburg
Um sich vorübergehend oder dauerhaft in Luxemburg niederzulassen, benötigen Sie eine Aufenthaltsgenehmigung.
Wenn Sie kein Bürger der Europäischen Union sind und zum Studieren, Arbeiten oder Leben in das Land kommen, müssen Sie vor Ihrer Ankunft ein Visum beantragen. Sie können eine Aufenthaltsgenehmigung als Arbeitnehmer oder Selbstständiger, Student, Forscher, Praktikant und für eine Reihe anderer Berufe erhalten .
Bürger des Schengen-Raums profitieren hingegen von der Freizügigkeit von Waren und Personen.
Um einen Antrag auf befristeten Aufenthalt zu stellen, müssen Sie sich vor Ihrer Abreise nach Luxemburg an eine Botschaft oder ein Konsulat Luxemburgs in Ihrer Nähe wenden. Sie müssen dort bestimmte Dokumente vorlegen:
- einen nach Ihrer Ankunft noch gültigen Reisepass,
- alle Geburtsurkunden und Heirats-/Scheidungsurkunden für Familienangehörige
- Nachweis über Ihre finanziellen Mittel,
- Nachweis einer Beschäftigung in Luxemburg,
- Nachweis der Zulassung zur Schule (Studierende).
Die meisten dieser Dokumente müssen offiziell übersetzt werden. In der Regel müssen Sie mindestens drei Monate warten, bis Sie Ihre befristete Aufenthaltsgenehmigung erhalten. Diese gilt sowohl als Arbeitserlaubnis als auch als Aufenthaltsgenehmigung.
Weitere Informationen zu den verschiedenen Aufenthaltsgenehmigungen in Luxemburg finden Sie hier.
Steuern und Gebühren für den Umzug nach Luxemburg
Einfuhr persönlicher Gegenstände nach Luxemburg
Sie möchten nach Luxemburg umziehen? Gute Nachrichten: Sie können Ihre persönlichen Gegenstände einführen, ohne Einfuhrzölle zu zahlen. Dazu müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Sie müssen Ihre persönlichen Gegenstände mindestens 6 Monate lang persönlich besessen und genutzt haben.
- Sie müssen in den letzten 12 Monaten im Ausland gelebt haben.
- Ihre persönlichen Gegenstände müssen innerhalb eines Jahres nach Ihrem Umzug nach Luxemburg eintreffen.
- Ihre persönlichen Gegenstände müssen einzigartig sein und vom Zoll als „Ihrem sozialen Status entsprechend” eingestuft werden. Mit anderen Worten: Der Wert der Gegenstände, die Sie ins Land bringen, muss Ihrem Gesamteinkommen entsprechen. Diese Anforderung mag seltsam erscheinen, dient jedoch dazu, die Einfuhr von Luxusgütern zu begrenzen, die in Luxemburg illegal weiterverkauft werden, um Profit zu erzielen.
Außerdem dürfen Sie zollfreie Waren innerhalb von sechs Monaten nach ihrer Einfuhr in das Land nicht an andere Personen verleihen, verkaufen oder entsorgen.
Erforderliche Dokumente für die Einfuhr von Haushaltsgegenständen nach Luxemburg
Um eine Befreiung von den Einfuhrzöllen auf Ihre Haushaltsgegenstände zu erhalten, benötigen Sie:
- Ein vollständiges Inventar der Haushaltsgegenstände in französischer oder englischer Sprache, mit einer Unterschrift am Ende jeder Seite
- Original-Frachtbrief oder Luftfrachtbrief (AWB)
- Reisepass
- Separate Packliste
- Erklärung 136 F
- Befristetes Aufenthaltsvisum vom Typ D
- Adressregistrierungsbescheinigung, aus der hervorgeht, in welcher Stadt Sie wohnen werden
- Ankunftserklärung, die mindestens 3 Werktage nach Ihrer Ankunft vorgelegt werden muss
- Wohnsitzbescheinigung des Außenministeriums, falls Sie diese nicht bereits vor Ihrer Ankunft erhalten haben.
Benötigen Sie eine vorübergehende Unterkunft, bis Sie Ihren endgültigen Wohnort gefunden haben? Klicken Sie hier.
Steuern und Abgaben auf die Einfuhr von Privatfahrzeugen
Zollbefreiung für Privatfahrzeuge
Sie können Ihr Privatfahrzeug zollfrei nach Luxemburg einführen. Dazu müssen Sie es mindestens 6 Monate vor der Einfuhr gekauft haben. Außerdem muss es mehr als 6.000 km auf dem Tacho haben. Sie dürfen das Fahrzeug innerhalb eines Jahres nach der Einfuhr nicht verkaufen oder übertragen.
Erforderliche Dokumente für die Einfuhr eines Privatfahrzeugs nach Luxemburg
Sie müssen während der Bearbeitung Ihres Antrags auf Einfuhr Ihres Fahrzeugs nach Luxemburg umfassende Unterlagen vorlegen. Sie benötigen:
- Fahrzeugbrief und Zulassung
- Gültiger Führerschein. Weitere Informationen darüber, wie Sie Ihr Auto in den Umzugsprozess integrieren können, finden Sie in den Anweisungen zum Erwerb eines in Luxemburg gültigen Führerscheins .
- Kfz-Versicherung: Sie müssen einen Versicherungsnachweis für mindestens 6 Monate und eine Kopie des internationalen Versicherungsschutzes vorlegen.
- Kaufrechnung für das Fahrzeug
- COM4-Erklärung, einschließlich der Dokumente, die belegen, dass Sie Eigentümer des Fahrzeugs sind, dass Sie das Fahrzeug in Ihrem Herkunftsland genutzt haben, sowie einer offiziellen Bescheinigung über Ihren Wohnsitzwechsel
- Formular T, das Ihnen die Genehmigung erteilt, Ihr Fahrzeug innerhalb der EU zu bewegen
- Schreiben des Außenministeriums, das Ihre Beschäftigung in Luxemburg bestätigt.
Die hier aufgeführten Bedingungen dienen nur als Anhaltspunkt und können je nach den Einzelheiten Ihres Umzugs leicht abweichen. Wir empfehlen Ihnen daher, sich bei Fragen oder zur Überprüfung Ihrer Bedingungen direkt an die luxemburgische Zollbehörde zu wenden.
Weitere Informationen zu den Formalitäten für die Einfuhr eines Fahrzeugs nach Luxemburg
Tipps für den Umzug nach Luxemburg
Möchten Sie einen schnellen und reibungslosen Umzug nach Luxemburg sicherstellen ? Hier sind einige kurze Tipps, die Ihnen helfen, die üblichen Probleme beim Umzug zu vermeiden.
- Planen Sie mindestens 3 bis 6 Monate im Voraus, um Ihren Umzug zu organisieren. Stellen Sie sicher , dass Sie die Aufenthaltsgenehmigung für die ganze Familie erhalten haben.
- Sortieren Sie Ihre persönlichen Gegenstände und alle Haushaltsgegenstände. Je mehr Gegenstände Sie mitnehmen, desto mehr kostet Sie der Transport. Außerdem verlängert sich dadurch die Wartezeit beim Zoll. Dieser benötigt umso mehr Zeit, um Ihre Container zu bearbeiten.
- Nehmen Sie nur Wertgegenstände mit und versuchen Sie, das Gesamtgewicht Ihrer Haushaltsgegenstände so gering wie möglich zu halten. In Luxemburg oder den Nachbarländern finden Sie alles, was Sie brauchen, um sich einzukleiden oder Ihr neues Zuhause einzurichten.
- Haben Sie schon eine Wohnung gefunden? Noch nicht? Hier finden Sie alle notwendigen Informationen, um eine Wohnung für Ihre ganze Familie zu finden.
- Beauftragen Sie ein professionelles internationales Umzugsunternehmen. Ein erfahrenes internationales Umzugsunternehmen mit Fachkenntnissen im Bereich Umzüge aus dem Ausland nach Luxemburg ist Ihr bester Verbündeter. Es kann Ihnen helfen, administrative Hürden zu überwinden und sicherzustellen, dass Ihre Gegenstände sicher ankommen.
- Der Umzug ist geplant? Hier finden Sie unseren Verwaltungsleitfaden für einen stressfreien Umzug mit der ganzen Familie nach Luxemburg.
Wir hoffen, dass dieser Artikel Ihnen geholfen hat, mehr darüber zu erfahren, was Sie beim Umzug nach Luxemburg erwartet. Zögern Sie nicht, ihn zu teilen!
Articles de la catégorie Démarches administratives
Visa, Aufenthaltsgenehmigungen, Familienzusammenführung
Möchten Sie nach Luxemburg auswandern? Ist Ihre Familie bereits dort und möchten Sie zu ihr ziehen? Wir geben Ihnen weitere Informationen, damit Sie Ihre Reise und Ihren Umzug planen können.
Wie kann man sein Fahrzeug in Luxemburg anmelden?
Sie sind gerade erst ins Großherzogtum Luxemburg gezogen und haben Ihre Kinder in ihrer neuen Schule angemeldet. Was steht als Nächstes an? Das Fahrzeug. Sie müssen Ihren Führerschein anerkennen lassen, Ihr Fahrzeug versichern und es in Luxemburg anmelden.
Seinen Wohnsitz in Luxemburg anmelden oder seinen Wegzug melden
Sie sind gerade in Luxemburg angekommen und möchten sich dort für einen kürzeren oder längeren Zeitraum aufhalten? Die Anmeldung Ihres Wohnsitzes in Luxemburg ist ein obligatorischer Verwaltungsschritt, den Sie als Expatriate zwingend durchführen müssen.
