Wie erhält man eine Aufenthaltsgenehmigung in Luxemburg?
Möchten Sie in Luxemburg leben, arbeiten, studieren oder zu Ihrer Familie ziehen? Vor Ihrer Ankunft sollten Sie unbedingt prüfen, welche Einreise- und Aufenthaltsbedingungen für Ihre Situation gelten.
Visum, Aufenthaltsgenehmigung, Aufenthaltserlaubnis, Anmeldebescheinigung, ärztliche Untersuchung, Familienzusammenführung oder Europäische Blaue Karte: Die erforderlichen Schritte variieren je nach Ihrer Staatsangehörigkeit, der Dauer Ihres Aufenthalts und dem Grund für Ihren Umzug.
Dieser Leitfaden hilft Ihnen, die wichtigsten Formalitäten für Bürger der Europäischen Union, Drittstaatsangehörige und Familien, die sich in Luxemburg niederlassen möchten, zu verstehen.
Wissenswertes für Auswanderer
- Bürger der Europäischen Union können sich gemäß dem Grundsatz der Freizügigkeit in Luxemburg aufhalten, müssen jedoch ihre Ankunft anmelden, wenn sie sich für mehr als 3 Monate niederlassen.
- Drittstaatsangehörige müssen oft vor ihrer Ankunft in Luxemburg eine Aufenthaltsgenehmigung einholen.
- Für einen Aufenthalt von weniger als 90 Tagen kann je nach Staatsangehörigkeit ein Schengen-Visum vom Typ C erforderlich sein.
- Bei einem Aufenthalt von mehr als 90 Tagen müssen die Formalitäten in der Regel bereits vor der Einreise nach Luxemburg erledigt werden.
- Offizielle Dokumente müssen in einer von der luxemburgischen Verwaltung akzeptierten Sprache vorgelegt oder von einem vereidigten Übersetzer übersetzt werden.
- Die Familienzusammenführung hängt vom Status des bereits in Luxemburg ansässigen Familienangehörigen ab.
Visum oder Aufenthaltsgenehmigung in Luxemburg: Was sind die Unterschiede?
Das Visum ermöglicht die Einreise in das luxemburgische Hoheitsgebiet und in den Schengen-Raum für einen bestimmten Zeitraum. Die Aufenthaltserlaubnis hingegen ermöglicht einen legalen Aufenthalt in Luxemburg für einen längeren Zeitraum aus einem bestimmten Grund: Arbeit, Studium, Familienzusammenführung, selbstständige Tätigkeit, Forschung oder eine andere besondere Situation.
Für Drittstaatsangehörige, die sich länger als drei Monate niederlassen möchten, beginnt das Verfahren in der Regel mit einem Antrag auf eine befristete Aufenthaltsgenehmigung bei der Generaldirektion für Einwanderung. Nach der Ankunft in Luxemburg sind weitere Schritte erforderlich, um die endgültige Aufenthaltserlaubnis zu erhalten.
Wer darf sich in Luxemburg aufhalten?
Das Aufenthaltsrecht in Luxemburg hängt hauptsächlich von drei Faktoren ab:
- Ihre Staatsangehörigkeit: Bürger der Europäischen Union, gleichgestellte Person oder Drittstaatsangehöriger;
- die geplante Aufenthaltsdauer: weniger oder mehr als 90 Tage;
- der Aufenthaltsgrund: Arbeit, Studium, Familie, Forschung, selbstständige Tätigkeit, privater Aufenthalt oder eine andere Situation.
Luxemburg ist Teil der Europäischen Union und des Schengen-Raums. Bürger der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums und der Schweiz profitieren von vereinfachten Einreisebestimmungen. Drittstaatsangehörige müssen je nach ihrer Situation einen gültigen Reisepass, ein Visum und/oder eine Aufenthaltsgenehmigung vorlegen.
In den meisten Fällen muss der Antragsteller außerdem in der Lage sein , für seinen Lebensunterhalt und den seiner Familie aufzukommen, ohne das luxemburgische Sozialhilfesystem übermäßig zu belasten.
Übersicht: Welche Schritte sind je nach Ihrer Situation erforderlich?
| Situation | Aufenthaltsdauer | Wichtigster Schritt | Wichtige Hinweise |
|---|---|---|---|
| Bürger aus der EU / dem EWR / der Schweiz | Weniger als 3 Monate | Gültiger Personalausweis oder Reisepass | Keine spezielle Aufenthaltsgenehmigung |
| Bürger der EU / des EWR / der Schweiz | Mehr als 3 Monate | Anmeldung bei der Gemeinde | Siehe Schritte zur Wohnsitzanmeldung |
| Drittstaatsangehörige | Weniger als 90 Tage | Schengen-Visum der Kategorie C, falls erforderlich | Antrag vor der Abreise stellen |
| Drittstaatsangehörige | Mehr als 90 Tage | Befristete Aufenthaltsgenehmigung, anschließend Aufenthaltserlaubnis | Der Antrag muss rechtzeitig gestellt werden |
| Familienangehörige, die zu einem bereits ansässigen Familienmitglied ziehen | Mehr als 3 Monate | Familienzusammenführung | Unterschiedliche Voraussetzungen je nach Status des Zusammenführenden |
| Hochqualifizierter Arbeitnehmer | Mehr als 3 Monate | Europäische Blaue Karte | Voraussetzungen hinsichtlich Abschluss, Arbeitsvertrag und Vergütung |
Erforderliche Unterlagen für die Einreise und den Aufenthalt in Luxemburg
Unabhängig von Ihrer Situation müssen Sie zum Zeitpunkt Ihrer Reise und während Ihres Aufenthalts über ein gültiges amtliches Ausweisdokument verfügen.
In der Regel erforderliche Dokumente
- gültiger Personalausweis oder Reisepass;
- Geburtsurkunde, Heiratsurkunde oder Urkunde über eine eingetragene Lebenspartnerschaft, je nach Situation;
- Unterlagen zum Nachweis der familiären Bindung im Falle einer Familienzusammenführung;
- Arbeitsvertrag, Immatrikulationsbescheinigung oder Einkommensnachweise je nach Aufenthaltszweck;
- Nachweis über Wohnraum oder Unterkunft;
- Krankenversicherung oder medizinischer Versicherungsschutz, je nach Fall;
- Passfoto und erforderliche Verwaltungsformulare.
Achtung: beglaubigte Übersetzungen
Alle bei den luxemburgischen Behörden eingereichten Unterlagen müssen in der Regel auf Französisch, Deutsch oder Englisch vorgelegt werden. Sind Ihre Unterlagen in einer anderen Sprache verfasst, kann eine Übersetzung durch einen vereidigten Übersetzer verlangt werden.
Lassen Sie Ihre behördlichen Unterlagen von einem vereidigten Übersetzer übersetzen.
Aufenthalt in Luxemburg für Bürger der Europäischen Union
Grundsatz der Freizügigkeit in der Europäischen Union
Bürger der Europäischen Union sowie Staatsangehörige des Europäischen Wirtschaftsraums und der Schweiz genießen Freizügigkeit. Sie können in Luxemburg leben und arbeiten, sofern sie die für eine dauerhafte Niederlassung geltenden Formalitäten einhalten.
Zu den gleichgestellten Ländern zählen insbesondere Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz.
Aufenthalt von weniger als 3 Monaten für EU-Bürger
Bei einem Aufenthalt von weniger als 3 Monaten müssen EU-Bürger in der Regel keine Aufenthaltsgenehmigung beantragen. Sie müssen jedoch über einen gültigen Personalausweis oder Reisepass verfügen .
Je nach Gemeinde und Situation können bestimmte lokale Formalitäten erforderlich sein. Informationen zur Anmeldung finden Sie in unserem Leitfaden: Anmeldung oder Abmeldung in Luxemburg.
Suchen Sie eine vorübergehende Unterkunft in Luxemburg? Lesen Sie unsere Tipps.
Aufenthalt von mehr als 3 Monaten für EU-Bürger
EU-Bürger können sich länger als 3 Monate in Luxemburg aufhalten, wenn sie eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:
- sie üben in Luxemburg eine unselbstständige Tätigkeit aus;
- eine selbstständige Tätigkeit ausüben;
- über ausreichende Mittel für sich selbst und ihre Familie verfügen;
- als Student an einer luxemburgischen Bildungseinrichtung eingeschrieben sein;
- Familienangehöriger eines EU-Bürgers zu sein, der die Aufenthaltsvoraussetzungen erfüllt.
EU-Bürger, die sich in Luxemburg niederlassen , müssen bei der Gemeindeverwaltung ihres Wohnorts eine Anmeldeerklärung abgeben . Anschließend kann eine Anmeldebescheinigung ausgestellt werden.
Informationen zu den Formalitäten im Zusammenhang mit der Arbeitssuche finden Sie unter: Arbeit in Luxemburg finden.
Für Selbstständige: Als Selbstständiger in Luxemburg arbeiten.
Für Studierende: Hochschulstudium und Stipendien in Luxemburg.
Daueraufenthaltsrecht für EU-Bürger
Nach fünf Jahren rechtmäßigem und ununterbrochenem Aufenthalt in Luxemburg haben EU-Bürger Anspruch auf ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht. Diese Aufenthaltsdauer kann auch bei bestimmten späteren Verfahren berücksichtigt werden, insbesondere bei einem Antrag auf die luxemburgische Staatsangehörigkeit.
Aufenthalt in Luxemburg für Drittstaatsangehörige
Drittstaatsangehörige, d. h. Personen, die keine Staatsangehörigen der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums oder der Schweiz sind, müssen bestimmte Formalitäten erledigen , um nach Luxemburg einzureisen und sich dort aufzuhalten.
Diese Formalitäten variieren je nach Aufenthaltsdauer und Aufenthaltszweck: unselbständige Erwerbstätigkeit , selbständige Tätigkeit, Studium, Forschung, privater Aufenthalt, Au-pair-Aufenthalt oder Familienzusammenführung.
Aufenthalt von weniger als 90 Tagen: Schengen-Visum vom Typ C
Für einen Kurzaufenthalt kann je nach Ihrer Staatsangehörigkeit ein Schengen-Visum vom Typ C erforderlich sein. Dieses Visum berechtigt zu einem Aufenthalt von bis zu 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen im Schengen-Raum.
Der Antrag muss vor der Abreise bei einer zuständigen Botschaft oder einem Konsulat gestellt werden. Er sollte grundsätzlich rechtzeitig vor dem geplanten Reisetermin eingereicht werden.
In der Regel werden folgende Unterlagen verlangt:
- ein gültiger Reisepass;
- ein ausgefülltes Antragsformular;
- ein Passfoto;
- eine Reiseversicherung;
- Nachweise über die finanziellen Mittel;
- Angaben zum Aufenthaltszweck;
- einen Nachweis über die Unterkunft;
- ein Rückflugticket oder einen Nachweis über die Ausreise aus dem Schengen-Raum.
Wenn die finanziellen Mittel nicht direkt nachgewiesen werden können, kann eine in Luxemburg ansässige Person in bestimmten Fällen eine Verpflichtungserklärung zur Kostenübernahme abgeben. Dieser Vorgang kann über MyGuichet.lu mit einer sicheren Authentifizierung durchgeführt werden.
Lesen Sie die offiziellen Informationen auf Guichet.lu.
Aufenthalt von mehr als 90 Tagen: Aufenthaltsgenehmigung und Aufenthaltstitel
Bei einem Aufenthalt von mehr als 3 Monaten müssen Drittstaatsangehörige vor ihrer Einreise nach Luxemburg eine befristete Aufenthaltsgenehmigung einholen.
Die Art der Genehmigung hängt vom Aufenthaltsgrund ab:
- Arbeitnehmer;
- hochqualifizierte Arbeitnehmer;
- Selbstständiger;
- Student;
- Forscher;
- Au-pair;
- Familienangehöriger im Rahmen der Familienzusammenführung;
- privater Aufenthalt oder ein anderer spezifischer Grund.
Die wichtigsten Schritte zur Beantragung einer Aufenthaltsgenehmigung
- Bereiten Sie die erforderlichen Unterlagen entsprechend dem Aufenthaltsgrund vor.
- Einen Antrag auf eine befristete Aufenthaltsgenehmigung bei der Generaldirektion für Einwanderung stellen.
- Warten Sie auf die Genehmigung, bevor Sie nach Luxemburg einreisen, sofern keine besonderen Umstände vorliegen.
- Beantragen Sie ein Einreisevisum, falls dies aufgrund Ihrer Staatsangehörigkeit erforderlich ist.
- Reisen Sie innerhalb der vorgesehenen Frist nach Luxemburg ein.
- Melden Sie Ihre Ankunft bei der Gemeinde Ihres Wohnsitzes an.
- Lassen Sie die vorgeschriebene ärztliche Untersuchung durchführen.
- Reichen Sie den Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis ein.
- Holen Sie die Aufenthaltsgenehmigung nach einer Vorladung oder der Prüfung Ihres Antrags ab.
Siehe Informationen des Ministeriums für auswärtige und europäische Angelegenheiten.
Gültigkeit des Reisepasses für Drittstaatsangehörige
Für die Einreise und den Aufenthalt in Luxemburg muss der Reisepass in der Regel:
- vor weniger als 10 Jahren ausgestellt worden sein;
- mindestens 3 Monate über das geplante Ende des Aufenthalts hinaus gültig sein;
- mindestens 2 leere Seiten enthalten.
Diese Bedingungen können auch bei der Durchreise durch den Schengen-Raum gelten.
Obligatorische ärztliche Untersuchung
Drittstaatsangehörige, die eine Aufenthaltsgenehmigung für mehr als 3 Monate beantragen, müssen sich einer obligatorischen ärztlichen Untersuchung unterziehen.
Diese Untersuchung umfasst in der Regel:
- eine ärztliche Untersuchung durch einen Allgemeinmediziner, einen Facharzt für Innere Medizin oder einen Kinderarzt;
- eine Tuberkulose-Untersuchung durch die Ligue médico-sociale.
Die medizinischen Kosten gehen zu Lasten des Antragstellers.
So finden Sie einen Arzt: Ärztliche Untersuchungen in Luxemburg.
Für die Tuberkulose-Untersuchung: Medizinisch-soziale Liga.
Europäische Blaue Karte in Luxemburg
Die Europäische Blaue Karte (EU Blue Card) richtet sich an hochqualifizierte Drittstaatsangehörige, die in Luxemburg arbeiten und wohnen möchten.
Sie richtet sich an Arbeitnehmer, die in der Regel über einen anerkannten Abschluss, einen qualifizierten Arbeitsvertrag und ein Gehalt verfügen, das den in den luxemburgischen Vorschriften festgelegten Schwellenwerten entspricht.
Warum ist die Europäische Blaue Karte wichtig?
- Sie ermöglicht es, als hochqualifizierte Arbeitskraft legal in Luxemburg zu leben und zu arbeiten.
- Sie kann die Familienzusammenführung erleichtern.
- Sie kann unter bestimmten Voraussetzungen Perspektiven für die innereuropäische Mobilität eröffnen.
- Sie kann auf dem Weg zu einem dauerhaften Aufenthaltsrecht berücksichtigt werden.
Die Schwellenwerte, Bedingungen und Fristen ändern sich regelmäßig. Es wird empfohlen, vor jeder Antragstellung die offiziellen Informationen zu überprüfen.
Die offiziellen Bedingungen für die Europäische Blaue Karte finden Sie auf Guichet.lu.
Familienzusammenführung in Luxemburg
Die Familienzusammenführung ermöglicht es bestimmten Familienangehörigen, zu einer Person zu ziehen, die sich rechtmäßig in Luxemburg aufhält. Die Bedingungen variieren je nach Status des bereits ansässigen Familienangehörigen, der manchmal als „Zusammenführender“ bezeichnet wird.
Die Vorschriften unterscheiden sich je nachdem, ob der Zusammenführende Unionsbürger oder Drittstaatsangehöriger ist.
Familienzusammenführung mit einem Unionsbürger
Wenn ein EU-Bürger in Luxemburg wohnt, können bestimmte Familienangehörige unter bestimmten Voraussetzungen zu ihm ziehen.
Zu den betroffenen Personen gehören insbesondere:
- der Ehegatte oder der eingetragene Lebenspartner;
- der Lebenspartner, sofern eine dauerhafte Beziehung nachgewiesen werden kann;
- die Kinder des EU-Bürgers oder seines Ehepartners bzw. eingetragenen Lebenspartners, die jünger als 21 Jahre sind oder unterhaltsberechtigt sind;
- die unterhaltsberechtigten direkten Vorfahren des EU-Bürgers oder seines Ehepartners bzw. eingetragenen Lebenspartners;
- bestimmte andere Familienangehörige, die unterhaltsberechtigt sind oder aus gesundheitlichen Gründen auf persönliche Betreuung angewiesen sind.
Familienzusammenführung mit einem Drittstaatsangehörigen
Ist der Antragsteller selbst Drittstaatsangehöriger, sind die Familienangehörigen, die zu ihm ziehen dürfen, in erster Linie:
- der Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner, der älter als 18 Jahre ist;
- die minderjährigen Kinder des Zusammenführenden oder seines Ehepartners oder Lebenspartners;
- bestimmte unterhaltsberechtigte Kinder je nach familiärer und rechtlicher Situation.
In bestimmten Ausnahmefällen können auch andere Familienangehörige zum Nachzug zugelassen werden, insbesondere unterhaltsberechtigte Verwandte in aufsteigender Linie oder volljährige, unverheiratete Kinder, die aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage sind, für ihren eigenen Lebensunterhalt zu sorgen.
Allgemein geltende Voraussetzungen für die Familienzusammenführung
Der Antragsteller muss in der Regel Folgendes nachweisen können:
- einen rechtmäßigen Aufenthalt in Luxemburg;
- über ausreichende finanzielle Mittel;
- eine der Familienzusammensetzung angemessene Unterkunft;
- einen Krankenversicherungsschutz;
- die familiäre Verbindung zu den Personen, die zu ihm ziehen möchten.
Die amtlichen Dokumente zum Nachweis der familiären Bindung müssen oft zusammen mit einer beglaubigten Übersetzung vorgelegt werden, falls erforderlich.
Wartezeit für die Familienzusammenführung
Die Wartezeit hängt vom Status des Antragstellers und der Art der Aufenthaltsgenehmigung ab. Bestimmte Aufenthaltsgenehmigungen können eine schnellere Familienzusammenführung ermöglichen, insbesondere die Europäische Blaue Karte. In anderen Fällen kann eine vorherige Aufenthaltsdauer erforderlich sein.
Informieren Sie sich auf Guichet.lu über die offiziellen Schritte zur Familienzusammenführung.
Recht auf Daueraufenthalt in Luxemburg
Nach fünf Jahren rechtmäßigem und ununterbrochenem Aufenthalt in Luxemburg ist es unter bestimmten Voraussetzungen möglich, ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht zu beantragen.
Dieser Status ermöglicht eine dauerhafte Niederlassung in Luxemburg. Er kann auch ein wichtiger Schritt für Personen sein, die anschließend die luxemburgische Staatsangehörigkeit beantragen möchten.
Weitere Informationen: Luxemburgischer Staatsbürger werden.
Sonderfälle: Grenzgänger, Personen mit internationalem Schutzstatus und Staatenlose
Grenzgänger aus Drittstaaten
Ein Drittstaatsangehöriger, der in einem anderen Land wohnt und in Luxemburg arbeiten möchte, ohne dort zu wohnen , muss unter Umständen eine Arbeitserlaubnis einholen . Dies hängt insbesondere von seinem Wohnsitzland, seinem Aufenthaltstitel und der Art der betreffenden Beschäftigung ab.
Diese Frage kann im Rahmen des Einstellungsverfahrens mit dem zukünftigen Arbeitgeber besprochen werden.
Zur Vorbereitung Ihrer Stellensuche: Eine Stelle in Luxemburg finden.
Generaldirektion für Einwanderung des Ministeriums für auswärtige und europäische Angelegenheiten.
Flüchtlinge und Personen, die internationalen Schutz beantragen
Luxemburg erkennt das Asylrecht für Personen an, die internationalen Schutz beantragen. Wird dieser Status gewährt, kann eine spezielle Aufenthaltsgenehmigung erteilt werden.
Staatenlose
Personen, die die vorgesehenen Voraussetzungen erfüllen, kann der Status als Staatenloser zuerkannt werden. Je nach Situation kann anschließend eine Aufenthaltserlaubnis ausgestellt werden.
Weitere Informationen zu spezifischen Einwanderungsfällen in Luxemburg finden Sie auf Guichet.lu.
Checkliste vor der Einreichung Ihres Antrags auf Niederlassung in Luxemburg
□ Prüfen Sie, ob Sie EU-Bürger, gleichgestellt oder Drittstaatsangehöriger sind.
□ Bestimmen Sie die Dauer Ihres Aufenthalts: weniger oder mehr als 90 Tage.
□ Legen Sie den Hauptgrund fest: Arbeit, Studium, Familie, privater Aufenthalt, Forschung oder Sonstiges.
□ Prüfen Sie, ob vor Ihrer Ankunft ein Visum erforderlich ist.
□ Halten Sie einen gültigen Reisepass oder Personalausweis bereit.
□ Stellen Sie die erforderlichen Nachweise zusammen.
□ Lassen Sie die Unterlagen bei Bedarf übersetzen.
□ Berücksichtigen Sie die Bearbeitungszeiten der Behörden.
□ Melden Sie sich bei der Gemeinde an.
□ Planen Sie die ärztliche Untersuchung ein, wenn Sie Staatsangehöriger eines Drittstaates sind und sich länger als 3 Monate im Land aufhalten.
Häufige Fehler, die es zu vermeiden gilt
- In Luxemburg ankommen, ohne zuvor geprüft zu haben, ob eine vorherige Aufenthaltsgenehmigung erforderlich ist.
- Einreisevisum und Aufenthaltsgenehmigung verwechseln.
- Einen unvollständigen Antrag einreichen oder Unterlagen ohne Übersetzung beifügen.
- Die Bearbeitungsfristen vor einem Umzug oder dem Antritt einer neuen Stelle zu vernachlässigen.
- Die Anmeldung bei der Gemeinde vergessen.
- Die obligatorische ärztliche Untersuchung nach der Ankunft aufschieben.
- Annehmen, dass die Regeln für die Familienzusammenführung für alle Aufenthaltsstatus gleich sind.
Weitere nützliche Schritte zur Vorbereitung Ihres Umzugs nach Luxemburg
Die Aufenthaltsgenehmigung oder die Familienzusammenführung sind nur ein Teil der notwendigen Schritte für die Niederlassung in Luxemburg. Denken Sie auch daran, Ihre Unterkunft, Ihre Sozialversicherung, Ihre Versicherungen, Ihr Bankkonto und, falls erforderlich, Ihren internationalen Umzug vorzubereiten.
- Leitfaden für Behördengänge in Luxemburg
- Anmeldung oder Abmeldung in Luxemburg
- Umzug nach Luxemburg und Einfuhr persönlicher Gegenstände
- Ein Bankkonto in Luxemburg eröffnen
- Versicherungen in Luxemburg auswählen
- Einen Arzt in Luxemburg aufsuchen
- Leben in Luxemburg: Vorteile und wichtige Hinweise für Expats
FAQ – Visum, Aufenthaltsgenehmigung und Familienzusammenführung in Luxemburg
Benötige ich ein Visum, um in Luxemburg zu leben?
Das hängt von Ihrer Staatsangehörigkeit, der Dauer Ihres Aufenthalts und dem Grund für Ihren Umzug ab. Für Bürger der Europäischen Union gelten vereinfachte Regelungen. Staatsangehörige aus Drittländern müssen oft vor ihrer Ankunft ein Visum oder eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen.
Was ist der Unterschied zwischen einem Visum und einer Aufenthaltsgenehmigung?
Das Visum berechtigt zur Einreise nach Luxemburg oder in den Schengen-Raum für einen bestimmten Zeitraum. Die Aufenthaltsgenehmigung berechtigt zum legalen Aufenthalt in Luxemburg für einen längeren Zeitraum, und zwar aus einem bestimmten Grund wie Arbeit, Studium oder Familienzusammenführung.
Muss ein EU-Bürger in Luxemburg eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen?
Ein EU-Bürger benötigt in der Regel keine Aufenthaltsgenehmigung, um in Luxemburg zu leben. Wenn er sich jedoch länger als drei Monate dort niederlässt, muss er seine Ankunft bei seiner Wohnsitzgemeinde anmelden und die geltenden Aufenthaltsvoraussetzungen erfüllen.
Welche Schritte muss ein Drittstaatsangehöriger unternehmen, der in Luxemburg leben möchte?
Bei einem Aufenthalt von mehr als drei Monaten muss in der Regel vor der Einreise eine befristete Aufenthaltsgenehmigung beantragt, gegebenenfalls ein Visum eingeholt, die Ankunft bei der Gemeinde gemeldet, die obligatorische ärztliche Untersuchung absolviert und anschließend die Aufenthaltsgenehmigung beantragt werden.
Welche Unterlagen müssen für einen Antrag auf eine Aufenthaltsgenehmigung vorbereitet werden?
Die erforderlichen Unterlagen variieren je nach Aufenthaltszweck. In der Regel sind ein gültiger Reisepass, Nachweise bezüglich Arbeit, Studium oder Familie, Nachweise über die finanziellen Mittel, eine Krankenversicherung, ein Wohnsitznachweis sowie gegebenenfalls Personenstandsunterlagen vorzulegen.
Ist die ärztliche Untersuchung obligatorisch?
Ja, sie ist in der Regel für Drittstaatsangehörige obligatorisch, die eine Aufenthaltsgenehmigung für mehr als drei Monate beantragen. Sie umfasst eine ärztliche Untersuchung und einen Tuberkulose-Test.
Wer hat Anspruch auf Familienzusammenführung in Luxemburg?
Die Familienzusammenführung kann den Ehepartner, den eingetragenen Lebenspartner, minderjährige oder unterhaltsberechtigte Kinder und in bestimmten Fällen weitere Familienangehörige betreffen. Die Voraussetzungen variieren je nachdem, ob der Zusammenführende Unionsbürger oder Drittstaatsangehöriger ist.
Ermöglicht die „Blaue Karte EU“ die Familienzusammenführung?
Ja, die Europäische Blaue Karte kann die Familienzusammenführung unter bestimmten Voraussetzungen erleichtern. Die geltenden Vorschriften müssen zum Zeitpunkt der Antragstellung überprüft werden, da sich die Schwellenwerte und Kriterien ändern können.
Wann muss man seine Ankunft in Luxemburg melden?
Bei einer Niederlassung in Luxemburg muss die Anmeldung bei der Wohnsitzgemeinde erfolgen. Dieser Schritt ist unerlässlich, um Ihren Aufenthalt offiziell zu registrieren und verschiedene Verwaltungsformalitäten zu erledigen.
Müssen ausländische Dokumente übersetzt werden?
Ja, wenn die Dokumente nicht in einer von der luxemburgischen Verwaltung akzeptierten Sprache ausgestellt sind. In diesem Fall kann eine beglaubigte Übersetzung durch einen vereidigten Übersetzer verlangt werden.
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