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Wie erhalte ich die luxemburgische Staatsangehörigkeit?

Wie erhalte ich die luxemburgische Staatsangehörigkeit?

Sie leben seit mehreren Jahren in Luxemburg und möchten die luxemburgische Staatsangehörigkeit erwerben? Mit dem Erwerb der luxemburgischen Staatsangehörigkeit erhalten Sie alle Rechte und Pflichten, die mit dem Status eines luxemburgischen Staatsbürgers verbunden sind.

Einbürgerung, Option, doppelte Staatsangehörigkeit, Luxemburgisch-Sprachtest, Kurs oder Prüfung „Zusammenleben im Großherzogtum Luxemburg“: Die zu unternehmenden Schritte variieren je nach Ihrer persönlichen Situation, Ihrer Aufenthaltsdauer und Ihren Verbindungen zu Luxemburg.

Dieser Leitfaden hilft Ihnen, die wichtigsten Voraussetzungen, die zu befolgenden Schritte, die vorzubereitenden Unterlagen und die zu beachtenden Punkte zu verstehen, bevor Sie einen Antrag auf die luxemburgische Staatsangehörigkeit stellen.

Luxemburgische Staatsangehörigkeit: Wissenswertes für Expats und ausländische Einwohner

  • Die Einbürgerung in Luxemburg ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich, insbesondere nach mindestens fünf Jahren rechtmäßigem Aufenthalt in Luxemburg.
  • Das letzte Jahr des Aufenthalts vor Antragstellung muss in der Regel ununterbrochen sein.
  • Der Antragsteller muss grundsätzlich eine Prüfung in luxemburgischer Sprache bestehen.
  • Er muss außerdem am Kurs „Zusammenleben im Großherzogtum Luxemburg“ teilnehmen oder die entsprechende Prüfung bestehen.
  • Luxemburg akzeptiert das Prinzip der doppelten Staatsangehörigkeit, doch Ihr Herkunftsland kann andere Vorschriften anwenden.
  • Die Unterlagen müssen in einer anerkannten Sprache vorgelegt oder von einem vereidigten Übersetzer übersetzt werden.

Luxemburgische Staatsangehörigkeit: Welches Verfahren gilt für Ihre Situation?

Es gibt mehrere Wege, um die luxemburgische Staatsangehörigkeit zu erwerben. Der richtige Weg hängt von Ihrem Alter, Ihrem Geburtsort, der Dauer Ihres Aufenthalts in Luxemburg, Ihrer familiären Situation und Ihren Verbindungen zu einem luxemburgischen Staatsbürger ab.

SituationHauptvoraussetzungVorgehensweise
Sie wohnen seit mindestens 5 Jahren in LuxemburgRechtmäßiger Aufenthalt und ununterbrochenes WohnsitzjahrEinbürgerung
Sie sind mit einem luxemburgischen Staatsangehörigen verheiratetGesetzlich vorgesehene SituationStaatsangehörigkeit durch Wahl
Sie sind in Luxemburg geborenVoraussetzungen in Bezug auf Geburt und WohnsitzAutomatische Zuerkennung oder Wahl, je nach Fall
Sie haben einen luxemburgischen Elternteil oder GroßelternteilFamilienbezug muss nachgewiesen werdenStaatsangehörigkeit durch Wahl
Sie haben einen Teil Ihrer Schulzeit in Luxemburg absolviertMindestens 7 Jahre Schulbesuch im betreffenden SchulsystemJe nach Fall Option oder Befreiung von bestimmten Voraussetzungen

Einbürgerung in Luxemburg: Die wichtigsten Voraussetzungen

Die Einbürgerung richtet sich an volljährige Personen, die nach mehrjährigem Aufenthalt im Großherzogtum die luxemburgische Staatsangehörigkeit erwerben möchten.

Um die luxemburgische Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung zu beantragen, müssen Sie in der Regel:

  • zum Zeitpunkt der Antragstellung volljährig sein;
  • sich seit mindestens 5 Jahren rechtmäßig in Luxemburg aufgehalten haben;
  • sich mindestens im letzten Jahr vor der Antragstellung ununterbrochen in Luxemburg aufgehalten haben;
  • die Voraussetzungen der Unbescholtenheit erfüllen;
  • die Prüfung zur Beurteilung der luxemburgischen Sprachkenntnisse zu bestehen, sofern keine Befreiung vorliegt;
  • am Kurs „Zusammenleben im Großherzogtum Luxemburg“ teilnehmen oder die entsprechende Prüfung bestehen, sofern keine Befreiung vorliegt.

Die Voraussetzungen der Zuverlässigkeit bedeuten insbesondere, dass der Antragsteller im Rahmen seines Antrags keine falschen Angaben gemacht, keine wesentlichen Tatsachen verschwiegen oder betrügerisch gehandelt haben darf. Bestimmte strafrechtliche Verurteilungen können ebenfalls den Erwerb der luxemburgischen Staatsangehörigkeit verhindern.

Hier finden Sie unseren Leitfaden zu Verwaltungsangelegenheiten in Luxemburg.

Einbürgerung in Luxemburg in 5 Schritten

  1. Prüfen Sie Ihre Berechtigung: Aufenthaltsdauer, Alter, persönliche Situation und Voraussetzungen der Ehrenhaftigkeit.
  2. Legen Sie den Luxemburgisch-Sprachtest ab: mündlicher Ausdruck und Hörverständnis.
  3. Erwerben Sie das Zertifikat „Vivre ensemble“: durch Teilnahme an den Kursen oder das Bestehen der Prüfung.
  4. Die erforderlichen Unterlagen zusammenstellen: Ausweisdokumente, Nachweise, Bescheinigungen und gegebenenfalls Übersetzungen.
  5. Reichen Sie den Antrag ein: Die Unterlagen werden bei der Wohnsitzgemeinde eingereicht und an den Justizminister weitergeleitet.

Checkliste vor der Beantragung der luxemburgischen Staatsangehörigkeit

□ Überprüfen Sie die Dauer Ihres rechtmäßigen Aufenthalts in Luxemburg.

□ Vergewissern Sie sich, dass der Aufenthalt im letzten Jahr ununterbrochen war.

□ Stellen Sie fest, ob Ihr Fall unter die Einbürgerung oder die Option fällt.

□ Bereiten Sie sich auf den Luxemburgisch-Sprachtest vor.

□ Melden Sie sich für den Kurs oder die Prüfung „Zusammenleben im Großherzogtum Luxemburg“ an.

□ Stellen Sie Ihre persönlichen und behördlichen Unterlagen zusammen.

□ Lassen Sie die Dokumente übersetzen, die von den luxemburgischen Behörden nicht anerkannt werden.

□ Prüfen Sie, welche möglichen Auswirkungen dies auf Ihre ursprüngliche Staatsangehörigkeit hat.

□ Reichen Sie Ihre Unterlagen bei Ihrer Wohnsitzgemeinde ein.

Luxemburgische Staatsangehörigkeit durch Option

Der Erwerb der luxemburgischen Staatsangehörigkeit durch Option ist in mehreren konkreten Fällen möglich. Dies betrifft insbesondere bestimmte Personen, die eine enge familiäre, schulische, wohnortbezogene oder persönliche Verbindung zu Luxemburg haben.

Die Option kann insbesondere Folgendes betreffen:

  • eine volljährige Person, die einen luxemburgischen Elternteil oder Großelternteil hat;
  • ein Elternteil, dessen minderjähriges Kind luxemburgischer Staatsangehöriger ist;
  • eine Person, die mit einem Luxemburger oder einer Luxemburgerin verheiratet ist;
  • eine in Luxemburg geborene Person, die älter als 12 Jahre ist;
  • eine volljährige Person, die mindestens 7 Jahre lang in Luxemburg zur Schule gegangen ist;
  • eine volljährige Person, die seit mehr als 20 Jahren ihren ständigen Wohnsitz in Luxemburg hat;
  • eine volljährige Person, die die Verpflichtungen aus dem Aufnahme- und Integrationsvertrag oder gleichwertigen Regelungen erfüllt hat;
  • eine volljährige Person, die sich vor Vollendung des 18. Lebensjahres in Luxemburg niedergelassen hat;
  • eine volljährige Person, die den Status eines Staatenlosen, eines Flüchtlings oder des subsidiären Schutzes besitzt;
  • ein Freiwilliger.

Diese Möglichkeit steht Einwohnern je nach ihrer Situation offen, unabhängig davon, ob sie Bürger der Europäischen Union oder Staatsangehörige von Drittstaaten sind.

Um die Aufenthaltsbedingungen in Luxemburg besser zu verstehen, besuchen Sie unsere Seite zu Visa, Aufenthaltsgenehmigungen und Familienzusammenführung in Luxemburg.

In Luxemburg geborenes Kind: Kann es die luxemburgische Staatsangehörigkeit erwerben?

Ein in Luxemburg geborenes Kind kann unter bestimmten, gesetzlich vorgesehenen Umständen die luxemburgische Staatsangehörigkeit erwerben.

Eine in Luxemburg geborene Person, die mindestens 18 Jahre alt ist, kann automatisch die luxemburgische Staatsangehörigkeit erwerben, wenn:

  • sie vor Erreichen der Volljährigkeit mindestens 5 Jahre lang ununterbrochen rechtmäßig in Luxemburg gewohnt und gelebt hat;
  • einer ihrer Elternteile unmittelbar vor ihrer Geburt mindestens 12 aufeinanderfolgende Monate in Luxemburg gelebt hat.

Sind diese Voraussetzungen erfüllt, kann ein in Luxemburg geborenes Kind in bestimmten Fällen auch ab dem 12. Lebensjahr die luxemburgische Staatsangehörigkeit erwerben.

Das Territorialprinzip der zweiten Generation gilt in Luxemburg ebenfalls weiterhin. Ein in Luxemburg geborenes Kind, dessen Elternteil oder Adoptivelternteil ebenfalls im Großherzogtum geboren wurde, erhält automatisch die luxemburgische Staatsangehörigkeit.

Der Luxemburgisch-Sprachtest für die Einbürgerung

Um die luxemburgische Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung zu erwerben, muss der Bewerber in der Regel die Prüfung zur Beurteilung der luxemburgischen Sprachkenntnisse bestehen, die oft als „Sproochentest“ bezeichnet wird.

Diese Prüfung wird vom Nationalen Sprachinstitut Luxemburgs organisiert. Sie besteht aus zwei getrennten Teilen: dem mündlichen Ausdruck und dem Hörverständnis.

PrüfungErwartetes NiveauZiel
Mündlicher AusdruckA2In der Lage sein, ein einfaches Gespräch auf Luxemburgisch zu führen.
HörverständnisB1Themen des Alltags, am Arbeitsplatz, im Freundeskreis oder in den Medien verstehen.

Mündlicher Ausdruck auf Luxemburgisch

Für den mündlichen Teil wird das Niveau A2 des Gemeinsamen EuropäischenReferenzrahmens für Sprachenvorausgesetzt. Der Kandidat muss in der Lage sein, sich vorzustellen, nach dem Weg zu fragen, Einkäufe zu erledigen, sich nach Neuigkeiten zu erkundigen oder ein einfaches Gespräch zu führen.

Bei dieser etwa 15-minütigen Prüfung äußert sich der Kandidat vor zwei Prüfern auf Luxemburgisch. Die Prüfung umfasst in der Regel eine Diskussion zu einem Thema und eine Bildbeschreibung.

Hörverständnis in Luxemburgisch

Für das Hörverständnis wird das Niveau B1 erwartet. Der Prüfling hört sich mehrere Texte an und beantwortet Multiple-Choice-Fragen.

Der Prüfling muss im mündlichen Ausdruck den Durchschnitt erreichen, um die Prüfung zu bestehen. In bestimmten Fällen kann eine unzureichende Note im mündlichen Ausdruck durch das Ergebnis im Hörverstehen ausgeglichen werden.

Die Ergebnisse werden in der Regel nach den Prüfungen per Post mitgeteilt.

Die Anmeldegebühren für die Prüfung und die Luxemburgisch-Sprachkurse können unter bestimmten Voraussetzungen vom Staat erstattet werden. Bei Nichtteilnahme an einer Prüfung muss sich der Kandidat jedoch erneut anmelden und die entsprechenden Gebühren erneut entrichten.

Der Kurs oder die Prüfung „Zusammenleben im Großherzogtum Luxemburg“

Der Einbürgerungsbewerber muss außerdem einen Nachweis über den Kurs oder die Prüfung „Zusammenleben im Großherzogtum Luxemburg“ erbringen.

Diese Bescheinigung kann durch die Teilnahme an den vom Dienst für Erwachsenenbildung des Ministeriums für Bildung, Kinder und Jugend organisierten Kursen zur politischen Bildung oder durch das Bestehen der entsprechenden Prüfung erworben werden.

ModulDauerThema
Modul 16 StundenDie Grundrechte der Bürger
Modul 212 StundenDie staatlichen und kommunalen Institutionen Luxemburgs
Modul 36 StundenDie Geschichte Luxemburgs und die europäische Integration

Der Kurs umfasst insgesamt 24 Stunden. Es ist auch möglich, die Prüfung abzulegen, nachdem man sich die verschiedenen Themen selbst vorbereitet hat.

Weitere Informationen finden Sie auf der offiziellen Seite des Ministeriums für Bildung, Kinder und Jugend.

Mögliche Befreiungen für den Erwerb der luxemburgischen Staatsangehörigkeit

Bestimmte Personen können von den Anforderungen zur Prüfung der luxemburgischen Umgangssprache und vom Staatsbürgerkundeunterricht befreit werden.

Dies gilt insbesondere für Personen, die mindestens sieben Schuljahre im Rahmen des luxemburgischen öffentlichen Schulwesens absolviert haben, oder für bestimmte Personen, die über eine Aufenthaltsgenehmigung verfügen und seit dem 31. Dezember 1984 in Luxemburg wohnen.

Zugang zu den Formularen für die Anmeldung zum Kurs „Zusammenleben im Großherzogtum Luxemburg“.

Erforderliche Unterlagen für den Antrag auf die luxemburgische Staatsangehörigkeit

Die genauen Unterlagen können je nach Ihrer Situation und dem zu befolgenden Verfahren variieren. Bevor Sie Ihren Antrag einreichen, überprüfen Sie stets die aktuelle Liste bei Ihrer Gemeinde oder auf Guichet.lu.

Zu den in der Regel erforderlichen Unterlagen gehören:

  • einen gültigen Ausweis;
  • eine Geburtsurkunde;
  • einen Nachweis über den rechtmäßigen Wohnsitz in Luxemburg;
  • die Bescheinigungen zum Luxemburgisch-Sprachtest;
  • die Teilnahmebescheinigung oder das Abschlusszertifikat für den Kurs „Vivre ensemble au Grand-Duché de Luxembourg“;
  • gegebenenfalls Unterlagen zu Ihrer familiären Situation;
  • Unterlagen, die im Rahmen einer Option eine familiäre Verbindung zu einem luxemburgischen Staatsangehörigen belegen;
  • beglaubigte Übersetzungen, falls Ihre Unterlagen nicht in einer anerkannten Sprache verfasst sind.

Weitere Informationen zur Erlangung der luxemburgischen Staatsangehörigkeit finden Sie auf der Website guichet.lu.

Die Unterlagen müssen in einer der von den luxemburgischen Behörden akzeptierten Sprachen vorgelegt oder amtlich übersetzt sein.

Bei Bedarf können Sie einen vereidigten Übersetzer hinzuziehen: Übersetzung von Verwaltungsdokumenten in Luxemburg.

Wie stellt man einen Antrag auf luxemburgische Einbürgerung?

Vor Einreichung des Antrags muss der Antragsteller grundsätzlich die Prüfung in luxemburgischer Sprache bestanden und das Zertifikat „Zusammenleben im Großherzogtum Luxemburg“ erworben haben, sofern keine Befreiung vorliegt.

Der Einbürgerungsantrag ist an den Justizminister zu richten. Die Unterlagen sind bei der Gemeinde des Wohnorts einzureichen.

Informieren Sie sich über das offizielle Verfahren zur Beantragung der Einbürgerung.

Erfahren Sie mehr über den Erwerb der luxemburgischen Staatsangehörigkeit.

Infoline Staatsangehörigkeit: An wen kann man sich wenden?

Für alle Auskünfte zum Anspruch auf die luxemburgische Staatsangehörigkeit können Sie sich an die Infoline Staatsangehörigkeit des Justizministeriums wenden:

  • aus Luxemburg: 8002 1000;
  • aus dem Ausland: +352 247-885 88.

Die Infoline ist montags bis freitags von 8:30 bis 12:00 Uhr und von 13:30 bis 17:00 Uhr erreichbar.

Unter bestimmten Voraussetzungen können die Kosten für den Erwerb der luxemburgischen Staatsangehörigkeit innerhalb bestimmter Grenzen erstattet werden. Der Antrag muss beim Justizministerium, Abteilung für Staatsangehörigkeitsfragen, gestellt werden.

Doppelte Staatsangehörigkeit: Kann man seine ursprüngliche Staatsangehörigkeit behalten?

Seit dem 1. Januar 2009 ist es in Luxemburg möglich, die luxemburgische Staatsangehörigkeit zu erwerben und gleichzeitig die ursprüngliche Staatsangehörigkeit beizubehalten. Dies ist das Prinzip der doppelten Staatsangehörigkeit.

Bitte beachten Sie jedoch: Nicht alle Länder akzeptieren die doppelte Staatsangehörigkeit. Bevor Sie Ihren Antrag stellen, sollten Sie daher unbedingt bei den zuständigen Behörden Ihres Herkunftslandes die dort geltenden Rechtsvorschriften überprüfen.

Was ist nach dem Erwerb der luxemburgischen Staatsangehörigkeit zu tun?

Sobald Sie die luxemburgische Staatsangehörigkeit erhalten haben, werden Sie luxemburgischer Staatsbürger mit den entsprechenden Rechten und Pflichten.

Sie können insbesondere:

  • einen luxemburgischen Personalausweis oder Reisepass beantragen;
  • gemäß den geltenden Vorschriften an luxemburgischen Wahlen teilnehmen;
  • die mit der luxemburgischen und der europäischen Staatsbürgerschaft verbundenen Rechte in Anspruch nehmen;
  • bei Bedarf bestimmte behördliche Formalitäten aktualisieren.

Die luxemburgische Staatsangehörigkeit verleiht das Recht und die Pflicht, an luxemburgischen Wahlen teilzunehmen.

Weitere Informationen zum Thema Integration finden Sie auf unseren Seiten zum Thema „Integration“.

Der luxemburgische Reisepass: Gültigkeit und Vorteile

Der luxemburgische Reisepass gilt als einer der leistungsstärksten Reisepässe der Welt. Er ermöglicht laut den jährlich veröffentlichten internationalen Rankings visumfreies Reisen in zahlreiche Länder.

Der luxemburgische Reisepass ist nun gültig:

  • 2 Jahre für Kinder unter 4 Jahren,
  • 5 Jahre für Minderjährige im Alter von 4 bis 18 Jahren,
  • 10 Jahre für Volljährige.

Statistiken zu Anträgen auf die luxemburgische Staatsangehörigkeit

Das Gesetz von 2017 und der Brexit haben dazu beigetragen, das Interesse an der luxemburgischen Staatsangehörigkeit zu steigern.

Im Jahr 2025 erhielten 8.223 Einwohner die luxemburgische Staatsangehörigkeit, davon 15,7 % durch Einbürgerung. Portugiesen, Franzosen, Brasilianer und Italiener gehören zu den Nationalitäten, die die luxemburgische Staatsangehörigkeit am häufigsten beantragen und erhalten.

Seit 2009 war es möglich, die luxemburgische Staatsangehörigkeit zu beantragen, wenn ein Vorfahre am 1. Januar 1900 selbst Luxemburger war. Diese Möglichkeit besteht heute nicht mehr.

Insgesamt wirken sich diese Entwicklungen auf die Zusammensetzung der in Luxemburg ansässigen Bevölkerung aus.

Welche Auswirkungen hat dies auf die demografische Entwicklung in Luxemburg? Unsere Analyse.

Häufige Fehler, die es zu vermeiden gilt

  • Einbürgerung und Erwerb durch Option verwechseln.
  • Zu glauben, dass die doppelte Staatsangehörigkeit vom Herkunftsland automatisch akzeptiert wird.
  • Bis zur letzten Minute warten, um sich für den Luxemburgisch-Sprachtest anzumelden.
  • Ein unvollständiges Dossier bei der Gemeinde einreichen.
  • Zu vergessen, bestimmte ausländische Dokumente beglaubigt übersetzen zu lassen.
  • Die Fristen für die Vorbereitung auf den Kurs oder die Prüfung „Vivre ensemble“ zu vernachlässigen.
  • Zu glauben, dass man nach fünf Jahren Aufenthalt automatisch die luxemburgische Staatsangehörigkeit erhält.

FAQ: Luxemburgische Staatsangehörigkeit

Wie viele Jahre muss man in Luxemburg leben, um die luxemburgische Staatsangehörigkeit zu beantragen?

Die Einbürgerung ist in der Regel nach mindestens 5 Jahren rechtmäßigem Aufenthalt in Luxemburg möglich, wobei das letzte Jahr vor der Antragstellung ununterbrochen in Luxemburg verbracht worden sein muss.

Kann man seine ursprüngliche Staatsangehörigkeit behalten?

Luxemburg erkennt die doppelte Staatsangehörigkeit an. Ihr Herkunftsland kann jedoch andere Vorschriften anwenden. Es wird daher empfohlen, sich vor der Antragstellung bei den Behörden Ihres Landes zu erkundigen.

Welches Sprachniveau in Luxemburgisch ist für die Einbürgerung erforderlich?

Der Antragsteller muss in der Regel eine Prüfung in luxemburgischer Sprache bestehen, die eine mündliche Äußerung auf Niveau A2 und ein Hörverständnis auf Niveau B1 umfasst.

Was ist der „Sproochentest“?

Der „Sproochentest“ ist die Prüfung zur Bewertung der luxemburgischen Sprachkenntnisse. Er besteht aus einem Teil zum mündlichen Ausdruck und einem Teil zum Hörverständnis.

Was ist der Kurs „Zusammenleben im Großherzogtum Luxemburg“?

Es handelt sich um einen Kurs in Staatsbürgerkunde, der sich mit den Grundrechten, den luxemburgischen Institutionen, der Geschichte Luxemburgs und der europäischen Integration befasst. Er kann auch durch eine Prüfung ersetzt werden.

Kann man durch Heirat die luxemburgische Staatsangehörigkeit erwerben?

Ja, eine Person, die mit einem luxemburgischen Staatsbürger verheiratet ist, kann unter bestimmten Voraussetzungen die luxemburgische Staatsangehörigkeit durch Option beantragen.

Wird ein in Luxemburg geborenes Kind automatisch luxemburgischer Staatsbürger?

Nicht immer. Die automatische Verleihung hängt von bestimmten Voraussetzungen ab, die insbesondere mit der Geburt, dem Wohnsitz des Kindes und der Situation seiner Eltern zusammenhängen.

Wo kann ein Antrag auf die luxemburgische Staatsangehörigkeit gestellt werden?

Die Unterlagen sind bei der Wohnsitzgemeinde einzureichen. Der Einbürgerungsantrag ist an den Justizminister zu richten.

Müssen ausländische Dokumente übersetzt werden?

Ja, wenn Ihre Dokumente nicht in einer von der luxemburgischen Verwaltung akzeptierten Sprache verfasst sind. Eine beglaubigte Übersetzung durch einen vereidigten Übersetzer kann verlangt werden.

Was ist nach dem Erwerb der luxemburgischen Staatsangehörigkeit zu tun?

Sie können Ihre luxemburgischen Ausweisdokumente beantragen, Ihre Wahlrechte und -pflichten prüfen und gegebenenfalls bestimmte Verwaltungsangelegenheiten aktualisieren.

Laurent Ollier

Laurent Ollier

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