Homologation von Diplomen, Anerkennung vorhergehenden Lernens

Zulassung Diplom Luxemburg

Sie möchten in Luxemburg ein Hochschulstudium absolvieren oder bestimmte Berufe ausüben? Dafür müssen Sie möglicherweise bestimmte Zeugnisse, Diplome, Patente oder Schulzeugnisse nachweisen. Diese können von der luxemburgischen Regierung als gleichwertig anerkannt werden. 

Unabhängig von Ihrem Bildungsniveau und Ihren im Ausland erworbenen Qualifikationen finden Sie hier die Schritte, die Sie unternehmen müssen, um Ihre Diplome in Luxemburg anerkennen zu lassen.

Anerkennung von Diplomen in Luxemburg

In Luxemburg werden bestimmte ausländische Zeugnisse und Diplome nicht automatisch anerkannt. Die Anerkennung eines Diploms kann jedoch nützlich sein, wenn Sie eine Schullaufbahn fortsetzen oder Zugang zu bestimmten Berufen erhalten möchten.

Bedingungen für die Anerkennung von Diplomen

Die Anerkennung der Gleichwertigkeit ist an bestimmte Bedingungen geknüpft. Diese hängen von der Art des Abschlusses ab.

International Baccalaureate Diploma (IBO)

Der Abschluss des International Baccalaureate (IB) gilt als gleichwertig mit dem luxemburgischen Abschlusszeugnis der Sekundarstufe.

Um in Luxemburg anerkannt zu werden, müssen die von der International Baccalaureate Organization festgelegten Kriterien erfüllt werden. Diese Kriterien betreffen insbesondere die Prüfungsaufgaben, die gelernten Sprachen oder auch die Dauer des Schulbesuchs.

Diplom aus einem Land, das die Übereinkommen von Paris oder Lissabon unterzeichnet hat

Zeugnisse und Diplome aus einem Land, das ein Übereinkommen des Europarats - Paris oder Lissabon - unterzeichnet hat, können in Luxemburg anerkannt werden.

Das betreffende Zeugnis oder Diplom muss jedoch zwei Hauptvoraussetzungen erfüllen:

  • er muss eine Schullaufbahn von mindestens 12 aufeinander folgenden, erfolgreichen Schuljahren abschließen
  • er muss den Zugang zu einem Hochschulstudium im Herkunftsland ermöglichen.

Dies gilt insbesondere für die folgenden Abschlüsse:

Das Bakkalaureat

Das Abitur ist ein Abschluss, den man nach Bestehen der Prüfung am Ende der Sekundarstufe erhält. Das Abitur ermöglicht den Zugang zu einem Hochschulstudium.

Die Reife

Die Matura ist ein Zertifikat, das am Ende der Sekundarstufe in einigen Ländern wie Albanien, der Schweiz, Belgien, Ungarn oder Italien ausgestellt wird.

Bitte beachten. Diese Bedingungen führen nicht automatisch zur Anerkennung eines Diploms. Die zuständige Stelle entscheidet von Fall zu Fall.

Welche Länder haben die Übereinkommen von Paris oder Lissabon unterzeichnet?

Die Unterzeichnerstaaten sind Albanien, Armenien, Australien, Aserbaidschan, Belarus, Belgien, Bosnien und Herzegowina, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Israel, Italien, Österreich, Kasachstan, Kirgisistan, Kroatien, Spanien, Ungarn, Zypern, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Mazedonien, Malta, Moldawien, Montenegro, Neuseeland, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Russland, San Marino, Heiliger Stuhl (Vatikan), Serbien, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Türkei, Ukraine, Vereinigtes Königreich und Vereinigte Staaten.

Diplom aus einem Land, das nicht zu den Unterzeichnern der Übereinkommen von Paris oder Lissabon gehört

Diplome aus einem Land, das nicht zu den Unterzeichnern der Pariser oder der Lissabonner Konvention gehört, müssen mehrere Bedingungen erfüllen, damit sie in Luxemburg anerkannt werden können.

Die Zertifizierung muss den Anforderungen für Länder entsprechen, die eines der oben genannten Übereinkommen unterzeichnet haben, aber auch anderen Kriterien, je nachdem, was zutrifft.

Nur die Abteilung für die Anerkennung von Abschlüssen des Bildungsministeriums kann entscheiden, ob der betreffende Abschluss anerkannt wird oder nicht.

Kosten für die Anerkennung von Diplomen in Luxemburg

Für den Antrag auf Anerkennung eines Diploms ist eine Gebühr von 75 Euro zu entrichten. Eine Ausgleichsgebühr von 300 Euro ist auch zu entrichten, wenn ein Anpassungslehrgang oder eine zusätzliche Eignungsprüfung erforderlich ist.

Wie kann ich die Gebühr für die Anerkennung eines Diploms bezahlen?

Die Gebühr muss vorab bei der Administration de l'Enregistrement, des Domaines et de la TVA (Verwaltung für Registrierung, Domänen und Mehrwertsteuer) bezahlt werden. Der Beleg muss zusammen mit dem Antrag auf Gleichwertigkeit zur Bearbeitung der Akte eingereicht werden.

Die Zahlung der Gebühr sagt nichts darüber aus, ob der Antrag angenommen wird. Im Falle einer Ablehnung der Gleichwertigkeit wird diese Gebühr nicht zurückerstattet.

Der Zahlungsnachweis muss dem Antrag beigefügt werden.

Es ist möglich, ein Duplikat der Gleichwertigkeitsbescheinigung zu erhalten. Der Betreffende muss dann eine Gebühr von 10 Euro zahlen.

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite über die Anerkennung von Diplomen auf guichet.lu.

Schritte zur Anerkennung eines Diploms

Ebenso wie bei den Anerkennungsvoraussetzungen hängen die zu unternehmenden Schritte von der Art des Abschlusses ab.

Diplom aus einem Land, das die Übereinkommen von Paris oder Lissabon unterzeichnet hat

Um einen Antrag auf Anerkennung eines Diploms zu stellen, muss der Antragsteller ein Dossier erstellen. Dieser muss aus den folgenden Dokumenten bestehen:

  • Eine Kopie eines gültigen Identitätsnachweises,
  • Ein verschriftlichtes Dokument, in dem der Grund für den Antrag genannt wird,
  • Ein Lebenslauf mit detaillierten Angaben zur Schulbildung, aber auch zum Geburtsort und -datum,
  • Eine Kopie der Schulzeugnisse der letzten beiden Jahre oder, falls nicht vorhanden, eine vom Schulleiter unterzeichnete Bescheinigung über den Schulbesuch,
  • Eventuelle Diplome,
  • Ein Nachweis über die Zahlung der Steuer.

Achtung! Wenn Sie kein Staatsangehöriger eines EU-Landes sind, müssen Sie Ihre Dokumente (Ausweis, Diplom, Zeugnisse ...) vorher von einer Botschaft, einem Konsulat oder einer Gemeindeverwaltung beglaubigen lassen.

Die Dokumente müssen in luxemburgischer, französischer, deutscher oder englischer Sprache verfasst sein. Andernfalls müssen sie von einem in Luxemburg vereidigten Übersetzer in eine dieser Sprachen übersetzt werden. Im letzteren Fall muss die Unterschrift des Übersetzers auf allen Dokumenten angebracht werden. Andernfalls muss ein Nachweis über die Vereidigung des Übersetzers den Unterlagen beigefügt werden.

Die Unterlagen müssen dann per Post an die Abteilung für die Anerkennung von Diplomen des Ministeriums für Bildung, Kinder und Jugend (Ministère de l'Éducation nationale, de l'Enfance et de la Jeunesse, MEN) geschickt werden. Der Antragsteller erhält innerhalb von etwa zwei bis sechs Wochen eine Antwort.

Diplom aus einem Nicht-Unterzeichnerstaat

Um einen Abschluss aus einem Land anerkennen zu lassen, das die Übereinkommen von Paris oder Lissabon nicht unterzeichnet hat, muss der Antragsteller eine Akte mit den folgenden Elementen zusammenstellen:

  • Eine Kopie eines gültigen Identitätsnachweises,
  • Ein verschriftlichtes Dokument, in dem der Grund für den Antrag genannt wird,
  • Ein Lebenslauf mit detaillierten Angaben zur Schulbildung, aber auch zum Geburtsort und -datum,
  • Eine Kopie der Schulzeugnisse der letzten beiden Jahre oder, falls nicht vorhanden, eine vom Schulleiter unterzeichnete Bescheinigung über den Schulbesuch,
  • Eventuelle Diplome,
  • Eine Wohnsitzbescheinigung, die eine Unterkunft in einem der EU-Staaten belegt,
  • Ein Nachweis über die Zahlung der Steuer.

Darüber hinaus muss die Akte je nach Fall Folgendes enthalten:

  • ein Diplom, das den erfolgreichen Abschluss eines mindestens dreijährigen Hochschulstudiums in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union bescheinigt,
  • einen Nachweis über die Einschreibung oder ein Diplom eines von einem Drittstaat anerkannten Instituts
  • ein Nachweis über die Kenntnis einer der drei Amtssprachen Luxemburgs (Sprachzertifikat, Nachweis über die Belegung eines Kurses, Nachweis, dass das Fach in der Abschlussprüfung der Sekundarschule bestanden wurde...).

Die Dokumente müssen zwingend in Luxemburgisch, Französisch, Deutsch oder Englisch verfasst sein. Ist dies nicht der Fall, müssen sie von einem in Luxemburg vereidigten Übersetzer in eine dieser Sprachen übersetzt werden.

Wenn die Akte nicht vollständig ist, wird der Antragsteller per Post darüber informiert. Er hat dann drei Jahre Zeit, um die fehlenden Unterlagen nachzureichen.

Achtung! Wenn Sie kein Staatsangehöriger eines EU-Landes sind, müssen Sie Ihre Dokumente (Ausweis, Diplom, Zeugnisse ...) von einer Botschaft, einem Konsulat oder einer Gemeindeverwaltung beglaubigen lassen.

Anerkennung von Äquivalenzen von Bildungsstufen

Zweck des Antrags auf Gleichwertigkeit von Bildungsstufen

Der Antrag auf Anerkennung eines Bildungsniveaus richtet sich an Personen (Schüler, Studenten oder Erwachsene), die die das Abschlusszeugnis ihrer Ausbildung noch nicht erhalten haben und

  • die in das luxemburgische Bildungswesen einsteigen möchten oder
  • einen Studiengang wieder aufnehmen oder
  • eine Erwachsenenbildung absolvieren.

Kosten für die Anerkennung der Gleichwertigkeit von Studienleistungen

In Luxemburg ist der Antrag auf Anerkennung der Gleichwertigkeit gebührenpflichtig. Für ihn ist eine Gebühr von 75 Euro zu entrichten.

Die Anerkennung der Gleichwertigkeit für Kinder auf einer Stufe des luxemburgischen Grundschulunterrichts (Grundschulniveau) ist kostenlos.

Wie wird die Steuer bezahlt?

Die Steuer ist per Banküberweisung an die Administration of Registration, Domains and VAT zu zahlen. Der Zahlungsnachweis muss der Akte beigefügt werden. Die Zahlung der Gebühr ist zwingend erforderlich, damit der Fall bearbeitet werden kann. Dies bedeutet jedoch nicht, dass die Anerkennung der Gleichwertigkeit gewährt wird.

Bei Verweigerung der Gleichwertigkeit ist keine Rückerstattung möglich.

Es ist möglich, ein Duplikat der Gleichwertigkeitsbescheinigung zu erhalten. Der Betreffende muss dann eine Gebühr von 10 Euro zahlen.

Weitere Informationen finden Sie auf der entsprechenden Seite auf guichet.lu.

Schritte für einen Antrag auf Gleichwertigkeit von Bildungsstufen

Um einen Antrag auf Anerkennung eines Bildungsniveaus zu stellen, muss der Antragsteller ein Dossier einreichen, das aus den folgenden Dokumenten besteht: 

  • Eine Kopie eines gültigen Identitätsnachweises,
  • Ein verschriftlichtes Dokument, in dem der Grund für den Antrag genannt wird,
  • Ein Lebenslauf mit detaillierten Angaben zur Schulbildung, aber auch zum Geburtsort und -datum,
  • Eine Kopie der Schulzeugnisse der letzten beiden Jahre oder, falls nicht vorhanden, eine vom Schulleiter unterzeichnete Bescheinigung über den Schulbesuch,
  • Eventuelle Diplome,
  • Ein Nachweis über die Zahlung der Steuer.

Die Dokumente müssen in luxemburgischer, deutscher, französischer oder englischer Sprache verfasst sein. Andernfalls müssen sie von einem in Luxemburg vereidigten Übersetzer in eine dieser Sprachen übersetzt werden. Im letzteren Fall muss die Unterschrift des Übersetzers auf allen Dokumenten angebracht werden. Andernfalls muss ein Nachweis über die Vereidigung des Übersetzers den Unterlagen beigefügt werden.

Achtung! Wenn Sie kein Staatsangehöriger eines EU-Landes sind, müssen Sie Ihre Dokumente (Ausweis, Diplom, Zeugnisse ...) von einer Botschaft, einem Konsulat oder einer Gemeindeverwaltung beglaubigen lassen.

Die Unterlagen müssen dann per Post an die Abteilung für die Anerkennung von Diplomen des Ministeriums für Bildung, Kinder und Jugend (MEN) geschickt werden. Der Antragsteller erhält innerhalb von etwa zwei bis sechs Wochen eine Antwort.

Wenn die Akte unvollständig ist, wird der Antragsteller per Post informiert. Er hat dann drei Jahre Zeit, um den Antrag zu vervollständigen. Nach Ablauf dieser Frist wird der Antrag annulliert.

Anerkennung von Diplomen für den Zugang zu bestimmten Berufen

Bestimmte im Ausland erworbene Patente, Zertifikate und Diplome können im Großherzogtum anerkannt werden. Ihre Anerkennung ermöglicht den Zugang zu bestimmten Berufen (freiberuflich, sozialpädagogisch, kaufmännisch, handwerklich...).

Eine solche Anerkennung erfolgt jedoch nicht automatisch . Sie ist an eine Reihe von Bedingungen geknüpft.

Kosten für die Anerkennung von Patenten oder Zertifikaten

Der Antrag auf Anerkennung der Gleichwertigkeit ist kostenpflichtig. Für ihn ist eine Gebühr von 75 Euro zu entrichten.

Wenn Ausgleichsmaßnahmen wie ein Anpassungslehrgang oder eine Eignungsprüfung erforderlich sind, wird eine zusätzliche Gebühr von 300 Euro erhoben. Ein Duplikat kann für 10 Euro ausgestellt werden.

Bei Verweigerung der Gleichwertigkeit ist keine Rückerstattung möglich.

Bitte beachten. Die Zahlung der Gebühr ist zwingend erforderlich, damit der Antrag bearbeitet werden kann. Dies bedeutet jedoch nicht, dass die Anerkennung der Gleichwertigkeit gewährt wird.

Der Zahlungsnachweis muss dem Antrag beigefügt werden.

Ihre beruflichen Qualifikationen oder Ihr Bildungsniveau anerkennen lassen

Um eine Anerkennung von Diplomen, Berufsqualifikationen oder der Gleichwertigkeit von Bildungsabschlüssen vorzunehmen, muss der Antragsteller eine Akte mit folgenden Elementen zusammenstellen:

  • Der vollständig ausgefüllte Antrag auf Anerkennung der Gleichwertigkeit,
  • Eine Kopie eines gültigen Identitätsnachweises, auf dem der Geburtsort vermerkt ist,
  • Ein Lebenslauf im Europass-Format,
  • Ein Nachweis über die Zahlung der Steuer.

Drittstaatsangehörige müssen außerdem eine Kopie ihres gültigen Aufenthaltstitels beifügen. Bei sozialpädagogischen Berufen müssen Nachweise über die letzten drei Jahre der Ausbildung beigefügt werden.

Achtung!!! Alle Dokumente müssen auf Englisch, Deutsch oder Französisch verfasst oder von einem vereidigten Übersetzer in eine dieser Sprachen übersetzt sein.

Das Dossier muss dann an die Dienststelle für die Anerkennung von Diplomen geschickt werden.

Service de la reconnaissance des diplômes
18-20, montée de la Pétrusse
L-2327 Luxemburg

Wenn ein Dokument in der Akte fehlt, wird der Antragsteller per Post darüber informiert. Er hat dann drei Jahre Zeit, um die Elemente nachzureichen. Nach Ablauf dieser Frist wird der Antrag auf Anerkennung annulliert.

Validation des acquis de l'expérience (VAE) in Luxemburg

Die Validierung von Bildungsleistungen (VAE) ermöglicht es, berufliche oder außerberufliche Erfahrungen durch eine Zertifizierung aufzuwerten (unter bestimmten Bedingungen).

Dieses Verfahren betrifft alle Menschen, unabhängig von ihrem Alter, ihrem Bildungsstand oder ihrer beruflichen Situation.

Am Ende dieses Verfahrens zur Validierung seiner Berufserfahrung erhält der Antragsteller eine in Luxemburg anerkannte Zertifizierung und Qualifikation. Diese ermöglichen es ihm, leichter die Funktion zu wechseln, schneller in seiner beruflichen Laufbahn voranzukommen

Wenn die Person eine Arbeit sucht, kann sie leichter eine Arbeit finden.

Dieser VAE-Ansatz ermöglicht es auch, Werteinheiten und Zeit in einer berufsbildenden Ausbildung zu gewinnen oder die Entscheidung zu treffen, eine zusätzliche Ausbildung vom Typ Master in Management zu beginnen.

Weitere Informationen über die VAE finden Sie hier.

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