Die eingetragene Lebenspartnerschaft oder PACS
Die eingetragene Lebenspartnerschaft (PACS) gibt es in Luxemburg seit 2004. Sie gewährt den Partnern Rechte, die denen einer Ehe entsprechen, auch bei gleichgeschlechtlichen Partnerschaften.
Was muss man über den PACS in Luxemburg wissen? Welche Schritte sind erforderlich, um einen PACS einzugehen? Hier finden Sie alle nützlichen Informationen.
Was ist die zivile Partnerschaft oder PACS in Luxemburg?
Der PACS ist ein ziviler Solidaritätspakt zwischen zwei Personen. Diese Form der zivilen Lebensgemeinschaft kann zwischen zwei Personen gleichen oder unterschiedlichen Geschlechts geschlossen werden.
Er bietet unverheirateten Paaren rechtliche Anerkennung sowie rechtliche Sicherheit in zivil-, steuer- und sozialrechtlicher Hinsicht.
Rechte, Pflichten und Vorteile der zivilen Lebenspartnerschaft in Luxemburg
Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit dem PACS
PACS-Partner genießen ähnliche Rechte wie verheiratete Paare.
Die Erklärung der zivilen Partnerschaft begründet Rechte und Pflichten zwischen den beiden Partnern. Der PACS kann mit einer Vereinbarung zwischen den beiden Personen einhergehen oder auch nicht. Doch selbst ohne eine solche Vereinbarung genießen die Partner:
- die Verpflichtung zur gegenseitigen und materiellen Unterstützung,
- die gegenseitige Verpflichtung zur Begleichung von Schulden,
- dem Schutz der Wohnung als Hauptwohnsitz.
Im Zusammenhang mit einem Auslandsaufenthalt kann der PACS dem Bedürfnis nach einer schnellen rechtlichen Anerkennung gerecht werden. Er bietet jedoch nicht immer denselben Schutz wie die Ehe, insbesondere im Falle eines Todesfalls oder einer Trennung. Es ist daher wichtig, die mittel- und langfristigen Bedürfnisse abzuwägen, bevor man eine solche Verbindung eingeht.
Steuerliche Vorteile im Zusammenhang mit dem PACS
Personen, die in einer zivilen Lebenspartnerschaft leben, genießen die gleiche steuerliche Behandlung wie verheiratete Paare.
In ihrer jährlichen Steuererklärung können die Partner sich für die gemeinsame Veranlagung entscheiden. Dazu müssen sie jedes Jahr einen Antrag bei der Steuerbehörde stellen.
Folglich werden sie gemeinsam in der Steuerklasse 2 besteuert und kommen somit in den Genuss von Steuerabzügen. In bestimmten Fällen können sie zudem von einem Freibetrag auf das zu versteuernde Einkommen profitieren.
Achtung: Um die Steuervorteile in Anspruch nehmen zu können, muss die Partnerschaft während des gesamten Steuerjahres bestanden haben, d. h. v m 1. Januar bis zum 31. Dezember.
Bestimmte Paare können zudem von einem außerberuflichen Freibetrag profitieren. Dieser Freibetrag wird den betroffenen Personen in der Regel von Amts wegen von der Direkten Steuerverwaltung gewährt.
Gut zu wissen: Die gemeinsame Veranlagung ist nicht immer vorteilhaft. In bestimmten Situationen, insbesondere wenn die Einkommen beider Partner ähnlich hoch sind, kann eine individuelle Veranlagung günstiger sein.
Adoption und Elternschaft
Seit 2025 können Paare, die in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, unter denselben Bedingungen wie verheiratete Paare adoptieren. Auch die Adoption des Kindes des Partners ist möglich.
Diese Entwicklung stellt einen wichtigen Fortschritt in Bezug auf die Gleichstellung der verschiedenen Formen des Zusammenlebens dar.
PACS ohne Vermögensvereinbarung
Ohne einen Güterstandsvertrag bleibt jeder Partner Eigentümer der Vermögenswerte, deren Eigentum er nachweisen kann, sowie der Erträge und Einkünfte, die ihm aus diesen Vermögenswerten zufließen. Die übrigen Vermögenswerte gehören zu gleichen Teilen beiden Partnern.
Jeder Partner verfügt zudem über die Erträge seiner Arbeit, wie Löhne oder Gewinne aus einer gewerblichen Tätigkeit.
Beide Partner können sich gegenseitig Schenkungen machen, sei es durch Schenkung oder durch Testament.
Ohne einen abgeschlossenen Vertrag oder ein Testament ist der überlebende Partner im Todesfall jedoch nicht automatisch Erbe. Der PACS gleicht in diesem Fall einem Ehevertrag mit Gütertrennung.
- Ohne Testament hat der Partner keinen Anspruch auf das Vermögen des Verstorbenen.
- Was die gemeinsame Wohnung betrifft, so kann der überlebende Partner diese für einen Zeitraum von maximal einem Jahr weiterbewohnen. Darüber hinaus ist ohne besondere Vereinbarung kein besonderer Schutz vorgesehen.
Erfahren Sie mehr über das Erbrecht in Luxemburg.
Erstellung eines Vermögensvertrags im Rahmen eines PACS
Der Vermögensvertrag ist eine schriftliche Vereinbarung zwischen den beiden Partnern. Er dient dazu, die vermögensrechtlichen Auswirkungen der Partnerschaft zu regeln. Sein Inhalt ist frei wählbar.
Es gibt keine Frist für den Abschluss dieser Vereinbarung. Die Ausarbeitung kann gleichzeitig mit der eingetragenen Lebenspartnerschaft oder zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen. Sie kann zudem jederzeit geändert werden.
PACS-Partner können die vermögensrechtlichen Auswirkungen völlig frei festlegen, sofern sie nicht gegen die Rechte und Pflichten verstoßen, die sich aus dem PACS ergeben.
Der Abschluss der Vereinbarung erfolgt ohne besondere Formvorschriften, abgesehen von Datum und Unterschrift. Die Vereinbarung ist in zweifacher Ausfertigung zu erstellen, damit jeder Partner über ein Original verfügt. Es ist nicht erforderlich, einen Notar hinzuzuziehen. Sie kann sogar auf einfachem Papier verfasst, datiert und unterzeichnet werden.
Die Vereinbarung sowie alle späteren Änderungen treten erst mit dem Eingang der Erklärung beim Standesbeamten in Kraft. Die Erklärung wird anschließend an die Generalstaatsanwaltschaft zur Eintragung in das Standesregister weitergeleitet.
Schließlich wird die Vereinbarung den Partnern ausgehändigt, die für ihre Aufbewahrung sorgen müssen.
Im internationalen Kontext kann der Vermögensvertrag eine wesentliche Rolle bei der Absicherung der Situation des Paares spielen. Er ermöglicht es insbesondere, die Folgen einer Trennung, eines Todesfalls oder eines Umzugs ins Ausland vorwegzunehmen.
Internationale Anerkennung des PACS
Der luxemburgische PACS wird nicht automatisch in allen Ländern anerkannt. Im Falle eines Umzugs oder einer Rückkehr ins Herkunftsland können die rechtlichen, steuerlichen und sozialen Auswirkungen der Partnerschaft variieren.
Es wird daher empfohlen, die Anerkennung des PACS im jeweiligen Land zu prüfen und gegebenenfalls zusätzliche Schritte in Betracht zu ziehen.
PACS oder Ehe: Wie soll man sich entscheiden?
Die Wahl zwischen PACS und Ehe hängt von der persönlichen Situation jedes Paares ab.
Der PACS bietet mehr Flexibilität bei der Begründung und Auflösung, erfordert jedoch oft zusätzliche Schritte, um einen Schutz zu gewährleisten, der dem der Ehe entspricht, insbesondere in Erbschaftsangelegenheiten.
Die Ehe hingegen bietet einen umfassenderen rechtlichen Schutz, ist jedoch mit stärkeren Verpflichtungen verbunden.
Der PACS wird von Auswanderern oft als flexiblere Alternative zur Ehe gewählt. Es ist jedoch wichtig, die damit verbundenen Auswirkungen genau zu verstehen, insbesondere in Bezug auf die internationale Anerkennung, die Besteuerung und den Rechtsschutz.
Wie geht man in Luxemburg eine eingetragene Lebenspartnerschaft ein?
Wer kann eine PACS-Partnerschaft eingehen?
Die eingetragene Lebenspartnerschaft ermöglicht die Verbindung von zwei Personen gleichen oder unterschiedlichen Geschlechts. Beide Partner müssen einige Voraussetzungen erfüllen:
- Sie müssen ein Paar sein und ihren rechtmäßigen Wohnsitz im Großherzogtum haben,
- Sie müssen geschäftsfähig sein,
- Sie dürfen nicht durch eine Ehe oder eine andere Partnerschaft gebunden sein,
- keine Verwandtschaftsbeziehung haben oder gemäß den Bestimmungen des Zivilgesetzbuchs über die Ehe verschwägert sein. Mit anderen Worten: Die Partnerschaft ist in gerader Linie und in der Seitenlinie (eheliche oder uneheliche Nachkommen, Geschwister…) verboten.
Fälle von Auswanderern: Die Partner können unterschiedliche Staatsangehörigkeiten haben. Es ist jedoch erforderlich, seinen rechtmäßigen Wohnsitz in Luxemburg zu haben und alle erforderlichen Dokumente vorlegen zu können.
Ausländische Dokumente müssen bei Bedarf von einem vereidigten Übersetzer übersetzt werden. Je nach Herkunftsland können zusätzliche Formalitäten (Apostille, Beglaubigung) erforderlich sein.
Schritte zur Eintragung einer Lebenspartnerschaft in Luxemburg
Um ihre Partnerschaft anzumelden, müssen beide Partner persönlich und gemeinsam bei der Gemeinde ihres Wohnsitzes vorstellig werden.
Erforderliche Unterlagen für den Abschluss einer PACS
Bei der Anmeldung der Lebenspartnerschaft müssen die zukünftigen Partner zwingend folgende Unterlagen vorlegen:
- Gültiger Personalausweis (Bürger der Europäischen Union) oder Reisepass (Bürger eines Drittstaates),
- Aktuelle vollständige Kopie der Geburtsurkunde jedes Partners,
- Eidesstattliche Erklärung, dass zwischen den Partnern kein Verwandtschafts- oder Schwägerschaftsverhältnis besteht. Die zukünftigen Partner müssen diese Erklärung entweder vor dem Standesbeamten oder vor einem Notar unterzeichnen,
- Bescheinigung, dass keiner der beiden Partner eine andere Partnerschaft eingetragen hat. Die Partner können dieses Dokument per Post, unterzeichnet von beiden Partnern, bei folgender Stelle beantragen:
Justizzentrum, Generalstaatsanwaltschaft, Abteilung für das Personenstandsregister
L-2080 Luxemburg
Dem von beiden unterzeichneten Schreiben müssen sie außerdem eine Kopie ihrer Sozialversicherungskarten sowie ihrer Personalausweise oder Reisepässe beifügen
Zusätzliche Unterlagen, die für die Eintragung einer Lebenspartnerschaft vorzulegen sind:
Je nach Fall kommen zu diesen Unterlagen hinzu:
- Geschiedene Personen: eine Kopie der Scheidungsurkunde
- Witwer oder Witwen: die Sterbeurkunde des Ehepartners
- Für Personen, die bereits vor dem1. November 2010 eine Lebenspartnerschaft eingegangen sind: eine aktuelle Bescheinigung aus dem Personenstandsregister, in der die Auflösung der eingetragenen Lebenspartnerschaft vermerkt ist
- Für Personen, die einen Vermögensvertrag unterzeichnet haben: einen Nachweis über das Bestehen dieses Vertrags.
Bitte beachten Sie, dass die der Akte beizufügenden Unterlagen je nach Situation der zukünftigen Partner variieren können. Diese müssen zwingend in Französisch, Deutsch oder Englisch vorliegen. Die Dokumente können von einem vereidigten Übersetzer übersetzt werden. Eine Liste ist beim Justizministerium erhältlich.
Für im Ausland lebende Personen kann die Beschaffung bestimmter Dokumente (Geburtsurkunde, Ledigkeitsbescheinigung, Nachweis der Auflösung einer früheren Partnerschaft) einige Zeit in Anspruch nehmen. Es wird empfohlen, diese Schritte im Voraus zu erledigen, bevor ein Termin für die Anmeldung festgelegt wird.
Gut zu wissen: Der gemeinsame Wohnsitz wird ebenfalls im Nationalen Register für natürliche Personen überprüft.
Antrag auf Sonderurlaub im Zusammenhang mit dem PACS
Jungpaare, die kürzlich eine Lebenspartnerschaft eingegangen sind, haben Anspruch auf einen Tag Sonderurlaub im Rahmen ihrer Beschäftigung.
Jeder der Partner muss dies bei seinem Arbeitgeber beantragen und den Urlaub zum Zeitpunkt des Ereignisses nehmen. Der Urlaub kann jedoch auf den ersten folgenden Werktag verschoben werden, falls er auf einen Sonntag, einen arbeitsfreien Tag, einen Feiertag oder einen Ausgleichsruhetag fällt.
Nehmen die Partner den Urlaub wegen des PACS nicht in Anspruch, können sie keine Ausgleichszahlung beantragen.
Über diesen administrativen Aspekt hinaus kann der PACS auch Auswirkungen auf bestimmte soziale Rechte haben, insbesondere in Bezug auf die Krankenversicherung oder den Status als Anspruchsberechtigter. Es wird empfohlen, sich je nach beruflicher Situation bei den zuständigen Stellen zu erkundigen.
Wie kann man eine eingetragene Lebenspartnerschaft in Luxemburg auflösen?
Im Gegensatz zur Ehe kann der PACS einseitig von einem der Partner aufgelöst werden.
In den folgenden Fällen erlischt eine eingetragene Lebenspartnerschaft automatisch:
- gemeinsame Erklärung beider Partner vor dem Standesbeamten, der die eingetragene Lebenspartnerschaft geschlossen hat
- einseitige Erklärung eines der beiden Partner. Dieser muss seinen Partner jedoch durch einen Gerichtsvollzieher informieren
- Heirat eines der beiden Partner
- Tod eines der beiden Partner.
Bei der Aufhebung des PACS muss der Antragsteller eine Kopie seines Ausweises sowie die PACS-Urkunde vorlegen.
Der PACS-Vertrag endet mit Eingang der verschiedenen angeforderten Unterlagen. Diese Beendigung ist Dritten jedoch erst nach Eintragung in das Standesregister wirksam. Für die Übermittlung an die Staatsanwaltschaft und die Eintragung ist mit einer Frist von einigen Tagen zu rechnen.
Der innerhalb von drei Monaten nach der Aufhebungserklärung angerufene Friedensrichter kann die entsprechenden Maßnahmen anordnen, wie z. B. die Nutzung der gemeinsamen Wohnung, die Aufteilung des Vermögens der Partner sowie alle gesetzlichen und vertraglichen Verpflichtungen.
Im Falle einer Trennung im internationalen Kontext können Fragen zur Aufteilung des Vermögens oder zum Verbleib in der Wohnung auftreten, insbesondere wenn die Partner unterschiedliche Staatsangehörigkeiten haben oder planen, Luxemburg zu verlassen.
In unserem Verwaltungsleitfaden für Luxemburg finden Sie weitere Informationen zu den verschiedenen Verwaltungsschritten.
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