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Wahlrecht in Luxemburg: Wahlen, Eintragung und Formalitäten

Wahlrecht in Luxemburg: Wahlen, Eintragung und Formalitäten

Sie leben in Luxemburg und möchten Ihre Wahlrechte besser verstehen? Das luxemburgischeWahlsystem kann für Neuankömmlinge überraschend sein: Für eingetragene Wähler besteht Wahlpflicht, doch nicht alle Wahlen stehen denselben Gruppen von Einwohnern offen.

Je nach Ihrer Staatsangehörigkeit, Ihrem Wohnort und Ihrer Eintragung in das Wählerverzeichnis können Sie an Kommunal-, Europa-, Parlaments- oder Berufswahlwahlen teilnehmen.

Dieser Leitfaden enthält die wichtigsten Informationen für Expats, ausländische Einwohner und Neuankömmlinge zum Thema Wahlen und Stimmrecht in Luxemburg: Wer darf wählen, wie lässt man sich eintragen, an welchen Wahlen kann man teilnehmen, wie funktioniert die Briefwahl und welche Fehler sollte man vermeiden?

Wählen in Luxemburg: Wissenswertes für Auswanderer und Neuankömmlinge

  • In Luxemburg besteht für in den Wählerverzeichnissen eingetragene Wähler Wahlpflicht.
  • Luxemburger werden automatisch in die Wählerverzeichnisse eingetragen.
  • Nichtluxemburger Einwohner können unter bestimmten Voraussetzungen an den Kommunalwahlen teilnehmen, sofern sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind.
  • Bürger der Europäischen Union mit Wohnsitz in Luxemburg können an den Europawahlen in Luxemburg teilnehmen, sofern sie sich in die luxemburgischen Wählerverzeichnisse eintragen lassen.
  • Die Parlamentswahlen sind luxemburgischen Staatsbürgern vorbehalten.
  • Die Eintragung in die Wählerverzeichnisse kann über MyGuichet.lu oder bei der Gemeinde erfolgen.
  • Nach der Eintragung besteht Wahlpflicht, es sei denn, es liegt eine Befreiung oder eine anerkannte Entschuldigung vor.

Bei welchen Wahlen kann man in Luxemburg wählen?

Die Wahlrechte hängen in erster Linie von Ihrer Staatsangehörigkeit ab. Ein luxemburgischer Staatsbürger verfügt nicht über dieselben Wahlrechte wie ein in Luxemburg ansässiger Bürger aus der Europäischen Union oder ein in Luxemburg ansässiger Bürger aus einem Drittstaat.

Ihre SituationBetroffene WahlenWissenswertes
Luxemburgischer Staatsbürger mit Wohnsitz in LuxemburgKommunal-, Parlaments- und Europawahlen sowie Referenden, je nach FallAutomatische Eintragung und Wahlpflicht.
Luxemburgischer Staatsbürger mit Wohnsitz im AuslandParlamentswahlen, Europawahlen und nationale Volksabstimmungen, je nach FallBriefwahl möglich.
Im Ausland ansässige Bürger der Europäischen UnionKommunal- und EuropawahlenFreiwillige Eintragung in die luxemburgischen Wählerverzeichnisse.
Im Ausland ansässige Personen außerhalb der Europäischen UnionKommunalwahlenFreiwillige Eintragung in die kommunalen Wählerverzeichnisse.
Arbeitnehmer in LuxemburgSozial- bzw. Berufswahlen je nach FallRechte in Abhängigkeit vom beruflichen Status und den zuständigen Stellen.

Das Wahlrecht in Luxemburg: ein Recht und eine Pflicht

In Luxemburg ist das Wählen sowohl ein Bürgerrecht als auch eine Pflicht fürdie in den Wählerverzeichnissen eingetragenen Wähler.

Luxemburgische Staatsbürger ab 18 Jahren werden automatisch eingetragen. Ausländische Einwohner müssen sich hingegen freiwillig eintragen lassen, wenn sie an Wahlen teilnehmen möchten, die auch für Nicht-Luxemburger offen sind.

Nach der Eintragung ist der Wähler zur Stimmabgabe verpflichtet. Bei ungerechtfertigter Nichtteilnahme können Sanktionen verhängt werden. Bestimmte Situationen können jedoch als triftige Gründe gelten, insbesondere Alter, Gesundheit oder berufliche Verpflichtungen.

Bevor Sie sich in ein Wählerverzeichnis eintragen lassen, sollten Sie bedenken, dass in Luxemburg für eingetragene Wähler Wahlpflicht besteht. Die Eintragung ist daher eine dauerhafte bürgerliche Verpflichtung.

Wie lässt man sich in die Wählerverzeichnisse eintragen?

Um in Luxemburg als ausländischer Einwohner wählen zu können, muss man die Eintragung in die entsprechenden Wählerverzeichnisse beantragen.

Die Eintragung kann in der Regel erfolgen:

  • online über MyGuichet.lu;
  • oder direkt bei Ihrer Gemeindeverwaltung mit einem gültigen Ausweisdokument.

Die Eintragung in das Wählerverzeichnis ist dauerhaft. Sie muss daher nicht bei jeder Wahl erneuert werden. Bei einem Umzug in eine andere luxemburgische Gemeinde wird die Eintragung in der Regel automatisch übertragen.

Möchte sich ein Wähler aus dem Wählerverzeichnis streichen lassen, muss er dies schriftlich beim Schöffenkollegium beantragen und eine Kopie seines Personalausweises beifügen.

Haben Sie weitere Behördengänge in Luxemburg zu erledigen? Schauen Sie in unseren Verwaltungsratgeber.

Checkliste: Sich in Luxemburg als Wähler eintragen

□ Überprüfen Sie Ihre Staatsangehörigkeit und an welchen Wahlen Sie teilnehmen dürfen.

□ Überprüfen Sie, ob Sie Ihren Wohnsitz in Luxemburg haben.

□ Halten Sie einen gültigen Ausweis bereit.

□ Überprüfen Sie die Anmeldefrist vor der Wahl.

□ Stellen Sie den Antrag über MyGuichet.lu oder bei Ihrer Gemeinde.

□ Bewahren Sie die Anmeldebestätigung auf.

□ Lesen Sie die vor der Wahl erhaltene Wahlbenachrichtigung aufmerksam durch.

□ Beantragen Sie die Briefwahl, wenn Sie nicht persönlich zur Wahl erscheinen können.

Die Kommunalwahlen in Luxemburg

Bei den Kommunalwahlen werden die Gemeinderäte gewählt. Sie finden alle 6 Jahre statt. Die nächsten Kommunalwahlen finden 2029 statt.

Seit der Reform für die Kommunalwahlen 2023 können ausländische Einwohner ohne Mindestwohnsitzdauer in Luxemburg an den Kommunalwahlen teilnehmen, sofern sie die Kriterien erfüllen und sich fristgerecht registrieren lassen.

Wer darf bei den Kommunalwahlen wählen?

Um bei den Kommunalwahlen wählen zu dürfen, muss der Wähler in der Regel:

  • am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben;
  • fristgerecht im kommunalen Wählerverzeichnis eingetragen sein;
  • im Besitz seiner bürgerlichen Rechte sein und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sein;
  • Luxemburger Staatsbürger oder nichtluxemburgischer Einwohner sein;
  • seinen Wohnsitz in der Gemeinde haben, in der er wählen möchte.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website jepeuxvoter.lu.

Kann man bei den Kommunalwahlen kandidieren?

Ein nichtluxemburgischer Einwohner kann unter bestimmten Voraussetzungen bei den Kommunalwahlen inseiner Wohnsitzgemeinde kandidieren.

Er muss insbesondere seit mindestens 5 Jahren in Luxemburg und seit mindestens 6 Monaten in der betreffenden Gemeinde wohnhaft sein. Die Kandidatur muss innerhalb der vorgesehenen Fristen vor der Wahl eingereicht werden.

Wie läuft die Kommunalwahl ab?

Die Kommunalwahlen finden in geheimer Abstimmung und in einem einzigen Wahlgang statt. Der Wähler erhält eine Wahlbenachrichtigung, in der das Wahllokal angegeben ist, in dem er sich mit einem Ausweisdokument einfinden muss.

Gemeinden mit weniger als 3.000 Einwohnern wählen nach dem System der relativen Mehrheit. Gemeinden mit 3.000 Einwohnern und mehr wählen nach dem Verhältniswahlrecht.

Jeder Wähler verfügt über eine Anzahl von Stimmen, die der Anzahl der im Gemeinderat zu besetzenden Sitze entspricht. Er kann für eine gesamte Liste stimmen, seine Stimmen auf mehrere Kandidaten verteilen oder bis zu zwei Stimmen einem einzigen Kandidaten geben, ohne die Gesamtzahl der verfügbaren Stimmen zu überschreiten.

Bei den Kommunalwahlen werden die Vertreter jeder Gemeinde in Luxemburg gewählt. Der Bürgermeister und die Beigeordneten werden anschließend gemäß den auf kommunaler Ebene geltenden Vorschriften ernannt.

Die Parlamentswahlen in Luxemburg

Die Parlamentswahlen finden alle fünf Jahre statt. Bei ihnen werden die 60 Abgeordneten gewählt, aus denen sich die Abgeordnetenkammer zusammensetzt.

Diese Wahlen bestimmen die Zusammensetzung des Parlaments und beeinflussen die Regierungsbildung. Die nächsten Wahlen finden im Jahr 2028 statt.

Wer darf an den Parlamentswahlen teilnehmen?

Die Parlamentswahlen sind luxemburgischen Staatsbürgern vorbehalten.

Um bei den Parlamentswahlen wählen zu dürfen, muss der Wähler:

Alle luxemburgischen Wähler, die in den Wählerverzeichnissen eingetragen sind, sind aufgerufen, an den Parlamentswahlen teilzunehmen.

Wie wird bei den Parlamentswahlen gewählt?

Für die Parlamentswahlen ist Luxemburg in vier Wahlkreise unterteilt:

  • Zentrum: 21 Abgeordnete;
  • Süd: 23 Abgeordnete;
  • Nord: 9 Abgeordnete;
  • Ost: 7 Abgeordnete.

Jeder Wähler verfügt über eine Anzahl von Stimmen, die der Anzahl der in seinem Wahlkreis zu wählenden Abgeordneten entspricht. Er kann für eine gesamte Liste stimmen oder seine Stimmen auf mehrere Kandidaten verteilen, auch auf Kandidaten verschiedener Listen.

Er kann einem einzelnen Kandidaten auch zwei Stimmen geben, sofern die zulässige Gesamtzahl der Stimmen nicht überschritten wird.

Um die politischen Abläufe des Landes besser zu verstehen, lesen Sie unseren Leitfaden zu den Institutionen und politischen Parteien in Luxemburg.

Die Europawahlen in Luxemburg

Bei den Europawahlen werden die sechs Vertreter Luxemburgs im Europäischen Parlament gewählt. Sie finden alle fünf Jahre statt. Die nächsten Wahlen finden im Jahr 2029 statt.

Luxemburgische Staatsbürger sowie Bürger eines anderen EU-Mitgliedstaats mit Wohnsitz in Luxemburg sind bei den Europawahlen wahlberechtigt, sofern sie die geltenden Voraussetzungen erfüllen.

Erfahren Sie mehr über die Rolle der Europäischen Union in Luxemburg.

EU-Bürger mit Wohnsitz in Luxemburg: In Luxemburg oder im Herkunftsland wählen?

Ein in Luxemburg ansässiger Bürger der Europäischen Union kann sich dafür entscheiden, für die luxemburgischen Vertreter im Europäischen Parlament zu stimmen, sofern er sich in Luxemburg in das europäische Wählerverzeichnis eintragen lässt.

Er kann sich auch dafür entscheiden, für die Vertreter seines Herkunftslandes zu stimmen, gemäß den von seinem Konsulat oder den Behörden seines Landes festgelegten Modalitäten. Er darf jedoch nicht zweimal bei denselben Europawahlen wählen.

Achtung: Sie müssen sich daher entscheiden, ob Sie bei den Europawahlen in Luxemburg oder in Ihrem Herkunftsland wählen möchten.

Voraussetzungen für die Teilnahme an den Europawahlen in Luxemburg

Um bei den Europawahlen in Luxemburg wählen zu dürfen, müssen Sie in der Regel:

  • am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben;
  • die luxemburgische Staatsangehörigkeit besitzen oder Staatsangehöriger eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Union sein;
  • seinen Wohnsitz in Luxemburg haben;
  • rechtzeitig in das europäische Wählerverzeichnis eingetragen sein;
  • nicht gleichzeitig in einem anderen Mitgliedstaat an denselben Wahlen teilnehmen.

Nichtluxemburger mit Wohnsitz in Europa können sich bei ihrer Wohnsitzgemeinde oder über MyGuichet.lu eintragen lassen.

Gewerkschafts- und Sozialwahlen

In Luxemburg können bestimmte Einwohner je nach ihrem Status als Arbeitnehmer, Selbstständiger, Rentner oder Mitglied bestimmter Organisationen auch an Berufs- oder Sozialwahlen teilnehmen.

Bei diesen Wahlen werden insbesondere Vertreter in Berufsverbänden, Berufskammern oder Einrichtungen des Arbeitslebens gewählt.

Die Bedingungen variieren je nach Wahl. Arbeitnehmer, die in Luxemburg tätig sind, einschließlich bestimmter Grenzgänger, können von diesen Verfahren betroffen sein.

Wie läuft eine Wahl in Luxemburg ab?

Wahlen in Luxemburg finden in geheimer Abstimmung statt. Die Wähler begeben sich in die Wahlkabine, füllen ihren Stimmzettel aus, falten ihn zusammen und werfen ihn unter Aufsicht der Mitglieder des Wahlvorstands in die Urne ein.

Nach Abschluss der Wahl werden die Stimmzettel Wahlbüro für Wahlbüro ausgezählt. Anhand der Ergebnisse werden die Sitze gemäß den für die jeweilige Wahl geltenden Regeln verteilt.

Verfügt keine Partei über eine ausreichende Mehrheit, um allein zu regieren, können Verhandlungen zwischen den Parteien stattfinden, um eine Koalition zu bilden und ein gemeinsames Programm festzulegen.

Briefwahl in Luxemburg

Die Briefwahl ermöglicht es Ihnen, Ihre Stimme abzugeben, wenn Sie am Wahltag nicht persönlich im Wahllokal erscheinen können.

Die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten ist in Luxemburg nicht zulässig. Wenn Sie abwesend, verhindert oder in einer besonderen Situation sind, müssen Sie daher die Briefwahl beantragen.

Wer kann die Briefwahl beantragen?

Die Briefwahl kann insbesondere für folgende Personen in Frage kommen:

  • Wähler, die älter als 75 Jahre sind;
  • Personen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mobil sind;
  • Personen, die aus triftigen beruflichen oder persönlichen Gründen nicht zum Wahllokal kommen können;
  • Wähler, die in einer anderen Gemeinde wohnen als der, in der sie wahlberechtigt sind;
  • Luxemburger, die im Ausland wohnen, bei bestimmten Wahlen.

Wann kann man die Briefwahl beantragen?

Der Antrag auf Briefwahl muss innerhalb der vorgesehenen Fristen vor der Wahl an das Bürgermeister- und Beigeordnetenkollegium Ihrer Gemeinde gerichtet werden.

Die genauen Fristen variieren je nach Art der Wahl und dem Versandort der Wahlbenachrichtigung. Es wird daher empfohlen, die offiziellen Informationen unmittelbar nach Erhalt der Wahlbenachrichtigung zu überprüfen.

Weitere Informationen zu Wahlen und zum Wahlrecht in Luxemburg finden Sie auf den offiziellen Websites: www.guichet.public.lu und www.elections.public.lu.

Konsulat, Herkunftsland und Stimmabgabe aus Luxemburg

Als Expatriate oder ausländischer Einwohner in Luxemburg können Sie auch von den Wahlen in Ihrem Herkunftsland betroffen sein.

Je nach Ihrer Staatsangehörigkeit kann es sinnvoll sein, sich beim Konsulat oder bei der Botschaft Ihres Heimatlandes in Luxemburg zu registrieren. Diese Registrierung kann Ihnen die Teilnahme an bestimmten nationalen, Präsidentschafts-, Parlaments- oder Europawahlen gemäß den Vorschriften Ihres Landes erleichtern.

Achtung: Bei den Europawahlen können Sie nicht gleichzeitig in Luxemburg und in Ihrem Herkunftsland wählen.

Vergessen Sie nicht, sich beim Konsulat Ihres Heimatlandes in Luxemburg anzumelden, wenn Sie weiterhin an bestimmten Wahlen in Ihrem Heimatland teilnehmen möchten.

Luxemburger werden und an nationalen Wahlen teilnehmen

Ausländische Einwohner, die die luxemburgische Staatsangehörigkeit erwerben, werden luxemburgische Staatsbürger mit den diesem Status verbundenen Rechten und Pflichten.

Sie können dann an den Wahlen teilnehmen, die den Luxemburgern vorbehalten sind, insbesondere an den Parlamentswahlen.

Weitere Informationen: Luxemburgische Staatsangehörigkeit: Voraussetzungen und Verfahren.

Praktische Zusammenfassung für Auswanderer

FrageKurze Antwort
Darf ein Ausländer in Luxemburg wählen?Ja, bei den Kommunalwahlen. EU-Bürger können zudem an den Europawahlen teilnehmen.
Dürfen Ausländer an den Parlamentswahlen teilnehmen?Nein, diese sind luxemburgischen Staatsbürgern vorbehalten.
Gilt die Wahlpflicht?Ja, für die in den Wählerverzeichnissen eingetragenen Wähler.
Kann man per Vollmacht wählen?Nein. In bestimmten Fällen kann eine Briefwahl beantragt werden.
Muss man sich nach einem Umzug neu eintragen lassen?Bei einem Wohnortwechsel innerhalb Luxemburgs wird die Eintragung in der Regel automatisch übertragen.

Fehler, die man bei Wahlen in Luxemburg vermeiden sollte

  • Zu glauben, dass alle Einwohner bei allen Wahlen wählen dürfen.
  • Zu vergessen, dass die Eintragung in das Wählerverzeichnis eine Wahlpflicht mit sich bringt.
  • Bis zur letzten Minute zu warten, um sich in das Wählerverzeichnis einzutragen.
  • Kommunal-, Parlaments- und Europawahlen zu verwechseln.
  • Bei den Europawahlen sowohl in Luxemburg als auch im Herkunftsland wählen.
  • Bei Abwesenheit keine Briefwahl beantragen.
  • Vergessen, die eigenen Daten nach einem Adresswechsel zu aktualisieren.
  • Die konsularische Registrierung zu versäumen, um weiterhin im Heimatland wählen zu können.

FAQ: Wahlrecht und Wahlen in Luxemburg

Kann ein im Ausland lebender Bürger in Luxemburg wählen?

Ja, je nach Staatsangehörigkeit und Art der Wahl. Nicht-luxemburgische Einwohner können an Kommunalwahlen teilnehmen. Bürger der Europäischen Union können ebenfalls an den Europawahlen in Luxemburg teilnehmen, sofern sie sich in das Wählerverzeichnis eintragen lassen.

Dürfen Ausländer bei den Parlamentswahlen wählen?

Nein. Die Parlamentswahlen sind luxemburgischen Staatsbürgern vorbehalten.

Gilt in Luxemburg die Wahlpflicht?

Ja. Für in das Wählerverzeichnis eingetragene Wähler besteht Wahlpflicht. Bestimmte Situationen können jedoch als Entschuldigungs- oder Befreiungsgrund anerkannt werden.

Wie lässt man sich in das Wählerverzeichnis eintragen?

Die Eintragung kann über MyGuichet.lu oder bei Ihrer Wohnsitzgemeinde unter Vorlage eines gültigen Ausweises erfolgen.

Darf ein Nicht-EU-Bürger bei den Kommunalwahlen wählen?

Ja, ein Nicht-EU-Bürger kann an den Kommunalwahlen teilnehmen, wenn er die vorgesehenen Voraussetzungen erfüllt und im kommunalen Wählerverzeichnis eingetragen ist.

Kann ein EU-Bürger bei den Europawahlen in Luxemburg wählen?

Ja, sofern er in Luxemburg wohnt und sich in das luxemburgische Wählerverzeichnis für die Europawahlen eintragen lässt. Er darf bei denselben Wahlen nicht gleichzeitig in Luxemburg und in seinem Herkunftsland wählen.

Ist eine Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten in Luxemburg möglich?

Nein. Die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten ist in Luxemburg nicht zulässig. Bei Abwesenheit oder Verhinderung muss die Briefwahl beantragt werden.

Was passiert, wenn ich in eine andere Gemeinde umziehe?

Bei einem Umzug innerhalb Luxemburgs wird die Eintragung in das Wählerverzeichnis in der Regel automatisch auf die neue Gemeinde übertragen, nachdem die Adressänderung gemeldet wurde.

Kann ein ausländischer Einwohner bei den Kommunalwahlen kandidieren?

Ja, unter bestimmten Voraussetzungen. Ein Nicht-Luxemburger kann bei den Kommunalwahlen kandidieren, wenn er die vorgesehenen Voraussetzungen hinsichtlich Wohnsitz und Kandidaturerklärung erfüllt.

Muss man sich beim Konsulat seines Herkunftslandes registrieren lassen?

Das ist nicht immer verpflichtend, wird jedoch oft empfohlen, um weiterhin an bestimmten Wahlen in Ihrem Herkunftsland teilnehmen zu können und Ihre konsularischen Angelegenheiten zu vereinfachen.

Weitere Informationen zu den Wahlen in Luxemburg finden Sie auf Guichet.lu.

Weitere Informationen zum politischen System in Luxemburg.

Laurent Ollier

Laurent Ollier

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