Eine Geburt anmelden
Jede Geburt auf luxemburgischem Boden muss bei der Gemeinde gemeldet werden, in der das Kind geboren wurde. Hier finden Sie alle Verwaltungsformalitäten, die Sie erledigen müssen, um Ihr Neugeborenes in Luxemburg anzumelden.
Wer meldet die Geburt eines Kindes?
In der Regel wird die Geburt vom Vater oder von der Mutter des Neugeborenen gemeldet.
Ist dies nicht möglich, kann die Anmeldung von jeder Person vorgenommen werden, die bei der Geburt anwesend war, beispielsweise vom Arzt oder der Hebamme.
Anmeldung eines Neugeborenen beim luxemburgischen Standesamt
Anmeldepflicht bei Geburt
Jede Geburt muss zwingend bei der Gemeinde gemeldet werden, in der die Geburt stattgefunden hat. Diese Formalität liegt in der gesetzlichen Verantwortung der Eltern.
Auch wenn das Standesamt täglich über Geburten in luxemburgischen Krankenhäusern und Kliniken informiert wird , gilt dies nicht als Geburtsanzeige.
Bitte beachten Sie, dass nicht-luxemburgische Eltern das Kind bei der Geburtsgemeinde und anschließend bei ihrem jeweiligen Konsulat oder ihrer Botschaft anmelden müssen. Sind die Eltern Staatsangehörige eines Landes, das kein Konsulat oder keine Botschaft in Luxemburg hat, wenden Sie sich bitte an das Außenministerium.
Nichtansässige müssen das Kind in der Geburtsgemeinde anmelden. Darüber hinaus müssen sie die notwendigen Schritte bei ihrer eigenen Gemeinde unternehmen, um das Kind in ihrem Wohnsitzland anerkennen zu lassen.
Standesamt für die Stadt Luxemburg: Bierger-Center 44, Place Guillaume II / 2, Rue Notre-Dame – 1. Stock L-2090 Luxemburg.
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Fristen für die Anmeldung einer Geburt auf luxemburgischem Boden
Die Geburt eines Kindes muss innerhalb von 10 Tagen nach der Entbindung gemeldet werden. Fällt der letzte Tag jedoch auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag, verlängert sich die Frist bis zum nächsten Werktag .
Wird die Geburt nicht innerhalb der gesetzlichen Fristen beim Standesamt gemeldet, wird das Kind nicht rechtlich anerkannt. In diesem Fall wird die Geburtsurkunde auf gerichtliche Anordnung hin registriert. Dies kann für die Eltern mit erheblichen Rechtskosten verbunden sein.
Ein Vater, der die standesamtlichen Formalitäten erledigt, hat Anspruch auf 10 Tage Sonderurlaub für die Geburt seines Kindes.
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Vorzulegende Dokumente für die Anmeldung einer Geburt
Um die Geburt eines Kindes anzumelden, müssen je nach Situation mehrere Dokumente vorgelegt werden:
- Die Geburtsanzeige, die die Hebamme oder der Arzt den Eltern des Neugeborenen ausstellt,
- Formular zur Wahl des Familiennamens des Kindes (für luxemburgische, französische, belgische und portugiesische Staatsangehörige). Dieses Formular muss von beiden Elternteilen unterzeichnet werden.
- Das Familienbuch oder eine Heiratsurkunde, wenn das Kind von einem verheirateten Paar geboren wurde
- Der Ausweis des Anmelders, wenn dieser nicht einer der Elternteile ist, des Vaters und der Mutter
- Wenn einer der beiden Elternteile luxemburgischer Staatsangehöriger oder in Luxemburg geboren ist: eine gemeinsame Erklärung, die von beiden Elternteilen unterzeichnet ist und den Namen des Kindes angibt.
Achtung! Die Heiratsurkunde muss unbedingt ins Französische, Deutsche oder Englische übersetzt werden.
Für Eltern, die ihre Staatsangehörigkeit weitergeben möchten, ist es wichtig, die Schritte zu kennen, die zum Erwerb der luxemburgischen Staatsangehörigkeit durch Abstammung erforderlich sind, um ihrem Kind eine stabile und bereichernde Zukunft zu sichern.
Weitere Schritte, die bei einer Geburt in Luxemburg zu unternehmen sind
Anmeldung der Geburt bei verschiedenen Behörden
Nach der Anmeldung der Geburt händigt der Standesbeamte acht Auszüge aus der Geburtsurkunde aus. Diese Kopien sind an folgende Behörden zu senden:
- Die Gemeindeverwaltung des Wohnorts, wenn dieser vom Geburtsort abweicht
- Der Arbeitgeber
- Die Caisse nationale de l'avenir des enfants (CAE) (Staatliche Kinderkassenanstalt), zusammen mit den Anträgen auf Geburtsbeihilfe und Beihilfe für die Zukunft des Kindes
- Die Krankenkasse, umdas Kind bei der Krankenversicherung anzumelden und seine nationale Identifikationsnummer zu erhalten
- Ihre Versicherung, um gegebenenfalls Ihre verschiedenen Versicherungsverträge anzupassen
- Wohnungsbeihilfestelle des Ministeriums für Wohnungswesen, wenn die Eltern Wohngeld beziehen
- Botschaft oder Konsulat des Herkunftslandes
- …
Wenn Sie dies noch nicht getan haben, vergessen Sie nicht, sich an eine Kinderbetreuungseinrichtung zu wenden, um so schnell wie möglich die nächste Betreuung für Ihr Kind zu organisieren. Denken Sie daran, gegebenenfalls einen Vorabantrag zu stellen, insbesondere wenn die von Ihnen gewünschte Betreuungseinrichtung sehr gefragt ist.
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Baby-Years bei der Rentenversicherung
Prinzip der Babyjahre
Alle Eltern, die bei der luxemburgischen Sozialversicherung gemeldet sind UND sich der Erziehung ihres Kindes, einschließlich adoptierter Kinder unter 4 Jahren, gewidmet haben, erhalten 2 zusätzliche Jahre in ihrer Karriere, die für ihre Rentenversicherung berücksichtigt werden.Dieser Zeitraum, der als Baby-Years bezeichnet wird, beträgt 48 Monate, wenn der Elternteil zum Zeitpunkt der Geburt bereits zwei Kinder betreut oder für ein Kind mit einer Behinderung von mehr als 50 % verantwortlich ist.
Die Babyjahre können nur einem Elternteil zugute kommen oder zwischen beiden Elternteilen aufgeteilt werden. Der berücksichtigte Einkommensbetrag entspricht dem monatlichen Durchschnitt der beitragspflichtigen Einkünfte während der 12-monatigen Versicherungszeit vor der Entbindung. Für diese Berechnung wird ein an die Lebenshaltungskosten indexierter Mindestbetrag zugrunde gelegt.
Wie kann man die Babyjahre in Anspruch nehmen?
Um diese Leistung in Anspruch nehmen zu können, muss der Antragsteller nachweisen, dass er in den 36 Monaten vor der Geburt oder Adoption des Kindes mindestens 12 Monate langin Luxemburg oder einem anderen Land der Europäischen Union pflichtversichert war.
Der Antrag kann jederzeit bei der Caisse Nationale d'Assurance Pension (Staatliche Rentenversicherung) gestellt werden. Er wird jedoch erst bei Beantragung der Rente validiert.
Es ist wichtig, dass Sie Ihre Rechte als Arbeitnehmer kennen. Weitere Informationen zu den Bedingungen für eine Krankschreibung durch die CNS finden Sie in den verfügbaren Ressourcen.
Geburt und Steuern
Um nach der Geburt Ihres Kindes eine optimale Verwaltung Ihrer Finanzen zu gewährleisten, ist es wichtig, sich mit den lokalen Steuervorschriften vertraut zu machen. Zu diesem Zweck können Sie den Leitfaden zur Steuerberechnung in Luxemburg konsultieren, der Ihnen alle notwendigen Informationen zu den für Ihre familiäre Situation geeigneten Steuerverfahren liefert.
Erfahren Sie mehr über die Verwaltungsformalitäten in Luxemburg
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