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Seinen Wohnsitz in Luxemburg anmelden oder seinen Wegzug melden

Seinen Wohnsitz in Luxemburg anmelden oder seinen Wegzug melden

Sind Sie gerade in Luxemburg angekommen und planen, sich dort für einen kürzeren oder längeren Zeitraum aufzuhalten? Die Anmeldung Ihres Wohnsitzes in Luxemburg ist ein obligatorischer Verwaltungsschritt, den Sie als Expat unbedingt erledigen müssen.

Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zur Anmeldung Ihres neuen Wohnsitzes in Luxemburg, sei es als Neuankömmling, weil Sie innerhalb Luxemburgs umziehen oder weil Sie das Großherzogtum endgültig verlassen.

Anmeldung bei der Wohnsitzgemeinde

Wenn Sie in eine neue Wohnung in Luxemburg einziehen, müssen Sie Ihre Ankunft in Ihrer neuen Gemeinde anmelden. Dazu müssen Sie entweder persönlich bei der Gemeindeverwaltung Ihres neuen Wohnsitzes vorstellig werden oder Ihren neuen Wohnsitz online über MyGuichet.lu anmelden.

Zusätzlich zu einem gültigen Ausweisdokument müssen neue Einwohner aus der EU/dem EWR/der Schweiz einen Nachweis über ihren ständigen Wohnsitz vorlegen. Drittstaatsangehörige müssen zusätzlich ihre Aufenthaltsgenehmigung oder ihren Aufenthaltstitel oder ihr Visum vorlegen.

Fristen für die Anmeldung je nach Ihrem Status

Je nach Ihrem Status haben Sie eine mehr oder weniger lange Frist, um dieser administrativen Verpflichtung bei der Gemeindeverwaltung Ihres Wohnortes nachzukommen.
Diese Anmeldung muss innerhalb von 3 oder 8 Tagen nach der Ankunft auf luxemburgischem Gebiet oder in der neuen Gemeinde bei einem Adresswechsel erfolgen.

Wenn Sie Bürger der Europäischen Union sind oder als solcher anerkannt sind, haben Sie eine Frist von maximal 8 Tagen, um Ihren neuen Wohnsitz anzumelden.

Wenn Sie Staatsangehöriger eines anderen Landes sind, müssen Sie dieser Verpflichtung innerhalb von 3 Tagen nach Ihrer Ankunft in Luxemburgnachkommen. Vergewissern Sie sich jedoch vor Ihrer Ankunft in Luxemburg, dass Sie über ein Visum oder eine Aufenthaltsgenehmigung verfügen, die in Ihrem Wohnsitzland ausgestellt wurde.

Siehe weitere administrative Verpflichtungen für Ihren Umzug nach Luxemburg.

Wie melden Sie Ihren neuen Wohnsitz an?

Die Wohnsitzanmeldung muss entweder beim Einwohneramt Ihrer neuen Gemeindeverwaltung oder über MyGuichet.lu erfolgen.

Die Anmeldeerklärung muss von der betroffenen Person oder einem bevollmächtigten Vertreter vorgenommen werden. Ein bevollmächtigter Vertreter kann sein: der mit Ihnen zusammenlebende Ehepartner oder eingetragene Partner, der gesetzliche Vormund, der Pfleger, der gesetzliche/ad-hoc-Verwalter oder ein speziell benannter Bevollmächtigter.
Minderjährige, die nicht für volljährig erklärt wurden, müssen von einem Elternteil, der die elterliche Sorge ausübt, oder von einem gesetzlichen Vormund angemeldet werden.

Erforderliche Unterlagen für die Eintragung in das Melderegister

Um sich in das Melderegister einzutragen und Ihren Wohnsitz in Luxemburg anzumelden, müssen Sie Folgendes vorlegen:

Die Modalitäten für die Wohnsitzanmeldung können von Gemeinde zu Gemeinde variieren. Informieren Sie sich vorab bei Ihrer Gemeindeverwaltung.

Weitere Formalitäten beim Einwohneramt

Diese Anmeldung bei Ihrer neuen Wohnsitzgemeinde ermöglicht es Ihnen auch, bestimmte administrative Formalitäten zu erledigen, die für Ihr tägliches Leben in Luxemburg nützlich sind.

Sie können die Gelegenheit nutzen, Ihre Kinder in der luxemburgischen Schule der Gemeinde anzumelden, wenn Sie dies wünschen. Dies ist auch die Gelegenheit, sich für bestimmte luxemburgische Kommunalwahlen in das Wählerverzeichnis eintragen zu lassen.

Die Anmeldung bei der Gemeinde ermöglicht es Ihnen zudem, die Müllabfuhr und die Abfallentsorgung zu regeln, wenn Sie in einem Einfamilienhaus wohnen.

Online-Meldung bei einem Umzug in Luxemburg

Haben Sie Ihr Haus oder Ihre Wohnung verkauft, um sich anderswo niederzulassen? Wenn Sie Ihren Wohnsitz verlassen, um an einen anderen Ort in Luxemburg umzuziehen, müssen Sie dies auch der Gemeindeverwaltung Ihrer neuen Wohngemeinde melden. Diese wird Sie ebenfalls aus dem Register Ihres früheren Wohnsitzes streichen.

Die Anmeldung eines neuen Wohnsitzes in Luxemburg kann nun für eine Reihe von Gemeinden über Myguichet.lu online erfolgen . Dieses Verfahren gilt für eine einzelne Person, den Ehepartner oder eingetragenen Lebenspartner sowie für minderjährige Kinder, die im selben Haushalt und unter derselben Adresse gemeldet sind.

Sie suchen eine neue Wohnung in Luxemburg? Wie gehen Sie dabei vor?

Anmeldung beim Konsulat oder bei der Botschaft Ihres Herkunftslandes

Als neuer Einwohner in Luxemburg wird Ihnen außerdem empfohlen, sich beim Konsulat oder bei der Botschaft Ihres Herkunftslandes in Luxemburg anzumelden.

Diese Registrierung ist unerlässlich für die Ausstellung oder Erneuerung von amtlichen Dokumenten (Reisepass, Personalausweis usw.), aber auch im Falle einer Geburt/eines Todesfalls, einer Heirat, eines schweren Unfalls, einer Festnahme, einer notariellen Urkunde usw. Ihr Konsulat oder Ihre Botschaft kann Ihnen behilflich sein, um spätere Verwaltungsformalitäten zu erleichtern.

Die Registrierung bei der Botschaft oder dem Konsulat Ihres Herkunftslandes ist zudem unerlässlich für die Eintragung in die nationalen Wählerverzeichnisse als Einwohner Luxemburgs. So können Sie weiterhin an bestimmten Wahlen Ihres Herkunftslandes teilnehmen.

Hier finden Sie die Liste der Konsulate und Botschaften in Luxemburg.

Weitere Informationen zu den Formalitäten, die bei einem Umzug nach Luxemburg zu erledigen sind

Sie verlassen Luxemburg? Melden Sie Ihren Wegzug bei Ihrer Gemeinde

Wenn Sie Luxemburg endgültig verlassen, müssen Sie Ihren Wegzug auch bei Ihrer letzten Wohngemeinde melden.

Einige Gemeinden bieten Ihnen nun die Möglichkeit, diese Verwaltungsformalitäten im Zusammenhang mit Ihrem Wegzug online über MyGuichet.lu zu erledigen.

Laurent Ollier

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