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Seinen Wohnsitz in Luxemburg anmelden oder seinen Wegzug melden

Seinen Wohnsitz in Luxemburg anmelden oder seinen Wegzug melden

Sie sind gerade in Luxemburg angekommen und möchten sich für einen kürzeren oder längeren Zeitraum dort aufhalten? Die Anmeldung Ihres Wohnsitzes in Luxemburg ist ein obligatorischer Verwaltungsschritt, den Sie als Expatriate zwingend durchführen müssen.

Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zur Anmeldung Ihres neuen Wohnsitzes in Luxemburg, sei es als Neuankömmling, weil Sie innerhalb Luxemburgs umziehen oder weil Sie das Großherzogtum endgültig verlassen.

Anmeldung in der Wohngemeinde

Wenn Sie in Luxemburg in eine neue Wohnung ziehen, müssen Sie Ihren Umzug in Ihrer neuen Gemeinde anmelden. Dazu müssen Sie entweder persönlich bei der Gemeindeverwaltung Ihres neuen Wohnortes vorbeikommen oder Ihren neuen Wohnsitz online über MyGuichet.lu anmelden.

Zusätzlich zu einem gültigen Ausweisdokument müssen neue Einwohner aus der EU/dem EWR/der Schweiz einen Nachweis über ihren ständigen Wohnsitz vorlegen. Drittstaatsangehörige müssen zusätzlich ihre Aufenthaltsgenehmigung oder ihr Visum vorlegen.

Anmeldefristen je nach Ihrem Status

Je nach Ihrem Status haben Sie mehr oder weniger Zeit, um diese administrative Verpflichtung bei der Gemeindeverwaltung Ihres Wohnortes zu erfüllen.
Diese Anmeldung muss innerhalb von 3 oder 8 Tagen nach der Ankunft in Luxemburg oder in der neuen Gemeinde bei einem Adresswechsel erfolgen .

Wenn Sie Bürger der Europäischen Union sind oder als solcher anerkannt sind, haben Sie maximal 8 Tage Zeit, um Ihren neuen Wohnsitz anzumelden.

Wenn Sie Staatsangehöriger eines anderen Landes sind, müssen Sie dieser Verpflichtung innerhalb von 3 Tagen nach Ihrer Ankunft in Luxemburgnachkommen. Vergewissern Sie sich jedoch vor Ihrer Ankunft in Luxemburg, dass Sie über ein Visum oder eine Aufenthaltsgenehmigung verfügen, die in Ihrem Wohnsitzland ausgestellt wurde.

Siehe weitere administrative Verpflichtungen für Ihren Umzug nach Luxemburg.

Wie melden Sie Ihren neuen Wohnsitz an?

Die Wohnsitzanmeldung muss entweder beim Einwohnermeldeamt Ihrer neuen Gemeinde oder über MyGuichet.lu erfolgen.

Die Anmeldeerklärung muss von der betroffenen Person oder einem bevollmächtigten Vertreter vorgenommen werden. Ein bevollmächtigter Vertreter kann sein: der mit Ihnen zusammenlebende Ehepartner oder eingetragene Partner, der gesetzliche Vormund, der Pfleger, der gesetzliche/Ad-hoc-Verwalter oder ein speziell benannter Bevollmächtigter.
Nicht volljährige Minderjährige müssen von einem Elternteil, der die elterliche Sorge ausübt, oder von einem gesetzlichen Vormund angemeldet werden.

Erforderliche Unterlagen für die Eintragung in das Bevölkerungsregister

Um sich in das Bevölkerungsregister einzutragen und Ihren Wohnsitz in Luxemburg anzumelden, müssen Sie Folgendes vorlegen:

Die Modalitäten für die Wohnsitzanmeldung können von Gemeinde zu Gemeinde variieren. Informieren Sie sich vorab bei Ihrer Gemeindeverwaltung.

Weitere Formalitäten beim Einwohnermeldeamt

Durch die Anmeldung bei Ihrer neuen Wohnsitzgemeinde können Sie auch bestimmte Verwaltungsformalitäten erledigen, die für Ihr tägliches Leben in Luxemburg nützlich sind.

Sie können die Gelegenheit nutzen, um Ihre Kinder in der luxemburgischen Schule der Gemeinde anzumelden, wenn Sie dies wünschen. Außerdem können Sie sich in die Wählerverzeichnisse für bestimmte lokale Wahlen in Luxemburg eintragen lassen.

Die Anmeldung bei der Gemeinde ermöglicht es Ihnen auch, die Müllabfuhr und die Abfallsammlung zu regeln, wenn Sie in einem Haus wohnen.

Online-Meldung bei Umzug innerhalb Luxemburgs

Sie haben Ihr Haus oder Ihre Wohnung verkauft, um woanders hinzuziehen? Wenn Sie Ihren Wohnsitz verlassen, um an einen anderen Ort in Luxemburg zu ziehen, müssen Sie dies auch der Gemeindeverwaltung Ihres neuen Wohnortes melden. Diese wird Sie dann aus dem Register Ihres alten Wohnortes streichen.

Diese Anmeldung eines neuen Wohnsitzes in Luxemburg kann nun für eine Reihe von Gemeinden online über Myguichet.lu vorgenommen werden . Dieses Verfahren gilt für eine einzelne Person, den Ehepartner oder Lebenspartner sowie minderjährige Kinder, die im selben Haushalt und unter derselben Adresse gemeldet sind.
Sie suchen eine neue Wohnung in Luxemburg? Wie gehen Sie vor?

Registrierung beim Konsulat oder der Botschaft Ihres Heimatlandes

Als neuer Einwohner Luxemburgs wird Ihnen außerdem empfohlen, sich beim Konsulat oder der Botschaft Ihres Heimatlandes in Luxemburg anzumelden.

Diese Registrierung ist für die Ausstellung oder Erneuerung von offiziellen Dokumenten (Reisepass, Personalausweis usw.), aber auch im Falle einer Geburt/eines Todesfalls, einer Heirat, eines schweren Unfalls, einer Verhaftung, einer notariellen Urkunde usw. unerlässlich . Ihr Konsulat oder Ihre Botschaft kann Ihnen dabei helfen, spätere Verwaltungsformalitäten zu vereinfachen.

Die Registrierung bei der Botschaft oder dem Konsulat Ihres Heimatlandes ist außerdem für die Eintragung in die nationalen Wählerverzeichnisse als Einwohner Luxemburgs unerlässlich . So können Sie weiterhin an bestimmten Wahlen in Ihrem Heimatland teilnehmen.

Hier finden Sie eine Liste der Konsulate und Botschaften in Luxemburg.

Weitere Informationen zu den Formalitäten, die bei einem Umzug nach Luxemburg zu erledigen sind

Sie verlassen Luxemburg? Melden Sie Ihren Wegzug bei Ihrer Gemeinde

Wenn Sie Luxemburg endgültig verlassen, müssen Sie Ihren Wegzug auch bei Ihrer letzten Wohngemeinde melden.

Einige Gemeinden bieten Ihnen nun die Möglichkeit, diese Verwaltungsformalitäten im Zusammenhang mit Ihrem Wegzug online über MyGuichet.lu zu erledigen.

Laurent Ollier

Laurent Ollier

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