Leistungen und Beihilfen für Familien
Sind Sie in Luxemburg wohnhaft oder Grenzgänger? Je nach Ihrer familiären und beruflichen Situation haben Sie in Luxemburg Anspruch auf verschiedene Familienbeihilfen und finanzielle Unterstützungsleistungen, die Sie bei der Erziehung, Betreuung und Schulbildung Ihrer Kinder unterstützen.
Dieser umfassende Leitfaden hilft Ihnen, die verfügbaren Hilfen, die Voraussetzungen für deren Inanspruchnahme und die erforderlichen Schritte besser zu verstehen, damit Sie Ihre Rechte als Elternteil optimal wahrnehmen können.
- Geburtsbeihilfe
- Beihilfen für die Zukunft der Kinder mit Berechnung der Familienbeihilfen dank unseres integrierten Rechners
- Beihilfe zum Schuljahresbeginn
- Zuschuss für Haushalte mit geringem Einkommen
- Beihilfe zur Schulfortführung
- Sonderzuschlag für Kinder mit Behinderung
- Betreuungsgutschein (CSA)
Regierungsmaßnahmen „Mateneen“ Januar 2026
Seit Januar 2026 verstärkt das Mateneen-Programm die Unterstützung für Familien mit mehreren Zielen: Stärkung der Kaufkraft, bessere Berücksichtigung neuer familiärer Gegebenheiten und Bekämpfung von Kinderarmut.
Bestimmte bestehende Hilfen wurden konsolidiert, wobei besonderes Augenmerk auf die Zugänglichkeit der Maßnahmen und die Vereinfachung der Verwaltungsabläufe gelegt wurde.
Zentrale Anlaufstelle für Familienbeihilfen
Caisse pour l'Avenir des Enfants oder Zukunftskeess
Die Zukunftskeess ist Ihr Hauptansprechpartner für alle Familienleistungen in Luxemburg. Sie ist für die Verwaltung, Bearbeitung und Auszahlung der Kinderbeihilfen zuständig.
Sie bietet außerdem einen E-Delivery-Service im Abonnement an, über den Sie Ihre Verwaltungsunterlagen digital erhalten können (Kindergeld, Elternzeit, offizielle Schreiben).
d'Zukunftskeess, Verwalter der Familienbeihilfen
Auf der Website der CAE finden Sie die aktuellen Bedingungen und die offiziellen Formulare für:
- Geburtsbeihilfen
- Kindergeld (Zuschuss für die Zukunft der Kinder)
- Schulbeginnbeihilfe
- zusätzliche Sonderbeihilfe
- Betreuungsgutschein zur Finanzierung der Kinderkrippe oder der Aktivitäten Ihres Kindes
Ansprechpartner für Formalitäten im Zusammenhang mit dem Elternurlaub
Die Zukunftskeess ist auch Ihre Anlaufstelle für Formalitäten im Zusammenhang mit dem Elternurlaub und der Auszahlung der entsprechenden Leistungen.
Kontaktieren Sie die Caisse pour l'Avenir des Enfants in Luxemburg
Öffnungszeiten: Montag bis Freitag von 7:45 bis 15:30 Uhr
Adresse: 34, av. de la Porte Neuve L-2227 Luxemburg-Zentrum
Telefon: +352 47 71 53-1
Familienbeihilfen im Zusammenhang mit der Geburt eines Kindes
Allgemeine Bedingungen
Die Geburtsprämie wird nicht automatisch gewährt: Es muss ein Antrag bei der CAE gestellt werden.
Sie wird in drei Raten zu je 580,03 Euro (indexierter Betrag) ausgezahlt, sofern die medizinischen und administrativen Voraussetzungen erfüllt sind.
Geburtsbeihilfe
Die vorgeburtliche Beihilfe wird ausschließlich der Mutter gewährt, sofern :
- 5 obligatorische ärztliche Untersuchungen
- 1 zahnärztliche Untersuchung vor der Geburt des Kindes
- Wohnsitz in Luxemburg oder Mitgliedschaft bei der luxemburgischen Sozialversicherung
Geburtsbeihilfe
Die Geburtsbeihilfe wird ausschließlich der Mutter unter folgenden Bedingungen gezahlt:
- Das Kind ist lebensfähig (mindestens 22 Schwangerschaftswochen)
- Die Mutter ist zum Zeitpunkt der Geburt bei der CCSS versichert oder hat ihren Wohnsitz in Luxemburg
- eine postnatale Untersuchung wird von einem Facharzt für Gynäkologie oder Geburtshilfe durchgeführt.
Postnatale Beihilfe
Die postnatale Beihilfe hängt insbesondere davon ab, dass:
- Das Kind wurde seit seiner Geburt ununterbrochen in Luxemburg aufgezogen
- die medizinische Betreuung des Kindes (6 Untersuchungen bis zum 2. Lebensjahr)
- ein Wohnsitz in Luxemburg oder die ununterbrochene Mitgliedschaft eines Elternteils bei der CCSS in Luxemburg
Die Caisse pour l'Avenir des enfants ist die zuständige Stelle für die Beantragung von Geburtsprämien. Siehe die Schritte zur Anmeldung einer Geburt
Wichtiger Hinweis für Grenzgänger
Die luxemburgische Geburtsbeihilfe ist nicht mit einer gleichwertigen Leistung im Wohnsitzland kumulierbar. Außerdem werden bestimmte Bestandteile ausschließlich an die Mutter ausgezahlt.
Familienbeihilfen für die Zukunft der Kinder in Luxemburg
Die Kinderbeihilfe ist eine monatliche Beihilfe, die für jedes Kind ab der Geburt bis zum 18. Lebensjahr und bei Fortsetzung des Studiums bis zum 25. Lebensjahrgezahlt wird.
Im Falle des Todes eines anspruchsberechtigten Kindes wird die Beihilfe im darauffolgenden Monat eingestellt.
Die „Zukunftskeess“ oder Caisse pour l’Avenir des Enfants (CAE) ist die für die Kinderzukunftszulage zuständige Stelle .
Wichtigste Voraussetzungen für den Bezug der Kinderzukunftsbeihilfe
- Anspruchsberechtigung für jedes Kind, das in Luxemburg wohnt oder einem in Luxemburg berufstätigen Elternteil zugeordnet ist
- Verlängerung im Falle eines Studiums möglich (spezifische Bedingungen).
In Luxemburg ansässige Personen und die Zulage für die Zukunft der Kinder
Um die Zulage für die Zukunft der Kinder zu erhalten, muss das betreffende Kind seinen rechtmäßigen Wohnsitz ununterbrochen im Großherzogtum haben . Andernfalls muss sein Fall bestimmten besonderen Situationen entsprechen.
Im Monat nach Vollendung des 18. Lebensjahres kann der Jugendliche in eigenem Namen einen Antrag auf Kindergeld bei der CAE stellen.
Nichtansässige, Grenzgänger und die Kinder-Zukunftsbeihilfe
Grenzgänger haben ebenfalls Anspruch auf den Bezug der Kinderzukunftsbeihilfe, sofern sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
Um diese Beihilfe zu erhalten, müssen die Eltern des Kindes in Luxemburg arbeiten und bei der gemeinsamen Sozialversicherungsanstalt versichert sein. Ihr Kind muss in einem Land der Europäischen Union wohnen, das mit dem Großherzogtum ein Sozialversicherungsabkommen geschlossen hat.
Europäische Beamte und Kinderzukunftszulage
Ein Kind eines EU-Beamten hat keinen Anspruch auf zusätzliche Beihilfen, wenn es in Luxemburg wohnt und sowohl Anspruch auf luxemburgische als auch auf nicht-luxemburgische Familienleistungen hat.
In diesem Fall werden die luxemburgischen Familienbeihilfen bis zur Höhe der nach dem nicht-luxemburgischen System gezahlten Familienleistungen eingestellt.
Entsandte Arbeitnehmer und Kinderzukunftszulage
Was die Zulage für die Zukunft der Kinder betrifft, werden folgende Fälle der Entsendung unterschieden:
- Entsendung nach Luxemburg
Ein vorübergehend nach Luxemburg entsandter Elternteil unterliegt weiterhin dem Sozialversicherungssystem seines Entsendelandes. Seine Kinder haben keinen Anspruch auf Familienleistungen.
Wenn ein Elternteil im Großherzogtum eine Beschäftigung aufnimmt und sich bei der luxemburgischen Sozialversicherung anmeldet, zahlt Luxemburg die Differenz zwischen den vom Entsendeland gezahlten Beträgen und den im Großherzogtum geltenden Beträgen.
- Entsendung außerhalb Luxemburgs
Es ergeben sich keine Änderungen für einen Arbeitnehmer, der in ein anderes Land der Europäischen Union entsandt wird, dabei aber weiterhin bei der luxemburgischen Sozialversicherung versichert bleibt und seinen rechtlichen Wohnsitz innerhalb der Europäischen Union behält .
Höhe der Familienbeihilfen
Aktuelles System der Familienbeihilfen
Der Grundbetrag beträgt etwa 299,86 Euro pro Kind und Monat (indexiert).
Es gelten folgende Zuschläge:
- +22,67 € ab 6 Jahren
- +56,57 € ab 12 Jahren
Übergangsregelung für Kindergeld (vor dem 1. August 2016)
Die Übergangsregelung gilt für Kinder, die vor dem 1. August 2016 geboren wurden (oder in bestimmten Sonderfällen, in denen die Eltern zu diesem Zeitpunkt bereits in Luxemburg versichert waren).
In dieser Regelung hängt die Höhe des Kindergeldes von der Anzahl der unterhaltsberechtigten Kinder ab.
Monatliche Beträge pro Kind (ohne Zuschläge):
- 1 Kind: 299,86 €
- 2 Kinder: 336,31 € pro Kind
- 3 Kinder: 389,67 € pro Kind
- 4 Kinder: 416,40 € pro Kind
- 5 Kinder: 432,36 € pro Kind
Es gelten außerdem altersabhängige Zuschläge:
- +22,67 € pro Kind ab 6 Jahren
- +56,57 € pro Kind ab 12 Jahren
In bestimmten Fällen kann je nach familiärer Situation auch eine zusätzliche jährliche Beihilfe gewährt werden.
Diese Regelung gilt weiterhin, solange die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind, auch nach 2016.
Auszahlung der Zulagen für die Zukunft des Kindes
Die Familienbeihilfen oder Beihilfen für die Zukunft des Kindes werden am Monatsende ausgezahlt, in der Regel in der letzten Woche des Monats, für den sie fällig sind. Es kann jedoch vorkommen, dass das Datum von Monat zu Monat variiert.
Beantragung
Jeder Antrag auf Beihilfe muss bei der Kasse für die Zukunft der Kinder gestellt werden.
Vorzulegende Unterlagen für Einwohner
- Eine Ausfertigung der Geburtsurkunde des Kindes,
- eine Bankverbindung,
- einen Nachweis über die Aufenthaltsgenehmigung in Luxemburg für alle Familienmitglieder, die nicht Staatsangehörige der EU, des EWR oder der Schweiz sind.
Von Nichtansässigen vorzulegende Unterlagen
- Eine Wohnsitzbescheinigung,
- Eine Haushaltszusammensetzung,
- Eine Auszug aus der Geburtsurkunde des Kindes,
- eine Bankverbindung,
- Wenn Leistungen im Ausland gezahlt wurden: eine Bescheinigung über den Anspruch auf Familienleistungen.
Schulbezogene Beihilfen
Beihilfe zum Schuljahresbeginn
Die Beihilfe zum Schuljahresbeginn entlastet die Familien in dieser Zeit, in der die Kinder für die Schule ausgestattet werden müssen: Kleidung, Schulmaterial usw.
Diese Beihilfe wird automatisch gewährt und im August für Kinder ab 6 Jahrenausgezahlt.
- 115 € (6 bis 11 Jahre). Eine Bescheinigung kann verlangt werden, wenn das Kind zu Beginn der Grundschulzeit noch nicht 6 Jahre alt ist
- 235 € (ab 12 Jahren) bis zum Ende der Sekundarschulzeit
Zuschuss für Haushalte mit geringem Einkommen
Der Zuschuss für einkommensschwache Haushalte ist eine Beihilfe für Familien mit Kindern, die die Sekundarstufe besuchen, und ist an Einkommensvoraussetzungen gebunden.
Der Antrag muss bis zum 15. Oktober beim SePAS gestellt werden.
Mehr über den Zuschuss für einkommensschwache Haushalte erfahren
Beihilfe zur Fortsetzung der Schulausbildung
Bestimmt für junge Erwachsene im Alter von 18 bis 30 Jahren in sozialen Schwierigkeiten, die ein Vollzeitstudium absolvieren, bis zum Erwerb eines Abschlusses.
Der Antrag erfolgt über das SePAS, ohne strenge Frist.
Stipendien für ein Hochschulstudium in Luxemburg oder im Ausland
Siehe Förderungen für ein Hochschulstudium
Sonderbeihilfe für Kinder mit Behinderung
Die ASS ist eine monatliche Zusatzbeihilfe, die dazu dient, die mit der Behinderung verbundenen Kosten auszugleichen.
Sie wird gewährt, wenn das Kind im Vergleich zu einem gleichaltrigen Kind eine Beeinträchtigung von mindestens 50 % seiner körperlichen oder geistigen Fähigkeiten aufweist. Nur der Arzt der Sozialversicherung legt diesen Grad der Behinderung fest.
Die monatliche ASS-Beihilfe ergänzt das Kindergeld. Das Kind muss daher Kindergeld beziehen. Diese finanzielle Unterstützung wird bis zum vollendeten 18. Lebensjahr des Kindes gezahlt. Sie kann unter bestimmten Voraussetzungen auch bis zum 25. Lebensjahr verlängert werden.
Chèque Service Accueil (CSA), Beteiligung an außerschulischen Kosten
Der CSA ist eine finanzielle Unterstützung für Kinderbetreuung und außerschulische Aktivitäten (0 bis 12 Jahre). Familien können diese Unterstützung auch nach dem 12. Lebensjahr des Kindes in Anspruch nehmen, wenn dieses noch die Grundschule besucht.
Das Wichtigste zum CSA
- Die Beihilfe wird direkt an den Dienstleister ausgezahlt
- Sofortige Ermäßigung der Rechnung für die Eltern
- Erleichterter Zugang zu Krippen, Kindertagesstätten und Aktivitäten
Voraussetzungen
Der Antrag ist kostenlos und gilt für einen Zeitraum von 12 Monaten. Er ist zu stellen bei:
- der Gemeinde für Einwohner
- der CAE für Grenzgänger oder per Post.
Antragsteller müssen folgendeNachweise vorlegen:
- Wohnsitzbescheinigung
- Einkommensnachweise
- Scheidungsurteil und Nachweise über Unterhaltszahlungen, falls zutreffend
- falls ein Elternteil bei einer europäischen Institution beschäftigt ist: Geburtsurkunde des Kindes und des antragstellenden Elternteils, Arbeitsvertrag, Steuerbescheid, die letzten 3 Gehaltsabrechnungen, Bescheinigung über die Zahlung von Kindergeld.
Höhe und Übernahme
Seit 2022:
- Kostenlose Betreuung in öffentlichen Einrichtungen während der Schulzeit
- Staatlicher Zuschuss von bis zu 6 € pro Stunde in privaten Einrichtungen
Die Mahlzeiten in schulischen Einrichtungen sind kostenlos.
Denken Sie darüber hinaus auch an Ihre steuerlichen Vorteile im Zusammenhang mit unterhaltsberechtigten Kindern.
Weitere Informationen zum Familienleben in Luxemburg
Sie können auch die Unterstützung des CSA für bestimmte Einrichtungen in Anspruch nehmen, die musikalische Aktivitäten, Kunstvereine oder Sportvereine anbieten und Kinder bis zu 12 Jahren betreuen . Diese Anbieter müssen als „CSA-Anbieter“ gekennzeichnet sein. Informieren Sie sich bei der Anmeldung Ihrer Kinder in diesen außerschulischen Betreuungseinrichtungen.
Zusätzlich zu den oben beschriebenen Familienbeihilfen können Sie aufgrund unterhaltsberechtigter Kinder auch weitere Steuervorteile in Anspruch nehmen.
Weitere Informationen und praktische Hinweise zum Familienleben in Luxemburg.
Die finanzielle Unterstützung für die Kinderbetreuung ist an die Mehrsprachigkeit in den Einrichtungen geknüpft. Hier erfahren Sie mehr über die Mehrsprachigkeit in den Kindertagesstätten von l'Enfant Roi.
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