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Krankmeldung in Luxemburg: Rechte, Formalitäten und Entschädigung

Krankmeldung in Luxemburg: Rechte, Formalitäten und Entschädigung

Sind Sie in Luxemburg beschäftigt und krank oder arbeitsunfähig? Im Falle einer Krankschreibung müssen ab dem ersten Tag der Abwesenheit bestimmte Vorschriften eingehalten werden. Es ist unerlässlich, den Arbeitgeber zu benachrichtigen, das ärztliche Attest einzureichen, die Meldefristen einzuhalten und seine Ansprüche auf Lohnfortzahlung zu kennen, um die Vorschriften einzuhalten.

Unabhängig davon, ob Siein Luxemburg ansässig sind, als Expatriate, Neuankömmling oder Grenzgänger arbeiten –Krankschreibungen in Luxemburg unterliegen dem Arbeitsrecht und den Vorschriften der Nationalen Gesundheitskasse. Ein Versäumnis oder eine Verzögerung bei den Formalitäten kann erhebliche Konsequenzen für das Verhältnis zu Ihrem Arbeitgeber haben.

Auf dieser Seite erfahren Sie, was Sie im Falle einer Krankschreibung in Luxemburg tun müssen, welche Fristen einzuhalten sind, wie Sie ein ärztliches Attest einreichen, welche Regeln für das Verlassen des Arbeitsplatzes gelten, wie die Lohnfortzahlung funktioniert und welche Besonderheiten für Grenzgänger gelten.

Krankmeldung in Luxemburg: Die wichtigsten Punkte

  • Informieren Sie Ihren Arbeitgeber so schnell wie möglich, spätestens jedocham ersten Tag Ihrer Abwesenheit.
  • Das ärztliche Attest muss spätestens am dritten Tag der Abwesenheit vorgelegt werden, außer in Sonderfällen.
  • Der Arbeitgeber kann je nach Situation oder internen Vorschriftenbereits ab dem ersten Tag ein ärztliches Attest verlangen.
  • Im Falle einer Verlängerung muss umgehend ein neues Attest vorgelegt werden.
  • Das Verlassen des Hauses ist in den ersten fünf Tagen untersagt, sofern keine Ausnahmen vorgesehen sind.
  • Ab dem 6. Tag sind Ausgänge nur zu den vorgesehenen Zeiten und gemäß den geltenden Vorschriften gestattet.
  • Der Arbeitgeber zahlt das Gehalt bis zu einer bestimmten Obergrenzeweiter, danach übernimmt die CNS.
  • Grenzgänger müssen die luxemburgischen Vorschriften einhalten und die in ihrem Wohnsitzland geltenden Formalitäten beachten.

Inhaltsverzeichnis

Was ist am ersten Tag der Krankschreibung zu tun?

Wenn Sie krank sind und nicht zur Arbeit gehen können, müssen Sie schnell handeln. In Luxemburg ist der Arbeitnehmer verpflichtet, seinen Arbeitgeber bereits am ersten Tag der Abwesenheit zu informieren.

Benachrichtigen Sie Ihren Arbeitgeber unverzüglich

Sobald Sie wissen, dass Sie nicht arbeiten können, benachrichtigen Sie Ihren Arbeitgeber so schnell wie möglich. Dies können Sie telefonisch, per E-Mail, per SMS oder gemäß dem in Ihrem Unternehmen vorgesehenen Verfahren tun.

Im Streitfall ist es ratsam, nachweisen zu können , dass Sie Ihren Arbeitgeber tatsächlich informiert haben. Eine schriftliche Mitteilung, auch wenn sie nur kurz ist, kann daher hilfreich sein.

Wenn Sie sich nicht selbst melden können

Wenn Ihr Gesundheitszustand es Ihnen nicht erlaubt, Ihren Arbeitgeber zu benachrichtigen, kann eine andere Person dies für Sie übernehmen. Wichtig ist, dass die Information schnell weitergeleitet wird.

Die ersten Schritte, die Sie unternehmen sollten

  1. Benachrichtigen Sie Ihren Arbeitgeber so schnell wie möglich.
  2. Suchen Sie einen Arzt auf, wenn Ihr Gesundheitszustand eine Arbeitsunfähigkeit erfordert.
  3. Prüfen Sie, ob gemäß den Bestimmungen Ihres Unternehmens bereits ab dem ersten Tagein ärztliches Attest erforderlich ist.
  4. Reichen Sie das Attest fristgerecht bei Ihrem Arbeitgeber und der CNSein.
  5. Bewahren Sie einen Nachweis über Ihre Schritteauf.

Um den allgemeinen Rahmen besser zu verstehen, lesen Sie unsere Seite „Arbeitsrecht in Luxemburg: Rechte und Pflichten der Arbeitnehmer“.

Ärztliches Attest: Fristen und Übermittlung

Das ärztliche Attest, auch Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung genannt, ist das Dokument, das Ihre Abwesenheit aus medizinischen Gründen rechtfertigt. Es gibt die Dauer der Arbeitsunfähigkeit an und dient der offiziellen Benachrichtigung des Arbeitgebers und der Caisse Nationale de Santé.

Wann muss ein ärztliches Attest vorgelegt werden?

Grundsätzlich muss das ärztliche Attest spätestens am dritten Tag der Abwesenheit vorgelegt werden. Der Arbeitgeber kann jedoch bereits ab dem ersten Tag ein Attest verlangen, insbesondere wenn dies in der Betriebsordnung, im Arbeitsvertrag, im Tarifvertrag oder aufgrund einer besonderen Situation vorgesehen ist.

FristFristVorgehensweise
Krankheitsbedingte Abwesenheit ab dem 1. TagSofortDen Arbeitgeber so schnell wie möglich benachrichtigen.
Krankheit von mehreren TagenSpätestens am 3. TagDas ärztliche Attest dem Arbeitgeber und der CNS vorlegen.
Arbeitgeber verlangt ein Attest bereits ab dem 1. TagAb dem 1. TagDer Aufforderung des Arbeitgebers oder den internen Vorschriften nachkommen.
Schwerer Krankenhausaufenthalt oder NotfallMögliche SonderfristSo schnell wie möglich informieren und die Belege übermitteln.

An wen ist das Attest zu übermitteln?

Das ärztliche Attest muss übermittelt werden:

  • an Ihren Arbeitgeber;
  • an die Nationale Gesundheitskasse;
  • gemäß den vom Arzt angegebenen Modalitäten oder über das elektronische Verfahren, falls dieses genutzt wird.

Um mehr über die Sozialversicherung und die Krankenkassen zu erfahren, besuchen Sie unsere Seite „Krankenkassen, Sozialversicherung und Zusatzkrankenversicherung in Luxemburg“.

Wichtig bei Arbeitsunfähigkeit

Zögern Sie nicht, Ihren Arbeitgeber zu benachrichtigen oder Ihr ärztliches Attest einzureichen. Die Nichteinhaltung der Fristen kann Ihre berufliche Situation gefährden und disziplinarische Konsequenzen nach sich ziehen.

Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung kann nun elektronisch übermittelt werden, sofern der Arzt, der Arbeitgeber und die betroffenen Systeme dafür ausgerüstet sind. Diese Entwicklung vereinfacht die Abläufe, verringert das Risiko des Dokumentenverlusts und beschleunigt die administrative Bearbeitung.

Wie funktioniert das eCIT?

Mit der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung stellt der Arzt die Arbeitsunfähigkeit in digitaler Form aus. Der Arbeitnehmer kann die Informationen anschließend gemäß den vorgesehenen Modalitäten in seinem persönlichen Bereich abrufen und an die zuständigen Stellen weiterleiten.

Dieses Verfahren kann für Krankschreibungen, Urlaub aus familiären Gründen und Mutterschaftsurlaub gelten.

Um bestimmte Online-Dienste nutzen zu können, ist es hilfreich, über einen persönlichen Bereich auf MyGuichet.lu zu verfügen.

Ist das Papierformat weiterhin möglich?

Ja. Wenn das elektronische Verfahren nicht verfügbar ist oder Sie eine gedruckte Version anfordern möchten, ist die Papierform je nach Situation weiterhin möglich. In jedem Fall müssen die Übermittlungsfristen eingehalten werden.

Verlängerung der Krankschreibung

Wenn Ihr Gesundheitszustand es Ihnen nicht erlaubt, die Arbeit zum ursprünglich vorgesehenen Termin wieder aufzunehmen, müssen Sie ein neues ärztliches Attest zur Verlängerung einholen.

Wann muss die Verlängerungsbescheinigung übermittelt werden?

Im Falle einer Verlängerung muss das neue Attest umgehend an den Arbeitgeber und die CNS übermittelt werden. Es wird empfohlen, nicht bis zum geplanten Wiedereinstiegstermin zu warten, um eine ungerechtfertigte Unterbrechung der Krankschreibung zu vermeiden.

Warum ist das wichtig?

Eine nicht fristgerecht übermittelte Verlängerung kann zu einer ungerechtfertigten Abwesenheit führen. Außerdem kann sie die Nachverfolgung durch den Arbeitgeber, die CNS und die Gesundheitsbehörden erschweren.

Wenn Sie sich unsicher sind, wenden Sie sich an Ihren Arbeitgeber, Ihren Arzt oder die CNS, um das richtige Vorgehen zu klären.

Im weiteren Verlauf dieser Seite werden die Regeln für das Verlassen des Krankenstands, mögliche Kontrollen, die Entschädigung, die Besonderheiten für Grenzgänger sowie wichtige Informationen für den Fall, dass Sie während Ihres Urlaubs erkranken, erläutert.

Zulässige Ausgänge und Kontrollen während der Krankschreibung

Eine Krankschreibung bedeutet nicht zwangsläufig ein absolutes Hausarrestverbot. In Luxemburg gelten jedoch strenge Vorschriften, die sicherstellen sollen, dass die Arbeitsunfähigkeit tatsächlich eingehalten wird.

Die ersten 5 Tage der Arbeitsunfähigkeit

Während der ersten fünf Tage der Arbeitsunfähigkeit muss der Arbeitnehmer grundsätzlich zu Hause oder an dem der CNS gemeldeten Aufenthaltsort bleiben.

Es gibt jedoch einige Ausnahmen:

  • ärztliche Termine und verordnete Untersuchungen;
  • Vorladungen durch die Gesundheitsbehörden;
  • Lebensmittelbeschaffung am ersten Tag unter bestimmten Voraussetzungen;
  • sonstige ausdrücklich genehmigte Situationen.

Ab dem 6. Tag der Arbeitsunfähigkeit

Ab dem sechsten Tag der Arbeitsunfähigkeit sind Ausgänge in bestimmten Zeitfenstern gestattet, sofern die geltenden Vorschriften eingehalten werden.

Der Arbeitnehmer muss jedoch erreichbar bleiben und im Falle einer Kontrolle seine Anwesenheit oder seine Wege nachweisen können.

Wichtig für Kontrollen im Krankheitsfall

Während einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit muss der der CNS mitgeteilte Wohn- oder Aufenthaltsort korrekt sein. Jede vorübergehende oder dauerhafte Änderung muss gemeldet werden, um Schwierigkeiten bei einer eventuellen Kontrolle zu vermeiden.

Kontrollen durch die CNS

Die Caisse Nationale de Santé kann während einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit Kontrollen am Wohnort oder am gemeldeten Aufenthaltsort durchführen.

Diese Kontrollen können durchgeführt werden:

  • auf Initiative der CNS;
  • aufgrund einer Meldung;
  • im Rahmen von Stichprobenkontrollen;
  • auf Antrag des Arbeitgebers in bestimmten Situationen.

Der Arbeitnehmer muss seine Abwesenheit begründen können, wenn eine Kontrolle durchgeführt wird, während er sich nicht am angegebenen Ort befindet.

Kontrollen bei Grenzgängern

Die Kontrollen können auch Grenzgänger betreffen. Der Wohnsitz in Frankreich, Belgien oder Deutschland befreit nicht von der Einhaltung der luxemburgischen Vorschriften zur Arbeitsunfähigkeit.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Seite zum Thema Gesundheit von Grenzgängern in Luxemburg.

Darf man während einer Krankschreibung ins Ausland reisen?

Grundsätzlich erlaubt eine Krankschreibung keine freie Reise ins Ausland. In besonderen Situationen können jedoch Ausnahmen gewährt werden:

  • schwere Erkrankung, die eine spezielle Umgebung erfordert;
  • medizinische Behandlung im Ausland;
  • Palliativpflege;
  • Tod eines Angehörigen;
  • sonstige außergewöhnliche Umstände.

Vor jeder Reise wird dringend empfohlen, die geltenden Bedingungen bei der CNS zu überprüfen.

Krankengeld und Lohnfortzahlung

Eine krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit führt nicht automatisch zu einem Einkommensverlust. Das luxemburgische System sieht unter bestimmten Voraussetzungen eine Lohnfortzahlung vor .

Wer bezahlt den erkrankten Arbeitnehmer?

In der ersten Phase der Arbeitsunfähigkeit zahlt in der Regel der Arbeitgeber weiterhin das Gehalt des Arbeitnehmers.

Ab einer bestimmten gesetzlichen Schwelle übernimmt die Caisse Nationale de Santé (CNS) die Kosten in Form von Krankengeld.

ZeitraumZahlungsstelleAnmerkungen
Beginn der ArbeitsunfähigkeitArbeitgeberLohnfortzahlung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.
Nach Ablauf des LohnfortzahlungszeitraumsCNSZahlung von Krankengeld unter bestimmten Voraussetzungen.

Wie hoch ist der ausgezahlte Betrag?

Der Arbeitnehmer erhält in der Regel ein Entgelt, das dem vor seiner Arbeitsunterbrechung bezogenen Entgelt nahekommt, sofern die erforderlichen Verwaltungsformalitäten eingehalten und die geltenden Obergrenzen nicht überschritten werden.

Die genauen Modalitäten können abhängen von:

  • vom Gehalt;
  • der Betriebszugehörigkeit;
  • von den Tarifverträgen;
  • von der Dauer der Arbeitsunfähigkeit;
  • von der persönlichen Situation des Arbeitnehmers.

Um Ihre Vergütung besser zu verstehen, lesen Sie auch:

Kündigungsschutz während der Krankheit

Sofern der Arbeitnehmer die gesetzlichen Verpflichtungen einhält, genießt er für einenbestimmten Zeitraum Kündigungsschutz.

Wie kann man diesen Schutz in Anspruch nehmen?

Um diesen Schutz in Anspruch nehmen zu können, muss der Arbeitnehmer:

  • seinen Arbeitgeber bereits am ersten Tag der Abwesenheit benachrichtigen;
  • sein ärztliches Attest fristgerecht vorlegen;
  • die Vorschriften bezüglich der Arbeitsunfähigkeit einhalten.

Dieser Schutz ist zeitlich nicht unbegrenzt. Er unterliegt bestimmten Bedingungen und einigen gesetzlich vorgesehenen Ausnahmen.

Die Nichteinhaltung dieser Verpflichtungen kann zum Verlust dieses Schutzes führen.

Um die Folgen einer längeren Arbeitsunfähigkeit oder einer Vertragsauflösung zu verstehen, lesen Sie auch unsere Seite:

Beendigung des Arbeitsvertrags in Luxemburg: Kündigung, Entlassung und Kündigungsfrist.

Krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit für Grenzgänger

Grenzgänger unterliegen denselben Verpflichtungen wie in Luxemburg ansässige Arbeitnehmer, wenn sie in Luxemburg beschäftigt sind .

Sie müssen:

  • ihren Arbeitgeber bereits am ersten Tag benachrichtigen;
  • ihr ärztliches Attest fristgerecht vorlegen;
  • die geltenden Ausreisebestimmungen einhalten;
  • sich eventuellen Kontrollen unterziehen;
  • die zuständigen Stellen entsprechend ihrer Situation informieren.

Die Vorgehensweise kann je nach Wohnsitzland unterschiedlich sein

Grenzgänger müssen unter Umständen zusätzliche Formalitäten bei ihrer nationalen Krankenkasse oder anderen Behörden ihres Wohnsitzlandes erledigen.

Die Vorschriften können je nachdem variieren, ob der Arbeitnehmer:

  • in Frankreich;
  • in Belgien;
  • in Deutschland;
  • in einem anderen Land der Europäischen Union.

Es ist daher wichtig, die für die jeweilige persönliche Situation geltenden spezifischen Verfahren zu prüfen.

Ein guter Tipp für Grenzgänger bei Arbeitsausfällen

  • Bewahren Sie immer eine Kopie Ihrer ärztlichen Atteste auf.
  • Informieren Sie sich bei Ihrer nationalen Krankenkasse über die zu erledigenden Formalitäten.
  • Halten Sie sich an die luxemburgischen Vorschriften, auch wenn Sie in Ihrem Wohnsitzland krankgeschrieben sind.
  • Melden Sie jede vorübergehende Adressänderung während Ihrer Krankschreibung.

Im Urlaub krank werden: Was passiert dann?

Wenn Sie im Urlaub krank werden, bedeutet das nicht zwangsläufig, dass Sie Ihre Urlaubstage verlieren. In Luxemburg können die Tage, für die während des Jahresurlaubs eine ärztlich bescheinigte Arbeitsunfähigkeit vorliegt, zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden.

Welche Schritte sind bei Krankheit während des Urlaubs zu unternehmen?

Der Arbeitnehmer muss:

  • einen Arzt aufsuchen und sich ein ärztliches Attest ausstellen lassen;
  • seinen Arbeitgeber so schnell wie möglich informieren;
  • die erforderlichen Nachweise vorlegen;
  • mit seinem Arbeitgeber einen neuen Urlaubszeitraum vereinbaren.

Die durch die Krankschreibung abgedeckten Tage werden dann nicht mehr vom Jahresurlaubsguthaben abgezogen.

Weitere Informationen zum Thema Urlaub finden Sie in unserem Leitfaden: Arbeitszeit und Urlaub in Luxemburg.

Stress, berufliche Erschöpfung und Burn-out in Luxemburg

Beruflicher Stress ist heute eine der Hauptursachen für Fehlzeiten und Arbeitsunfähigkeit. Druck, Überlastung , mangelnde Anerkennung, Konflikte, Isolation oder Sinnverlust können nach und nach zu einem Zustand der beruflichen Erschöpfung führen.

Obwohl das Burn-out in Luxemburg nicht offiziell als Berufskrankheit anerkannt ist, wird es von Gesundheitsfachkräften, Arbeitgebern und Fachorganisationen sehr ernst genommen.

Die Warnzeichen eines Burn-outs erkennen

Die Symptome eines Burn-outs können schleichend auftreten und sind manchmal schwer zu erkennen.

  • Anhaltende Müdigkeit trotz Erholung;
  • Konzentrationsschwierigkeiten;
  • Motivationsverlust;
  • Gefühl des Versagens oder der Unfähigkeit;
  • Reizbarkeit oder Angstzustände;
  • Schlafstörungen;
  • Kopfschmerzen oder Muskelschmerzen;
  • zunehmende Entfremdung von der Arbeit;
  • soziale Isolation.

Angesichts dieser Symptome ist es wichtig,schnell zu handeln und einen Arzt aufzusuchen.

Wichtiger Hinweis zum Burnout

Ein Burnout verschwindet in der Regel nicht von selbst. Je früher die Behandlung beginnt, desto besser sind die Heilungschancen. Warten Sie nicht, bis Sie körperlich oder psychisch am Ende sind, um Hilfe zu suchen.

An wen kann man sich bei Leiden am Arbeitsplatz wenden?

Bei psychischen Belastungen am Arbeitsplatz oder bei Verdacht auf ein Burn-out stehen Ihnen verschiedene Ansprechpartner zur Seite:

  • Ihr Hausarzt;
  • ein Psychiater oder Psychologe;
  • der Arbeitsmediziner;
  • spezialisierte Einrichtungen zur Stressprävention;
  • Organisationen zur Burn-out-Betreuung.

Um einen Gesundheitsfachmann zu finden, besuchen Sie auch unsere Seite zu Arztterminen in Luxemburg.

Hilfreiche Einrichtungen bei Stress oder Burn-out

Stressberatung – Arbeitnehmerkammer

In Zusammenarbeit mit der Luxemburger Liga für psychische Gesundheit bietet die Arbeitnehmerkammer einen Begleitdienst für Arbeitnehmer an, die mit beruflichem Stress konfrontiert sind.

Einzelberatungen können auf Französisch, Englisch, Deutsch oder Luxemburgisch stattfinden.

Vereinigung für Stressprävention und -bewältigung (APGS)

Die APGS begleitet Menschen, die mit Schwierigkeiten im Zusammenhang mit Stress, Angstzuständen, Depressionen oder Burn-out konfrontiert sind, durch geeignete therapeutische Maßnahmen.

Zentrum für Burnout-Prävention und -Begleitung (CPA Burnout)

Das CPA Burnout bietet individuelle Begleitung, Gesprächsgruppen, Workshops und Programme sowohl für Privatpersonen als auch für Unternehmen an.

Cap Prevent Burnout

Diese Einrichtung vereint verschiedene Fachleute, die auf die Prävention, Behandlung und Begleitung von Menschen in Burnout-Situationen spezialisiert sind.

Wellbeing at Work

Wellbeing at Work unterstützt Unternehmen bei ihren Maßnahmen zur Verbesserung der Lebensqualität am Arbeitsplatz, zur Prävention psychosozialer Risiken und zur Förderung des Wohlbefindens der Mitarbeiter.

Fehler, die man bei einer Krankschreibung vermeiden sollte

FehlerMögliche Folge
Den Arbeitgeber nicht gleich am ersten Tag benachrichtigenVerlust des gesetzlichen Schutzes und Schwierigkeiten mit dem Arbeitgeber.
Das ärztliche Attest verspätet einreichenAnfechtungen, Disziplinarmaßnahmen oder Verlust von Ansprüchen.
Das eigene Zuhause unter Nichteinhaltung der geltenden Vorschriften verlassenGeldstrafe oder Schwierigkeiten bei einer Kontrolle durch die CNS.
Versäumnis, die CNS bei einem Wechsel des Aufenthaltsortes zu informierenRisiko bei einer behördlichen Kontrolle.
Keine Vorlage einer VerlängerungsbescheinigungDie Abwesenheit kann als unentschuldigt angesehen werden.

Wichtige Hinweise bei krankheitsbedingtem Arbeitsausfall

  • Informieren Sie Ihren Arbeitgeber immer bereits am ersten Tag Ihrer Abwesenheit.
  • Halten Sie die Fristen für die Einreichung des ärztlichen Attests strikt ein.
  • Die luxemburgischen Vorschriften gelten auch für Grenzgänger.
  • Bewahren Sie eine Kopie aller Ihrer ärztlichen Atteste und Belege auf.
  • Prüfen Sie, ob in Ihrem Wohnsitzland möglicherweise weitere Schritte erforderlich sind.
  • Wenden Sie sich im Zweifelsfall an Ihren Arbeitgeber, die CNS oder Ihren Arzt, bevor Sie Maßnahmen ergreifen.
  • Burn-out und stressbedingte Erkrankungen erfordern eine schnelle und angemessene Behandlung.

Ihr Vorgehen im Falle einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit

  1. Tag 1: Informieren Sie unverzüglich Ihren Arbeitgeber.
  2. Suchen Sie einen Arzt auf: Lassen Sie sich gegebenenfalls ein ärztliches Attest ausstellen.
  3. Spätestens am 3. Tag: Reichen Sie die erforderlichen Unterlagen ein.
  4. Während der Arbeitsunfähigkeit: Halten Sie die Regeln für das Verlassen des Arbeitsplatzes und die administrativen Verpflichtungen ein.
  5. Bei Verlängerung der Arbeitsunfähigkeit: Reichen Sie ein neues ärztliches Attest ein.
  6. Vor der Rückkehr an den Arbeitsplatz: Prüfen Sie, ob weitere Formalitäten erforderlich sind.
  7. Bei Schwierigkeiten: Wenden Sie sich an die zuständigen Stellen oder an medizinisches Fachpersonal.

Weitere Informationen auf Just Arrived

FAQ: Krankschreibung in Luxemburg

Wann muss man seinen Arbeitgeber im Krankheitsfall benachrichtigen?

Der Arbeitgeber muss bereits am ersten Tag der Abwesenheit und so schnell wie möglich informiert werden.

Wann muss das ärztliche Attest eingereicht werden?

Das ärztliche Attest muss in der Regel spätestens am dritten Tag der Abwesenheit vorgelegt werden, sofern keine besonderen Vorschriften eine schnellere Übermittlung vorschreiben.

Darf man während einer Krankschreibung das Haus verlassen?

Ja, jedoch nur unter Einhaltung der von der CNS festgelegten Regeln und je nach Dauer der Krankschreibung.

Wer bezahlt den Arbeitnehmer während einer Krankschreibung?

Der Arbeitgeber gewährleistet in der Regel die Fortzahlung des Gehalts zu Beginn der Krankschreibung. Danach übernimmt die CNS gemäß den geltenden Vorschriften.

Kann man während einer Krankschreibung gekündigt werden?

Der Arbeitnehmer genießt Kündigungsschutz, solange er die gesetzlichen Verpflichtungen im Zusammenhang mit seiner Arbeitsunfähigkeit erfüllt.

Gelten für Grenzgänger andere Regeln?

Sie müssen die luxemburgischen Vorschriften einhalten und gegebenenfalls zusätzliche Formalitäten in ihrem Wohnsitzland erledigen.

Was ist bei einem Burn-out zu tun?

Es wird empfohlen, umgehend einen Arzt aufzusuchen, um die Situation einzuschätzen und eine geeignete Betreuung einzuleiten.

Eine Krankschreibung in Luxemburg bringt Rechte, aber auch Pflichten mit sich. Indem Sie die Fristen, Verwaltungsformalitäten und geltenden Vorschriften einhalten, sichern Sie Ihre berufliche Situation und erleichtern Ihre medizinische Versorgung.

Laurent Ollier

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