Verhaltensregeln
Sind Sie gerade in Luxemburg angekommen – mit oder auch ohne Ihr Auto? Führerschein, Verkehrsregeln, behördliche Formalitäten für Ihr Auto… Hier finden Sie einige wichtige Informationen, die Sie unbedingt kennen sollten, wenn Sie in Luxemburg ein Auto oder ein Zweirad fahren möchten!
Führerschein in Luxemburg
Zunächst einmal benötigen Sie einen gültigen Führerschein , um in Luxemburg ein Kraftfahrzeug (Pkw, Motorrad, Nutzfahrzeug) fahren zu dürfen .
Wie lange ist ein ausländischer Führerschein gültig?
Achtung: Die Gültigkeit Ihres Führerscheins in Luxemburg ist nicht automatisch gegeben. Dies gilt insbesondere , wenn dieser in einem Land außerhalb der Europäischen Union ausgestellt wurde.
In Luxemburg ist es möglich, einen ausländischen Führerschein registrieren, umtauschen oder umschreiben zu lassen. Der Antrag muss bei der Société nationale de circulation automobile (SNCA) gestellt werden.
Europäischer Führerschein: Registrierung oder Umtausch sind freiwillig
Die Registrierung oder der Umtausch eines ausländischen Führerscheins in Luxemburg ist für Personen möglich, die ihren Führerschein in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) erworben haben.
Durch die Registrierung oder den Umtausch seines ausländischen Führerscheins in Luxemburg kann der Inhaber eines europäischen Führerscheins im Falle eines Verlusts oder Diebstahls seines Führerscheins schnell ein Duplikat bei der SNCA erhalten .
Wenn Sie Ihr Kind beim Fahren begleiten, sind Sie ebenfalls verpflichtet, Ihren ausländischen Führerschein vorab registrieren zu lassen.
Nicht-europäischer Führerschein: Umschreibungspflicht
Inhaber von Führerscheinen aus Nicht-EU-Ländern müssen ihren ausländischen Führerschein zwingend in einen luxemburgischen Führerschein umschreiben lassen. Dafür haben sie ab ihrer Ankunft in Luxemburg maximal ein Jahr Zeit .
Die Nichteinhaltung dieser Vorschrift wird mit 74 Euro geahndet.
Um sich mit den Verwaltungsformalitäten für das Autofahren in Luxemburg vertraut zu machen, finden Sie hier alle Informationen zu einem im Land anerkannten Führerschein, damit Sie sorgenfrei unterwegs sein können.
Beantragung eines internationalen Führerscheins für Fahrten außerhalb der EU
Um außerhalb der Europäischen Union – oder sogar des Europäischen Wirtschaftsraums – zu fahren, muss dem Führerschein ein internationaler Führerschein beiliegen, d. h. eine beglaubigte Übersetzung des nationalen Führerscheins.
Die Beantragung eines internationalen Führerscheins muss beimAutomobile Club de Luxembourg erfolgen.
Den Führerschein in Luxemburg machen
Was muss man wissen, um den Führerschein zu machen?
Die Führerscheinprüfung kann mit einem Fahrzeug mit Schaltgetriebe oder Automatikgetriebe abgelegt werden. Beachten Sie, dass Inhaber eines Führerscheins für „Automatikfahrzeuge“ keine Fahrzeuge mit Schaltgetriebe fahren dürfen.
Um in Luxemburg den Führerschein der Klasse B zu erwerben, müssen Sie mindestens 12 Stunden Theorieunterricht (6 Stunden, wenn Sie bereits im Besitz eines Führerscheins einer anderen Klasse sind)absolvieren , gefolgt von 16 Stunden Fahrunterricht (10 Stunden, wenn Sie bereits einen Führerschein der Klasse A1 besitzen), der von einer zugelassenen Fahrschule erteilt wird.
Der Bewerber muss sowohl eine theoretische als auch eine praktische Ausbildung absolvieren. Nach bestandener theoretischer und praktischer Prüfung wird ein vorläufiger Führerschein mit einer Gültigkeitsdauer von zwei Jahren ausgestellt.
Um den endgültigen Führerschein zu erhalten, muss der junge Fahrer außerdem einen Verkehrssicherheitskurs im Fahrerausbildungszentrum in Colmar-Berg absolvieren.
Anmeldung bei der Fahrschule
In Luxemburg muss der Erwerb eines Führerscheins über eine zugelassene Fahrschule erfolgen .
Um sich bei einer luxemburgischen Fahrschule anzumelden, muss der Bewerber:
- seinen Wohnsitz in Luxemburg haben,
- das erforderliche Alter haben (17 Jahre für das begleitete Fahren)
- sich einer ärztlichen Voruntersuchung unterziehen.
Bei der Anmeldung muss der Bewerber außerdem eine Reihe von Unterlagen vorlegen:
- ärztliches Eignungszeugnis
- Passfoto 45×35 mm
- Kopie seines Ausweises
- Kopie des Ausweises seines gesetzlichen Vormunds
- Führungszeugnis des letzten Wohnsitzes im Ausland
- Nachweis über die Zahlung einer Kanzleimarke in Höhe von 30 Euro, die bei der Registrierungsbehörde per Banküberweisung zu erwerben ist
- Strafregisterauszug für Antragsteller über 18 Jahre und für die Begleitperson, falls begleitetes Fahren vorgesehen ist
- Wenn der Antragsteller seit weniger als 5 Jahren in Luxemburg wohnt, wird zusätzlich ein Strafregisterauszug aus dem Herkunftsland verlangt
- Kopie des Führerscheins mit luxemburgischer Nummer (es ist mindestens erforderlich, den ausländischen Führerschein registrieren zu lassen), Personalausweis der Begleitperson und Genehmigungsschreiben der Versicherung für das Fahrzeug, das für das begleitete Fahren genutzt wird
- Ausgefülltes Antragsformular für die Erteilung eines Führerscheins, das auf der Website guichet.lu heruntergeladen werden kann.
Begleitetes Fahren ist ab 17 Jahren auf luxemburgischem Gebiet erlaubt.
Punktesystem für den Führerschein in Luxemburg
Der Punkteführerschein wurde 2002 in Luxemburg eingeführt. Das Punktguthaben beträgt 12 Punkte. Jeder, der nach Luxemburg kommt, verfügt über ein Guthaben von 12 Punkten auf seinem Führerschein, auch wenn er keinen luxemburgischen Führerschein besitzt.
Punktabzug im Führerschein
Bestimmte Verstöße führen zu einem Abzug von Punkten, der proportional zur Schwere des Vergehens erfolgt. Die Nutzung eines Mobiltelefons am Steuer kostet nun 4 Punkte (und eine Geldstrafe von 250 Euro), ein verbotenes Überholen kostet 2 Punkte, eine Fahrerflucht kostet 4 Punkte.
Erfahren Sie mehr über die Punkteskala für Verkehrsverstöße in Luxemburg
Der vollständige Verlust aller Punkte auf dem Führerschein führt zur vollständigen Entziehung der Fahrerlaubnis.
Punkte auf dem Führerschein zurückgewinnen
Ein Fahrer, der Punkte verloren hat, kann alle seine Punkte zurückerhalten, wenn er innerhalb von drei aufeinanderfolgenden Jahren keinen Verstoß begeht, der zum Verlust von Punkten führt.
Wenn er nicht drei Jahre warten möchte, kann er auch freiwillig an einem Sensibilisierungskurs teilnehmen. Dieser Kurs ermöglicht es , alle drei Jahre drei Punkte zurückzugewinnen, bis zu einer Höchstgrenze von 12 Punkten. Diese Kurse werden im Fahrerausbildungszentrum CFC in Colmar-Berg angeboten.
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Die Straßenverkehrsordnung in Luxemburg
Bei Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung
Die Nichtbeachtung der Straßenverkehrsordnung in Luxemburg (wie auch anderswo) kann zu einem Punkteabzug, einer Geldstrafe oder einem Bußgeldbescheid führen.
Im Falle einer Geldstrafe wird der im Land ansässige Zuwiderhandelnde aufgefordert, diese innerhalb von maximal 45 Tagen zu begleichen. Nichtansässige haben einen Monat mehr Zeit.
Der Zuwiderhandelnde kann den Sachverhalt anfechten. Diese Anfechtung kann am Ort der Feststellung direkt beim Polizeibeamten erfolgen. Es ist auch möglich, sich bei der Polizeiwache zu melden oder die Anfechtung an die Generaldirektion der großherzoglichen Polizei (Service national des avertissements taxés SNAT, L-2957 Luxemburg) zu richten.
Im Falle eines Verstoßes kann der Inhaber eines ausländischen Führerscheins dazu verpflichtet werden , seinen Führerschein umzutauschen.
Besonderheiten der Straßenverkehrsordnung
In Luxemburg gilt die europäische Straßenverkehrsordnung. Es herrscht Rechtsverkehr, und das Überholen erfolgt auf der linken Seite. Das Anlegen des Sicherheitsgurts ist sowohl auf den Vorder- als auch auf den Rücksitzen vorgeschrieben.
Einige Besonderheiten der luxemburgischen Straßenverkehrsordnung:
Alkohol am Steuer
Der zulässige Höchstwert für den Blutalkoholgehalt liegt bei 0,05 %.
Beförderung von Kindern
- Ein Kind darf erst ab einem Alter von 11 Jahren und einer Körpergröße von 1,50 m auf dem Beifahrersitz sitzen.
- Vorgeschriebene Kindersitze: Es werden mittlerweile nur noch Sitze verkauft, die der Norm R129 entsprechen (dem Gewicht des Kindes angepasst und mit dem Isofix-System ausgestattet), aber Sitze der Norm R44 können weiterhin sicher verwendet werden.
- In Luxemburg und Deutschland muss jedes Kind unter 1,50 m in einem geeigneten Kindersitz befördert werden. In Belgien gilt diese Verpflichtung bis zu einer Körpergröße von 1,35 m und in Frankreich bis zum Alter von 10 Jahren.
- Kindersitze für Kinder bis zu einer Körpergröße von 83 cm und einem Alter von 15 Monaten müssen rückwärtsgerichtet eingebaut werden. Bei Einbau auf dem Beifahrersitz muss der Airbag deaktiviert werden.
- Sitzerhöhungen und Sitze mit Rückenlehne: Sitzerhöhungen sind für kurze Fahrten zulässig, aber Modelle mit Rückenlehne bieten mehr Komfort und erhöhte Sicherheit im Falle eines Unfalls.
Die ACL organisiert regelmäßig Verkäufe von gebrauchten Sitzerhöhungen und Kindersitzen. Diese werden selbstverständlich vor dem Verkauf überprüft.
Geschwindigkeitsbegrenzungen
- In Ortschaften: 20 km/h, 30 km/h oder 50 km/h, je nach Zone.
- Auf Landstraßen: 90 km/h (oder 70 km/h je nach Beschilderung).
- Auf der Autobahn: 130 km/h (oder 110 km/h bei Regen).
Verkehrsregeln für Radfahrer
- Empfohlene Radwege: Radfahrer können diese nutzen, sind jedoch nicht dazu verpflichtet.
- Radwege in Einbahnstraßen: Bestimmte Straßen, die für Autos gesperrt sind, bleiben für Fahrräder zugänglich.
- Busfahrspuren: Für Fahrräder verboten, sofern nicht anders angegeben.
Besondere Verkehrsbereiche
Begegnungszonen (20 km/h): Fußgänger haben absoluten Vorrang und dürfen jederzeit die Straße überqueren.
Spezifische Verkehrsregeln
- Wechselverkehrsregel: Jeder Fahrer muss abwechselnd ein Fahrzeug vorbeilassen, das die Spur wechselt, um den Verkehrsfluss zu gewährleisten. Die Nichtbeachtung wird geahndet.
- Überholen in der Kolonne verboten: Mit dem Auto und dem Motorrad ist es verboten, zwischen den Fahrzeugen zu überholen, auch bei Stau. Sie können die Sicherheitsregeln für Motorradfahrer beim vom ACL angebotenen Motorradtag auffrischen
- Bodenmarkierung für Parkverbot: Ein Rechteck mit einem Kreuz bedeutet , dass Parken, Halten und längeres Halten verboten sind.
- Motor im Stand: Es ist verboten, den Motor unnötig laufen zu lassen.
- Standspur auf der Autobahn: Bei einem Unfall auf der Autobahn, einem Stau oder beim Vorbeifahren von Einsatzfahrzeugen (Krankenwagen, Polizei, Feuerwehr usw.) werden die Fahrzeuge gebeten, sich an den Rand zu stellen, um den Einsatzfahrzeugen in der Mitte Platz zu machen.
Winterregelung
- Im Winter sind Autofahrer verpflichtet, die entsprechenden Wintervorschriften einzuhalten.
- Das Fahrzeug muss vor Fahrtantrittenteist und von Schnee befreit werden.
- Winterreifen sind vorgeschrieben, sobald die winterlichen Bedingungen dies erfordern, auch für Besucher.
Weitere Informationen zu Kontrollen und zur Verkehrslage auf den luxemburgischen Straßen finden Sie auf der Website Cita.lu. Dort finden Sie praktische Informationen (Baustellen, Arbeiten, technische Probleme, Umleitungen, aktuelle Hinweise usw.) und können sogar die Straßen per Webcam einsehen, um die Verkehrslage einzuschätzen!
Haben Sie ein eigenes Fahrzeug? Informieren Sie sich über die vorgeschriebenen Formalitäten für Ihr Privatfahrzeug.
Behördliche Formalitäten bei der Einreise mit dem eigenen Auto
Wenn Sie sich mit einem im Ausland zugelassenen Fahrzeug in Luxemburg niederlassen, sind bestimmte administrative Schritte unerlässlich, um die lokalen gesetzlichen Vorschriften einzuhalten. Hier finden Sie einen Überblick über die wichtigsten Formalitäten, die zu erledigen sind:
Anmeldung und Zulassung des Fahrzeugs
Wenn Sie beabsichtigen, sich länger als 6 Monate in Luxemburg aufzuhalten, müssen Sie Ihr Fahrzeug innerhalb von 6 Monaten nach Ihrer Ankunft zulassen.
Die Zulassung erfolgt bei der Société Nationale de Circulation Automobile (SNCA). Sie müssen mehrere Dokumente vorlegen:
- Europäische Konformitätsbescheinigung,
- Identitätsnachweis,
- Wohnsitznachweis,
- Rechnung oder Kaufvertrag des Fahrzeugs,
- ordnungsgemäß ausgefülltes Antragsformular für die Zulassung.
Sobald die Zulassung erfolgt ist, erhalten Sie ein Kennzeichen. Anschließend müssen Sie Ihre Kennzeichen bei einem zugelassenen Hersteller anfertigen lassen.
Erfahren Sie, wie Sie Ihr Fahrzeug in Luxemburg zulassen
Technische Überprüfung für Fahrzeuge, die älter als 4 Jahre sind
Wenn Ihr Fahrzeug älter als 4 Jahre ist, ist vor der Zulassung eine technische Überprüfung erforderlich. Diese Überprüfung muss in einer zugelassenen Prüfstelle in Luxemburg durchgeführt werden.Erfahren Sie mehr über die technische Überprüfung.
Obligatorische Kfz-Versicherung
Bevor Sie mit Ihrem Fahrzeug fahren dürfen, muss es durch eine luxemburgische Haftpflichtversicherung gedeckt sein. Eine Versicherungsbescheinigung (Grüne Karte) wird Ihnen von Ihrem Versicherer ausgestellt.
Steuern und Zölle auf Fahrzeuge
Wenn Sie ein Fahrzeug aus einem Nicht-EU-Land einführen, sind zusätzliche Zollformalitäten erforderlich, einschließlich der Zahlung der Mehrwertsteuer und der Einfuhrzölle.
Die Zoll- und Verbrauchsteuerbehörde teilt Ihnen die Höhe der für Ihr Fahrzeug zu entrichtenden jährlichen Steuer mit. Sie haben 60 Tage Zeit, um die Zahlung zu leisten, und erhalten anschließend die endgültige Vignette per Post.
Wenn Sie diese Punkte beachten, stellen Sie sicher, dass Ihr Fahrzeug den luxemburgischen Vorschriften entspricht, und können beruhigt fahren.
Weitere Informationen zu den für Ihr Fahrzeug zu erledigenden Verwaltungsformalitäten.
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