Formalitäten für Ihr Privatfahrzeug
Sie importieren Ihr Fahrzeug ins Großherzogtum Luxemburg? Sie kaufen ein neues oder gebrauchtes Fahrzeug in Luxemburg?
Fahrzeugbesitzer in Luxemburg müssen verschiedene Verwaltungsformalitäten erledigen, sei es für den Import, die Zulassung oder die Nutzung ihres Autos oder Zweirads.
Hier finden Sie alle Verwaltungsformalitäten, die Sie in Luxemburg für Ihr Kraftfahrzeug erledigen müssen. Wie lassen Sie Ihr Fahrzeug zulassen? Wie schließen Sie eine Kfz-Versicherung ab? Welche regelmäßigen technischen Kontrollen sind für Ihr Fahrzeug vorgeschrieben?
Ein Fahrzeug in Luxemburg kaufen
Elektroautos und Autos mit Verbrennungsmotor
Luxemburg hat sich der grünen Revolution verschrieben. Es ist zu beachten, dass ab 2035 Verbrennungsmotoren in Luxemburg, wie in allen Ländern der Europäischen Union, nicht mehr verkauft werden dürfen.
Der von italienischen Europaabgeordneten eingebrachte Ferrari-Änderungsantrag sieht jedoch vor, dass Hersteller, die zwischen 1.000 und 10.000 Fahrzeuge pro Jahr verkaufen, ein zusätzliches Jahr Zeit haben, um zu 100 % elektrische Modelle zu entwickeln. Darüber hinaus können Hersteller von Luxusautos, die weniger als 1.000 Fahrzeuge pro Jahr verkaufen, ihre Boliden weiterhin mit Verbrennungsmotoren ausstatten. Dies dürfte für Liebhaber von Luxusautos in Luxemburg interessant sein...
Wie kann man in Luxemburg umweltfreundlicher fahren?
Wo kann man ein neues Auto kaufen?
Es gibt mehrere Möglichkeiten, in Luxemburg ein Fahrzeug zu kaufen, egal ob neu oder gebraucht.
Ein Fahrzeug bei einem Autohändler kaufen
In Luxemburg werden jedes Jahr mehr als 40.000 Fahrzeuge zugelassen. Diese Zahl dürfte im Jahr 2023 noch steigen. Während Benzinfahrzeuge nach wie vor mehr als ein Drittel der Zulassungen ausmachen, steigt der Absatz von Elektrofahrzeugen im Vergleich zu Dieselfahrzeugen.
Was die Marken angeht, so sind Fahrzeuge deutscher Herkunft wie Volkswagen an erster Stelle, BMW an zweiter Stelle, Mercedes an dritter Stelle und Audi an vierter Stelle die meistverkauften Autos.
Autohändler verkaufen Neu- und Gebrauchtwagen.
Websites für den Verkauf von Gebrauchtwagen
Neben den Autohändlern gibt es zahlreiche Websites für den Verkauf von Autos, wie Luxauto, Auto.lu, Automarket, Bazar.lu...
Anzeigen von Privatpersonen, die ein Fahrzeug kaufen möchten, finden Sie auch auf Facebook in Gruppen wie „ Voiture occasion Luxembourg ” (Gebrauchtwagen Luxemburg ) oder „Occasion de voiture en Luxembourg” (Gebrauchtwagen in Luxemburg) .
Zulassung Ihres Fahrzeugs in Luxemburg
Jedes Fahrzeug, das in Luxemburg fährt, muss zugelassen sein, unabhängig davon, ob es sich um einen Neu- oder Gebrauchtwagen, ein ausländisches oder luxemburgisches Fahrzeug handelt. Es gibt verschiedene Fälle für die Zulassung eines Fahrzeugs. Wir empfehlen Ihnen daher dringend, die Website www.snca.lu zu konsultieren, um sich über die Verwaltungsformalitäten für die Zulassung eines Fahrzeugs in Luxemburg zu informieren.
Bei einem grenzüberschreitenden Umzug hat der Eigentümer, der sein Straßenfahrzeug nach Luxemburg importiert, ab dem Tag der Niederlassung sechs Monate Zeit, um die Formalitäten für die Zulassung seines Fahrzeugs bei der SNCA zu erledigen.
Schritte zur Zulassung eines Fahrzeugs in Luxemburg
Um Ihr Fahrzeug in Luxemburg zuzulassen, müssen Sie sich mit den folgenden Unterlagenzur SNCA in Sandweiler begeben:
- Antragsformular für die Erteilung einer Zulassungsbescheinigung, das auszufüllen, zu unterschreiben und bei der SNCA vorzulegen ist (kann auf der Website der SNCA heruntergeladen werden) zusammen mit den folgenden Unterlagen
- Rechnung/Eigentumsnachweis für das Fahrzeug mit Mehrwertsteuerberechnung
- gültigeKfz- Versicherungsbescheinigung,
- Zolldokument, „Vignette 705” oder „ATV” für importierte Fahrzeuge. Diese Vignette erhalten Sie, wenn Sie mit dem Fahrzeug bei einer der Zoll- und Verbrauchsteuerbehörden vorstellig werden. Dieser Antrag muss zusammen mit einer Wohnsitzbescheinigung Ihrer Wohnsitzgemeinde gestellt werden .
- Europäische Konformitätsbescheinigung
- eine Kanzleimarke im Wert von 50 Euro.
Für jedes in Luxemburg zugelassene Fahrzeug erhebtdie luxemburgische Zoll- und Verbrauchsteuerverwaltung eine jährliche Steuer. Dabei handelt es sich um die Steuerplakette. Das Dokument wird an den Wohnsitz des Fahrzeugbesitzers geschickt, zusammen mit einer Aufforderung zur Überweisung des geforderten Betrags. Die Zahlung muss nach Erhalt der Aufforderung erfolgen.
Personalisiertes Nummernschild für Ihr Fahrzeug in Luxemburg
In Luxemburg können Sie ein personalisiertes Nummernschild über ein Formularbeantragen, das Sie auf der Website der SNCA herunterladen können. Wenn die gewünschte Nummer noch nicht vergeben ist, können Sie sie gegen Bezahlung für Ihr Auto erhalten. Siehe www.snca.lu
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zu vielen ausländischen Zulassungssystemen die Vergabe einer Kennzeichen-Nummer weder bedeutet, dass das Fahrzeug zugelassen ist, noch dass es automatisch zur Zulassung akzeptiert wird! Um den lokalen Vorschriften zu entsprechen, müssen Sie das oben beschriebene Verfahren befolgen.
Technische Überwachung von Fahrzeugen in Luxemburg
Von der technischen Überwachung betroffene Fahrzeugtypen
In Luxemburg zugelassene Fahrzeuge müssen über eine gültige technische Prüfbescheinigung verfügen.
Die erste technische Überprüfung für Fahrzeuge wie PKWs, Motorräder und Anhänger mit einem Gewicht von mehr als 750 kg und weniger als 3.500 kg findet 4 Jahre nach der ersten Inbetriebnahme statt.
Die zweite technische Überprüfung findet zwei Jahre später statt, also sechs Jahre nach der ersten Inbetriebnahme. Danach müssen die folgenden Überprüfungen jährlich stattfinden.
Anhänger mit einem Gewicht von weniger als 750 kg müssen mit einer Konformitätsplakette versehen sein, die bei der SNCA erworben werden kann.
Fahrzeuge, die vor 1950 hergestellt wurden, unterliegen keiner technischen Überprüfung.
Sogenannte „historische Fahrzeuge” müssen alle zwei Jahre einer technischen Überprüfung unterzogen werden. „Historische Fahrzeuge” sind Fahrzeuge, die vor mehr als 30 Jahren gebaut oder erstmals zugelassen wurden und deren Typ nicht mehr hergestellt wird und keine wesentlichen Änderungen erfahren hat. Die neuen Vorschriften ändern nichts am Status von Fahrzeugen, die zuvor als historisch eingestuft wurden, d. h. nach 25 Jahren.
Verfahren der technischen Überwachung
Sie können Ihre obligatorische technische Überprüfung durchführen lassen bei:
- der SNCT – Société Nationale de Contrôle Technique in Sandweiler,
- den zugelassenen Stellen DEKRA oder LUKS
- Partnerwerkstätten.
Die Dokumente, die Sie bei Ihrem Termin bei der SNCT vorlegen müssen, können Sie auf der Website der SNCT einsehen.
Um die technische Überprüfung Ihres Fahrzeugs durchführen zu lassen, müssen Sie zuvor einen Termin vereinbaren. Erscheinen Sie zum vereinbarten Termin zur technischen Überprüfung. Sie können Ihren Termin online über die Website der SNCT oder bei den anderen oben genannten Stellen vereinbaren oder ändern.
Sie müssen dann nur noch den Anweisungen der Mitarbeiter vor Ort folgen.
Weitere Informationen: www.snct.lu oder Tel.: +352 35 72 14-222
Achtung! Die technische Überprüfung ist kostenpflichtig.
Ihr Fahrzeug kann auch bei einem Unfall und größeren Reparaturen, bei Umbauten wie Tuning usw. oder auf Verlangen der Behörde kontrolliert werden.
Fahrzeuge in Luxemburg und Wintervorschriften
Winterreifenpflicht in Luxemburg
Die Winter in Luxemburg können hart sein. Aus diesem Grund hat Luxemburg sogenannte „Winterreifen” oder „Ganzjahresreifen” zur Pflicht gemacht. Diese ermöglichen ein leichteres Befahren der luxemburgischen Straßen unter winterlichen Bedingungen, d. h. bei Glatteis, festgefahrenem Schnee, Schneematsch, Eisplatten oder Raureif.
Diese Maßnahme gilt für alle Fahrzeuge, die die luxemburgische Grenze überqueren, unabhängig davon, ob sie in Luxemburg zugelassen sind oder nicht. Grenzgänger sind ebenso von dieser Maßnahme betroffen wie gelegentliche Besucher.
Früher galt diese Maßnahme vom 1. November bis zum 31. März. Heute gibt es keine festgelegten Daten mehr. Bei einer Kontrolle riskieren Zuwiderhandelndejedoch eine Geldstrafe, wenn ihr Fahrzeug für winterliche Bedingungen nicht ordnungsgemäß ausgerüstet ist.
Bei für den Verkehr bedenklichen Wetterbedingungen kann es auch vorkommen, dass die Regierung die Bevölkerung auffordert, unnötige Fahrten zu vermeiden. In diesem Fall erhält jeder eine Warnmeldung auf seinem luxemburgischen Mobiltelefon.
Gesetzliche Verpflichtungen für Fahrzeuge im Winter
Denken Sie außerdem daran, bei Schneefall oder sehr niedrigen Temperaturen Ihr Fahrzeug von Schnee und Eis auf den Fenstern, der Windschutzscheibe und der Heckscheibe zu befreien. Die Sicht aus dem Fahrzeuginneren muss nämlich uneingeschränkt sein. Auch Ihr Nummernschild muss vollständig frei sein.
Bei Schneefall müssen die Anwohner die Gehwege vor ihren Häusern räumen, um Stürze zu vermeiden.
Darüber hinaus ist es gesetzlich verboten, den Motor eines stehenden Fahrzeugs laufen zu lassen, um es aufzuwärmen oder die Scheiben zu enteisen. Auch hier sind diese Verstöße wie im vorigen Fall strafbar. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld geahndet werden.
Denken Sie daran, dass Sie beim Autofahren in Luxemburg die Straßenverkehrsordnung einhalten müssen. Informieren Sie sich über die Verkehrsregeln in Luxemburg.
Welche Hilfe gibt es für Ihr Auto?
In Luxemburg können Sie für Ihr Fahrzeug eine Pannenhilfe zu sehr günstigen Tarifen in Anspruch nehmen.Der Automobilclub Luxemburg bietet Autofahrerneine All-in-One-Lösung für unvergleichlichen Komfort.
Weitere Informationen zu den in Luxemburg zu erledigenden Verwaltungsformalitäten finden Sie hier.
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Fördermittel für Elektrofahrzeuge: Subventionen
Die luxemburgische Regierung fördert aktiv die Einführung von Elektrofahrzeugen durch finanzielle Hilfen und Steuervorteile. Diese Anreize tragen dazu bei, den Preisunterschied zwischen herkömmlichen Fahrzeugen und Fahrzeugen mit geringem CO2-Ausstoß zu verringern und erleichtern so den Übergang zu einer umweltfreundlicheren Mobilität.
Verhaltensregeln
Sie sind gerade mit oder sogar ohne Ihr Auto in Luxemburg angekommen? Hier sind einige Dinge, die Sie unbedingt wissen sollten, wenn Sie in Luxemburg ein Auto oder ein Motorrad fahren wollen.
Der unverzichtbare ACL-Tag für Motorradfahrer
Um die Sicherheitsvorschriften zu fördern und neuen (oder auch erfahrenen) Motorradfahrern zu ermöglichen, ihr Fahrzeug zu beherrschen oder wieder zu beherrschen, organisiert ACL Workshops zur Verbesserung der Fahrtechnik. Und im Juni habe ich mich zu meiner großen Zufriedenheit dafür angemeldet!
