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Formalitäten für Ihr Privatfahrzeug

Formalitäten für Ihr Privatfahrzeug

Sie importieren Ihr Fahrzeug ins Großherzogtum Luxemburg? Sie kommen hierher und möchten ein neues Fahrzeug kaufen ?
Sie sollten wissen, dass Fahrzeughalter in Luxemburg verschiedene administrative Formalitäten erledigen müssen, sei es für die Einfuhr, die Zulassung oder einfach für die Nutzung ihres Autos oder Zweirads.

Hier finden Sie alle behördlichen Schritte, die Sie in Luxemburg für Ihr Kraftfahrzeug unternehmen müssen.

  • Was müssen Sie vor dem Kauf eines Fahrzeugs wissen?
  • Wie können Sie Ihr Fahrzeug -zulassen?
  • Wie schließt man eine Kfz-Versicherung ab?
  • Welche regelmäßigen technischen Prüfungen sind für Ihr Fahrzeug vorgeschrieben?

Ein Fahrzeug in Luxemburg kaufen

Elektroautos und Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor

Luxemburg engagiert sich für die grüne Revolution. Im Jahr 2025 entwickeln sich die europäischen Vorschriften für Fahrzeuge in Richtung eines differenzierteren Ansatzes als ursprünglich vorgesehen. Zwar bleibt das Ziel der Reduzierung der CO₂-Emissionen mit einer wichtigen Frist bis 2035 zentral, doch strebt die Europäische Union kein striktes Verbot von Verbrennungsmotoren mehr an.

Die Priorität liegt nun auf einer deutlichen Verringerung ihrer Umweltbelastung, wobei Alternativen wie synthetische Kraftstoffe oder bestimmte Hybridantriebe weiterhin möglich bleiben. Konkret bedeutet dies, dass Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor kurzfristig nicht verschwinden werden, sondern sich an wesentlich strengere Emissionsvorschriften halten müssen.

Für Expatriates, die sich oft in der Phase der Ansiedlung oder der Fahrzeugerneuerung befinden, ist dieser schrittweise Übergang ein Anlass, nachhaltigere Mobilitätsentscheidungen zu treffen und dabei die lokalen Gegebenheiten in Bezug auf Infrastruktur und Steuerwesen zu berücksichtigen.

Wie kann man in Luxemburg umweltfreundlicher unterwegs sein?

Wo kann man ein neues Auto kaufen?

Es gibt mehrere Möglichkeiten, in Luxemburg ein Fahrzeug zu kaufen, sei es neu oder gebraucht.

Kauf eines Fahrzeugs bei Autohändlern

In Luxemburg werden jedes Jahr mehr als 40.000 Fahrzeuge zugelassen. Während Benziner nach wie vor mehr als ein Drittel der Zulassungen ausmachen, steigen die Verkaufszahlen von Elektrofahrzeugen im Vergleich zu Dieselfahrzeugen.

Was die Marken angeht, sind Fahrzeuge deutscher Herkunft wie Volkswagen an erster Stelle, BMW an zweiter, Mercedes an dritter und Audi an vierter Stelle die meistverkauften Autos.

Autohändler verkaufen Neu- und Gebrauchtwagen.

Wenn Sie ein Neufahrzeug zu einem attraktiven Preis suchen, sollten Sie das Autofestival nicht verpassen.

Websites für den Verkauf von Gebrauchtwagen

Neben den Autohändlern gibt es zahlreiche Websites für den Autoverkauf wie Luxauto, Auto.lu, Automarket, Bazar.lu

Anzeigen von Privatpersonen zum Kauf eines Fahrzeugs finden Sie auch auf Facebook in Gruppen wie beispielsweise Voiture occasion Luxembourg “ oder „Occasion de voiture en Luxembourg“.

Sie können auch den Gebrauchtwagenmarkt nutzen, der jedes Jahr stattfindet.

Zulassung Ihres Fahrzeugs in Luxemburg

Jedes Fahrzeug, das in Luxemburg unterwegs ist, muss zwingend zugelassen sein, egal ob es sich um ein Neu- oder Gebrauchtfahrzeug, ein ausländisches oder ein luxemburgisches Fahrzeug handelt. Es gibt verschiedene Fälle für die Zulassung eines Fahrzeugs. Wir empfehlen Ihnen daher dringend, die Website www.snca.lu zu besuchen, um sich über die für die Zulassung eines Fahrzeugs in Luxemburg erforderlichen Verwaltungsschritte zu informieren .

Bei einem grenzüberschreitenden Umzug hat der Eigentümer, der sein Straßenfahrzeug nach Luxemburg einführt, ab dem Tag der Niederlassung eine Frist von 6 Monaten, um die Formalitäten für die Zulassung seines Fahrzeugs bei der SNCA zu erledigen.

Hier finden Sie unseren praktischen Leitfaden für die Einfuhr Ihres Fahrzeugs und Ihrer persönlichen Gegenstände nach Luxemburg.

Schritte zur Zulassung eines Fahrzeugs in Luxemburg

Um Ihr Fahrzeug in Luxemburg zuzulassen, müssen Sie sich mit den folgenden Unterlagenbei der SNCA in Sandweiler melden:

  • Antragsformular für die Ausstellung einer Zulassungsbescheinigung, das ausgefüllt, unterschrieben und bei der SNCA vorgelegt werden muss (auf der Website der SNCA zum Herunterladen verfügbar) zusammen mit folgenden Unterlagen
  • Rechnung/Eigentumsnachweis für das Fahrzeug mit ausgewiesener Mehrwertsteuer
  • gültigeKfz-Versicherungsbescheinigung,
  • Zolldokument, „Vignette 705“ oder „ATV“ für importierte Fahrzeuge. Diese Vignette erhalten Sie, wenn Sie mit dem Fahrzeug bei einer der Dienststellen der Zoll- und Verbrauchsteuerverwaltung vorstellig werden. Dieser Antrag muss zusammen mit einer Wohnsitzbescheinigung gestellt werden, die Sie bei Ihrer Wohnsitzgemeinde erhalten.
  • Europäische Konformitätsbescheinigung
  • eine Kanzleimarke im Wert von 50 Euro.

Für jedes in Luxemburg zugelassene Fahrzeug erhebtdie Zoll- und Verbrauchsteuerbehörde in Luxemburg eine jährliche Steuer. Dabei handelt es sich um die Steuerplakette. Das Dokument wird an den Zulassungsort des Fahrzeugs gesendet, zusammen mit einer Aufforderung zur Überweisung des geforderten Betrags. Die Zahlung muss nach Erhalt der Aufforderung erfolgen.

Individuelles Kennzeichen für Ihr Fahrzeug in Luxemburg

In Luxemburg können Sie ein personalisiertes Nummernschild über ein Formularbeantragen, das Sie auf der Website der SNCA herunterladen können. Wenn die gewünschte Nummer noch nicht vergeben ist, können Sie diese gegen Bezahlung für Ihr Fahrzeug erhalten. Siehe www.snca.lu

Achtung: Im Gegensatz zu vielen ausländischen Zulassungssystemen bedeutet die Zuteilung einer Kennzeichen-Nummer weder, dass das Fahrzeug zugelassen ist, noch dass es automatisch zur Zulassung zugelassen wird! Um den örtlichen Vorschriften zu entsprechen, müssen Sie das oben beschriebene Verfahren befolgen.

Technische Überprüfung von Fahrzeugen in Luxemburg

Von der technischen Überprüfung betroffene Fahrzeugtypen

In Luxemburg zugelassene Fahrzeuge müssen über eine gültige technische Prüfbescheinigung verfügen.

Die erste technische Überprüfung für PKWs, Motorräder und Anhänger mit einem Gewicht von mehr als 750 kg und weniger als 3.500 kg findet 4 Jahre nach der Erstzulassung statt.
Die zweite technische Überprüfung findet 2 Jahre später statt, also 6 Jahre nach der Erstzulassung. Danach müssen die folgenden Überprüfungen jährlich erfolgen.

Anhänger mit einem Gewicht von weniger als 750 kg müssen über eine Konformitätsplakette verfügen, die bei der SNCA zu erwerben ist.

Fahrzeuge aus der Zeit vor 1950 unterliegen keiner technischen Überprüfung.

Sogenannte „historische Fahrzeuge“ müssen alle zwei Jahre einer technischen Überprüfung unterzogen werden. „Historische Fahrzeuge“ sind Fahrzeuge, die vor mehr als 30 Jahren gebaut oder erstmals zugelassen wurden und deren Typ nicht mehr hergestellt wird und keine wesentlichen Änderungen erfahren hat. Die neuen Vorschriften ändern nichts am Status von Fahrzeugen, die zuvor als historisch eingestuft wurden, d. h. nach 25 Jahren.

Ablauf der technischen Überprüfung

Sie können Ihre obligatorische technische Überprüfung bei folgender Stelle durchführen lassen:

  • der SNCT – Société Nationale de Contrôle Technique in Sandweiler,
  • bei den zugelassenen Stellen DEKRA oder LUKS
  • bei Partnerwerkstätten.

Die Dokumente, die Sie bei Ihrem Termin bei der SNCT vorlegen müssen, finden Sie auf der Website der SNCT.

Um die technische Überprüfung Ihres Fahrzeugs durchführen zu lassen, müssen Sie vorab einen Termin vereinbaren. Erscheinen Sie pünktlich zum vereinbarten Termin zur technischen Überprüfung. Sie können Ihren Termin online über die Website der SNCT oder bei den anderen oben genannten Stellen vereinbaren oder ändern.
Befolgen Sie dann einfach die Anweisungen der Mitarbeiter vor Ort.

Weitere Informationen: www.snct.lu oder Tel .: +352 35 72 14-222

Achtung! Die technische Überprüfung ist kostenpflichtig.

Ihr Fahrzeug kann auch nach einem Unfall und umfangreichen Reparaturen, bei Tuning-Umbauten oder auf Verlangen der Behörden überprüft werden.

Fahrzeuge in Luxemburg und Wintervorschriften

Winterreifenpflicht in Luxemburg

Die Winter können in Luxemburg streng sein. Aus diesem Grund hat Luxemburg die Verwendung von sogenannten „Winterreifen“ oder „Allwetterreifen“ vorgeschrieben. Diese ermöglichen ein sichereres Befahren der luxemburgischen Straßen unter winterlichen Bedingungen, d. h. bei Glatteis, festgefahrenem Schnee, Schneematsch, Eisplatten oder Raureif.

Diese Regelung gilt für alle Fahrzeuge, die die luxemburgischen Grenzen überqueren, unabhängig davon, ob sie dort zugelassen sind oder nicht. Grenzgänger sind ebenso von dieser Regelung betroffen wie gelegentliche Besucher.

Früher galt diese Maßnahme vom 1. November bis zum 31. März. Heute gibt es keine festgelegten Termine mehr. Bei einer Kontrolle riskierenZuwiderhandelnde jedoch eine Geldstrafe, wenn ihr Fahrzeug unter winterlichen Bedingungen nicht ordnungsgemäß ausgerüstet ist.

Es kommt auch vor, dass die Regierung bei für den Verkehr bedenklichen Wetterbedingungen die Bevölkerung auffordert, unnötige Fahrten zu vermeiden. Jeder erhält dann eine Warnmeldung auf sein luxemburgisches Mobiltelefon.

Gesetzliche Vorschriften für Fahrzeuge im Winter

Denken Sie außerdem bei Schneefall oder sehr niedrigen Temperaturen daran, Ihr Fahrzeug von Schnee und Eis an den Fenstern, der Windschutzscheibe und der Heckscheibe zu befreien. Die Sicht aus dem Fahrzeuginneren muss nämlich uneingeschränkt gewährleistet sein. Auch Ihr Nummernschild muss vollständig frei sein.

Bei Schneefall müssen die Anwohner die Gehwege vor ihrem Wohnhaus räumen, um Stürze zu vermeiden.

Zudem ist es gesetzlich verboten, den Motor eines stehenden Fahrzeugs laufen zu lassen, um es aufzuwärmen oder die Scheiben zu enteisen. Auch hier, wie in den vorangegangenen Fällen, sind diese Verstöße strafbar. Zuwiderhandelnde können mit einem Bußgeld belegt werden.

Denken Sie daran: Das Fahren in Luxemburg erfordert die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung. Informieren Sie sich über die Verkehrsregeln in Luxemburg.

Welche Pannenhilfe für Ihr Auto?

In Luxemburg können Sie Pannenhilfe für Ihr Fahrzeug zu sehr günstigen Tarifen in Anspruch nehmen.Der Automobile Club du Luxembourg bietet Autofahrerneine All-in-One-Lösung für unvergleichlichen Komfort.

Hier finden Sie weitere Informationen zu den in Luxemburg zu erledigenden Verwaltungsformalitäten

Laurent Ollier

Laurent Ollier

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