Wichtigste Wohnbeihilfen
Sie ziehen nach Luxemburg und möchten eine Wohnung kaufen oder mieten? Wohnungen sind in ganz Luxemburg sehr teuer, insbesondere in der Region Centre. Aber es gibt auch gute Nachrichten: Es gibt finanzielle Zuschüsse, die kürzlich sogar noch erhöht wurden.
Um Ihnen bei der Planung Ihres Immobilienprojekts zu helfen, finden Sie hier alle Informationen zu den finanziellen Hilfen, die für den Kauf einer Immobilie oder die Anmietung Ihrer Wohnung in Luxemburg zur Verfügung stehen.
Wohnkosten in Luxemburg
Wohnraum ist in Luxemburg sehr teuer. Die Kosten dafür belasten das Budget der Haushalte in Luxemburg erheblich. Man muss wissen, dass die Immobilienpreise in den letzten Jahren stark gestiegen sind. Auch wenn sich die Kaufpreise heute tendenziell stabilisieren oder sogar sinken, gilt dies nicht für die Mieten. Die Mietpreise steigen weiter in die Höhe.
Es gibt jedoch finanzielle Hilfen. Mehr dazu erfahren Sie weiter unten.
Finanzielle Wohnhilfen
Wohnungsbeihilfebehörde in Luxemburg
In Luxemburg gibt es einen öffentlichen Dienst, der alle Ihre Fragen zum Thema Wohnen beantwortet. Der Service des Aides au logement unterstützt Sie bei allen technischen und administrativen Schritten.
Zögern Sie nicht, sich an den Service des Aides au Logement zu wenden, um Informationen zum Thema Wohnen, aber auch zu finanziellen Beihilfen für Wohnraum zu erhalten. Sie können sich auch mit allen Fragen zu Ihrer Miete und Ihren Rechten als Mieter an den Service des Aides au Logement wenden.
Er informiert auch öffentliche und private Bauträger über staatliche Beihilfen, die sie beim Bau von Wohnungen in Anspruch nehmen können.
Welche Hilfen gibt es für Haushalte mit geringem Einkommen?
Als Mieter können Sie finanzielle Unterstützung für die Anmietung einer Wohnung in Luxemburg erhalten. Diese Mietbeihilfen richten sich an Haushalte mit Wohnsitz im Großherzogtum Luxemburg, deren Einkommen nicht ausreicht, um sich eine Wohnung zu leisten. Um diese Beihilfen in Anspruch nehmen zu können, dürfen Sie nicht bereits Eigentümer einer Immobilie sein und müssen seit mindestens 3 Monaten über ein regelmäßiges Einkommen in Luxemburg verfügen.
Mietzuschuss in Luxemburg
Die am stärksten benachteiligten Haushalte können Mietzuschüsse in Höhe von 200 bis 400 Euro pro Monat für die Anmietung einer Wohnung in Luxemburgerhalten . Die Höhedes Zuschusses richtet sich nach der Zusammensetzung und dem Einkommen des Haushalts.
Die Obergrenzen für den Bezug wurden im Mai 2024 angehoben, um sie anden Anstieg der Lebenshaltungskosten in den letzten Monaten in Luxemburg anzupassen. Darüber hinaus beträgt der Zuschlag pro Kind nun 80 Euro statt wie bisher 40 Euro.
Staatliche Beihilfe zur Finanzierung einer Mietkaution
Diese Beihilfe zur Finanzierung der von den Vermietern geforderten Mietkaution ist für Haushalte bestimmt, die die bei Unterzeichnung des Mietvertrags geforderte Kaution nicht bezahlen können . Der Mieter muss dann dem Vermieter eine Mietkaution in Höhe von bis zu 3 Monatsmieten hinterlegen .
Der Mieter kann die staatliche Garantie in Anspruch nehmen, wenn die folgenden Bedingungen erfüllt sind:
- Die gemietete Wohnung muss sich auf luxemburgischem Gebiet befinden und von einem privaten Eigentümer vermietet werden.
- Die Wohnung ist der Haupt- und ständige Wohnsitz des Haushalts.
- Die geforderte Miete entspricht den Bestimmungen des Mietvertrags für Wohnraum.
- Die Mietkaution entspricht maximal drei Monatsmieten ohne Nebenkosten und übersteigt nicht 50 % des Haushaltseinkommens.
Eine subventionierte Wohnung in Luxemburg mieten
Bestimmte Wohnungen in Luxemburg werden vom Staat nach Prioritätsstufen für Haushalte mit geringem Einkommen reserviert. Diese Wohnungen sind beim Fonds du Logement, der Société Nationale des Habitations à Bon Marché oder beim Office Social des communes erhältlich.
Soziale Immobilienagentur
Wohnungen werden Haushalten mit geringem Einkommen für 3 Jahre zur Verfügung gestellt, im Gegenzug für eine soziale Betreuung.
Weitere Informationen zu Mietbeihilfen in Luxemburg finden Sie auf guichet.lu.
Zuschüsse für den Kauf oder Bau einer Wohnung
In Luxemburg können Personen, die eine Wohnung in Luxemburg kaufen oder bauen möchten, um dort ihren Hauptwohnsitz zu begründen, verschiedene Beihilfen in Anspruch nehmen, um ihr Projekt zu finanzieren.
Diese Beihilfen können in Form von Kapital und/oder Zinsen gewährt werden oder zur Absicherung eines Darlehens beim Erwerb einer Wohnung im Großherzogtum dienen. Der Antragsteller darf keine andere Wohnung besitzen.
Prämie für geringes Einkommen
Nur Haushalte mit geringem Einkommen können Beihilfen für den Erwerb eines Hauptwohnsitzes in Luxemburg in Anspruch nehmen. Außerdem dürfen sie nicht bereits Eigentümer einer Wohnung in Luxemburg oder im Ausland sein.
Diese Prämie wird in Abhängigkeit vom Einkommen, der familiären Situation und der Art der Wohnung gewährt. Die Prämie liegt zwischen 500 und 10.000 Euro, mit einem Aufschlag für Eigentumswohnungen oder Doppelhaushälften. Die Wohnung muss mindestens 10 Jahre lang behalten werden.
Zinszuschuss für Hypothekendarlehen
Diese Zinsbeihilfe kann Personen mit einem oder mehreren Kindern gewährt werden, die ein Hypothekendarlehen von bis zu 200.000 Euro für den Bau, den Erwerb oder die Verbesserung ihrer Wohnung aufgenommen haben. Der maximale Darlehensbetrag erhöht sich um 20.000 Euro pro unterhaltsberechtigtem Kind (bis zu 80.000 Euro zusätzlich).
Durch die Zinsvergünstigung können die monatlichen Belastungen durch einen Zinszuschuss zwischen 0,25 % und 2,45 % je nach Ihrem Einkommen und Ihrer familiären Situation reduziert werden.
Bausparprämie
Die Bausparprämie wird vom Staat unter bestimmten Voraussetzungen einmalig gewährt. Sie beträgt maximal 5.000 Euro und entspricht den Zinsen und Prämien auf dem Sparkonto oder Bausparkonto, das zu mindestens 90 % zur Finanzierung der Wohnung aufgelöst wurde.
Staatliche Garantie für Immobilienkredite
Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Staat Ihnen helfen, Ihr Immobiliendarlehen bis zu einem Betrag von 294.824,40 Euro zu garantieren. Diese Garantie gilt für ein Darlehen, das mindestens 60 % Ihres Immobilienprojekts finanziert. Der Antrag muss im Rahmen eines vorherigen Bausparvertrags mit einem Mindestbetrag von 1.000 Euro pro Jahr über einen Zeitraum von mindestens 3 Jahren bei einer vertraglich gebundenen Bank gestellt werden.
Zusätzliche Prämie für Architekten- und Ingenieurkosten
Empfänger einer Bauprämie im Rahmen des Neubaus eines Einfamilienhauses können eine Zusatzprämie von bis zu 1.250 Euro erhalten, die der Hälfte der Kosten entspricht.
Klima Prêt, Verbesserung der Energieeffizienz von Wohngebäuden
Wenn ein Klimakredit oder Klimaprêt im Rahmen einer energetischen Sanierung einer mehr als 10 Jahre alten Wohnung, die als Hauptwohnsitz dient, aufgenommen wurde, können Sie unter bestimmten Bedingungen einen subventionierten Zinssatz von 1,5 % bis zu 100.000 Euro in Anspruch nehmen.
Sie können auch einen Klimabonus Wunnen in Anspruch nehmen, der bis zu 50 % der Photovoltaikanlagen mit einer Obergrenze von 1.250 Euro oder sogar 62,5 % der energetischen Sanierungsarbeiten mit einer Obergrenze von 1.562 Euro bis zum 1. Oktober 2024 finanziert.
Der Klimabonus Wunnen ermöglicht auch die Finanzierung von energetischen Sanierungen oder die Installation nachhaltigerer Heizsysteme wie Wärmepumpen oder Holzheizkessel.
Das Projekt muss mit Unterstützung eines zertifizierten Energieberaters durchgeführt werden. Im Rahmen der My Energy-Förderung können Sie kostenlose Beratung in Anspruch nehmen, wenn Sie Eigentümer sind unddie Energieeffizienz Ihrer Wohnung verbessern möchten. Erfahren Sie mehr über den Energiepass.
Beihilfe für das LENOZ-Zertifikat für die Nachhaltigkeit von Wohngebäuden
Die LENOZ-Zertifizierung(Lëtzebuerger Nohaltegkeets-Zertifizéierung fir Wunngebaier) ermöglicht die Bewertung der Nachhaltigkeit von Wohngebäuden. Im Rahmen der Erlangung dieses Zertifikats können Sie als Eigentümer der Immobilie eine finanzielle Beihilfe von bis zu 1.500 Euro für ein Einfamilienhaus und 750 Euro für eine Wohnung in einem Mehrfamilienhaus erhalten.
Mehrwertsteuerrückerstattung für Arbeiten an Wohnungen, die älter als 10 Jahre sind
Unabhängig von Ihrem Einkommen können Sie im Rahmen des stark reduzierten Mehrwertsteuersatzes von 3 % für Arbeiten an einem mehr als 10 Jahre alten Hauptwohnsitz oder im Rahmen eines Neubaus eine Mehrwertsteuerrückerstattung von bis zu 50.000 Euro erhalten.
Reduzierte Notarkosten im Rahmen des Bellegen Akt
Zusätzlich zu all diesen Beihilfen können Sie eine Steuergutschrift von bis zu 40.000 Euro pro Person auf die Notarkosten erhalten. Diese Maßnahme dient der Förderung des Erwerbs von Wohneigentum in Luxemburg. Sie ermöglicht eine Verringerung der Kosten, die bei der Unterzeichnung des Kaufvertrags für eine Immobilie als Hauptwohnsitz anfallen.
Renovierung einer Wohnung oder Durchführung besonderer Umbauten
Zusätzlich zu den oben genannten Beihilfen können Sie eine Reihe von staatlichen Finanzhilfen erhalten, wenn Sie Ihre Wohnung renovieren oder Umbauten vornehmen möchten.
Wohnungsverbesserungsprämie in Luxemburg
Diese Beihilfe in Höhe von 40 % des Gesamtbetrags der Arbeiten ohne Mehrwertsteuer wird insbesondere für Arbeiten gewährt, die der Wiederherstellung der Gesundheit oder Sicherheit in einer Wohnung (die älter als 15 Jahre ist) dienen. Sie kann auch für die Schaffung neuer Räume oder die Vergrößerung bestehender Räume gewährt werden. Die Renovierungsarbeiten müssen nachhaltig sein: Regenwassernutzung, geringerer Energieverbrauch, Umweltschutz.
Spezielle Einrichtungen für Menschen mit besonderen Bedürfnissen
Es gibt auch eine finanzielle Beihilfe in Höhe von 60 % der Kosten der Arbeiten, maximal jedoch 20.000 Euro. Sie wird einmalig je nach Einkommens- und Familiensituation für Arbeiten gewährt, die die Bewohnbarkeit für eine Person mit eingeschränkter Mobilität oder besonderen Bedürfnissen verbessern sollen .
Erfahren Sie mehr über die staatlichen Beihilfen zur Finanzierung Ihrer Wohnung.
Sie haben sich entschlossen, eine Wohnung zu kaufen oder zu mieten? Hier finden Sie Vermittler, die Ihnen bei der Suche nach einer Wohnung zum Kauf oder zur Miete helfen.
Weitere Tipps zu Wohnbeihilfen finden Sie auch bei der Semaine Nationale du Logement (Nationale Wohnungswoche).
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