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CPE oder Energiepass – wozu dienen sie?

CPE oder Energiepass – wozu dienen sie?

Für jede Immobilientransaktion in Luxemburg muss ein Energieausweis vorgelegt werden. Der Energieausweis bescheinigt die Energieeffizienz einer Wohnung.
Beim Verkauf oder der Vermietung einer Wohnung muss der Eigentümer dem Käufer zwingend einen Energiepass vorlegen, der die Energieeffizienz der Wohnung bescheinigt.

Der Energieausweis berechnet die Energieeffizienz eines Gebäudes.

Der Energieausweis wird gemeinhin als Energiepass bezeichnet.

Der Energieausweis definiert den Energieverbrauch eines Gebäudes oder einer Wohnung. Er umfasst mehrere Seiten und wird nach sehr genauen Normen erstellt. Der Energieausweis bestimmt drei Hauptelemente:

  • die Energieeffizienzklasse. Sie bestimmt den Primärenergieverbrauch der Wohnung
  • die Wärmedämmklasse. Sie entspricht dem Heizbedarf der Wohnung
  • die Energieeffizienzklasse. Sie definiert die CO2-Emissionen des Gebäudes.

Jede Klassifizierung wird mit A bis I bewertet.

Die Note A ist die beste Klasse. Sie entspricht den sogenannten Passivhäusern. Die Klasse B ist die Note, die an Wohngebäude mit niedrigem Energieverbrauch vergeben wird. Die Klasse C entspricht energieeffizienten Wohngebäuden. Die Klasse I ist die schlechteste Klasse.

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In welchen Fällen ist der Energieausweis in Luxemburg obligatorisch?

Der Energieausweis ist seit der großherzoglichen Verordnung vom 30. November 2007 obligatorisch. Der Energieausweis ist 10 Jahre lang gültig. Er wird von Eigentümer zu Eigentümer weitergegeben.

Energieausweis für den Verkauf oder die Vermietung von Altbauten vorgeschrieben

Der Energieausweis ist beim Verkauf, Umbau, Ausbau oder Neubau einer Wohnung erforderlich. Auch bei der Vermietung muss der Eigentümer seinem Mieter den Energieausweis vorlegen.

Bei Renovierungs- und Modernisierungsarbeiten am Gebäude ist es jedoch ratsam, einen neuen Energiepass erstellen zu lassen. Denn durch die Arbeiten wird sich die Energieeffizienz verändern. Ein neuer Energieausweis ist beim Wiederverkauf der Immobilie sehr nützlich. Die Wertsteigerung Ihrer Immobilie hängt davon ab.

Energieausweis AAA für Neubauten in Luxemburg

Seit 2017 müssen alle Neubauten in Luxemburg in Bezug auf die drei Elemente zur Berechnung des Energieverbrauchs die Klassifizierung AAA erfüllen .

Energieausweis und Renovierung von Immobilien in Luxemburg

In Luxemburg hat der Energieausweis nur informativen Charakter. Unabhängig von der berechneten Energieeffizienz eines Gebäudes besteht keine Verpflichtung, die Immobilie zu renovieren, um ihre Energieeffizienz zu verbessern.

Dennoch gewährt die luxemburgische Regierung finanzielle Beihilfen für die Renovierung von Wohnraum. Diese zielen insbesondere auf die Verbesserung der Energieeffizienz von Gebäuden ab.

Erstellung eines Energieausweises in Luxemburg

Der Energiepass ist bei einem Immobilienverkauf oder einer Vermietung obligatorisch. Der Eigentümer muss ihn vorlegen können. Der Energieausweis muss von Fachleuten ausgestellt werden, die von der luxemburgischen Regierung zertifiziert sind.

Auch wenn man die Energieeffizienz seines Wohngebäudes mit Hilfe von im Internet verfügbaren Tools bewerten kann, können diese Bewertungen nicht als offizielle Dokumente für Immobilientransaktionen herangezogen werden.

Auf guichet.lu finden Sie eine Liste der zugelassenen Fachleute, die einen Energieausweis für Ihre Wohnung ausstellen können.

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Energieeffizienz und Mietpreisgestaltung in Luxemburg

Im Jahr 2022 hat die Regierung einen Gesetzentwurf vorgelegt, der darauf abzielt, die Mieten an die Energieeffizienz von Wohnungen zu koppeln. Ziel ist es, gegen „thermische Siebe” vorzugehen. Dieses Gesetz ist derzeit noch in der Schwebe.

In der Praxis würden im Rahmen dieses Gesetzes zur Energieeffizienz die Mieten entsprechend der Klassifizierung der Wohnung begrenzt werden. Diese Obergrenze würde auch mit den Investitionen des Eigentümers korrelieren. Konkret würde sich die Miete für den Mieter wie folgt erhöhen:

  • maximal 3,5 % des vom Eigentümer investierten Kapitals für Wohnungen mit einer Energieeffizienzklasse von A bis E
  • maximal 3,0 % des vom Eigentümer investierten Kapitals in Wohnungen mit geringer Energieeffizienz (Note F bis I)

Zur Erinnerung: Derzeit beträgt die maximale Miethöhe 5 % des investierten Kapitals. Derzeit gibt es keinen Begriff der Energieeffizienz.

Erfahren Sie mehr über die Anmietung einer Wohnung in Luxemburg.

Laurent Ollier

Laurent Ollier

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