Arbeitslosenunterstützung für Selbstständige
Sich in Luxemburg selbstständig zu machen, bedeutet nicht, auf jeglichen Sozialschutz zu verzichten. Entgegen einer weit verbreiteten Meinung genießen Selbstständige einen relativ umfassenden Sozialversicherungsschutz. Im Gegenzug finanzieren sie ihre Sozialbeiträge vollständig selbst, während ein Arbeitnehmer diese gemeinsam mit seinem Arbeitgeber trägt.
Als Selbstständiger sind Sie beim Centre commun de la sécurité sociale (CCSS) versichert. Diese Mitgliedschaft ermöglicht es Ihnen, unter bestimmten Voraussetzungen Leistungen in den Bereichen Krankenversicherung, Mutterschafts- oder Vaterschaftsurlaub, Altersrente, Pflegeversicherung, Arbeitsunfallversicherung und in bestimmten Fällen Arbeitslosengeld in Anspruch zu nehmen.
Diese Seite hilft Ihnen, die wichtigsten Unterschiede zwischen dem Status als Arbeitnehmer und dem als Selbstständiger zu verstehen, damit Sie vor der Gründung Ihres Unternehmens eine fundierte Entscheidung treffen können .
Wenn Sie derzeit Ihr unternehmerisches Projekt vorbereiten, lesen Sie auch unsere Leitfäden zur Gründung oder Übernahme eines Unternehmens, zum Businessplan und zur Finanzierung sowie zur Selbstständigkeit und zu Coworking-Räumen.
Wie funktioniert die soziale Absicherung von Selbstständigen?
Wie Arbeitnehmer zahlen auch Selbstständige Beiträge in das luxemburgische Sozialversicherungssystem ein. Allerdings werden ihre Beiträge auf der Grundlage ihres beruflichen Einkommens berechnet und müssen vollständig von ihnen selbst getragen werden. Sie finanzieren insbesondere:
- die Krankenversicherung und die Gesundheitsversorgung;
- Leistungen bei Arbeitsunfähigkeit;
- Mutterschafts- und Vaterschaftsurlaub (unter bestimmten Voraussetzungen);
- die Altersrente;
- die Pflegeversicherung;
- die Unfallversicherung;
- in bestimmten Fällen Arbeitslosengeld.
Die Modalitäten für die Berechnung und den Anspruchserwerb unterscheiden sich jedoch von denen, die für Arbeitnehmer gelten. Deshalb ist es wichtig, die Besonderheiten dieses Status genau zu verstehen, bevor man sich selbstständig macht.
Weitere Informationen zur Arbeitslosigkeit und zur Arbeitssuche in Luxemburg.
Arbeitnehmer oder Selbstständiger: Was sind die Unterschiede?
Beide Status gewähren Zugang zu sozialer Absicherung, doch ihre Funktionsweise ist nicht identisch. Die folgende Tabelle zeigt die wichtigsten Unterschiede auf.
| Soziale Absicherung | Arbeitnehmer | Selbstständiger |
|---|---|---|
| Anmeldung bei der Sozialversicherung | Automatisch über den Arbeitgeber. | Obligatorisch über die CCSS bei Aufnahme der Tätigkeit. |
| Krankenversicherung | Ja. | Ja. |
| Krankengeld | Ja. | Ja, unter bestimmten Voraussetzungen. |
| Mutterschaftsurlaub und Geburt | Ja. | Ja, unter bestimmten Voraussetzungen. |
| Elternzeit | Ja. | Ja, unter bestimmten Voraussetzungen. |
| Altersrente | Ja. | Ja. |
| Unfallversicherung | Ja. | Ja. |
| Arbeitslosengeld | Ja, unter bestimmten Voraussetzungen. | Ja, jedoch nur in bestimmten Fällen einer unfreiwilligen Beendigung der Erwerbstätigkeit. |
| Zahlung der Sozialbeiträge | Werden zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber aufgeteilt. | Werden direkt vom Selbstständigen getragen. |
Selbstständiger Status: Wissenswertes für zukünftige Selbstständige
- Der Status als Selbstständiger schließt den Sozialschutz nicht aus.
- Sie genießen für viele Lebensrisiken einen Schutz, der mit dem von Arbeitnehmern vergleichbar ist.
- Die Anspruchsvoraussetzungen können je nach Leistung unterschiedlich sein.
- Im Gegenzug finanzieren Sie Ihre Sozialbeiträge vollständig selbst.
Krankheit, Mutterschaft, Rente … Welche Ansprüche haben Sie als Selbstständiger?
Die soziale Absicherung von Selbstständigen deckt die wichtigsten Lebensrisiken ab. Auch wenn sich die Modalitäten manchmal von denen für Arbeitnehmer unterscheiden, genießen Selbstständige einen relativ umfassenden Versicherungsschutz, sofern sie ordnungsgemäß beim Centre commun de la sécurité sociale (CCSS) gemeldet sind und ihre Beiträge ordnungsgemäß entrichtet haben.
Im Falle einer Krankheit oder Arbeitsunfähigkeit eines Selbstständigen
Wie ein Arbeitnehmer genießt auch ein beim CCSS versicherter Selbstständiger Versicherungsschutz durch die Krankenversicherung. Arztbesuche, Medikamente, Untersuchungen, Krankenhausaufenthalte oder spezialisierte Behandlungen werden gemäß den Bestimmungen der Nationalen Gesundheitskasse (CNS) erstattet.
Bei Arbeitsunfähigkeit kann der Selbstständige unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls Krankengeld beziehen. Im Gegensatz zu einem Arbeitnehmer hat er jedoch keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung durch einen Arbeitgeber. Es ist daher unerlässlich, diese Eventualität vorwegzunehmen, insbesondere durch die Bildung einer finanziellen Reserve oder, falls erforderlich, durch den Abschluss einer Zusatzversicherung.
Um die Funktionsweise der Krankenversicherung in Luxemburg besser zu verstehen, lesen Sie auch unseren Leitfaden zur Sozialversicherung, zur CNS und zu Zusatzkrankenversicherungen.
Mutterschaft, Vaterschaft und Elternzeit für Selbstständige
Auch Selbstständige genießen Schutz, wenn sie Eltern werden. Sofern sie die in der luxemburgischen Gesetzgebung vorgesehenen Versicherungsvoraussetzungen erfüllen, haben sie Anspruch auf Mutterschaftsurlaub, Vaterschaftsurlaub sowie gegebenenfalls auf Elternzeit.
Die Anspruchsvoraussetzungen, die Dauer der Urlaube und die Modalitäten der Entschädigung können je nach Ihrer Situation variieren. Es wird daher empfohlen, diese Schritte bereits mehrere Monate vor der Geburt des Kindes in die Wege zu leiten.
Alle praktischen Informationen finden Sie in unseren Leitfäden zum Mutterschaftsurlaub und zum Elternurlaub in Luxemburg.
Rente und Altersrente für Selbstständige
Die von Selbstständigen gezahlten Beiträge begründen ebenfalls einen Anspruch auf Rente. Wie Arbeitnehmer zahlen sie Beiträge in das luxemburgische gesetzliche Rentensystem ein.
Die Höhe Ihrer zukünftigen Rente hängt insbesondere von Ihrer Beitragsdauer und den während Ihrer gesamten beruflichen Laufbahn gemeldeten Einkünften ab. Eine längere Unterbrechung der Erwerbstätigkeit oder geringe Einkünfte können sich daher auf die Höhe Ihrer Rente auswirken.
Um sich auf Ihren Ruhestand vorzubereiten, lesen Sie unseren umfassenden Leitfaden zur Altersrente in Luxemburg.
Arbeitsunfall- und Pflegeversicherung für Selbstständige
Selbstständige genießen ebenfalls Versicherungsschutz bei Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten sowie im Rahmen der luxemburgischen Pflegeversicherung, und zwar nach denselben Grundprinzipien wie andere Sozialversicherte.
Diese Regelungen gewährleisten finanziellen Schutz und Unterstützung im Falle eines Verlusts der Selbstständigkeit oder eines Unfalls im Zusammenhang mit Ihrer beruflichen Tätigkeit.
Die wichtigsten Sozialleistungen für Selbstständige auf einen Blick
| Situation | Sind Sie versichert? | Wissenswertes |
|---|---|---|
| Krankheit | ✅ Ja | Kostenübernahme durch die CNS unter bestimmten Voraussetzungen. |
| Arbeitsunfähigkeit | ✅ Ja | Es können Entschädigungen gezahlt werden, es gibt jedoch keine Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber. |
| Mutterschaft / Geburt | ✅ Ja | Vorbehaltlich der gesetzlich vorgesehenen Versicherungsvoraussetzungen. |
| Elternzeit | ✅ Ja | Unter bestimmten Voraussetzungen möglich. |
| Rente | ✅ Ja | Die Beiträge begründen Rentenansprüche. |
| Arbeitsunfall | ✅ Ja | Schutz gemäß dem luxemburgischen System. |
| Pflegeversicherung | ✅ Ja | Im Sozialversicherungssystem enthalten. |
| Arbeitslosigkeit | ⚠ Ja, jedoch nur in bestimmten Fällen | Bei unfreiwilliger Beendigung des Arbeitsverhältnisses gelten besondere Bedingungen. |
Selbstständige: Eine soziale Absicherung ähnlich der von Arbeitnehmern … mit einer anderen Funktionsweise
Das luxemburgische System bietet Selbstständigen einen umfassenden Sozialschutz. Im Gegensatz zu Arbeitnehmern müssen sie jedoch die Zahlung ihrer Beiträge selbst verwalten und die finanziellen Folgen eines Rückgangs oder einer Einstellung ihrer Tätigkeit stärker vorhersehen.
Ein gutes Cashflow-Management und, je nach Ihrer Situation, der Abschluss von Zusatzversicherungen können dazu beitragen, Ihre berufliche Tätigkeit abzusichern.
Haben Selbstständige Anspruch auf Arbeitslosengeld?
Ja, aber im Gegensatz zu Arbeitnehmern unterliegt der Anspruch auf Arbeitslosengeld für Selbstständige besonderen Bedingungen. Ziel ist es, Unternehmer zu schützen, die mit einer unfreiwilligen Einstellung ihrer Tätigkeit konfrontiert sind, und nicht diejenigen, die sich freiwillig dafür entscheiden, ihre Tätigkeit zu beenden.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um Arbeitslosengeld zu erhalten?
Um Anspruch auf Arbeitslosengeld zu haben, müssen insbesondere mehrere Voraussetzungen erfüllt sein.
- Nachweis einer mindestens sechsmonatigen beruflichen Tätigkeit als Selbstständiger.
- Seit mindestens zwei Jahren bei der luxemburgischen Sozialversicherung versichert sein.
- Die Tätigkeit muss aus einem gesetzlich anerkannten Grund eingestellt worden sein.
- Als Arbeitssuchender beider ADEM gemeldet sein.
- Man muss bereit sein, wieder eine berufliche Tätigkeit aufzunehmen.
Eine freiwillige Einstellung der Tätigkeit ohne triftigen Grund berechtigt in der Regel nicht zum Bezug von Arbeitslosengeld.
Welche Gründe für die Einstellung der Erwerbstätigkeit werden berücksichtigt?
Die ADEM prüft jeden Fall individuell. Zu den wichtigsten Gründen, die einen Anspruch auf Arbeitslosengeld begründen können, gehören insbesondere:
- wirtschaftliche oder finanzielle Schwierigkeiten, die eine Fortsetzung der Tätigkeit unmöglich machen;
- ordnungsgemäß begründete medizinische Gründe;
- ein Fall höherer Gewalt;
- sonstige in den Vorschriften vorgesehene Situationen.
Arbeitslosigkeit von Selbstständigen: Jeder Fall wird individuell geprüft
Die Zahlung von Arbeitslosengeld erfolgt niemals automatisch. Die ADEM prüft die Umstände der Einstellung der Tätigkeit sowie die Erfüllung der verschiedenen Anspruchsvoraussetzungen. Im Zweifelsfall empfiehlt es sich, Kontakt mit einem ADEM-Berater aufzunehmen, bevor Sie Ihre Tätigkeit endgültig einstellen.
Selbstständige: Wie beantragen Sie Ihr Arbeitslosengeld?
Wenn Sie die Anspruchsvoraussetzungen erfüllen, müssen Sie kurz nach der Einstellung Ihrer Tätigkeit mehrere Schritte unternehmen.
- Melden Sie sich so schnell wie möglich beider ADEM an (spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Beendigung Ihrer Tätigkeit).
- Stellen Sie Ihre Unterlagen mit den erforderlichen Belegen zusammen.
- Legen Sie Unterlagen vor, die die Einstellung Ihrer Tätigkeit und Ihre beruflichen Einkünfte belegen.
- Nehmen Sie an den von Ihrem ADEM-Berater vereinbarten Terminen teil.
Zu den erforderlichen Unterlagen können insbesondere gehören:
- Nachweise über die Einstellung Ihrer Tätigkeit;
- Ihre aktuellen Steuererklärungen;
- Unterlagen zum Nachweis Ihrer beruflichen Einkünfte;
- sowie alle weiteren Unterlagen, die die ADEM je nach Ihrer Situation anfordert.
Wie hoch ist die Höhe des Arbeitslosengeldes?
Die Höhe des Arbeitslosengeldes hängt insbesondere von Ihrem beitragspflichtigen Einkommen und Ihrer familiären Situation ab. Wie bei Arbeitnehmern ist die Berechnung gesetzlich geregelt und berücksichtigt gesetzliche Obergrenzen.
Da sich die Berechnungsregeln ändern können, empfehlen wir Ihnen, die aktuellen Informationen direkt auf der offiziellen Website der ADEM einzusehen oder eine individuelle Schätzung bei einem Berater anzufordern.
Wie lange wird das Arbeitslosengeld gezahlt?
In der Regel kann das Arbeitslosengeld über einen Zeitraum von maximal 365 Tagen innerhalb von 24 Monaten gezahlt werden. In bestimmten Situationen sind Verlängerungen möglich, insbesondere abhängig vom Alter und der Dauer der Berufstätigkeit.
| Alter | Berufserfahrung | Maximale Bezugsdauer |
|---|---|---|
| 50 Jahre und älter | 30 Jahre | 24 Monate |
| 55 Jahre und älter | 35 Jahre | 36 Monate |
| 60 Jahre und älter | 40 Jahre | 48 Monate |
Ihre Pflichten während der Arbeitslosigkeit
Die Weiterzahlung der Leistungen ist an die Einhaltung mehrerer Verpflichtungen gebunden.
- Sie müssen aktiv nach einer Beschäftigung suchen und dies nachweisen können.
- Für den Arbeitsmarkt verfügbar sein.
- An den von der ADEM organisierten Terminen teilnehmen.
- Stellenangebote oder Weiterbildungen anzunehmen, die Ihrem Profil entsprechen, sofern kein berechtigter Grund vorliegt.
Die Nichteinhaltung dieser Verpflichtungen kann zu einer Aussetzung oder Streichung der Leistungen führen.
Weitere Informationen zur Arbeitslosigkeit und zur Arbeitssuche in Luxemburg
Checkliste: Absicherung Ihrer selbstständigen Tätigkeit
✔ Überprüfen Sie Ihre Mitgliedschaft bei der CCSS.
✔ Berechnen Sie die Höhe Ihrer Sozialbeiträge im Voraus.
✔ Legen Sie sich eine finanzielle Reserve an, um unvorhergesehene Ereignisse abfedern zu können.
✔ Informieren Sie sich über Ihre Ansprüche in den Bereichen Krankheit, Rente, Mutterschaft und Arbeitslosigkeit.
✔ Wenden Sie sich im Falle einer unfreiwilligen Einstellung Ihrer Tätigkeit umgehend an die ADEM.
Sozialversicherung für Selbstständige: Das Wichtigste auf einen Blick
Der Status als Selbstständiger bietet große Autonomie und gleichzeitig Zugang zu einem umfassenden Sozialschutz. Auch wenn sich die Funktionsweise von der der Arbeitnehmer unterscheidet, ermöglicht er den Anspruch auf Leistungen in den Bereichen Krankenversicherung, Rente, Elternzeit und unter bestimmten Voraussetzungen Arbeitslosenversicherung.
Nehmen Sie sich vor der Gründung Ihres Unternehmens Zeit, Ihre Rechte und Pflichten genau zu verstehen, um Ihr unternehmerisches Vorhaben abzusichern.
Häufig gestellte Fragen zur sozialen Absicherung von Selbstständigen
Zahlen Selbstständige Rentenbeiträge?
Ja. Die in Luxemburg gezahlten Sozialbeiträge begründen einen Anspruch auf Altersrente, sofern die im Rentensystem vorgesehenen Voraussetzungen erfüllt sind.
Hat eine Selbstständige Anspruch auf Mutterschaftsurlaub?
Ja. Selbstständige Arbeitnehmerinnen haben Anspruch auf Mutterschaftsurlaub, sofern sie die in der luxemburgischen Gesetzgebung vorgesehenen Versicherungsvoraussetzungen erfüllen.
Warum scheinen die Sozialbeiträge höher zu sein?
Weil Selbstständige alle mit ihrer Tätigkeit verbundenen Beiträge selbst entrichten. Bei einem Arbeitnehmer wird ein erheblicher Teil davon vom Arbeitgeber übernommen.
Haben alle Selbstständigen Anspruch auf Arbeitslosengeld?
Nein. Arbeitslosengeld wird nur in Fällen gewährt, die die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen, insbesondere bei unfreiwilliger Beendigung der Erwerbstätigkeit.
Wo erhalte ich individuelle Informationen?
Die ADEM, das CCSS und die CNS sind nach wie vor die ersten Ansprechpartner für alle Fragen zu Ihrer persönlichen Situation und Ihren sozialen Ansprüchen.
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