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Fördermittel für Elektrofahrzeuge: Subventionen

Fördermittel für Elektrofahrzeuge: Subventionen

Die luxemburgische Regierung fördert aktiv die Einführung von Elektrofahrzeugen durch finanzielle Beihilfen und steuerliche Vergünstigungen. Diese Anreize tragen dazu bei, den Preisunterschied zwischen herkömmlichen Fahrzeugen und solchen mit geringen CO₂-Emissionen zu verringern, und erleichtern so den Übergang zu einer umweltfreundlicheren Mobilität.

Allerdings ändern sich die Förderbedingungen ab dem 1. Oktober 2024, insbesondere für Plug-in-Hybridfahrzeuge, die dann keine Subventionen mehr erhalten.

Neue Förderbeträge für Elektrofahrzeuge

Weniger günstige Förderungen für Elektrofahrzeuge

Die finanziellen Förderungen für den Kauf von Elektrofahrzeugen sind in Luxemburg für reine Elektrofahrzeuge recht attraktiv. Diese Förderungen richten sich nach dem Energieverbrauch des Fahrzeugs:

  • maximal 6.000 € für den Kauf eines reinen Elektroautos mit einem Energieverbrauch von weniger als 160 Wh/km.
  • Maximal 3.000 € für den Kauf eines reinen Elektroautos mit einem Verbrauch zwischen 161 Wh/km und 180 Wh/km.

Welche Förderkriterien gelten für Elektrofahrzeuge?

Die Förderfähigkeit hängt vom Energieverbrauch der Fahrzeuge ab. So würde beispielsweise ein elektrischer Peugeot 2008 gerade noch für die maximale Förderung von 6.000 € in Frage kommen.

Konkretes Beispiel: Für ein Auto mit einem Preis von 30.000 € inkl. MwSt.:

  • Bei einer Förderung von 6.000 € für ein Fahrzeug mit 150 Wh/km würde sich der Kaufpreis auf 24.000 € reduzieren .

Expertenmeinung: „Wir empfehlen, den Energieverbrauch Ihres Elektrofahrzeugs vor dem Kauf genau zu prüfen, da ein Verbrauch von über 160 Wh/km recht häufig vorkommt.“ – ACL – der Mobilitätsspezialist in Luxemburg

Voraussetzungen für die Gewährung von Elektrofahrzeugprämien

Familien mit mehr als 4 Personen profitieren von Förderungen beim Kauf eines Elektrofahrzeugs

Bestimmte Personengruppen erhalten zusätzliche Zuschüsse, insbesondere für kinderreiche Familien oder beim Kauf von Gebrauchtfahrzeugen.

  • Beihilfen für kinderreiche Familien zum Kauf eines Elektrofahrzeugs: Familien mit mindestens fünf Personen haben Anspruch auf eine zusätzliche Beihilfe von bis zu 6.000 € für den Kauf eines Fahrzeugs mit sieben oder mehr Sitzplätzen.
  • Fördermittel für den Kauf von gebrauchten Elektrofahrzeugen:Für den Kauf von gebrauchten Elektrofahrzeugen, die älter als drei Jahresind, steht eine Förderung von 1.500 € zur Verfügung , wodurch mehr Haushalte Zugang zu umweltfreundlichen Fahrzeugen erhalten.

Finanzielle Beihilfen für den Kauf von E-Bikes

Neben Autos kommen auch andere Fahrzeugtypen in den Genuss spezifischer finanzieller Förderungen.

  • Elektromotorräder und -mopeds: Die finanzielle Förderung beträgt 50 % der Kosten ohne MwSt., mit einer Obergrenze von 1.000 €. Ab dem 1. Oktober 2024 verlängert sich die Mindesthaltedauer von 1 auf 3 Jahre.
  • E-Bikes: Die Förderung für E-Bikes bleibt bei 50 % der Kosten ohne MwSt., mit einer Obergrenze von 600 €, aber ab dem 1. Oktober 2024 ist diese Förderung Personen aus Haushalten vorbehalten, die die Teuerungszulage oder die Energieprämie erhalten.
  • Elektrische Lastenfahrräder: Für Lastenfahrräder steht eine neue Förderung zur Verfügung, die 50 % der Kosten ohne MwSt. abdeckt, mit einer Obergrenze von 1.000 €.
  • Elektrische Vierradfahrzeuge: Vierradfahrzeuge haben Anspruch auf dieselbe Förderung wie Motorräder, d. h. maximal 1.000 €, wobei 50 % der Kosten ohne MwSt. übernommen werden.

Achtung: ATN und Ladestationen für Fahrzeuge

Was ist die ATN und wie hoch ist sie?

Die luxemburgische Regierung strebt an, dass bis 2030 49 % des nationalen Fahrzeugbestands aus Elektroautos bestehen. Dies führt zu steuerlichen Vorteilen für Arbeitnehmer mit Dienstwagen.

Die ATN (Sachleistung) ist eine Steuer, die der Arbeitnehmer für die private Nutzung seines Dienstwagens zahlen muss. Sie wird anhand des Kaufpreises des Fahrzeugs, seines Antriebstyps und seines CO2-Ausstoßes berechnet.

  • Für ein reines Elektroauto liegt die ATN für 2024 zwischen 0,5 % und 0,6 % und wird ab 2025 je nach Verbrauch auf 1 % oder 1,2 % steigen.
  • Für Plug-in-Hybridfahrzeuge beträgt der ATN ab 2025 2 %, während er für andere Antriebsarten bis zu 2 % erreichen kann.

Anwendbare Sätze für die Sachbeihilfe für Fahrzeuge in Luxemburg

Fahrzeugtyp2024Ab 2025
Reine Elektroautos0,5 % bis 0,6 %1 %, wenn der Verbrauch ≤ 18 kWh/100 km beträgt; 1,2 %, wenn der Verbrauch > 18 kWh/100 km beträgt
Plug-in-Hybridfahrzeugevariabler Satz je nach CO2-Emissionen2 %
Andere AntriebeSatz von bis zu 1,8 %2 %

ATN-Vergleich für ein Auto im Wert von 40.000 € (ab dem 1. Oktober 2024):

  • Elektroauto: ATN von 400 €
  • Plug-in-Hybrid: ATN von 800 €
  • Verbrennungsmotor-Auto: ATN von 800 €

Das bedeutet, dass für einen elektrischen 2008 etwa 5.000 € an ATN anzugeben sind, gegenüber 9.600 € für einen 2008 mit Verbrennungsmotor.

Angenommen, Sie sind ledig und geben ein Jahreseinkommen von 50.000 € an. Bei einem durchschnittlichen Steuersatz von 32 % würde die zusätzliche jährliche Steuer für ein Elektroauto 1.536 € betragen

Expertenmeinung: „Sachbezüge gelten als integraler Bestandteil des Arbeitnehmerentgelts und fließen daher in die Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Sozialabgaben ein, was zu höheren Abgaben für Arbeitgeber und Arbeitnehmer führt.“ – ACL – der Mobilitätsspezialist in Luxemburg.

Förderungen für private Ladestationen für Elektrofahrzeuge

Luxemburg unterstützt auch die Installation privater Ladestationen. Diese Maßnahme zielt darauf ab, Hindernisse für die Einführung von Elektrofahrzeugen zu beseitigen, indem die Kosten für die Installation der Ladeinfrastruktur gesenkt werden.

  • Einfache Ladestationen: Beihilfe von maximal 750 €.
  • Intelligente Ladestationen (OCPP): Förderung von 1.200 € für Einzelstationen und 1.650 € für Stationen, die in ein kollektives intelligentes Lademanagementsystem integriert sind.

Die durchschnittlichen Kosten für die Installation einer Ladestation liegen zwischen 1.200 € und 3.000 € inkl. MwSt. Dieser Preis umfasst die Ladestation selbst, das Installationsmaterial und die Arbeitskosten. Es ist auch möglich, eine verstärkte Steckdose zu einem reduzierten Preis (zwischen 700 € und 1.000 € inkl. MwSt.) zu installieren, aber bei dieser Lösung können Sie keine staatlichen Förderungen in Anspruch nehmen.

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Welche Fördermittel gibt es für Unternehmen im Bereich Elektromobilität?

Unternehmen, die in Elektrofahrzeuge investieren, profitieren ebenfalls von erheblichen Steuervorteilen.

  • Steuerliche Abschreibung: Bis 2026 sind Elektrofahrzeuge zu 100 % steuerlich absetzbar. Bei einem Elektrofahrzeug im Wert von 40.000 € würde die jährliche Abschreibung beispielsweise 8.000 € betragen , wobei der Betrag zu 100 % absetzbar ist .
  • Abzugsfähigkeit der Betriebskosten: Unternehmen können bis 2026 ebenfalls 100 % der Kosten für den Kauf, die Wartung und die Nutzung von Elektrofahrzeugen steuerlich absetzen. Diese Abzugsfähigkeit wird ab 2027 schrittweise reduziert und erreicht 2031 einen Wert von 67,5 %.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Einführung von Elektrofahrzeugen in Luxemburg von der Regierung durch eine Reihe von finanziellen Beihilfen und steuerlichen Anreizen stark gefördert wird. Diese Vorteile ändern sich jedoch im Jahr 2024.

Ab dem 1. Oktober werden die Subventionen für Plug-in-Hybridfahrzeuge abgeschafft, während rein elektrische Fahrzeuge weiterhin von erheblichen Förderungen profitieren, insbesondere mit Beihilfen von bis zu 6.000 €.

Großfamilien und Personen mit geringem Einkommen profitieren weiterhin von zusätzlichen Subventionen. Darüber hinaus bleiben die Sachleistungen für Elektroautos attraktiv, obwohl für 2025 eine Erhöhung vorgesehen ist.

Luxemburg fördert somit weiterhin den Übergang zu einer nachhaltigeren Mobilität und passt seine Förderungen gleichzeitig an die neuen Umweltprioritäten an.

Weitere Informationen zur sanften Mobilität in Luxemburg.

Laurent Ollier

Laurent Ollier

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