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Übernahme der Gesundheitskosten

Übernahme der Gesundheitskosten

Sie kommen nach Luxemburg und fragen sich, wie Ihre Gesundheitskosten übernommen werden? Hier finden Sie nützliche Informationen.

Grundsatz der Erstattung von Krankheitskosten

Vorauszahlung der Gesundheitskosten an die Ärzte

Derzeit müssen die meisten Patienten die gesamten medizinischen Kosten bei Vorlage einer Honorarrechnung an ihre Gesundheitsdienstleister bezahlen.

Sobald die Rechnung beglichen ist, können sie bei Vorlage der bezahlten Honorarrechnungen die Erstattung der Kosten bei den nationalen Krankenkassen beantragen.

In Luxemburg können die Schritte zur Erstattung von Gesundheitskosten auch Verfahren im Zusammenhang mit der Beantragung einer CNS-Bescheinigung für Krankheitsurlaub umfassen, die mit bestimmten Rechten und Pflichten für Arbeitnehmer verbunden sind.

Die nationalen Krankenkassen übernehmen die Kosten ganz oder teilweise nach bestimmten Kriterien. Die vom Patienten möglicherweise abgeschlossenen Zusatzkrankenkassen können dann den Restbetrag der Honorarrechnung übernehmen oder auch nicht.

Obligatorische Registrierung bei der CCSS

Damit die nationalen Krankenkassen Ihre Gesundheitsleistungen übernehmen, müssen Sie sich zuvor bei der Gemeinsamen Sozialversicherungskasse (CCSS) registrieren lassen.

Erst nach der Registrierung können Sie eine vollständige oder teilweise Erstattung Ihrer Arzt- und Gesundheitskosten erhalten. Die Krankenkasse, bei der Sie versichert sind, erstattet die Kosten nur gegen Vorlage der Zahlungsbelege.

Die Caisse Nationale de Santé (CNS) ist die Krankenkasse für Arbeitnehmer im privaten Sektor. Die CMFEP ist die Krankenkasse für Personen, die im öffentlichen Dienst Luxemburgs beschäftigt sind.
Diese beiden Krankenkassen ermöglichen es dem Versicherten und seinen Anspruchsberechtigten, eine vollständige oder teilweise Erstattung der Kosten für Arztbesuche, Medikamente, Krankenhausaufenthalte, Untersuchungen und medizinische Behandlungen zu erhalten.

Erstattung von Gesundheitskosten und Honorarrechnungen

Um ganz oder teilweise erstattet zu werden, müssen die Arztkosten und Honorarrechnungen im Zusammenhang mit einem Arztbesuch, Zahnarztkosten, Krankenhauskosten usw. stehen . Der Kauf von Medikamenten und anderen in Apotheken abgegebenen Produkten wird ebenfalls ganz oder teilweise von den Krankenkassen auf ärztliche Verschreibung übernommen. Dies gilt auch für Impfungen, die für Personen unter 18 Jahren kostenlos sind.

Die Krankenkassen erstatten diese medizinischen Kosten auf der Grundlage der Honorarabrechnungen und Rechnungen, die von den Gesundheitsdienstleistern ausgestellt werden. Diese müssen jedoch alle in Luxemburg geltenden gesetzlichen beruflichen Verpflichtungen erfüllen.

Die Erstattung der medizinischen Kosten erfolgt ganz oder teilweise gemäß einer Leistungsnomenklatur und einer Liste der Erstattungssätze, die von der luxemburgischen Nationalen Gesundheitskasse (CNS) und den Zusatzkrankenkassen veröffentlicht wird.

Sind Sie Grenzgänger? Auf dieser Seite finden Sie Informationen zu den Besonderheiten Ihres Status.

System der direkten Kostenübernahme in Luxemburg

Seit 2013 gilt für die am stärksten benachteiligten Haushalte die soziale Direktabrechnung. Im Rahmen der Direktabrechnung begleicht die CNS die Gesundheitskosten direkt mit dem jeweiligen Leistungserbringer. Der Leistungsempfänger muss somit diese medizinischen Kosten nicht vorstrecken.

Dazu muss der Versicherte dem Gesundheitsdienstleister seine Sozialversicherungskarte vorlegen. So kann er den Teil in Anspruch nehmen, der von der Direktabrechnung übernommen wird. Er muss dann nur den Teil bezahlen, der nicht von der CNS übernommen wird.

Das System der direkten Kostenübernahme soll in Kürze, voraussichtlich im Jahr 2024,allgemein eingeführt werden.

Wie kann man sich seine Gesundheitskosten erstatten lassen?

Übernahme durch die Caisse Nationale de Santé in Luxemburg

Als Arbeitnehmer im privaten Sektor oder als Anspruchsberechtigter/Mitversicherter können Sie sich Ihre Arztkosten und Medikamente ganz oder teilweise von der CNS (Caisse Nationale de Santé) erstatten lassen. Zuvor muss Ihr Arbeitgeber Sie bei der CCSS (Caisse Communale de Sécurité Sociale) anmelden.

Sobald Sie dann bei einem Arzt oder einem medizinischen Spezialisten Gesundheitskosten bezahlt haben, müssen Sie Ihrer Krankenkasse (CNS oder CMFEP) lediglich die bezahlten Honorarrechnungen vorlegen, um eine Erstattung zu erhalten.

Die Krankenkasse erstattet die Arztkosten, medizinischen Leistungen und Arzneimittelkosten ganz oder teilweise. Die CNS legt den genauen Erstattungsbetrag für jede medizinische Leistung, Gesundheitsversorgung und jedes Arzneimittel fest.

Impfungen werden ebenfalls übernommen, sofern sie im Impfkalender aufgeführt sind.

Bitte beachten Sie, dass bestimmte medizinische oder paramedizinische Leistungen nicht von der Caisse Nationale de Santé übernommen werden. Dies gilt insbesondere für Osteopathen, Naturheilpraktiker, Akupunkteure usw.

Welche Unterlagen müssen der CNS zur Erstattung vorgelegt werden?

Kosten für Behandlungen bei einem Arzt oder Gesundheitsdienstleister

Die Originale der Honorarabrechnungen oder anderer bezahlter medizinischer Kosten müssen zusammen mit dem Zahlungsnachweis des Gesundheitsdienstleisters an die Caisse Nationale de Santé geschickt werden.

Wenn Sie eine Erstattung bei der Krankenkasse beantragen, müssen Sie Ihrem Antrag folgende Unterlagen beifügen:

  1. Das Original der bezahlten Honorarrechnung
  2. Den Zahlungsnachweis (Kopie der Überweisung), wenn die Honorarrechnung nicht direkt vom Dienstleister durch sofortige Zahlung vor Ort beglichen wurde
  3. Angabe Ihrer Bankverbindung für die Erstattung per Überweisung (nur wenn diese noch nicht angegeben wurde, insbesondere beim ersten Erstattungsantrag)
  4. Die 13-stellige Matrikelnummer des Patienten.

Bitte beachten Sie, dass Sie die ärztlichen Verschreibungen für die Rückerstattung beifügen müssen, insbesondere für Untersuchungen wie Blutabnahmen, Röntgenaufnahmen, MRT, Physiotherapie usw. Die Verschreibungen dürfen zum Zeitpunkt des Facharzttermins nicht älter als 2 Monate sein.

Übernahme der Arzneimittelkosten

Die Kosten für Medikamente, die Sie in der Apotheke kaufen, werden bei Vorlage einer ärztlichen Verschreibung, die nicht älter als zwei Monate ist, direkt von der CNS übernommen. Sie müssen den erstattungsfähigen Teil nicht vorstrecken. Sie müssen nur den nicht übernommenen Teil bezahlen.

Diese Kostenübernahme erfolgt gegen Vorlage Ihrer Krankenversicherungskarte in der Apotheke. Die Erstattung der Medikamentenkosten erfolgt ganz oder teilweise nach einer genauen Nomenklatur. Sie müssen lediglich den nicht von der Krankenkasse übernommenen Teil in der Apotheke bezahlen.

Wohin sind die Erstattungsanträge an die CNS zu senden?

Für alle Ihre Erstattungsanträge für Arzt-, Facharzt-, Zahnarztkosten usw. müssen Sie die oben genannten Unterlagen an die Caisse Nationale de Santé (CNS) senden .

CNS Caisse nationale de santé – Service Remboursements
4 Rue Mercier L-2980 Luxemburg

Grenzgänger, die bei einer Krankenkasse ihres Wohnsitzlandesversichert sind , haben natürlich das Recht, sich in ihrem Land behandeln zu lassen. Die Erstattung der Gesundheitskosten erfolgt dann durch die Krankenkasse des Wohnsitzlandes. Wenn sich der Patient in Luxemburg behandeln lässt, erfolgt die Erstattung der Behandlungskosten durch die CNS. Siehe unsere Seite zum Thema Gesundheit von Grenzgängern.

Höhe der Erstattung der Gesundheitskosten

Auf der Website der CNS (Caisse Nationale de Santé) finden Sie die gesetzlichen Tarife für Arztrechnungen , entsprechend den Codes auf den Arztrechnungen. Die CNS erstattet Ihre Arztkosten bis zur Höhe dieser gesetzlichen Tarife, nicht darüber hinaus.

Um den Prozentsatz der Erstattung für Medikamente zu erfahren, können Sie die Liste der Medikamente und den Prozentsatz der Kostenübernahme einsehen, indem Sie auf diesen Link klicken.

  • Zahnarztkosten: Zusätzlich zu den Zahnarztkosten werden zwei Zahnsteinentfernungen pro Jahr erstattet, ebenso wie die Anästhesie bei einer Füllung.
  • Kosten für organische Brillen und Kontaktlinsen: teilweise Übernahme, in Verbesserung
  • Arbeitsunfähigkeit: maximale Entschädigungsdauer von 78 Wochen
  • 100 % Erstattung der medizinischen Kosten für Kinder für logopädische und psychomotorischeBehandlungen und Dienstleistungen sowie für Pflege und/oder ärztliche Behandlungen.
  • Lymphdrainage: 24 verschriebeneSitzungen , Möglichkeit, alle 12 Monate 2 Paar Stützstrümpfe zu kaufen

Möchten Sie Ihre Gesundheitskosten senken? Achten Sie auf eine gesunde Ernährung, wie sie vom Slow Food Convivium Großherzogtum empfohlen wird.

Erstattung von medizinischen Leistungen im Ausland

Bei einer Notfallbehandlung im Ausland ist zwischen den Ländern der Europäischen Union und der Schweiz einerseits und allen anderen Ländern andererseits zu unterscheiden.

In der Europäischen Union und der Schweiz werden Notfallbehandlungen theoretisch auf der Grundlage der Europäischen Krankenversicherungskarte erstattet.

In anderen Ländern müssen Sie die gesamten Kosten vorstrecken und nach Ihrer Rückkehr mit Ihrer Krankenkasse klären, ob eine Erstattung möglich ist.

Denken Sie in jedem Fall daran , detaillierte und quittierte Honorarrechnungen anzufordern, die nach Möglichkeit in einer der gängigen europäischen Sprachen (Französisch, Deutsch, Englisch) verfasst sind.
Um die Erstattung zu erleichtern, vergewissern Sie sich außerdem, dass der konsultierte Arzt oder Dienstleister zugelassen und vertraglich gebunden ist (im Gegensatz zu einem Privatpraktiker).

In jedem Fall empfehlen wir Ihnen, sich vor Ihrer Abreise mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung zu setzen, um sich über die möglichen Erstattungsmodalitäten zu informieren.

Verbesserung der Erstattung von Krankheitskosten

Beachten Sie, dass die CNS und die CMFEP nicht die gesamten Gesundheitskosten, Gesundheitsausgaben und Medikamente erstatten.

Um Ihre Erstattungen für medizinische Leistungen zu verbessern, sollten Sie den Abschluss einer Krankenzusatzversicherung in Betracht ziehen. Gegen einen monatlichen Beitrag deckt diese die Differenz und optimiert Ihren Erstattungssatz für medizinische Ausgaben.

Eine Zusatzkrankenversicherung ist in Luxemburg nicht obligatorisch. Sie kannjedoch eine sehr gute Investition gegen Unfälle im Leben sein. Zögern Sie nicht, Angebote von mehreren Unternehmen einzuholen.

Erfahren Sie mehr über Krankenversicherungsleistungen.

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Laurent Ollier

Laurent Ollier

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