logo
Mutterschafts- und Elternurlaub

Mutterschafts- und Elternurlaub

Ein Kind zu erwarten, ist für werdende Eltern eine unglaubliche Zeit, sei es in Luxemburg oder anderswo. Zwischen den intensiven Emotionen und den vielen Fragen, die sich Eltern stellen, müssen sie die Geburt ihres zukünftigen Babys vorbereiten und zahlreiche behördliche Formalitäten erledigen.

Mutterschaft und Elternschaft sind im Ausland besonders wichtige Momente. Es ist wichtig, sich gut begleitet zu fühlen. Wir erzählen Ihnen mehr über den Mutterschafts- und Elternurlaub in Luxemburg und die Schritte, die Sie unternehmen müssen.

Schritte vor der Geburt eines Kindes in Luxemburg

Die Geburt eines Babys verändert das Leben der werdenden Mutter und das Gleichgewicht der Familie grundlegend. Um sich bestmöglich auf die Ankunft eines neuen Familienmitglieds vorzubereiten, finden Sie hier die Schritte, die vor der Geburt zu erledigen sind, insbesondere gegenüber dem Arbeitgeber, wenn man in Luxemburg lebt und arbeitet.

Mitteilung der Schwangerschaft an den Arbeitgeber

Schwangere Frauen genießen in Luxemburg einen besonderen Schutzstatus, sobald ihr Arbeitgeber über die Schwangerschaft informiert wurde. Die werdende Mutter erhält bis zum Ende der Stillzeit Unterstützung in ihrem beruflichen Umfeld.

Um diesen besonderen Schutz in Anspruch nehmen zu können, muss die werdende Mutter ihren Arbeitgeber über ihre Schwangerschaft informieren. Diese Mitteilung muss mindestens 12 Wochen vor der Entbindung erfolgen

Mitteilung der Schwangerschaft an den aktuellen Arbeitgeber

Die werdende Mutter muss ihrem Arbeitgeber ein ärztliches Attestvorlegen, das ihre Schwangerschaft bestätigt undden voraussichtlichen Entbindungstermin angibt. Dieses von einem Arzt ausgestellte ärztliche Attest kann per Einschreiben versandt oder dem Arbeitgeber gegen Unterschrift mit Empfangsbestätigung persönlich übergeben werden. Der Arbeitgeber leitet dieses ärztliche Attest zur Information an die zuständige Krankenkasse weiter.

Es ist wichtig, die Richtlinien zu Krankschreibungen und Urlaub für Arbeitnehmer in Luxemburg genau zu verstehen. Für einen vollständigen Überblick über Rechte und Pflichten können Sie sich gerne über die Bedingungen für einen Krankheitstag ohne ärztliches Attest in Luxemburg informieren.

Mitteilung der Schwangerschaft bei der Arbeitssuche in Luxemburg

Während des Einstellungsverfahrens ist eine schwangere Frau nicht verpflichtet , ihren Zustand anzugeben. Bei einem unbefristeten Arbeitsvertrag mit Probezeit wird die Probezeit für die Dauer der Schwangerschaft bis zum Antritt des Mutterschaftsurlaubs ausgesetzt. Die Probezeit wird 12 Wochen nach der Entbindung fortgesetzt.

Nachstehend finden Sie weitere Informationen zum Elternurlaub.

Ärztliche Untersuchungen während der Schwangerschaft in Luxemburg

In Luxemburg sind für Schwangere eine Reihe von ärztlichen Untersuchungen vorgesehen, um eine gute Betreuung während der Schwangerschaft zu gewährleisten.

Die vorgeburtlichen Arztbesuche können während der Arbeitszeit ohne Lohnausfall erfolgen:

  • Zahnärztliche Untersuchung vor Ablauf des 5. Schwangerschaftsmonats
  • 1. ärztliche Untersuchung vor Ablauf des 3. Schwangerschaftsmonats
  • 2. ärztliche Untersuchung vor Ablauf des 4. Monats
  • 3. ärztliche Untersuchung vor Ablauf des 6. Monats
  • 4. ärztliche Untersuchung zu Beginn des 8. Monats
  • 5. Untersuchung zu Beginn des 9. Monats.

Bei Bedarf können vom für die Schwangerschaftsbetreuung zuständigen Arzt weitere Untersuchungen verordnet werden.

Theoretische und praktische Kurse für Schwangere in Luxemburg

Krankenhäuser und Entbindungskliniken bieten in Luxemburg theoretische Informationskurse und praktische Übungen zur Geburtsvorbereitung oder zur Begleitung schwangerer Frauen an.

Haptonomie zur Geburtsvorbereitung in Luxemburg

Haptonomie, vom Griechischen hapsis / haptein (Berührung , Verbindung) und nomos (Regel ), ist die Wissenschaft der Emotionalität und der zwischenmenschlichen Beziehungen. Sie ist somit eine Methode zur Geburtsvorbereitung, die von werdenden Eltern sehr geschätzt wird .

Diese Sitzungen richten sich an beide Elternteile ab der 20. Schwangerschaftswoche. Sie ermöglichen den Aufbau einer beruhigenden Kommunikation zwischen dem Kind und den werdenden Eltern.

Hypnose für Schwangere

Hypnosesitzungen können schwangeren Frauen angeboten werden. Sie bieten Unterstützung bei der Raucherentwöhnung, beim Abbau von Geburtsstress, bei der Steigerung des Lebenskomforts durch Linderung von Schwangerschaftsbeschwerden oder auch bei der Einleitung einer Lageänderung des Babys.

Sportliche Aktivitäten für Schwangere

Schwanger zu sein bedeutet nicht, jegliche körperliche Aktivität einzustellen. Schwangere Frauen können daher an Schwangerschaftskursen wie Yoga, Gymnastik oder Wassergymnastik teilnehmen. Informieren Sie sich bei den Sportvereinen.

Schutz für schwangere und stillende Frauen in Luxemburg

In Luxemburg genießen schwangere Frauen Schutz am Arbeitsplatz.

Bei Bedarf kann während der Schwangerschaft die Arbeitszeit oder der Arbeitsplatz einer Frau in Absprache mit dem Arbeitsmediziner vorübergehend angepasst werden.

Diese Anpassung der Arbeitszeiten erfolgt ohne Lohnausfall. Im Falle einer Freistellung aus medizinischen Gründen zahlt die Krankenkasse der schwangeren oder stillenden Frau eine finanzielle Entschädigung, um den mit der Arbeitsunterbrechung verbundenen Einkommensverlust auszugleichen.

Darüber hinaus darf eine schwangere oder stillende Frau nicht mit einer Kündigungsfrist entlassen werden. Dies gilt ab dem Zeitpunkt, an dem der Arbeitgeber von der Schwangerschaft Kenntnis erlangt, bis 12 Wochen nach der Entbindung. Es ist zu beachten, dass eine Kündigung wegen schwerwiegenden Fehlverhaltens möglich ist.

Nachsorge und ärztliche Untersuchungen nach der Entbindung

Der postnatale Hausbesuch bei der jungen Mutter

Nach der Entbindung stehen freiberufliche Hebammen den jungen Müttern zur Unterstützung zur Verfügung.

Verlässt die junge Mutter die Entbindungsklinik spätestens vier Tage nach der Entbindung, kann eine freiberufliche Hebamme je nach Bedarf und Verfügbarkeit der Mutterbis zum zehnten Lebenstag des Kindes zu Hause vorbeikommen. Diese Besuche werden von den Krankenkassen übernommen.

Kehrt die junge Mutter erst nach mehr als vier Tagen im Entbindungsheimund nach dem 10. Tag nach der Geburt nach Hause zurück, wird nur eine Konsultation durch eine Hebamme erstattet.

Bei Problemen kann eine Hebamme der jungen Mutter jederzeit zur Seite stehen. Für die Erstattung dieser Kosten ist jedoch eine ärztliche Verordnung erforderlich.

Einige freiberufliche Hebammen bieten auch private Beratungen zur Stillhilfe, Babymassagen usw. an .

Zu beachten ist, dass der Tag der Geburt des Kindes als „Tag Null“ zählt.

Der Besuch der jungen Mutter beim Frauenarzt

Die junge Mutter sollte sechs bis acht Wochen nach der Entbindung einen Termin beim Frauenarzt vereinbaren. Ziel dieser Untersuchung ist es, den Gesundheitszustand der jungen Mutter zu überprüfen.

Der Gynäkologe kann der jungen Mutter bei Bedarf auch Beckenbodentraining bei einem Physiotherapeuten verschreiben.

Mutterschaftsurlaub und Leistungen in Luxemburg

Um Anspruch auf Mutterschaftsurlaub zu haben, muss die Arbeitnehmerin in den letzten 12 Monaten mindestens 6 Monate lang Sozialversicherungsbeiträge gezahlt haben.

In Luxemburg gliedert sich der Mutterschaftsurlaub wie folgt:

  • Vorgeburtlicher Mutterschaftsurlaub: 8 Wochen vor dem voraussichtlichen Entbindungstermin
  • Postnataler Urlaub: 12 Wochen nach dem Entbindungstermin. Bei einer Frühgeburt wird der vor der Geburt nicht in Anspruch genommene Urlaub bis zu einer Höchstgrenze von 20 Wochen zum postnatalen Urlaub hinzugerechnet. Bei einer Geburt nach dem voraussichtlichen Termin kann die Dauer des postnatalen Urlaubs nicht verkürzt werden.

Der Mutterschaftsurlaub hat keinen Einfluss auf den üblichen Jahresurlaub. Dieser wird auf das Ende des Mutterschaftsurlaubs verschoben .
Der Mutterschaftsurlaub wird bei der Berechnung der Betriebszugehörigkeit der Arbeitnehmerin berücksichtigt.
Die Vergütung des Mutterschaftsurlaubs wird von der Caisse Nationale de Santé in Höhe des Bruttogehalts der vorangegangenen Monate übernommen, wobei die Obergrenze des fünffachen Mindestlohns gilt.

Eine Geburtsurkunde muss der CNS so schnell wie möglich nach der Entbindung zugestellt werden.

Wie meldet man die Geburt eines Neugeborenen in Luxemburg?

Rückkehr der jungen Mutter an den Arbeitsplatz und Stillen am Arbeitsplatz

Stillende Frauen haben Anspruch auf eine Stillpause von insgesamt zweimal 45 Minuten pro Arbeitstag, sobald sie nach dem Mutterschaftsurlaub wieder an ihren Arbeitsplatz zurückkehren.

Weitere Informationen zu Mutterschaft und Vaterschaft in Luxemburg finden Sie auf der Website der Caisse Nationale de Santé.

Am Ende ihres Mutterschaftsurlaubs kann eine Arbeitnehmerin ihren Arbeitsvertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen, um sich um ihr Kind zu kümmern.

Sie hat dann ein Jahr lang Anspruch auf vorrangige Wiedereinstellung, sobald das Unternehmen ein Einstellungsverfahren für eine Stelle einleitet, für die die Antragstellerin über die erforderlichen Qualifikationen verfügt.

Der Muttertag findet in Luxemburg traditionell am zweiten Sonntag im Juni statt. Er ist kein Feiertag.

Elternurlaub in Luxemburg

Wer kann Elternurlaub beantragen?

Nach der Geburt oder Adoption eines Kindes können beide Elternteile unter folgenden Bedingungen Elternurlaub für dasselbe Kind nehmen:

  • Sie sind seit 12 Monaten ununterbrochen und ohne Unterbrechung von mehr als 7 Tagen bei der luxemburgischen Sozialversicherung versichert, bevor der Elternurlaub beginnt
  • Der oder die Arbeitsverträge müssen insgesamt mindestens 10 Arbeitsstunden pro Woche umfassen
  • sie müssen während der gesamten Dauer des Elternurlaubs in einem Arbeitsverhältnis stehen.

Der Elternurlaub ist mit einer Entschädigung verbunden, die von der Caisse pour l’Avenir des Enfants gezahlt wird und dazu dient, das ausgesetzte Arbeitseinkommen zu ersetzen .

Dauer des Elternurlaubs in Luxemburg

In Luxemburg kann jeder Elternteil einen Elternurlaub beantragen, der für jedes Kind nur einmal in Anspruch genommen werden kann:

  • entweder den ersten Elternurlaub im Anschluss an den Mutterschafts- oder Adoptionsurlaub
  • entweder der zweite Elternurlaub, der vor dem 6. Lebensjahr des Kindes (12 Jahre im Falle eines adoptierten Kindes) genommen werden muss.

Der Antragsteller kann einen flexiblen Elternurlaub in Anspruch nehmen. Beispielsweise kann ein Vollzeitbeschäftigter, der 40 Stunden pro Woche arbeitet, wahlweise einen Elternurlaub von:

  • einen Vollzeiturlaub von 4 oder 6 Monaten
  • einen Teilzeiturlaub von 8 oder 12 Monaten
  • Ein geteilter Urlaub von jeweils 4 Monaten über einen Zeitraum von maximal 20 Monaten oder von 1 Tag pro Woche über maximal 20 Monate

Wo muss man sich wenden, um Elternzeit zu beantragen?

Der Antrag auf Elternzeit ist vom Arbeitnehmer/von der Arbeitnehmerin spätestens 2 Monate vor Beginn des Mutterschaftsurlaubs an den Arbeitgeber zu richten.

Selbstständige wenden sich innerhalb derselben Frist direkt an die CAE (Caisse pour l’Avenir des Enfants).

Weitere Informationen sowie Hinweise zu Sonderfällen finden Sie auf der Website cae.public.lu.

Erfahren Sie mehr über Geburtsbeihilfen und Familienbeihilfen.

Für alle weiteren Fragen zur Beschäftigung in Luxemburg.

Zentrum für Schwangere und junge Eltern: Initiativ Liewensufank

Die Initiativ Liewensufank ist eine Beratungsstelle für werdende und junge Eltern. Dort können sie alle Fragen zu Schwangerschaft, Geburt, Stillen und Elternschaft stellen.

Diese Einrichtung wurde gegründet, um die familiären Rahmenbedingungen rund um die Geburt durch Informationen und Beratung durch Fachleute zu verbessern.
Kostenlose Information und Beratung (per Telefon oder E-Mail) zu allen Fragen rund um Schwangerschaft, Geburt, Stillen, Leben mit Babys usw.

Weitere Informationen unter www.liewensufank.lu

Eine gute Ernährung des Kindes ist entscheidend, um ihm alle Chancen auf eine gute Gesundheit zu geben. Slow Food Grand-Duché vermittelt die Grundlagen einer gesunden, guten, sauberen und fairen Ernährung.

Erfahren Sie mehr über Krippen und Kinderbetreuungsangebote in Luxemburg.

Wie sieht das Familienleben in Luxemburg aus? Weitere Informationen finden Sie hier.

Laurent Ollier

Laurent Ollier

Artikel in dieser Kategorie Kinder – Familie

Eine unvergessliche Kinderparty oder Geburtstagsparty organisieren

Der Geburtstag ist in Luxemburg nicht nur für Kinder sehr wichtig, sondern auch für Eltern, die soziale Kontakte suchen. Hier finden Sie alle nützlichen Informationen, die Ihnen bei der Organisation dieses Ereignisses oder anderer spezieller Veranstaltungen für Kinder helfen.

16 April 2026

Pfadfinderorganisationen für Ihre Kinder

Sie wohnen in Luxemburg und möchten Ihren Kindern die Möglichkeit geben, andere Kinder oder Jugendliche im gleichen Alter kennenzulernen? Sie möchten ihnen die Möglichkeit bieten, außerhalb der Schule neue Freundschaften zu schließen?

16 April 2026

Besseres Leben mit der Familie in Luxemburg

Sie ziehen um oder möchten sich mit Ihrer Familie und Ihren Kindern in Luxemburg niederlassen? Es gibt einige Dinge, die Sie beachten sollten, um einen reibungslosen Übergang für Ihre Familie zu gewährleisten. Hier sind die wichtigsten Punkte, die Sie beachten sollten.

15 April 2026
Guide

Laden Sie unserenLeitfaden herunter

Mit Just Arrived erfolgreich in Luxemburg Fuß fassen und sich integrieren