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Die Rente und die Altersrente genießen

Die Rente und die Altersrente genießen

Wussten Sie, dass Luxemburg zu den Top 10 der weltweit besten Länder in Bezug auf die Altersrente gehört? Wie funktionieren die Renten in Luxemburg, wer hat Anspruch darauf und wie?

Aktuelle Nachrichten zu den Renten in Luxemburg

Erhöhung der Rentenbeiträge

Ab dem 1. Januar 2026 steigen die Rentenbeiträge, was sich direkt auf das Nettogehalt auswirkt . Der Gesamtbeitragssatz für die Rentenversicherung steigt von 24 % auf 25,5 % des Bruttogehalts und wird zu gleichen Teilen aufgeteilt zwischen:

  • Arbeitnehmer: 8,5 % (statt 8 %)

  • Arbeitgeber: 8,5 %

  • den Staat: 8,5 %

Schrittweise Erhöhung der Beitragsdauer

Eine umfassendere Anpassung des Rentensystemssieht eine schrittweise Erhöhung der Beitragsdauer und eine Reform des Systemsvor, um dessen langfristige finanzielle Tragfähigkeit zu gewährleisten.

Das Rentensystem behält das gesetzliche Rentenalter von 65 Jahren bei, aber für Personen, die ab 60 Jahren eine vorzeitige Rente beziehen möchten, wird die erforderliche Beitragsdauer schrittweise verlängert:

  • Ab dem 1. Juli 2026 muss ein weiterer Monat Beiträge gezahlt werden, um mit 60 Jahren und einer vollständigen Berufslaufbahn (40 anerkannte Versicherungsjahre) in den Ruhestand gehen zu können.
  • Diese Verlängerung der erforderlichen Beitragsdauer wird zwischen 2027 und 2030 fortgesetzt, bis insgesamt +8 Monate erreicht sind.

Wer hat in Luxemburg Anspruch auf eine Altersrente?

Sozialabgaben und Säulen für die Altersrente in Luxemburg

Alle Arbeitnehmer und Selbstständigen in Luxemburg zahlen von ihrem Monatsgehalt 8 % in einen nationalen Rentenfonds ein. Der Arbeitgeber zahlt seinerseits den gleichen Beitrag für den Arbeitnehmer ein.

Diese Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge fließen in den Rentenfonds des Arbeitnehmers und bilden die erste Säule der Altersrente.

Die zweite Säule der Altersrente wird durch eventuelle Pensionspläne finanziert, die in den Unternehmen eingerichtet wurden. Diese stellen für die Arbeitnehmereinen interessanten Sachvorteil dar , da sie die Höhe ihrer Altersrente deutlich erhöhen.

Die dritte Säule der Altersvorsorge bildet die individuelle Vorsorge in Form von Kapitalsparplänen, die von Banken und Versicherungsgesellschaften angeboten werden .

Wenn Sie freiwillig über einen privaten Pensionsplan in diese dritte Säule einzahlen, können Sie Ihre Beiträge zur Altersvorsorge von Ihrem steuerpflichtigen Einkommen abziehen.

Erfahren Sie mehr über das Rentensystem in Luxemburg.

Voraussetzungen für den Eintritt in den Ruhestand und die Auszahlung der Rente

Arbeitnehmer oder Selbstständige haben in Luxemburg Anspruch auf Rente und die Auszahlung einer Altersrente, sofern sie mehrere Bedingungen erfüllen:

  • Erreichen des gesetzlichen Rentenalters in Luxemburg, d. h. 65 Jahre
  • Sie müssen während ihres Berufslebens mindestens 120 Monate lang Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt haben. Diese Beitragszeiten , die als „Stages” bezeichnet werden, können obligatorisch (Artikel 170, 171, 172 des Sozialgesetzbuchs), fortgesetzt (Artikel 173), freiwillig (Artikel 173 bis) oder rückwirkend erworben sein (Artikel 174).
  • Mindestens 12 Monate in Luxemburg gearbeitet haben

Die 10 Beitragsjahre können in Luxemburg, aber auch in jedem anderen EU-Land oder in anderen Ländern, die ein Sozialversicherungsabkommen mit Luxemburg geschlossen haben, geleistet worden sein.

Studienjahre (bis zu 9 Jahre) zwischen dem 18. und 27. Lebensjahr, die in Luxemburg oder im Ausland absolviert wurden, können angerechnet werden, um die für den Eintritt in den Ruhestand erforderliche Anzahl von Beitragsjahren zu erreichen. Beachten Sie jedoch, dass diese Jahre nicht beitragspflichtig sind, was sich auf die Höhe der Altersrente auswirkt!

Die Altersrenten werden auf Ihr Bankkonto überwiesen.

Vorzeitige Altersrente in Luxemburg

In Luxemburg ist es möglich, eine vorzeitige Altersrente zu beziehen:

  • ab 57 Jahren, wenn der Versicherte 480 Monate Pflichtversicherungsbeiträge nachweisen kann
  • oder ab 60 Jahren unter der Voraussetzung von 480 Monaten Versicherungsbeiträgen, davon 120 Monate Pflichtversicherung, fortgesetzte Versicherung, freiwillige Versicherung oder rückwirkender Versicherungsbeitrag.

Weitere Informationen zu den Rentenversicherungsbeiträgen finden Sie im Sozialgesetzbuch Luxemburgs.

Sie können Ihr Einkommen im Ruhestand erhöhen, indem Sie jetzt einen Altersvorsorgeplan abschließen.

Beantragung und Berechnung der Rente im Wohnsitzland

Der Antragsteller muss seinen Antrag auf Altersrente bei der Rentenkasse des Landes stellen, in dem er seinen Wohnsitz hat. Dieser Antrag muss einige Monate vor Erreichen des Rentenalters gestellt werden.

Das Wohnsitzland berechnet dann die Rentenansprüche auf der Grundlage seiner Rechtsvorschriften und der Rechtsvorschriften des Landes oder der Länder, in denen der Versicherte Beiträge gezahlt hat, gemäß den europäischen oder bilateralen Abkommen. Der Versicherte erhält Leistungen aus jedem Land, in dem er Beiträge gezahlt hat, gemäß den Rechtsvorschriften jedes dieser Länder.

Wenn der Antragsteller bei Erreichen des Rentenalters die oben genannten Voraussetzungen für die Beitragszahlung zur luxemburgischen Altersversicherung nicht erfüllt, kann er die Rückerstattung der in Luxemburg gezahlten Beiträge (abzüglich des Arbeitgeberanteils) beantragen. Er verliert dann jedoch jeglichen Anspruch auf eine luxemburgische Rente.

Weitere Informationen zur Altersrente in Luxemburg und zur Beantragung einer Rente finden Sie auf der Website der Caisse Nationale d’Assurance Pension (Staatliche Rentenversicherung).

Es gibt keinen offiziellen Simulator für die luxemburgische Rente. Mit den folgenden Rentensimulatoren können Sie sich jedoch ein mehr oder weniger genaues Bild machen:

Ein Antrag auf Rentenberechnung kann ab dem 55. Lebensjahr bei der CNAP gestellt werden.

Wenn Sie über 45 Jahre alt sind und auf der Suche nach einem Arbeitsplatz sind, könnte dieser Artikel für Sie interessant sein, um weitere Argumente und Wettbewerbsvorteile zu erfahren...

Einige Zahlen zur Altersrente in Luxemburg

Die Höhe der Altersrente in Luxemburg ist im Vergleich zu anderen europäischen Ländern relativ hoch.

Die Mindestrente für 40 Beitragsjahre in Luxemburg beträgt zum 1. Januar 2024 2.244,82 Euro brutto.
Der Höchstbetrag ist begrenzt. Der maximale Rentenbetrag beläuft sich nach den neuesten Indizes auf 10.392,67 Euro.

Es ist auch zu beachten, dass die Höhe der Renten an den Index gebunden ist. Ihr Betrag wird automatisch angepasst, wenn der Index ausgelöst wird.

Personen, die nicht ihre gesamte Berufslaufbahn in Luxemburg verbracht haben, erhalten gemäß der ersten Säule der Rentenbeiträge durchschnittlich 1.280,40 Euro pro Monat. Zu diesem Betrag kommen noch Renten aus anderen Ländern hinzu, in denen sie gearbeitet haben.

Angesichts der Entwicklung der Wirtschaftslage und des Arbeitsmarktes erscheint es unerlässlich, das Rentensystem in Luxemburg in naher Zukunft zu reformieren. Das derzeit ausgeglichene System dürfte ab 2027 defizitär sein. Dies ist derzeit ein zentrales Thema für die Regierung.

Teilzeitarbeit, Selbstständigkeit und Rentenversicherung

In Luxemburg ist zu beachten, dass Teilzeitarbeit und Selbstständigkeit sich auf die für den Renteneintritt erforderliche Beitragsdauer auswirken.

Ein Teilzeitbeschäftigter muss mindestens 64 Stunden pro Monat arbeiten, damit der Arbeitsmonat in die Beitragsdauer einbezogen wird.

Ein Selbstständiger muss mindestens 10 Kalendertage pro Monat arbeiten, damit der Monat bei der Berechnung seiner Rente berücksichtigt wird.

Um frühestens mit 60 Jahren in Rente zu gehen, kann ein Arbeitnehmer in den folgenden Fällen Versicherungszeiten zurückkaufen:

  • Der Arbeitnehmer hat seine Arbeit unterbrochen, um sich um seine Familie zu kümmern.
  • Der Arbeitnehmer hat Beiträge in einem Land gezahlt, das kein Sozialversicherungsabkommen mit Luxemburg geschlossen hat.

Zusatzrente in Luxemburg

Um sich bestmöglich auf Ihren Ruhestand vorzubereiten, können Sie auch Beiträge zu einer Zusatzrente bei einer Versicherungsgesellschaft leisten . Wenn Sie einen solchen Vertrag abschließen , erhalten Sie bei Eintritt in den Ruhestand eine zusätzliche Rentenleistung. Sie müssen mindestens 10 Jahre lang Beiträge geleistet haben. Diese Rente wird Ihnen frühestens mit 60 Jahren und spätestens mit 75 Jahren ausgezahlt.

Durch die Einzahlung in eine Zusatzrente profitieren Sie von Steuerabzügen auf Ihre Steuerbemessungsgrundlage von bis zu 3.200 Euro pro Jahr.

Arbeitnehmer, die in den drei Jahren vor ihrem Austritt 12 Monate lang Beiträge zur obligatorischen Rentenversicherung gezahlt haben, können sich auch für eine Weiterversicherung entscheiden, bis sie eine neue Arbeit gefunden haben. Der Antrag muss innerhalb von sechs Monaten nach Ende der Beitragspflicht bei der CCSS (Centre Commun de la Sécurité Sociale) gestellt werden .

Aktuelles zum luxemburgischen Arbeitsmarkt.

Laurent Ollier

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