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Sachleistungen

Sachleistungen

In Luxemburg fördern die Gesetzgebung und der steuerliche Rahmen die Gewährung von Sachleistungen an Unternehmensmitarbeiter.

Sachleistungen können verschiedene Formen annehmen: Dienstwohnung, Firmenwagen, Essensgutscheine usw. Im Folgenden werden die auf dem luxemburgischen Arbeitsmarkt am häufigsten vorkommenden Formen näher erläutert.

Sachleistungen – ein Pluspunkt für die Mitarbeiterbindung

Vergütung und Sachleistungen

Sachleistungen sind ein nicht zu vernachlässigender Zusatz zum Gesamtgehalt des Arbeitnehmers. Sie ergänzen das Gehalt, das der Arbeitnehmer am Monatsende erhält. Sie müssen daher bei der Steuerbehörde als Gesamteinkommen angegeben werden.

In einem dynamischen Arbeitsmarkt ermöglichen diese Vergünstigungen der Personalabteilung, neue Talente anzuziehen. Sie werden bei der Einstellung eines neuen Mitarbeiters angeboten, können aber auch bereits beschäftigten Mitarbeitern angeboten werden, um sie zum Verbleib im Unternehmen zu motivieren.

Anteil der Sachleistungen am Gesamtentgelt in Luxemburg

Nach den neuesten Statistiken des STATEC erhalten 26 % der Arbeitnehmer in Luxemburg Sachbezüge. Der Anteil dieser Art von Vergütung am Gesamtentgelt ist jedoch nach wie vor marginal (weniger als 2 %).

18 % verfügen über Essensgutscheine oder eine Kantine im Unternehmen. 8 % erhalten einen Dienstwagen. 5 % erhalten eine Fahrtkostenerstattung oder verfügen über einen Parkplatz im Zusammenhang mit ihrer Beschäftigung. Angesichts der heutigen Parkplatzpreise ist dieser Sachvorteil jedoch wohl nur dem Top-Management vorbehalten.

Der Geldwert dieser Sachleistungen würde jedoch weniger als 2 % der Gesamtvergütung ausmachen.

Gehaltspaket, rechtlicher und steuerlicher Rahmen in Luxemburg

In Luxemburg sind Sachleistungen Teil des Gesamtgehaltspakets. Arbeitgeber und zukünftiger Arbeitnehmer einigen sich während der Verhandlungen über die Gesamtvergütung auf dieses Paket: festes Bruttomonatsgehalt + variabler Anteil in Form von Boni + sonstige Sachleistungen. Die Erstattung von beruflichen Ausgaben gilt nicht als Sachleistung.

Sachleistungen ergänzen das Monatsgehalt. Sie müssen ausdrücklich im Arbeitsvertrag aufgeführt sein. Auch wenn sie dem Arbeitnehmer kostenlos angeboten werden, müssen Sachleistungen zu dem Preis bewertet werden, zu dem der Arbeitnehmer sie privat erwerben könnte.

Sachleistungen unterliegen ebenso wie das Gehalt den Sozialabgaben, die vom Bruttogehalt abgezogen werden.

Sie müssen vom Begünstigten ebenso wie das Gehalt steuerlich angegeben werden.

Bei Beendigung des Arbeitsvertrags und während der Kündigungsfrist behält der Arbeitnehmer sein Gehalt und seine Sachleistungen. Wird die Kündigungsfrist jedoch nicht eingehalten, kann der Arbeitnehmer ohne Zustimmung des Arbeitgebers keinen Anspruch auf bestimmte Arten von Leistungen geltend machen.

Möchten Sie mehr über das Steuersystem in Luxemburg erfahren? Hier finden Sie einen Überblick.

Welche Sachleistungen gibt es in Luxemburg?

Je nach Branche sind die angebotenen Sachleistungen sehr unterschiedlich.

Sachleistungen nach Branche und Beruf

Bestimmte Branchen bieten in Luxemburg mehr Sachleistungen als andere.

So profitieren44 % der Beschäftigten im Finanz-, Immobilien-, Wissenschafts-, Technik- und Verwaltungssektor von Sachleistungen. Dagegen kommen nur 28 % der Beschäftigten in den Bereichen Dienstleistungen, Großhandel und Reparaturen, Transport und Lagerung, Beherbergung und Gastronomie sowie Information und Kommunikation in den Genuss von Sachleistungen.

Heute kommen alle Grenzgänger, unabhängig von ihrem Tätigkeitsbereich, in den Genuss von 34 Tagen Telearbeit, ohne dass dies Auswirkungen auf ihre Besteuerung in ihrem Wohnsitzland hat.

Sachleistungen im Zusammenhang mit Mahlzeiten für Arbeitnehmer

Essensgutscheine und Zugang zur Betriebskantine sind unabhängig vom Tätigkeitsbereichdie am weitesten verbreiteten Vergünstigungen. Die Nutzung eines Firmenwagens für private Zwecke ist ebenfalls sehr verbreitet. In der Industrie und im Baugewerbe ist die Bereitstellung eines Fahrzeugs die am häufigsten gewährte Vergünstigung.

Betriebsrestaurants

Einige Unternehmen bieten ihren Mitarbeitern die Möglichkeit, ihre Mahlzeiten in der Kantine des Unternehmens einzunehmen. In diesem Fall beträgt der steuerliche Wert etwa 2,80 Euro pro Mahlzeit.

Bewertung von Essensgutscheinen und Restaurantgutscheinen

Wenn keine Kantine vorhanden ist, können Unternehmen ihren Mitarbeitern Essensgutscheine zur Verfügung stellen. Diese werden vom Mitarbeiter verwendet, um seine Mahlzeit in Gastronomiebetrieben außerhalb des Unternehmens zu bezahlen, die diese Art der Zahlung akzeptieren. Essensgutscheine sind persönlich und müssen den Namen des Arbeitgebers enthalten. Sie können in Restaurants, aber auch in Geschäften zum Kauf von Lebensmitteln verwendet werden.

Verpflegungsvorteile und Besteuerung

Arbeitnehmer, die Essensgutscheine oder Essensmarken erhalten, zahlen ebenfalls einen Beitrag in Höhe von 2,80 Euro pro Essensgutschein. Der Nennwert kann bis zu 15 Euro betragen. Die Differenz zwischen dem Betrag des Gutscheins (bis zu 10,80 Euro, um die maximale Befreiung zu erhalten) und dem Beitrag des Arbeitnehmers ist für den Arbeitnehmer von Steuern und Sozialabgaben befreit.

Bereitstellung eines Dienstwagens

Die Bereitstellung eines Fahrzeugs für berufliche und private Zwecke des Arbeitnehmers stellt einen nicht unerheblichen Sachvorteil dar. Diese Regelung wird in erster Linie Führungskräften oder Vertriebsmitarbeitern angeboten.

Außendienstmitarbeiter haben aufgrund der Notwendigkeit, zu ihren Kunden zu fahren, leichter Zugang zu einem Dienst- oder Firmenwagen.

Dienstwagen und Firmenwagen

Ein Dienstwagen wird nur für berufliche Fahrten genutzt. Er stellt keinen geldwerten Vorteil dar. Das Fahrzeug muss jedoch außerhalb der Arbeitszeiten auf dem Firmengelände geparkt werden.

Die Nutzung des Dienstwagens für den Weg zwischen Wohnort und Arbeitsstätte löst hingegen den Begriff des geldwerten Vorteils aus.

Immer mehr Unternehmen stellen diese Fahrzeuge im Rahmen einer Leasinglösung zur Verfügung, die die Finanzierung des Fahrzeugs, die Kosten für die Kfz-Versicherung, die Wartung des Fahrzeugs, die Reifen usw. umfasst . Einige Unternehmen übernehmen auch die Kraftstoffkosten.

Die Bedingungen für die Bereitstellung eines Fahrzeugs variieren konkret je nach Unternehmen. Dieser Punkt wird direkt zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ausgehandelt.

Dienstwagen und Besteuerung

Arbeitnehmer, die ein Firmenfahrzeug für private Zwecke nutzen, werden monatlich besteuert. Der angesetzte Wert ist ein Prozentsatz des Neupreises des Fahrzeugs inklusive Steuern. Dieser Prozentsatz wird anhand der CO2-Emissionsklasse des Fahrzeugs (zwischen 0,8 und 1,8 %) sowie der Art des verbrauchten Kraftstoffs berechnet.

Berufliche Parkplätze

Ein weiterer Sachvorteil im Zusammenhang mit dem Fahrzeug ist die Bereitstellung eines Parkplatzes im Unternehmen oder in unmittelbarer Nähe des Arbeitsplatzes. Während die Kosten für Tagesparkplätze das monatliche Budget erheblich belasten, ist ein kostenloser Parkplatz ein unbestreitbarer Sachvorteil.

Ein Beispiel dafür sind die Mitarbeiter eines Einkaufszentrums, die Ende 2022 ihren kostenlosen Parkplatz aufgeben mussten. Es muss gesagt werden, dass sich Finanzinvestitionen in Parkplätze als ziemlich lukrativ erweisen. Die Preise für Parkplätze oder geschlossene Garagen in Luxemburg steigen rasant an.

Zunehmend sind diese gewerblichen Parkplätze Führungskräften vorbehalten.

Es scheint, dass mehr als 60 % der Einwohner der Stadt Luxemburg über einen Firmenparkplatz verfügen, gegenüber 55 % der Nicht-Einwohner der Stadt.

Bereitstellung einer Unterkunft durch das Unternehmen

Die Bereitstellung einer Unterkunft durch das Unternehmen ist ein Vorteil, um neue ausländische Mitarbeiter anzuziehen.

Nur die Bereitstellung einer Unterkunft, deren Mietvertrag auf den Namen des Arbeitgebers lautet oder die ihm gehört, gilt als Sachleistung. Diese Sachleistung im Zusammenhang mit der Dienstwohnung wird pauschal auf der Grundlage des Mietwerts oder des von der Steuerverwaltung angegebenen Einheitswerts bewertet.
Die Zahlung einer Wohnzulage, die dem Arbeitnehmer als Geldbetrag zur vollständigen oder teilweisen Finanzierung seiner Wohnkosten gewährt wird, gilt nicht als Sachleistung.

Wenn der Arbeitgeber die Mietkosten für Strom, Gas oder Telekommunikation ganz oder teilweise übernimmt, werden diese Kosten zum Gesamtbetrag der Sachleistung hinzugerechnet.

Vorzugsdarlehen und Zinszuschüsse

Luxemburgische Bankinstitute bieten ihren Mitarbeitern traditionell Sachleistungen im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit an. Diese haben beispielsweise die Möglichkeit, Darlehen zu Vorzugszinsen aufzunehmen oder Zinszuschüsse zu erhalten.

Im ersten Fall erhält der Arbeitnehmer Immobilien- oder Privatkredite zu reduzierten Zinssätzen oder sogar zinsfrei. Diese Vorteile werden dann in der Steuererklärung pauschal nach einem gesetzlich festgelegten Satz bewertet.

Im Falle von Zinszuschüssen zahlt der Arbeitgeber anstelle des Arbeitnehmers die Zinsen für privat aufgenommene Kredite zurück. Unter bestimmten Voraussetzungen gilt für diesen Sachvorteileine Steuer- undSozialabgabenbefreiung.

Zusatzrentensysteme

Einige Unternehmen ermöglichen ihrenArbeitnehmern, ihr Einkommen im Ruhestand durch Zusatzrentenpläne aufzubessern . Diese zweite Säule ergänzt die beiden anderen Säulen der Rentenbeiträge.

Im Rahmen der luxemburgischen Gesetzgebung genießen Unternehmen in dieser Hinsicht große Flexibilität. Diese Zusatzrentenpläne können allen Mitarbeitern des Unternehmens oder einer bestimmten Kategorie zugutekommen. Sie decken verschiedene Themen ab: Ruhestand, Tod, Invalidität usw. Die erworbenen Ansprüche sind bis zum Renteneintrittsalter des Arbeitnehmers garantiert. Dies gilt auch im Falle einer Kündigung wegen schwerwiegenden Fehlverhaltens.

Die vom Arbeitnehmer in diese Rentenpläne eingezahlten Beiträge sind bis zu einem Betrag von 1.200 Euro pro Jahr steuerlich absetzbar. Bei Austritt aus dem Plan gilt für luxemburgische Einwohner eine Steuerbefreiung auf die ausgezahlten Leistungen.

Erfahren Sie mehr über die drei Säulen der Beiträge zur Altersrente.

Zahlung der Schulkosten für Kinder von Arbeitnehmern

Einige Unternehmen, unter anderem im Falle von Expatriate-Paketen, übernehmen die Schulkosten für die Kinder des Mitarbeiters ganz oder teilweise.

Insbesondere die Europäische Schule I und II unterhält Sonderabkommen mit der Europäischen Gemeinschaft im Namen ihrer Beamten oder mit bestimmten großen Unternehmen vor Ort.

Dies kann auch für andere internationale Schulen in Luxemburg der Fall sein.

Der gewährte Sachvorteil wird auf der Grundlage der vom Arbeitgeber getragenen Kosten berechnet.

Beteiligungs- und Gewinnbeteiligungspläne

Beteiligungspläne ermöglichen es, die Mitarbeiter direkt an der Leistung des Unternehmens zu beteiligen. Sie sichern die langfristige Bindung der Mitarbeiter durch die Zuteilung von Unternehmensaktien oder Aktienoptionen (Optionen zum Kauf von Aktien zu einem späteren Zeitpunkt).

Die erworbenen Aktien werden dem Arbeitnehmer bei ihrer Übertragung besteuert. Als Wert wird der Marktwert abzüglich des gegebenenfalls für ihren Erwerb gezahlten Preises herangezogen. Auf diesen Marktpreis wird ein Abschlag gewährt, wenn im Beteiligungsplan eine Sperrfrist vorgesehen war.

Erfahren Sie mehr über die Vergütung in Luxemburg nach Wirtschaftszweigen und die erforderlichen Mindestlöhne.

Laurent Ollier

Laurent Ollier

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